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erlin, 15. März. Se. Majestät der tönig haben AÄller⸗ aul gericht, den r Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Orden zu ertheilen, und zwar:
Der Fuürstlich lippe schen Militair⸗Verdienst⸗Medaille:
d
Inf. Regts. (Nr 17 zum 3 * . . 21. . leicher Eigenschaft nach Mainz, eg Bat. des 6. Rhein. Inf. Negts. nison⸗Arzt nach Lugemburg. Dr. Kleeberg, 2. Bat. 8. Ehren;
üs. Bat. des 3. Westphãl. Inf. Regts. tabs⸗ u. Garnison⸗Arzt in Luxemburg, in Dr. Schmitten. Stabs⸗ u. Bats. Arzt (Nr. 68), als Stabs⸗ u. Gar⸗ Stabs⸗ u. Bats. Arzt vom
„Inf. Regts. (Nr. 45), zum Füs. Bat. 5. Ostpreuß.
dem Commandeur des 1. Westfälischen Infanterie-Regiments (Nr. 13), Obersten , . em Oberst-Lieutenant von Cranach, und 9 n n und Compagnie-Chef Keusch von demselben Regiment; Des Ritter-Kreuzes erster Klasse des Großherzoglich sächsischen Haus-Ordens vom weißen Falten dem Adjutanten der 8. Kavallerie-Brigade, Premier- Lieutenan von Luetzow vom Magdeburgschen Kürassier-Regiment (Nr. 7; so wie: Des Ritter Kreuzes des Königlich württembergi⸗ schen Kronen⸗ Ordens, . des Ritter-Kreuzes des Großherzoglich hessischen Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen mit Schwertern, und des Ritter-Kreuzes vom Herzoglich nassauischen Militair- und Verdien st-Orden Adolphs von Nassau mit Schwertern: . . dem als Adjutanten bei der 5. Division kommandirten Premier- Lieutenant Schmidt von Knobelsdorf vom 1. West— fälischen Husaren-Regiment (Nr. 8).
Personal - Veränderungen. E. In der Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛe. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
Den 5. Mä rz.
Frhr. d. Beverförde⸗Werrie s Sec. t . Regt. (Nr. 13), zum Kaiser , , m, . Regt. (Nr. ö Den J. März. k . Streccius, Hauptm. und Comp. Chef vom 14. West fäl. Inf. Regt. (Nr. 17), unter Stellung à la zuite des Regts. zur Dienstl. bei dem großen Militair⸗-Waisenhause zu Potsdam kommandirt. Den 9. März. —ͤ .
v. Thümen, Set. Lt. vom 3. Magdeb. Inf. Regt. (Ni. 66), zum Magdeb. Drag. Regt. (Nr. 6) versez. Schulz I. v. Gayl, Hauptl. 2. Klasse von der 1. Ing. Insp., Gürtler, Hauptm.
2 Ing. Jusp., zu Hauptl. 1. Klasse befördert. Braun, Major und 8 * . 7 —
Westf. Inf.
2) versetzt.
Commdr. des Garde⸗Pionier⸗Bats,, zum Mitglied der Prüfungs⸗Kommission
Lts. des Ing. Corps ernannt. JI ehr. Den 9. März. Appuhn, Sec. Lt. vom Train 1. Aufg. des 2. Bats. J. Magdeb. Regts. (Nr. 26) und kommandirt in einer etatsm. Stelle des Train-Bats. III. Armee-Corps, als Sec. Lt. im Train⸗-Bat. III. Armee⸗Corps, Engel⸗ mann, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufg. des 8. 3. Rhein. (Nr. 29) u. kommandirt in einer etatsm. Stelle des Train⸗-Bats.
für Hauptl. und Pr. Lte Sei
rice, Ser. St. vom 1. Aufg. des 1. Bats 4. Rhein. Negts. (Rr. 30) u. kommandirt in einer etatsm. Stelle des Train⸗Bats. VIII. Armee⸗-Corps, als Sec. Lt. im Train⸗Bat. VIII. Armee⸗Corps, Se m 1 Aufgeb, des 2. Bats. 3. Pomm. Regts. (Nr. 14. als Sec. Lt. im 3. Vomm. Inf. Regt. (Nr. 14). Haber strohm, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 2. Niederschl. Regts. (Nr. 7), als Sec. Lt. im 2. Niederschl. Inf. Regt. (Nr. 7), Konz, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 14. Bats. 4.
Rhein. Regts. (Nr. 30), als Ser. Lt. im 4. Rhein. Vt. Regt. (Ar. 30) Riebensahm, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des Bats. Ortelsburg (Nr. 34),
als Sec Lt. im Pomm. Füs. Regt. (Nr. 34), Bilken,. Sec. Lt. vom 1.
Aufgeb des Bats. Gräfrath (Nr. 10), als Sec. Lt. im Hohenzoll. Füs.
Regt. (Nr. M) angestellt. . B. Abschied sbewilligun gen re. Den 2. März.
Chlebu s. Pr. Lt. a. D., Civildienst eriheilt. 6 Den J. März.
v. Grgedenitz, Pr. Lt. von Pens. z. Disp. gestellt.
EI. In der Marine. Offiziere ꝛc.
Ernennungen, Beförderungen, Verseßungen. Den 2. März.
Harms Unteroffizier des See⸗Bataillons, zum Port. Fähnrich be⸗
fordert. Nach we i sung ö der im Laufe des Monats Februgr d. J. beim militairärzt— lichen Perfonal eingetretenen Veränderungen, und zwar: . Durch Verfügung des Herrn Kriegs-Ministers Excellenz. Den 11. Februar. . Domer nicht, Stabs- u. Bats. Urzt vom Füs. Bat. des 4. Westphaͤl.
— *
Inf. Regts. (Nr. 41), Dr. Westphäl. Füs. Regts. (Nr. 29), Dr. Schultze, St Inf. Regts. (Nr. 28), zum Füs.
Füs. Regts. (Nr. 39), z Dr. Thiele, Inf. Regts. (Nr. 6) versetzt.
Brandenb. Inf. Regt. (Nr. 60) versetzt 2. Klasse bon der
3. Bats. 3. Rhein. Regts.
VII. Armee⸗Corps, als Sec. Lt. im Train-Bat. VIII. Armee⸗-Corps, v. Mau—
Bock, Sec. Lt. vom 1.
zuletzt im 16. Inf Regt., dem jetzigen 3. Westph. Inf. Regt. (Rr. 16), die bedingte Anstellungsberechtigung im
z — der Rhein. Art. Brig. (Nr. S), mit
Bkock, Stabs- u. Bat. Arzt vom 2. Bat. des (Rr. 37), zum Füs. Bat. 3. Rhein. Inf. Regts. Stabs- u. Bats. Arzt vom 2. Bat. 2. Rhein. Bat. des 6. Rhein. Inf. Regts. (Nr. 68), Stabs- u. Bats. Arzt bom 2. Bat. des Niederrhein.
Bat. des Westphäl. Füs. Regts. (Nr. 37), . Füs. Bat. des 8. Brandenb.
r. Tüllmann,
Stabs- u. Bats. Arzt vom
zum 2. Bat. des 8. Ostpreuß. Inf. Regts. (Nr. 45)
ügung des Chefs des Militair-Medizinal⸗ Il. Durch Verfügung . . S ehen des Heer. Den 12. Februar. ie ärzte: Dr. Becu de Tavernier beim 2. Garde⸗Regt. zu Fuß den men n. beim Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regt. (Nr. 1) Dr. Rosenbauin beim Kaiser Franz Garde-Gren. Regt. (Nr. Y Dr. Markwart beim Garde⸗Schützen⸗Bat., Dr. Starcke beim Garde⸗ Kür. Regt. Dr. Winckel beim 1. Garde⸗Drag. Regt; Dr. Richter beim 2. Garde-Drag. Regt. Dr. Fräntzel beim Garde⸗Pion. Bat, Dr. Blu⸗- mensath bei der Garde-Art. Brig. angestellt. Den 17. Februgr. . Gloger, Unterarzt der Westfäl. Art. Brig. (Nr. 7, nach erfolgter Anerkennung als Ganzinvalide mit Pens. und Eivilversergungsschein ent—
lassen. Den 20. Februar. Die Unterärzte: Dr. Dockhorn beim Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regt. (Nr. 1), Dr. Kühne beim Garde- Füs. Regt.ͥ, Dre Zucker beim
I. Niederschles. Inf. Regt. (Nr. 46) angestellt.
Den 22. Februar. Dr. Langenhaun, Assistenzarst vom Kaiser Franz Garde⸗Gren. (Nr. 2), zum Westfäl. Füs. Negt. (Nr. 37) versetzt. Den 23. Februar. 36 Dr. Seyler, Assistenzarzt des 4. Pomm. Inf. Regts. (Nr. 2), ent— lassen.
Regt.
Den 25. Februar.
Dr. Schnell, Assistenzarzt des Ostpreuß. Jäger⸗-Bats. (Nr. I), ent—
lassen.
. , , Die Unterärzte: De. Samter bei der Niederschles. Art. Brig. (Nr. H),
Dr. Leineweber bei dem Brandenb. Drag. Regt. (Nr. 2) angestellt. Dr. Burtz, Afssistenzarzt vom 6. Brandenb.
Inf. Regt. (Nr. 52), zum J.
.
Den 10. Februar. . . Giersdorf, Assistenzarzt vom 1. Bat. 3. Pomm Landw. Regts. (Nr. 14), zum 3. Bat. 4. Riederschles. Landw. Regts. (Nr. 1) versetzt.
Militair⸗Justiz⸗Beamte. Den 4 März. a, Steinhausen, Divisions-Auditeur, von der 9. zur 5. Division, Andersen, Garnison-Auditeur in Glogau, zur 9. Division versetzt.
Militair⸗Beamte. Durch Verfügung des Kriegs-⸗Ministeriums. Den 6. März. 6 Lange, Intendantur-Assessor beim IV. Armee-Corps, zum V. Armee— Corps versetzt. Den 8. März. . Mann, Intendantur⸗Assessor beim VIII., zum II. Armee⸗ Corps, Lampe, Intendantur⸗-Assessor beim Garde- Corps, zum VIII. Armer— Corps, Wimmel, Intendantur-Assessor beim Garde⸗Corps, zum III. Armee Corps, Kienlin, Intendantur-Assessor beim III. Armer Corps, zum Garde⸗ Corps versetzt. Nickisch, Registratur-Aspirant, zum Registratur⸗Assisten— ten bei der Intendantur des VI. Armee⸗-Corps ernannt.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 16. März. Ibre Majestäten der König und die Königin sahen heute nach der ersten Frübjahrs⸗ Parade die Königlichen Prinzen und die Offiziere der betreffenden Truppentheile bei dem Frühstück im Königlichen Palais. . Ibre Majestät die Königin hat am Donnerstag der Vorlefung zum Besten des Goetbe - Denkmals beigewohnt und empfing am Freitag den Besuch des Herzogs von Nassau.
— Den Kammerherren Dienst bei Ihrer Majestät der Königin baben fur die nächsten vierzehn Tage der Kammerherr Gra von Pfeil und Kammerherr Graf Beissel von Gymnich von gestern ab angetreten.
— Das Herrenhaus beschäftigte sich beute fortgeseßzt 24 Berathung des Graf von Arnim'schen Antrages und schrüt e, zur namentlichen Abstimmung über den betreffenden Kommissions—
Antrag.
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Danzig, 14. März. Die Schiffs bauten auf der Fönig⸗ lichen Werft werden in nächster Zeit wieder einen größeren Auf— schwung nehmen, indem bereits einige Schiffsladungen Eichenhojz angemeldet sind und außerdem die hiesige Großhandlung Buggen— hagen u. Comp. 60, 9000 Kubikfuß zu liefern übernommen hat.
(D. D.) Sachsen. Meiningen, 13. Marz. In der gestrigen Sitzung hat der Landtag mit 16 gegen 6 Stimmen beschlossen, zu erklaren, daß nur Staatsbeamte als landesherrliche Kommiffare beim Landtage zulässig seien, und mit 19 gegen 3 Stimmen die Staatsregierung ersucht, einen anderen Spezialkommissar für die Verhandlung der Domainen-Angelegenheit zu bestellen. — Außer verschiedenen an— deren Eingaͤngen wurde ein von 20 Abgeordneten unterzeichneter Antrag mitgetheilt, welcher auf Aufhebung der in Ausführung der Bundesbeschlüsse über die Presse und das Vereinswesen erlaffenen Gesetze und Verordnungen und Sicherung des Rechtszustandes der Presse durch Gesetz gerichtet ist. — Ein höchstes Reskript hat den gestrigen Beschluß des Landtags als einen Eingriff in das Fürst— Uche Recht erklärt und ihn zurückgewiesen. Ber Gesetzgebüungs— Ausschuß beantragte und der Landtag beschloß hierauf einstimmig, den Kredit- Direktor, Staatsrath Dr. Oberländer unter der Be— dingung als Spezialkommissair in der Domainensache zuzulassen, daß stets ein verantwortliches Mitglied des Ministeriums bei den betreffenden Verhandlungen zugegen sei. (Dorfztg.)
Württemberg. Stuttgart, 14. März. Die erste Kammer genehmigte gestern den Staatsvertrag mit Baden über die Pforzheim Mühlacker Bahn, welche Sache dadurch de⸗ finitiv erledigt ist.
In der gestrigen Berathung der Zweiten Kammer über die Konkordat s-Frage erklärte sich zuerst Schuster für den Peehrheitsantrag als Anhänger vollkommener Freiheit der Ftirche und auch aus politischen Motiven, weil kirchliche Spaltungen zur Unmacht führen und es im deutschen Interesse liege, religiöfen Ha— der zu verbannen. Eine Verständigung mit Rom sei aber schon durch die Verfassung vorgezeichnet. Hölder erachtet es als eine hohe Pflicht der Kammer, die Rechte des Landes und der Krone gegen ihre Rathgeber zu vertheidigen. In der Convention habe sich die Ktone mit Ansprüchen begnügt, die mit dem modernen Ver— faffungsleben unvereinbar seien, die zu Hader und Zerwürfnissen führen müssen und die Kechte des Staats gefährden. Da er den Vertrag nun sowohl in formeller, als in materieller Hinsicht verderblich findet, solle die Kammer, wie die Minorität es wolle, eine Rechtsver⸗ wahrung dagegen einlegen. Doch das sei noch nicht genug. Sie müsse von der Regierung fordern, daß sie die Sache wieder in den alten Zustand herstelle und die Convention sammt Verordnung zurücknehme, zugleich aber auch dem anderen Kontrahenten gegen⸗ über aussprechen, daß sie ohne die Zustimmung der Stände den Vertrag nicht rechts verbindlich habe abschließen können und daher, da diese nicht erfolgt sei, sich außer Stande sehe, ihm Folge zu geben. Das sei der einzige ehrenhafte Weg, der besser sei, als sich mit Auslegungen zu helfen, wie es geftern der Herr Departe— ments⸗Chef gethan. Derselbe habe der Kammer mit einem Konflikt gedroht; allein diese stehe auf ihrem guten Recht und müsse auf dem bleiben; es sei nicht das erste Mal, daß die württembergische
Volksvertretung Gefahren abgewendet habe, die dem Lande von Rom—
aus drohten! Minister v. Linden: die donvention sei kein Staats vertrag die natürliche Auffassung sei einfach die: ohne Vereinbarung über die Grenzen der beiden Gewalten könne man sie nicht ordnen. Diese Vereinbarung sei ein Postulat, eine gemeinschaftliche Grundlage für Kirche und Staat und eine nothwendige Voraussetzung des katholischen Bewußtseins. Den gewonnenen gemeinschaftlichen, mit Mühe errungenen Boden folle man zur Grundlage der gisetzlichen Regelung machen. Prälat von Mehring: Die Besorgniß im Lande wegen des Konkordats sei ver— handen; vor allem sei die Form der Convention bedenklich, eben so berwerflich sei sie vom Standpunkte der Hoheitsrechte des Staats und vom politischen Gesichtspunkte aus. Der Friede mit Rom für die Regierung wäre durch die nicht ausbleibende Störung des sonfessionellen Friedens im Lande theuer erkauft. — In der heutigen Sitzung stellt Prob st zunächst die Anfrage, ob unter den Worten des Minderhbeits-Antrags, daß die Verhaäͤltnisse der katholischen kirche im Wege der Landesgesetzgebung geregelt werden sollten, ju verstehen sei, daß man nach Besestigung der Vertragsnatur der Convention auf den bereits vorgelegten Gesetzentwurf ein⸗ gehen wolle, oder ob ganz neue Vorlagen erwartet werden. Im ersteren Falle bestuͤnde keine wesentliche Differenz mehr zwischen Majorität und Minorität. Sarwey antwortet, daß der Antrag der Minderheit so zu verstehen sei: es müsse mit der Con⸗ dention zugleich die Verorͤnung von 1857 beseitigt sen, ehe auf weitere Berathungen eingegangen werde. Reyscher: Die Regie⸗ tung habe die Convention ihrerseits, aber nicht im Namen des gönigs, nunmehr nur als Punctationen interpretirt, auf deren Grundlage gesetzlich geregelt werden solle. Er sei der Ansicht, daß ein Vertrag borliege, aber kein weder für Stände noch die Regierung ver⸗ bindender, weil ohne Zustimmung der Staͤn de abgeschlossen. Kein Kon⸗
kordat, keinen Vertrag, man solle, vom Boden der Convention aänali zurücktretend, der Regierung erklären, daß man bereit sei, . hältnisse der Kirche zu regeln auf Grundlage der staatlichen und kirchlichen Entwickelung. v. Rümelin: Man fordere immer, daß die Sache auf dem Gesetz gebungs wege erledigt werden solle. Allein Gegenstände des inneren kirchlichen Lebens können nicht im Wege einer einseitigen figatlichen Einwirkung geregelt werden, sondern auf dem Wege der Uebereinkunft. Solche Uebereinkommen müssen nun gerade keine Verträge sein, sondern es verständigen sich die Vertreter zweier verschiedener Lebensgebiete, un ter gewissen konkreten Verhältnissen örrespondirend mit einander zu handeln. Ueher den re tlichen Charakter der Eonvention haben ausdrückliche besondere Verhandlungen nicht stattgefunden, sondern es sei derselbe nach allgemein rechtlichen Grundsätzen zu beurtheilen. Hierüber gebe es fg. verschie⸗ dene Ansichten. Die Motive sagen: es sei die Convention ein Ver— trag unter Voraussetzung gewisser konkreten Verhältnisse, wobei sich der Staat bei veränderten Verhältnissen offene Hand behalte. Kei⸗ neswegs habe der Ministertisch mit feiner Erklärung von Verpflich⸗ tungen sich zurückgezogen, nur habe die Bürgschaft für die Dauer der Sache nicht für alle kommenden Zeiten übernommen werden können, wie denn überhaupt Verträge, welche für fortdauernde Be— ziehungen von Lebensgebieten abgeschlessen werden, im Laufe der Zeit ihre, Anwendbarkeit zu verlieren und durch den Wechsel der Verhältnisse beseitigt zu werden pflegen. Die Regierung habe die Rechte des Staates zu wahren und den Katholiken gerecht zu werden gesucht.
Bayern. Nürnberg, 1. März. Der Entwurf des allg e⸗ meinen deutschen Handelsgesetzbuchs ist jetzt in dritter Ve⸗ sung definitiv festgestellt und wird deinnächst dem Bundestag zur Geneh⸗ migung vorgelegt werden. Der Entwurf aus zweiter Lesung hat bei der dritten nicht allzu viele, aber einige sehr wesentliche Aende— rungen erfahren. Was weiter von manchen Seiten angeregt wor⸗ den war, auch Abschnitte über das Versicherungsrecht (Feuer-, Hagel⸗-Versicherung), kaufmaͤnnisches Konkursrecht, Handels gerichts⸗ barkeit dem Entwurf einzuverleiben, hat nicht den Beifall der Mehrheit der Versammlung erhalten; es wurde vielmehr beschlossen, das Werk in dem Umfang, welchen es jetzt hat, abzuschließen.
(N. Wzb. 3.
Oesterreich. Wien, 15. März. Der am 5. b! * 23 Madeira abgereiste K. K. Ober-Lieutenant Graf Rechberg mel⸗ dete gestern aus Liverpool, daß das Befinden Ihrer M ajestät der Kaiserin vollkommen befriedigend ist.
An die Kroaten und Slawonier hat der Ban eine mah⸗ nende Ansprache erlassen, worin der hier und dort im Lande auf⸗ tauchenden irrigen Meinung: als sei bei dem Wiederaufleben der constitutionellen Freiheiten und Einrichtungen eine wenn auch nur vorübergehende Sistirung der Steuerzahlüngen möglich oder zu— laͤssig, entgegengetreten und jeder Bewohner der beiden Königreiche zur willigen und ungezwungenen Erfüllung ihrer Pflicht gegen den Staat aufgefordert wird. „Es müssen vielmehr“, heißt es in der Ansprache, „nach dem Allerhöchsten Willen Sr. K. K. Apostolischen Majestät und im Grunde des Allerhöchsten Diplomes vom 20. Skeo— ber 1860, auf welchem eben das Wiederaufleben unserer Rechte und Freiheiten beruht, alle landesfürstlichen Steuern, Abgaben und Gefälle ohne Unterbrechung und insolange diese Gesetze nicht ver—
fassungsmäßig geaͤndert sind, eingezahlt und eingehoben werden.“
Die Frage der Seguestration der Kirchengüter, wie sie zur Herstellung der Valuta vorgeschlagen wurde, wird von den ungarischen Journalen lebhaft erörkert. „Sürgöny“ sagt:
„Es ist kein Zufall, daß in constitutionellen Ländern, wie England und Ungarn, eine materiell unabhängige Kirche zu finden ist; sie ist in solchen Ländern das mäßigende Prinzp, aber auch die Garantie der con⸗ stitutio nellen Freiheit. Besonders in unserem Vaterlande ist die katholi⸗ sche Kirche durch eine ausgezeichnete politische Stellung mit der Verfassung des Landes enge verknüpft, und sollte die Kirche ihren politischen Einfluß verlieren, so würde eine Stütze unserer Verfassung stürzen. Wäre die Kirche im Stande, das Ansehen und den Glanz des ersten Standes des Landes aufrecht zu erhalten, wenn die Bischöfe ihre Bezahlung aus der Steuerkasse bekämen?“
Großbritannien und Irland. London, 14. März. Die feönigin hielt gestern ein Lever im St. James Palaste, bei welcher Gelegenheit Ihrer Majestät 270 Herren vorgestellt wurden. Das diplomatische Corps war zahlreich vertreten.
Im österreichischen Gesandtschaftshotel war vor— gestern zu Ehren des Herzogs von Cambridge große Tafel.
Parlamentsverhandlungen vom 13. März. Unterhaus. Locke King beantragt die zweite Lesung der Counth Franchis⸗Bill (Herabsetzung des Wähler cen us in Grafschaften). Er haͤlt es für überflüssig, die so oft für die Maßregel angeführten Gründe zu wie⸗ derholen. Aug. Smith stellt den Anttag aüf die „Vorfrage“ Das Haus vergeude zu viel Zeit mit Erörterung abstrakter Themata. Das ehrenwerthe Mitglied für Birmingham (Bright) habe es zu verantworten, wenn das Land kopfschen und der endlosen Reform⸗Agitation müde werde. Er rauche zwar fortwährend die Pfeife des Friedens, blase aber solche Wolken von sich, daß den Leuten das Shrächwort einfalle: kein Rauch ohne Feuer. Ducane führt die Gleichgültigkeit des Volkes als Hauptargument gegen, die Motion an. Bei einem