1861 / 80 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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seines Wohnsitzes in Pleschen, und mit der Verpflichtung, fortan den Titel „Justiz-⸗Rath“ zu führen;

3) der Staatsanwalt Reich zu Angerburg zum Rechts anwalt

bei dem Kreisgericht zu Wehlau und zugleich zum Notar im

Departement des ostpreußischen Tribunals zu Königsberg

mit AÄnweisung seines Wohnßitzes in Wehlau und mit der

Bestimmung, daß derselbe statt seines bisherigen Amts⸗

Charakters fortan den Titel als Justiz⸗Rath zu führen hat.

Der Rechtsanwalt und Notar Mendthal zu Wehlau ist an die Gerichte erster Instanz, welche zu Königsberg in Pr. ihren Sitz haben, unter AÄnweisung seines Wohnsitzes daselbst, versetzt worden.

Abgereist: Se. Exeellenz der General⸗Lieutenant und Kom⸗ mandant von Berlin, von Alvensleben, nach Neu-Hof in

Mecklenburg⸗Schwerin.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 28. März. Seine Majestät der König nahmen heute mit den Mitgliedern der Föniglichen Familie in der Kapelle des Palais Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen das heilige Abendmahl und empfingen dann den General der In—⸗ fanterie v. Schack, Kommandirenden des 4. Armee⸗Corps.

Tilsit, 25. Maͤrz. In der Nachmittagsstunde des 22sten um 3 Uhr trat hier ein voller Eis gang ein, welcher den Verkehr mit dem jenseitigen Ufer nur auf kurze Zeit beschränkte. Er dauert mäßig noch jetzt bei einem Wasserstande von 13 11 fort. Ein sehr starker Eisgang erfolgte in der vergangenen Nacht, da der Wasferstand sich bis zu 15 erhoben hatte; dieserhalb konnte der Trajekt erst am späten Morgen eingesetzt werden, da es Mühe machte, durch die Eisschollen zu gelangen. Am heutigen Nach⸗ mittage ist bei derselben Wasserhöhe nur mäßiger Eisgang einge⸗ treten, wodurch der Trajekt ungehindert befördert . 8 Zig

. , i.

Holstein. Jhehoe, zb. waaig. In der J gig der

Sanne ce Der fun nnn ge = —— y J I ; Anfrage erwartete: Ist der rind e: Ge lin rn giatkhgr. ai ie vorgelegt?“ ergriff der landesherrliche Kommissar das Wort und sagte im Wesentlichen: „Ich bin Allerhöchst autorifirt in Anbetracht der vorliegenden Umstände die für die gegenwärtige Diät der hol⸗ steinischen Stände gesetzte Frist zu verlängern. Was meine gestrige Erklärung betrifft, ist dieselbe nicht richtig aufgefaßt worden. Sie war nicht so zu versteben, als wäre es für mich an und für

eine Unmöglichkeit gewesen, die gewünschte Antwort so⸗ gleich zu ertheilen, Es kommen hier vielmehr außen vor liegende Umstände in Betracht. Beispielsweise führe ich an, daß in der gestrigen Erklärung des Ausschusses, mit der ich erst jetzt Gelegenheit gehabt habe, mich be⸗ kannt zu machen, wieder die Frage angeregt worden ist, ob die Versamm⸗ lung, wenn sie den vorgelegten Gesetzentwurf im Ganzen verwürfe, über einen einzelnen Punkt rennt, fich hätte aussprechen können. Ich bemerke, daß die Regierung einem solchen Verfahren jedenfalls kein Hin⸗ derniß entgegengestellt haben würde. Doch kann ich mir nicht verhehlen, daß es mir zwelfelhaft erscheint, ob, wenn die Sache hier die Wendung enommen, daß sonst nichts als dieser einzelne Punkt zum Gegen⸗ kand der Erörterung gemacht wäre, es dann nicht schon im Interesse des Geschäftsganges nothwendig, oder doch zweckmäßig gewesen wäre, diesen Gegenstand in einer neuen oder einer andern Gestalt an die Versammlung zu bringen, und zwar in der neuen Form einer besonderen Vorlage. Ich habe geglaubt, die Verantwortung nicht übernehmen zu können, hier der Entscheidung Sr. Majestaͤt des Königs vorzugreifen. Auch liegen andere Rücksichten bor, auf die ich hier einzugehen Anstand nehmen muß. Und deswegen habe ich eine bestimmte Antwort nicht ertheilen können. Da⸗ gegen will ich es offen aussprechen, daß es mir ja nicht hat entgehen können, daß ein Gefühl der Unsicherheit in dem fraglichen Punkte sich in der Versammlung geltend gemacht bat. Da muß ich denn aber doch die Königliche Regierung gegen jeden Verdacht eines Hintergedankens, in Schutz nehmen, und persönlich glaube ich in dieser Beziehung mich nicht erst verwahren zu müssen. Uebrigens ist aber jetzt die ganze Lage eine völlig veränderte, und ist es für Se. Majestät den König von Interesse, das in Erwägung zu ziehen, bevor in der Sache weiter geschritten wird. Daneben aber kommt es mir vor, als wenn es unter so dringenden Verhältnissen in einer so hochwich⸗ tigen Frag doch nicht darauf ankommen könne, ob eine geringe Verzöge⸗ 4 in ben Verhandlungen eintrete, die länger ausdehnen zu . freilich eine für mich ebenfowenig wie für die hochgeehrte Versammlung ein Vergnügen enthaltende Pflicht ist. Inbdessen wird man in solchen Lagen ein pfer bringen. Mit Rücksicht auf diese Gründe erklärte denn schließlich der Königliche Kommissar, „muß ich auch heute noch eine nähere Erklärung über den vorliegenden Gegenstand mir vorbehalten“. Der Bericht⸗ erstatler Pastor Versmann erklärte am Schluß eines längeren Vortrags 9 sei ihm doch unbegreiflich, daß der landesherrliche Kommlssar nicht eine s, . Antwort darauf geben könne, ob die Regierung meine, das udget vorgelegt 1 haben ober nicht. Nach einer ausweichenden Erwi⸗ 56 des Kommlssars sprach Baron Blome wesentlich wie folgt: „Der n ,, hat die Sache, die zur Verhandlung steht, so klar

ie möglich herausgestellt. Daneben muß ich mir aber doch erlauben,

auf ein Paar besondere Punkte noch besonders zurückkommen. Es ist be⸗ kannt, daß die Großmächte an Dänemark die Forderung gestellt haben, den holsteinischen Ständen das Budget vorzulegen. Es ist bekannt, daß Dänemark sich lange hiergegen gesträubt hat. Es mag etwa um die Mitte dieses Monats gewesen sein, daß der Telegraph den Agenten Dãnemarks bei den großen Höfen den Befehl ertheilt hat, anzuzeigen, daß die Regierung bereit se' zu der gedachten Vorlage, so wie, daß diese erfolgt wäre durch den mehrbesprochenen 5. 13 also ein höchst versöhnlicher Schritt von Seiten der Regierung! Ich bemerke nun, daß die Versammlung am 6ten März zusammengetreten ist. Den 4. März hat der Herr Kommissar Kopen⸗ hagen verlassen. Es ist klar, daß die Regierung damals noch gar nicht daran gedacht hat, dem 8. 3 eine solche Bedeutung zu geben. Die be— zügliche Entdeckung muß also erst spät gemacht sein, denn sonst wäre kine so wichtige Rachricht doch sogleich den Großmächten mitgetheilt worden. Wir unsererseits haben diese Entdeckung nicht machen können. Wir hätten hier unsere Verhandlungen in der Ver—

sammlung schließen können, ohne irgend weiter Notiz von der Sache zu

nehmen, und man würde alsdann haben sagen können, daß wir selbst den versöhnlichsten Schritt der Regierung zurückgewiesen hätten. Ich bin zwar weit entfernt, zu glauben, daß auf solche Dinge die Absicht der Regierung gerichtet gewesen, aber ich meine, es wäre doch im Interesse der Regierung selber gewesen, über die Sache bestimmt sich auszusprechen. Statt dessen können wir selbst jetzt, gegenüber jener Mittheilung von den Großmächten, keine Ant⸗ wortauf die von uns gestellte Frage bekommen Der Landes herrliche Kommissar entgegnete: „Ich glaube, daß es doch meinem Ermessen und meiner Ueberzeugung überlassen bleiben muß, ob ich auf die an mich gerichtete Anfrage sofort eine bestimmte Erklärung zu geben habe, oder dieselbe hin⸗ ausschlebe, bis ich den Punkt erreicht habe, den ich erreicht haben muß, um nicht blos zu antworten auf Fragen, sondern Dasjenige festzustellen, was ich festgestellt haben möchte. Baron Blome bemerkte hierauf noch in der Kürze, wie er nur habe konstatiren wollen, daß das Budget der Versammlung nicht vorgelegt worden sei, und unter Erwähnung des Um⸗ standes, daß er das Glück gehabt habe, 9 Jahre in England zuzubringen, fügte er hinzu, daß, nach seinen Erfahrungen in solchen Dingen, es doch eben die Sache der Negierung gewesen, hier die Initiative zu ergreifen und nicht die Sache der Staͤnde, Hiermit wurde die Verhandlung ge— schlossen und sodann das Ständebedenken über Abschnitt 1. des Verfas⸗ sungsberichts verlesen und, don der Versammlung einstimmig genehmigt. Der Präsibent setzte die nächste Sitzung auf den 4. April an. Sachsen. Gotha, 27. März. Der Gesetzentwurf, nach welchem zur vergleichsweisen Erledigung der gegen unsere Staats⸗ verfassung beim Bundestag erhobenen ritterschaftlichen Beschwerde den Fürsten von Hohenloähe 1 Virilstimme und den größeren Grund— besitzern des hiesigen Landes 3 Stimmen im gothaischen Landtage inderäumt werden sollten, ist auf den einstimmig beschlossenen An⸗ räg der itommisston ein stturnritz, und ohne Debatte vom gemein— schaftlichen Landtage abgelehnt worden (Gothaische Ztg.) Württemberg. Stuttgart, 27. März. Anzeiger für Württemberg“ veröffentlicht heute die Königliche Ver— ordnung, betreffend die Aufhebung des Eingangszolls auf rohes Zinn. 2 Desterreich. Wien, 27. März. Die heutige „Wiener Zeitung enthält eine Verordnung des K. K. Staats-Ministeriums vom 24. März 1861 über die Wahl der Reichsraths-⸗Ab— . aus dem lombardisch⸗venetianischen König— reich e.

In Vicenza hat am 21. d. M. die feierliche Enthüllung des

Monumentes stattgefunden, welches auf Befehl des Kaisers zur

Erinnerung an jene Tapferen errichtet worden ist, die daselbst am 10. Juni 18418 im Kampfe für Thron und Vaterland den Helden— tod gestorben sind. Dem erhebenden Akte wohnten Ihre Kaiserlichen Hoheiten die Erz herzoge Albrecht und Wilheim, der FZM. Ritter . , , ,. . und Baron Reischach, die

arnisons-Kommandanten und Offiziere, mehrere estensis fizi die Civilbehörden ꝛc. bei. (W. ki . .

Großbritannien und Irlaud. London, 26. März. Bei der Bestattung der Herzogin von Kent waren von den auswärtigen Gesandten die Vertreter Preußens, Sachsens, Portu⸗ gals, Hannovers und Belgiens, von den Ministern nur die Lords Palmerston und Russell zugegen.

Die eidliche Erklärung (das affiavit), welche Kossuth gegen „seinen Kläger, den Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn und Böhmen“ am 16ten d. vor dem Vicekanzleigerichtshof abgegeben hat, ist ein weitläufiges Aktenstück. Wir geben im Folgenden dessen a,, Inhalt.

Ludwig Kossuth, erkläre und beschwöre Folgendes:

. Ich bin von Geburt ein 6 , Als König Fer⸗ dinand V. aufhörte, König, von Ungarn zu sein, und der Thron dadurch erledigt war, wurde ich durch den gesetzlich einberufenen und konstituir— ten ungagrischen Landtag am 14. April 1849 zum Gouverneur ernannt, bis der Landtag einen Beschluß über die permanente Regierungsform des dandes gefaßt haben werde. Diese meine Ernennung, sammt den ver⸗ möge derselben mir übertragenen Rechten und Functionen, ist nie zurück⸗ genommen worden; auch ist seit Ferdinand V. Niemand zum Thron ben

Üngarn berufen, oder als König von Ungarn burch den jeß⸗ lich berechtigten Landtag gen t . urch den hierzu ausschließ

2) Der Kläger in diesem Prozesse ist und war niemals König bon Ungarn, weder de jure noch de facto. De jure nicht, weil . . dinänd V. noch lebt, und weil kraft des 3. Artitels des Gesetzes von il die Tbronfolge nur auf den nächsten Leibeserben vererbt werden kann. Pe facto aber kann Niemand in Ungarn König sein, der nicht binnen

Der „Staats

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6 4 nach dem Tode des früheren Königs im Lande gekrönt wor⸗ den ist.

3) Der Kläger, der sich in der Anklageschrift fälschlich König von Ungarn nennt, bat das ausschließliche Recht, für Ungarn Papiergeld aus⸗ zugeben, niemals besessen und befitzt es auch heute nicht. Selbst wenn der Kläger wirklich König von Ungarn wäre, hätte er ohne Bewilligung des Landtags nimmermehr die Befugniß zu solcher Notenausgabe. Es wurde diese Berechtigung noch keinem einzigen König von Ungarn durch den Landtag zugestanden, vielmehr hat dieser formell dagegen Protest er⸗ hoben, daß ein König aus eigener Machtvollkommenheit ungarisches Papier⸗ geld ausgebe. Ich war die einzige Person, welche vom Landtas je zur Ausgabe von ungarischen Noten ermächtigt wurde: im Jahre 6 wäh⸗ rend' ich Finanzminister des Königs Ferdinand V. war, und im Jahre 1849 in meiner Eigenschaft als Landesgouverneur.

4) Der Kläger besaß und besitzt auch heute nicht das ausschließliche Vorrecht, irgend einem für Ungarn bestimmten Dokumente das nationale Wappen aufdrucken zu lassen, welches in der Anklageschrift fälschlich als das ungarische Königswappen bezeichnet wird. Er würde ein solches ausschließliches Vorrecht auch dann nicht besitzen, wenn er wirklich König von Üngarn wäre, was er nicht ist. Es hat nämlich niemals ein König⸗ lich ungarisches Wappen gegeben, sondern blos ein ungarisches Landes⸗ wappen, dessen Bestandtbeil die Krone ist. Dieses Wappen abzudrucken ist kein ausschließliches Privilegium des Königs; es darf es Jeder auf Zeitungen, Etiquetten u. dgl. drucken, und zwar geschieht dies in Ueber⸗ élnstimmung mit den Landesgesetzen, die wohl von »Kegni Corona- und »Regni Insigne“, niemals aber von „Regis Corona« und „Regis In- signe⸗ sprechen.

5) In den jetzt von mir gedruckten Noten erscheint das Landeswap⸗ pen blos in der Randverzierung und nicht zu dem Zwecke, um diesen Noten irgendwie Authentizität zu berschaffen.

6) Diese in der Anklageschrift als „falsche Noten“ bezeichneten Werth— zeichen geben sich für nichts Anderes, als das, was ihre Inschrift sagt, nus, Sie haben keine Aehnlichkeit mit anderen in besagter Klageschrift erwähnten Noten.

Y) Es ist durchaus falsch, daß ich diese Noten nach Ungarn schicken wollte, um sie dort an Mann zu bringen und in Umlauf zu setzen. Meine Ab⸗ sichten konnten weder dem Kläger, noch seinem hiesigen Gesandten bekannt sein. Ich erkläre hiermit, daß, nachdem Angefichts der gegenwärtigen Zustände in Europa und Oesterreich große politische Veränderungen nicht allein möglich, sondern wahrscheinlich sind, ich es für meine Pflicht er— achtet habe. Vorkehrungen für derartige Ereignisse zu treffen, damit im gegebenen Falle Ungarn nicht durch Mangel an Geldzeichen zu leiden habe. Aus diesem Grunde babe ich Noten anfertigen lassen, die hier in England sicher verwahrt werden sollten, bis jene Ereignisse eintreten wür⸗ den' die ihre Verwendung gestatten. Ich erkläre hiermit, daß es nie meine Absicht war, diese Nöten nach Ungarn zu schaffen, so lange die gegenwärtige Zwangsherrschaft daselbst besteht.

8) Aus der Fabrication dieser Noten kann somit dem ungarischen

Lande kein Schaden erwachsen. Die im Jahre 1848 und 1849 mit ge⸗ setzlicher Bewilligung des Fandtags von mir ausgegebenen Noten sind pon den in Ungarn eingebrochenen Generalen unt Beamten des Kläsers ungesetzlich erklärt und den Besitzern zum 'größten Theil abgenommen worden. 9) Angesichts des schweren Verlustes, der dadurch die Vesitzer traf, hielt ich es für meine Pflicht, Vorkehrungen zu treffen, diesen Schaden den Betroffenen nach Möglichkeit zu ersezen, wenn die Ereignisse mir dieses später einmal gestatten sollten. .

16) Mein Leben und meine Handlungen kennt die Welt. Es war stets mein Wunsch und mein Bestreben, in England, niemals einen Schritt zu thun, der eine Verletzung der Landesgesetze sein oder als eine solche auch nur gedeutet werden könnte.

Frankreich. P aris, 26. März. Der Staatsrath wird in der Angelegenheit des Bischofs von Poitiers erst nächste Woche sein Urtheil sprechen. Einstweilen hat derselbe über die Antwort des Prälaten berathen. Dieser erkennt die Kompetenz des Staatsrathes nicht an, da letzterer in dem Konkordate von 1801 nicht erwähnt sei. Er erklärt ferner, daß seine Anspielungen mit Pontius Pilatus den Kaiser keineswegs hätten treffen sollen, er habe nur die Broschüre des Herrn de la Guerronnière im Auge

ehabt. . Gestern fand in der Akademie der Wissenschaften die Preisvertheilung statt. Aus der Lalande-Stiftung erhielten Medaillen die Astronomen Robert Luther in Bilk bei Düssel⸗ dorf, Hermann Goldschmidt in CEhatillon bei Paris, Cha⸗ corn af in Paris, Ferguson in Washington und Forster und Lesser in Berlin. Den Monthyonschen Preis für Experimental⸗

Phhsiologie erhielt Stilling in Kassel wegen seines Werkes über

die Struttur den Rückenmarks. Italien. Neapel, 23. März.

Telegraphische Mittheilun⸗ gen berichten Folgendes über die dortigen Unruhen: Eine Arbeiter⸗ Rund gebung fand stattz dieselbe ward von Lihorio Romano ange⸗

führt und trug eine Fahne mit der phrygischen Mütze voraus. Die Besatzung wurde konsignirt; betrunkene Camorristen verwunde—

ten am Abend einige Rationalgardisten, welche unter den Unruhe—⸗ stiftern Verhaftungen pornahmen und die Sangiovannars (eine während der Anwesenheit Garibaldits vielfach genannte Person) führten. Die ganze Stadt gerieth in Schrecken. Am folgenden Tage wurde eine Prozession durch Schüsse unterbrochen. Seitdem wurde die Ruhe hergestellt. 3

Auch in Palermo wurden Aufruhr-Versuche gemacht. In der Gemeinde Santa Margherita herrschte schon seit längerer Zeit

große Zwietracht. An der Spitze einer der streiten ie

war ein gewisser Montalbano h k. am 3. . mordet wurde. Am Aten, bei dem Leichenbegängnisse, entspann sich ein Handgemenge zwischen den Freunden des Ermordeten und anderen Individuen, die für Anstifter des Mordes galten, Letz tere flüchteten sich in das Gemeindebaus; man wechselte Schüsse, und endlich wurde das Haus durch eine Mine in die Luft gesprengt. Die Zahl der Todten belief sich auf acht. Der Gouverneur von Girgenti eilte selbst auf den Schauplatz, man nahm mehrere Ver⸗ haftüugen und eine allgemeine Entwaffnung vor und leitete den Prozeß gegen die Unruhestifter ein. In Messina rührte der Pöbel fich gleichfalls und es erfolgten Kundgebungen, um die De⸗ molirung der Citadelle durchzusetzen. Diese Kundgebungen hatten einen der turiner Regierung feindseligen Charakter; sie waren jedech . noch muratistisch, da Garibaldi's Hoch dabei erscholl.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 21. März, Die bereits telegraphisch angedeutete Note im heutigen „Journal de St. Petersbourg“ lautet wörtlich:

Einige Zeitungen haben dem Gerüchte Glauben zu verschaffen gesucht, daß fremde Kabinette der russischen Regierung auf die süngsten Ereignisse in Warschau Rathschlaͤge ertheilt hätten. Wir haben nicht nöthig, die Unwahrscheinlichkeit dieser Behauptungen hervorzuheben. Die Voraussetzung, daß Schritte gethan worden feien, welche eben so wenig der Würde der Kabinette, denen man dieselben zuschreibt, als der Würde der Regierung, welche dieselben erfahren haben soll, entsprechen würden, beweist jedenfalls wenig Kenntniß der diplomatischen Gebräuche und der gegenseitigen Rück⸗ sichten, welche Großmaͤchte sich schulden.

Telegraphische Depeschen. (Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.)

Breslau, Mittwoch, 27. März, Nachmittags. Ein der „Schlesischen Zeitung“ aus Warschau zugegangenes Telegramm meldet die Verkündigung nachstehender Reformen: Der Lehrbezirk ist aufgehoben. Für Kultus und Unterricht wird eine besondere Kommission unter Direction Wielipolsti's gebildet. Die Schu⸗ len sollen allgemeinen Reformen unterzogen und höhere Lehr⸗ Anstalten, darunter eine Rechts-Akademie, errichtet werden. Es wird ein Staatsrath aus Geistlichen, Würdenträgern und Celebri⸗ täten gebildet. Das Petitionsrecht wird gewährt. Gubernial⸗ und Kreisräthe, so wie die Munizipalitäten in größeren Städten werden gewahlt.

Wien, Mittwoch, 27. Maͤrz, Abends. Wie die heutige „Oesterreichische Zeitung“ vernimmt, wäre der Beschluß der Judex Curial⸗-Konferenz betreffs Wiedereinführung der ungarischen Gesetze, so wie die Forderung eines unabhängigen ungarischen Ministeriums nicht genehmigt.

Nach dem Abendblatte des „Wanderer“ wäre die Reise des Kaisers nach Ungarn bis zur Stunde noch nicht beschlossen.

Turin, Mittwoch, 27. März. In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer verwarf Graf Cavour das Projekt einer fran⸗ zöͤsisch⸗italienischen Garnison in Rom, weil es dringend sei, diese Stadt sofort zur Hauptstadt zu erklaͤren. Die Translation werde durch ein Gesetz geschehen; man werde den Zeitpunkt bestimmen. Indem man der geistlichen Macht alle Garantieen der Freiheit biete] hoffe er, daß die öffentliche Meinung bald zu dieser Proklamirung disponirt und Frankreich mit Italien darin einig sein werde. Gra, Cavour unterstützte den Antrag Bouoncampagni's, der fast mit Einstimmigkeit angenommen wurde.

Literatur, Kunst und Wissen schaft.

Kunstfreunden sich mit der

nächsten Jahres blos und wenn auch G

18 Grenze

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Was

verstorbener Künstler;

angenommen werd

Vorsitz nach langw

die Malerschulen d

theiligen wollen, sei es jedem Lan

welcher die Auswahl geschehen soll,

nissen vorzubeugen, soll bei Zeiten bel stellungsraum jedem Staate eingeraãur sollen die betre sse Hauptzweck der Ausstellung d die K

wart anschaulich zu machen.

worden, daß Werke aller jener Maler,

gelassen werden sollen, sonüt auch Gemaͤlde von Hogarth, Hudson, Rey⸗

nolds, Gainsborough und Wilson.