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Oeffentli cher Anzeiger.
Bekanntmachung.
lobe . J. Ni. 35362,ft. 1861.
Das an dem schiffbaren Ueckerflusse belegene Königliche Eisenhüttenwerk in Torgelow, Uecker⸗
münder Kreises, soll in öffentlicher Licitation
am 3. Mai 1861, Vormittags 11 Uhr, in Torgelow durch den zum Kommissarius be⸗ stellten Königlichen Landrath Balcke an den
Meistbietenden verkauft werden.
Das genannte Hüttenwerk besteht aus einer Gießhütte mit einem Hohofen, einem Kupolofen und doppelt wirkendem Cylindergebläse, einer Lehmformhütte mit Darrkammer, einer Putz⸗ kammer, einem Kalkhammer, einer Drehwerks⸗ hütte mit Hobelmaschine, drei eisernen und zwei Bohrtisch und zwei Buchsenbohrgängen, zwei Stabhammerhütten mit
hölzernen Drehbänken,
einem einfach wirkenden CEylindergebläse und einem Ventilator, einer Mahlmühle mit zwei Mahlgängen, einem Verkoakungsofen, einem Probirhause, zwei gen zwei Kohlen⸗ schuppen, einem Dienstlokale für die Verwal⸗ tungsbeamten, so wie Wohn⸗ und Wirthschafts⸗ gebaͤuden für diese und die Hüttenarbeiter.
Die zu dem Hüttenwerk Torgelow gehörigen Grundstücke betragen inkl. Hof⸗ und Baustellen circa 45 Morgen.
Ausgeschloßsen von dem Verkauf bleiben die Schifffabrts⸗Schleuse der Uecker, das Schleusen— meister⸗Etablissement, das Grundstück des Hütten⸗ schmidts Sauer, das Recht zum Raff⸗ und Lese⸗ bolz Sammeln und das Waldweide⸗Recht.
Die zum Zwecke des Verkaufs über das Hüttenwerk nebst Zubehör aufgenommene Tage schließt mit 52,480 Thlr. ab, nachdem der Kapital⸗ werth der jetzt bestehenden auf jährlich 514 Thlr. 15 Sgr. berechneten Abgaben und Lasten in Abzug gekommen ist.
Kaufliebhaber find verpflichtet, sich am Tage der öffentlichen Licitation über ihre Zahlungs—
ähigkeit resp. über die Sicherheit des Kontrakts⸗ tn nn, ihnen i, ink e nnn,
des Verkaufsgeschäfts beauftragten Herrn Land rath Balcke auszuweisen. Auch muß der Best— bietende eine Caution von 5000 Thlr. in in— ländischen Staatspapieren im Licitationstermin zu Händen des Kommissarius deponiren.
Der Meistbietende bleibt drei Monate lang, vom Tage des Licitationstermins gerechnet, an sein Gebot gebunden, während der Zuschlag an den Meistbietenden der höheren und Allerhöch— sten Genehmigung vorbehalten wird.
Die Uebergabe an den Käufer erfolgt inner⸗ halb vier Wochen, nachdem der Kaufkontrakt abgeschlossen, bestätigt und die erste Hälfte des Kaufgeldes bezahlt ist.
Die speziellen Veräußerungs⸗Bedingungen, so wie die Werthstare, können in der Geheimen Registratur der V. Abtheilung des Königlichen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffent— liche Arbeiten (Lindenstraße Nr. 47 in Berlin), in der Registratur J. A. der unterzeichneten Re⸗— gierung, bei dem Königlichen Landraths⸗A Amte in Ueckermünde und bei dem Königlichen Hütten⸗ Amte in Torgelow eingesehen werden.
Stettin, den 6. Februar 1861.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Bredoreck.
I618 Bekanntmachung. Der Knecht George Iwekautzkas aus Szapten, der Gerbergeselle August Buerger aus Wohren, der Knecht Christian Kaempfert aus Raudohnen, der Faärbergeselle Au gu st Roewer aus Gawehnen, der Knecht Friedrich Koslowski aus Amalienhoff und der Schmied⸗ bursche Friedrich Pacht aus Stallupönen sind angeklagt, ohne Erlaubniß die Königlichen Lande berlassen und sich dadurch dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen gesucht zu haben und deshalb durch Beschluß vom heu⸗ tigen Tage wegen Vergehens gegen den §. 110 des Strafgesetzbuchs zur Unterfuchung gezogen. Dieselben werden daher hiermit aufgefordert, in, dem zum mündlichen Verfahren 'auf den 17. Juli e., Vormittags 16 Uhr, an—
werden können.
verfahren werden. Stallupönen, den 18. März 1861. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
620 Ad V. Vro. 988. Oeffentliche Vorladung.
buches gegen folgende Personen:
2) Lucas Rybicki aus Manlitz, die Untersachung eingeleitet.
der Sache, ist ein Termin auf den 12. Juli d. F.,
um 11 Uhr Vormittags, im Sitzungssaale unseres Geschäftshauses anbe— raumt, zu welchem die oben bezeichneten Perso⸗ nen unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß im Falle ihres Ausbleibens mit der Unter— suchung und Entscheidung der Sache ig eontu— maciam verfahren werden wird. Dieselben haben die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweis⸗ mittel über ganz bestimmt anzuführende That— sachen im Termine mit zur Stelle zu bringen oder uns solche so zeitig vor dem Termine an— zuzeigen, daß fie noch zu demselben herbeigeschafft
iL eben roönnen.
Schubin, den 14. März 1861. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
393 Oeffentliche Vorladung.
Hegen die nachbenannten Militairpflichtigen:
1) Handlungsdiener Friedrich Rudolph Bange aus Cottbus, geboren den 6. Marz 1836,
2) Häuslersohn Christian Zerna aus Mil—
kersdorf, geboren den 17. Oktober 1838,
3) Tuchmachergeselle Carl Gottfried Wilhelm Schrebler aus Peitz, geboren den 27. Fe—
bruar 1836,
4) Carl Friedrich Leopold Buschmann aus Burgdorf, geboren den 21. Januar 1837, ist durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts bom 18. Februar 1861, wegen Auswanderns ohne Erlaubniß, um sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, gemäß der Vorschriften des Strafgesetzbuchs §. 116 und des Gesetzes vom 10. März 1856, die Er⸗ öffnung der Untersuchung beschlossen.
Zur öffentlichen Verhandlung der Sache ist
ein Termin auf
den 3. September 1861, Vormittags 11 Uh
an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 4, anbe—
raumt, zu welchem die vorgenannten Angeklag—
ten mit der Aufforderung vorgeladen werden,
zur festgesetzten Stunde zu erscheinen, und die
zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel
mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Ge⸗
richte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß
fie noch zu demselben herbeigeschafft werden
können.
Zugleich wird den Angeklagten eröffnet, daß
im Falle ihres Ausbleibens mit der Unter⸗
suchung und Entscheidung in eontumaciam wider
sie . werden wird.
Cottbus, den 18. Februar 1861.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
[20865 Noth wendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Carthaus.
beraumten Termin zur festgeseßzten Stunde zu er—
Das dem Gustab Milczewski gehörige Vor— werk Kloden Nr. 1, enthaltend 800 Morgen
scheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienen“ den Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem Richter so zeitig vor dem Termin anzuzeigen, daß sie noch zu demselben beschafft
Im Falle ihres Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Entscheidung in eontumaeiam
Auf den Antrag des Staats-Anwalts ist wegen Verlassens der Königlichen Lande ohne Erlaubniß und in der Absicht, sich dadurch dem Eintritt in den Dienst des stebenden Heeres zu entziehen, auf Grund des §. 110 des Strafgesetz⸗
1) Mathias Sadkowiak aus Barcin Dominium,
Zur Verantwortung der gedachten Personen, so wie zur öffentlichen mündlichen Verhandlung
169 A RNuthen und gerichtlich abgeschätzt gös6 Thlr. 10 Sgr., ö. der e r er , schein und Bedingungen in der Negistratur ein⸗ zusehenden Taxe, soll am 8. Mai 1861, Vor. mittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtz⸗ stelle a ft werden.
Folgende dem Aufenthalte nach unbek Glaͤubiger, als: ö. ö
I) der Besitzer Milezewski, 2) der Johann Krefft senior werden hierzu öffentlich vorgeladen.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hhpo— thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte anzu— melden.
Carthaus, den 22. Oktober 1860.
Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.
1619 Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Dt.“ Crone, den 20. März 1861.
Das im Dorfe Schrotz unter Nr. 5 des Hypo⸗ thekenbuchs belegene, dem Herrmann Geske gehö— rige Freibauergut, abgeschätzt auf 8764 Thlr. 15 Sgr., zufolge der nebst Sypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 15. Oktober 1861, Vormit⸗ tags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo—⸗ thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations⸗-Gerichte an— zumelden.
(633 Bekanntmachung.
Der zum Verkauf des Guts Venetia mit Zu⸗ behör am 18. April d. J. anstehende Termin ist aufgehoben.
Schubin, den 26. März 1861.
sönigliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
76
Auf den Antrag der hiesigen Stadtgemeinde und des Bäckermeisters Zimmermann hierselbst als jetzigen Besitzer des Wohnhauses Stallu— poenen Nr. 78 nebst Gärten; ferner der Acker⸗ stücke Nr. 27 und 28 mit einer separirten Grund— fläche von 69 Morgen 8 IRuthen und 2Scheu— nen, von welchen Grundstücken noch der Besikz— titel für die Mälzenbräuer Johann Christian und Anna Barbara Schaeferschen Eheleute ge⸗ mäß Verfügung vom 11. August 1784 berichtigt ist, werden alle diejenigen, welche Realansprüche auf diese Grundstücke zu haben bermeinen, auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche in dem am 28. Juni 1861, Vormittags 11 Uhr, bor dem Herrn Kreisrichter Krause anberaumten Termin geltend zu machen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen werden präkludirt und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt wer⸗— den wird. Stallupoenen, den 27. Dezember 1860.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
513 Bekanntmachung.
Das Königliche Kreisgericht zu Posen,
Abtheilung für Civilsachen.
Posen, am 13. Februar 1861. Am 29. Oktober 1859 sind dem Post⸗-Fiskus während der Beförderung der Personen-Post en. Bosen nach Pleschen die Posener Renten⸗ Lit. A. über 1000 Thlr. Nr. S623. 8624. 86265. S626. S671 und
. ; GVS6sto,
Lit. 6. über 590 Thlr. Nr. 2387 und 2388, Lit. C. über 100 Thlr. Nr. 7756. 7737. 7738. ; ; 7783 und T 7S84, Lit. D. über 25 Thlr. Nr. 5524. 5525. 5536.
5527. 5528 und 5529,
über 10 Thlr. Nr. 6682. 6683. 6684. K . rid. 6ozh und Serie I uh lens stohl t den Coupons Serie II. Rr. 3— 16 gestohlen . . den ermittelten Dieb, den Post⸗Expe⸗ ditions⸗ Gehilfen J. Bier, angeblich verbrannt worden. Es wird deshalb ein Jeder, der an diese Nentenbriefe ein Anrecht zu haben ver⸗ meint, aufgefordert, sich bei uns spätestens in den ir, 1662, Vormittags um 11 Ubr, por dem Herrn Kreisrichter Müßell im Instruc— tionszimmer anb eraumten Ediktal⸗ Termine zu melden und seine Nechte nachzuweisen, widrigen⸗ falls die Rentenbriefe für erloschen erklärt und neue an deren Stelle ausgefertigt werden sollen.
fe mn ern der Konkursgläubiger, In dem Konkurse über das Vermögen des Kanfmanns Samuel Gottlieb Braunbeck zu Schweidnitz ist zur Anmeldung der Forderun⸗ gen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 23. April e, einschließ lich festgesetzts worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechts⸗ hängig sein oder nicht, mit dem dafür verlang⸗ ten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. . Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit pom JT. März e. bis zum a der zweiten Frist ngemeldeten Forderungen ist . ; . w den 4. Mai 1861, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommisfar Herrn Kreisgerichtsrath Thiele im Zimmer Nr. 3 unseres Geschäfts⸗ lokales anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger auf⸗ gefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. a Wer seine Änmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anla⸗
gen beizufügen. ; 3e iger, welcher nicht in unserm Jeder Gläubiger elche n, ,,
Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, ei Anmeldung seiner gerne einen am eh en Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns ; ö rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten. bestel⸗ len und zu den Akten anzeigen. , , welchen es bier an Bekanntschaft feblt, werden die Rechtsanwalte Burkert, Gröger und die Justizräthe Eochius und Koch hier zu Sachwal⸗ tern borgeschlagen. Bar f den 23. März . Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
[630 ᷣ - . l ] dem Konkurse über das Vermögen des
Tuchmachermeisters Friedrich Molt zu Peitz ist
zur Anmeldung der Forderungen der Konkurs⸗ läubiger noch eine zweite Frist ; ; bis zum 20. nf 8 8 einschließlich festgesetzt worden. ; 6 Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, fie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. . . Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 24. Februar d. J. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen 2st auf den 8. Mai d. J.“ Vormittags 8 Uhr, . vor dem Kommissar, Kreisrichter Mann, im
Ziminer Nr 4 des unterzeichneten Gerichts an-
deraumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb ejner der Fristen angemeldet haben. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen. —ᷣ ᷣ Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsißz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiefigen Orte wohnhaften, oder zur Praxis bei uns be⸗ rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen,
und her Rechts Anwalt Kobligk zu Sachwaltern vorgeschlagen.
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welcher um das Jahr 1818 von Friedrich sgrün weg auf die Wanderschaft gegangen und über 30 Jahre keine Nachricht von sich gegeben hat, sowie
welcher um das Jahr 1811 in Kriegsdienste ge⸗ treten und seit wenigstens 35 Jahren ohne Nach⸗ richt abwesend ist, wurde auf Antrag des Bru⸗ ders Hammers und eines Sohnes von einem Bruder des genannten Herzer beschlossen nach den Vorschriften des Mandates vom 13. Nobem⸗ ber 1779 wegen Verfügung über das hier be⸗ kannte Vermögen Hammers von 667Thlr. 6 Ngr. 7 Pf. und über das Vermögen Herzers von 160 Thlr. 8 Ngr. 3 Pf. das Ediktalverfahren einzuleiten.
resp. deren Erben, ingleichen wer sonst aus irgend
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Cottbus, den 19. März 1861. — Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Ediktalladung. Wegen Ermittelung des Lebens oder Todes
geborenen Johann Gottlieb Hammer,
2) des am 26. April 17990 in Wildenfels ge⸗ borenen Friedrich Wilhelm Herzer,
Es werden daher die genannten Abwesenden
einem Rechts grunde Änsprüche an das Vermögen der genannten Verschollenen haben sollte, hier⸗ mit bei Verlust der Wohlthat der Wiederein⸗ setzung in den vorigen Stand und unter der Verwarnung, daß die Abwesenden für todt, die⸗ jenigen aber, welche an ihr Vermögen Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu machen haben, deren für verluftig werden erklärt werden, geladen, in au
. . 4. September 18614. anberaumten Anmeldungs⸗Termine Vormittags persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevoll⸗ mächtigte an hiesiger Gerichtsamtsstelle zu er⸗ scheinen, sich anzugeben, ihre Ansprüche anzumel⸗ ben und zu bescheinigen, mit dem bestellten Kon⸗ tradiktor, resp. unter einander rechtlich zu ver; fahren, binnen 6 Wochen zu besch ließen, hierauf ö den 19. Oktober 1861
s Aktenschlusses und ; n h sfö Rovember 18651 der Bekanntmachung eines Erkenntnisses, welches rücksichtlich der Ausbleibenden Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet werden wird, gegenwärtig u sein. 1 , n . Erb⸗Interessenten und Gläubiger haben zur Empfangnahme von Ladungen bei 5 Thlr. Strafe Bevollmächtigte allhier zu bestellen. . . e fbenfels, am J. Februar 1861.
Das Königliche Gerichtsamt daselbst.
290 Ediktal⸗ Ladung. 5 dem unterzeichneten Königlichen Gerichts⸗ Amte ist
r Befestigung . ⸗ . 9. n hen den legitimirten Erben des am 22. Juli 1859 in Grünberg bei Dres⸗
August Robert Wagner und den bekann⸗ , ,,, Nachlasses desselben am 13. September. 1860 abge⸗ schlossenen gerichtlichen Vergleichs, und
einer zwischen den bekannten Gläubigern des vormaligen Postschreibers Herrn Hugo Gideon Kühne aus Radeberg zu Abwen⸗ dung des formellen Konkurses getroffenen gütlichen neh ln nt.
uf Antrag der betreffenden Abwesenheits vor⸗ a, m 3 resp. der nächsten Anverwandten Behufs der . des Lebens oder Todes enannter Abwesenden: : 5 Schneidergesellen Carl Wilhelm Beyer aus Ottendorf, geb. daselbst am 7. Ottober 1796, welcher seit dem Fahre 1816 ab⸗ wesend ist, auch seit 188 feine Nachricht von sich gegeben hat, und dessen hier in Verwahrung befindliches Vermögen sich auf 204 Thlr. 12 Ngr. beläuft; des am 6. Oktsber 11786 gebornen Georg Friedrich Beg uhn aus Radeberg, welcher im Jahre 1808 in franzoͤsische Krlegsdienste
1) des in St. Micheln am 25. Januar .
den verstorbenen dasigen Pfarrers, Herrn
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, kenn. die Justiz⸗Näthe Behm und Hagen
getreten ist, seit dem Jahre 1812 aber
etwas nicht von si ren lassen, und dessen Vermögen in 938 96 8 6 besteht;
3) des Friedrich Gabriel Möller aus Rade⸗ berg, welcher im Jahre 1812 als sä . Dragoner, in Begleitung seiner Ehefrau, Marie Sophie, geb. Werner, am russischen Feldzuge Theil genommen, aus demselben aber nicht heimgekehrt, sondern seitdem ver⸗ schollen ist, und für welchen 88 Thlr. 28 Ngr. 6 Pf. in einem Radeberger Sparkassenbuche deponirt sind; des Carl Gottlieb Dorn ebendaher, geb. am 30. Mai 1187, welcher im Jahre 1812 als Kavallerist nach Rußland gegangen ist und dem dortigen Feldzuge beigewohnt hat, seit⸗ dem aber verschollen ist und dessen Ver⸗ mögen in N Thlr. 3 Ngr. 3 Pf. besteht; der Johanne Eleonore verehelichten Höhne, geb. Wilke aus Radeberg, geb. am 25. Sep⸗
tember 1778, welche im Jahre 1818 mit
ihrem Ehemanne und vier Kindern nach Polen gezogen sein soll, auch seit dieser Zeit keine Nachricht von sich gegeben hat, und deren Vermögen 21 Thlr. 11 Ngr. 4 Pf. beträgt; des am 28. Oktober 1318 in Radeberg ge⸗ bornen, vor länger als zwanzig Jahren in die Fremde gegangenen und seitdem ver⸗ schollenen Schneidergesellen Carl Gottlob Zimmermann, dessen Vermögen in 49 Thaler 16 Ngr. 4 Pf. besteht; . des Schmiedegesellen Johann Christian Wünsche aus Vangebrück, welcher im Jahre 1508 auf die Wanderschaft in die Fremde gegangen ist, auch seit mindestens 3 Jah⸗ ren keine Rachricht von sich gegeben hat, und für welchen auf der Häuslernahrung Carl Gottfried Wünsche's in Langebrück, Fol. 91 des dasigen Grundbuchs, vermöge Kaufs vom 18. März 1801 6 Thlr. 8 Ngr. 9 Pf. statt 7 M. Fl, versichert sind; des am 29. Januar 1798 in Langebrück ge⸗ bornen Johann George Hildebrand, wel⸗ cher im Jahre 1819 als Schmiedegesell nach Rußland gegangen ist, seit dem Jahre 1822 aber keine Nachricht von sich gegeben hat und für welchen auf Carl CEhristian Hildebrands Gartennahrung zu Langebrück, Fol. 49. bes dasigen Grundbuchs, 46 Thlr. 8 Ngr. 3 Pf. . 9 Thlr. Conventions⸗ Geld hypothekarisch haften,
die 6 von Ediktalien nach Maßgabe des
Mandats vom 13. November 1779 beschlossen
worden.
Gerichts amtswegen werden daher die Abwesen⸗ den unter 1I., oder dafern diese bereits verstor⸗ ben fein sollten, deren Erben und alle Diejeni⸗ gen, welche als Cessionare oder sonst an deren Vermögen Ansprüche zu haben glauben, ingleichen die etwaigen unbekannten Gläubiger des Wag⸗ nerschen Nachlasses unter JL.a und des unter J. genannten Kühne, die Abwesenden un⸗ ter der Verwarnung, daß sie außerdem für todt werden erklärt werden, die übrigen Interessenten, und insbesondere die unbekannten Bläubiger der Eingangs gedachten Kreditwesen bei Strafe des Ausschlusses und des Verlustes ihrer Ansprüche, so wie der ihnen etwa zu⸗ stehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hierdurch geladen, .
den 13. Juli 1861, welcher zum Anmeldungstermine anberaumt worden, zu rechter Vormittagszeit in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Gerichtsamtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen zu liquidi ren und zu bescheinigen, hierüber mit dem zu bestellenden Rontradiktor und nach Befinden der Priorität halber unter sich schriftlich zu , n. binnen sechs Wochen
beschließen, sodann aber 2 23. 34. n ,, rotulation der Akten, so
ö. den 30. September 1861
der Bekanntmachung eines Erkenntnisses. welches rücksich lich der Außenbleibenden Mittags 12Uhr für publizirt geachtet werden wird, fich zu ge⸗ wärtigen. .
ü artige Interessenten haben, ein Jeder
ö 46 Bevollmächtigte an hiesigem zu bestellen. 3 bei Dresden, am 8. Februar 1861. Königl. fächs. Gerichtsamt allda. Rö misch.