666 Berliner Börse VOlIlll 4. A ril 1861. as Abonnement hbekrägt: 2. 2 * * e Bost - Anstalten des In- und P . Köni 9g li ch P reus is ch er , ,.
Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Celd-Lours. Eisenbahn · Actien. auler, he, ö Brf. GlId. 2 26 Ifs Br. aid. ᷣ . . preis Er schung. ö nahe der Ceinnger'r) . Aachen -Duss eldor f᷑ 743 Berlin- Anhalter .... * *
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; Berg. Märk. Lit. A. 87 do. II. Em. — 1 9 Kur- und Neumärk. do. do. Lit. B. Berlin- Potsd. Magdb Hamburg ̃ . do. do. Berlin- Anhalter .... 53 114 do. itt. B. Ostpreussis ehe ! Berlin- Hamburger.. — do. Litt. C. 1 Berlin- Potsd. Magd. 137 do. Litt. D. Pommersche ...... .. 3 . e, . 1083 , n, . resl. Schw. - Freib.. — o. Serie h'rieg · Neisse — do. III. Serie Cöln- Mindener .... 135 BrsI. Schw. Erb. Lt. D. , . 3. 217 er Magdeb.-Wittenb. .. õln- Mindener Vom Staat garanti rte Mar fer Hammer.. Litt. B 3 — Miederschles. Märk. . Westpreuss. ..... ... RKieders chl. Lweigb. . d do. (Stamm-) Prior. Obers ehl. Litt. A. u. C. ; do. Litt. B. . ken tenbrieke. Oppeln - Tarnowitrer Fonds- Comr se. Kur- und Neumärk. — Erinz Wilh. (8t. V.)
Freiwillige Anleihe Fommersche .. ...... . Rheinische Staats-Anleihe von 1859... Peosensche 2 Ado. (Stamm- Staats- Anleihen v. 1850, 1852, Preussische .... ..... g Rhein-Nahe .. ...... 1854, 1855, 1857, 1859 Rhein. und Westph. 3 „ Rhrt. Crf.- Kr. Gdb. ? dito von 1856 Si cehsis ehe Stargard- Posen.... dito ; 386 1853 Schlesische ref; 6 Staats - Schuldscheine . ilh. (Cos. -Odbg.). Prämien- Anl. v. 1555 à 100 Th. Er. Bk. Anth. Scheine 3 do. (Stamm-) Prior. ͤ Kur- u. Neum. Schuldverschr. Friedriehsdꝰ or 13 u do. do. do. Fr. Wilh. (St. V.I.S. Oder-Deichbau-obligationen Gold- Kronen . , do. Il. Serie Berliner Stadt- Obligationen. Andere Goldmünzen werden usancemässig 4 pCt. parecbnet. do. III. Serie do. do. 25 Thlr Rheinische Schuldverschr.d. Berl. Kaufm. P rioritäts-Oblig. do. vom Staat gar. 3 ; Aachen-Düsseldorf. . S3 83 ; do. II. Emission 4 S2 813 Rhein-Nahe v. St. gar. do. III. Emission
S7. S6 h Rhrt. Crf. Kr. Gladb. Müänzprels des SIilbers bel der Königl. Mänzo. Aachen - Mastrichter do. II. Emission
63 de. II. Serie
. do. III. Serie Das Pfund fein Silber Bergis h- Märkische. do. II. Serie
Stargard - Posen
do. II. Emission 4 bei einem Eeingehalte von 0, 9so und darüber 29 Thlr. 21 Sgr. do. III. S. v. St, 3 gar. bei einem Feingehalte unter O, 9so .... ...... kJ 29 Thlr. 20 Sgr.. do. I. Serie
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Wien, österr. Währ. 150 FI. dito 150 FI. Augsburg südd. W. 100 FEI. Frłf.a. M. sidd. W. 1099 RFI. Leipzig in Cour. im 14 . 3 100 Thlr Fetersburg 100 S. R....
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Warschau 90 S. R. ..... Bremen 100 Th. G.. .
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Magdeburg -Wittenb. 2 Nie derschles.- Märk.. do. Conv. do. do. III. Serie do. IV. Serie Ober- Schles. Litt. A. do. Litt. B. do. Litt. C. do. Litt. D. do. Litt. E. do. Litt. F.
8 *
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die mit dem Prüfungszwange in unmittelbarer Verbindung
Den seitherigen Landraths-Amts-Verweser, Regierungs-Assessor stehende Abgrenzung der einzelnen Handwerke gegen einander zur Robert Victor von Puttkammer zum Landrathe des Kreifes Folge habe. ; . . ; Demmin, im Regierungs-Bezirk Stettin, zu ernennen. Eine nähere Erörterung der in dieser Hinsicht angeführten
. Wahrnehmungen läßt indessen erkennen, daß die gerügten Uebel⸗ stände weniger in der bestehenden Gesetzgebung selbst, als vielmehr in einer unrichtigen Auffassung oder Ausführung der letzteren ihren Grund haben. Dieselben würden zum größten Theile nicht einge⸗ Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche treten sein, wenn bei der Handhabung der Verordnung vom 9 Februar
Arbeiten. 13849 folgende Bestimmungen nicht häufig außer Acht gelassen wor⸗
den wären: Cirkular-Verfügung vom 2. April 1861 — betref⸗ 1) Das Gesetz vom 135. Mai 18514 gemährt, indem es im 8. 5 9 . . für die Wahl der Mitglieder der Prüfungs⸗Kommissionen der fend die Gutachten der Königlichen Regierungen Innungen die Best tigung der rr nn , ,. über Veränderungen der bestehenden Gewerbe— erfordert und die Ernennung der Mitglieder der Kreis⸗ Gesetzgebung. Prüfungs⸗Kommissionen dem Landrathe zuweist, aus⸗ reichende Gelegenheit zur Ausschließung unbefähigter oder pflichtvergessener Meister von der Mitwirkung bei den Prü— fungen. Es ist deshalb nicht anzuerkennen, daß, wie manche ö . Behörden annehmen, die Prüfungsvorschriften schon aus
Durch meinen Erlaß vom 16. Juni v. J. sind die König: dem Grunde aufzuheben seien, weil bei den Prüfungs⸗ lichen Regierungen aufgefordert worden, ein auf Thatsachen und meistern einerseits die Befähigung zur Abhaltung der Prü⸗ praktische Erfahrungen begründetes Urtheil über die Ergebnisse ab— fungen vermißt werde, und andererseits die Neigung vorwalte, zugeben, welche bei der Handhabung der auf der Allgemeinen Ge⸗ aus persönlichen Rücksichten den zu Prüfenden entweder zu werbeordnung vom 17. Januar 1845 und der Verordnung vom begünstigen oder von dem selbstständigen Gewerbebetriebe ab—⸗ 9g. Februar 1819 beruhenden Gewerbe-Gesetzgebung hervorgetreten zuhalten.
F ; sind, und die Folgerungen darzulegen, zu welchen jene Ergebnisse Nach §. 1 der Anweisnng für die Prüfungs- Kommissionen Nie htamtiicke Notirungen. in Be iehung auf das Bedürfniß oder die Räthlichkeit von Aban, vom 31. März 1849 haf jede Kommission mit Zustimmung = derungen dieser Gesetzgebung geführt haben. 3. des Gewerberaths beziehungsweise der Kommunalbehörde die⸗ . 2 llt Br. . 6 oe ar Bil n en. So weit die darauf erstatteten Berichte den handwerksmäßigen jenigen Aufgaben fur die Prüfungen festzustellen, unter Ausl. Elscnbahn- laland. Fonds. Ausl. Fonds. e. er. e, , , e. e Gewerbebetrieb zum Gegenstande haben, ist ihr Inhalt in der bei welchen die zu Prüfenden ihre Probearbeiten wählen dürfen. Stamm · Ellen. . ,,,, folgenden Denkschrift zusammengestellt. ⸗ Dabei sollen ungewöhnliche oder schwer zu verwer⸗ Amsterdam - Rotterdam Kw do. neueste Loose .. Dieselbe ergiebt, daß sich die überwiegende Mehrzahl der ö thende Arbeiten ausgeschlossen werden. In gleicher Weise Loebau- Littau .... ... Königsberg. mr, , . Russ. Stiegl. 5. Anl.. nommenen Behörden nicht allein für die Erhaltung der auf zwangs⸗ / sind nach §. , jeder Kommission die Prüfungs⸗ udwigshafen- Bexbach Nagckeburger do. 3 do. do. 6. Anl.. losem Beitritt beruhenden Handwerker-Innungen in ihrer bisherigen gebühren mit Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse Az. Liudwęh. Lt. A. u. C. . . do. I. Rothschild Lvʒ t. Wirksamkeit, sondern auch für die Beibehaltung der Vorschriften möglichst niedrig zu bestimmen. n , . vii Berl. Hand. 0Gesellsch. do. Neue Engl. Anleihe über die Lehrlings- und Gesellenzeit und über die Verpflichtung Wenn dessenungeachtet in mehreren der vorliegenden Be— k , , , , . 1 . zur Ablegung der Gesellen und Meisterpruüͤfungen ausgesprochen richte darauf hingewiesen wird, daß die Kosten der Prüfun⸗ a Schles. Bank- Verein. , ö ö . 1 hat. Zur Begründung dieser Auffassung ist geltend gemacht wor⸗ gen und des Meisterstücks viele geschickte Handwerker von PFommersch. Ritters eh. B. K , 6. ö 9 ,, den, daß die Rücksicht auf die zu bestehende Prüfung die Lehrlinge dem Nachweise ihrer Befähigung zurückhalten, so liefert diese 4 —— ier. , rb, n, und Gesellen zu größerem Fleiße bei der Arbeit, so wie zum Be⸗ Anführung den Beweis, daß die betheiligten Behörden unter⸗ usl. Prioritäts. Leipziger Credithank. . Foln. Pfandbr. in S. -R. , , , ,. daß dadurch ; . . n Mißhra ; Actien Nn astrie· ctlen Lukemburger Bank. .. do. Tn n Fl... suche der Sonntags- und Fortbildung schulen anrege, urch lassen haben, gegen die wahrgenommenen Mißbräuche recht⸗ ; h ? Meininger Creditbank. Dessauer Prämien-Anl. zugleich die Aufrechthaltung guter Ordnung in den Werkstäͤtten zeitig einzuschreiten. KNordb. (Friedr. Wilh.) 4 100 Hoerder Hüttenwerk. . — — „Korddeutsche Bank. .. Lamb. St. Prim. - Anl. erleichtert werde, daß der guͤnstige Erfolg sich sowobl in der bessern Den zur Sprache gebrachten Meldungen zur Ablegung der Belg 9blig. J. de Est 4 liner va 5 — Oesterreieh. Credit. . — EKurhess. Pr. Obl. 40 Th. Beschaffenheit der gelieferten Probearbeiten, als auch in der leich⸗ Prüfung bei entfernteren Prüfungs-Kommissionen do. Samb. et Meuse 4 ö Fabrik v. Eisenbahnbed. 5 — Thüringer Dank 553. Neue Bad. do. 35 FI. teren Versorgung der Werkstätten mit brauchbaren Gesellen her⸗ zu dem Zwecke, um bei diesen das Prüsungsjeugniß leichter Gester. franz. Staatsbahn 3 2475 Dessauer Kent. Gas. .. 5 43 Weimar. Bank 733 Sebwed. 10 Rl. St. Pr. A. ausstelle, daß ferner die Zahl tüchtiger Handwerksmeister in neuerer zu erlangen, als bei der Prüfungs-Kommission des Wohn⸗ 838 ö — Zeit erheblich zugenommen, dagegen die Zahl derjenigen, welche in orts, ist dadurch vorzubeugen, daß die Vorsitzenden solcher
Sächsische Rentenbriefe 974 a Z gem. Aachen Mastriehter 187 a 19 gem. Berlin-Potsdam-Magdeburger abgest. 133 gem. Bresl. Sehweidn. unreifem Lebensalter und, ohne genügende Vorbereitung den selbst⸗ Kommissionen, welche die ergangenen Kompetenz⸗Bestimmun⸗ Freib. 935 2 945 gem. Magdeburg-Wittenberge 377 a 373 gem. Nordbahn (Fr Wilh.) 43 a gem. Gesterr. Eranz. Staatsbahn 1203 a ständigen Handwerks-Betrieb beginnen, sich vermindert habe und daß gen überschreiten, für jeden derartigen Verstoß verantwortlich 121 gem. Diseonte-Commandit-Antheile 815 a S2 gem. Dessauer Credit 123 2 gem. Oestr. Credit 51 a 3 gem. Oesterr. National-Anleihe die den Innungen eingeräumte Mitwirkung bei der Regelung der gemacht und nach Befinden durch nachdrückliche Ordnungs⸗ 49 a gem. Lehrlings- und Arbeitsverhältnisse und bei den Prüfungen für die strafen zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten angehalten wer⸗ gedeihliche Entwickelung der gewerblichen Verhältnisse in gleichem den. In dieser Beziehung werden der Königlichen Regierung Grade dienlich sei, wie diese Mitwirkung der Erhaltung der ge⸗ die Bestimmungen des Eirfular⸗-Erlasses vom 31. März 1849 dachten Corporationen und der mit ihnen verbundenen wohlthätigen zu VI. und die Erlasse vom 2. Dezember 1851 und 17ten Einrichtungen bedinge. April 1858 in Erinnerung gebracht.
Andere Behörden sind durch mehrfache von ihnen wahrgenom⸗ Die Verschiedenheit der für den Betrieb der einzelnen Hand—⸗ mene Uebelstände veranlaßt worden, für wesentliche Aenderungen werke erforderlichen stenntnisse und Fertigkeiten bedingen zwar Redaction und Rendantur: Schwieger. der erwähnten Vorschriften zu stimmen. Als solche r, n. . 1 . k ö. nd, n der Denkschrift, hauptsächlich die mangelhafte eineswegs in dem Sinne, ; erke ein, Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen . Hofbuchbruckerei. 39 , rhelt en gung ö ö ö nebst . . allen . hin abgeschlossenes Gebiet ausschließlich zu über⸗
(Rudolph Decker.) diese veranlaßten Zeit- und Kostenaufwande, so wie die Nachtheile weisen ware, Die Art, wie sich der Betrieb zahlreicher Hand⸗ für den Handwerkerstand und das Publikum geltend gemacht, welche werke thatsächlich gestaltet hat und noch täglich weiter ge⸗
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Cirkular⸗Verfügung vom 16. Juni 1860. (Staats⸗Anz. Nr. 145. S. 1169.)
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774 do. III. 1014 Thüringer do. Düsseld.-Elbf. Pr. do. II. Serie do. do. II. Serie do. III. Serie 4 do. (Dortm. - Soest) do. IV. Serie Berg. MrRk. ds. II. Ser. kö ö
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Kerim, 4 April. Die Börse war heut fest für österreichische Effekten und Eisenbahnen, das Geschäft blieb aber im Ganzen gering. Fonds waren etwas matter, Wechsel belebter als in den vorigen Tagen.