1861 / 64 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Erforderliche zu veranlassen. Berlin, den 28. Februar 1861.

Ich beauftrage das Kriegsministerium, hiernach das weiter

.

gez) Wilhelm.

(gegengez) von Roon.

An das Kriegs-Ministerium.

wird hiermit zur Kenntniß der. Armee gebracht. Berlin, den 5. März 1861. Der Kriegs-Minister. von Roon.

Se. Majestät der König haben mittels Allerhöchster Kabinets— Ordre vom 7. Februar e. auf Befürwortung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen, Chefs des Litthaui— schen Dragoner-Regiments (Nr. I), dem Offizier⸗Corps dieses Re⸗ giments Allergnädigst zu gestatten geruhet, an dem Säbelgefäß den kleinen silbernen Adler nach dem Allerhöchst genehmigten Modell zu tragen; was hierdurch zur Kenntniß der Armee ge— bracht wird.

Berlin, den 6. März 1861.

Der Kriegs-Minister. von Roon.

Allerhöchste Kabinets⸗-Ordre vom 3. März 1861 betreffend Uniforms⸗Abzeichen ze.

Die nachstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre:

Ich bestimme hierdurch, daß Meine in den bezüglichen Ordres vom 29. Juni und 12. August v. J. gegebenen Bestim⸗ mungen hinsichtlich der Beibehaltung der Uniform-Abzeichen ꝛc., auch auf diejenigen Offiziere Anwendung finden sollen, welche bei den von Mir unter dem 23sten v. M. verfügten Schlußversetzun— gen von den vier alten Garde⸗, resp. Garde⸗Grenadier -Regimen— tern, so wie von Meinem, dem Königs-Grenadier- (2. Westpreußi— schen) gestz (Nr. 7), dem Grenadier⸗Regiment König Friedrich Wilhelm 1V. (1. Pommerschen) (Nr. 2), und dem Leib-Grena— dier⸗ (1. Brandenburgischen) Regiment (Nr. s, zu den mit den— selben korrespondirenden neu formirten Regimentern versetzt wor— den sind. Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.

Berlin, den 3. März 1861.

ge) Wilhelm.

An das Kriegs⸗Ministerium.

wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. Berlin, den 7. März 1861. Der Kriegs-Minister. von Roon.

Tages Ordnung.

11 te Sitzung des Herrenhauses am Montag, den 11. März 1861, Mittags 12 Uhr. 1) Vereidigungen. 2) Bericht der Kommission zur Vorberathung des Gesetz-Ent— wurfs über die Gesetzes-Vorlage, betreffend das Eherecht, und über mehrere ihr zugewiesene Petitionen.

Personal - Veränderungen in der Armer.

Offi ziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen.

Den 22. Februar. v. Schmeling, Majör und Lhef, der Provinzial-Invaliden-Com—

pagnie für nr, ,. Chefstelle der neuformirten J. Comp. des Ber⸗ e nn, Auses verlieben. v. Stkrbensky, Pr. Lt. mit dem Cha⸗ rakter als Rtttmeister vom Berliner Invalidenhause, mit der Führung der Provinzial⸗Invaliden-Comp. für Sachsen beaustragt. Schultz, Pr. Lt. mit dem Char. als Hauptm. und Pflegling des n ien, hauses, Treptow, Pr. Lt. A la s ite der Garde-⸗Invaliden⸗Comp. und kommandirt zur Garde-Unteroff. Comp., die beiden vacanten Pr. Lts. Stellen des Berliner Invalidenbauses übertragen. . Den 26. Februar.

v. Bommer-Esche, Port. Faähnr. vom 1. Rhein. Infant. Regt.

(Nr. 25), zum 4. Garde Gren. Regt. versetzt. . Den 2. März.

Frhr. v. Richthofen, Major und etatsm. Stabsoffz. vom Bran⸗ denb. Drag. Regt. (Nr. 2), zum 2. Brandenburg. Ulan. Regt. (Nr. 19, versetzt. v. Kuylen stjerna, Major aggr. dem 1. Brandenb. Ulan. Regt. (Kaiser von Rußland) (Nr. 3), als etatsm. Stabsoff. in das Brandenb. Drag. Regt. (Nr. 2) einrangirt. Prinz zu Sayn-Wittgenstein⸗-Berleburg, Sec. Lt. vom 1. Garde⸗Ulan. Regt., à la suite des Regts. gestellt. v. Gar⸗ nier, Hauptmann von der Armee und Direktor der Gewehrfabrik zu Saarn, v. Neindorff, Hauptmann von der Armee und Direltor der Gewehrfabrik zu Danzig, zu Majors, vorläufig obne Patent, befördert. v. Frankenberg, Rittm. aggr. dem Magdeb. Hus. Regt. (Nr. 10) und kommandirt zur Leitung des Detaildienstes bei der Militair-Reitschule, Geerz, Hauptm. von der Armee und dienstleistend bei der topographischen Abtheilung des großen Generalstabes, der Charakter als Major verliehen. v. d. Dol len, Hauptm. von der Pomm. Art. Brig. (Nr. 2) und kom⸗ mandirt in die 2. Comp. Chef-Stelle des Train⸗-Bats. II. Armee⸗Corps, als Ritim. und Comp. Chef in das Train-Bat. II. Armec⸗Corps versetzt. Moewes, Hauptm. von der Pomm. Artill. Brig. (Nr. 2), zum Comp. resp. Battr. Chef ernannt. Zoell ner, Pr. Lt. von ders. Brig, zum Hauptm., Meißner, Sec. Lt. von ders. Brig, Zirzow, Sec. Lt. v. d. Schles. Art. Brig. (Nr. 6), zu Pr. Lts. befördert. Caspari, Hauptm. von der Rhein. Art. Brig. (Rr. 8), zum Comp resp. Battr. Chef exnannt. Leo I., Sec. Lt. von ders. Brig., zum Pr. Lt. befördert.

J Den 28. Februar.

Presch, See. Lt. von der Kav. J. Aufg. des 2. Bats. 2. Brandenb. Regis. (Nr. 12), in eine etatsm. Sec. Lts. Stelle bei dem Train-Bat. des Garde⸗Corps kommandirt.

Den 2. März.

v. Zastrow, Sec. Lt. vom Train 1. Aufg. des 2 Bats. 2. Bran⸗ denburg. Regts. (Nr. 12) und kommandirt in eine etatsmäß. Stelle des Train-⸗Bats. des Garde-Corps, Klaproth, Sec. Lt. vom Train 1. Aufg. des 3. Bats 3. Brandenburg. Regts. (Nr. 20) und kommandirt in eine etatsmäß. Stelle des Train⸗Bats. des Garde-Corps, beide als Sec. Lts. im Train-Bat. des Garde⸗Corps, Walter, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 1. Bats. 3. Niederschles. Regts. (Nr. 10) und kommandirt in eine etats⸗ mäßige Stelle des Train-Bats. VI. Armee⸗-Corps, Fiebig, See. Lt. vom Train 1. Aufg. des 1. Bats. 3. Niederschles. Regts. (Nr. 10) und kom⸗ mandirt in eine etatsmäßige Stelle des Train-Bats. VI. Armee⸗Corps, beide als Sec. Lts. im Train-Bat. des VI. Armee⸗-Corps, Lemmer, Sec. Lt. von der Art. 1. Aufg. des 2. Bats. 3. Westphäl. Regts. (Nr. 16 und kommandirt in eine etatsm. Stelle des Train-Bataill. VII. Armee⸗ Corps, Wassermann, Sec. Lt. vom Train 1. Aufg. des 1. Bats. 4. Westf. Regts. (Nr. 17) und kommandirt in ein etatsm. Stelle des Train—⸗ Bats. VI Armee⸗Corps, beide als Sec. Lts. im Train-Bat. des VII. Armee Corps angestellt. Gr. v. Haslingen, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 1. Bat. 2. Brandenb. Regts. (Nr. 12), als Sec. Lt. im 2. Garde⸗Regt. z. F. Foerster, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 3. Bats. 2. Brandenburg. Reßts. (Nr. 12), als Sec. Lt, im 5. Brandenb. Inf. Regt. (Nr. 489), Bock, Serg. Lt. vom 1. Aufg. des 2. Bats. 3. Brandenb. Regts. (Nr. 20, als Sec. Lt. im 7. Brandenb. Inf. Regt. (Nr. 60), Ziegker, Gentz, Sec. Lts. vom 1. Aufg. des 1. Bats. 4. Brandenb. Regts. (Nr 24), als Sec. Lts. im 8. Brandenb. Inf. Regt. (Nir. 64, Hünecke, Sec. Lt vom 1. Aufg. des 3. Bats. 3. Brandenb. Regts. (Nr. 20), Schuch, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 3. Bats. 2. Brandenb. Regts. (Nr. 12), als Sec. Lts. im 4. Magdeb. Inf. Regt. (Nr. 67), Re inb ard, Sec. Lt. bom 1. Aufg.« des 1. Bats. 3. Westf. Regts. (Nr. 16, als Sec. Lt. im 7. Westf. 996. Regt. (Nr. 56) Pa st or, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 1. Bats. 1. Rhein. Regts. (NRr. 25), als Sec. Lt. im 5. Rhein. Inf. Regt. (Nr. 65), Holt⸗ hoff, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 1. Bats. 2. Rhein. Negts. (Rr. 28), Wenb orne, Sec. Lt. vom 1 Aufg. des 2. Bats. 2. FRthein. Regts. (Rr. 28), als Sec. Lts. im J. Rhein. Inf. Negt. (Nr. 69), Utsch, Ziz, Sec. Lts. vom 14. Aufg, des 2. Bats. 4. Rhein. Regts. (Nr. 30, als Sec. Lts. im 8. Rhein. Inf. Regt. (Nr. TM), v. Wedell, Sec. Lt. von der Kab. 1. Aufg. des 2. Bats. 3. Niederschles. Regts. (Nr. 10), als Sec. Lt. im 1, Schles. Hus. Regt. (Nr. 4) angestellt. Fromme, Feldw. bom 3. Bat. 1. Ostpreuß. Regts. (Nr. I), Zimmermann, Vice-Feldw. bom 4. Bat 2. Magdeburg. Regts. (Nr. Zz), Overho ff, Vice-Feldw. vom 1. Bat. 1. Thüring. Negts. (Nr. 31), Meyer, Vie Felbw. bom 1. Bat. 2. Westfäl. Regts. (Nr. 15), Seul, Compes, Vice⸗Feldw. vom Bat, Neuß (Nr. 39), v. Groote, Vice⸗Feldw. vom 2. Bak 2. Rhein. Regts. (Nr. 28), zu Sec. Lts. bei der Ark. 1. Aufg, befördert.

B. Abschiedsbewilligungen ze.

Den 2. März. b. Mantzeuffel, Ser. Lt. vom Neumärkisch. Drag, Regt. (Nr. 3), als halbinbalide ausgeschieden und zu den beurl. Offizieren der Kab. 2. Aufgeb. des 3. Bats. 2. Pomm. Landw. Regts. (Nr. 9) übergetreten. b; Lücken, Port. Fähnr. a. D., früher im 14. Garde⸗Regt. z. F., als Port. Fähnr. im 1. Schlesischen Gren. Negt. (Nr. 10) wieder angestellt. Engel, Pr, Lt, von der Westfäl. Art. Brig. (Nr. I) ausgeschieden und zu den heurl, Offiz der Artill. 2. Aufg. des 1. Bats. 4. Ssipreuß. Ldw. Regts. (Nr. 5) übergetreten. Perrot, Sec. Lt, von der Rhein. Artill.

Srig. (Nr. 8s), ausgeschieden und zu den beurl. Offiz. der Art. 1. Aufg.

dringend empfohlen,

reiche, übersenden lassen.

des 1 Bats. 4. Rhein. Landw. Regts. (Nr. 30) übergetreten. Lübcke, Oberfeuerwerker 4. D., zuletzt in der Ostpreuß. Art. Brig. (Nr. I), der Char. als Sec. Lt. verliehen. . Bei der Landwehr. Den 28. Februar. . , , Pieardi, Pr. Lt. 9. D., zulttzt Sec. Lt. im 3. Bat. 21, Landw. Regts, jetzigem 4. Pomm. Landw. Regts. (Nr. 21), die Erlaubniß zum Tragen der Uniform dieses Regts., wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen würde, ertheilt. Militair⸗Justiz⸗Beamte. Den 7. Februar. . Dannert, Ober- und Corps⸗Auditeur des II. Armee⸗-Corps, auf sei⸗ nen Antrag vom 1. April d. J. ab mit der gesetzlichen Pension in den

zuhestand versetzt. 9 ! M ilit air Beam te. . Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. Den 25. Februar. Oehler, Registratur⸗-Assistent bei der Intendantur des II. Armee— Corps, zum etatsmäßigen Intendantkur⸗Registrator ernannt. Den 2. März. ö. Mühlpfordt, Sekretariats-Applikant bei der, Intendantur des 1. Armee⸗Corps, zum Intendantur⸗Sekretariats-A1Assistenten ernannt.

Bekanntmachung.

Zur Vermeidung von Verzögerungen und Verspätungen in der Be⸗ stellung der hier eingehenden Briefe z. wird dem Publikum wiederholt nd auf der Adresse die Wohnung des Adressaten nach 2c. Treppen hoch

Straße und Hausnummer und der Lage ob 1, 2 u. s. w. möglichst genau zu bezeichnen. Berlin, den 6. März 1861. Der Ober⸗Post⸗-Direktor. Sch ulze.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 9. März. Seine Majestät der König nahmen heute die Vorträge des General- Adjutanten General-Majors von Manteuffel und des Geheimen Kabinets⸗ Raths Wirklichen Geheimen Raths Illaire entgegen. Demnãchst empfingen Seine Majestaͤt im Beisein Sr. Excellenz des General⸗ Feldmarschalls Freiherrn von Wrangel und des Kommandanten, General-Majors von Alvensleben, die Meldungen des General. Majors von Schütz, des Majors von Richthofen vom 2. Branden— burgischen Ulanen-Regiment, des Majors von Kuhlenstierna vom Branbenburgischen Dragoner-Regiment, des Majors von Bessel

vom Generalstabe, des Majsörs Geertz und mehrerer anderer Offi⸗

ziere entgegen, und geruhten dann, Allerhöchstsich durch den General von Hahn, General⸗-Inspecteur der Artillerie, im Beisein des General-Lieutendnts von Puttkammer, diejenigen Offiziere der Artillerie vorstellen zu lassen, welche zur Ablegung der Haupt= manns-Prüfung hier versammelt sind. Dann fanden die Vor⸗ träge der Staats-Minister von Auerswald und von Schleinitz statt.

Ihre Majestäten der König und die Königin haben gestern Ihrer Majestät der verwittweten Königin einen Be— such abgestattet. Im Königlichen Palais fand am Donnerstag eine Soirée und gestern ein größeres Diner zu Ehren der englischen Abgesandten statt, wobei auch Ihre Königlichen Hoheiten der Kron⸗ prinz und die Frau Kronprinzessin erschienen. Ihre Majestät die Königin hat die Anstalten Bethanien, Elisabeth⸗ Krankenhaus und St. Hedwigs⸗-Hospital mit einem Besuch beehrt.

In der heutigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde der Gesetz- Entwurf, betreffend die Einführung einer allgemeinen Gebäudesteuer, nach den Vorschlägen der Kom⸗ mission erledigt.

Die englische Post ist ausgeblieben.

Cöln, 8. Maäͤrz. Ihre Majestaät die Königin haben, dem hiesigen Comité zur Sammlung don Beiträgen für die zur Vogel unternommene don Heuglinsche Expeditlon nach dem Innern von Afrika die Summe von 200, Thalern als Beweis Allerhöchstihrer Theilnahme für dieses Unter⸗

Auffindung des Hr,

nehmen, welches dem deutschen Gemeinsinne zur größten Ehre ge— (. 3) Höistein, Itzehoe, 7. März. Der den Ständen Hol—

steins borgelegte Entwurf eines Gefetzes, betreffend die proviso⸗

rische Stellung des Herzogtums Hölstein hinsichtlich i g ge e gen Angelegenhesten der dänischen Monarchie, lautet:

5. 1. Hinsschtlich dersenigen Angelegenheiten, welche nach Unserer

*

6 dene, ,, nnr , e, nn, 33 89nin tl, nr en an allerpbchstea i, mch en ee ah ee id6d zu den am lichen Wirkungstteise Unsgrtes, Min ssterinms für die, auswärligen An gelegen heiten. ie Tina nzmin st . 4 a. Kriege ministerlums. und Unseres Marineministerlums gehören, soll, in ser Herzogthum Holstein mit den übrigen , en Unserer a er, ie eine gemein same Perwal— tung hehalten. S, 2. Veränderungen in de gegen, , betreffend alle , . bgaben in Herzogthum Holstein, welche der gemelnschaftlichen Casse zufligßen, die König n . Herzogthum Holstein delegenen Domiginen, das Zollwesen im Herzogthum, den Eiderkang zoll, das Pot, und Telegraphenwesen und das Münzugsen im Herzogthum sollen nftig nicht anders als nach vorgängiger Zustimmung der Versammlung den Landstände des Herzogthums Holstein, vargeng n, ,, S. 3. Aus den Theilen der Armee, die im Herzogthum Holstein rekrutirt werden, soll hinsichtlich, der, damit verbundenen Ausgaben eine eigene Abtheilnng der Armee gebildet werden. Veränderüngen in, der Miilitgir-Gefetzgebung sollen, insoweit fi diese Abtheilung der Armee betreffen, nur mit Justime müng der Landstände vorgenommen werden. S. 4. Gesetze, betr ffenb ein⸗ Aenderung der, bestehenhen Pläne für, die Stellung der , Land- oder Sercheere und die Herheischaffung von Pferden, Lebensmitteln, Foürage, Quartier und ähnlichen Naturallieferungen zu denselben, erfordern, insoweit fie das Herzogthum Holstein ber e, die Zustimmung der Land⸗ staͤnde. §. 5. Ebenso kann nur nach vorgängiger Zustimmung der Land⸗ stände das Judigenatgesetz verändert, oder, das Indigenatrecht an Aus länder, die im Herzogthüm ansaͤssig sind, von Uns ertheilt werden. S. 6. Insoweit die in den F§. 2 5 genannten Veränderungen in der Geseßz= gebung, der Art sind, daß die, Ausführung derselben entsprechende Veränderungen in der Gesetzgebung für die, übrigen Theile, der Monarchie, voraussetzt, wollen Wir die betreffenden Geseßentwürfe nicht allerhöchst sanctioniren, bevor von dein Reichsrath, ein überein stiminender Beschluß gefaßt worden ist. Wir wollen der Versammlung der Landstände Vorschläge zu solchen Bestimmungen in ihrer Geschäftsordnnng vorlegen lassen, die geeignet sein wert en, etwaige Abweichungen der Beschlüsse auszugleichen. Sollte es jedoch auch, mit Hülfe, solcher Bestimmungen nicht möglich sein, zu einem übereinstimmenden Beschluß zu gelangen, und ist eine Veränderung in der bestehenden Gesetzgebung von Uns und von einer der genannten Versammlungen als, dringend anerkannt, behalten Wir Uns vor mit Zustimmung. dieser Versammlung die Veränderung in dem betreffenden Theile der Manaxchie eintreten zu lassen, und diejenigen Verwaltungsmaßregeln zu treffen, welche eine Folge der dadurch ent⸗ stehenden Einschränkung in der bisher bestehenden Gemeinschaft sind. 5. 7. Die Versammlüng der Vandstände ist befugt, in den in den S§S. 2— 5 ge⸗ nannten Angelegenheiten Veränderungen in der Gesetzgebung bei Uns aller⸗ unterthänigst zu beantragen. S§. 8. Gleichfalls soll die Versammlung zur Ein⸗ reichung und Unterstützuͤng von Vorschlägen, Anträgen und Beschwerden in allen gemeinschaftlichen Angelegenhriten der Monarchie, insoweit, fie das Interesse des Heizogthüms Holstein berühren, befugt sein. Auf solche, so wie auf die im borstehenden Parggraphen erwähnten Eingaben werden Wir der Versammlung der Landstände, insofern sie noch vereinigt ist, sonst aber der nächsten BVersamm lung der Landstände Unsere allerhöchste Entschließung eröffnen lassen, § 9. Für, die folgenden Angelegen⸗

heiten und Institütionen werden die Ausgaben durch die Landstaͤnde

des Herzogthujms, Holstein bewilligt, aber aus den gemeinschaft= lichen Einnahmen der Monarchie, abgehalten; 1) Die, Grxenzzoll bewachung im Herzogthum Holstein, 2) die lokale Zollverwaltung im Herzog⸗ thum, 3) die lokale Post- und Staats⸗Telegraphen⸗Verwaltung im Herzog⸗ thum, 4) das Lootsen⸗ Leuchtfeuer⸗ und Bakenwesen an den holsteinischen

Küsten, 5 die Central Kae in Rendsburg, 6) bie Münze in Altong. §. 19. Für die im F. 3 erwähnte Abtheilung der Armee werden die Ausgaben ebenso durch die Landstände des Herzogthums Holstein bewilligt, aber aus den besonderen Einnahmen des Herzogthums abgehalten, § 11. Die ordinairen Ausgaben für die in den Paragraphen 9 und 19 ge= nannten Verwaltungszweige werden durch ein Normal-Budget festzu⸗ stellen sein; die extraordingiren Ausgaben werden durch besondere Zulage⸗ gesetze bewilligt. Bis dieses Normal-Budget durch Gesetz festgestellt wer⸗ den kann, wollen Wir ein vorläufiges Normal -Budget bestimmen, in welchem die Ausgaben aufgeführt werden sollen, welche in bestehenden Gesetzen oder in den ordinairen Anforderungen der verschiedenen Ver⸗ waltungszweige begründet find. Jedoch darf die Gesammtsumme jedes Hauptabschnitts dieses Budgets den Durchschnitts belguf derjenigen Sum⸗ men nicht übersteigen, welche zu demselben Zweck für die Finanzperioden vom 1. April 18565 bis 31. März 1860 bewilligt worden sind. Der Theil

dieses Nornal⸗Budgets, welcher die er nn re m, , en. be trifft, befaßt, außer den Ausgaben zu dieser Abtheilung selbst, einen sfesten jährlichen Zuschuß zu denjenigen militairischen Institutionen, welche nach der Bildung dieser Abtheilung für dieselbe, mit., dem übrigen Heere gemeinschaftlich verbleiben. In dem vorläufigen Normal⸗ Budget darf dieser Zuschuß nicht mehr als, 21,8 Prozent von dem Durchschnittsbelauf der Summen betragen, die zu demselben Zweck far die Finanzperioden vom 1. April 1856 bis t sten. März 1860 bewilligt worden sind. 5. 12. Der besonderen gasse des, Herzogthums Holstein sollen künftig 21,84. Prozent von allen gemeinschaftlichen Einnahmen der Monarchie mit Ausnahme des Zuschusses der einzelnen Landestheile von den besonderen Einnahmen derselben (Post, 10 des borläufigen Normalbubgets vom 28. Februar 1856) zu Gute ge= schrieben werden. Doch soll der Ueberschuß aus den im Herzogthum Hol⸗ stein belegenen K. Domainen gegen eine jährliche Aversionalsumme bon ib, 06 Thlr. an die gemeinschaftliche Kasse der Monarchie den besonderen. Einnahmen des Serzogthums Holstein zufallen. Für die Bewilligung der Ausgaben, welche aus den mit diesen Domainen berbundenen Einnahmen abzuhalten sind, gelten die im F. 1 enthaltenen Regeln, jedoch . rücksichtigung der Bestimmungen Unserer allerhöchsten Resolution vom ? September 1859 wegen einer veränderten n , . , . un

Berechnung verschiedener, die in dem Herzogthum Hosstein iter , . mainen betreffenden Einnahmen,. und. Ausgaben . w. d. a. Sellte in irgend einem die gem einschaftlichen Einnahmen berührenden