Allerhöchster Erlaß vom 10. Dezember 1860 — be— treffend die Verleihung des Expropriationsrechts und der fiskalischen Vorrechte an die Gemeinde Lammers dorf im Kreise Montjoie in Bezug auf die Gemeinde-CEhaussee von Lammersdorf bis Jägerhaus, so wie des Rechts zur Chausseegeld— Erhebung für die Chaussee von Simonscall über Jägerhaus nach Lammers dorf, so wohl an die Ge—⸗— meinde Lammersdorf als an die Forstverwaltung.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde-Chaussee von Lammers dorf bis Jägerhaus im Kreise Montjoie des Regierungs-Bezirks Aachen genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch der Gemeinde Lammersborf das Expropria⸗ tions recht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unter⸗ haltungs-Materialien, nach Maßgabe der für die Staats— Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich der Gemeinde Lammersdorf für die bezeichnete Chaussee, so wie der Forstverwaltung für die, die Königlichen Forstreviere Hürtgen und Mularts hütte durchschneidende, von ihr chaussirte und dieser Gemeinde⸗Chaussee sich anschließende Straße von Jägerhaus bis Simonscall an der Düren-Montjoier Bezirks— straße, gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unter⸗ haltung dieser Straßen das Recht zur Erhebung des Chaussee⸗ geldes nach den Bestimmungen des für die Staats- Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in dem⸗ selben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats⸗-Chausseen von Ihnen ange— wandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chaussfee— geld⸗ Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei⸗Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 10. Dezember 1860.
Im Namen Sr. Majestät des Königs: Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
von der Heydt. von Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanzminister.
Allerhöchster Erlaß vom 24. Dezember 1860 — betreffend die Verleihung der Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853 an die Gemeinde Lessen und die Wiederbeilegung des Rechts für dieselbe, auf Kreis- und Landtagen-im Stande der Städte ver— . treten zu werden.
Auf Ihren Bericht vom 15. Dezember d. J. will Ich der Gemeinde Lessen, im Kreise Culm des Regierungs⸗Bezirks Marien⸗ werder, dem Antrage derselben entsprechend, gemäß §5. 17 des Ge— setzes vom 14. April 1856, betreffend die Landgemeinde⸗Verfassun⸗ 9 in den sechs östlichen Provinzen, die Staäͤdte⸗Ordnung vom
Mai 1853 hierdurch verleihen und ug el der Gemeinde Lessen das schon früher besessene Recht, auf Kreis- und Landtagen im Stande der Städte vertreten zu werden, wieder beilegen.
Dieser Mein Erlaß ist. durch die Gesetz⸗Sammlung bekannt
zu mgchen.
Berlin, den 24. Dezember 1860.
Im Namen Sr. Majestät des Königs: Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. Graf von Schwerin. An den Minister des Innern.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Fabrikanten Louis Schönherr zu Chemnitz ist unter dem 26. Januar 1861 ein Patent
auf eine Wechsellade, eine Jacquard⸗Vorrichtung und auf Sicherheits⸗-Vorrichtungen zum Abstellen eines mechanischen Webstuhls in der durch Zeichnungen und Beschreibung ö nachgewiesenen Zusammenseßung und ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken, ( auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um— . fang des Preußischen Staats ertheilt worden.
Das Ate Stück der Gesetz-⸗Sammlung, welches heute aus— J
gegeben wird, enthält unter
Nr. 5306. Den Allerhöchsten Erlaß vom 10. Dezember 1860, betreffend die Verleihung des Expropriationsrechts ö und der fiskalischen Vorrechte an die Gemeinde Lam ⸗ mersdorf, im Kreise Montjoie, in Bezug auf die Gemeinde Chaussee von Lammersdorf bis Jägerhaus, so wie des Rechts zur Chausseegeld-Erhebung für die Chaussee von Simonscall über Jägerhaus nach Lam mersdorf, sowohl an die Gemeinde Lammersdorf, als .
an die Forstverwaltung; unter
Den Allerhöchsten Erlaß vom 24. Dezember 1860, — betreffend die Verleihung der Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853 an die Gemeinde Lessen und die Wie
derbeilegung des Rechts für dieselbe, auf Kreis- und Landtagen im Stande der Staͤdte vertreten zu wer⸗ den; unter
Die Bekanntmachung, betreffend die Erhöhung des
Grundkapitals der Actiengesellschaft zur Gründung eines zoologischen Gartens bei der Stadt Cöln auf
100,)00 Thaler. Vom g. Januar 1861; und unter Die Verordnung, betreffend die Erweiterung der
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zur weiteren Bekanntmachung an das Regiment, unmittelbar in Kenntniß gesetzt. Ihnen erkheile Ich den Auftrag, der Armee obige Bestimmung bekannt zu machen und Mir Proben zu den Epauletts und Schulterklappen vorzulegen.
Berlin, den 8. Januar 1861.
(gez. Wilhelm.
lgegengez) von Roon. An den Kriegs⸗Minister.
Ich habe bestimmt, daß das Leib-Grenadier⸗- (1. Branden— burgische) Regiment (Nr. 89, welches auf den Schulterklappen den Königlichen Namenszug trägt, diesen von jetzt ab mit Hinzu⸗ fügung der Zahl drei führen soll. Den Commandeur desselben, Obersten von Bojanowski, habe Ich hiervon zur weiteren Bekanntmachung an das Regiment unmittelbar in Kenntniß ge— setzt Ihnen ertheile Ich den Auftrag, vorstehende Bestimmung der Armee bekannt zu machen, und Mir Proben zu den Epau— letts und Schulterklappen vorzulegen.
Berlin, den 8. Januar 1861.
(gez) Wilhelm.
(gegengez) von Roon. An den Friegs-Minister.
verden hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht, mit dem Be⸗ nerken, daß die Bekanntmachung der bezuͤglichen Proben nach er— folgter Allerhöchster Bestätigung stattfinden? wird.
Berlin, den 15. Januar 1861.
Militair⸗Oekonomie⸗Departement.
Kriegs⸗Ministerium. von Pritzelwitz.
Hering.
Deichsocietät des Nieder-Oderbruchs, und die Ein⸗
führung einer neuen Deichrolle. 1861. Berlin, den 30. Januar 1861. Debits-Comtoir der Gesetz-Sammlung.
Kriegs⸗Ministerium.
Die nachstehenden Allerhöchsten Kabinets-Ordres vom S8. Ja— nuar (.:
Ich bestimme hierdurch, daß an allen Bekleidungs⸗Gegen— ständen der Armee der Königliche Namenszug ( mit der Krone, wo solcher angebracht ist, unverändert beibehalten werden soll, und beauftrage Sie, dies der Armee bekannt zu machen.
Berlin, den 8. Januar 1861.
gez Wilhelm.
An den sriegs⸗Minister. r
Ich habe beschlossen, auch für die Zukunft Chef des 2. West— preußischen Grenadier-Regiments (Nr. 7), so wie des 1. Rhei⸗ nischen Husaren-Regiments (Nr. 7), zu bleiben, und dem— zufolge durch Ordre an die betreffenden Commandeure bestimmt, daß das 2. Westpreußische Grenadier-Regiment (Nr. 7) die Be— nennung: „Königs-Grenadier⸗- (2. Westpreußisches) Regiment (Nr. 77“, und das 1. Rheinische Husaren⸗Regiment (Rr. 7) die Benennung; „Königs-Hufaren-(1. Rheinisches/ Regiment (Nr. 7)“ erhalten und daß beide Regimenter Meinen Königlichen Namens— zug mit der Krone, und zwar ersteres auf den Schulterklappen, letzteres dagegen an der Pelzmüͤtze führen sollen. — Ich beauf— trage Sie, dies der Armee bekannt zu machen und Mir bezüg— liche Proben zu den Epauletts und Schulterklappen, resp. zu den Pelzmützen, vorzulegen.
Berlin, den 8. Januar 1861.
(gez) Wilhelm.
(gegengez) von Roon. An den Kriegs-Minister.
Ich habe bestimmt, daß das König s-Grenadier⸗- (1. Pommer— sches Regiment (Nr. 3) von jetzt ab die Benennung: „Grena— dier⸗Regiment König Friedrich Wilhelm 19. (4. Pommersches) (Nr. 2) erhält, und daß dem Königlichen Namenszug auf den Schulterklappen die Zahl vier hinzugefügt werden soll; ferner daß das Regiment das Prärogatib erhalten soll, Mir seinen Rapport einzureichen. Den Cemmandeur desselben, Oberst⸗Lien⸗ tenant von Groß gen. von Schwarzhoff, habe Ich hiervon,
Vom 21. Januar
Allerhöchste Kabinets⸗-Ordre bom 17. Janu ar 1861 66 Kommandirung von Mann— schaft en, Behufs Unterweisung in der Ausrüstung, Beladung und Führung der Bataillons Patronen-⸗Wagen ze.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß die durch Drdre vom 17. Dezember 1836 angeordnete Unterweisung einer Unzahl. Unteroffiziere und Gefreiten' von jedem Infanterie⸗ und Fandwehr-Bataillon in Demjenigen, was zur Ausrüstung, Bela—⸗ Dung und Führung der Bataillons⸗Patronen⸗Wagen gehört, fortan nur an Unkeroffizlere und Gefreite der Garde— und Linien-⸗Infan— Rrie⸗Bataillone, fo wie an Oberjäger und Gefreite der Garde- und Finien-Jäger⸗ (resp. Schützen-) Balaillone stattzufinden hat, wonach Fitens des Kriegsministersums das Weitere zu veranlassen ist. Berlin, den 17. Januar 1861.
(gez Withelm.
lgegengez von Roon. An das Krieg s-Ministerium.
DVorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wied hierdurch mit ßer Bestimmung zur Kenntniß der Armee gebracht, daß fortan von Ldem Garde- ünd Linien- Infanterie-Bataillon, mit Einschluß der Häger und Schützen, ein Unteroffizier resp. Oberjäger und ein Ge— heiter zu dem beregten Zweck, in der bisherigen Weise alljährlich fur Artillerie zu kommandiren sind.
Die Vertheilung der zu kommandirenden Mannschaften auf die sp. Artillerie Garnisonen wird seitens des Allgemeinen Kriegs—⸗ hepartements erfolgen.
Berlin, den 23. Januar 1861.
Kriegs-Ministerium. von Roion.
Justiz⸗Ministerin m.
Der bisherige Kreisrichter Ka lau bom Hofe zu Loetzen ist n Rechtsanwalt bei dem dortigen Kreisgericht und zugleich zum tar im Departement des Appellationsgerichts zu Insterburg, lit Anweisung seines Wohnsitzes in Loetzen; so wie
Der bisherige Kreisrichter Leo Ludwig Adolph Schmidt
u Johannisburg zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht zu Sens burg und zugleich zum Rotar im Departement des Appellalions⸗ gerichts zu Insterburg, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Sens⸗
burg, ernannt; und Der Rotar van den Bosch in St. Vith vom 1. Mãärz
d. J ab in den Friedensgerichtsbezirk Saarlouis, im Landgerichts⸗
bezirke Saarbrücken, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Saarlouis, bersetzt worden.
Tages ⸗ Ordnung. 5ote Sitzung des Herrenhauses am Mittwoch, den 30. Januar 1861, Mittags 1 Uhr.
I) Mittheilungen der Königlichen Staatsregierung. 2) Schriftführerwahl.
7te Sitzung des Hauses der Abgeordneten am Donnerstag, den 31. Januar 1861, Nachmittags 2 Uhr.
1) Prüfung von Ersatzwahlen.
2) Bericht der Kommission für die Geschäfts⸗Ordnung, betreffend
die Frage, ob der Abgeordnete bon Bonin durch feine Zurückversetzung aus der Dispositionsstellung Sitz und Stimme im Hause verloren hat.
3) Vereidigung derjenigen Mitglieder, die nach der Thronbestei—⸗ ung Seiner Majestaͤt des Königs den verfassungsmäßigen Eid noch nicht geleistet haben.
Berlin, 29. Januar. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: Dem Commandeur der Garde⸗Kavallerie⸗Division, General-Lieutenant von Schlemüller, die Erlaubniß zur An⸗ legung des von des Königs von Sachsen Majestäͤt ihm verliehenen Groß⸗Kreuzes des Albrechts⸗-Ordens, dem Premier⸗Lieutenant von Poser des Garde-Füsilier-Regiments und dem Seconde⸗Lieutenant Vogel von Falckenstein des Kaiser Franz Garde-Grenadier— Regiments Nr. 2) zur Anlegung des von des Großherzogs von Oldenburg Königlicher Hoheit ihnen verliehenen Ritter ⸗ Kreuzes zweiter Klasse vom Haus- und Verdienst Orden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig, und dem Vice⸗Feldwebel Kositzke des Kaiser Franz Garde⸗Grenadier-Regiments (Mr. 2) so wie den Sergeanten Rettmer des 1sten Harde⸗-Regiments zu Fuß, Brinkmann des 2ten Garde⸗Regiments zu Fuß und Thabor des staiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗-Regiments (Nr. I) zur Anlegung des von des Großherzogs von Oldenburg Königlicher Hoheit ihnen verliehenen, mit dem Haus- und Verdienst-Orden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig verbundenen Allgemeinen Ehrenzeichens zweiter Klasse zu ertheilen.
u ebersi ch der bei dem Beginne des Jahres 1861 zu unterhaltenden gebauten Strecken auf Staats⸗Chausseen.
Mithin sind im Jahre 1860 hinzu⸗ gekommen
Meilen Meilen Meilen.
1) Königsberg S4, 2) Gumbinnen 71,5
Für 1860 Für 1861 waren zu sind zu
5 16 j Im Regierungsbezirke unterhalten unterhalten
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