198
Berliner Börse vom 26. Januar 1861.
Amtlicher Wechse
l. Fonds- und Geld-Gours.
isenbahn - Aetien.
wechsel- Conmrse.
Kurz 2. kKurz
Amsterdam dito w Hanmburt- k 300 M. London 11. 8 ,, 300 r. Wien, österr. Währ. 150 FI. dito 150 FI.
Augsburg südd. W. 100 EI. Frkf. a. M. si dd. W. 160 F!I. Leipzig in Cour. im 14 ThI. Fuss 100 Thlr Petersburg 100 S. R.. .. Warschau 90 S. R. ... .. Bremen. ... 100 Th. G. ..
.
2M. 3M. 2M. 8. 2.
.
3W. 81. 8 JT.
Fon es- C cilarse.
Freiwillige Anleihe Staats-Anleihe von 1859.
Staats Anleihen v. 1850, 1852, 1854, 1855, 1857, 1859 4,
dito dito von 1853 Staats- Schuldscheine
Prämien. Ani. v. 183552 100 Fb. Kur- u Neum. Schuldverschr.“ der- Deichbau-obligationen
Berliner Stadt-Obligatione do. do.
Schuldverschr.d. Berl. Kaufm.
——4*
8
- E - R—· Q —‚ - N
Br.
141 1407 Kur- und Neumärk. 3 — ; 993
Vom Staat garantirte
95 Pommersche . ... ....
Rhein. und Westph. Sãchsisehe
Pr. Bk. Anth. Scheine
44 F riedrichsd'or
Pfandbriefe. do. do. Ostpreussische
Pommersche . .. .....
do. neue Schlesische
Rentenbriefe. Kur- und Neumärk.“ Pesensehe ......
Preussische.
Schlesische
Gold- Kronen Andere Goldmünzen
2 5 Thlr
Ef Bk.
kJ 4
4
82.
UGld
Stamm- Actien.
Aachen - Mastrichter.
Berg. Märk. Lit. A. — 9 Lit. B. — Berlin- Anhalter . . .. —
do. do.
, . Berlin - Fotsd. Magd.
Berlin- Stettiner . . .. Bresl.- Schw. -Freib. .
h'rieg Neisse Cöln - Mindener . . . .
Münster - Hammer .. Nicderschles. Märk. .
- Niederschl. Lweigb. . do. (Stamm-
Oberschl. Litt. A. u C.
Wilh. (Cos. -Odbg.). do. (Stamm-) Prior. do. do. do.
3 Prioritäts-Oblig.
Aachen-Düsseldorf. . do. II. Emission do. III. Emission
Niünzpreis des Silbers bei der Königl. Hüänze. Das Pfund fein Silber
bei einem Eeingehalte von 0, gso und darüber
bei einem Feingehalte unter O, ꝗso
,
29 Thlr. 20
do. II. Emission
do. Düsseld.-Elbf. Pr. do. do. II. Serie do. (Dortm. Soest) Berg. Mrk. de. II. Ser.
Aachen-Düsseldorf. . 35
Magdeb. -Halberst. . . — 377 Magdeb. - Wittenb. ..
Prior.
do. Litt. B. 3 Oppeln - Tarnowitzer Prinz Wilh. (8t. V.) Rheinische ⸗ do. (Stamm-) Prior. Rhein-Nahe . 4 khrt. - Erf.- Kr. Gdb. 3 Stargard - Posen .... 3 37 Thüringer
Aachen-Mastrichter .“
Bergisch- Märkische. do. II. Serie ?
do. III. S. v. St. 33 gar. do. IV. Serie?
1f
Br.
EGld.
Sz Nie derschles.- Märk. .
Berlin- Hamburger ..
Berlin -Potsd.-Magdb do. Litt. C8. do. Litt. D.
do. II. Serie do. III. Serie Cöln- Crefelder Cöln- Mindener
Magdeburg -Wiitenb.
le om, . do. do. III. Serie do. IV. Serie Ober- Schles. Litt. A- do. Litt. B.
do. Litt. C.
do. Litt. D.
do. Litt. E.
do. Litt. E.
Pr. Wilh. (8t. -V.) I. S. do. II. Serie
do. III Serie Rheinische do. vom Staat gar.
M Rhein-Nahe v. St gar.“ khret. - Crf. Kr. Gladb. 4,
do. II. Serie
Stargard - Posen
do. II. Emission ; VJ Thüringer
Wilh. (Cosel Odpg.) do. III. Emission
Berlin- Anhalter .... ,,,
Berlin- Stettiner ..... 41
= 0 de d — . , 8 3 .
do. II. Serie ⸗ do. III. Serie 4 do. IV. Serie 4
Mr
t=
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we-,
9 v 6
do. III. Serie 4
8 2
O O C = = =
8
Se Te
18818
lehtamtliche Kętirungen.
Berlin- Anhalter .. . . ;
Ausl. Eisenbahn. Stamm. ctien. Amsterdam - Rotterdam
Loebau- Zittau Ludwigshafen-Bexhach MX. -Ludv gh. Lt. A. u. C. Mecklenburger Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. franz. Staatsbahn
Ausl. Prioritts- Athen.
Kordb. (Friedr. Wilh.) 4 Belg 9blig. J. de PEst
. 3 DX
. C C O P. 8.
I Oi SCN,
— D 287
100
Ef
Cid.
„ Dauziger Privaibank..
Nagqehurger do.
nländ. Fonds. Kass. Vereins-BRk. -Aet. Königsberg. Privatbank
Posener do.
Berl. Hand. Gesellsch. Disc. Commandit-Anth. Schles. Bank- Verein. . Fommerseh. Bittersch. B.
dustrie 4ctien.
Hoerder Hüttenwerk. . Minerva
d C
— — — — MWC ( . * .
1
X / M/
S
T
ü — 12
60 183
Ausl. Fonds.
Braunsehweiger Bank.
Bremer Bank
Coburger Credithank. .
Darmstädter Bank Dessauer Credit
do. Landesbank. Genfer Creditbank. . . .
Geraer Bank Gothaer Privatbank. . . Hannoversche Bank. . . Leipziger Credithank. . Luxemburger Bank. .. Meininger Credithank. Norddeutsche Bank. . . Oesterreich. Credit. . ..
; Russ. Stiegl. 5. Anl..
Poln. Pfandbr. in S. -E.
Hamb. St. Präm. -Anl.
ester. Nation. - Anleihe do. Prm.-Anleihe. do. n. 106 FI. Loose do. neueste Loose ..
g d do. v. Rothschild Est. do. Neue Engl. Anleihe do. do.
do. Poln. Sehatz-Obl. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 FI.
do. Part. 566) FI.... Dessauer Prämien- Anl.
Kurhess. Pr. Obl. 40 Th.
=
d = . . d , , .
6
Fabrik v. Eisenkahupbed; s 64 Thüringer Bank 87 Neue Bad. do. 35 FI. 248 Dessauer Kont. Gas. .. 22 91 Weimar. Bank Schwed. 10 Rl. St. Pr. A. Oesterreieh. Hetall ... .
do. Samb. et Meuse Oester. franz. Staatsbahn
Aachen-Mastrichter 16 a 1635 gem.
Dessauer Credit 11 2 12 gem. Gesterr. Hational-Anleihe 4 etw. a 53 gem.
a . gem. Oesterr. neueste Loose 53
Kerlinm, 26. Januar. Die Börse war heute auf niedrige Wie ner Course und ungünstige Veluten-Notirung hin verstimmt, das Ge-
schält bliab fast durchweg gering; Eisenbahnen waren ohne Leben; Fonds still; Wdehsel animirter, als an den letzten Postta gen.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchbruckerei. (Rudolph Decker.)
Königlich
Das Abonnement beträgt. 4 Thlr. sür das bierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne preis · Erhöhung.
Preusßischer
Alle post- Anstalten des An- und Auslandes nehmen sestellung an,. für gerlin die Expedition des Cänigl. Preußischen Staats- Anzeigers:
Wiltelms⸗Straße No. 34. (nahe der Ceipzigerstr)
Anzeiger.
Januar
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Hofmarschall des Prinzen Albrecht von Preußen König— liche Hoheit, Obersten z. D. von der Schulenburg, und dem Leibarzt der Prinzessin Alexandrine von Preußen Königliche Hoheit, Geheimen Sanitäts⸗Rath Dr. Vehsemeyer zu Berlin, den Rothen
Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Steuer⸗Einnehmer
a. D. Freher zu Kozmin im Kreise Krotoschin, und dem Schul⸗ lehrer Mundt zu Dremmen im Kreise Heinsberg, den Rothen Abler-Orden vierter Klasse, so wie dem Mundkoch der Frau Fürstin zu Liegnitz Durchlaucht, Pfaffe zu Berlin, das Allgemeine Ehren— zeichen zu verleihen; ferner
Den Kammerjunker und Rittmeister der Garde-Landwehr, Freiherrn Cuno von Zedlitz-Neukirch zu Kauffungen in
Schlesien, zum Kammerherrn zu ernennen.
Potsdam, 28. Januar.
Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin-Mutter von Mecklenburg-⸗Schwerin ist gestern nach dem Haag abgereist.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Cirkular-Verfügung vom 26. Januar 1861 — be⸗
treffend den Beitritt zu dem in Hamburg festge⸗
setzten Betriebs-Reglement für den Verein deut⸗ scher Eisenbahnen.
Durch den in Abschrift beigefügten Erlaß vom 5. d. M. (a) habe ich die Königlichen Directionen der unter Staats⸗Verwaltung stehenden Eisenbahnen ermächtigt, ihren Beitritt zu dem in Ham⸗ burg festgesetzten Betriebs-Reglement für den Verein deutscher Eisenbahnen zu erklären, dabei aber zugleich angeordnet, daß für den Verkehr auf den oben gedachten Bahnen einige Modificationen einzutreten haben, welche den früher bereits von mir als zulässig bezeichneten Bestimmungen mehr entsprechen. Diese Modificationen sind folgende:
in §. 19 alinea 2 Zeile 2 hinter „Personen“: (Güter-Ezpeditionen oder mit deren Wahrnehmung beauftragte Beamte.) in §. 19 . hinter „Empfangnahme des Frachtgutes“: Bei den unter Staats-Verwaltung stehenden Eisen⸗ bahnen werden Anträge auf Entschädigüng auch nach Ab⸗ lauf von 4 Wochen in Erwägung genommen werden. . §. 20 2. nach dem zweiten Alinea, also hinter „nicht er— hoben“: . Bei den unter Staats-Verwaltung stehenden Eisen⸗ bahnen werden Entschaͤdigungsansprüche wegen Gewichts— mangel lediglich deshalb, weil die 24stündige Frist über⸗ schritten worden, . zurückgewiesen werden. Zu §. 22“ hinter „zu Grunde left Für die unter Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen
trilt, fofern in den Bestimmungen für den Verbands verkehr mit
fremden Bahnen nicht ein Anderes festgesetzt ist, statt der unter 2 bis 4 aufgeführten Vorschriften folgende Bestim⸗
mung in Kraft:
Die Höhe des von der Eisenbahn-Verwaltung zu ver⸗ gütenden Schadens ist von dem Entschädigungs⸗Berechtigten nachzuweifen. Der Betrag der Entschädigung soll jedoch niemals den vom Absender im Frachtbriefe als den Werth des Gutes ausdrücklich angegebenen Betrag und in Er— mangelung solcher Werthsangabe den Satz von 20 Thalern für den Centner übersteigen. —
zu §. 225 alinea 1 hinter „außer Anwendung“:
Bei den unter Staats-Verwaltung stehenden Eisen⸗ bahnen wird im Falle einer besondern Werthsdeclaration nur ein in den Tarifen bestimmter Frachtzuschlag erhoben werden.
zu §. 225 alinea 2 hinter „unstgegenstände“:
Bei den unter Staats-Verwaltung stehenden Eisen⸗
bahnen wird auch für vorstehend benannte Gegenstände eine besondere Werthsdeclaration zugelassen werden. zu §. 22 6 hinter „abzutreten“:
Bei den unker Staats-Verwaltung stehenden Eisen⸗ bahnen wird diese Wahl auch in andern geeigneten Fällen
gestattet werden. zu §. 23 am Schlusse: Bei den unter Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen
tritt statt vorstehender Bestimmung folgende Anordnung
in Kraft:
Die Eisenbahn-Verwaltung haftet für den Schaden, welcher durch Versäumung der Keferungszeit entstanden ist, sofern sie nicht beweiset, daß sie die Verspätung durch An⸗ wendung der Sorgfalt eines ordentlichen en mmer. nicht habe abwenden können.
Durch Verfügung vom hentigen Tage habe ich ferner den Königlichen Directlonen zwar gestattet, mit dem Abdruck und der Einfuͤhrung des Reglements vorläufig so lange zu warten, bis über die Annahme des in Hamburg verabredeten Reglements von Seiten der Mitglieder des Deutschen Eisenbahn-Vereins kein Zweifel mehr obwaltet. Zugleich aber habe ich damit die Eröffnung verbunden, daß zur Vermeidung weiterer Zögerung unverzüglich die Einfüh⸗ rung eines für die unter Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen gültigen Reglements eintreten werde, wenn etwa das Vereins⸗
Reglement bis zu dem festgesetzten Termine am 1. April d. J. die
allseitige Zustimmung nicht gefunden haben solltt.
Da ich annehmen darf, daß die preußischen Privateisenbahn⸗ Gesellschaften keinen Anstand nehmen werden, dem von der Staats⸗ Verwaltung gegebenen Beispiele zu folgen, so beauftrage ich das Königliche Eisenbahn-Kommissariat, den zum dortigen Ressort ge⸗ hörigen Bahn-Direktorien eine entsprechende Eröffnung zu machen und darauf nachdrücklich hinzuwirken, einerseits, daß die vorstehend gedachten Modificationen auch bei ihnen Eingang finden und so⸗ dann, daß sie sich zur Einführung des Reglements ebenfalls bereit⸗ finden lassen, seibst wenn der Vereins Entwurf die allseitige Zu⸗ stimmung nicht erlangt. Ueber den Erfolg Seiner Bemühungen wolle das Königliche Eisenbahn⸗Kommissariat demnächst Bericht er—
atten. f Berlin, den 26. Januar 1861.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Hehdt.
An die Königlichen Eisen bahn⸗ommissariate.
1861.
8
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