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Oeffentli cher Anzeiger.
184 Stechrief.
Der Seefahrer Carl Gottfried Theodor Kasischke, 66 am 25. März 1834, ein Sohn des zu Klein⸗Machmin verstorbenen Schnei⸗ ders Kasischke, und der Seefahrer Heinrich Par⸗ deick, geboren am 15. September 1834, ein Sohn des in Schmolsin verstorbenen Eigenthümers Pardeick, sind wegen unerlaubten Verlassens der Königlich preußischen Lande im militairpflichti⸗ gen Alter ein jeder mit einer Geldbuße von 50 Thlrn., im Unvermögensfalle aber mit sechs Wochen Gefängniß bestraft worden.
Sämmtliche Militair- und Civil⸗Behörden werden ersucht, auf die Angeklagten zu vigiliren, im Betretungsfalle von ihnen die Geldbuße mit 50 Thlrn. exekutivisch beizutreiben und an unsere Salarienkasse portofrei absenden zu lassen; im Unvermögensfalle aber bitten wir, die Ange⸗ klagten zu verhaften und an die nächste Gerichts⸗ behörde abliefern zu lassen, an welche das An⸗ suchen gestellt wird, an den Angeklagten die substituirte Freiheitsstrafe e vollstrecken; auch wird ein Jeder, der von dem Aufenthalte der Verurtheilken Kenntniß hat, aufgefordert, dabon unverzüglich der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗ Bebörde Anzeige zu machen.
Stolp, den 23. Januar 1861.
Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung.
171 Edictal⸗Citation.
Gegen den Chausseearbeiter Ludwig Kusch aus Lauenburg ist wegen Widersttzlichkeit gegen den Polizeisergeanten Fuchs hieselbst, während derselbe in Ausübung seines Amts begriffen war, auf Grund der Anklage vom Tten d,. M., durch Beschluß vom gten d. M. die Untersuchung eingeleitet worden.
Zur öffentlichen mündlichen Verhandlung der Sache wird ein Termin auf
den 12. April d. J., Vormittags ; 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte im hiefigen Gerichtshause anberaumt, zu welchem der dem Aufenthalte nach unbekannte 2c. Kusch unter der Aufforderung vorgeladen wird, zur festgesetz⸗ ten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß fie noch zu demselben herbeigeschafft werden können.
Im Falle des Ausbleibens des ꝛc. Ku sch wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden.
Als Belastungszeugen sind zu dem Termin
1) der Polizeisergeant Fuchs, 2) der Feldwebel Rosenfeld, geladen. Stolp, den 24. Januar 186i. Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung
le.
l2086] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Carthaus.
Das dem Gustav Milczewski gehörige Vor— werk Kloden Nr. 1, enthaltend 800 Morgen 169 I Ruthen und gerichtlich abgeschätzt auf 536 Thlr. 19 Sgr., zufolge der nebst Hypotheken- schein und Bedingungen in der Registratur ein— zusehenden Taxe, soll am 8. Mai 18651, Vor⸗ mittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichts⸗ stelle subhastirt werden.
. ende dem Aufenthalte nach unbekannte Glaͤubiger, als:
I) der Besitzer Milezewski, 2) der Johann Krefft senior werden hierzu öffentlich vorgeladen.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo⸗ thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte anzu⸗ melden.
Carthaus, den 22. Oktober 1860.
Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.
1660
Rothwendiger Verkauf.
Das dem Königlichen Ober⸗Amtmann Wilhelm Fischer zugebdrige Rittergut des Hypotheken. Buchs von Ober⸗Wilkau, abgeschäßt auf 29, 476 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf., zufolge der, nebst Hypo⸗ thekenschein und Bedingungen, im Prozeßbureau einzusehenden Taxe, soll am 7. März 1861, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gericht⸗ stelle subhastirt werden.
Die unbekannten Realprätendenten und die dem Aufenthalte nach unbekannten Realgläu— biger haben sich bei Vermeidung der Präklufion bis spätestens in diesem Termine zu melden, wozu fie hierzu öffentlich vorgeladen werden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy— pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden.
Namslau, den 10. August 1860.
Königliches Kreisgericht, 1J. Abtheilung.
16 Auf den Antrag der hiesigen Stadtgemeinde
und des Bäckermeisters Zimmermann hierselbst
als jetzigen Besitzer des Wohnhauses Stallu— poenen Nr. 18 nebst Gärten; ferner der Acker— stücke Nr. 2 und 28 mit einer separirten Grund— fläche von 69 Morgen 8 JRuthen und 2 Scheu— nen, von welchen Grundstücken noch der Besitz⸗ titel für die Mälzenbräuer Johann Christian und Anna Barbara Schaeferschen Eheleute ge⸗ mäß Verfügung vom 11. August 1784 berichtigt ist, werden alle diejenigen, welche Realansprüche auf diese Grundstücke zu haben vermeinen, auf— gefordert, ihre Ansprüche in dem am 28. Juni 1861, Vormittags 11 Uhr, bor dem Herrn Kreisrichter Krause anberaumten Termin geltend zu machen, widrigenfalls sie mit ibren Ansprüchen werden präkludirt und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt wer⸗ den wird. Stallupoenen, den 27. Dezember 1860. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
181 Bekanntmachung.
Der Königliche Rechts-Anwalt Speck hierselbst ist zum definitiven Verwalter der Pauline Hein⸗ zelschen Konkursmasse von Landeshut ernannt worden.
Landeshut, den 28. Januar 1861.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
182 Verkauf von Eichenborke.
In dem Königlich Gramzower Forstrevier, cirea 35 Meilen von dem Werbelliner See, zur Abschiffung nach Berlin und eben so weit nach Schwedt a. O. für Stettin, sollen
Mittwoch, den 20. Februar er., Vormittags 11 Uhr, in der Behausung des unterzeichneten Ober⸗ försters cirea 60 Klafter beputztée Eichenborke unter den allgemeinen Lieitations-Bedingungen meistbietend versteigert werden.
Gleichzeitig werden die aus den Pletteichen fallenden Kahnknien, jedoch nur bis 20 Kubikfuß pro Stück, verkauft.
Zur Sicherheit der Bestgebote werden pro Klafter Borke 2 Thlr. und auf die Kahnknien 10 Thlr. im Termin an die Forstkasse angezahlt.
Gramzow, den 29. Januar 1861.
Im Auftrage: Der Oberförster von Kobilins ki.
1811 Aufkündigung von Kreis⸗Obligationen . des Pleschener Kreises. Die am 12. d. M. von der unterzeichneten Kommission ausgeloosten Kreis⸗Obligationen: Litt. A. à 1000 Thlr. Nr. 22. ü 1 wr, nr, n, m 138 . 174. 204. C. 42 EO Thir. Nr. 298. 210 211.
509. 5. 8. 528
25 Thlr. Nr. 94. 499. 604. 605. 608. 637. 722. JTa4 73. 87. 852. 855. 8I2. 889. 901. 9093. 921. 928. . . 963. 1032. 1051. sind in coursfähigem Zustande nebst den dazu gehdrigen, noch nicht fälligen Coupons, Serie i Nr. 1 bis 10, den 1. April 1865 auf der Kreis⸗Kommunal-Kasse hierselbst gegen Baar— zahlung des Nennwerthes zurückzuliefern. Pleschen, den 19. September 1860. ; Die ständische Kommission für den Chausseebau im Pleschener Kreise. Gregorovius. Stiegler.
.
1825 Bekanntmachung. Nach dem Allerhöchsten Privilegium vom 30. Juni 1858 wurden am 19. September 1860 nach dem Amortisationsplan für die Meseritzer Kreis-Obligationen, folgende Obligationen: 1) Littr. A. Nr. 19 zu 500 Thlr., , ; 6 n 100 Thlr., 3 . 11 388. 459. 460. 511 zu 50 Thlr., ), . R 60 3 3. 343. 469. 516. 556. 669. 671. 672. 188. 789. 832. 890. 960. 983. 1037. 1125. - 1141 und 1161 zu 25 Thlr., im Gesammtbetrage von 2200 Thlr., geschrieben „Zweitausend zweihundert Thaler“, ausgeloost. Die Inhaber dieser Kreis-Obligationen werden, indem wir dieselben bierdurch kündigen, aufge⸗ fordert, am 1. April 1861 den Nennwerth derselben nebst Zinsen bei der Kreis-Kasse in Meseritz oder der Probinzial-Hülfskasse in Posen baar in Empfang zu nehmen. Meseritz, den 20. September 1860. Die kreisständische Kommission. Im Auftrage: Schneider. Brown.
2199 Bekanntmachnug der Pommerschen Landschaft.
Bei den Kassen der vier Pommerschen Land— schafts Departements Anclam, Stargard, Trep⸗ tow a. d. R. und Stolp, wird in dem Johan— J . also in dem Zeit⸗ raume vom 25. Juni bis 5. Jali 1861 die sechste Serie der Zins⸗Coupons Pommerscher Pfandbriefe für die nächstfolgenden fünf Jahre,
mit welcher auch wiederum ein Talon als Legi⸗
timation zur Erhebung der folgenden Coupons⸗ Serie verbunden ist, bei jeder Kasse aber nur bon denjenigen Pfandbriefen, welche von dem betreffenden Departement ausgefertigt sind, und nur gegen Einreichung der Talons der fünften Serie, ausgereicht werden, sofern nicht der In⸗ haber des Pfandbriefes gegen solche Ausreichung der neuen Coupons⸗-Serie an den Inhaber des
Talons der fünften Serie, borher Protest ein⸗ gelegt haben möchte,
Zur Bequemlichkeit der Inhaber Pommerscher Pfandbriefe ist jedoch die Einrichtung getroffen,
daß I.
.
auch schon in dem Zeitraume vom 45. April bis 15. Mai 1861 die Ausreichung der neuen Coupons-Serie von der General Landschaftskasse in Stettin in den Stunden von 8 — 12 ühr Vormittags ohne Unter⸗ schied, in welchem Departement der Talon ausgefertigt worden, geschehen wird, wenn derselbe von dem Inhaber die Talons un⸗ mittelbar oder durch einen Dritten vorge⸗ legt oder portofrei zugesandt worden und nicht etwa bon dem Pfandbriefs-Inhaber vorher gegen die Ausreichung der neuen Coupons-Serie an den Inhaber des Talons der ablaufenden Serie, protestirt worden ist. „Diejenigen Pfandbriefs-Inhaber, welche „sich veranlaßt und berechtigt halten, der „Ausreichung der neuen Coupons-Serie „an den Präsentanten des Talons der „abgelaufenen Serie, zu widersprechen, „werden daher hierdurch aufgefordert, „solchen Widerspruch der Pommerschen „General⸗Landschafts⸗Direction in Stettin „vor dem 15. April 1861 anzuzeigen und „fich bei derselben als Besitzer des be⸗ treffenden Pfandbriefes auszuweisen, weil „sonst bei Nichtbeachtung dieser Aufforde⸗ „rung die Ausreichung der neuen Serie an den Präsentanten des Talons erfol⸗ „gen wird und muß.“ . Die General-Landschaftskasse in Stettin wird, unter Zurückbehaltung der Talons, die Serie VI. der Coupons nebst neuen Talons den Praͤsentanten ausreichen, oder resp. auf Gefahr und Kosten des Einsenders demselben mittelst der Post zusenden. Die Inhaber der Talons, welche die Zufertigung der neuen Coupons⸗Serie auf dem Wege der Post wünschen, werden hiermit veran⸗ laßt, bei der Einreichung der Talons zur Direction der Behsrde ausdrücklich anzu⸗— zeigen, wie die Absendung der neuen Cou⸗ pons von hier aus, — nämlich, ob solche mit der Bezeichnung: Rekommandirt, (soweit diese Bezeichnung nach Maßgabe des Gewichts der Sendung zulässig) oder aber, unter Declaration der Coupons ent⸗ weder nach ibrem vollen Werthe oder nach einem und welchem (Pauschquantum, oder aber als Aktenstücke, — erfolgen möge. Gehen die Talons ohne dergleichen Erkkä— rung ein, oder ist diese auf rekommandirte Absendung gerichtet, solche aber nach der Größe des Gewichts der zu versendenden Coupons unzulässig, so wird die Abschickung der letzteren unter Declaration ihres vollen Geldwerthes, mithin in einer für die Em⸗ pfänger sehr kostspieligen Weise, ausgeführt werden. Es ist ferner zur Vermeidung von Irrthümern nothwendig, daß bei schriflichen Einsendungen von Talons, die Absender ihren Antrag, so wie das im Rücken der Talons abgedruckte Quittungs⸗ Formular mit Benennung des Wohnorts und Charakters recht deutlich unterzeichnen, welches letztere Verfahren auch von den Talons-Inbabern zu beobachten ist, die die neue Serie persönlich erheben; daß endlich
auch den Inhabern von Talons, welche zu
Pfandbriefen verschiedener Departements ge⸗ hören, wenn sie wünschen, in dem Johannis⸗ Zinszahlungstermine, also in dem Zeitraume dom 25. Juni bis 5. Juli 1861 die Cou⸗ pons-Blaͤtter der neuen Serie VI. sämmt⸗ lich bei einer einzigen der oben genannten vier Departements⸗-Kassen zu erheben, hierin gewillfahrt werden soll, jedoch nur dann,
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wenn fie diese Absicht derjenigen Departe⸗ ments⸗Direction, bei deren Kasse sie die neue Coupons ⸗Serie ihrer sämmtlichen Pfand⸗ briefe in der obigen Zeitfrist Mn empfangen wünschen, spätestens bis zum 1. März 186t, unter Beifügung einer vollständigen, deut⸗ lich geschriebenen und akkuraten Nachweisung der Talons, postfrei anzeigen, und sich dabei ausdrücklich verpflichten, in der Zeit vom 25. Juni bis 5. Juli 1861 diese benannten Talons der Kasse dieses Departements zur Ausreichung der neuen Coupons⸗-Serie vor⸗ legen zu wollen.
Machen die Talons⸗Inhaber von den zu ihrer Bequemlichkeit sub J. und II. gestatteten Erleich⸗ terungen in der geordneten Weise keinen Ge⸗ brauch, so können sie dann gegen Auslieferung der quittirten Talons die neue Coupons-Serie nur in dem Zeitraume vom 25. Juni bis 5. Juli 1861 bei der Kasse desjenigen Departements erheben, von welchem der jetzt laufende Talon ausgefertigt worden ist. Hinsichtlich der Talons⸗ Inhaber, welche die sub II. erwähnte Verpflich⸗ tung übernommen haben, ohne sie jedoch zu er⸗ füllen, kann die Abhebung der neuen Coupons—⸗ Serie dann nur bei der Kasse des Departements, welches in dem Talon genannt ist, auch dort aber erst in einem der späteren Zinszahlungs⸗ Termine, und nicht schon in dem Johannis⸗ Termine 1861 erfolgen.
Stettin, den 1. November 1860.
Koöͤnigl. preuß. pommersche General⸗Landschafts⸗ Direction. (gez) Graf v. Eickstedt⸗Peterswaldt.
Bekanntmachung.
Mit Bezug auf die vorstehende Bekannt⸗ machung Einer Königlichen Hochlöblichen Gene— ral⸗Landschafts⸗Direction von Pommern, vom 7 November 1860, ersuche ich diejenigen Inhaber von Pommerschen Pfandbriefen, welche durch mich die neuen Couponsbogen der sechsten Serie zu denselben besorgt zu haben wünschen, die betreffenden Talons auf der Rückseite mit der Quittung auszufüllen und, mit einem d o p⸗ pelt en, nach den Kapitalsbeträgen geord⸗ neten Verzeichniß versehen, mir in der Zeit vom 1. April bis 13. Mai 1861 zu übergeben.
Berlin, den 15. November 1860.
M. Borchardt jun., Franzöfische Straße Nr. 32.
37 ,
er —
Die Restauration auf dem Bahnhofe der Ost⸗ bahn Eydtkuhnen soll vom 1. April e. ab auf unbestimmte Zeit verpachtet werden. Pachtlustige mogen ihre Offerten unter Beifügung von At⸗ testen über Qualification und Führung bis zu dem auf den 20. Februar d. J. Mitt ags 12 Uhr, in unserm BHeschäftslokale auf dem hiesigen Bahn⸗ hofe anstehenden Termine, franko, versiegelt und mit der Aufschrift:
„Offerte auf Pachtung der Bahnhofs Restau⸗— ration Eydtkuhnen“ . . versehen, an die unterzeichnete Direction ein⸗
reichen.
Die Oeffnung der Offerten erfolgt am Ter⸗ minstage zur bezeichneten Stunde in Gegenwart der etwa erscheinenden Submittenten.
Die Submissionsbedingungen liegen in unserm
Central⸗Büreau zur Einsicht offen, werden auch auf portofreie an unsern Büreau⸗Vorsteher Lakomi hierselbst zu richtende Anträge gegen 5 Sgr. Kopialien mitgetheilt. Bromberg, den 14. Januar 1861. Königliche Direction der Ostbahn.
iso Krakau⸗Oberschlesische Eisenbahn. ?
Behufs Erhebung der neuen Couponsbogen zu den Stamm-Actien der vorgenannten Bahn sind die Talons mit einem nach der Reihenfolge der Nummern geordneten Verzeichnisse in der Zeit vom 4. bis 9. März dieses Jahres, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, bei mir einzu⸗ reichen und die neuen Couponsbogen dagegen unter quittirter Zurückgabe des bei der Einliefe⸗
rung der Talons von mir darüber zu ertheilen⸗
den Empfangsscheins vom 18. bis 30. März e., Vormittags von 9 bis 12 Uhr, auf meinem Comptoir in Empfang zu nehmen. Auf Ein⸗ sendungen und Zusendungen durch die Post kann hierbei nicht eingegangen werden.
Die vorschriftsmäßigen Verzeichnisse, ohne welche die Annahme der Talons nicht erfolgt, find auf meinem Comptoir unentgelt⸗ lich zu haben.
Breslau, 29. Januar 1861.
E. Heimann.
siscC zl nische Hagel⸗Versiche⸗ rungs⸗Fesellschaft.
Am 1. März d. J., Vormittags 11 Uhr, wird die
gewöhnliche General-Versammlung der Actionaire der Cölnischen Hagel⸗Versiche⸗ rungs · Gesellschaft im Casino⸗ Gebäude, Augustiner⸗ Platz hierselbst, stattfinden.
Sie besteht aus denjenigen Personen, welche seit länger als zwei Monaten Eigenthümer von wenigstens fünf Actien und als solche in dem Actien-Register der Gesellschaft verzeichnet sind.
Gemäß Art. 33 der Statuten werden die stimmberechtigten Actionaire mit dem Bemerken hierzu eingeladen, daß Eintrittskarten am Tage vorher bei unserer Direction, Trankgasse 15, so wie am Tage der Versammlung beim Eingange in das Verfammlungs⸗Lokal ausgegeben werden.
Cöln, den 28. Januar 1861.
Der Verwaltungsrath.
lis] . Poria Westphalica,
Actien-Gesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb.
In Gemäßheit des §. 6 der Gesellschafts⸗ Stätuten wird hiermit bekannt gemacht, daß der Verwaltungsrath beschloßsen hat, die auf die Actien Nr. 1515, 1516, 1525 und 1526 bis jetzt eingezahlten Raten als verfallen und die duͤrch die Ratenzahlungen, so wie durch die ur⸗ sprüngliche Unterzeichnung dem Actionair gege⸗ benen Ansprüche auf den Empfang von Actien für erloschen zu erklären. .
Porta, den 24. Januar 486 t.
Der Verwaltungsrath.
über das Erscheinen der stenographischen Berichte des Herrenhanses und des Hauses der Abgeor
Bekanntmachung
dneten.
Bis heute den 31. Januar 1861 sind ausgegeben: 6 Bogen der 1— 4. Sitzung des Herrenhauses,
55 Bogen der 1 — 6. Sitzung
des Hauses der Abgeordneten,
zusammen 117 Bogen.
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