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Berlin, 18. Februar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ snadigst geruht: Dem kommandirenden General des J. Armee⸗ Corps, General der Infanterie von Werder, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Oesterreich Majestät ihm ver— liehenen Groß⸗ Kreuzes des Leopold-Ordens, dem Commandeur der 6ten Division, General-Lieutenant von Kortzfleisch, zur Anlegung des von des Königs von Bayern Majestät ihm ver— liehenen Groß⸗Kreuzes des Verdienst-Ordens vom heiligen Michael, und dem Hauptmann von Zaluskowski vom General ⸗Stabe des J. Armee-Corps, zur Anlegung des von des Kaisers von Oesterreich Majestät ihm verliehenen Ordens der eisernen Krone dritter Klasse zu ertheilen.
o icht amtliches.
Preußen. Berlin, 18. Februar. Seine Majestät der stönig nahmen heute die Vorträge der Stagtsminister von Auers— wald und Freiherrn von Schleinitz, des Geheimen Kabinets⸗Raths Wirklichen Geheimen Raths Illaire und des Wirklichen Geheimen Ober-Regierungs-Raths Costenoble im Beisein Sr. Hoheit des Fürsten von Hohenzollern entgegen und empfingen die Meldungen des Generals der Infanterie von Lindheim, des General-Majors von Olrichs und mehrerer anderer Offiziere im Beisein des Kom— mandanten, General-Lieutenants von Alvensleben.
— Se. Majestät der König haben durch nachstehende Fabi— nets-Ordre die Frage wegen des ferneren Protektorats der All— gemeinen Landes-Stiftung als Nationaldank zugleich mit einer Anordnung wegen nunmehriger Benennung dieser Stif— tung Allerhöchst entschieden: ;
„Ich habe beschlossen, das Protektorat über die Allgemeine Landes⸗-Stiftung als Nationaldank zur Unterstützung der vater— ländischen Veteranen und invaliden Krieger in Preußen beizubehal— ten, bestimme aber, daß die Stiftung fortan die Benennung: „Nationaldank für Veteranen“ führen, auch alle an das Protekto— rat gelangenden Ausfertigungen in Meinem Namen von dem
Kronprinzen, ang ch, Hohfzt, vollzogen werden sollen. Ich be— a
auftrage Sie, hiernach Weitere zu veranlassen. Berlin, den 11. Februar 1861. (gez) Wilhelm. An den General⸗Lieutenant von Maliszewski.“
— In der letzten Sitzung des Herrenhauses ist von dem Grafen von Arnim-Bohtzenburg, von Plötz und Dr. Stahl ein von noch 40 Mitgliedern unterstützter Antrag eingebracht worden: „Das Herrenhaus wolle beschließen: die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, „dem Landtage noch in dieser Session ein Gefetz, be⸗ treffend die Entrichtung einer außerordentlichen, tempo— rären Steuer von dem fundirten Einkommen Behufs Deckung der stosten der Reorganisation der Armee, vorzulegen.““
— In der heutigen Sitzung des Hauses der Abgeord— neten brachte der Justizminister einen Gesetzentwurf, betreffend die Eide der Juden, ein.
Greifswal—d, 9. Februar. Die von der hiesigen Universi⸗ tät vorbereitete Trauerfeier zum Andenken an den hoch— seligen König, zu welcher durch ein von dem Geheimen Re— gierungsrath Professor Dr. Schömann verfaßtes Programm (veterum scriptorum sententiae de regno) besonders eingeladen war, hat gestern unter zahlreicher Betheiligung hiesiger Einwohner in würdiger Weise stattgefunden. Die voraufgehende musikalische Aufführung leitete der Musik-Direktor Bemmann, die Ge— dächtnißrede hielt der ordentliche Professor der Philosophie Dr. Baier. Nachdem der Redner mit der dankbaren Erinnerung an die vielfachen Beweise der huldreichen Fuͤrsorge des verewigten Königs für die hiesige Universität zugleich den Ausdruck der all— gemeinen Trauer über das Hinscheiden des allverehrten Monarchen derbunden hatte, entwickelte er wie die Epoche der Regierung Friedrich Wilhelms 1V. für Preußen und Deutschland dadurch eine so denkwürdige und segensreiche geworden sei, daß der verewigte Fönig das Königthum n dem idealen Sinn und Geist der Frei heit vertreten, und durch die Erweckung der Bestrebungen für die Einigung des gesammten deutschen Vaterlandes, so wie besonders durch die gleichmäßige Beförderung der Interessen der bürgerlichen Gesellschaft, des Staats, der Kirche und der stunst und Wissen— schaft die Monarchie in dem preußischen und deutschen Volke noch fester begründet habe. Die Rede schloß nach einem Hinblick
auf das besondere Verhaͤltniß des Hochseligen ftönigs zu Pommern und auf die letzte Anwesenheit Sr. Majestät am hiefigen Orte, da Allerhöchstdieselben in Begleitung der beiden nächsten Erben des Thrones die Feier unseres Universitäts-Jubiläums persönlich ver—
herrlichten, mit Segenswünschen für des regierenden Königs Majestät
und das Hohe Königliche Haus.
Sachsen. Dresden, 16. Februar. Die Zweite Kam— mer . die Berathung des Militairbudgets fortgesetzt. Bei der Bewilligung der Position für die Me dizinal-Afnstal⸗ ten hat die Kammer folgenden Antrag angenommen: „Das König⸗ liche Ministerium zu ersuchen, daß dasselbe eine Reorganisation mit Rücksicht auf die neuesten Erfahrungen anderer, besonders krieg führender Staaten und unter Erwägung der in dem Berichte der Deputation ausgesprochenen Ansichten unverweilt in Angriff nehme und noch gegenwärtiger Ständebersammlung beziehentliche Vorlage
mache. ö.
Frankfurt a. M., 16. Februar. Die „Fr. P. Ztg.“ be⸗ richtet Folgendes über die heutige Bundestags-Sitzung: Gutem Vernehmen nach hat der Militairausschuß in der heute stattgefundenen Sitzung der Bundes-Versammlung seinen Bericht über die beantragte Revision der Kriegsverfassung des Deutschen Bundes erstattet, und namentlich die Fragen: Erhöhung des Pro⸗ zentsatzes, Matrikel, Reserve⸗Kontingent, so wie Corpseintheilung und Reserve-Divifion, einer eingehenden Erörterung unterworfen. Ueber die meisten dieser Punkte hat eine Einstimmigkeit im Ausschusse erzielt werden können und sind die betreffenden Anträge, wie man vernimmt, etwa folgende: Die hohe Bundes-Versammlung wolle beschließen: 1) daß vorerst von einer Revision der bestehenden Bundesmatrikel Umgang zu nehmen sei; 2) daß in der Folge die Unterscheidung von Haupt— und Reserve-Kontingent abfallen und beide Kontingente in Zukunft als Hauptkontingent zu bezeichnen und mit dieser Bezeichnung dem Ersatzkontingent gegenüber gestellt werden; 3) soll eine Erhöhung des Ersatzkontingents um die Hälfte (Erhöhung von J auf pet.) der Matrikel eintreten; 4) soll die Militair-Kommission in der Re⸗ vision der Kriegsverfassung fortfahren und hauptsächlich solchen Einrichtungen ihre Aufmerksamkeit zuwenden, deren gleichmäßige Feststellung die Schlagfertigkeit des deutschen Bundesbeeres erhöht. Außer diesen einstimmig gestellten Anträgen wurden noch folgende von einer Majorität des Ausschusses eingebracht: Der Militair-stommission mitzutheilen 1) daß das künftig zu bildende Hauptkontingent 17 Prozent der Matrikel betragen soll; 2) daß §. 1 der revidirten Kriegsvoerfassung, wonach die Ersatz⸗Kontingente in dem eigenen Staate zurückbleiben, keine Veränderung erleiden möge; daß 3) die Reserve-Infanterie-Divisionen aufgelöoͤst werden und die betreffenden Kontingente in die sogenannten gemischten Armee-Corps eingereiht werden, und diejenigen Staaten, aus deren Kontingenten seither die Reserve— In⸗ fanteriedivision gebildet wurden, von Stellung der „Spezial— Waffen“ frei bleiben mögen. Diesen Majoritäts⸗-Anträgen des Ausschusses stehen folgende Minoritätsgutachten gegenüber: Der Militair-Kommission mittheilen zu wollen, 1) daß das künftige Hauptkontingent von 13 auf 13 pCt. der Matrikel erhöht werde; 2) daß in Nothfällen das im eigenen Staate zurückblelbende Ersatz⸗ Kontingent auch in jeden beliebigen Theil des Bundesgebiets ver⸗ legt werden könne; s) daß die Reserve-Infanterie-Division vorerst beibehalten und auf Grund eines früheren Bundesbeschlusses die Militair⸗-Kommission veranlaßt werde, Vorschläge über zweckmäßige Verwendung und Eintheilung der Reserve⸗Infanterie⸗Division ein⸗ zureichen; und daß die einzelnen Staaten zugestandene Befreiung von Stellung der Spezialwaffen nicht mehr stattfinden solle. Außerdem wurde noch einstimmig von dem Ausschuß bean⸗ tragt, daß je nach dem Resultat der Abstimmung, welche über die Anträge der Minorität oder Majoritaͤt über die Reserve⸗ Infanterie⸗Division erfolgen werde, die Militair⸗ Kommission über die gesammte Armee-Corps-Eintheilung und die Verwendung der Reserve⸗Infanterie⸗Division Bericht erstatten möge. Zwei andere Vorträge des Militair-Ausschusses behandelten die Vereinbarung mit der preußischen Regierung über die Sicherstellung von Bett— zeug fuͤr die Kriegsbesatzung von Mainz, Luxemburg und Rastatt, und den Bau von Pulvermagazinen und Waboratorien in den Bundesfestungen. Hiernach sollen die von der Militair⸗Kommission bereits getroffenen Einleitungen zum Bau von Kriegs- und Frie— den spulvermagazinen nachtraͤglich genehmigt und zum Bau der⸗ selben in den fünf Bundesfestungen zusammen 400, 000 Fl. nach der Matrikel bis zum 1. Juli d. J. erhoben werden.
Baden. Karlsruhe, 15. Februar. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin hat sich heute Vormittag um elf Uhr nach Baden begeben, um dort Ihre Durchlaucht die verwittwete Fürstin von Höohenlohe⸗-Langenburg zu besuchen. Ihre Königliche Hoheit wird heute Abend wieder hierher zurückkehren.
— 16. Februar. Heute ist eine Anzahl Allerhöchster Befehle
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erschienen. Dieselben verfügen Folgendes: An die Stelle der vor— handenen zwei 12⸗Pfünder⸗Batterieen werden zwei gezogene 6-Pfünder⸗Batterieen aufgestellt. Das Großheizogliche Kriegs⸗ Ministerium ist mit dem weiteren Vollzug beauftragt. Die In— fanterie- Regimenter werden statt der gezogenen Gewehre großen Kalibers mit gezogenen Gewehren kleinen Kalibers bewaffnet. Das Großherzogliche Kriegsministerium wird mit dem Vollzug dieses Befehls beauftragt. — Laut Allerhöchster Ordre Nr. 12 treten in der Organisation der Infanterie des Großherzoglichen Armee— Corps folgende Aenderungen ein: Dieselbe erhält ein weiteres Infanterie-⸗Regiment, welches die Rr. 5 zu führen hat. Das Jäger⸗Bataillon erhält zwei weitere Compagnieen, wird daher künf— tig aus 6G Compagnieen bestehen. Das bisherige 3. Füsilier-Ba— taillon wird als solches aufgehoben und bildet das J. Bataillon des neuen 5. Infanterie⸗ Regiments. Das neu au fzustel⸗ lende 2. Bataillon des 5. Infanterie-Regiments wird aus geschlossenen Compagnieen des 2., 3. und 4. Infanterie⸗ Regiments formirt, wozu jedes der genannten Infan— terie⸗ Regimenter die vierte Cempagnie mit ihrem voll— ständigen Inventar abzugeben hat. In den vier Linien-Infanterie— Regimentern wird sodann aus den sieben vorhandenen Com— pagnieen die abgegangene oder fehlende aus den Mitteln des Regiments neu aufgestellt. Die neu zu formirenden 2 Jaͤger-Com— pagnieen werden aus den Mitteln des Bataillons in demselben auf— gestellt. Die Uniformirung des 5. Linien Infanterie-Regiments ist gleich den anderen Infanterie- Regimentern, jedoch mit hellblauer Achselklappe und Aermelpatte, erstere mit der Nummer von rothem Tuch versehen. Die Ausrüstung des Regiments hat aus Gewehren kleinen Kalibers zu bestehen, sonst wie die übrigen Linien-Infanterie— Regimenter, jedoch mit schwarzem Lederzeug und Trommeln neuen Modells. Dem Regimentsstab und dem 2. — neu aufjustellenden — Bataillon wird die Stadt Durlach, dem 1. Bataillon die Re— sidenzstadt Karlsruhe als Garnison zugewiesen; bis zur Herstellung der Kasernenräume in Durlach wird der Regimentsstab und das 2. Bataillon in Rastatt die Kasernen beziehen. Die Aufstellung des 5. Infanterie⸗Regiments hat am 20sten d. M. zu geschehen. Dasselbe wird in die J. Infanterie Brigade eingetheilt. Mit Be— kanntgebung des neuen Friedensdienststandes aller Abtheilungen der Infanterie wird das Großherzogliche Kriegsministerium beauf— tragt.
Württemberg. Ulm, 13. Februar. Zu Ende der ver—
flossenen Woche ist von den für die Bundesfestung erwarte— ten gezogenen Geschuützen die erste Lieferung mit vier Stäcken
hier eingetroffen. Sachverstaͤndige ruhmen die Soliditaͤt und Ele— ganz der Arbeit, so wie die höchst zweckmäßige Einrichtung. (Schw. M.)
RBayern. München, 14. Februar. Im Budget für die VIII. Finanzperiode ist für die Aufbesserung des Einkommens un— zureichend dotirter protestantischer Pfarreien auf 600 Fl. Vorsorge getroffen.
Oesterreich. Wien, 17. Februar. Nach einer unterm Sten d. publizirten a. h. Entschließung vom 28sten v. M. hat der Kaiser die Umwandlung sämmtlicher fahrender Ra— keten-Batterien in Fuß-Batterien und die dadurch be— dingte Standesänderung einer Batterie und beziehungsweise des ganzen Raketeur⸗Regiments genehmigt. Danach ist der Stand des Regiments im Frieden: 12 halbbespannte Batterien, 3 Compagnien und der Stab. Dieser zählt 37 Köpfe und 8 Pferde, die Batte⸗ rien 1068 Köpfe und 240 Pferde und die 3 Compagnien 450 Köpfe. Im Kriege besteht das Raketeur-Regiment aus dem Stabe, 16 Batterien, 3 Feld- und 1 Depot⸗Compagnie in der Gesammt⸗ stärke von 2920 Köpfen und 1152 Pferden.
Ueber die Konferenz in Pesth, zu welcher der Hofkanzler Baron Vay die Obergespäne geladen hatte, berichtet der „Pesther Lloyd“:
6 14. d. M. Abends fand im Primatialgebäude zu Ofen eine Zu⸗ sammenkunft des Herrn Hofkanzlers Baron Nikolaus Vay mit den hier anwesenden Obergespänen statt. Was wir über den Inhalt der dort ge⸗ pflogenen Besprechung vernehmen, läßt sich in Folgendem resümiren: Se. Excellenz der Herr Kanzler setzte die Sachlage auseinander. Er erzählte, mit welcher Resignation er sein schwieriges Amt übernommen; die Orga⸗ nisirung der Komitate als seine erste Aufgabe betrachtend, seien die Instructionen erlassen worden. Nicht im Tone, des Vor⸗ wurfs, sondern als eine, vollbrachte Thatsache erwähnte Baron Vay, wie die Komitate mit Umgehung der Instructionen sich auf den Boden der 1848er Gesetze gestellt hätten; mit gerechter Befriedigung konnte Se. Excellenz die Errungenschaften anführen, die sich an seine Amtsleitung knüpfen. Ex verlangte nun zu wissen, ob er in seiner schwierigen Stellung auf die gomitate zäblen könne; bisher mußte er in
Wien den Vorwurf hören, daß man dem Lande so viel gegeben, daß aber
das Land dafür nichts zurückgegeben habe. Diese Wendung benutzte der hohe Redner, um auf den Hauptzweck seiner Auseinandersetzung, auf die von den Komitaten ausgesprochene Steuerverweigerung, überzugehen; er
wies auf die Nothwendigkeit der Steuern hin, ohne welche die Raͤder der
Staatsmaschine in Stockung gerathen. Die Komitate selbst müßten dies eingesehen haben, indem sie die Ausschreibung der Domestikalsteuer als
frechen Ausschreitungen mit Macht entgegentrete.
eine ihrer ersten Aufgaben betrachteten, um wie viel weniger könne der Staat der zu seiner Erhaltung nöthigen Abgaben entbehren. Er erkenne zwar vollkommen das Gewicht jener Motive an, welche die Komitate in ihren Beschlüssen geleitet, und ersuche daher die anwesenden Herren Ober⸗ gespäne, ob fie nicht irgend einen Ausweg wüßten, durch welchen die Bedenklichkeiten der stomitate und die Bedürfnisse des Staates vermittelt werden könnten. Die sämmtlichen folgenden Reden waren der Wiederhall jenes Vertrauens, welches das ganze Land für die hochgeachtete Personlichkeit des Kanzlers empfinde. Dem Ver⸗ trauensvolum der Versammlung gab Graf Johann Cziräki den beredtesten Ausdruck. Se. Excellenz — äußerte er — Ffönne nicht nur auf die Sym⸗ pathie der hier versammelten Obergespäne, sondern auf das allgemeine Vertrauen des Vaterlandes zählen; ja der Redner sprach sogar die Ueber⸗ zeugung aus, daß, wenn Se. Excellenz den berauerlichen Entschluß fassen sollte, von seiner hohen Stellung abzutreten, sich im gan⸗ zen Lande kein Nachfolger finden werde, dem die Ration bas⸗ selbe Vertrauen entgegenbrächte. Dieselbe Einmüthigkeit, mit der sich die Versammlung in ihren Sympathieen für die Person' des Kanzlers begeg— nete, dieselbe Einstimmigkeit der Anschauung herrschte in Bezug auf die Steuerfrage. Die Herren Obergespäne gaben die Erklärung ab, daß fie in diesem Punkte blos ihre individuelle Meinung aussprächen und nicht berechtigt seien, ihre Komitate zu vertreten; die Betheiligung an der Ein⸗ hebung einer mit Umgehung des Landtages ausgeschriebenen Steuer er— klärten sie als einen Akt, der gegen das Gesetz und ihr Gewissen verstoße. Uebrigens sei in den betreffenden Komitatsbeschlüssen auch ausgesprochen wor⸗ den, daß man der Einhebung der Steuern kein Hinderniß in den Weg legen werde, und es stehe der Regierung frei, die Steuern mit Umgehung der gesetzlichen Jurisdictionen einzuheben, obgleich die Versammlung die Verantwortlichkeit für die aus einem solchen Vorgehen erwachsenden Re⸗ sultate nicht übernehmen könne. Noch gab Se. Eminenz der Kardinal⸗ Primas von Ungarn, der als Obergespan des Graner Komitats in herz⸗ licher Ansprache „seine Kollegen“ begrüßte, gleichfalls dem allgemeinen Vertrauen des Landes für die Person des Kanzlers in warmen Worten
Ausdruck, und die „Konferenz der Obergespäne“ war geschlossen.
Der Banus von CEroatien und Slavonien, Gouverneur von Fiume, FM. Sokcevic, hat folgende Proclamation erlassen:
„Die neulich auf öffentlichen Straßen wiederholt vorgekommenen Tumulte und Demonstrationen, welche die Stadt Fiume zum Schauplatz eines zügellosen Parteikampfes machten, dann die Tendenz, den gesetzlich geregelten Uebergang zur politischen Umgestaltung des Landes durch bru⸗ tale Gewaltthätigkeit zu hemmen, welche nothwendigerweise eine nach⸗ theilige Folge fuͤr den Verkehr haben müssen, durch den die Wohlfahrt der Stadt bedingt ist, lassen es als nothwendig erscheinen, daß man so Ich finde deshalb hiermit die Stadt und den Bezirk von Fiume in Belagerungszustand zu erklären. In Folge dessen werden von heute angefangen der Kompetenz der Eivil⸗Strafgerichtsbehörden entzogen und vom Kriegs gerichte
das mit heutigem Tage in Thätigkeit gesetzt wird, nach den bestehenden Miltairgesleßze Dle soigenorn Derdernsen nne Y md - fe-,
und bestraft, welche von Civilpersonen innerhalb dem erwähnten Bezirk begangen: a) Hochverrath. b) Beleidigung der Majestät und der Mit⸗ glieder des Kaiserlichen Hauses. e) Störung der öffentlichen Ruhe. ) Aufstand. e) Aufruhr. c) Alle Fälle öffentlicher Gewaltthätigkeit gegen die Civil⸗ oder Militair-Behörden in Dienstsachen, gegen eine von der Regierung zur Verhandlung öffentlicher Angelegenheiten be⸗ rufene Versammlung oder gegen andere gesetzlich anerkannte Körperschaf⸗ ten. g) Böswillige Beschädigungen oder Störung der Eisenbahnen oder Telegraphen. h) Unerlaubter Besitz oder Verheimlichung von Waffen oder Munition. i) Tumult. k) Theilnahme an geheimen und verbotenen Gesellschaften. ) Mißachtung der Anordnungen der Behörden und Auf⸗ reizung gegen Staatsautoritäten oder einzelne Agenten der Regierung. m) Aufreizung zu Feindseligkeiten gegen Nationalitäten. n) Ver⸗ breitung falscher oder beunruhigender Nachrichten oder Vor⸗ aussagungen (predizioni). o) Wörtliche oder thätliche Beleidi⸗ gung öffentlicher Beamten und Agenten der Civil! oder Mili⸗ tairbehörden im Dienste oder der Beamten außer Dienst oder Beleidi⸗ gung der militairischen Ehre. p) Unerlaubte Einmischung in die Aus⸗ übung des öffentlichen Dienstes, um denselben zu hemmen. 4) Unter⸗ stützung aller oben erwähnten Strafhandlungen. I) Endlich alle jene Verbrechen, welche nach den bestehenden Gesetzen der Militairgerichtsbar⸗ keit vorbehalten sind, nämlich: unerlaubte Anwerbung, Verleitung und geleisteter Beistand, die beschworenen Militairdienstpflichten zu ver⸗ letzen, so wie auch Kundschafterei und alle anderen Handlungen gegen die Kriegsmacht des Staates. Das K. K. Truppen⸗Kommando in Fiume ist überdies ermächtigt, alle jene Anordnungen zu treffen, welche es für die Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung und Ruhe als nöthig er⸗ achtet, und denselben muß sofort nach deren Bekanntmachung bei Ver⸗ meidung der in denselben angedrohten Strafen Folge geleistet werden. Agram, 12. Februar 1861. (gez.) Sokeevic, K. K. FMS., Banus don Croatien und Slavonien, Gouverneur von Fiume.“
Großbritannien und Irland. London, 16. Februar. Die Königin hielt vorgestern das erste Lever in diesem Jahre ab. Fast alle Mitglieder des diplomatischen Corps, sämmtliche Mitglieder des Kabinets und eine lange Reihe hoffähiger Perso⸗ nen waren anwesend. Unter den zahlreichen Vorstellungen erwäh⸗ nen wir die der auswärtigen Gesandtschaften. Vorgestellt wurden durch den franzöfischen Gesandten: M. Bartholdi, als dritter Le⸗ gationssecretair, und Baron de Billing, als Attaché; durch den türkischen Botschafter: seine beiden Söhne Etienne und Paul Musurus Bey, die als erster Secretair und zweiter Secretair angestellt find; durch den oͤsterreichischen Bot⸗ schafter: Graf Maximilian Esterhazy als Attaché; durch den sar⸗