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digt, die darin verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. Oktober d. J. ab in den Vormittagsstunden entweder bei der Staatsschulden— Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße Nr. M, oder bei der nächsten Regierüngs⸗Hauptkasse gegen Quittung und Ruͤckgabe der Schuld⸗ verschreibungen mit den dazu gehörigen, nach dem 1. Oktober d. J. fälligen Zinscoupons baar in Empfang zu nehmen. 3.
Um etwaigen Wünschen der Inhaber dieser Schuldverschrei⸗ bungen entgegenzukommen, sollen leßtere auf Verlangen schon vom 1sten k. M. ab eingelöst werden.
In diesem Falle werden die vom 1. April d. J. ab laufen⸗ den Zinsen zu 45 Prozent bis zum 15ten und beziehungsweise bis zum Schlusse desjenigen Monats, in welchem die Schuldverschrei⸗ bungen bei den vorgedachten Fassen eingereicht werden, gegen Ab⸗ lieffrung der am 1. Oktober d. J. und spaͤter fälligen Zinscoupons baar vergütet. : .
Wird eine Schuldverschreibung lerst in dem Zeitraum vom 16. September bis zum 1. Oktober d. J. praͤsentirt, so ist der an letzterem Tage fällige Zinscoupon davon zu trennen, und für sich in gewöhnlicher Art zu realisiren. Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mitabzuliefernden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapitale zurückbehalten.
Formulare zu den Quittungen werden von den vorgedachten Kassen unentgetlich verabreicht. Es können sich aber dieselben in einen Schriftwechsel über die Zahlungsleistung nicht einlassen, und es werden dergleichen Eingaben unberücksichtiget und portopflichtig den Bittstellern zurückgesendet werden.
Auf der Anlage (b) find die Nummern der Schuldverschrei⸗ bungen der oben bezeichneten Anleihen mitabgedruckt, welche in den bisherigen Verloosungen (mit Ausschluß derjenigen, welche am 15ten September v. J. stattgefunden hah gezogen, bis jetzt aber noch nicht realifirt sind, und es werden die Inhaber dieser nicht mehr verzinslichen Schuldverschreibungen zur Vermeidung weiteren Zins— verlustes an die Erhebung ihrer Kapitalien erinnert.
In Betreff der am 15. September v. J. ausgeloosten und zum J. April d. J. gekündigten Schuldverschreibungen der in Rede stehenden Anleihen wird auf das an dem ersteren Tage bekannt gemachte Verzeichniß Bezug genommen, welches bei den Regierungs— Hauptkassen, den Kreis-, den Steuer⸗ und den Forst⸗Kassen, den Kämmerei⸗ und anderen Kommunal-⸗assen, so wie auf den Büreaus der Landräthe, Magistrate und Domainen-Rentämter zur Einsicht offen liegt.
Berlin, den 15. März 1861.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Gamet. Guenther. Löwe.
4. Verzeichniß der am 15. März 1861 gezogenen, durch die Bekanntmachung der Königlichen Haupt— Verwaltung der Staatsschulden von demselben Tage zur baaren Einlösung am 1. Oktober 1861 gekündigten Schuldverschreibungen. und
b. Verzeichniß der noch nicht zur Realisation prä— sentirten, bereits früher gekündigten und nicht mehr verzinslichen Schuldverschreibungen der freiwilligen Staats-Anleihe vom Jahre 1848 und der Anleihen von 1850, 1852, 1854 und 1855 A.
liegt der heutigen Nummer des Staats⸗Anzeigersbei⸗
Berlin, 18. März. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: Dem außerordentlichen Gesandten und bevoll— mächtigten Minister in Turin, Wirklichen Geheimen Rath Grafen von Brassier de St. Simon, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Sardinien Majestät ihm verliehenen Groß Kreuzes des Mauritius- und Lazarus-Ordens, so wie dem Geheimen und Ober-Regierungs-Rath Luedemann zu Berlin zur Anlegung des von des Kaisers von Rußland Majestät ihm verliehenen St. Annen⸗Ordens zweiter Klasse zu ertheilen.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 17. März. Seine Majestät der König begaben Sich heute um 10 Uhr nach der St. Lucas⸗Firche, deren Einweihung heute stattfand, und kehrten um 1235 Uhr von dort zurück. .
— 18. März. Ihre Majestäten der König und die Königin begaben Sich gestern Abend zu Ihro Durchlaucht der Herzogin von Sagan und nahmen den Thee bei derselben ein.
— Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Staats⸗Ministers von Auerswald, des Ministers der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten und des Ministers der geistlichen 2c. An— gelegenheiten, so wie des Geheimen Kabinets-Rathes Wirklichen Geheimen Rathes Illaire und des Geheimen Ober-Regierungs—
Rathes Costenoble in Gegenwart Sr. Hoheit des Fürsten bon
Hohenzollern entgegen.
— In der Sonnabend-Sitzung des Herrenhauses wurde der Antrag des Grafen von Arnim⸗Boytzen burg in der nachstehenden von der Kommission vorgeschlagenen Fassung: „die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, dem Landtage noch in dieser Session ein, auf den näher dargelegten Grundsätzen beruhendes Gesetz, betreffend die Entrichtung einer außerordentlichen temporären Steuer von dem fundirten Einkommen, behufs Deckung der Kosten der Reorganisation der Armee, vorzulegen,“ mit 96 gegen 83 Stimmen angenommen.
— In der heutigen Sitzung des Hauses der Abgeord⸗ neten brachten die Abgeordneten Starke, Karsten und Genossen einen Antrag auf Befürwortung einer Zinsgarantie für die schlesische Gebirgsbahn von Görlitz nach Waldenburg ein. Die auf der Tagesordnung stehenden Budgetberichte wur— den ohne Diskussion erledigt. Ueber den Gesetzentwurf wegen Ermäßigung der rechtsrheinischen Bergwerks Ab⸗ gaben entspann sich eine längere Debatte.
Königsberg, 14. März. Der gestrige Wind hat die mürbe Eisdecke des Haffes in Bewegung gesetzt und vollends zertrümmert, so daß schon gestern Mittags der Dampfer „Merkur“ von Pillau hier einlaufen konnte, auch gestern Abend hier angekommene Fischer— kähne die Fahrt ziemlich frei vom Eise gefunden haben.
Sachsen. Gotha, 15. März. Der hiesige Spezial⸗Land— tag hat heute die 14 Mitglieder zum gemeinschaftlichen Landtage gewählt und dann den von der Staatsregierung proponirten Ge— setzetwurf angenommen, nach welchem die in der Finanzperiode bon 1858 — 61 bestehende Veranlagung der Einkommen⸗- und Klassen— steuer noch auf die vorseiende Finanzperiode von 1861 — 65 aus— gedehnt werden soll. Dem desfallsigen Beschlusse wurde die Be⸗ merkung beigefügt, der Erwägung des Ministeriums anheimzugeben, ob nicht von dem dermalen der Steuergesetzgebung zu Grunde liegenden Prinzip für die Folge insoweit abzuweichen sei, daß eine Gleichstellung der Besteuerung des Einkommens aus Grundbesitz und des Einkommens aus Kapitalvermögen angestrebt, das Ein— kommen aus der Arbeit aber einer mäßigeren Besteuerungsskala unterworfen werde.
Fraukfurt, 16. März. In der heutigen Bundestags— Sitzung sollen mehrere Berichte von der in Nürnberg nieder— gesetzten Kommission für Ausarbeitung von Entwürfen für ein allgemeines deutsches Handelsgesetzbuch, für ein desgl. Seerecht, so wie fuͤr Gerichtsstand und Vollziehbarkeit der Urtheile, vorgelegt und die Entwürfe eingereicht worden sein, welche sicherem Vernehmen nach gleichzeitig durch die Kom— mission von Nürnberg aus auch an die einzelnen Bundes— Regierungen direkt eingesandt worden. Dasselbe soll bezüglich des Berichts über verschiedene Kontroversen des gemeinen deutschen Wechselrechts der Fall sein. Der dänische Bundestagsgesandte hat eine Mittheilung über die holstein-lauenburgifche An— gelegenheit gemacht und über die Reclamationen der Freifrau von Lasser ist Beschluß gefaßt worden. Der Königlich preußische Bundestagsgesandte war, da derselbe nach Berlin abgereist ist, um seinen Sitz in der Ersten Kammer einzunehmen, durch den Praͤsi⸗ dialgesandten dahier vertreten. (Fr. P. 33) Württemberg. Stuttgart, 16. März. Heute wurde in der Kammer der Abgeordneten die fünftägige Konkordats— Debatte geschlossen. Der Antrag der Minderheit (Referent Sarwey) wird mit 63 gegen 27 Stimmen angenommen. Dieser Antrag, nunmehr Beschluß der Kammer, lautet wörtlich also: „Die Kammer der Abgeordneten wolle beschließen, daß sie die mit dem päpstlichen Stuhl zur Regelung der Angelegenheiten der katholischen Kirche in Württemberg am 8. April 1857 abgeschlossene und zur allge— meinen Kenntniß gehrachte Vereinbarung als unverbindlich betrachte, demgemäß gegen deren Vollzug Verwahrung einlege und an die König⸗ liche Staatsregierung die ehrfurchtsvolle Bitte stelle, in dieser Er— wägung die Verordnung vom 21. Dezember 1857, betreffend die Bekanntmachung jener auf die Verhaͤltnisse der katholischen Kirche bezüglichen Vereinbarung, außer Wirkung zu setzen und diese Ver— hältnisse im Wege der Landesgesetzgebung zu ordnen.“
Bayern. München, 16. März. Die Berathung über die Stellung Bayerns zur kurhesfischen Frage drehte sich schließlich um die Antraͤge des Professors Edel und des ersten ö Grafen Hegnenberg. Der Antrag Edels lautete
olgt: .
In Erwägung, daß der Beschluß der deutschen Bundesversammlung vom 27. März 1852, die kurhessische Verfassungsangelegenheit betreffend, auf Prinzipien beruht, welche mit dem Charakler und den Grundgesetzen des Bundes, namentlich mit den Artikeln 1 und 2, dann 53, 8 und 56 der Wiener Schlußakte vom Jahre 1820 unvereinbar find; — daß diese Prinzipien, wie sie im Kurfürstenthum Hessen zu Rechtsverletzungen geführt haben, so in ihrer Anwendung deutschen, somit auch der bayerischen Verfassung gefäbrden; — daß es daher Pflicht der Kammer ist, nach diesen beiden Richtungen hin der offentlichen Meinung des Landes Ausdruck zu geben; — daß die Ein
legung einer Verwahrung gegen den Bundesbeschiuß vom 27. März 1862
den Rechtsbestand jeder
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und dessen Motive als das rechtlich zulässige und geeignete Mittel er⸗
scheint, nicht nur der Gefährdung der eigenen Verfassung entgegenzutreten,
sondern auch die bayerische Staatsregierung auf die Nothwendigkeit hin⸗ uweisen, im allgemeinen deutschen Interesse Alles aufzubieten, damit recht⸗ li geordnete Zustände in Kurhessen wieder hergestellt werden;
beschließt die Kammer der Abgeordneten: „gegen den Bundesbeschluß vom 27. März 1852 und die demselben zu Grunde liegenden, dem bayerischen Verfassungsrechte widersprechenden Grundsätze feierlichst Verwahrung einzulegen.“
Dagegen hatte der Antrag des Grafen Hegnenberg folgenden Wortlaut:
n Erwägung: daß der Beschluß der deutschen Bundesbersammlung vom 27. März 1852, die kurhessische Verfassungsangelegenheit betreffend, auf Prinzipien beruht, welche mit dem Charakter und den Grundgesetzen des Bundes, namentlich mit den Art. 1 und 2, dann 53, 55 und 56 der Wiener Schlußakte von 1820 unvereinbar sind; daß diese Prinzipien, wie sie im Kurfürstenthum Hessen zu Rechtsverletzungen geführt haben, so in ihrer Anwendung den Rechtsbestand jeder deutschen, somit auch der bayerischen Verfassung gefährden; daß die Kammer verpflichtet ist, dieser Gefährdung entgegen zu treten — beschließt die Kammer der Abgeord⸗ neten: gegen den Bundesbeschluß vom 27. März 1852 und die demselben zu Grunde liegenden, dem bayerischen Verfassungsrechte widersprechenten Prinzipien feierlichst Verwahrung einzulegen. n fernerer Erwägung: daß durch die Verfassungswirren in Mrhefß! das Staats⸗ und Rechtsleben eines der besten deutschen Staͤmme untergraben, das Rechtsgefüͤhl des deutschen Volkes verletzt, den verderb⸗ lichen Bestrebungen der Parteien im Innern, so wie dem äußern Feinde Vorschub geleistet wird; daß somit die Herbeiführung rechtlich geordneter Verfassungszustände in Kurhessen nicht blos ein Gebot des Rechtes, son— dern auch unverschiebliche Aufgabe der Politik ist, beschließt die Kammer, an Seine Majestät den König die allerehrfurchtsvollste Bitte zu stellen: „„Allerhöchstdieselben möchten geruhen, das Königliche Staatsministerium anzuweisen, zur Herstellung rechtlich geordneter Verfassungszustände in Kurhessen nach Kräften mitzuwirken.“
Nach dem Schlußworte des Referenten Abgeordneten Pözl wurde die Edelsche Motion mit 123 gegen 12 Stimmen abgelehnt, der Hegnenbergsche Antrag mit 132 gegen 8 angenommen.
Oesterreich. Wien, 16. Maͤrz. Bie „Wiener Zeitung“ meldet amtlich: Se. K. K. Apostolische Majestät haben Allerböchst— ihrem Herrn Bruder, dem Generalmajor Erzherzoge Karl Ludwig, und Allerhöchstihrem Herrn Vetter, dem Generalmajor Erzherzoge Rainer die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen der Häöchstdenselben verliehenen Großkreuze des großherzog— lich toskanischen St. Joseph-Ordens allergnädigst zu ertheilen ge⸗ ruht. — Die beiden genannten Erzherzöge sind zu Feldmarschall⸗ Lieutenants ernannt. — Unter den veröffentlichten Veränderungen in der K. K. Armee findet sich die Ernennung des Feldmarschall, Lieutenants Alexander Grafen Mensdorff-Pouilly zum Statthalter in Galizien und zum kommandirenden General in Galizien und in der Bukowina, so wie des Feldmarschall⸗Lieute— nants Andreas Meleczer v. Kellemes zum Stadt- und Festungskommandanten in Prag.
Man liest im „Wanderer“: Am 13ten hat dem Vernehmen nach Se. Majestät der Kaiser als König von Croatien und Sla— vonien zum ersten Male sechs vom provisorischen croatisch-slavoni⸗ schen Hofdikasterium vorgelegte, in croatischer Sprache verfaßte allerhöchste Reskripte, wovon eines die Installation des Banus Freiherrn von Sokcevic betreffen soll, in derselben Sprache (mit Franjo Josip) unterzeichnet. Uebrigens braucht es kaum erwahnt zu werden, daß bei dem Umstande, als Se. Majestät unter den slavischen Idiomen nur des czechischen vollkommen, zum Theile auch des polnischen, mächtig ist, dem eroatischen Texte auch amtliche deutsche Uebersetzungen desselben beigelegen sind.
Großbritannien und Irland. London, 16. Maͤrz. Die Königin besuchte gestern mit dem Prinz⸗Gemahl die Anlagen des neuen botanischen Gartens in Kensington, und sollte spaͤter Gäste zur Tafel empfangen, als von Windsor die Nachricht ein— traf, daß in dem Befinden ihrer erlauchten Mutter, der Herzogin von Kent, plötzlich eine bedenkliche Verschlimmerung eingetreten sei. Darauf hin wurde die Tafel abgesagt. Die Königin fuhr mit dem Prinz-Gemahl zur hohen Kranken hinaus nach Frogmore und blieb über Nacht in dem nahen Schlosse von Windsor.
Die Herzogin von Kent ist heute früh um 97 Uhr gestorben. Marie Louise Victorie, geboren am 17. August 1786, war die Tochter des Herzogs Franz von Sachsen-Saalfeld⸗Coburg und zum ersten Male mit dem Fürsten Emich von Leiningen vermählt. In zweiter Ehe vermählte sie sich im Jahre 1818 mit dem Herzoge von Kent, dem vierten Sohne des Königs Georg III. Seit Januar 1820 war sie verwittwet.
Parlamentsverhandlungen vom 14. März. Oberhaus. Lord Lyttelton beantragt die zweite Lesung der Subdibifion of dioceses Bill. Dieselbe ertheilt den kirchlichen Kommissarien die dermalen dem Parlament zukommende Befugniß, aus einem Sprengel zwei oder mehrere zu machen und so das Episkopat auszudehnen. Lord Granville, der Bischof von London, Lord Derby u. a. Pairs weisen auf verschie⸗ dene Mängel des Entwurfs hin. Die Bill gelangt mit einer nur ge⸗ ringen Majorität — 2 gegen 23 Stimmen — zur zweiten Lesung.
Unterhaus. Th. Dun com be fragt, ob der Staatssecretair des Innern oder des Aeußern folgende Fragen beantworten wolle: Welche
Verhaltungsmaßregeln Sir Richard Mayne (der Polizeichef) in Bezug auf
die angebliche Anfertigung ung arischen Papiergeldes e
befolgt habe? Auf welche Gan gr fn 6 naa r gen 3. Messrs. Day die Einstellung des Noͤtendrucks verlangte? Und wer die Kosten des Verfahrens bestreiten solle! Der edle Lord Staats secretair des Auswärtigen habe vor einiger Zeit erklärt, daß die Notenanfertigung nach dem Gutachten der Kronsuristen gesetzwidrig sei. Diese Erklätung habe die Tendenz, dem schwebenden Civilprozeß Eintrag zu thun, und er erachte daher den edlen Lord verpflichtet, jenes Gutachten vorzulegen. Vor dem Kanzleigericht sei eine der sogenannten Kossuthnoten vorgezeigt worden, und es scheine, daß fie durch einen geheimen Polizei⸗Agenten, der sich als Arbeiter in Viessrs. Day's Druckerei eingeschlichen, beschafft worden war. Er erkläre diese Spionage für eine Schmach sonder Gleichen. Ob die englische Polize: sich von Oesterreich besolden lassen? Oder ob die ge⸗ heimen Fonds Englands zur Bedienung Oesterreichs ausgegeben würden? Er glaube zwar, daß der edle Lord starke Sympathien 2 Oefsterreich habe, doch hätte er ihn nie fähig geglaubt, Spione in der Werkstatt eines respeltablen englischen Gewerbsmannes zu senden. Sir J. C. Lewis (Minister des Innern) entgegnet: Anfangs Februar machte mich Sir Richard Mayne auf die Existenz gewisser, in ungarischer Sprache ge⸗ druckter Noten aufmerksam, und man wird mir erlauben, zu ver⸗ sichern, daß Sir R. Mayne, ich und das ganze Personal im Ministerium des Innern der ungarischen Sprache gleich unkundig waren hGelächtey. Es war indeß ein kleiner Zettel, der die Unterschrift „Kossuth Louis“ trug. Auf meinen Rath setzte sich Sir Richard mit Messrs. Day in Korrespondenz. Er hatte in Folge davon eine Zusammenkunft mit Mr. Day, richtete aber, so viel mir bekannt, keine Aufforderung der von Mr. Duncombe erwähnten Art an ihn, sondern schrieb ihm am 13. Fe⸗ bruar ein zweites Mal und ersuchte ihn, alle bereits gedruckten Noten in Verwahrung zu behalten und keine berselben abzuliefern, da Mr. Dah sich früher bereit erklärt hatte, einer etwaigen solchen Forderung nachzu⸗ kommen. Dun combe; Gaben Sie Sir R. Mahne keine Weisungen? Sir J. C. Lewis: Sir R. Mayne hat ganz und gar in Gemäßheit meiner Weisungen gehandelt. Nun hai zwischen ihm und Mr. Dah keine weitere Be⸗ sprechung oder Korrespondenz stattgehabt. Was den Entdeckungsbeamten an— belangt, so weiß ich nichts dabon, daß Sir R. Mayne irgend Jemand in solcher Eigenschaft verwendet hat. Die Regierung hat keine Auslagen gemacht und ist bei dem vor dem Kanzleigericht schwebenden Prozesse nicht betheiligt. Brig ht möchte wissen, wer Sir Rich. Mayne auf die Notenanfertigung aufmerksam machte? Ob es der edle Lord Staatssecretair des Auswär' tigen oder der sehr Ehrenwerthe Baronet war? Jemand müsse in Mr. DayCes lithographischer Anstalt die Note entwendet haben, um sie Sir Rich. Mayne zu liefern. Wenn diese Unredlichkeit von einem Polizei⸗Agenten begangen wurde, so müsse er sagen, daß ein solches Verfahren allen eng—⸗ lischen Begriffen von den Befugnissen der Polizeibehörde widerspreche. Henley schließt sich den Bemerkungen des Vorredners an. Das Haus habe ein Recht, zu erfahren, ob die Polizei einem Fa⸗ brikanten verbieten dürfe, die Waare, mit deren Anfertigung er beschäftigt ist, abzuliefen, wenn keine Anklage gegen ihn erhoben worden? Sir J. Cornewall gewis: Ich kann auf das Zuversichtlichste meinen Glauben aussprechen — ich denke, sagen zu dürfen, ich weiß; aber ganz gewiß glaube ich — daß die Polizei sich keines ge⸗ heimen Agenten in dieser Sache bedient hat. Ich weiß durchaus nichts davon, daß solche Mittel gebraucht worden wären. Der Grund meines Einschreitens war anfänglich dieser, das Haus muß wohl wissen, daß es gegen das Landesgesetz ist, das Geld fremder Staaten nachzumachen. Da ich, wie gesagt, der ungarischen Sprache nicht Meister bin, konnte ich den eigentlichen Charakter dieser Note nicht beurtheilen, ohne mich mit Mr. Day in Verbindung zu setzen. Sir Rich. Mayne nahm also über den Gegenstand Rücksprache mit Mr. Day. Später, als wir uns eine Ueber⸗ setzung der Note verschafft und gesehen hatten, daß sie sich nicht für österrreichisch Geld ausgab, sondern als das Geld einer neuen erst zu konstituirenden Regierung, sahen wir, daß die Sache, falls fie überhaupt verbrecherisch war, einen ganz anderen Charakter hatte. Wir ersuchten die Kronjuristen um ihre Miinung. Diese Meinung wurde, wie sich bersteht, in vertrau⸗ lichem Wege abgegeben, und es steht mir nicht zu, sie mitzutheilen; aber in Folge des Gutachtens entschloß sich die Regierung, gegen Mr. Day nicht gerichtlich einzuschreiten. Es wurde ihm zu wissen gethan, daß die Aufforderung, die Noten nicht abzuliefern, nur für den Augenblick und bis auf Weiteres galt; und er konnte keine 24 Stunden des Glaubens sein, daß die Polizei über sein Eigenthum eine Be⸗ schlagnahme verfügen werde. Mr. Bright: Der sehr ehren⸗ werthe Gentleman hat noch immer nicht erklärt, wie er zu der Note kam. Sir J. C. Lewis: Die Note wurde mir von Sir Rich. Mayne vorgelegt. — Im Subsidien⸗Comité beantragt Unterstaats⸗Secretair Ba⸗ ring die Bewilligung der Armee⸗Voranschläge. Die Gesammtzahl der zu bewilligenden Truppenmacht sei 212, 73 Mann, oder um 24816 weniger als Anno 1859— 650. Es würden 93,936 davon im Vereinigten Königreich behalten werden. Die Zahl der in Indien, China und andern Kolonien zu stationirenden Truppen sei ermäßigt; nur Neuseeland mache eine Ausnahme, indem sie daselbst etwas erhöht sei. Ungeachtet der vor⸗ geschlagenen Reduction solle kein Offizier, der beim Regiment dient, den Abschied erhalten oder auf Halbsold gesetzt werden. In Bezug auf die Wiederanwerbung von Soldaten, die auf fremden Stationen die⸗ nen, stehe eine Aenderung bevor, und zwar wolle die Regierung ihnen gewisse Vortheile bieten; das Handgeld für den Wiedereintritt solle zwar um die Hälfte verringert werden, dagegen würden sie besser mit nothwendigen Artikeln (darunter Stiefeln) versehen werden und liberaleren Urlaub bei der Heimkehr erhalten. Was die Heranbildung von Offizieren betrifft, so solle künftig jeder junge Gentleman, der sich dem Militairstand widmen ivill, ein Jahr in einer Militairschule zubringen, so daß er beim faktischen Eintritt den Offizierdienst zu versehen im Stande sei. In den Voranschlägen sei eine Summe von 38,000 Pfd. mitbegriffen zur Bestrei⸗ tung der Ausgaben für das ,, e,, das im Lauf des Jahres zum Dienst berufen werden solle; ferner sei die Ausgabe für die Freiwil⸗ ligen, vorzugsweise zur Besoldung der Adjutanten, um 27000 Pfd. erhoht.