1861 / 74 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Am Grmnastum zu Greifenberg ist bie Anstellung des Dr. Kopp, 2 am r fh zu Stargard, als ordentlicher

Lehrer genehmigt worden

Am Gymn astum zu Cottbus ist die Anstellung des Schulamts—

Kandidaten Dr. Jacobs als ordentlicher Lehrer genehmigt worden. Am mar, n n, nel fen zu Posen ist Lehrer Albert Schmidt und an der Realschule zu Meseritz der Seminar⸗

Hülfslehrer Albert Kühn angestellt worden, jeder als ordentlicher

Lehrer.

Akademie der Künste.

Preisbewerbungen bei der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin.

I

Die diesjährige Preisbewerbung Königlicher Stiftung bei der Königlichen n. ie Künste zu Berlin ist für Bildhauer be— stimmt. Um zu den Prüfungs-Arbeiten zugelassen zu werden, müffen die sich meldenden jungen Kuͤnstler entweder die akademische Medaille im Aktsaal gewonnen und die bei der hiefigen Akademie vorgeschriebenen Studien gemacht haben oder ein Zeugniß der en. keit von den Direktoren der ruunst-⸗Akademieen zu Düsseldorf oder Königsberg, oder ein solches von einem ordentlichen Mitgliede der unterzeichneten Akademie, in dessen Atelier sie gearbeitet haben, beibringen. ; .

Die Meldungen zu dieser Preisbewerbung müssen bei dem Vice⸗-Direktor der hiesigen Akademie bis zum Sonnabend den 13ten April, Mittags 12 Uhr, persönlich erfolgt sein. Die Prüfungs— Arbeiten beginnen am 15. April früh um 8 Uhr. Die Haupt— aufgabe wird am 22. April ertheilt und die fertigen Konkurrenz— Arbeiten müssen am 25. Juli d. J, abgeliefert werden. Die Zu— erkennung des Preises, bestehend in einer Pension von jährlich 750 Thalern für zwei auf einander folgende Jahre zu einer Studienreise nach Italien, erfolgt am 3. August d. F. Auslän—⸗ dern können nur Ehren-Preise zu Theil werden.

Il. Bewerbung um den Preis der Michael-Beerschen Stiftung. .

Die diesjährige Konkurrenz um den Preis der Michgel Beer— schen Stiftung fur Maler und Bildhauer jüdischer Religion ist Ebentalls fin cherte dez Tln ar cüingestöszficher tiffüns * B Wahl des darzustellenden Gegenstandes bleibk dem eigenen Ermessen der Konkurrenten überlassen, so wie es denselben auch freisteht, eine Ausführung in Relief oder in runder Figur zu waͤhlen; nur müfsen Reliefs, um zulaͤffig zu sein, eine Höhe von mindestens 25 Fuß zu einer Breite von etwa 4 Fuß haben, und eine runde Figur muß wenigstens 3 Fuß hoch sein, auch aus beiden akade— mische Studien ersichtlich werden. Der Termin für die Ablieferung der zu dieser Konkurrenz bestimmten Arbeiten ist ebenfalls auf den

25. Juli d. J. festgesetzt und muß jede derselben mit folgenden

Attesten versehen sein:

I) daß der namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur jüdi⸗ schen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht hat und Zögling einer Deutschen Kunst-Akademie ist;

2) daß die eingesandte Arbeit von den Konkurrenten selbst er⸗ funden und ohne fremde Beihülfe für diese Konkurrenz von ihm ausgeführt worden ist; in welcher Hinsicht jedoch eine nachträgliche Prüfung nöthig befunden werden kann.

Vorläufige Meldungen zu dieser Konkurrenz sind nicht er— forderlich.

Die Zuerkennung des Preises, bestehend in einem einjährigen Stipendium von 500 Thlr. zu einer Stu dienreise nach Rom, erfolgt in der öffentlichen Sitzung der Akademie am 3. August d. J.

Berlin, den 1. März 1861.

Die Königliche Akademie der Künste. Professor Herbig, Professor Dr. E. Guhl, Vice⸗Direktor. Secretair.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche . Arbeiten.

Bekanntmachung.

Der Unterricht in der mit dem Königlichen Gewerbe-Institut verbundenen Musterzeichnen-⸗Schule für das kommende Sommer— Halbjahr beginnt mit dem 5. April d. J. Diejenigen jungen Leute, welche die . Schule besüchen wollen, und den Bedingungen des §. 11 des Reglements bom 8. September 1856

n aRRSS XI

veröffentlicht in Nr. 223 des Staats⸗Anzeigers vom 21. Sep— tember 1856 entsprechen, haben sich dazu unter Einreichung I) des Geburtsscheins, 2) des Confirmationsscheins, 3) des Schulzeugnisses oder Privat⸗Unterricht, . ) im Fall der Minderjährigkeit, einer Bescheinigung des Vaters oder Vormundes darüber, daß der aufzunehmende Schüler mit ihrer Uebereinstimmung in die Anstalt tritt und daß sie für den Unterhalt und das Unterrichtsgeld einstehen.

der Zeugnisse über genossenen

bei dem Unterzeichneten mit Angabe ihrer Wohnung bis spätestens den J. April d.

J. schriftlich zu melden. ö Das Unterrichtsgeld ist halbjährlich mit 12 Thlrn. für saͤmmt⸗ liche Lehrgegenstände im Voraus an die Kasse des Königlichen Gewerbehauses zu entrichten. Berlin, den 15. März 1861.

Der Geheime Baurath und Direktor des Königlichen Gewerbe⸗Instituts. Nottebohm.

Ministerlum des Innern.

Bescheid vom 22. November 1860 bezüglich auf

polizeiliche Beschlagnahme und resp. Veräußerung

von Schießgewehren bei den des Mißbrauchs der— selben verdächtigen Personen.

Der ze. eröffne ich hierdurch auf den Bericht vom 18. v. M. daß, da die durch die Reskripte vom 18. Dezember 1815 und vom 30. Januar 1842 angeordnete polizeiliche Beschlagnahme und resp. Veraͤußerung von Schießgewehren bei den des Mißbrauchs dersel⸗ ben verdächtigen Personen durch die bestehenden gesetzlichen Vor— schriften, wie die Majorität der stöniglichen Regierung richtig an⸗ nimmt, nicht nur nicht unterstützt wird, sondern mit diesen Vor⸗ schriften sogar im Widerspruch steht, ich die weitere Befolgung der gedachten Anordnung nicht für statthaft erachten kann, und daß die Königliche Regierung daher von derselben Abstand zu nehmen hat.

Berlin, den 22. November 1860.

Ver Meinister des Innern.

Im Auftrage: Sulzer.

. An die rönigliche Regierung zu N.

Cirkular-Erlaß dom 20. Dezember 1860 be—⸗

treffend die Beschaffung der Büreau-Lokale für

die Feld-Ad ministrations-Behörden in Fällen der Mobilmachung.

Cirkular-Erlaß vom 3. März 1860 (Staats-Anzeiger Nr. 87, S. 693.)

Die, borjährige Mobilmachung hat Zweifel darüber herbor— gerufen, in welcher Weise die Büreau⸗Lokale für die Feld⸗Administra⸗ tions- Behörden zu beschaffen seien.

Der Königlichen Regierung wird demnach im Anschlusse an den Cirkular-Erlaß vom 3. Marz é. hierdurch eröffnet, daß nach §. 12 des Gesetzes wegen der Kriegsleistungen und deren Vergüͤ⸗ tung vom 11. Mai 1851 die Gemeinden die Verpflichtung haben, die in Rede stehenden Lokale, welche unzweifelhaft als zum Kriegs⸗ bedarf gehörig zu betrachten sind, beim Eintritte dieses Bedarfs beziehungsweise unentgeltlich ober gegen die nach §. 13 1J. c. zu leistende Vergütigung herzugeben. .

Ueber die Frage: in welchen Fällen die unentgeltliche Hergabe der Büreau⸗Lokale für die Feld⸗Administrations⸗Behörden stattzu⸗ nr. ö 6. . anderen Fällen dafür eine Verguͤti— gung zu gewähren sei, kommt §. 3 Nr.. m 11. Mai 1851 in Betracht. d i ,,,

Nach der eben erwahnten Gesetzesstelle ist für die Ueberweisung bon disponiblen oder leerstehenden Gebäuden zur Anlegung von Magazinen und Lazarethen, so wie derjenigen Räumlichkeiten, welche für Wachen, Handwerksstatten und zur Unterbringung von Militair⸗Effekten erforderlich sind, keine Vergütigung aus Staats⸗ kassen zu leisten. Hieraus erhellt, daß in ällen, wo die An⸗ wendung des §. 3 Nr. 3 a. a. O. begründet ist, auch für die Her= gabe von Büreau⸗-Lokalien, welche zu den dort bezeichneten Zwecken

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dienen, insofern sie mit Magazinen, Lazarethen u. s. w, in Ver bindung stehen, besonders wenn sie räumlich von benselben gar nicht getrennt werden können wie dies namentlich bei Lazarethen

der Fall sein wird eine Vergütigung nicht in Anspruch genom⸗

men werden darf; wogegen in allen übrigen Fällen eine solche zu gewähren ist. .

Hiernach hat die Königliche Regierung das Erforderliche in ihrem Ressort zu veranlassen. .

Berlin, den 20. Dezember 1860.

Der Finanz ⸗Minister. Der Minister des Innern. bon Patow. Graf von Schwerin. Der Kriegs-Minister von Roon.

An sämmtliche Königliche Regierungen.

Königliches statistisches Bürean. Preise der vier Hanpt⸗Getraide⸗Arten und der Kartoffeln

in den für die Preußische Monarchie bedeutend sten Marktstaäͤdten im Monat Februar 1861 nach einem monatlichen Durchschnitte in preußischen Silbergroschen und Scheffeln angegeben.

Ramen der Städte. Kartof⸗

Weizen. Roggen. Gerste.

Königsberg. . . .. . .

Memel

ö

Insterburg Braunsberg Rastenburg Neidenburg . ...... Danzig Elbing 6a g

Brennberg...

srotoschin.

1 5) Gnesen

Berlin Brandenburg. Cottbus

Frankfurt a. d. O.. Landsberg a. d. W.

Stettin n, x 2

Anklam

Breslau Grünberg. ...... Glogau Liegnitz Görlitz d 7) Schweidnitz . ...... 8) Frankenstein 9) Glatz 10 Neisse 11) Oppeln 12 Leo ß schnß⸗;, 133 Ratibor

1 Magdeburg

2) Stendal

3) Halberstadt

4) Nordhausen

5) Mühlhausen. . ... 6) Erfurt

7 gelle. . &) Torgau. . .... ö

der 13 preußisch. Städte

Namen der Städte.

1) Muͤnster

2 , . m 4 Minden 5) Paderborn .. . .. ... 6) Dortmund ...... ;

Menden Bochum Hattingen Schwerte

2) Elberfeld m. Barmen 3 D selder. 4) Reuß

5) Crefeld

8) Aachen

9) Malmedy

10 Trier

11) Saarbrück

12) Kreuznach

13) Simmern

14) Coblenz

15) Wetzlar

16 Düren Durchschnitts⸗ Presse

S posenschen Städte „4 brandenb. Staͤbte 5 pommersch. Städte AIs3 schlesischen Städte S sächsischen Städte 13 westphäl. Städte 16 rheinisch. Städte

Finanz⸗Ministerium.

Bei der heute beendigten Ziehung der Zten Klasse 123ster Königlicher Klassen-Lotterie fiel Ji Gewinn von 50h06 Thlr. auf Nr. S2, 129; 2 Gewinne zu 2000 Thlr. fielen auf Nr. 21,029 und It, 894; 1 Gewinn von 1000 Thlr. fiel auf Rr. 44,591; 2 Ge⸗ winne zu 600 Thlr. fielen auf Rr. 19,1402 und 22, 125; 4 Gewinne zu 300 Thlr. auf Nr. 9755. 52,803. 77,794 und S9, 175; und 11 Gewinne zu 100 Thlr. auf Nr. 7668. 12995. 25,061. 1,804. 67,212. 68 406. 72, ig. 78018. gf, 911. 9gl, 695 und 9i,4i1.

Berlin, den 21. März 1861.

Königliche General-Lotterie-Direction.

Justiz⸗Ministerinm.

Der Rechtsanwalt und Notar Holder-Egger in Neuen—⸗ burg ist unter Verleihung des Notariats im Departement des Appellationsgerichts zu Cöslin als Rechtsanwalt an das Kreis— gericht in Schlawe, mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst, ver⸗ setzt worden.

Der Advokat Carl Wilhelm Weber in Elberfeld ist zum Anwalt bei dem Landgerichte in Elberfeld ernannt worden.

Der bisherige reis richter Backo ff zu Flatow ist zum Rechts⸗ Anwalt bei dem Kreisgericht zu Conitz und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Marienwerder, mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in Tuchel, ernannt worden.

Der dg gt „Affessor Wasserm eher in Bonn ist zum Advokaten im Bezirke des Königlichen Appellationsgerichtshofes zu Cöln ernannt worden. .