1861 / 41 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Sachsen. Dres den, 9. Februar. Die Erste st ammer berieth heute den von der Finanz⸗Deputation erstatteten Bericht Über die von dem Landtags-ÄAusschusse zu Verwaltung der Staats— schulden auf die Jahre 1856, 1857 und 1858 abgelegten Rechnun—

en. Es ergiebt sich daraus, daß der Gesammt⸗Schulden⸗ wid am Schlusse des Jahres 1858 sich auf 53,729, 552 Thlr. belief. Die Kammer beschloß nach dem Antrage der Deputatisn, da hinsichtlich der Tilgung der Staatsschulden allenthalben den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen entsprochen sei, für die Staats⸗ schuldenverwaltung den gewöhnlichen Justificationsschein zu erthei⸗ len. Unter den Registranden⸗Eingängen befand sich ein aller⸗ höchstes Dekret mit den speziellen Motiven und der Publications— Verordnung zum Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs. .

Frankfurt a. M., 9. Februar. Die offizielle Mitthei⸗ lung über die Bundestagssitzung vom 7. Februar lautet: Nach⸗ dem von mehreren Gesandten Anzeigen bezüglich verschiedener lau⸗ fender Geschäftsgegenstände erfolgt, auch von dem Milit air Aus⸗ schusse Vorträge über die Artillerie Ausrüstung der Bundesfestun— gen und den Kanzleibedarf der Militair-Kommission erstattet wor⸗ den waren, erfolgte die Abstimmung über die von den vereinigten Ausschüssen in der Bundestags-A Angelegenheit der Herzogthümer polstein und Lauenburg eingebrachten Anträge. Sämmtliche

timmen traten denselben bei, mit Ausnahme des Königlich dänischen Gesandten für Holstein und Lauenburg, welcher sich, unter Bezugnahme auf frühere Ausführungen und unter Verwahrung aller Rechte seines Souverains, in motivirter Abstimmung gegen diese Anträge erklärte, so wie des Königlich niederländischen Ge— sandten für Luxemburg und Limburg, welcher, unter kurzer Darle— gung der Gründe, gleichfalls dagegen stimmte. Demnach be— schloß die Bundesversammlung: 1 daß sie das seitens der König— lich⸗Herzoglichen Regierung erlassene Patent vom 25. September 1859 sammt allen darauf gegründeten weiteren Verordnungen be⸗ züglich des Budgets der Herzogthümer Holstein und Lauenburg in so lange nicht als zu Recht bestehend betrachten könne, als diesel— ben der Zustimmung der betreffenden Stände ermangeln, daß sonach auch das Budget für das mit dem 1. April 1861 beginnende Finanzjahr der laufenden Finanzperiode nicht ohne Zustimmung der Stände der beiden Herzog— thümer festgestellt werden könne; 2) daß sie von der Königlich— Herzoglichen Regierung eine ausdrückliche Erklärung dahin ver— lange, daß dieselbe den durch Ziffer J. c. 1 und 2 des Bundes— beschlusses vom 8. März 18690 getroffenen Anordnungen für das Provisorium nachkommen werde; 3) daß sie, falls eine solche Er⸗ klärung binnen sechs Wochen seitens der Königlich-Herzoglichen Regierung nicht in vollkommen sichernder Weise erfolgt, das durch den Bundesbeschluß vom 12. August 1858 eingeleitete Verfabren wieder aufnehmen werde. Zugleich ersuchte die Bundesversamm— lung den Königlich daͤnischen Bundestagsgesandten, vorstehenden Beschluß zur Kenntniß seiner höchsten Regierung zu bringen. Ferner wurde in heutiger Sitzung der Bau einer bomben— icheren Kaserne in der Citadelle zu Mainz, so wie die Unter— suchung der Leiftungsfähigkeit der deutschen Eifenbahnen zu mili— tairischen Zwecken beschlossen, endlich dem vormaligen Großherzog— lich oldenburgischen Staatsrathe Dr. Fischer auf das desfalls ge— stellte Gesch der jährliche Betrag von 300 Thalern von Äsn— fang des Jahres 1860 an bis auf Weiteres aus der Bundes kasse bewilligt.

Die erwähnte Erklärung des Königlich dänischen Bundestags— Gesandten rekapitulirt (nach der „Fr. P. Z.“, ohne auf die Materie selbst weiter einzugehen, zunächst die schon gegen den Exerutions⸗ beschluß vom 12. Alugust 1858 geltend gemachten Gründe, bezeichnet dann die in dem Bundesbeschluß vom 8. März 1860, sowohl in Bezug auf die finanziellen Verhältnisse Holsteins als auf die Stel⸗— lung des Herzogthums zu den gemeinschaftlichen Angelegenheiten überhaupt enihaltenen Auflagen nicht blos als die Kompetenz des Bundes überschreitend, sondern auch als praktisch unausführbar, spricht weiter das Erstaunen aus, daß der Bund, nachdem der Be— schluß vom 8. März v. J. weder eine ausdrückliche Anerkennung seines Inhalts gefordert, noch eine bestimmte Frist zu seiner Er—

ns gesetzt, jetzt in so unerwarteter und unerwünschter Weise orgegangen, und behält schließlich dem Landesherrn alle seine echte vor.

Dasselbe Blatt berichtet, daß bei der Abstimmung die sächsi⸗ schen Häuser Gelegenheit genommen haben, ausdrücklich auf die Nothwendigkeit hinzuweisen, unbeschadet der Regelung der Ver⸗

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fassungszustände in Holstein, auch die Sicherstellung der in Bezug,

auf Schleswig erworbenen Rechte ins Auge zu fassen. Daß Daͤne— mark und Richerlande * der l(substituirte) kurhessische Gesandte befand sich ohne

nstruction. 6 ( Naßf au. Wies baden, g. Februar. Heute Vormittag fand in Gegenwart des Herzogs und des Erbprinzen das erste Probeturnen derjenigen Offiziere und Unteroffiziere, welche in Der Herzog hat sich

SGreifswalde Turnunterrscht erhielten, statt. Es sind nun zur weiteren

darüber äußerst wohlgefällig geäußert.

gegen die Anträge gestimmt, ist schon ge⸗

Ausbildung des Turnunterrichts von beiden Regimentern 20 Offi—

ziere und 60 Unteroffiziere kommandirt worden. (Mittrh. 3.) Bayern. ünchen, 7. Februar. In der heutigen

Sitzung der Kammer der Abgeordneten stand auf der

Tagesordnung die Berathung und Beschlußfassung über die Re—

fexate des Abgeordneten Neuffer über die Nachweisungen pro 1855 59 und zwar zunächst der Zollgefälle. Ber Rie—

ferent berührt in Kürze den erfreulichen Stand derselben, welche

einen Mehrbetrag von nahezu 4 Millionen über den Budgetansatz ergeben haben. Da . dieses Mehr zum großen Theil durch die Erhöhung der Rübensteuer bewirkt worden, sei das— selbe vom Standpunkte der Zuckerfabrication nicht ebenso erwünscht. Die Fabrikanten hätten getrachtet, den Ausfall durch Mehrpro— duction zu decken, für welche der Absatz nicht gegeben war, so daß unter dem stostenpreis verbraucht werden mußte. Für diesen Ent— gang gebühre denselben eine Entschädigung durch einen Rückzoll, bezüglich dessen er einen Antrag nur deshalb nicht stelle, weil von

der Staatsregierung selbst eine derartige Maßregel im Ausschusse in Aussicht gestellt worden sei. Die erfolgte Herabsetzung der Rhein⸗ zölle findet der Referent nicht so erfreulich, wie die Regierung, weil damit nicht gleichzeitig die Aufhebung oder bedeutende Neduction der Mainzölle verbunden sei, welche bekanntlich die Mainschifffahrt im

böchsten Grade belasten und ihr selbst den Verkehr mit inländischen

Produkten unmöglich machen. Der Abgeordnete Dr. Schlör tritt

der Ansicht des Vorredners über Abschaffung der Rheinzölle ent— gegen, indem er schon in dieser allein einen großen Vortheil er— kennt, und bemerkt, daß für eine Vereinbarung mit den renitirenden Mainstaaten keine Aussicht bestanden habe, überdies werde die Mainschifffahrt auch durch die Konkurrenz der Eisenbahn beein— trächtigt. Gegen die vom Referenten getadelte Aufhebung der Durchgangszölle bemerkt der Redner, daß diese Aufhebung im All— gemeinen nöthig und nützlich sei, selbst wenn dadurch örtlich ein

kleiner Schaden eintrete. Nachdem der Abgeordnete Neuffer zur

Erwiderung darauf hingewiesen, daß dieselben Staaten,

welche bei der Rheinzollkonferenz betheiligt waren, auch bei

den Mainzöllen betheiligt seien, und daß also Gelegenheit gegeben

war, sie zu einem Zugeständnisse zu vermögen, bemerkt der Minister

bon Schrenk Folgendes: „Die Aufhebung der Rheinzölle und Durchgangszölle wird mit dem 1. März ins Leben treken. Die desfalls noch zu erlassende Verordnung wird der Zustim— mung der hohen Kammer vorzulegen sein, und ich glaube, es wird dann genügend Anlaß gefunden werden, die

Gründe darzulegen, um derentwillen die Staatsregierung so ver⸗

fahren ist, wie sie es gethan hat, und die Besorgnisse zu beschwich⸗ tigen, welche laut geworden sind. Ich erlaube mir zu bemerken, daß die Staatsregierung, wie sie stets die Befreiung der Schiff— fahrt auf dem Maine zu erstreben beabsichtigt hat, auch diesen Gegenstand bei den jüngsten Verhandlungen nicht außer Acht ließ. Bei der Konferenz, wo die Ermäßigung der Rheinzölle verhandelt wurde, waren jene Regierungen nicht alle vertreten, welche bezüglich der Mainzölle mitzuwirken hatten; Bayern hat indeß seine Zustim⸗ mung zur Ermäßigung der Rheinzölle ausdrücklich an die Voraus—

sebhung geknüpft, daß auch in Beziehung der Mainzölle eine Erniedrigung eintreten wird, und es haben auch diejenigen Regie⸗ rungen, welche bei den Mainzöllen betheiligt sind, ibre Geneigtheit

bereits erklärt, so daß ich mich der Hoffnung hingeben zu können

glaube, daß wir in Bälde in dieser Beziehung ein befriedigendes

Resultat zu erzielen im Stande sein werden. Ich kann daher nur

wünschen, daß diese Diskussion bis dahin ausgesetzt wird, wann die Vorlage der hohen Kammer zur Zustimmung miigetheilt sein wird.“

Bei der hierauf erfolgten Abstimmung wurde der Ausschuß⸗-Antrag,

den Nachweisungen die Anerkennung zu ertheilen, angenommen. Desterrelch. Wien, 10 Februar. Der „Wanderer“ be—

richtet; Se. Majestät der Kaiser hat die dalmatinische De⸗

putation wohlwollend empfangen und sich dahin geäußert: „Er

hofft, daß die Wünsche der Dalmatiner sich erfüllen werden, und

genehmige gern die Ausdrücke der Treu und Ergebenheit, welche Auch Se. Kaiserliche Hoheit der Ministerpräsident Erzherzog Rainer, so wie die übrigen Minister haben die Deputirten auf das freundlichste empfangen und sich für den Wunsch: daß die Annexionsfrage vom dalmatini—

die Nation zu allen Zeiten bewiesen hat.“

schen Landtage entschieden werde, ausgesprochen. Laut allerhöchster Entschließung vom 28. Januar 1861 wird ein neuartiger Waffe nrock eingeführt mit größerer

Weite um den Hals, über die Brust und in den Äermeln, .

mit umgeschlagenem Kragen, einer Reihe von sechs Knöpfen und verlängerten Achseldragonern zum Tragen des Mantels

en bandelier für die Linien, und Grenz-Infanterie, die Jäser, ö.

Pionier-, Genie- und Sanitäts-Truppen, dann die Militair-Er—

ziehungs⸗Anstalten. Gleichzeitig findet die Einführung einer neuen,

dem neuartigen Waffenrocke entsprecenden Halsbedeckung, über deren Stoff und Form das Weitere naͤchträgl ch bekannt gegeben werden wird, fo wie die definitive Einführung von Leibeln mit Leinwandrücken aus weißem Tuche mit 6 Größen— klassen für alle Truppengattungen statt. Auch ist für das

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Spital-Aufsichts- und Warte-Personal die Einführung lichtblauer Kappen, wie sie der Infanterie gestattet wurden, mit den be— stehenden Chargen-QDistinctionen und mit Beigabe eines Futterales, jedoch gegen Abschaffung der bisherigen Corféhüte und Holzmützen anbefohlen. Schließlich hat Se. Majestät einige Verbesserungen an dem Mantel mit Infanterieschnitt genehmigt, denen zufolge mit Belassung der bisherigen Länge und Weite dieses Kleidungs— stückes, dann der jetzigen Aermelumschläge, die Taschen von ruͤck— wärts nach vorne versetzt, mit entsprechenden Patten versehen, und die Mäntel ein besseres, leichteres und längeres Futter erhalten, auch die Aermel ausgefüttert sein sollen.

Ein Armeebefehl des Kriegsministeriums vom 28. v. Mes.

ordnet an, daß bei allen Fußtruppen der Mantel wenn er nicht angezogen ist künftig nur en bandelier über die linke Schulter zu n sei und keine andere Packungsart dieses Monturstüͤckes hinfort angewendet werde. Auf Märschen kann der Soldat nach seiner Bequemlichkeit das Mantelbandelier abwechselnd über die rechte oder linte Schulter nehmen. Im Felde und bei Friedens marschen muß der Mantel stets angezogen sein, und zwar: bei warmer Witterung über das bloße Hemd, in welchem Falle der Waffenrock unter dem Tornisterdeckel zu packen ist; bei kalter Witterung über den angezogenen Waffenrock. Die Ftittel sind bei Ausbruch eines Feldzuges ganz abzulegen. Bei allen Ausrückun— gen mit Ober- und Untergewehr ist stets auch der Tornister zu tragen, damit der Mann sich schon im Frieden an die Last ge— wöhnen lerne, welche er im Felde unter weit schwierigeren Ver— hältnifsfen tragen muß.

Schweiz. Bern, 6. Februar. Aus Anlaß der Vorträge, in denen General Dufour sich für eine unbedingte Reutralikät der Schweiz erklärte, bringt der öffiziöse Bund“ eine Reihe von Leitartikeln, die entgegen dieser Ansicht im gegebenen Fall eine Allianz mit Deutschland befürworten und begründen. Bie Bun— desversammlung soll erst im März wieder zusammenberufen werden.

Niederlande. Rotterdam, 8. Februar. Die Anstren⸗ gungen mit dem Dampfboote „Brouvershawen“, das Eis in den Flüssen zu brechen, werden mit Kraft und nicht ohne Erfolg fort⸗ gesetzt. Nachdem sich das Schiff vorgestern durch eine Länge von über 5000 Ellen Eis hindurchgearbeitet, erreichte es glücklich Dordrecht. Mittlerweile hatte es sich bestätigt, daß sich an dem sogenannten Vout auf der Höhe bon Hardinxzveld ein Eis damm gebildet habe; nach großer Anstrengung gelang es dem Ingenieur Waldorp, mit dem Schiffe auch diesen durchzuschlagen und den größtentheils gehemmten Abfluß des Wassers frei zu machen, wel— ches wie ein rasender Strom durch die Oeffnung stürzte. Gestern ist das Boot vorbei Gorkum die Waal hinaufgedampft, um eine Eismasse, welche noch zwischen Vuren und Dalem unbeweglich fest⸗ sitzt, zu brechen.

Arnheim, 10. Februar. Die Schifffahrt ist auf allen Flüssen, dem Rhein, der Waal, Maas, Merwede und BVssel, bis an deren Mündungen wieder eröffnet. (st. 3)

Großbritannien und Irland. London, g. Februar. Parlamentsverhandlungen. Das Oberhaus, den Lordkanzler an der Spitze, begab sich am J. um 2 Uhr Nachmittags nach Buckingham⸗ Palace, überreichte seine Adresse und bertagte sich sodann.

In der Unterhaus-Sitzung vom 7. beantragte der Schatz kan z⸗ ler die Beschlußfassung, daß die der englischen Bank für die Verwaltung der Nationalschuld zu zahlenden Summen auf die konsolidirten Fonds ge⸗ schlagen werden sollen. Die Resolution wird genehmigt. Sir C. Lewis bringt eine Bill ein, welche ein gleichmäßiges System der Kiirchspiel⸗ besteuerung in England einzuführen bezweckt. Lord Palmerston bean⸗ tragt einen Sondergusschuß von 2 Mitgliedern, um zu erwägen, ob man nicht die Formen des Geschäftsberfahrens vereinfachen und dadurch die Erledigung der Geschäfte beschleunigen könnte. Er be⸗ merkt zugleich, daß man bei solcher Vereinfachung vorfichtig zu Werke zu gehen habe, indem der Hauptzweck des Hauses nicht in der geschwinden Annahme, sondern vielmehr in der reiflichen Dis kussion aller Maßregeln bestehe. Mr. Horsman beantragt ein Amendement, daß die Erwägung sich vorzugsweife auf die Art und Weise zu richten habe, wie die Regie— rung ihre Maßregeln vorbereite, zu welcher Sessionszeit fie dieselben ein⸗ bringe, und wie die legislative Arbeit zwischen beiden Häusern vertheilt werde. Mr. Disraeli kann das Amendement nicht billigen. Nach eini⸗ ger Diskussion nimmt Mr. Horsman den Antrag zurück und Lord Pal⸗ merstons Motion geht durch.

Am 8. Februar zeigt im Oberhause der Marquis Normanbv an, daß er ain Montag um Erklärungen bitten werde über gewisse Aus⸗ drücke in einer Adresse, die dem Staatsfecretair des Auswärtigen bon einem „Protestant Alliance“ genannten Verein Überreicht worden 1 und gegen welche der Staatsseerelair zu protestiren wohlgethan haben würde, da sie den religiösen Frieden des Landes stören könnten. Die Adresse weigere ch z. B. die Römisch⸗Keatholischen als Christen anzuerkennen. Von die⸗— sem Gegenstande will der edle Marquis auf die italienischen Wahlen über⸗ gehen, um eine darüber im andern Haufe gefallene Acußerung zu berich⸗ igen, wird jedoch vom Lord⸗ Kanzler bedeutet, daß dies regelwibrig wäre. Lord Granville beantragt einen Sonderausschuß über die Sta⸗ kuten des Hauses (ähnlich dem im Unterhause bon Lord Palmerston bean⸗ kraägten) Bord Derby billigt den Antrag, der nach kurzer Conversa⸗ tion darüber genehmigt wird.

Im Unterhause erklärt Sir C. Wood auf Befragen, daß es ihm

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zt. Drusen⸗Häuptiinge in seinem Verfah— Parteilichkeit geleitet war, ö n an 3 . befragte, die sie nicht verstanden, und daß man nicht gemacht, ins Protokoll aufnahm. Die von heroischem Muthe, und ihre Grundsãätze

unter den hochschottischen Clans herrschten.

die Bemühungen einzelner Personen, unter d beruhigen laͤffen. Aber wenn sie die Zeugenaussagen hin, bor

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eine Antwort Majestät Bepo . i Vertreter der anderen Mächte . jedoch vor dem 8 des ; Prozesses mit Fuad Pascha überein gekommen, daß einer der Angeklagten hingerichtet werden solle, bepör sie die Akten geprüft haben würden, Ich fragie den türtischen Gesanbten in London, wie so es komme, daß die schuldig gesprochenen türkischen Beamten nur zu Ver— bannung und Gefängniß, die Drusen dagegen zum Tode berurtheilt wor— den seien. Er versicherte darauf, daß nach dem türkischen Gesetz nur die unmittelbar einer Mordthat Schuldigen und nicht dieje nigen, welche den Mord zuließen, mit dem Tode bestraft werden könnten Nicht nur in Beyrut, sondern auch im Gebirge wurde Gericht gehalten, und von 800 Drusen, die Fuad Pascha berhaften ließ, sollten 20 zum Tode verurtheilt sein. Der französische Minister des Aus wärtigen Thouvenel) aber sprach sich gegen die Pforte . daß 20 Hinrichtungen eine unnöthige Grausamkeit sein würde, und daß eine oder zwei den augenblicklichen Anforderungen der Gerechtigkeit genngen dürften. Es ist übrigens unbestreitbare Wahrheit, daß ie Maxoniten und Qrusen ein gegenseitiger wüthender Haß erfüllt hat. Als ein Benn spiel kann ich erwähnen, daß, nach Lord Dufferins Bericht, Fuad Pascha die Bischöͤfe der verschiedenen christlichen Sekten fragte, wie biele der 8000 erwachfenen Mannspersonen in jenem Bezirk, ihrer Meinung nach, getödtet werden mußten, um die stattgehabten Metzeleien zu sühnen, und daß darauf die Bischöfe eine Schrift unterzeichneten, in der sie von den 8000 Köpfen eben nur 4600 forderten. (Gelächter. Fuad Pascha und den Kommissarien gelang es nur mit Noth, sie so weit zu bearbeiten, daß sie ihre Forderung auf 1200 Köpfe als ein Minimum herabstimmen wollten. Ihrer Majestaͤt Regierung und die Kommissarien der anderen Mächte werden fich bemühen, Gerechtigkeit zu erlangen; allein bei der Beschaffenheit der Regierung und dem im Libanon herrschenden Racenhaß hat die Aufgabe ihre nicht geringen Schwierigkeiten. (Gört! Hörth Lord Rob. Cecil macht cuf die mangelhafte Einrichtung und Verwal⸗ tung der Londoner Armenpflege aufmerksam, eine Mangelhaftigkeit, die während des durch den letzten Frost berurfachten wochenlangen Noth— standes sehr grell zu Tage getreten fei. Er berlieft zum Beweise eine Menge Polizeiberichte und beantragt eine , Londoner Armenhaus⸗Systems. Nach einiger Erörterung wird der An⸗ trag in amendirter Form genehmigt. Im Comité über die Akte, betreffs der Rothe Meer⸗Telegraphen⸗ Compagnie, beantragt der Schatzkanzler eine Resolution, die den Staatsschatz ermächtigt, ein Minimum -⸗-Interesse von 47 pCt. auf das eingezahlte Kapital ber Com- pagnie zu garantiren. Nach längerer Debatte wird der Antrag geneh⸗

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nigt. Im Comité über die Pest-Sparkaffen entwickelt der Schaß— kanzler einen Plan, der die Anlegung kleiner Summen erleichtern soll. Die Pest soll nämlich Depositen in Empfang nehmen, mit 2 6h. 40 P.

bem Hundert per annum verzinsen und die Zahlung garantiren, während jedes etwaige Destzit auf die konfolidirten Fönds geschlagen werden wöürde. Die Resolution wird genehmigt, und der Schatzkanzler bringt sofort eine daruf gegründete Bill zur ersten Lesung.

Die Bankdirectison hielt gestern eine Sitzung und nahm schließlich den Vorschlag des Schatzkanzlers an, demzufolge ihre

bisher vom Staate bezogene jährliche Provision um etwas über 50 000 Pfd. geschmälert wird, wogegen

sie die Garantie erhalt, daß es bei dem fetzt getroffenen Abkommen die , re über unverändert bleiben solle. Zum besseren Verffändniß des hier Mitgetheilten sei erwähnt, daß die Bank bisher (seit 1808) von jeder in Staatsangelegenheiten gebuchten Million 340 Pfd. Kom⸗ mission bezog, und nur 3600 Pfd, wenn die Verbuchungen des Jahres 600 Millionen überstiegen. Von nun an wird diese Kommission

bereits gelungen ist, das für die indische Regierung erforberliche Anlehen

auf resp. 300 Pfd. und 150 Pfd. reduzirt, woraus sich für den

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