1861 / 28 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Herr Pringsheim, bestätigt durch Kabinets-Ordr vom 9. Mai 1860. 3) als Ehrenmitglied der Gesammt⸗Akademie: ö.. Herr Helmuth Freiberr von Moltke, bestätigt durch Kabinets⸗Ordre vom 2. Juni 1860. ) als korrespondirende Mitglieder der phyfikalisch⸗mathema—⸗ tischen Klasse: . . . Herr Claude Bernhard in Paris, am 29. März 1860 William Miller in Cambridge, am 10. Mai 1860. 5) K Mitglieder der philosophisch-historischen lasse: Herr Theodor Benfey in Göttingen am 26. April

Carlo Morbio in Mailand 1860.

Angelo Pezzana in Parma „Ferdinand Wolf in Wien Hierauf las Herr Ranke: Ueber die Aechtung und

den Tod Wallensteins.

Kriegs⸗Ministerium.

Allerhsöchste Kabinets⸗Ordre vom 12. Januar 1861 betreffend die einzelnen Truppentheilen Aller— höchst verliehenen Auszeichnungen an ihren Fahnen resp. Stan darten.

Im Verfolg Meiner Ordre vom 1sten d. M. bestimme Ich auf Grund der Mir vorgelegten Uebersicht von denjenigen Trup— pen, welche die Feldzüge von 1848 49 in Holstein und Schleswig und von 1849 in der bayerischen Pfalz und im Großherzogthum Baden als formirte Truppentheile mitgemacht haben, daß nach⸗

stehende Truppentheile an ihren Fahnen resp. Standarten erhalten:

J. Das Band des Militair-Ehrenzeichens mit Schwertern: vom Garde⸗Corps die drei Bataillone des Kaiser Alexander Garde-Grenadier— Regiments (Nr. 1), die drei Bataillone des Kaiser Franz Garde-Grenadier⸗-Regi— ments (Nr. 2), das Garde⸗Schützen⸗Bataillon, das 1. Bataillon (Berlin) 2. Garde⸗Landwehr⸗Regiments, en,. Bataillon (Magdeburg) 2. Garde-Landwehr⸗Regi— ments, das 2. Bataillon (Coblenz) 2. Garde⸗Grenadier 4Landwehr— Regiments, das Z. Bataillon (Düsseldorf) 2. Garde⸗Grenadier⸗Landwehr— Regiments, vom 1. Armee⸗Corps das Ostpreußische Ulanen⸗Regiment (Nr. 9, vom II. Armee⸗-Corps das 1. und 2. Bataillon des Grenadier⸗Regiments König Friedrich Wilhelm IV. (4. Pomm.) (Nr. Y), das Kürassiet⸗Regiment stönigin (Bomm) (Nr. Y), vom III. Armee⸗Eorps die drei Bataillene des 3. Brandenburgischen Infanterie— Regiments (Nr. 20, die drei Bataillone des 4. Brandenburgischen Infanterie—⸗ Regiments (Nr. 24), . , . Husaren-Regiment (Zietensche Husaren) r. 9), das 1. Bataillon (Frankfurt) 1. Brandenburgischen Land— wehr⸗Regiments (Nr. 8, das 2. Bataillon (Soldin) 1. Brandenburgischen Landwehr— Regiments (Nr. 9, das 3. Bataillon (Landsberg) 1. Brandenburgischen Land— wehr⸗Regiments (Nr. 8, . das 1. Bataillon (Crossen) 2. Brandenburgischen Landwehr— Regiments (Nr. 19), das 2. Bataillon (Spremberg) 2. Brandenburgischen Land⸗ wehr⸗Regiments (Nr. 12), das 3. Bataillon (Sorau) 2. Brandenburgischen Landwehr—⸗ Regiments (Nr. 129), das Landwehr⸗Bataillon Wrietzen (Nr. 35),

. g il , n.

as 1. und Füsilier⸗Bataillon 1. Magdeburgischen Infan—

terie⸗Re . (Nr. 26), . ö das Füsilier-Bataillon 2. Magdeburgischen Infanterie⸗Regi— ments (Nr. 27), das 1. und Fuͤsilier-Bataillon 1. Thüringischen Infanterie— Regiments (Nr. 35,

A4) das Thüringische Husaren-Regiment (Nr. 12),

5) das Thuüringische Ulanen⸗Regiment (Nr. G,

das 1. Bataillon (Halberstadt) 2. Magdeburgischen Land⸗ wehr Regiments (Rr. 27), . das 2. Bataillon (Halle) 2. Magdeburgischen Landwehr⸗ Regiments (Nr. 27), das Z. Bataillon (Aschersleben) 2. Magdeburgischen Land⸗ wehr⸗Regiments (Nr. 27), das 1. Bataillon (Erfurt) 1. Thüringischen Landwehr⸗Regi⸗ ments (Nr. 31), das 2. Bataillon (Mühlhausen) 1. Thüringischen Landwehr⸗ Regiments (Nr. 31), das 3. Bataillon (Sangerhausen) 1. Thüringischen Landwehr⸗ Regiments (Nr. 31),

vom V. Armee⸗Corps die drei Bataillone des 2. Brandenburgischen Grenadier— Regiments (Nr. 12), das 1. Schlesische Jäger-Bataillon (Nr. 5), das 1. Bataillon (Posen) 1. Posenschen Landwehr⸗Regiments Nr. 18), 3. 2 Bataillon (Schrimm) 2. Posenschen Landwehr-Regi⸗ ments (Nr. 19), das Z. Bataillon (Krotoszyn) 2. Posenschen Landwehr-Regi⸗ ments (Nr. 19),

vom VI. Armee⸗Corps das 1. Bataillon des Schlesischen Füsilier-Regiments (Nr. 38) (abkommandirt in den Bereich des VIIl. Armee⸗Corps),

bom VII. Armee⸗Corps ö. drei Bataillone des 2. Westfälischen Infanterie⸗Regiments (Nr. 15). 3 drei Bataillone des 14. Westfaͤlischen Infanterie⸗Regiments (Nr 17), das Westfälische Kürassier⸗Regiment (Nr. 4), das 1. Westfälische Husaren Regiment (Nr. &), das 2. Westfälische Husaren-Regiment (Rr. 19), das 2. Bataillon (Borken) 1. Westfälischen Landwehr⸗Regi⸗ ments (Nr. 13), das Z. Bataillon (Warendorf) Westfälischen Landwehr-Regi⸗ ments (Nr. 135, das 2. Bataillon (Iserlohn) 3. Westfälischen Landwehr-⸗Re— giments (Nr. 16), das 3. Bataillon (Meschede) 3. Westfälischen Landwehr-Re⸗ giments (Nr. 16), das 1. Bataillon (Wesel) 4. Westfälischen Landwehr Regi⸗ ments (Nr. 17),

vom VIII. Armee⸗-Corps das 1. und Füsilier-Bataillon des 1. Rheinischen Infanterie⸗ Regiments (Nr. 25), das 1. und Füsilier⸗Bataillon des 2. Rheinischen Infanterie⸗ Regiments (Nr. 29), das Füsilier⸗Bataillon des 3. Rheinischen Infanterie⸗Regi— ments (Nr. 29), das 1. und Füsilier-Bataillon des 4. Rheinischen Infanterie⸗ Regiments (Nr. 30, das Rheinische Kürassier⸗Regiment (Nr. 8), das 2. Rheinische Husaren-Regiment (Nr. 9), das Rheinische Ulanen-Regiment (Nr. 7). II. Das Band des Militair-Ehrenzeichens

ohne Schwerter:

vom III. Armee⸗-Corps das Brandenburgische Jäger-Bataillon (Nr. I),

vom VII. Armee⸗-Corps das Westphälische Jäger-Bataillon (Nr. 7);

vom VͤIII. Armee⸗Corps

1) das Rheinische Jäger-Bataillon (Rr. 9, 2) das Rheinische Pionier-Bataillon (Nr. 9.

Ich beauftrage Sie, diese Meine Ordre der Armee bekannt zu machen. Die vorgenannten Truppentheile, welche das Fahnen— resp. Standarten-Band mit Schwertern erhalten, habe Ich von der Verleihung durch Ordre unmittelbar in Kenntniß gesetzt. Den kommandirenden Generalen habe Ich die Fahnen resp. Standarten— Bänder mit dem Auftrage übersandt, solche den betreffenden Trup⸗ . nach Ablauf der gegenwärtigen Trauerzeit zugehen zu assen.

Berlin, den 12. Januar 1861.

(gez) Wilhelm.

An den Kriegs⸗Minister.

Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.

Berlin, den 22. Januar 1861.

Allgemeines Kriegs-Departement. von Alvensleben.

Kriegs-⸗Ministerium. von der Goltz.

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Allerhöchste tab inets⸗Ordre vom 10. Januar 1861 betreffend die Marschgeschwindigkeit.

Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich nunmehr de— finitiv, daß an Stelle der bisher reglementsmäßigen WMarschgeschwin⸗ digkeit von 108 Schritten in der Minute fortan eine solche von 1I2 Schritten in der Minute allgemein zur Anwendung zu brin— gen ist, welche Festsetzung sich auch auf die Parade-Vorbeimärsche bezieht. Das Kriegs- Winisterium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.

Berlin, den 10. Januar 1861.

(gez. Wilhelm. An das Kriegs⸗Ministerium. Die vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. Berlin, den 22. Januar 1861. Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs-Departement. von der Goltz von Alvensleben.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst zu Bentheim Tecklenburg⸗Rheda, von Rheda.

Der Erb-Schenk im Herzogthum Magdeburg, Kammerherr Graf vom Hagen, von Möckern. ,

Berlin, 26. Januar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Abtheilungs-Chef im großen Generalstabe, Obersten Ollech, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Her⸗ zogs von Sachsen-Coburg-Gotha Hoheit ihm verliehenen Com— mandeur-Kreuzes zweiter Klasse des Herzoglich Sachsen-Ernestini— schen Haus-Ordens, dem Chef des Generalstabes der General— Inspection der Artillerie, Oberst⸗Lieutenant Hurrelbrink, und dem Premier-Lieutenant von Amsberg der Garde-Artillerie⸗ Brigade, zur Anlegung des von des Großherzogs von Hessen und bei Rhein Königliche Hoheit ihnen verliehenen resp. Comthur⸗ Kreuzes zweiter Klasse mit Schwertern und Ritter-Kreuzes erster Klasse mit Schwertern vom Verdienst-Orden Philipps des Groß⸗ müthigen, so wie dem Ober-Feuerwerker Kosch el von der Rheini— schen Artillerie Brigade (Nr. 8s) und dem Sergeanten Dyhring von der Garde-Artillerie⸗Brigade zur Anlegung der von des Königs von Sachsen Majestät ihnen verliehenen, zum Königlich Sächsischen Verdienst-Orden gehörigen Medaille, ersterem in Gold, letzterem in Silber, zu ertheilen.

Personal Veränderungen in der Armer.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛe. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 15. Januar.

v. Lucadou, Hauptm. und persönl. Adjutant des Kronprinzen von Preußen K. H., unter Belassung in diesem Verhältniß, à la suite des 2. Schles. Gren. Regts. (Nr. 11) gestellt. v. Khaynach, Sec. Lt. vom 6. Rhein. Inf. Regt. (Nr. 68), in das 4. Garde⸗Gren. Regt. versetzt. Prinz zu Vsenburg u . Büdingen, Sec. Lt. à la suite des Westfälischen Ulanen⸗ Regiments (Rö. 5) ein Patent seiner Charge verliehen.

Bei der 8and wehr. Den 15. Januar.

v. Tie le, Sec. Lieut. von der Kav. 1. Aufg. 2. Bats. 4. Westfäl. Regts. (Nr. 17), als Sec. Lieut. im 2. Westfäl. Hus. siegt. (Nr. 14), Kaulhausen, Sec. Lieut. von der Kav. 1. Aufg. des 1. Bats. 1. Rhein. Regts. (Nr. 25), als Sec. Lieut. im 2. Rhein. Hus. Regt. (Nr. 9) an⸗

gestellt. B. Abschiedsbewilligungen re. Den 19. Januar.

Back, Pr. Lt. von der Rhein. Ärtill. Brig. (Nr. 8), als halbinva⸗ lide mit Pension, nebst der bedingten Anstellungsberechtigung im Civil⸗ dienst ausgeschieden und zu den beurlaubten Offizieren der Artill. des 2. Aufg. 3. Bats. 3. Rhein. Landw. Regts. (Nr. 29) übergetreten. Presch, Feldjäger, mit dem Charakter als Sec. Lt. vom reitenden Feldjäger⸗Corps, ausgeschieden und als Sec. Lt. zu den beurlaubten Offizieren der Kavall. 2. Äufg. 1. Bats. 2. Brandenb. Landw. Regts. (Nr. 12) übergetreten.

Militair⸗Beam te. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. Den 12. Dezember 1860. . .

Partenheimer, Kasernen⸗Inspektor in Posen, mit Pension in

Ruhestand bersetzt. Den 17. Dezember 1860. . Ruhn ke, Lazareth⸗Inspektor in Bromberg, mit gleichzeitiger Wahr⸗ nehmung der Garnison⸗Verwaltungs⸗Geschäfte daselbst beauftragt. Den 22. Dezember 18560. Dallmann, Zahlmeister beim 2. Landw. Drag. Regt, zum 2. Bat. des 6. Brandenburg. Inf. Regts. (Nr. 52), Wolff, Zahlmeister beim

T. schweren Landw. Reiter⸗Regt., zum Füsilier⸗Bat. des 4. Oberschles.

Inf. Regts. (Nr. 63) versetzt. ; Den 3. Januar 1861. . Neh bein, Probiant-Amts⸗Applikant in Colberg, zum Probiant⸗ Amts⸗Assistenten ernannt. Den 4. Januar.

Elsner, Probiant⸗Amts⸗Applikant in Stettin, zum Probiant⸗Amts⸗

Assistenten ernannt,

Din 5. Januar. . Boecker, Depot⸗Magazin⸗ Verwalter in Tilsit, nach Perleberg

versetzt. Den 10. Januar.

Warm, Zahlmeister beim 2. Bakaillon des Königs⸗Grenadier⸗ (ten Westpreuß Regts. (Nr. Y, zum 2. Bat. des 2. Niederschles. Inf. Regts. (Nr. 4, Wohl gem uth, Zahlmeister beim 2. Bat. des 2. Niederschlef. Inf. Regts. (Rr. 47), zum 2. Bat. des Königs-Grenadier (3. Westpreuß. Regts. (Nr. 7) versetzt.

Den 14. Januar.

Oehler, RNegistratur⸗Assistent bei der Intendantur des VIII. Armee⸗

Corps, zu der Intendantur des II. Armee⸗Corps versetzt. Den 15. Januar.

Radecke Zahlmeister⸗Aspirant, zum Zahlm. 1. Klasse bei dem 3Zten Garde⸗Ulan. Regiment ernannt. Duhr, Intendantur⸗Secretair bei der Intendantur VI. Armee⸗Corps, Eschenhorn, Sekretariats⸗Assistent bei der Intendantur des III. Armee⸗Corps, zu der Intendantur des J. Armee⸗ Corps versetzt. Wichert, Proviantamts⸗Controleur in Danzig, als Re⸗ servemagazin⸗Rendant, nach Tilsit, Clauß, Proviantamts⸗Controleur in Insterburg, nach Danzig versetzt.

NR icht amtliches.

Preußen. Berlin, 26. Januar. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Staatsministers von Auers⸗ wald, des General-Majors Freiherrn von Manteuffel und des Geheimen Kabinets-Rathes Wirklichen Geheimen Rathes Illaire, so wie die Meldungen der Generale von Tümpling, von Franskh und mehrerer anderen höheren Offiziere entgegen. Hierauf empfin⸗ gen Allerhöchstdieselben eine Deputation des Herrenhauses und nah⸗ men aus den Händen des Präsidenten, Prinzen zu Hohenlohe⸗ Ingelfingen, die Beileids- und Beglückwünschungs⸗-Adresse des hohen Hauses entgegen.

Ihre Majestät die Königin hat in der verflossenen Woche mit Sr. Majestät dem Könige den erkrankten Fürsten von Hohenzollern im Königlichen Schlosse besucht und die Besuche mehrerer Mitglieder des Königlichen Hauses bei sich empfangen.

Gestern wurde der Hochzeitstag Ihrer Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Frau ronprinzessin im engeren Familien⸗ kreise gefeiert, während heute für mehrere Fürstliche Personen des Inlandes und einige Abgesandte fremder Höfe ein Diner bei Ihren Majestäten dem Könige und der Königin stattfindet.

Die Weihe der 142 Fahnen und Standarten, welche Seine Majestät der König noch im Namen des Hochseligen Königs Majestät der Armee zu verleihen geruht hatten, hat, wie schon früher berichtet worden, in Gemäßheit der bezüglichen Allerhöchsten Befehle am 18. Januar vor dem Standbilde Friedrichs des Großen in Berlin stattgefunden.

Nachdem das offene Fahnen⸗Carré formirt war und die Tam⸗ bours und Trompeter zum Gebet geschlagen und geblasen hatten, wurde bei dieser Feier die gottesdienstliche Handlung in folgender Weise vollzogen:

Geistlicher: Im Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes. Amen. Unsere Hülfe sei im Namen des Herrn, der Himmel und Erde gemacht hat.

Die Gemeinde sang darauf aus dem Liede 98 des Kirchen⸗ buchs für das Königlich preußische Kriegsheer den ersten Vers unter Begleitung der Musik des Garde⸗Füsilier⸗Regiments.

F äh ne n re, . von dem Königlichen Hofprediger und Konsisteorialrath, zur Zeit Vertreter des evangelischen Feldprobstes der Armee.

Herr Gott, Du bist unsre Zuflucht für und für! Ehe denn die Berge worden und die Erde und die Welt geschaffen worden, bist Du, Gott, von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen.

Text: Römer VIII., Vers 31: Ist Gott für uns, wer mag wider uns sein!

Was Gott thut, das ist wohlgethan! So haben wir gebetet und gesungen, als wir vor wenigen Tagen am Grabe unsres nach langer Trübfal seligvollendeten Königs standen! König Friedrich Wilhelm 1V. ist heimgegangen. Was Gott thut, das ist wohl⸗ gethan! Das ist unser Trost in dem tiefen Schmerze über den Verlust des theuren Königs und Herrn! Wir beugen uns in frommer Ergebung unter den unerforschlichen Rathschluß Gottes mit dem Königlichen Bruder und erhabenen Königssohn, unfrem nun⸗ mehrigen König und Herrn! Ist Gott für uns, wer mag wider uns sein! Dies echte Gottvertrauen ist von jeher die Losüng der Könige Preußens gewesen und die Parole, die sie ihrem Heere ge⸗ geben haben. Und so lange Preußens Krieger, dem „Gott mit uns“ treu bleiben und im Ramen Gottes und in der Furcht des Herrn ihr Panier erheben werden, wird auch der Sieg an. ih rer Seite stehen. Denn so spüiicht der Herr, der treue und wahrhaftige Zeuge: „Wer mich bekennet vor den Men⸗ schen, den will ich auch bekennen ver meinem himmlischen Vater.“ In der gläubigen Zuversicht, daß an Gottes Segen Alles gelegen, hat unser König und Kriegs herr geboten, diefe Fahnen und Standarten, mit denen Er im Namen Seines

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