, , wd ;
——
458
Berliner Börse vom 5. März 1861.
Amtlicher Wechsel-, Fonds- und feld
0 urs.
lisenhahn Actien.
Brü. VM echgels- Comrse.
Amsterdam I. Kurz dito h 2 A. Hamburg ... .... kKFurz dito K M. 2 A. London . 8. 3 M. J 300 Er. 2 AM. Wien, sterr. Währ. 150 Fl. 8 L. dito 150 Fl. 2M. Augsburg szüdd. W. 100 EI. 2 M. Frkf.a. M. südd. W. 100 FI. 2 A. Leipzig in Cour. im 14 ThlI.
Fuss 100 Thlr. . . . . . . 8 T. Petersburg 100 S. R. .. . 3W. Warschau 90 S. R. . . . .. 8 T.
100 Th. G.. . 8 T.
FFone s- C GoOmnrge.
Freiwillige Anleihe... .... Staats- Anleihe von 1859 ... Staats Anleihen v. 1859, 1852, 1854, 1855, 1857, 1859 4 dito von 1856 4 dito . Staats- Schuldscheine . Prämien- Anl. v. 1555 2 100 Th.: Kur- u. Neum. Schuldverschr. 3! Oder-Deichbau- Obligationen 4 Berliner Stadt-Obligationen do. do. Schuldverschr.d.Berl. Kaufm.
G ld.
Pfandbriefe.
do. do. Ostpreussische
t Pommersche .... ....
g) Schlesisehe Vom Staat garanti rte
Rentenbriefe.
Kur- und Neumärk. Pommersche .. ...... 53 Posensche
Prenssisehe .. ......
Si chsisehe Schlesische
Pr. Bk. Anth. Scheine Friedrichsd'ꝰ or
Gold- Kronen
2 5 Thlr
5 3 ⸗ Kur- und Neumärk.
c , .
Rhein. und Westph.
Andere Goldmünzen
Ff
Brf. Eld
Stamm- Actien.
Aachen-Düsseldorf. . Aachen - Mastrichter. Berg. Märk. Lit. A. do. do. Berlin- Anhalter . . .. Berlin- Hamburger .. Berlin- Potsd. Magd.
Berlin- Stettiner . . ..
Bresl. - Schw. -Freib.. h'rieg · Neisse
Magdeb.-Wittenb. . . Münster- Hammer .. Niederschles. Märk.. Niederschl. Lweigb. . do. (Stamm-) Prior.
Rheinische
Wilh. Cos. Odbg.).
do. (Stamm-) Prior.
J
z Wo vorstehend kein Zinssatz notirt ist,
werden usaneemüssig 4 Prioritäts-Oblig. Aachen-Düsseldorf. .
do. II. Emission
Häünzprels dos Silbers bel der Königl. Münze. Das Pfund fein Silber
bei einem FEeingehalte von 0, 9oso und darüber
bei einem Feingehalte unter O0, ꝗso
29 Thlr. 21 Sgr. do.
do. III. Emission Aachen-Mastrichter. do. II. Emission Bergisch- Märkische. do. II. Serie
do. III. S. v. St. 3 gar. IV. Serie
29 Thlr. 20 Sgr. do. Düsseld. -Elbf. Pr.
do. do. II. Serie
do. (Dortm. - Soest) Berg. Mrk. de. II. Ser. ö ;
Lit. B.
Cöln - Mindener . .. . 3) * Magdeb. -Halberst..
Obersehl. Liti. A. u C.: do. Litt. B. 3 Oppeln - Tarnowitz er -
Prinz Wilh. (St. V.).
do. (Stamm-) Prior. RKhein-Nahe ...... .. khrt. Erf. Kr. Gdb. 3 z Stargard- Posen . ...:
L hüringer
17
72
pCt. berechnet.
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Fk Br. IGld. 3 I74 * Berlin- Anhalter ... Berlin-Hamburger ..
do. II. Em. Berlin - Potsd.· Magdb do. Litt. B. do. Litt. C. do. Liti. D. Berlin- Stettiner do. II. Serie do. III. Serie Cöln- Crefelder Cöln- Mindener
do. III. Em. do. do. do. IV. do. Magdeburg -Wittenh. Nie derschles.- Märk. . do. Conv. do. do. III. Serie do. IV. Serie Ober- Schles. Litt. A. do. Litt. B. do. Litt. C. do. Litt. D. do. Litt. E. do. Litt. F. Pr. Wilh. (8t. V.) I. S. do. II. Serie do. IIIl Serie Rheinische do. vom Staat gar.
khein- Nahe v. St gar. hrt. COrf. Kr. Gladb. de. II. Serie do. III. Serie Stargard. Posen do. II. Emission do III. do. Thüringer do. II. Serie do. III. Serie do. IV. Serie
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win. (Cosel Odbg.) . 71 4d0. III. Emission a 85
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3 3
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Nichtanmtliche Fotirungen.
Alpl. Eisenbahn- Stamm- A ctlez.
Amsterdam - Rotterdam 4 Loebau - Littau 4 1 1
Ludwigshafen- Bexbach Elz. -Ludwgh. Lt. A.u. C. Mecklenburger
3 Danziger Privatbank. .
ö 7f Inländ. Fonds.
Cass. Vereina-Bk. Act.
Königsberg. Privatbank Mag cfeburger do. Posener do. Berl. Hand. Gesellseh.
Braunsehweiger Bank. Bremer Bank Coburger Creditbank. . Darmstädter Bank Dessauer Credit
Ausl. Fonds.
ö
Nester. Nation. Anleihe
Russ. Stiegl. 5. Anl..
do. Prim. Anleihe ; do. n. 10605 EI Loose do. neueste Loose ..
do. gd. nn. do. v. Rothschild Lgt.
—— *
*
C C CM en Gn n,
e
ö do. Neue Engl. Anleihe Genfer Creditbank. . . . 46. do.
Geraer Bank 1 9 do. PFoln. Schatz-Obl. 3 Gothaer Privatbank. . .“ ö do. do. Cert. L. A. Hannoversche Bank. .. do. do. L. B. 200 FI Leipziger Credithank.. Poln. Pfandbr. in S.-R. Liktemburger Bank... 1 9, do. Part, 500 Fi... Meininger Creditbanz. Leszauer Prämien-Anl. Horddeutsche Bank. . . = Hamb. St. Präm. Anl. Oesterreich. Credit. . . . 54 Kurhess. Pr. Obl. 40 Tk. Thüringer Bank 535 — Neue Bad. do. 35 FI. Weimar. Bank 1 747 733 8chwed. 10 Rl. St. Pr. A. Oesterreich. Hetall ... h .
1 Nordb. (Friedr. Wilh.)
Oester. franz. Staatsbahn Disc. Commandit-Anth.
Schles. Bank- Verein. . Pommerseh. Rittersch. B.
E = b = = d b w
1
93 * 86 91 95
Ausl. Prioritũts. Actlen.
Kordb. (Friedr. Wilh.) 4
Belg. 9blig. J. de l'Est
do. Samb. et Mense Oester. franz. Staatshahn
Industrie- ctlen.
Hoerder Hüttenwerk. . Minerva y — Fabrik v. Eisenbahnbed. j 65 Dessauer Kont. Gas. .. 1 95
C n= m. D
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30 10
Bergisch-Märkische Lit. A. S7 a Sß5 gem. Oberschlesisehe Litt. F. Prior. 947 a gi gem. etw. a 10917 gem. Oesterr. Franz. Staatsbahn 127 a Z gem. Dessauer Credit 135 a gem. Anleihe 50 a gem. Russ. Stiegl. 6 A. 99 a gem.
Mainz-Ludwigsh. Litt. A. u. C. 101 2 102 Oestr. Credit 54 a 54 gem. Oezterr. National-
a . n —— erm ,
R * 2 — 5 * 2 ö ö 1 * 1 RBerläzr, 5 März. Die Börse war im Ganzen heut matter; auch die Eisenbahnen waren stiller und mehr nachgebend; preussische Fonds waren fest, besonders Pfandbrieke; in Wechseln war das Geschäft träge. .
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober ⸗Hofbuchbruckerei. (Rudolph Decker.)
Das Abennement beträgt: 1 Thlr. sur das bierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.
Alle Post⸗Anstalten des An- und Auslandes nehmen gestelung an, sür Serlin die Expedition des õnigi Preustischen Staats-Anzeigers: Wilhelm s⸗Straße Ro. 51.
(nahe der Ceipzigerstr.)
Anzeiger.
1861.
Se. Majestät der König haben Aller gnädigst geruht:
Dem KurfüCrstlich hesstschen Kammerherrn von Oertzen den Rothen Adler-Orden dritter Klasse, so wie dem Direktor der Ge⸗ schützgießerei in Spandau, Major Schuer, à la suite der West-⸗
fälischen Artillerie-Brigade (Nr. 7), und dem Adjutanten bei der Inspection der technischen Institute der Artillerie, Hauptmann
Wes fäli Artillerie⸗Brigade (Nr. 7), den . Wesener, von der Westfälischen Artillerie⸗Brigade (Nr. 7), den ache enn Rar z,,
Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; ferner
Dem Militair-Intendantur⸗Rath Loewe vom 2. Armee— Corps, bei Gelegenheit seiner Versetzung in den Ruhestand, den Charakter als Geheimer Kriegs-Rath zu ertheilen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Me dizinal⸗ Angelegenheiten.
wachsen, des Gesammtwohls der Universität, welches hier entscheidend ist, die Wiederaufhebung dieser Anordnung nicht rechtfertigen kann.
Der bisherige erste Lehrer der Königlichen Taubstummen-An⸗
stalt zu Berlin, Reimer, ist zum Direktor dieser Anstalt ernannt mindert wird. Darum aber waͤre es offenbar unrichtig, und ist also unstatthaft, Mitglieder des katholisch⸗-theologischen als solche, auszuschließen, vielmehr ist auch hier, mag es sich um zahlende oder nicht zahlende Mitglieder handeln, bei nachgewiesener Wäüͤrdigkeit die Rechnung nach der Bedürftigkeit anzulegen.
worden.
Erlaß vom 24. August 1860 — betreffend die Ver— wendung der in den evangelischen Kirchen für un— bemittelte Studirende gesammelten Kollekten.
Dem Königlichen Universitäts-Kuratorium eröffne ich auf die
Fakultät alljährlich bei Vertheilung der akademischen Benefizien zu liquidiren hat, jetzt niedriger sein sollte, als der frühere durch⸗ schnittliche Ertrag der evangelischen Kirchen⸗Kolleltengelder, ist nicht wahrscheinlich und nicht nachgewiesen. Wäre dies aber wirklich der Fall, so muß die Differenz doch sicher so gering sein, daß sie im Vergleich zu den verhältnißmäßig viel bedeutenderen Vortheilen, welche aus der durch die Allerhöchste Ordre vom 14. April 1855
gar nicht in Betracht kommen, mithin vom Standpunkte
Bei Berechnung der den einzelnen Fakultäten zustehenden An⸗
theile an den Unterstützungsfonds müssen übrigens, wie dies hin⸗ sichtlich der Kollektengelder der evangelisch⸗theologischen Fakultät durch den Erlaß vom 12. März 1857 ausdrücklich bestimmt worden ist, alle Präzipua, also auch die Zuschüsse für das katholisch⸗theo⸗ logische Konviktorium, die Prämien, die Unterstützungen für die Instituts-Affistenten u. s. w. insofern berücksichtigt und den resp. Fakultäten direkt oder indirekt in Anrechnung gebracht werden, als
durch dieselben die Summe des Bedürfnisses, welches neben der Würdigkeit unerläßliche Bedingung jeder Unterstützung ist, ver⸗
onviktoriums,
Wegen der Ansprüche der Instituts-Assistenten auf Theilnahme
an den ünterstützungsfonds verweise ich auf die Verfügungen vom 26. August 1824 und 1. Oktober 1852, in welchen bereits ange⸗ ordnet ist, daß und wie ungehörige oder übertriebene Forderungen zurückgewiesen, oder auf das rechte Maaß beschränkt werden sollen.
Berichte vom 27. Juni pr., resp. 9. Januar und 12. April c., daß ich auch nach wiederholter Prüfung aller in Betracht kommenden Verhältnisse keinen genügenden Anlaß finde, die Wiederaufhebung
oder Abänderung der in Betreff
der Verwendung der evangelischen
Kirchen⸗Kollektengelder ergangenen Allerhöchsten Ordre vom 14. April Verfahren sich als zweckmäßig bewährt hat.
1855 herbeizuführen. (a.)
Nach den Berichten des Königlichen Universitäts-Kuratoriums
und den mit denselben eingereichten Vorstellungen des Verwaltungs⸗
raths der akademischen Benefizien gewinnt es den Anschein, als ob diejenigen Fakultäten, welche in der durch die gedachte Allerhöchste
Ordre getroffenen . evangelisch-theologischen Fakultaͤt erblicken,
Anordnung eine unbillige Bevorzugung der sich den wahren Grund
dieseß vermeinten Bevorzugung nicht klar gemacht haben. Sie fassen immer nur die großeren Mittel ins Auge, welche jene An ordnung der evangelisch-theologischen Fakultät zur Unterstützung, ihrer Studirenden berschafft hat, ohne zu bedenken, daß das Plus
nur die Folge ist von der erhöhten Opferwilligkeit der Angehörigen der evangelischen Kirche. Was an evangelischen Kirchen-Kollekten⸗
geldern jetzt mehr aufkommt als früher, wird nicht dem gemeinsamen
Unterstützungsfonds entzogen, sondern es kommt überhaupt nur
Wit der nach dem Berichte vom 9. Januar e. beabsichtigten Einrichtung, wonach kuͤnftig über die halbjährlich eingehenden Kol— lektengelder immer erst im nächsten Semester disponirt werden soll, erklaͤre ich mich in Anerkennung der angeführten Gründe um so mehr einverstanden, als bei der hiesigen Üniversität ein ähnliches
Berlin, den 24. August 1860.
Der Minister der geistlichen c. Angelegenheiten. Im Auftrage: Lehnert.
An das Königliche Universitäts-Kuratorium zu N.
2.
Unter Aufhebung aller entgegenstehenden früheren Verordnungen über
die Verwendung der in den evangelischen Kirchen der Monarchie für arme
deshalb mehr auf wie früher, weil die Gelder eben nicht mehr zum
beseitigt sind, welche der Opferwilligkeit der epangelischen Gemein
ben ehemals insofern entgegentraten, als jede Garantie dafür fehlte, daß ihre milden Gaben ausschließlich im Interesse ihres Bekennt⸗ nisses verwendet wurden. . Mittelbar kommen die erhöhten Erträge der evangelischen Kirchenkollekte jedenfalls auch den übrigen Fakultäten zu Gute, da dieselben gegenwärtig die Ansprüche der evangelisch-theologischen Fakultät an die Unterstützungsfonds der Universität decken, letztere also den übrigen Fakultäten ungeschmälert verbleiben. Denn daß etwa die Unierstuͤzungsquote, welche die evangelisch-theologische
Studirende auf den Universitäten Greifswald, Breslau, Berlin, Halle und Bonn periodisch einzusammelnden Kollekten bestimme Ich hierdurch auf Ihren Bericht vom 3. d. M. daß der Ertrag der zu dem gedachten Zweck
gemeinsamen Unterstützungsfonds fließen, — weil die Schranken abzuhaltenden Kollekten künftig insoweit, als die Sammlung in den evan⸗
ü dir n ießlich fü i . ischen gelischen Kirchen erfolgt, ausschließlich für Studirende der ebangel Theologie, unbeschadet deren Ansprüche auf Theilnahme an den Stipen⸗
dien- und sonstigen Unterstützungsfonds der betreffenden Universität, ver⸗
wendet werde.
Charlottenburg, den 14. April 1855. Friedrich Wilhelm. von Raumer.
An
den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten.