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Einlösung vorgezeigten Obligationen werden in dem Zeitraum von zehn Jahren, von dem Faͤlligkeitstermine an gerechnet, jährlich einmal von der Direction Behufs der Empfangnahme der Zahlung öffentlich aufgerufen. Die Obligationen, welche nicht innerhalb eines Jahres nach dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Einlösung vorgezeigt werden, sind werthlos und werden als solche von der Direction demnächst öffentlich bekannt gemacht, .
Die Gesellschaft hat wegen solcher Obligationen keine 23. pflichtungen mehr, doch kann deren gänzliche oder theilm eise He⸗ zahlung vermöge eines Beschlusses der Direction aus Billigkeits— rücksichten gewährt werden. J
ie Inhaber der Prioritäts-Obligationen sind auf Höhe der H 53 nebst den fälligen Zinsen. Gläubiger der Rhein⸗-Nahe⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft und haben in dieser Eigen— schaft ein unbedingtes Vorzugsrecht vor den Stamm⸗Actien, so wie mit Vorbehalt der Hypothek und der Vorrechte, welche den Ju⸗ halts des Privilegiums vom 18. Juli 1859 kreirten Prioritäts⸗ Obligationen eingeräumt sind, eine Hypothek an der Rhein-Nahe—
isenbahn. ;
. die Zahlung der Zinsen haftet der Reinertrag der Bahn; unbeschadet . . der Inhaber der früher emit— irten Prioritäts-Obligationen. . 2 weit für die k der Zinsen der Prioritäts-Obliga—⸗ tionen II. Emission nachträglich die Garantie des Staates eintreten möchte, werden die Obligationen demgemäß mit einem Garantie—
empel versehen werden. stemp seh 3.
Die Inhaber der Prioritäts-Obligationen sind nicht befugt, die Zahlung der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders, als nach Maßgabe der im §. 3 enthaltenen Amortisations-Bestimmun— gen zu fordern, ausgenommen. . .
a) wenn verfallene und vorschriftsmäßig präsentirte Zinscoupons langer als drei Monate unberichtigt bleiben;
b) wenn die im §. 3 festgesetzte Amortisation nicht innegehalten wird. . ö
In dem Falle zu a. bedarf es einer Kündigungsfrist nicht, sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem dieser Fall eintritt, zurückgefordert werden, und zwar bis zur Zahlung
des betreffenden Zinscoupons. . . In vem unter b. bezeichneten Falle ist jedoch eine dreimonat—
liche Kündigungsfrist zu beobachten; auch kann der Inhaber einer Prioritäts-Obligation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zah— lung des Amortisationsquantums hätte stattfinden sollen.
In allen Fällen des vorstehenden Paragraphen ist eine gesetz⸗ liche Inverzugsetzung nöthig, um die an den Verzug geknuͤpften Folgen eintreten zu lassen.
)
Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Be— kanntmachungen müssen in die im §. 21 der Statuten der Rhein⸗ Nahe⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft (Gesetz Sammlung für 1856 S. 791) bezeichneten Blätter eingerückt werden. P
Sollte eines dieser Blätter eingehen, so bestimmt die Direction mit Genehmigung Unseres Handels⸗-⸗Ministeriums dasjenige Blatt, welches an dessen Stelle treten soll. .
Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherr— liche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter dem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch den Inhabern der Pxioritäts⸗ Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu geben oder den Rechten Dritter zu präjudiziren.
Gegeben Berlin, den 28. Januar 1861.
Wilhelm.
von der Heydt. von Patow.
A. Rhein⸗Nghe⸗Eisenbahn⸗Obligation. Il. Emission M über Thaler oder Gulden süddeutscher Währung.
Inhaber dieser Obligation hat einen Antheil von Thalern Preu⸗ ßisch Courant oder Gulden süddeutscher Währung an der mit Aller⸗ höchster Genehmigung und nach den Bestimmungen des umstehenden Pri— vilegiums gemachten Anleihe der Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft. .
Die Zinsen mit vier und einem halben Prozent für das Jahr sind gegen die am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres zahlbaren halbjahri⸗ gen Zingcoupons zu erheben.
Saarbrücken, den ten 2
Königliche , (L. 8.)
Der Rendant.
Mit dieser Obligation sind für den Zeitraum vom 1. Juli 1861 an
gerechnet, zwanzig halbjährige Zinscoupons Nr. 1 bis 20 nebst ei nem
alon ausgegeben. Die 1 der zweiten Serie von Coupons erfolgt an den Inhaber
des Talons gemäß §. 1 des Privilegiums.
B. Zins⸗Coupon M .. . . . zur Rhein-Nahe⸗Eisenbahn-Obligation II. Emission M .... Thaler oder Gulden süddeutscher Währung.
Thaler preußisch Courant oder
Kreuzer
Kreuzer
süddeutscher Währung hat Inhaber dieses als halbjährliche Zinsen vom
ab an den durch öffentliche Bekanntmachung
zu bezeichnenden Stellen zu erheben.
Dieser Zins- Coupon wird ungültig und werthlos, wenn er nicht binnen vier Jahren nach dem Faälligkeitstermine zur Zahlung präsentirt wird. Saarbrücken, den . Königliche Eisenbahn-Direction. (L. S.) (Facsimile.)
C. 7 n zur Rhein-Nahe-Eisenbahn-Obligation II. Emisston Me,,
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe, sofern da⸗ gegen bei der unterzeichneten Direction kein Widerspruch eingeht, an den durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen die (zweite) Serie der Zinscoupons zur obenbenannten, ber Thaler oder Gulden lautenden Prioritäts-Obligation. Saarbrücken, den ten 18 Königliche Eisenbahn-Direction. (L. S.) (Faesimile.)
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. J
Der bei der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn beschaftigte frühere Werkführer Hermann Heinrich Wilhelm Frank ist zum Königlichen Eisenbahn-Maschinenmeister ernannt worden.
Finanz⸗Ministerium.
Der bisherige Kanzlei⸗Diätarius Wesenick ist als Geheimer Kanzlei⸗Secretair bei dem Finanz Ministerium angestellt worden.
Angekommen: Der General-Major und Commandeur der 18. Infanterie-Brigade, von Schwartz, von Glogau.
Berlin, 5. Februar. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: Dem zur Dienftleistung bei der Abtheilung fuͤr die persönlichen Angelegenheiten im Kriegs⸗Ministerium lommandir⸗ ten Major von Vegesack, aggregirt dem Kriegs Ministerium, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Hessen und bei Rhein Königlicher Hoheit ihm verliehenen Komthur Kreuzes zweiter Klasse vom Verdienst-Orden Philipps des Großmüthigen zu ertheilen.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 5. Februar. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des General- Majors und General-Adjutanten Freiherrn von Manteuffel und des Polizei⸗ Praͤsidenten Freiherrn von Zedlitz entgegen, und empfingen den
(Unterschrift.])
von Wussow.
General der Infanterie, Kommandirenden des 2. Armee Corps,
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— In der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde die Adreß-Debatte nach dem Resumèé des Berichterstatters Abgeordneten Beseler vertagt.
Bei der heutigen Spezialdiskussion des Adreß— Entwurfs im Hause der Abgeordneten wurden die beiden ersten Absätze (Trauer um den verstorbenen König) ohne Debatte, der dritte (Regentschaft) ohne eigentliche Abstimmung ange— nommen. Bei dem vierten Satze linnere Politik) erhob sich eine längere Diskussion, an welcher sich Mitglieder der verschiede— nen Fractionen betheiligten. Der Abgeordnete von Vincke ging speziell auf die berliner Polizeiverhältnisse ein. In der Ant— wort erklärte der Minister des Innern in Betreff des hiesigen Polizei⸗Präfidenten, gegen denselben liege nach Charakter und Be— fähigung keine Veranlassung zur Entfernung aus dem Amte vor.
Magdeburg, 4. Februar. In der Gegend von Sandau hat sich, den eingegangenen Nachrichten zufolge, ein so starker Eis— damm der Elbe gebildet, daß durch den Rückstau des Wassers der Umgegend erhebliche Gefahr droht. Auf Veranlassung der Königlichen Regierung ist deshalb gestern Nachmittag ein Detache⸗ ment Pioniere, unter Kommando eines Offiziers und mit dem nö— thigen Sprengmaterial versehen, auf der Wittenbergeschen Bahn dorthin abgegangen, um jene Eisstopfung zu beseitigen. (M. C.)
Emmerich, 2. Februar. Hier ist der Rhein so stark im Fallen begriffen, daß morgen wohl der größte Theil der Stadt wasserfrei sein wird. Heute ist schon der Markt ziemlich frei. Die Keller sind jedoch noch alle mit Wasser gefüllt. Das Eis trieb vorgestern Abend von hier ab, aber nur bis gegen die holländische Grenze, von wo ab es fest liegt. (Elberf. 3tg.)
Sachsen. Dresden, 4. Februar. Der so eben im Druck erschienene Gesetz Entwurf, einen Zuͤsatz zum Heimathgesetze vom 26. November 1834 betreffend, bestimmt, daß außer durch An— sässigkest mit einem Wohngebäude und durch Gewinnung des Bürger— rechts die Heimaths-Angehörigkeit am Wohnorte, gleichviel ob Stadt oder Land, auch begründet wird durch die Anmeldung zu einem nach dem Gewerbegesetze der Anmeldungsfrist unterliegenden, so wie durch Erlangung der Konzession zu einem nach demselben Ge— setze von Konzession der Verwaltungs-Behörde abhaͤngigen Gewerbe— betriebe, jedoch nicht sofort, sondern erst nach fünfjährigem Aufent— halt und Gewerbebetrieb. (Dr. J.)
Gotha 1. Februar. Zur Regelung des Gewerbewesens werden zu Ende dieses Monats hler BDelegirte der Regierungen der sämmtlichen thüringischen Staalen zusammentreten. Da durch diese Delegirten ein Gewerbegesetz für die vertretenen Länder aus— gearbeitet werden soll, so wird dabei die Frage, ob völlige Frei⸗ gebung der Gewerbe eintreten oder ob der Innungsverband' in Thüringen fortbestehen soll, ihre Erledigung finden. ür, B, 3)
Nassau. Wiesbaden, 2. Februar. Unsere Zeitungen veröffentlichen folgenden Aufruf der regierenden Herzogin:
In Folge der Mißernte, die einige Gegenden unseres Herzogthums betroffen, und der Härte des Winters, wie eine solche der Arme seit Jahren nicht mehr zu erdulden gehabt hat, ist an vielen Orten unseres Landes ein Nothstand eingetreten, dessen täglich lauter erschallender Klag⸗ und Hilferuf dringendst zu unverzüglicher Handreichung auffordert. Er soll, er darf nicht überhört werden. So wende Ich mich denn an den oft bewährten Wohlthätigkeitssinn der Nassauer, und namentlich an die Frauen, deren Herz von unverschuldeten Leiden tiefer ergriffen wird, in der Ueberzeugung, daß Alle gerne bereit sein werben, mit Mir vereint Alles aufzubieten, um den edlen Zweck, da Hilfe zu bringen, wo sie Noth thut, in möglichstem Umfange zu erreichen. Jede, auch die kleinste Gabe wollen wir mit Dank entgegennehmen und Gott wird seinen Segen auf unser Werk legen. Wiesbaden, den 26. Januar 18661. Adelheid, Herzogin von Nassau, Prinzessin zu Anhalt.
Niederlande. Nymwegen. Die „Köln. Ztg.“ berichtet über den in seinen Folgen wahrhaft schrecklichen Durchbruch der Waal bei Leeuwen am linken Ufer der Waal, ungefähr fünf Stunden unterhalb Nymwegen:
„Der Damm brach an zwei Stellen, an einer in der Länge von 300 Ellen, und mit unglaublicher Schnelle verbreitete sich die Ueberfluthung; noch am 3. Februar Mittags entlud sich das Wasser und Eis mit einem Falle von 1 Ellen nach einwärts. Vierundsechzig Menschen, meistens aus dem hesitzenden Stande, Männer, Frauen und Kinder, werden noch ver— mißt und haben vermuthlich den Tod in den Wellen gefunden; außerdem sind zwanzig Häuser vollständig berwüstet, sieben Schiffe gesunken und fast der ganze Viehstand vernichtet; von einem Dache wurden neununddreißig Per⸗ sonen, welche sich dorthin geflüchtet, glücklich gerettet. Die übrigen Ein⸗ wohner des Fleckens und der Umgegend leben in der größten Noth. Zwar sind ste sämmtlich unter Dach, doch gebricht es ihnen an Allem; das Elend derselben muß bitter sein, da seik Jahren sich ein solches Unglück im Lande nicht ereignet hat. Leider konnte unter den Umständen die Ueber⸗ schwemmung nicht örtlich bleiben, denn in furchtbarer Eile strömte das Fluth⸗ wasser oberhalb nach Nymwegen und gen Westen von innen gegen die Maas⸗ dämme an. Bei der genannten Stadt stand das Wasser gestern, am Sonntage, schon in dem Dorfe Hees, eine halbe Stunde von der Stadt; der Teer⸗ dhich, welcher einen großen Theil der Umgegend schützen muß, steht auf dem Punkte, durchzubrechen. Der Weg von Nyhmwegen nach Cleve ist üherschwemmt und unbrauchbar; Ubbergen und Beek stehen theilweife
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unter Wasser, während Persingen und Ooy fast ganz von Eis Wasser eingeschlossen find; die Bewohner dieser Gre . sich . Böden ihrer Häuser geflüchtet haben, kann man wegen der Eigs⸗ massen nicht retten. Millingen, oberhalb Nymwegen, ist voll⸗ ständig inundirt in Folge des Ueberlaufens des Ooh⸗Deichs und des Durchbruchs des Querdammes daselbst. Die Einwohner waren inzwi⸗ schen so glücklich, bei Zeiten Alles zu retten. Gegen Westen dringt das Fluthwasser von Leeuwen nach Alphen, wo es sich von innen in die Maas zu stürzen droht und die Dämme, welche gegen das Maas⸗ wasser schützen, in die größte Gefahr bringt. — Aus TZiel berichtet ein Telegranm von Versenkungen der Dämme bei Ochten, Deest und Druten am rechten und linken Ufer der Waal. — Der König bon Holland ist am 3. Februar vom Schlosse Loo nach Arnheim zu— rückgekehrt und hat sich sofort nach den Gegenden der, Ueb erschwem⸗ mungen zwischen Maas und Waal begeben. — Unsere neueste telegraphi⸗ sche Depesche aus Arnheim vom 3. Februar, 11 Uhr 40 Minuten Abends, lautet: Das Elend in den inundirten Landen ist immerwährend im Stei—⸗ gen; wenigstens zwanzig Dorfschaften find überschwemmt: wie viel Men— schen ertrunken und wie viel Häuser zerstoͤrt worden sind, ist noch nicht genau bekannt. Der Wasserstand ist überall noch wenig gefallen; das Rheineis steht von Jaarsveld bis Angeren fest, das Waaleis von unten ab bis Doodewaard ganz fest; die Vssel ist dagegen fast ganz eisfrei.“
Belgien. Brüssel, 3. Februar. Die Repräsentanten⸗ Kammer hat in erster Abstimmung das neue Unterrichtsgesetz mit einigen Aenderungen genehmigt.
Frankreich. Paris, 4. Februar. Der heutige, Moniteur“ meldet, daß der Kaifer gestern den Baron b. Adelsward, außer⸗ ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Königs von Schweden und Norwegen, und den Major v. Bjomstjerna, Kammerherrn der verstorbenen Königin Desirée, empfangen hat— Der Letztere überreichte dem Kaiser ein eigenhändiges Schreiben seines Souverains. — An demselben Tage hat der FKaiser dem hiesigen persischen Gesandten, Hassan Uli Chan, und dem persischen Gesandten in Rußland, Kassim Chan, Audienz ertheilt.
Die Thronrede, mit welcher der Kaiser die legislative Ses— sion eröffnet hat, ist uns bereits auf telegraphischem Wege zuge— gangen. S. unten Telegr. Dep.
Für die Ueberschwemmten in Holland hat der Kaiser 1000 und die Kaiserin 500 Fr. gezeichnet. — Es heißt, der Kaiser werde sich vor der Abfahrt des französischen Mittelmeer⸗Geschwaders zur Besichtigung desselben nach Toulon begeben. Admiral“ Le Barbier de Tinan hat gestern in den Tuilerieen gespeist. — Ein Adjutant des Gene— rals Cialdini ist hier angekommen. — Verschiedene Garibaldische Offiziere und Unteroffiziere französischer Nation, die sich seit einiger Zeit hier auf Urlaub aufhielten, sind dieser Tage aufgefordert woör— den, fich spätestens bis zum 15. Februar bel ihren betreffenden Freicorps einzustellen. — Msgr. von Salinis, Erzbischof von Auch, ist im Alter von 62 Jahren gestorben.
Italien. Messina, Ende Januar. Das „Pays“ ver⸗ oͤffentlicht folgende Nachrichten aus Messina: „Die Citabelle hält sich noch immer, und General Fergola scheint fest entschlossen zu sein, die Vertheidigung fortzusetzen, so lange Franz 1I. Gaeta in seiner Gewalt hat. Bei Abgang der letzten Bepeschen unterhielt man sich in Messina viel von einer angeblichen Verschwörung ge— gen die Stadt. Veranlassung zu diesem Gerüchte gab die Verhaf— tung dreier unserer Landsleute, des Grafen Nos, des Vicomte St. Martin und des Grafen Lapierre. Man erzählte sich, ein Dienstbote dieser drei Herren habe eine Audienz beim General Fregola gehabt, und die neapolitanische Schildwache, an die er sich gewandt, um in die Festung zu gelangen, sei desertirt und habe den Vorfall in der Stadt erzählt. Diese Schildwache wurde arretirt, und sofort drangen Königliche Carabiniers in das Hotel, in dem sich die drei Reisenden befanden, die man, ohne auf deren Protestation Rücksicht zu nehmen, festsetzte. Die Depesche fügt bei, daß ein Kalabrese, der in dieser Sache betheiligt, sich weiteren Vachforschungen durch die Flucht entzogen habe. Die sardinische Fregatte „Victor Emanuel“ war mit Truppen an Bord zur Ver⸗ stärkung der Besatzung im Hafen von Messina angekommen.“
Rom, 29. Januar. Ein Korrespendent der „Kölnischen Zeitung“ fchreibt? Im Röͤmischen ist die Landbebölkerung besonders über die hier und da in den Marken nicht ohne Härte vorgenommene Rekruten-Aushebung erbittert, theils weil der Sinn jener Bevölkerung nichts weniger als soldatisch ift, theils weil die Zandleute, besonders im Anconitanischen, als geschickte Winzer bis⸗ jer gewohnt waren, ihre eben herangewachsenen Söhne ins Patri⸗ monium zu schicken, wo sie sofort als selbstständige Vignaruoli bei Klöstern und reichen Mercanti di Campagna so' gut gestellt wur⸗ den, daß sie ohne viele Mühe sich und auch wohl die Ihrigen in der Heimat ernähren und noch dazu hinreichend sparen konnten, um sich bald einen kleinen unabhängigen Landbeßsitz zu erwerben. Diese thätigen Arme beansprucht nun die Conscription. Das Comitato Romano indessen nimmt von der Stimmung und von den Vorgängen in den Provinzen so gut wie gar keine Notiz: Trico⸗
loren, und andere einschlagende Bemonstrationen sind die Parole
des Tages.