182
Berliner Börse vom 24. Januar 1861.
Amtlicher Wechsel-, Fonds- nud Geld-(ours.
isenbann - Actien.
VWeelasel- Carr se.
Amsterdam
250 El. Kur:
dito 250 EFI. 2 XI.
Hamburg
300 I. Kura dito 300 MA 2M. 11. 8. 3 M.
Brf. EGld.
Pfandbriefe.
do. do. Ostpreussische
Kur- und Neumärk. “
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Stamm- Actien.
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. Berlin- Anhalter .. . . Berlin-HIamburger .. — Berlin- Potsd. Magd. —
Aachen-Düsseldork. .“ Aachen - Mastriecliter., — Berg. -Märk. Lit. A. -
Berlin- Anhalter .. .. Berlin -Hamburger .. do. II. Em. Berlin -Potsd. Magdb do. Litt. C. do. Litt. D. Berlin- Stettiner
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2 : Pommersche 3 Berlin- Stettiner . ... 14 160 do. Bresl -- Schw. -Freib. . 314 do. III. Serie Brieg - Neisse Cöln- Crefelder Cöln - Mindener . . ..! 24 Cöln- Mindener Magdeb. -Ialberst. .. Magdeb.-Wittenb. . . Münster Hammer ..“ — . III. Em. . Litt. B . Niederschles. Märk..“ 93 . ö do 88 6. w 3 Niedersehl. Lweigb. . = ö da da 1087 . — do. (Stamm-) Prior. — Magdeburg -Wiiten. Obersehl. Litt. A. u C. Nie derschles.- Märk. . do. Li B. d none;, Oppeln - Tarnowitz er . do. do. III. Serie 5 Prinz Wilh. (St. V.) ; 33 do. IV. Serie Rheinische 76 5 0ber-Schles. Litt. A. do. (Stamm-) Frior. q do. Litt. B. 33 Rhein-Nahe ...... .. 28 e do. Litt. C. 3Rhrt. - Crf. Kr. Gdb. 31 — do. Litt, D „Stargard - Posen . . .. 3 3 do. Litt. E. Schlesische 3 Kö . . 6 1 do. Litt. E. ö Vilh. (Cos. g.). s Pr. Wilh. (St. . V.) IJ.S Er. Bk. Anth. Scheine do. (Stamm-) Filor. 36689; do. II. . F riedrichsd'or . 313 149do. do. do. 5 t 264 do. IIIl Serie Gold-Kronen 37 priori its -Obli Rheinische Andere Goldmünzen , 18. do. vom Staat gar. 25 ThlIr 8 Aachen-Düsseldorf. . ,, ; do. II. Emission 93 Rhein-Nahe v. St gar. do. III. Emission khrt. Crf. Kr. Gladb. Aachén-Mastrichter.
ds. Il. Serie 4 do. II. Emission do. III. Serie B ergisch- Märkische. Stargard Posen do. II. Serie do. II. Emission do. III. S. v. St. 33 gar. de, Hl do. do. IV. Serie Thüringer bei einem Eeingehalte von 0, 9gso und darüber ...... .... ... 29 Thlr. 21 Sgr. do. Düsseld.-Elbf. Pr. — ö do. II. Serie] bei einem Feingehalte unter O0, so 29 Thlr. 20 Sgr. do. do. II. Series — do. III. Serie 4 do. (Dortm. - Soest) 4 — do. IV. Serie 1 e f, Ted II. Ser 44 =
300 Fr. 2 M.
Wien, österr. Währ. 150 FI. 8 T. dito 150 FI. 2M. Augsburg südd. W. 100 FI. Frłf.a. M. si dd. W. 100 FI. Leipzig in Cour. im 14 ThI.
Fuss 100 Thlr
Petersburg 100 S. R.... Warsehau 90 S. R. .. ... Bremen 100 Th. G. ..
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do. neue Schlesische Vom Staat garanti rte
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Rentenbrieke. Fon es- coirse.
Freiwillige Anleihe .... .... 4 Staats- Anleihe von 1859 .... Staats- Anleihen v. 1850, 1852,
1854, 1855, 1857, 1859
dito von 1856
dito von 1853 Staats- Schuldseheine Prämien- Anl. v. 1355 100 Th. Kur- u. Neum. Schuldverschr. Oder-Deichbau-obligationen Berliner Stadt-Obligationen
do. do.
Schuldverschr. d. Berl. Kaufm.,
Kur- und Neumärk. Pommersche . . . . .. . Posensche Preussische ... ... Rhein. und Westph. „Sächsische
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Münzpreis des Silbers bei der Königl. Münze. Das Pfund fein Silber
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3 — — Wilh. (Cosel Odbg. ) Berlin- Anhalter ... 4 g go III. Emission 4
otirungen.
XF ester. Ration. Anleihe 5 do. Prm.-Ahnleihe . 4 z Draunsehweiger Bank. 4 - z do. n. 106 EI Loose Bremer Bank Coburger Credithank. . Darmstädter Bank = 5 Dessauer Credit. ..... . XV. Rothschild Lst. do. Landesbank. . . Neue Engl. Anleihe Genfer Creditbank. ... 4 29 197 do. do. Geraer Bank iz. do. Poln. Sehatz-Obl. Gothaer Privatbank. .. 4 z do. do. Cert. L. A. Hannoversche Bank. .. j do. do. L. B. 2b Leipziger Creditharn k.. Foln. Pfandbr. in S -R. Luxemburger Bank. .. ö do. Fart Gh nl, Meininger Creditbank. Dessauer Främien-Anl. Norddeutsche Bank. .. „ Hamb. St. Präm. - Anl. Gesterreich. Credit. . .. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. Thüringer Hank ...... — 3 Neue Bad. o. 35 BFI. — Weimar. Bank 697 687 8ehwed. 10 EI. St. Pr. A. 103 Oesterreich. Hetall ... 412 . .
Ausl. Elsenhahn- aländ. Fgads. zusl. Fonds.
Stamm- 4etien. . k ass. - Vereins-Bk. - Aet. Amsterdam - kotterdam qꝙ k
Loebau- Tittau .... ... 4 , hl , m, Ludwigshafen- Bexbach] ; ö Nia. Lid v gh. Li. 4.1. 6.1 ö
Leeklenpurger. ö kerl. Hand. Geseilseh. Dordb. (Friedr. Wilh.) a Dise. Commandit-Anth ester. franz. Sta atshahn s enn,
Pommersch. Rittersch. B.
Ausl. Prloritũts. . Aetlen. Mndustrie - ctleꝝ.
Kordb. (Friedr. Wilh.) 4 Hoerder Hüttenwerk. . Belg Oblig. J. de l'Est 4 Minerva
do. Samh. et Meuse 4 Fabrik v. Eisenbahnbed. Oester. franz. Staatsbahn 3 Dessauer Kont. Gas. . .!
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Berlin- ots dam- Magdeburger 128 a 127 gem Magdeburg-Wittenb 315 a 311 i . 2
n ; g-Wittenberge: a2 317 gem. Oberschles. Lit. A. u. C 1207 2 1197 gem Nordbahn . Wik) 12 242 gem. ester. Franz. Staatsbahn 1243 a 124 gem Diseonte-CGommandit-Antheile 767 etw. a 77 . Dessauer Credit 113 2 gem. Meininger Credithank 63 a gem. Oesterr. Credit 51 a 50? gem. Gesterr Rational-Auleihe 485 a gem.
Oesterr. neueste Loose 54 a 535 gem.
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Ker licm, 24. Januar. Die ute Stimmung der gestrigen Börse weiechend; nur preussische Fonds waren fest, aber in schwachem Ver- kielt heut nieht mehr an; das Geschäft war geringer, die Course eher kehr. In Wechseln blieb das Geschäft sehr gering
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag ber Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchbruckerei. (Rudolph Decker.)
Das Abonnement beträgt. A Thlr. für das dierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.
Königlich Pr
Alle Post-Anstatten des In- und Auslandes nehmen gestellung an, sür gerlin die Expedition des AÄsönigl.
. 21 en ß i scher 2 Preußischen Staats- Anzeigers:
. Wilhelms⸗Straße No. 32.
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21 (nahe der Ceipzigerstr.)
Berlin, Sonnabend, den 26. Januar
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Berlin, 22. Januar.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, aus den Händen des Fürstlich waldeckschen Geheimen Raths von Stockhausen ein Kondolenz- und Beglückwünschungsschreiben Sr.
Durchlaucht des Fürsten zu Waldeck und Phrmont entgegen zu
nehmen.
Berlin, 25. Januar. Am heutigen Tage geruhten Se. Majestät der König
Allerhöchstsich die höheren Civilbeamten der Königlichen Ministerien
und der Prorinzial⸗Behörden, welche hier und in Potsdam ihren Sitz haben, einschließlich der Räthe vierter Klasse, ferner die hiesige evan—
gaeelische Geistlichkeit, die Akademien der Wissenschaften und der Künste,
die Universität, so wie den Magistrat und die Stadtverordneten— Versammlung in corpore vorstellen zu lassen. Die Vorstellung fand um 1 Uhr Mittags in der Bildergallerie und im Weißen Saale des hiesigen Königlichen Schlosses statt. Bei dieser Gele— genheit geruhten Se. Majestät zugleich, einige Deputationen zu empfangen, welche bei Allerhöchstdenselben um eine Audienz nach—⸗
gesucht hatten.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
ö Den Oberpfarrer Leitsmann in Forst zum Superintendenten! der Diöcese Forst zu ernennen. . ö
Allerhöchster Erlaß vom 10. Januar 1861 — be- treffend die Genehmigung des Nachtrags zum Sta⸗— tut der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft.
Nachdem die Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft in ihrer Gene⸗
ral-Versammlung vom 13. August v. J. die Bildung eines Er— neuerungsfonds für ihr Unternehmen und demgemäß die Abände— rung des §. 10 ihres unterm 29. August 1844 bestätigten Sta— tutes (Gesetz-Sammlung für 1844 pag. 419) beschlossen hat, will Ich dazu Meine Genehmigung ertheilen und den nebst Anlage wieder beigefügten Nachtrag zum Gesellschafts-Statut (a) hiermit pbestätigen.
Dieser Mein Erlaß ist nebst dem Nachtrage zum Gesellschafts—
Statute durch die Gefetz Sammlung bekannt zu machen.
Berlin, den 10. Januar 1861. Wilhelm.
von der Heydt. von Bernuth.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Justiz⸗Minister.
2a.
Nachtrag zum Statut der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft.
—
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Der §. 10 des Statuts der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft wird hiermit aufgehoben. An dessen Stelle treten folgende Bestimmungen:
Für das Thüringische Eisenbahn⸗ Unternehmen wird 1) ein Reservefonds und 2) ein Erneuerungsfonds gebildet.
Der Reservefonds ist bestimmt zur Deckung etwaiger durch außer⸗ ordentliche Fälle entstandener Ausgaben, so wie zur Tragung der Kosten für Vermehrung der Betriebsmittel, der Erneuerungsfonds dagegen zur Bestreitung der Kosten der Erneuerung der Schienen, Schwellen und der kleinen Eisentheile des Oberbaues der Eisenbahn mit Einschluß der Wei⸗ hen, e wie der Erneuerung der Lokomotiven nebst Tendern und der Wagen aller Art.
§8. 4
Zu den Erneuerungen sind zuͤ rechnen:
a hei den Lokomotiven und Tendern die Auswechselung der Feuerkasten, Kessel, Cylinder, Siederöhren, Federn, Achsen, Räder, Radreifen, ganzer Wasserbehälter und Bremen,
b) bei den Wagen die Auswechselung von ganzen Kasten, Federn, Achsen, Rädern, Radreifen, Bremsen und der Umbau des Innern ganzer Coupés. 83
K Der Reservefonds wird mit einem Maximalbetrage von 100 000 Thlr. ausgestattet. Die Zinsen desselben fließen in die Betriebs kasse. . Sobald der Reservefonds eine geringeren Bestand als 100,000 Thlr. nachweist, müssen demselben aus der Betriebskasse so lange Zuschüsse ge— währt werden, bis dessen ursprüngliche Höhe erreicht ist. Das Maximum
dieses Zuschusses wird für ein Jahr auf Prozent des Stamm⸗Actien⸗ .
Kapitals, also auf 9000 Thlr. festgesetzt, insofern nicht die Gesellschafts— Vorstände mit Genehmigung der hohen Staatsregierungen eine Erhöhung dieser Summe für nothwendig a ,
Zu dem Erneuerungsfonds ists außer dem jährlichen Erlös aus dem Verkaufe der alten Materialien des Oberbaues und der Betriebsmittel
vom 1. Januar 1861 ab jährlich ein dem Bedürfnisse entsprechender Bei⸗
trag aus den Betriebs-Einnahmen zu gewähren, und zwar nach Prozent⸗ sätzen berechnet:
a) auf den Werth der Schienen und Schwellen,
b) auf den Werth der Lokomotiven nebst Tendern und der Wagen.
§. 8. K Die . bon den Kapitalien des Erneuerungsfonds fließen in die
isfe.
Betriebska
.
Die Angemessenheit der Brozbllsshe, nach denen die jährlichen Rück⸗ lagen für den Erneuerungsfonds bemessen werden (6. Y) bleibt einer durch den Verwaltungsrath und Direction von 5 zu 5 Jahren vorzuneh⸗ menden Revifion unterworfen, zu welcher die Genehmigung der drei hohen Staatsregierungen erforderlich ist. Die Höhe der Erneuerungsfonds darf den Betrag von 450,000 Thlr. ohne ausdrückliche Zustimmung der General- Versammlung nicht übersteigen, doch soll durch diese Bestimmung den aus §. 24 des Preußischen Eisenbahngesebzes dom 3. November 1838 entsprin⸗ genden Verpflichtungen der Gesellschaft nicht präjudizirt werden.