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Am Ghmnasium zu Landsberg a. W. ist die Anstellung des Dr. Nieländer als Ordentlicher ehrer genehmigt worden.
Die Schulam s⸗andidaten Dr. Franz vorm Walde und Dr. Johann Baptist Conrad sind bei dem Gymnasium zu Coblenz als Ordentliche Lehrer angestellt worden.
Die nicht immatrikulationsfähigen, angehenden sowohl als alte⸗ ren Studirenden der Pharmacie und Zahnheilkunde bei hiesiger Königlicher Universität werden aufgefordert, noch vor Anfang des beborstehenden neuen Semesters, um wegen Beginnen oder Fort⸗ setzung ihres Studiums die nöthige Anweisung zu empfangen, unter Beibringung der über ihre Schulkenntnisse und resp. Besuch der Vorlesungen sprechenden Zeugnisse bei Unterzeichnetem — Doro⸗ theenstraße Nr. 10 — Mittags von 12 kis 1 Uhr sich zu melden.
Berlin, den 6 April 1861. Der Direktor des pharmaceutischen Studiums bei hiesiger Königlicher Universität. Mitscherlich.
Kriegs⸗Ministerium.
Aller höchste Kabinets-Ordre vom 22. März 1861 —
betreffend die anderweite Benennung des 1. Schle—
sischen Ulanen⸗Regiments (Nr. ) und des 2. Schle— sischen Ulanen-Regiments (Nr. ).
Nachstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre: In Verfolg Meiner Ordre vom 4. Juli 1860 will Ich dem 1. Schlesischen Uanen-Regiment (Nr. I die früher rühmlich geführte Benennung „Westpreußisches Ulanen-Regiment (Nr. h)“ und demgemäß dem 2. Schlesischen Ulanen-Regiment (Nr. 2) die Benennung „Schlesisches Ulanen-Regiment (Nr. 2)“ beilegen, und beauftrage Sie, dies bekannt zu machen. Berlin, den 22. März 1861.
gez. Wilhelm. An den Kriegs⸗Minister. wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. Berlin, den 27. März 1861. Der Kriegs-Minister. von Roon.
Angekommen: Se. Excellenz der General- Lieutenant und Kommandant von Berlin, von Alvensleben, von Neu-Hof in Mecklenburg⸗Schwerin.
Abgereist: Se Exeellenz der General-Lieutenant und Chef
des Generalstabes der Armee, Freiherr von Moltke, nach
Düsseldorf.
Per sonal -Beränderungen in der Armer. Offiziere, Portepe e⸗Fähnriche ꝛc.
A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
Den 23. März.
Frhr. v. d. Bussche⸗Ippenburg, gen. v. Kessell, Sec. Lt. vom 2. Westfäl. Hus. Regt. (Nr. II), von dem Kommando als Adjutant der Kab. Brig. entbunden, Schenk, Sec. Lt. vom Thür. Ulanen⸗Regt. (Mr. 6) als Adjut. zur J. Kap. Brig. kommandirt. v. Schlegell, Hauptm. und Platzmajor in Colberg, in gleicher Eigenschaft nach Stettin, v. Ziegler, Hauptm. und Platzmajor in Glogau, in gleicher Eigenschaft nach Danzig, Rocholl, Hauptm. und Platzmajor in Jülich, in gleicher Eigenschaft nach Colberg, v. Winterfeld, Pr. Lt. und Platzmajsor in Silberberg, unter Beförderung zum Hauptm., in gleicher Eigenschaft nach Glogau versetzt. v. d. Oelsnitz, Pr. Lt. mit dem Charakter als Hauptm., , der Straf-Abth. zu Jülich, als Platzmajor in Schweidnitz
estellt.
Den 26. März.
Kuhlmay, Pre Lt. vom 3. Pomm. Inf. Regt. (N. 14, unter Stellung à la suite dieses Regts, zum Direckions⸗Afssistenten bei ber Ge— webrfabrit zu Saarn ernannt. errinet v. Thau venay, Sec. Lt. vom 2. Garde⸗Regt z. F, in das 1. Garde⸗Ulan. Regt, b. Krens ki,
2. vom Litth. Ulan. Regt. (Nr. 12), in das 2. Garde-Drag, Regt.
Den 2. April.
v. Rohrscheidt, Hautmann von der 1. Ingen. Insp., unter Er⸗ nennung zum Comp. Commdr. im Ostpreuß. Pion. Bat. (Nr. I), zum Hauptmann 1. Klasse befördert. Kurtzrock, Hauptmann von der 1. In— genieur⸗Insp., zum Commdr. im Pomm Pion. Bat. (Nr. 2), Bog un d. Wan genh eim, Hauptmann von ders. Insp., unter Entbindung von dem Verhältniß als Adjut. bei dem Stabe des 2. Gen. Insp. der Festungen, zum Comp. Cemmdr. im Garde-Pion. Bat, Spillner, Hauptm. von der 3. Ingen. Insp., zum Comp. Commdr. im Westfäl Pion. Bat. (Nr. I ernannt. Daun, Hauptm. 3. Klasse von der 2. Ingen. Insp., unter Ernennung zum Comp. Commdr. im Brandenburg. Pion. Bat. (Nr. 3), Exüger, v. Hirsch, Hauptleute 3. Klasse von der 1. Ingen. Insp., Fahland, Hauptm. 3. Klasse von der 2. Ingen. Insp., dieser unter Ernennung zum Comp. Commdr. im Magdeburg. Pion. Bat. (Nr. 4), Rotte, Hauptm.
3. Klasse von derselben Insp., unter Ernennung zum Comp. Commdr. im
Schles. Pion. Bat. (Nr. 6), Schumann, Pr. Lt. von der 3. Ingen.
Insp., Hepke, Pr. Lt. bon der 2. Ingen. Insp., dieser unter Ernen⸗
nung zum Eompagnie-Commandeur im KRiederschles. Pion. Bat. (Nr. 5), Engels, Pr. Lt. von der 3 Ingenieur-Insp., unter Entbindung von
dem Verhältniß als Adjutant der 3. Ingenieur-Insp. und Ernennung zum Compagnie⸗Commandeur im Rheinischen Pionier⸗Bataillon (Nr. 8),
Cabes, Pr. Lt. von der 1. Ing. Insp., zu Hauptleuten 2. Klasse be⸗
fördert. v. Jarotzki, Sec. Lt. von der 1. Ing. Insp., Fiedler, Sec. Lt. von der . Graffunder, Balcke, Eckert, Pirscher, Sec. Lts. von der 1., Hübner, Rudloff, Sec. Lts. von der 2, Sta dje, Sec. Lt. von der 3., v. Klaeden, Sec. Lt. von der 2., v. Wolkowa⸗
Fedkowirez, Böttcher, Sec. Lts. von der 3, Kuntze, Sec. Lt von der 2., Die litz, Sec. Lt. von der 1., Kasten, Sec. Lt, von der 3. Seyfried, Seconde⸗-Lieutenant von der 2., Fritze, Sachse, Seconde⸗ Lieutenants von der 1. Ingenieur-Inspection, zu Pr. Lts. befördert. Wagner, Sec. Lt. à la suite der 3. Ing. Insp., unter Belassung in
seinem Kommando als Lehrer bei der Kriegsschule in Neisse, zum Pr. Lt.
à la suite befördert. Schneider, Wunsch, Froese, Pion. vom Nie⸗ derschl. Pion. Bat. (Nr. 5), Berndt, Brennecke, Pion. vom Garde⸗ Pion. Bat, v. Krane, Pion. vom Niederschl. Pion. Bat. (Nr. 5), dieser
unter Versetzung zum Schles. Pion Bat. (Nr. 6), Butt mann, Pion.
vom Garde-Pion. Bat., unter Versetzung zum Ostpr. Pion. Bat. (Nr. I), Wagner, Pion vom Garde⸗Pion. Bat., unter Versetzung zum Pomm. Pion. Bat. (Nr. 2), St rehlke, Pion. v. Garde⸗Pion. Bat, unter Versetz. z. Ostpr. Pion. Bat. (Nr. I, Hoffmann, Pion. vom Garde⸗Pionier-Bat., unter Versetzung zum Brandenb. Pion. Bat. (Nr. 3), Hartmann, Pion. vom Niederschlef Pion. Bat. (Nr. 5), unter Versetzung zum Schles. Pion. Bat. (Nr. 6), Mende, Pion. vom Garde⸗Pion. Bat., unter Versetzung zum Magdeburgischen Pionier⸗Bat. (Nr. , Walter, Pion. vom Niederschles. Pion. Bat. (Nr. 55, unter Versetzung zum Brandenb. Pion. Bat. (Nr. 3),
Hepner, char. Port. Fähnr. vom Ostpr. Pion. Bat. (Nr. I), Petri,
Pion. vom Rhein. Pion. Bat. (Nr. 8), Nell, Pion. von dems. Bat.,
dieser unter Versetzung zum Magdeburg. Pion. Bat. (Nr. , Paulus, Klauer, Pion. vom Rhein. Pion. Bat. (Nr. 8), beide unter Versetzung
zum Westf. Pion. Bat. (Nr. 7), zu Port. Fähnrs. befördert. Schulz 1,
Pr. Lt. von der 1. Ing. Insp., als Adjut. zum Stabe des 2. General⸗ Inspecteurs der Festungen kommandirt.
. Den 26. März.
Reinshagen, Vice-Wachtm. vom Bat. Essen (Nr. 36), zum Sec. Lt. bei der Kab. 1. Aufg. befördert.
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B. Abschiedsbewilligungen re. Gel nnr,
Reineck, Sec. Lt. a. D., früher im 1. Rbein. Inf. Regt. (Nr. 25),
den bedingten Anspruch auf Anstellung im Civildienst bewilligt.
Den 23. März.
v. Puttkamer, Oberst zur Disp., zuletzt Oberst⸗-Lt. und Commdr. des 2. Bats. 3. Garde⸗Landw. Regts., jetzigen 1. Garde⸗Gren. Landw. Regts, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 1. Garde⸗Regts. zu Fuß bewilligt. Geib ler, Hauptm. und Platzmajor in Schweidnit, mit seiner bisherigen Uniform und Pension in den Ruhestand versetzt.
Den 30. März.
Frhr. w. Dalwig, General-Major a. D., zuletzt Kommandeur der 17. Inf. Brig, mit seiner Pens. zur Disp. gestellt. Gr. v. Lüttich au, Gen. Lt. zur Disp., zuletzt Gen. Major und Commdr. der 1. Inf. Brig., mit seiner Pens. der Abschied bewilligt. .
Nicht amtliches.
Preußen. Berlin, 6. April, Ihre Majestät die Königin wird Sich am 7. April Abends zur Feier des Geburts— tages Allerhöchstihrer Schwägerin, der Großherzogin von Sachsen, nach Weimar begeben. Am heutigen Tage fand im Königlichen Palais ein Dejeuner statt, zu welchem die Offiziere der zur Parade commandirten Truppentheile geladen waren.
Ihre Majestät die Königin hat das Johannis-⸗Stift, das Magdalenen⸗-Institut und die weißliche Besserungs-Anstalt zum guten Hirten in Charlottenburg mit Allerhschstihtem Besuch bechrt.
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— Vor Eintritt in die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten gab der Minister der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten folgende Erklärung ab: „In den letzten Tagen ist ein Vorfall zur Kenntniß der Regierung ge⸗ kommen, welcher in weiten Kreisen Aufsehen erregt hat und zwar mit Recht, da derselbe geeignet ist, ein zweidentiges Licht auf die preußische Diplomatie zu werfen. Nach den Mit⸗ theilungen öffentlicher Blätter und nach sonstigen Mirtheilun⸗ gen sollen in Palermo Briefe in die Hände der Behörden gefallen
sein, welche durch einen der preußischen Gesandtschaft attachirten
Offizier überbracht worden sind. In diesen Briefen soll dieser Offi— zier als eine Vertrauensperson für gewisse auf die politische Lage der Insel Sicilien bezügliche Absichten und Bestrebungen bezeichnet sein. Es ist wohl nicht nöthig, hervorzuheben, daß die preußische Regierung solchen Bestrebungen fern steht, und daß dieselbe nicht nur nicht von der Regierung autorisirt sind, sondern daß die⸗ selben auch im entschiedenen Widerspruch mit den bereits be⸗ kundeten Intentionen der preußischen Regierung stehen. Wenn dessenungeachtet eine solche Mitwirkung wirklich stattgefunden haben sollte, ja, wenn sie auch nur versucht und beabsichtigt sein sollte, was bisher nicht erwiesen worden ist, so würde dies von der preu⸗ ßischen Regierung auf das allernachdrücklichste und unzweideutigste desavouirt und mißbilligt werden müssen. Denn, meine Herren, keine Regierung kann einer in dienstlichen Beziehungen stehen⸗ den Person gestatten, Politik auf eigene Hand zu treiben oder wohl gar sich zum Organ und Träger fremder politischer Interes⸗— sen und Zwecke zu machen. Die Staatsregierung hat auch ihrer— seits die erste Kunde von dem Vorfalle durch die Zeitungen erhal— ten; sie hat sofort das Erforderliche angeordnet, um in kürzester Frist eine vollständige und authentische Aufklärung über den ganzen Sachverhalt sich zu verschaffen und sie wird je nach Maßgabe des Ergebnisses der angestellten Ermittelungen, eingedenk dessen, was ihre Pflicht und ihres Amtes ist, die geeignete Remedur nach allen Seiten hin eintreten zu lassen wissen. Um indessen von vorn herein jeder Mißdeutung vorzubeugen und um von vorn herein keinen Zweifel bestehen zu lassen über die Stellung, welche die Staatsregierung zu dieser unerfreulichen Angelegenheit einnimmt, hat es mir zweckmäßig erschienen, vor dem Lande und dessen Ver—
tretern gleich jetzt die gegenwärtige offene Erklärung abzugeben.“
— Das Gesetz über die Eide der Juden wurde, unter Ableh— nung eines Amendements Waldeck auf einen Zusatz, die Formel:
„So wahr mir Gott helfe“ auch den Christen freizustellen, mit
großer Majorität unverändert angenommen. — Bei dem Gesetz— entwurf über die Pensionsberechtigung der rheinischen Gemeindeforstbeamten wurden die Amendements der Kommis— sion abgelehnt und die Fassung des Herrenhauses hergestellt.
Holstein. Itzehoe, 5. April. In der gestrigen zehnten Sitzung der Ständeversammlung verlas der neu ernannte Com⸗ miffair und bisherige beigeordnete Königliche Beamte, Etatsrath Schultze, sein Kommissorium, in welchem die Regierung bei dem vorgerückten Stande der Verhandlungen die Erläuterung der der Verfammlung zugegangenen Königlichen Propositionen und die Be— urtheilung, welche die Anträge des Ausschußberichts, so wie deren Motivirung von Seiten der Regierung finden, im Allzemeinen als abgeschlossen durch die Aeußerungen des früheren Commissairs betrachtete und die offen gebliebene Frage nach der Bedeutung des Schlußsatzes im §. 13 des Gesetz- Entwurfs, betreffend die provisorische Stellung des Herzogthums Holstein hin⸗ sichtlich der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der dänischen Monarchie durch eine angeschlossene Königliche Eröffnung auf die Erklärung des Ausschusses vom 25. v. M. abschließend beant— wortet. Die Obliegenheiten des Commissairs sind demnach darauf beschränkt, den geschäftlichen Verkehr zwischen der Regierung und der Versammlung in formeller Hinsicht zu vermitteln, namentlich die allerunterthänigsten Bedenken entgegenzunehmen, wobei ihm die Beachtung der von dem frühern Commissair abgegebenen Erklärung, er würde das Bedenken, welches innere Angelegenheiten des Herzog⸗ thums Schleswig behandele, wie das im zweiten Theile des Aus— schuß Berichtes geschehen sei, nicht entgegennehmen können, besonders an's Herz gelegt ist, so wie etwa erforderliche Aufklärungen über administrative Verhältnisse zu ertheilen. ‚ -
Auf der Tagesordnung stand die Erklärung des Commissairs in Betreff des Budgets pro 1860 - 62, und der Commissair gab diese durch Verlesung der nachstehenden bereits erwähnten König— lichen Eröffnung:
„Als die Königliche Regierung den Beschluß faßte, den Ständen Vorlagen behufs, einer probisorischen Ordnung der Stellung des Herzog⸗ thums Holstein hinsichtlich der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Monarchie zu machen, war dieselbe, da die darin enthaltenen finanziellen Regeln erst für eine folgende Finanzperiode zur Geltung gelangen konn⸗ ten, zugleich darauf bedacht, dürch eine besondere Bestimmung den Stän⸗ den Gelegenheit zu geben, das Budget für das Finanzjahr 186162 für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten, insoweit dieses das Her⸗ zogthum Holstein betrifft, zu voliren. Dieses geschah. dadurch, daß die Allerhöchste Resolution vom 23. September 1859, durch welche der Beitrag Holsteins zu den verschiedenen Hauptposten
der gemeinschaftlichen Ausgaben festgesetzt worden war, in den 8. 13 des Entwurfs aufgenommen wurde. Durch die Aufnahme der genannten Re⸗ solution in die Vorlagen war fie in eben demselben Umfange und mit eben derselben Wirkung, wie die übrigen in diesen enthaltenen Bestim⸗ mungen, den Ständen als Gegenstand ihrer Verhandlung und Beschluß⸗ nahme vorgelegt worden. —
Ungeachtet die Voraussetzung, von welcher die Regierung bei Auf⸗ nahme der Resolution vom 23. September 1859 in den S§. 13 ausge⸗ gangen, wesentlich verändert sein würde, wenn die Stände auf die übrigen und hauptsächlichen Bestimmungen der Vorlagen nicht eingingen, so würde dieser Umstand, wie sehr die Regierung denselben auch bedauern müßte, dennoch nach dem, was den Ständen schon von dem früheren stommissarius mitgetheilt worden ist, keine Veränderung in Betreff der den Ständen einmal eingeräumten Gelegenbeit, die Bestimmungen der genannten Re⸗ solution zum Gegenstand ihrer Verhandlungen zu machen, herbeiführen.
„Die Stände können also nach wie vor, indem sie die verschiedenen, in der Königlichen Resolution aufgeführten Beträge einer genauen Prü⸗ fung unterziehen, jeden erforderlichen Aufschluß in Betreff der einzelnen Summen verlangen, aus denen die angeführten Beträge zusammengesetzt sind, und der Königliche Kommissarius hat bereits durch das Finanz⸗ Ministerium derartige Zusammenstellungen entgegengenommen, welche voraussichtlich zu diesem Zweck von Rutzen sein werden, und wird der⸗ selbe auch anderweitig in den Stand gesetzt werden, alle sonstigen Aufschlüsse zu geben, welche man von ihm wünschen möchte. Mit Hülfe dieses Materials, welches den Ständen vollständig zu Gebote stehen wird, werden dieselben im Stande sein, die finan⸗ ziellen Bedürfnisse erschöpfend beurtheilen, dieselben diskutiren und dem⸗ nächst die in der Nesolution vom 23. September 1859 aufgeführten, als Holsteins Antheil an den gemeinschaftlichen Ausgaben und Einnahmen für 1861 — 62 festgesetzten Summen annehmen oder in den einzelnen Punk⸗ ten abändern zu können. Das aus den desfälligen Abstimmungen sich ergebende Resultat würde, als Ganzes zusammengefaßt, die Vorschläge der Versammlung zur Regulirung des holsteinischen Budgets für das Finanzjahr 1861 — 62 für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten bilden und Sr. Majestät als solches vorzulegen sein.
„Es darf nicht angenommen werden, daß die Stände, denen in keiner Weise irgendwelche verfassungsmäßige Ansprüche zustehen, ein Budget, selbst nicht einmal das für die besonderen Angelegenheiten des Herzog⸗ thums, zu verhandeln, und die nicht berechtigt sein können, aus obschweben⸗ den Differenzen zwischen der Königlichen Regierung und dem deutschen Bunde eine Kompetenz für sich herzuleiten, unter den ihnen dergestalt aus⸗ nahmsweise eingeräumten Verhandlungen über das einer zweijährigen Finanzperiode angehörige Budget für 1861 — 62 in ihren Beschlußnahmen in der Weise sollten auftreten wollen, daß Sr. Majestät dem Könige da⸗ durch unübersteigliche Hindernisse in den Weg gelegt würden, so daß die Allerhöchste Sanction ihren Vorschlägen nicht zu Theil werden könnte. Sollte solches wider Erwarten dennoch eintreten, dann ist es eine Selbstfolge, daß Se Majestät diejenigen Beschlußnahmen werden treffen müssen, welche das Allerhöchste Recht und die Verpflichtung, welche Sr. Majestät als Landesherrn obliegt, für die Regierung des Landes zu sorgen, unerläßlich machen würden.
Auf die in der letzten Sitzung der Ständebersammlung an den der⸗ zeitigen Königlichen Kommissarius gerichtete Vorfrage, ob ein Budget für die gemeinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben der Monarchie, und zwar für das nächste Finanzjabr 1861 62, der Versammlung vorgelegt sei oder nicht, ist mithin Folgendes zu antworten:
„Insofern dabei an das Budget für die ganze Monarchie, also auch an den Antheil des Königreichs und Schleswigs an den gemeinschaftlichen Ausgaben und Einnahmen gedacht wird, so ist ein solches den Ständen nicht vorgelegt. Dagegen ist den Ständen ein Budget für den Antheil des Herzogthums Holstein an den gemeinschaftlichen Ausgaben und Ein⸗ nahmen für 1860 —– 62 mitgetheilt und ibnen vorgeschlagen worden, dar⸗ über einen Beschluß, so weit es das Finanzjahr 1861 — 62 betrifft, zu fassen, der dann event. an die Stelle der Allerhöchsten Resolution vom „3. September 1859 treten konnte.. .
Zugleich sprach der Commissair sein Bedauern aus, daß er die gedachten finänziellen Zusammenstellungen heute nicht mittheilen könne, weil sie mit der heutigen Post nicht angekommen seien.
Der Berichterstatter des Ausschusses hielt es für erforderlich, daß der Ausschuß sofort zur Prüfung der Königlichen Eröffnung zufammentrete und ersuchte daher das Praͤsidium, die Vorberathung äber diesen Theil des Ausschußberichts noch nicht zu schließen. Er beklagte überdies den Mangel an Offenheit und Klarheit in der Königlichen Eröffnung, da die Versammlung noch immer nicht wisse, ob die Mittheilung, welche die Regierung seiner Zeit den Groß— mächten rücksichtlich der Budgetvorlage gemacht hatte, den Aeuße⸗ rungen des früheren Commissairs und der heutigen Eröffnung an die Stände entspräche. Der Fönigliche Commissair erklärte sich augenblicklich außer Stande, diese Frage zu beantwerten, versprach aber, Instructionen einholen zu wollen, und der Präͤsi dent verschob die Fortsetzung der Tagesordnung bis zur Beendigung der Aus⸗ schuß⸗Arbeiten. (H. B. H.) ;
Frankfurt a. M., 4. April. Herr ven Kübeck und Herr von Usedom sind noch nicht wieder hierher zurückgekehrt, und es hat in Folge dessen heute noch keine Bundestagssitzung stattgefunden. — Der neuernannte Gesandte, Kurhessens, Herr Geheime Rath von Heßberg, ist aus Kassel hier eingetroffen. (Fr. J.)
Gutem Vernehmen nach, meldet die Fr. P. Itg.“ ist die Bundes-Militair⸗Kommission bereits mit, den Vorarbeiten be⸗ schaͤftigt, um eintretendenfalls sofort bestimmte Vorschläge wegen Bildung einer besonderen Bundesbrigade für die Küstenverthei⸗
digung machen zu können.