1861 / 56 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Oeffentlich er Anzeiger.

388 Stechrief.. . . : 2 Buchbindergeselle Carl Friedrich Vil⸗ helm Gericke, am 2 Mai 1830 hierselbst ge⸗ boren, ist durch die gleichlautenden Erkenntnisse vom 35. Juni und 18. September v. J. wegen Diebstahls im ersten Rückfalle und. Unterschla— gung zu fuͤnf Monaten Gefängniß, so wie Ver⸗ lust der bürgerlichen Ehrenrechte und Stellung unter Polizeigufsicht auf je ein Jahr . tig verurtheilt. Seine Verhaftung zum 3Zwe e der Strafvollstreckung hat nicht ausgeführt wer⸗ den können, weil er in seiner bisherigen Woh— nung und auch sonst hier nicht betroffen worden ist, er latirt daher oder hat sich heimlich von hier entfernt. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte des re. Gericke Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen.

Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair— Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den 2c. Gericke zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direr⸗ tion bierselbst oder an die nächste preußische Gerichtsbehörde, welche wir um Vollstreckung der Strafe, so wie um Nachrichtgabe hierüber bitten, abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit ver⸗ sichert.

Berlin, den 22. Februar 1861. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungs-Sachen.

Deputation III. für Verbrechen und Vergehen.

386 ri ef. .

Gegen den unten näher bezeichneten Schlächter⸗ lehrling Joseph Albert Michael Kleinpe!ll ist die gerichtliche Haft wegen schweren Dieb— stahls beschlofsen worden. Seine Verhaftung bat nicht ausgeführt werden lönnen, weil er in seiner bisherigen Wohnung, Waßmannsstraße Nr. 30 hierselbst, und auch sonst nicht betroffen worden ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte des Kleinpell Kenntniß hat, wird aufge— fordert, davon der nächsten Gerichts- oder Po⸗ lizei Behörde Anzeige zu machen. .

Gleichzeitig werden alle Civil- und Militair⸗ Behörden des In- und Auslandes diensterge— benst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadt⸗ boigtei⸗Direction hierselbst abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den berehr⸗ lichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 26. Februar 1861.

Roömgiiches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen, Kommission II. für Voruntersuchungen.

Signalement.

Der Kleinpell ist 24 Jahre alt, am 22sten Januar 1837 in Berlin geboren, katholischer Religion, 5 Fuß 4 Zoll groß, hat blondes strup— piges Haar, niedrige Stirn, graue Augen, dunkle Augenbrauen, schmales gegrübtes Kinn, kurze gestutzte Nase, obale Gesichtsbildung, gelbliche Gesichtsfarbe, vollständige Zähne, ist untersetzter Gestalt und hat als besondere Kennzeichen auf der linken Augenbraue eine feine Quernarbe.

Bekleidet war Kleinpell unter andern mit braunem Ueberzieher und braunem Hut.

1387 e g rief. Gegen die unten näher bezeichnete verehelichte

bert, ist die gerichtliche Haft wegen Kuppelei beschlossen worden. haftung, : ausgeführt werden können, weil sie in ihrer bis⸗ herigen Wohnung, Hollmannsstraße Nr. 22 hier⸗ selbst, und auch sonst nicht betroffen worden ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte der Schmidt davon der nächsten Gerichts- oder Polizeibehörde Anzeige zu machen.

Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf dieselbe zu vigiliren, sie im Be—⸗ tretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihr sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigtei⸗ Direction hierselbst abzuliefern. Es wird die un⸗

Ihre Verhaftung hat nicht

Kenntniß hat, wird aufgefordert,

Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗

äumte Erstattung der dadurch entstandenen 6 . und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit bersichert.

. den 26. Februar 1861.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen.

Sig nalement. ;

Die Schmidt ist 34 Jahre alt, 4 Fuß 10 Zoll groß, hat blonde Haare, freie Stirn, blaugraue Augen, dunkelblonde Augenbrauen, spitze Nase, breiten Mund, längliche Gesichtsbildung, blaß⸗ gelbe Gesichtsfarbe und ist kleiner, schmächtiger Gestalt.

259

werden können.

burg entfernt.

Es enthalten:

1) Das Landgestütgut Gudwallen: a) an Acker b) an Wiesen .

stil,

as zum Hauptgestütamte Trakehnen gehörige, ö. l unf en 3 ö soll an . . . achtzehn nacheinander⸗ ende Jahre, also bis Johanni 1879, meistbietend verpachtet werden. u wn ö el . des Herrn Ministers für die , , . Grafen Pueckler, habe ich dazu einen Bietungs-Termin auf Montag . den 26. März 9 . Vormittags 11 Uhr, im Konferenz-Saale des hiesigen Regierungs- Gebäudes auge . welchem geeignete Pachtbewerber mit dem Bemerken hierdurch eingeladen werden ; . . ö. schlag, die Verpachtungs-Bedingungen, so wie die in Anwendung zu bringenden Rege n ö. . a⸗ tion fowohl hier zur Stelle im Büreau des Königlichen Negierungs Bräsidinms al auch, ei em Königlichen Landraths-Amte in Darkehmen zu jeder Zeit während der Dienststunden eingesehen

d) an Unland, Wegen, Gräben, Bau—

. g nn

im Kreise Barkehmen belegene Landgestütgut

ĩ „werk Asteckersberg liegt 3 Meile von der Kreisstadt Das Landgestütgut Gudwallen nebst Vorwerk Asteckersberg liegt 3 Me Darkehmen 6 der nach Insterburg führenden Chaussee, 5 Reilen von dem Bahnhofe Inster—

970 Mrg. 15.5 Q Rth. J

.

2) das Vorwerk Asteckersberg: a) an Acker b) an Wiesen e) an Weiden dg n

14945 Mrg. 47 MN. 309 Mrg. 4 Qmth.

ö

w,

ö

gen Realitäten ausgeschlossen.

Gumbinnen, den 2. Februar 1861.

insgesammt also eine Fläche von ö M Qmnth Von der Verpachtung werden die von dem Landgestüte benutzten Gebäude, Gärten und sonsti⸗

, 2060 Mrg. 155 (Mth.

Das Pachtgelder⸗Minimum ist auf 2200 Thlr. jährlich festgesetzt und zur Uebernahme der Pacht ein eigenthümliches disponibles Vermögen von 10000 Thlr. erforderlich.

Der Regierungs-Rath Wedthoff.

315 Bekanntmachung...

Höherer Bestimmung gemäß soll die im Lieben⸗ werda'er Kreise, im Elb-Thale, 2 Meilen von Torgau, 15 Meilen von Mühlberg und Meile von Belgern, so wie 17 Meilen von den Bahn— höfen Falkenberg und Burxdorf belegene König⸗ liche Domaine Packisch von Johanni 1862 auf 18 Jahre im Wege der Licitation anderweit verpachtet werden. .

Zu dieser Pachtung gehört einschließlich der neu hinzugelegten Mühlberg'er Amtswiesen bon 17 Morgen 338 Quadrat⸗Ruthen ein Areal von

1462 Morgen 119 MRuthen, worunter 1235 Morgen 152 MRuthen Niederung s⸗AUcker, 51 ö 40 9 Niederungs⸗ Wiesen und

59 ö 1 . Hütungs-⸗Flächen enthalten sind, und außerdem ein unverzinsliches Geld⸗Inventarium von 2000 Thalern. .

Das Pachtgelder-⸗Minimum beträgt 6800 Thaler und die Pacht⸗Caution 3009 Thaler.

Maschinenbauer Schmidt, Lisette geb. Gra⸗

Zur Uebernahme der Pacht ist der Nachweis

eines disponiblen Vermögens von 30,000 Thalern erforderlich.

Demgemäß haben wir einen Lieitations-Ter⸗ min auf

den lo, Fult e, Vormittags 11 Uhr,

in unserem Sitzungslokale anberaumt, wozu wir Pachtbewerber mit dem Bemerken einladen, daß sich dieselben spätestens an dem Terminstage über ihre Qualification, so wie über das eigen— thümliche und disponible Vermögen von min— destens 30,000 Thalern auszuweisen haben.

Die Verpachtungs⸗Bedingungen, die Regeln der Licitation, so wie die Karte und das Ver⸗ messungs⸗Register, können, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage, täglich, entweder in unserer Domainen⸗Registratur oder auf dem Domainen⸗ Amte Packisch eingesehen werden.

Merseburg, den 23. Januar 1861.

Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

Beilage

4119

Beilage zum Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

42536.

Freitag, den 1. März

lios) Oeffentliche Vorladung. Ad V. Nro. 344.

Auf den Antrag des Staatsanwalts ist wegen Verlassens der Königlichen Lande ohne Erlaub— niß und in der Absicht, sich dadurch dem Ein— tritt in den Dienst des stehenden Heeres zu ent— ziehen, gegen folgende Personen: 1) den Arbeitsmann Adolph Schimme

aus Dembogura Abbau,

2) den Knecht Franz Kempf aus Jablowo,

auf Grund des §. 110 des Strafgesetzbüches die Untersuchung eingeleitet.

Zur Verantwortung der gedachten Personen, so wie zur öffentlichen mündlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin auf den 123. Aprit d. F, um 11 Uhr Vormittag, im Sitzungs— saale unseres Geschäftshauses anberaumt, zu wel— chem die oben bezeichneten Personen unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß im Falle ihres Ausblaabens mit der Untersuchung und Entscheidung der Sache in contumaciam berfah— ren werden wird.

Dieselben haben die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel uͤber ganz bestimmt an— zuführende Thatsachen im Termin mit zur Stelle zu bringen oder uns solche so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können.

Schubin, den 9g. Januar 1861.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

22981 Ediktal-⸗-Citation.

Von der Königlichen Staats-Anwaltschaft zu Liegnitz find am 12. November er. angeklagt:

1) der Ernst Heinrich Eduard Jentsch aus

Toeppendorf, Kreis Goldberg-Hainau,

2) der Friedrich August Lorenz aus Baersdorf,

desselben Kreises,

3) der Karl Joseph August Vincenz Sperling

aus Geiersberg, Kreis Goldberg, ohne Erlaubniß die Königlichen Lande verlassen zu haben, um sich dadurch dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, 4) der Wehrmann Robert Schramm aus Gold— berg, ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein.

Es ist deshalb gegen diese Personen durch Be— schluß des unterzeichneten Gerichts vom 26. Ro— bember er, auf Grund §. 110 des Strafgesetz—⸗ buches und der 5§. 6 und 10 des Gesetzes vom 10. März 1856 die Untersuchung eingeleitet und zur Verantwortung der gedachten Personen, so wie zur öffentlichen mündlichen Verhandlung der Sache Termin auf

den 10. April 1861, Vormittags

It Uhr,

in unserm Audienzsaale auf dem hiesigen Raͤth— hause anberaumt worden, zu welchem die oben genannten Angeklagten unter der Verwarnung hierdurch vorgeladen werden, daß im Fall ihres Ausbleibens gegen sie mit der Untersuchung und Entscheidung der Sache in contumaciam verfah⸗ ren werden wird.

Dieselben haben die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel Üüber ganz bestimmt an— zuführende Thatsachen im Termine mit zur Stelle zu bringen oder uns solche dergestalt zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu dem— selben herbeigeschafft werden können.

Goldberg, den 26. Nobember 1860.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung für Strafsachen.

393 Oeffentliche Vorladung.

Hegen die nachbenannten Militairpflichtigen:

I) Handlungsdiener Friedrich Rudolph Bange

aus Cottbus, geboren den 6. März 1836,

2) Häuslersohn Christian Zerna aus Mil⸗

kkersdorf, geboren den 17. Oktober 1838,

3) Tuchmachergeselle Carl Gottfried Wilhelm

Schrebler aus Peitz, geboren den 27. Fe⸗

bruar 1835,

4 Carl Friedrich Leopold Buschmann aus Burgdorf, geboren den 21. Januar 1837, ist durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts bom 18. Febrüngr 1861, wegen Auswanderns ohne Erlaubniß, um sich dem Eintritt in den

1861.

Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, gemã der Vorschriften des Strafgesetzbuchs §. 11 und des Gesetzes bom 10. März 1856, die Er— öffnung der ÜUntersuchung beschlossen.

Zur öffentlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin auf

den 3. September 1861,

. 11nhr,

an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 4, anbe⸗ raumt, zu welchem die vorgenannten Angeklag⸗ ten mit der Aufforderung vorgeladen werden, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen, und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Ge— richte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Zugleich wird den Angeklagten eröffnet, daß im Falle ihres Ausbleibens mit der Unter— suchung und Entscheidung in contumaciam wider sie verfahren werden wird.

Cottbus, den 18. Februar 1861.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Vormittags

[2086 Rothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Carthaus. Das dem Gustav Milczewski gehörige Vor—⸗ werk Kloden Nr. 1, enthaltend 800 Morgen 1tz s Rüthen und gerichtlich abgeschätzt auf 7536 Thlr. 19 Sgr., zufolge der nebst Hypotheken- schein und Bedingungen in der Registratur ein— zusehenden Taxe, soll am 8. Mai 1851, Vor- mittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichts—

stelle subhastirt werden.

Folgende dem Aufenthalte nach unbekannte Gläubiger, als:

I) der Besitzer Milezewski, 2) der Johann Krefft senior werden hierzu öffentlich borgeladen.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo— thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhasfationsgerichte anzu⸗ melden.

Carthaus, den 22. Oktober 1860.

Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.

16)

Auf den Antrag der hiesigen Stadtgemeinde und des Bäckermeisters Zimmermann hierselbst als jetzigen Besitzer des Wohnhauses Stallu⸗ poenen Nr. 78 nebst Gärten; ferner der Acker⸗ stücke Nr. 27 und 28 mit einer separirten Grund— fläche von 69 Morgen 8 MRuthen und 2Scheu— nen, von welchen Grundstücken noch der Besitz⸗ titel für die Mälzenbräuer Johann Christian und Anna Barbara Schaeferschen Eheleute ge⸗ mäß Verfügung vom 11. August 1784 berichtigt ist, werden alle diejenigen, welche Realansprüche auf diese Grundstücke zu haben vermeinen, auf— gefordert, ihre Ansprüche in dem am 28. Juni 1861, Vormittags 11 Uhr, bor dem Herrn Kreisrichter Krause anberaumten Termin geltend zu machen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen werden präkludirt und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt wer⸗ den wird.

Stallupoenen, den 27. Dezember 1860.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

391 Oeffentliche Vorladung. Königliches Kreisgericht zu Posen, Abtheilung für Civilsachen. Posen, den 12. Dezember 1860. Folgende, dem Aufenthalt nach unbekannte Personen:

I) der Martin Nowacki Sohn der verstor⸗ benen Woycieck und Bolbina Nowackischen Eheleute welcher in dem Jahre 1822 oder 1823 verschollen ist und seit dieser Zeit keine Nachricht von sich gegeben hat; der Johann Nepomucen von Nehmann, ge— boren am 1. Juni 1795, ein Sohn des im Königreich Polen am 16. August 1800 ver⸗ storbenen Johann Nepomucen von Neymann, welcher sich angeblich von Schwersenz aus zu Verwandten im Königreich Polen bege⸗

Insurrection daselbst sich angeschlossen hat und in der Schlacht bei Ostroleka im Jahre 1831 geblieben sein soll; über sein ferneres Verbleiben hat nichts ermittelt werden können; der am 20. Oktober 1808 in Jerzhee ge⸗ borene Tischlergeselle Johann Salacz, Sohn des daselbst am 17. März 1847 berstorbe⸗ nen Arbeitsmannes Joseph Salach wel⸗ cher sich angeblich im Jahre 1829 von Posen, wo er beim Tischler Feist in Arbeit gestanden, nach Warschau entfernt hat, ohne bis jetzt über sein Leben und seinen Auf⸗ enthalt Nachricht gegeben zu haben,

oder deren zurückgelassene Erben und Erbnehmer

werden hierdurch vorgeladen, sich bor oder späte—

stens in dem am 17. Dezember 1861 ö, 8 nh. bor dem Herrn Kreisgerichts-Rath Ribbentrop in unserem Instructionszimmer anstehenden Ter— mine entweder schriftlich oder persönlich zu mel⸗ den, und daselbst weitere Anweisung zu gewär⸗ tigen, widrigenfalls die genannten Personen für todt werden erklärt und ihr sämmtliches zurück⸗ gelassenes Vermögen ihren nächsten sich legiti⸗

i en Erben event. dem Fiskus anheimfallen

vird.

353

ben, später der

Vormittags

Konkurs⸗-⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Sprottau. Erste Abtheilung,

den 29. Februar 1861, Vormittags 9 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns August Diedtmann zu Primkenau ist der kaufmännische Konkurs eröoͤffnet und der Tag der Zahlungs— Einstellung . J

auf den 18. Februar 1861 festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist Rathsherr Kaufmann Haußner hierselbst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem

auf den 2. März 1861, Vormittags

. . in unserem Gerichtslokal vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Qual anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Bei⸗ behaltung dieses Verwalters oder die Bestellung . anderen einstweiligen Verwalters abzu⸗ geben. r

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder andern Sachen in Besitzʒ oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas berschulden, wird aufgegeben, nichts an den— selben zu berabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 6. April 1861 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An⸗ zeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit den⸗ selben gleichberechtigte Gläubiger des Gemein⸗ schuldners haben von den in ihrem Besitz be⸗ findlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

390 Aufforderung der Konkurs gläubiger.

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns August Diedtmann zu Primkenau wer⸗ den alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 30. März 1861 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist ange⸗ meldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs-⸗Perso⸗ nals auf

den 17. April 1861, Vormittags

8 Uhr, in unserem Gerichtslokal vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Qual, zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat . Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ ufügen.

, Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm