1861 / 20 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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b) in Beziehung auf den Verkehr mit Wein in den Freisen Saarbrücken, Saarlouis, Merzig, Saarburg und Trier (Re⸗ gierungsbezirk Triery, so wie in den weinbauenden Gemein— den der Kreise Bonn und Sieg (Regierungsbezirk Cöln), Neu⸗ wied, Ahrweiler, Mayen, Coblenz, Cochem, Zell, Berneastel

Wittlich, St. Goar, Kreuznach (Regierungsbezirk Coblenz)

und im Landgräflich hessischen Oberamte Meisenheim; und

c) in Beziehung auf den Verkehr mit Branntwein in den Krei— sen an der nassauischen und rheinbayerischen Grenze, nament⸗ lich in den streisen Wetzlar, Altenkirchen, Neuwied, Koblenz, St. Goar, Kreuznach, St. Wendel, Ottweiler und Saar— brücken, so wie in dem Landgräflich hessischen Oberamte Meisenheim und in dem Großherzoglich oldenburgischen Fürsten— thum Birkenfeld;

in der Provinz Westfallen: .

in Beziehung auf den Verkehr mit Kaffee im Regierungsbezirke

Münster;

in derßProvinz Sachsen: ö .

in Beziehung auf den Verkehr mit Branntwein in den Kreisen

Osterburg, Salzwedel, Gardelegen, Stendal, Kalbe, Wanz— leben, Magdeburg, Wolmirstedt, Neuhaldensleben, Oschers⸗ leben, Aschersleben, Halberstadt, Wernigerode, Saalkreis, Stadt Halle, Mansfelder Seekreis und Mansfelder Gebirgs— kreis, Sangerhausen, Eckartsberga, Querfurt, Merseburg, Weißenfels, Naumburg, Zeitz, Nordhausen, Worbis, Heiligen— stadt, Mühlhausen, Langensalza und Weißensee, so wie in den der Provinz angeschlossenen fremdherrlichen Gebietstheilen, nämlich in der hannoverschen Grafschaft Hohenstein und dem Amte Elbingerode, in dem braunschweigischen Fürstenthum Blankenburg, dem Stiftsamte Walkenrled und dem Amte Calvörde, in der Fürstlich schwarzburg⸗rudolstädtischen Unter— herrschaft, in den Großherzoglich sächsischen Aemtern All— stedt und Oldisleben und in dem Herzoglich sächsischen Amte Volkerode;

in der Provinz Brandenburg: in Beziehung auf den Verkehr mit baumwollenen und der— gleichen mit anderen Gespinnsten gemischten Stuhlwagren und Zeugen in den Kreisen Prenzlau, Templin, Ruppin, Ost- und Westpriegnitz;

b) in Beziehung auf den Verkehr mit Zucker, Kaffee, Tabaks— fabrikaten, Wein und Branntwein aller Art, in den Kreisen Prenzlau, Templin, Ruppin, Ost- und Westpriegnitz.

In welchem Umfange die Waarenkontrole hiernach noch be— steht, ist unter Hinweisung auf die früher deshalb erlassene Be— kanntmachung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 28. Nobember 1860.

Der Finanz⸗Minister.

An sämmtliche Provinzial⸗Steuer ⸗Direktoren, die töniglichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt 2c.

Angekommen: Se. Excellenz der General der Infanterie und kommandirende General des IV. Armee-Corps, von Schack, von Magdeburg.

Se. Excellenz der General-Lieutenant und Commandeur der 6. Division, don Fortzfleisch, von Brandenburg.

Der Generah-Major von Bialcke, mit der Führung der 3. Division beauftragt, von Stettin.

Der General⸗Major und Inspecteur der 1. Artillerie-Inspec— tion, von Scholten, von Stettin.

Der General-Major und Commandeur der 13. Infanterie⸗ Brigade, von Gliseczinski, von Magdeburg.

Der General-⸗Major und Commandeur der 10. Infanterie— Brigade, von Schmidt, von Frankfurt 4. O.

Der General-Major und Commandeur der 21. Infanterie⸗ Brigade, von Walther und Croneck, von Breslau.

Der General-Major und Commandeur der 25. Infanterie— Brigade, von Natzmer, von Münster.

Der General⸗Major und Commandeur der 3. Kavallerie-Bri— gade, Baron von der Goltz, von Stettin.

Der General-Major und Commandeur der 12. Infanterie— Brigade, von Manstein, von Brandenburg.

Der General-Major und Commandeur der 14. Infanterie— Brigade, von Borcke, von Magdeburg.

Se. Majestät der König haben Aller— Dem Commandeur der g. Diviston, General— kieutenant von Schoeler, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Baden Königlicher Hoheit ihm verliehenen

Berlin, 17. Januar. gglnädigst geruht:

Groß⸗reuzes des Zähringer Löwen-Ordens; so wie dem Direktor der Rheinischen Eisenbahn Gesellschaft, Geheimen Kommerzien⸗Rath A. Oppenheim zu Coͤln, zur Anlegung des von des Föonigs der

Belgier Majestaͤt ihm verliehenen Sffizier-streuzes des Leopold. Ordens, und dem Vice-Praͤsidenten der Direction der Rheinischen

Eise nbahn⸗Gesellschaft, Freiherrn von Geyr-Schweppenburg zu Aachen, zur Anlegung des ihm verliehenen Ritter-sreuzes dieses

Ordens zu ertheilen.

Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der diesjährige Termin der Aufnahme-Prüfung für das hiesige Seminar für Stadi— schulen auf

Donnerstag, den 7. März d. J, anberaumt worden ist.

Diejenigen, welche die Aufnahme wünschen, haben

1) einen selbstverfaßten und geschriebenen Lebenslauf, welcher außer

den persönlichen Verhältnissen des Aufzunehmenden besonders den Gang seiner Bildung darstellt,

2) den Tauf⸗ und Confirmationsschein, .

3) das Zeugniß über die genossene Schulbildung,

) ein Zeugniß des Seelssrgers oder der Ortsobrigkeit über den sitt— lichen Lebenswandel,

5) ein ärztliches Attest über den Gesundbeitszustand überhaupt,

6) eine Bescheinigung über die innerhalb der letzten zwei Jahre mit .

Erfolg vollzogene oder wiederholte Impfung der Schutzblattern und 7) eine don dem Vater oder dem Vormunde des Aufzunehmenden voll—

zogene Erklärung, daß für den Unterhalt desselben während der .

Bildungszeit im Seminar gesorgt sei,

vor dem Prüfungstermin bei uns einzureichen und weitere Verfügung zu ;

gewärtigen. Berlin, den 8. Januar 1861.

Königliches Schul⸗stollegium der Provinz Brandenburg.

Bekanntmachung.

Die nicht in einem Seminar gebildeten Elementarlehrer, welche hier

für das Schulamt geprüft zu werden wünschen, werden darauf aufmerksam

gemacht, daß in Folge unserer Bekanntmachung vom 7. März 1842 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam de 1842 Stück 12 Seite 46) der nächste Pruͤfungs⸗Termin am letzten Mittwoch des Monats Februar d. J., also am 27. Februar d. J. eintritt, und daß sie fich mit den in der gedachten Bekanntmachung aufgeführten Zeugnissen bei dem Herrn Seminar-Direktor Thilo hierselbst (Oranienburgerstraße Nr. 29) 14 Tage zuvor zu melden haben. Berlin, den 109. Januar 1861.

Königliches Schul-Kollegium der Provinz Brandenburg.

R icht amtlich es.

Preußen. Berlin, 17. Januar. Ueber die Feier der Annagelung und Einweihung der, der Armee verliehenen neuen Fahnen und Standarten haben Se. Majestät der stönig folgende Allerhöchste Anordnungen zu treffen geruht.

Die Annagelung der der Armee verliehenen neuen Fahnen und Standarten findet am 17. Januar Mittags 1 Uhr im Königlichen Schlosse statt. Zu diesem Behufe versammeln sich daselbst nach— stehende Deputationen:

1) von jedem der neu errichteten Garde-, Garde-Grenadier- und Linien-Infanterie⸗Regimenter: der Regiments-Commandeut, ein Hauptmann, ein Premier-Lieutenanf, ein Seconde-Licute— nant, drei Unteroffiziere worunter auch Feldwebel —, drei Gemeine, so daß jedes Bataillon repraͤsentitt ist; bon jedem der nen errichteten 3. Bataillone des Garde-üsi⸗ lier-⸗Regiments und der acht anderen Füsilier⸗Regimenter: der Regiments-Commandeur, ein Hauptmann, ein Unteroffizier auch Feldwebel ein Gemeiner Füsilier —; von jedem der sechs Jäger-Bataillone: der Bataillons— Cemmandeur, ein Hauptmann, ein Ober-Jäger auch Feld— webel —, ein Jäger; von jedem der neun Pionier-Bataillone: der Bataillons— Commandeur, ein Hauptmann, ein Unteroffizier auch Feld— webel —, ein Pionier; bon jedem der neu errichteten Garde- und Linien-stavallerie⸗ Regimenter: der Regiments-Commandeur, ein Rittmeister, ein Premier-Lieutenant, ein Seconde-Lieutenant, ein Unter— offizier auch Wachtmeister ein Gemeiner.

Von dem Zimmer neben dem Königszimmer an, durch den Rittersaal und die Bildergallerie bis zum Weißen Saale längs den Fenstern werden Tische aufgestellt, auf welche die Fahnen ꝛcU elegt werden. Jeder Regiments- (Bataillons Commandeur stellt 1 vor dem Tische auf, auf dem die Fahnen zc. seines Regiments

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2c. liegen. Den Tischen gegenüber längs der Wand, stellen sich

die betteffenden Deputationen auf, und zwar die Offiziere nebeneinander, hinter diesen die Unteroffiziere, hinter diefen die Gemeinen nebeneinander. Vom 3. Bataillon des Garde⸗Füsilier⸗ Regiments, vom 4 Garde⸗Regiment zu Fuß, vom Garde⸗Pionier⸗ Bataillon und vom 2. Garde⸗Dragoner⸗ und 3. Garde⸗Ulanen⸗ Regiment wohnen alle Offiziere der Feier bei, um die Annagelung zu vollziehen.

Se. Majestät der König erscheinen in Begleitung Ihrer Ma— jestät der Königin, Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen und Prinzessinnen des ftöniglichen Hauses, so wie der zu dieser Feier eingeladenen fremden fürstlichen Herrschaften, und werden in dem Königszimmer von dem General-Feldmarschall, dem Kriegs-Minister, den kommandirenden Generalen, den General Inspecteuren, den General-Adjutanten, und der übrigen Generalität erwartet.

Die Feier der Annagelung beginnt darauf auf Allerhöchsten Befehl. Der erste Nagel wird von Sr. Majestät dem Könige ein⸗ geschlagen; dann folgen Ihre Majestät die Königin und Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen des König— lichen Hauses, nach diesen Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen des Königlichen Hauses und die eingeladenen fürstlichen Personen. Demnächst nagelt der General⸗-Feldmarschall und ihm folgen die anwesenden Generale der Infanterie und Ka— vallerie nach ihrer Anciennetät. Die übrigen Generale nageln nur bei den Fahnen und Standarten, welche Truppentheilen angehören, die unter ihrem unmittelbaren Befehl stehen. Der betreffende Re— giments-Commandeur überreicht, sobald Se. Majestät der König sich nahen, den Hammer, und sobald er ihn zurückempfangen, über— reicht er denselben Ihrer Majestät der Königin und den begleiten— den Höchsten Personen, so wie nach diesen dem General-Feld—⸗ marschall. Sobald auch die Generale jeder einen Ragel in die Fahne oder Standarte eingeschlagen haben, tritt die Deputation des Truppentheils an seine Fahne oder Standarte heran und jeder Kommandirte schlägt einen Nagel ein, worauf sie auf ihren Platz zurückkehrt und erst nach Beendigung der Ceremonie auf Befehl abmarschirt.

Sämmtliche Fahnen und Standarten verbleiben während der Nacht unter Bewachung auf den Tischen bis zu ihrer Abholung zur Einweihung am folgenden Tage.

Die Einweihung der Fahnen erfolgt am 18. Januar vor der Statue Seiner Majestät des Königs Friedrichs des Großen, woselbst ein Altar aus Trommeln errichtet wwd. Die unter dem Befehle Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen dazu kommandir— ten Truppen erscheinen im Parade-Anzug in Mänteln ohne Gepäck, und nehmen ihre Stellungen um 12 Uhr ein.

Das 3. Bataillon des Garde-Füsilier-Regiments, das Ate Garde-⸗Regiment zu Fuß, das Garde-Pionier-Bataillon, das 2. Garde⸗Dragoner⸗Regiment (zu Fuß), und das 3. Garde⸗Ulanen⸗ Regiment (zu Fuß), unter dem Befehl des General-Majors von der Mülbe, stellen sich, die Bataillone in Bataillons-Kolonnen mit zwei Compagnie-Fronten, mit dem Rücken an die Universität, die Cavallerie in Regiments⸗-Fronten mit dem Rücken nach dem Palais Sr. Majestät des Königs und dem Opernplatze auf; der rechte Flügel der Infanterie und der linke der Kavallerie schneidet mit den ersten Bäumen der Linden ab.

Das Kadetten-Corps, im Ordonnanz⸗Anzuge mit seiner Fahne, stellt sich auf der Rampe des Palais Sr. Majestät des Königs auf.

Von sämmtlichen Garde-Infanterie⸗ und Kavallerie-Regimen⸗ tern, vom Garde⸗Jäger⸗ und Garde-Schützen⸗Bataillon, von der Fuß- und reitenden Garde-A1rtillerie (om Lehr⸗Infanterie⸗Bataillon die Stamm⸗Compagnie, von dem 1. Bataillon Berlin 2. Garde— Landwehr-Regiments die Stamm⸗-Mannschaften, von dem Garde— Train-Bataillon ein Zug und von dem Train-Bataillon des Zten Armeecorps der zweite Zug der Train- Compagnie, und von der Unteroffiziersschule in Potsdam ein Zug) nehmen die Flügel-Com— pagnieen und Escadrons mit den Fahnen und Standarten ihres Truppentheils ihre Aufstellung auf beiden Seiten des Zeughaus— platzes, auf der Schloßbrücke und dem Lustgarten bis zum König— lichen Schlosse hin ein.

Der General⸗Major von Herwarth führt das Kommando über die Infanterie, der General-Major von Griesheim über die Kavallerie, der Oberst von Uechtriöz über die Artillerie⸗ und die Train Compagnie.

Die Leib⸗ Compagnie des 1. Garde-Regiments zu Fuß holt sämmtliche Fahnen und Standarten vom Königlichen Schlosse ab.

Die Unteroffiziere der Deputationen haben sich nach dem Königlichen Schlosse begeben, um die ihrem Bataillon ꝛc. gehörigen Ehrenzeichen zu übernehmen und stellen sich dann im Schloßhofe mit dem rechten Flügel an dem Portal Nr. 5 auf. Die Fahnen sind in drei Glieder rangirt:

1. Glied: 14 Garde⸗ Fahnen, 10 Standarten, 8 Fahnen der Füsilier⸗Regimenter, 6 Fahnen der Jäger⸗-Bataillone, Fahnen der Pionier⸗Bataillone 46 Fahnen; 2. Glied: 48 Fahnen der Infanterie-Regimenter 41 his 56 ...... 48 Fahnen;

; 48 Fahnen.

mit, Regiments mufik

ch ver der Front der Leib⸗Compagnie des 1. Garde—

Fuß formirt haben, übernimmt der Commandeur des

egiments zu Fuß, Oberst Graf von der Goltz, das

Kommando und rückt gegen den Altar vor. Die Musiken der auf⸗—

gestellten Truppen blasen die Regiments-Maäͤrsche bei Annäherung der Fahnen, ohne daß die Honneuürs gemacht werden.

Hier stellen sich die Deputationen der Truppentheile, welche neue Fahnen 26. erhalten, mit denselben auf beiden Seiten des Altars auf, und die sämmtlichen Truppen bilden ein offenes Quarrs vor dem Altar.

Se. Maßestät der König begeben Sich hierauf in Begleitung Ihrer Ftöniglichen Hoheiten der Prinzen des Königlichen Hauses, der eingeladenen Füͤrstlichen Personen, des General⸗Feldmarschalls, des Kriegsministers und der hohen Generalität, und mit dem weiteren Königlichen Gefolge aus ÄAllerhöchstihrem Palais, und sobald Aller—

höchstdieselben am Altar Platz genommen, schlagen die Tambours

aller Bataillone und blasen die Trompeter zum Gebet und es be— ginnt die gottesdienstliche Handlung durch Absingung eines Verses; dann folgt die Einweihungs-Rede durch den stellvertretenden Feld— probst, Hof⸗-Prediger Thielen. Bei den Einweihungs⸗Worten er⸗ gn, die Offiziere ihre Fahnen und senken dieselben während er selben.

Nach dem Schlußverse schlagen die Tambours und blasen die Trompeter ab, das Gewehr wird aufgenommen und sämmtliche Truppen des Quarrés präsentiren.

Die Fahnen rangiren sich während. dem wieder in drei Glieder und stellen sich mit dem Rücken gegen die Statue Sr. Majestät Friedrichs des Großen auf.

Gleichzeitig öffnet fich das Ouarré und die dasselbe gebildet habenden Truppen nehmen ihre erste Aufstellung wieder ein.

Sobald dies geschehen ist, treten die Fahnen des 3. Bataillons Garde⸗Füsilier⸗Regiments, des 4. Garde⸗Regiments zu Fuß, des Garde⸗Pionier⸗Bataillons, des 2. Garde⸗Dragoner⸗ und JZ. Garde⸗ Ulanen-Regiments 8 Schritte vor und werden vor die Mitte ihres Truppentheils geführt, von welchem sie mit präsentirtem Gewehr und Hurrahruf empfangen werden.

Während dieses Eintretens der sneuen Fahnen ꝛc. bei ihren Truppentheilen machen sämmtliche aufgestellte Truppen gleichfalls die Honneurs.

Die Truppen, welche Fahnen und Standarten empfingen, sam— meln sich darauf zum Vorbeimarsch, welcher demnächst in folgender Ordnung stattfindet:

das 3. Bataillon Garde-Füsilier-Regiments, das 4. Garde⸗ Regiment zu Fuß, das Garde-Pionier-Bataillon, das 2. Garde⸗ Dragoner⸗Regiment, das 3. Garde⸗Ulanen-Regiment.

Denselben folgen dann alle übrigen kommandirten Truppen.

Nach beendigtem Parademarsch werden die Fahnen und Stan⸗ darten des Garde- Corps von den Flügel-Compagnieen, resp. Escadrons in das Palais Sr. Majestät des Königs, dagegen die Fahnen und Standarten der Linie von der Stamm-Compagnie des Lehr-Infanterie-Bataillons nach dem Zeughause gebracht, von wo aus dann dieselben nach erfolgter Verpackung bon den Deputationen an die betreffenden Truppentheile überbracht werden.

Im Herrenhause wurden zu Schriftführern gewählt, Die Herren Freiherr von Oldershausen, Freiherr von Gutzmerow, Graf Nesselrode, Ober-Bürgermeister Hering, Freiherr von Reibnitz Graf von Carmer, Graf von der Gröben-Ponarien und Freiherr von Rothkirch-Trach. Die Herren Freiherr von Münchhausen und Ober-Bürgermeister Krausnick haben die Functionen als Quästoren des Hauses übernommen.

Das Abgeordnetenhaus schritt in seiner gestrigen Sitzung zur Vorstandswahl für die nächsten vier Wochen. Es wurden ge— wählt: zum Präsidenten der Abgeordnete Or. Simson, zum ersten Vice⸗Präsidenten der Abgeordnete Grabow und zum zweiten Viee⸗ Präsidenten der Abgeordnete Mathis (Barnim). Die Geschäfte als Quästoren des Hauses haben auf Anluchen des Präsidenten die Abgeordneten Ambronn und v. Hanstein übernommen.

Düssel dorf, 15. Januar. Der Erste Beigeordnete der Stadt macht in Abwesenheit des Ober-Bürgermeisters den Be⸗ wohnern Düsseldorfs das Schreiben Ihrer Majestät der Königin⸗ Wtitwe bekannt, durch welches Hochdieselbe die an Sie gerichtete Beileids⸗Adresse beantwortet hat. Dasselbe ist von Sanssouci, den 12. Januar datirt und lautet: .

„Ihr Schreiben vom 3. Januar, welches sich in so theilneh⸗ mender, rührender Weise über den Hintritt des Königs, Meines geliebten Gemahls, ausspricht, hat Meinem durch den unaussprech⸗ lich großen und schmerzlichen Verlust tiefgebeugten Gemüthe zum Trost und zur Genugthuung gereicht. Ich danke Ihnen herzlichst für dies Zeichen Ihrer Mir und dem eligvollendeten Königlichen Herrn gewidmeten treuen anhänglichen Gesinnung und verbleibe

Ihre wohlgeneigte 3 26. (geg) Elisab eth.“