1861 / 79 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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meistereigrenze bei Ondenval, in der Richtung auf Amel, im Kreise Malmedy des Regierungs⸗Bezirks Aachen; unter Nr. 5341. den Allerhöchsten Erlaß vom 11. März 1861, betref⸗ z fend die Abaͤnderung des 8§. 91 des revidirten Regle⸗ ments für die westfaͤlische Provinzial-Feuer⸗Sozietät, vom 26. September 1859; und unter den Allerhöchsten Erlaß vom 23. März 1861, betref⸗ fend die Kündigung der von der vormaligen Nieder— schlesisch Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft auf Grund des Privilegiums vom 25. Juni 1851 emittirten fünf— prozentigen Obligationen zum Betrage von Einer Million Thaler, behufs der Konventirung in vier ein halbprozentige. Berlin, den 28. Maͤrz 1861. Debits-Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

„5342.

Ministerium der geistlichen, Unt errichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten.

Am Gymnasium zu Saarbrück ist der Schulamts-Kandidat PDr. Becker als ordentlicher Lehrer angestellt worden.

Ministerium des Innern.

Cirkular-Erlaß vom 5. Dezember 1860 betref— fend das Verfahren bei Enthl assung von Mann⸗ schaften aus dem Reserve-Verhältnisse.

Die bisher ausschließlich vom Königlichen Kriegs⸗Ministerium ertheilte Genehmigung zur Entlassung von Mannschaften aus dem Referbe⸗Verhältniffe behufs der Auswanderung ist nach einer Mit— theilung des Herrn Kriegs⸗Ministers den Königlichen General—

ommandos übertragen worden.

Indem ich die Königliche Regierung hiervon in Fenntniß setze, bemerke ich, daß im Uebrigen das bei Erledigung er bezüglichen Anträge bestehende Verfahren,

nach welchem zuvörderst der Landwehr-Bataillons-Commandeur die Erklaͤrung abzugeben hat, daß der Auswanderung des Be— theiligten Nichts entgegenstehe, und, sofern diese zustimmende Er— klärung ertheilt wird, demnächst die Königliche Regierung, vor— ausgesetzt, daß auch Sie gegen das Auswanderungs-⸗Gesuch kein Bedenken findet, den Antrag auf Entlassung aus dem Reserve— 6 unter Beifügung des Reserve⸗Passes und Führungs— Attestes, bei dem zuständigen General⸗Ktommando zu formiren hat, keine Aenderung erleidet.

Anträge auf Entlassung von Mannschaften aus der Marine— Reserve zum Zwecke der Auswanderung sind statt an das König⸗ liche General-Kommando direkt von der Königlichen Regierung an das Königliche Ober⸗Kommando der Marine zu richten.

Berlin, den 5. Dezember 1860.

Der Minister des Innern. Graf von Schwerin.

An sämmtliche Königliche Regierungen und an das Polizei⸗Präsidium zu Berlin. .

Justiʒ ⸗Ministe rium.

Der bisherige Gerichts-Assessor Rötger ist zum Rechts⸗ anwalt bei dem Kreisgerichte zu Rothenburg und zugleich zum Notar

im Departement des Appellationsgerichts zu Glogau, mit Anweisung seines Wohnfsitzes in Muskau, ernannt worden.

Berlin, 27. März. Se. Majestät der stönig haben Aller⸗ r g geruht: Dem ordentlichen Professor der Rechte an der ; niversität zu Bonn, Geheimen Justiz-Kath Dr. Walter, die Er— n nnn, von ö. stönigs von Sachsen Majestät

; omthur⸗Rr wei ö lber eh n f ir⸗Rreuzes zweiter Klasse des Albrechts

Nicht amtlich es.

Preußen. Berlin, 27. März. Seine Majestät der stönig prasidirten heute, in Gegenwart Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen, einer Berathung, zu welcher Se. Hoheit der Fuͤrst von Hohenzollern, der Staats-Minister von Auerswald, der Minister der auswärtigen Angelegenheiten und der striegs⸗Minister im König—⸗ lichen Palais versammelt waren, und nahmen außerdem den ver— einigten Vortrag des Ober- Schloßhauptmanns Grafen von Keller, des Ober⸗Hof⸗ und Haus-Matschalls Grafen von Pückler, des mit der interimistischen Leitung des Ministeriums des Königlichen Hau— ses beauftragten Wirklichen Geheimen Ober-Finanzraths von Obst—

felder und des Geheimen Ober-Bau-Rathes Stüler entgegen.

Ihre Majestät die Königin haben am vorigen Sonn— tage dem Gottesdienste im Dome beigewobnt, und mit Ihren Ftö— niglichen Hoheiten dem Großherzoge und der Großherzogin von Sachsen Ihre Majestaͤt die Königin⸗Wittwe besucht. Die Fa— milientafel fand im Königlichen Schlosse bei Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen statt, der sich darauf von Ihren Majestäten verabschiedete. Am Montage besuchte Ihre Majestät die Königin die Blumen- Ausstellung und wohnte gestern Abend der liturgischen Andacht im Dome bei.

Greifswald, 22. März.

akademische

steht, und schilderte hierauf die Grundsätze, welche König Wilhelm

zur Richtschnur Seines Lebens und Seiner Regierung erwählt hat.

Schließlich legte der Redner die Gesinnungen dar, welche die Mit— glieder der Universität bei dieser vaterländischen Feier beseelen.

Den Schluß der Feier bildete der Gesang des Liedes „Heil Dir im Siegerkranz“, in welches die ganze Versammlung, von den Sitzen

sich erhebend, einstimmte.

Braunschweig, 25. März. In der heutigen Sitzung

der Landesversammlung wurde ohne alle Debatte die Pro—

position der Regierung, den Bau einer Eisenbahn von Krei— ensen nach Holzminden und

zwar durch Annahme gegen eine Stimme folgender Anträge der Kommission: 1) zu dem Bau einer Eisenbahn von Kreiensen bis

an die Landesgrenze bei Holzminden in der projektirten Richtung die angeforderte Summe von 4,000,000 Thlr. zu bewilligen und

der herzoglichen Landesregierung außerdem zur Deckung unvorher— gesehener unvermeidlicher Mehrausgaben eine fernere Summe von 400,000 Thaler zur Disposition zu stellen; 2) eventuell zu dem Bau der projektirten Jerxheim⸗Börßumer Summe von 927,000 Thaler, und wenn der nicht auszuführen sein sollte, noch weitere zur Disposition zu stellen, zugleich aber

Bau

den Beginn 3) die

auszuführen sein sollte

worden, die Geldmittel zum Bau einer Eisenbahn von Jerzheim

nach Börßum bis zur Summe von 927.000 Thlrn. und wenn

damit der Bau nicht auszuführen sein sollte weitere 73,000 Thlr. aus Herzoglicher Leihhaus Kasse angeliehen werden.

Dem Kommissionsbericht und den Anträgen der Kommission zu dem

Antrage des Abgeordneten Höpner, die kurhessische Frage be— treffend, entsprechend, beschloß die r., ö. 6 De⸗ batte und durch Erheben von den Sitzen einstimmig: „Die Landes⸗ versammlung hat nur mit Befriedigung Kenntniß davon nehmen können, wenn die Herzogliche Landesregierung die Beseitigung der kurhessischen Verfassung durch den Bundesbeschluß vom 27. März 1852 mittelst ihres Separatvotums zu diesem Bundesbeschlusse zu verhindern bemüht gewesen ist, und beschließt in Erwägung, daß 1) der Bundesbeschluß vom 27. März 1852 dem klaren Wortlaute des Art. 56 der Wiener Schlußakte zuwiderläuft, nach welchem die in anerkannter Wirksamkeit bestehende Verfassung eines deut— schen Staates nur auf verfassungsmäßigem Wege wieder ab—

Das Geburtsfest Sr. Ma⸗ jestät des Königs wurde von der Universität durch eine Feier in der Aula begangen, zu welcher der Professor der klassischen Litteratur Geheimerath Er. Schöm ann durch ein Programm: „Schediesma de LTheognide“ eingeladen hatte. Die feier, zu der sich eine sehr zahlreiche Versammlung aus allen Ständen eingefunden hatte, wurde durch ein von Löwe komponirtes „Salvum fac regem“ unter Leitung des Universitäts-Musikdirektors Bemmann eroͤffnet. Hierauf bestieg der ordentliche Professor der . Geschichte Dr. Schaefer die Rednerbühne und hielt die Festrede, Der Vortrag ging aus von dem Wesen des preußischen Königthums und dem Verhältniß, in welchem dasselbe zum preußischen Volke

e h nd einer Verbindungs bahn zwischen Jerxheim und Börßum betreffend, erledigt, und

Bahn die

damit 73,000 Thaler , dieses Baues von der Zustimmung des Ausschusses abhängig zu machen; Zustimmung dazu zu ertheilen, daß die zum Bau der Holzmindener Bahn erforderlichen Gelder bis zur Summe von 4,000,000 Thlr. und wenn der Bau mit dieser Summe nicht . eine fernere Summe von 490000 Thlrn. aus der Herzoglichen Leihhaus-Kasse zu dem Zinsfuße von 4 Prozent nach dem Bedürfnisse successiv angeliehen und darüber auf den Juhaber lautende Landesschuldverschreibungen in den ge⸗ setzlichen Beträgen ausgefertigt werden, ebentuell auch darin zu konsentiren; 4 daß in derselben Art, wie vorstehend angegeben

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werden kann, daß 2) dieser Bundesbeschluß in

geaͤndert

feinen auf alle Verfassungen anwendbaren Motiven der Bundes-

versammlung die Mächt einer Einwirkung auf die inneren Angelegenheiten eines jeden Einzelstaates, also auch des Herzog— thums Braunschweig, beimißt, welche dessen Unabhängigkeit in sei⸗ nen inneren Angelegenheiten und Verfassungszuständen dringend gefährdet, = daf 3) auf dem von der Bundesversammlung einge— schlagenen und noch im Beschlusse vom 24. Marz 1860 weiter ver⸗ folgten Wege die Herstellung des verfassungsmäßigen Zustandes in Kurhessen nicht hat erzielt werden können, die Beseitigung der zur Beunruhigung Deutschlands fortdauernden kurhessischen Ver⸗ fassungswirren aber welche in ernster Zeit die zur einheitlichen Machtentwickelung unumgänglich nöthige Eintracht zwischen Fürst und Volk verhindere nicht minder ein deutsches als kurhessisches Bedürfniß ift: feierliche Verwahrung gegen den Bundesbeschluß vom 27. März 1852 und seine Motive einzulegen, mit dem drin⸗ genden Ersuchen, Herzogliche Landesregierung wolle unablässig da⸗ hin wirken, daß die kurhessische Verfassung vem 5. Januar 1831, so weit sie nicht bundeswidrige Bestimmungen enthält, wiederum zu thatsächlicher Geltung gelange. (D. R. Ztg.)

Holstein. Ite hoe, 25. März. In der 7. Sitzung der Stän de⸗ Versammlung sland auf der Tagesordnung die Schlußberathung uͤber die Regierüngsvorlagen. Auf den Antrag des Berichterstat⸗ ters, Pastor Versmann, ward aber mit Einwilligung der Versamm⸗— lung die Vorberathung über den 2. Adbschnitt des Ausschußberichts, betreffend die provisorische Stellung Holsteins hinsicht— lich der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Mo⸗ narchie, wieder eröffnet. Der Königliche Commissair hatte näm— lich in der Vorberathung zum letzten Passus des § 13 des bezüg— lichen Gesetzentwurfs: „Für das Finanzjahr vom 1. April 1861 bis zum 31. Maͤrz 1865 sollen diejenigen Bestimmungen, welche durch Unsere Allerhöchste Resolution vom 23. September 1859, betreffend den von dem Herzogthum Holstein zur Deckung der ge— meinschaftlichen Ausgaben der Monarchie während der Finanz— Periode vom 1. April 1860 bis zum 31. März 1862 zu leisten⸗ den Beitrag, getroffen find, maßgebend sein.“ bemerkt, daß die Reglerung den Ständen durch diesen Passus bolle Gelegen⸗ heit gegeben habe, den Antheil Holsteins an dem Budget für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten pro 18609 6 nach allen Seiten zu erörtern und bereit gewesen sei, in dieser Beziehung alle erfor⸗ derlichen Auftlärungen zu geben; diese seien aber nicht gefordert worden. Obgleich nun weder der Ausschuß, noch die Versammlung diesen Sinn in den eitirten Worten des Gesetzentwurfs gefunden, hatte der Ausschuß dennoch unter dem Einfluß der in den Zeitungen aus dem englischen Oberhause zur selben Zeit vom. Unter⸗Staats⸗ secretair Lord Wodehouse gegebenen Erklärung befürchtet, daß die Regierung diese Aeußerung des Commissairs nach dem Schlusse der Session zu der Behauptung benutzen werde, den holsteinischen Stän⸗ den sei das betreffende Budget vorgelegt, aber von ihnen unberücksichtigt gelassen. Der genannte Berichterstatter verlas daher im Namen des Aus⸗ schuffes eine Erklärung, in welcher derselbe gegen diese etwaige Be⸗ hauptung ausdrückliche Verwahrung einlegt und eben darin nach⸗ weist, daß es unmöglich die Absicht der Regierung gewesen sei, eine Beschlußnahme über das Budget zuzulassen, daß die Resolutien vom 23. September 1859 keine Aehnlichkeit mit dem, sämmtliche Einnahmen und Ausgaben für die ganze Monarchie befassenden Budget habe, da sie nur einen imaginairen Quotantheil Holsteins auf⸗ stelle, und daß es zu dem Ende einer Aufhebung des für Schles⸗ wig-Dänemark bereits erlassenen Budgets bedurft hätte. Der Berichterstatter begleitete diese Erklaͤrung mit dem Bemerken, daß der Ausschuß sich glücklich schätzen werde, wenn der Commissair seine Befürchtungen durch eine unumwundene Erklärung beseitige, widrigenfalls er bitten müsse, die Verwahrung in das demnãchst zu erstattende Bedenken aufzunehmen. Der Königliche Com⸗ missair räumte ein, die obgedachte Mittheilung gemacht zu haben und fügte hinzu, daß sie im Anfange kein allgemeines Interesse in der Versammlung erregt habe, daß jetzt aber ihre Tragweite an⸗ erkannt zu werden scheine. Er sei augenblicklich außer Stande, auf eine so bestimmte, ernste Frage bestimmt zu antworten, behalte sich jedoch eine Erklärung vor und finde es angemessen, daß die Ver handlung über diesen Gegenstand einstweilen sistirt werte. Dies geschah. Der erste Abschnitt des Verfassungs berichts, in welchem der Ausschuß die Versammlung zu der Erklärung auffordert, daß sie auf solche Vorschläge für die Organisation der Monarchie, wie sie durch die Allerhöchste Eröffnung in Aus icht gestellt sind, nicht werde eingehen können, ward einstimmig angenommen. (H. B. H.)

Sachfen. Hotha, 24. März. Die Verfassungs⸗ Kommiffison, welche om gemeinschaftlichen Landtage zur Vor— berathung des Entwurfs über die Vermehrung des, goth ai—⸗ schen Sonderlandtags gewählt worden ist, hat ihren, den Mitgliedern der Versammlung mitgetheilten Antrag dahin gestellt, das Eingehen auf den Gesetzentwurf abzulehnen. W. 3)

Grötzbritannien und Irland. Lon don, 25. Marg. Die Bestattumg der Herzogin von Kent hat, ihrem eigenen Wunsche entsprechend, heute in stiller Weise stattgefunden. Um

Roma“ veröffentlicht die von

11 Uhr waren die Mitglieder der Königlichen Familie und alle Personen, welche auf Befehl der Königin an der Feier Theil zu. nehmen hatten, in der St. Georgs⸗apelle von Windsor versam⸗ melt. Zu Häupten des Sarges saß als erster Leidtragender der Prinz Gemahl, ihm zur Seite der Prinz von Wales und der Prinz von Leiningen, Beide Enkel der Verstorbenen. Die Hof⸗ damen, welche die Zipfel des Sargtuches getragen hatten, nahmen auf niedrigen Sitzen zu beiden Seiten des Sarges Platz, und diesem zu Füßen stand der Oberst⸗Käͤmmerer, dem Wappen⸗ könig gegenuber. Sonst waren von fürstlichen Personen als Leid⸗ tragende anwesend: Prinz Arthur, der Herzog von Cambridge, der Graf von Paris, die Herzöge von Nemours, Chartres und Alençon, der Herzog Philipp von Württemberg, nebst den Prinzen Eduard. von Sachsen-Weimar, Friedrich von Schleswig-Holstein⸗Sonder⸗ burg-Augustenburg und Victor von Hohenlohe⸗Langenburg. Die beiden Leßtgenannten waren vorgestern aus Deutschland eingetroffen, um der entschlafenen Verwandten die letzte Ehre zu erweisen, während der König von Hannover durch Baron Hammerstein und der Herzog von Coburg-Gotha durch den Baron von Löwenfels vertreten war. Von allen Kirchthürmen Londons und wahrscheinlich auch der

übrigen Städte im Lande erscholl Trauergelaͤute von 11 bis 1 Uhr,

und in allen Forts und Kriegshäfen wurden in gemessenen Lit⸗ abständen Kanonenschüsse zum Zeichen der Landestrauer gelöst. Von den Regierungsämtern und öffentlichen Anstalten blieben die meisten heute geschlossen. Dasselbe gilt von vielen Läden im Westende.

Bie Königliche Familie wird einer Mittheilung im Court Journal“ zufolge, unmittelbar nach der Leichenfeier, von Windsor Rach London kommen, hier ein oder zwei Tage verweilen und sich dann nach Osborne auf der Insel Wight begeben, um daselbst die nächsten 4 oder 5 Wochen in stiller Zurückgezogenheit zuzubringen.

Nach den Osterferien bezieht Lord John Russell das interi⸗ mistische auswärtige Amt in Spring⸗Gardens (zwischen Tra⸗ falgar square und dem St. James-Park). Es ist dies ein eben. fertig gewordenes stattliches Gebäude, welches für das Ministerium der öffentlichen Arbeiten bestimmt ist und die Büreaus des aus⸗ wärtigen Amtes so lange aufnehmen wird, bis die Neubauten in Downing Street fertig sind. Mit der Niederreißung des alten Foreign-Office und der angrenzenden baufälligen Häuser soll sofort begonnen und der Bau eines neuen auswärtigen Amtes und des Ministeriums für das indische Departement ohne Verzug in An⸗ griff genommen werden. Lord Palmerston hat veranlaßt, daß diese Bauten nicht im anglo⸗gothischen, sondern im leicht italienischen Style aufgeführt werden. .

Frankreich. Paris, 25. Maͤrz. Der Kaiser hielt heute im Hofe der Tuilerteen eine Revue über die Garde ldie Zuaven, drei Grenadier⸗-Regimenter, die Dragoner der Kaiserin und zwei Batterieen Artillerie bildeten den Bestand) ab. Der Kaiser stieg um 2 Uhr zu Pferde. An seiner Seite befand sich der kaiser⸗ liche Prinz, der einen Pony ritt, welchen ihm der König von Sar⸗ dinien zum Geschenk gemacht hat. , =

Die „Opinion nationale“ beantragt die Auflösung. des geseßgebenden Körpers, weil die durch die Parteien in der AÄdreß-Bebatte klar genug gezeichnete Situation neue Mãänner fordere. . 6 Nach offiziellen Dokumenten besitzt die französische Marine gegenwärtig: 475 Fahrzeuge theils segelfertig, theils auf den Werften; davon sind 349 Dampfer und 126 Segel⸗Fahrzeuge. Unter ersteren befinden sich 37 Schraubenschiffe, 6 gepanzerte Schrauben-Fregatten, 47 Räder⸗ und Schrauben⸗Fregatten, 17 Schrauben- und Räber, Korvetten, 126 Schrauben- und Räder⸗ Avisos, 14 schwimmende Schrauben Batterieen, 57 Schrauben⸗ Kanonenboote, 41 Schrauben- Trausportschiffe und 1 besonderes Fahrzeug. Die 126 Segelschiffe bestehen aus; 8 Linienschiffen, 25 Fregatten, 13 Korvetten, 21 Briggs, 26 leichten Fahrzeugen und 33 Transportschiffen. .

ien. Rom, 20. März. Das heutige „Giornale di

. a Papste am 18. d. M. in dem geheimen Konsistorium gehaltene Allocution. Dieselbe lautet im Wesentlichen:

,, Brüder! Seit langer Zeit gewahren Wir, durch welch unglückseligen Zusammenstoß zwischen Wahrheit und Irrthum, men, Tugend und Laster die bürgerliche Gesellschaft, namentlich aber , e setz, aufgeregt wird. Denn die Einen vertheidigen das, was sie roöm e Chbilisatlon zu nennen belieben, die Anderen dagegen kämpfen ain ie Rechte der Gerechtigkeit und unserer heiligen Religion. Die . verlangen, daß der römische Oberhkrt sich mit dem Fortschri versöhne und bertrage, mit dem Liberalismus, wie sie es nennen, und der modernen Cwilisation. Die Letzteren wollen mit gutem hiecht, daß die unerschütterlichen und unbeweglichen an, ö. ewigen Gerechtigkeit unverletzt und in ihrer gun en ö o . digkeit gewahrt werden und die so heilsame straft unserer go w. 16 . ligion ungeschmälert erhalten bleibe, denn fie erhöht die Ehre 2. . gewährt fo vielen Uebeln, durch welche das Menschengeschlecht z. . wird, wirksame Heilung, sie allein ist die wahrhaftige und n g . el, und! nur durch fie gelangen die Menschenkinder, nachdem . n J. irdischen Leben alle Tugenden geübt, in den Hafen der himmlischen Glück⸗