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Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung vom 22. April 1861 — betref— fend die Vernichtung bon Kassen-Anweisungen.
Von den gegen Kassen-Anweisungen vom Jahre 18565 umge⸗ tauschten Kassen⸗Anweisungen von 1851 sind zufolge der Bestim⸗ mung im §. 4 des Gesetzes vom 7. Mai 1856 (Gesetz-Sammlung Seite 334) heute fernerweit
50,235 Stück über 129. 372 Thlr. ( nach Vorschrift des §. 17 des Gesetzes vom 24. Februar 1850 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 57 im Beisein von Kommissarien der Staatsschulden-ommission und unserer Verwaltung durch Feuer vernichtet worden.
Berlin, den 22. April 1861.
Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. Gamet. Guenther. 85we.
Bekanntmachung vom 13. April 1861 — die im Ostertermine 1861 zu Merseburg ausgeloosten Steuer⸗Kredit-Kassenscheine betreffend.
Bei der heute hierselbst stattgefun denen Verloosung der im Jahre 1764, so wie der, anstatt der früheren unberwechselten und unverloosbaren Steuerscheine, im Jahre 1836 ausgefertigten Steuer Kredit-Kassenscheine, sind folgende Nummern, deren Realisirung im Michgelis-Termine 1861 erfolgen wird, gezogen worden: -
1) Von den Steuer⸗-Kredit⸗Kasfenfcheinen aus dem
Jahre 1764 von Lit. A. à 1000 Thaler:
Nr. 286. 348. 777. 895. 1434. 1437. 1641. 2317. 2761. 2866 3155. 3162. 3691. 3771. 3851. 4087. 4216. 4407. 4571. 4669. 4739. 1805. 4918. 6303. 6453. 6595. 70277. 7661. 7411. 7550. 7755. 7821. 8254. S341. S352. 8776 S795. S940. 9967. 9198. 9619. 9941. 10957. 131 i 381. 11,544. 11,678. 12,927. 18,558. 13,981.
von Lit. B. à 500 Thaler:
525. 890. 1295. 1298. 2221. 2667. 2725 2915. 2938. 2951.
3489. 3621. 3639. 3719. 4723. 4795. 5321. 5355. 5646.
5913. 6019. 6046. 6270. 7287. 7365. 7567. I 395
von Lit. D. à 100 Thaler:
253. 1498. 1563. 2137. 2465. 2498. 26589. 2699. 3633. ö 3445. 3454. 3740. 3755. 3596. 4014. 495. 4928. 57557
2) von den. Steuer⸗Kredit⸗Kassenscheinen aus dem
Jahre 18361: von Lit. A. à 1000 Thaler: Nr. 3. 29. 116. 185. 260;
von Lit. B. à 500 Thaler: Nr. 27. 114;
von Lit. C. à 200 Thaler: 1609. 175; 8 . von Lit. E. à 50 Thaler:
Außerdem wurden von den unverzinslichen Kammer-RKredit⸗ Kasfenscheinen Lit. E. 3 45 Thaler die Scheine Rr. 6265. 6791. 937. 6944. 6948. 6982. 7051, 7183. 7231. 7412353 und 7429 zur Zahlung im Michaelistermine 1861 ausgesetzt.
Die Inhaber der vorverzeichneten verloosten und resp. zur Zahlung ausgesetzten Scheine werden hierdurch aufgefordert, die Kapitalien gegen Rückgabe der Scheine und der zü den berzins⸗ lichen Scheinen gehörenden Talons und Coupons mit dem Eintritt des Michgelis⸗Termins 15861, wo die Verzinsung der jetzt gezogenen Steuer- Kredit Kassenscheine aufhört, bei der hiesigen Regierüngs⸗ Hauptkasse in Preußischem Courant zu erheben.
Merseburg, den 13. April 1861. Im Auftrage der Königlichen Hauptverwaltung der Staatsschulden. Der Regierungs-Präsident von Wedell.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht zu der von des Fürsten zu hohen olle . Ge rn n, 6ihch . schlossenen Verleihung des Ehren⸗Kreuzes dritter Kkasse bes Fuͤrst⸗ lich Hohenzollernschen Haus-Orbens an: ne. , von Mes ke und en Heconde⸗Lieutenant von Maltzan des W ßi . . , (Nr. 5) und ⸗ J remier⸗Lieutenant a. D. und Ritterguts Besitze B von Gröditzberg auf Gröditz berg ; ,,
Nicht aut lich es.
Preußen. Berlin, 26. April.
In der heutigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten
wurde die vom Herren hause
beschlossene Aenderung „Unserer Monarchie“ bei der Einleitungs—
Formel des Gesetzentwurfes wegen der Pe nsions⸗Berechtigun der rheinischen Gemeinde⸗Forstbeamten auf Antrag des Abgeordneten v. Vincke ohne Verweisung an die Kommission ge— nehmigt. — Es folgt die Debatte über die Novelle zur Kom' petenz⸗Konflikt⸗Gesetzgebung.
Braunschweig, 25. April. Wie gestern amtlich publicirt wurde, ist der Oberstaatsanwalt Schulz zum Geheimenrathe und zum stimmführenden Mitgliede des Herzoglichen Staatsministeriums ernannt worden. (D. R. Ztg.)
Sachsen. Dresden, 25. April. Die Zweite Kammer berieth heute über den Gesetzentwurf zur Erläuterung einiger Ar— tikel des Strafgesetzbuchs, des Gesetzes über die Forst-, Feld⸗ Garten-, Wild⸗ und Fischdiebstähle und der Strafprozeßbrd—⸗ nung, und genehmigte denselben, bez. mit den von der Deputation und Regierung vorgeschlagenen Aenderungen bis mit Novelle 15 mit Ausnahme einer einzigen. (Dr. 5
Gotha, 24. April. Dem gestern hier wieder bersammelten gothaischen Spezial-Landtage ist der Etat der Domänenkasse pro 1361 — 65 zur Berathung vorgelegt worden. Die Gefammt— einnahme wird nach demselben 559 5090 Thlr. betragen, die Ge— sammtausgabe 386,400 Thlr., so daß der Einnahme⸗Ueberschuß auf 123,100 Thlr. sich beläuft. Die Einnahme wird hauptsächlich er— reicht durch 510607 Thlr. aus dem Grundvermögen (die Forsten allein tragen 460,787 Thlr. ein) und 44,525 Thlr. von Aktib— kapitalien. In der Ausgabe sind 52,547 Thlr. auf Verzinsung und Tilgung der Domänenschulden gerechnet. Von dem gedachten Ein— nahmeüßberschuß wird zunächst der vertragsmäßig feste Antheil des Her— zogs im Betrage von 100,000 Thlr. bezahlt, die dann noch übrige Summe wird zu gleichen Theilen an die Staatskasse und an die Herzogliche Generalkasse abgewährt. — Neben diesem Etat liegt dem Landtage noch ein sehr umfänglicher Gesetzentwurf vor über die Berechnung der Gerichtskosten exkl. der Gebühren in Strafsachen. Das Motib zu diesem Gesetzentwurfe hat die Rücksicht darauf gegeben, daß die gegenwärtig noch bestehenden alten Sportelsätze mit dem inzwischen gesunkenen Werthe des Geldes nicht mehr harmoniren. Die neue Berechnung ist auf den Werth des Streitobjektes basirt und wird nach diesem in Pauschquanten festgestellt. (Weim. Ztg.)
Meiningen, 23. April. unbestimmte Zeit vertagt. Von den Gegenständen, welche noch zuvor zur Beschlußfassung gelangten, sind nur zwei bon allgemeinem Interesse, nämlich die Preß⸗ und Associationsfrage und die Abän— derung einer Bestimmung in dem Grundgesetze. In Betreff der Presse richtete der Landtag das Ersuchen an die Regierung, eine Gesetzvorlage an den Landtag gelangen zu lassen, welche insonders die Konzessionsentziehung bei den Gewerben der Presse von einem richterlichen Spruche abhängig macht; ferner berlangte er eine libe— ralere Ordnung des Vereinswesens auf legislativem Wege, da er der Ausführungsverordnung zu dem betreffenden Bundes beschlusse keine Rechtsgültigkeit beimesse. In (leichen beantragte der Landtag die Aufhebung der Bestimmung in §. 95 des Grundgesetzes, wonach bei allen Gesetzen, durch die nicht neue Abgaben auferlegt werden, die ständische Zustimmung nur mit einer Mehrheit von 3 Stimmen über die Hälfte der Anwesenden versagt werden kann. (Dr. 85)
Baden. Karlsruhe, 24. April. Heute Nachmittag is Seine Hoheit der Prinz Elimar von Oln 9 der fen reise bon einem längern Aufenthalt in der Schweiz zum Besuch der Großherzoglichen Familie hier eingetroffen. Der Prinz ist im Großherzoglichen Schloß abgestiegen und wird einige Tage dahier verweilen. (Karlsr. Ztg.)
Bayern. München, 24. April. Der 4e enwärtig hi berweilenden Hundes n it tai mh ffn zur Ci rn 6. Prüfung der deutschen Eisenbahnen hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit für strategische Zwecke ist von Seite unferes Königl. Kriegsmini— steriums der K. Major v. Hartmann vom Generalstabe beige— ordnet. Das Staatsministerium des Handels und der öffentlichen Arbeiten hat seinerseits an die Generaldirection der Verkehrsan—⸗ stalten für die Staatsbahnen und an die Direction der baherischen Ostbahnen Auftrag ertheilt, den HH. Bundeskommissären in Er—⸗
Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.
füllung ihrer Sendung alle erwünfchken Aufschlü b d die noͤthigen Hilfsmittel zur Verfügung zu sihlüsse 06— Bretz yn
Unser Landtag ward heute auf
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Großbritannien und Irland. London, 24. April. Die Königliche Ausstellungs-Kommission für 1862 hat von der holländischen Regierung die Anzeige empfangen, daß die Vereine jur Förderung der Industrie in Haarlem, Amsterdam und dem Haag vom Minister des Innern aufgefordert worden sind, eine von der Regierung späterhin zu bestätigende Kommission zu er— nennen, um die Interessen der holländischen Aussteller in London zu vertreten. Die Regierungen von Hannover, Sachsen, Braun⸗ schweig, Oldenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen⸗ Meiningen und Miecklenburg⸗Strelitz haben sich vorbehalten, über alle die Aus— stellung betreffenden Angelegenheiten unmittelbar mit der englischen Kommission zu verhandeln. Englische und aus ländische Auzsteller stehen kraft der im Jahre 1852 amendirten Patentgesetze nuf gleichen Fuße. Es bleibt Jedem freigestellt, neue Erfindungen, Verbesse— rungen, Musterzeichnungen und dergleichen entweder blis auf 6 Monate zu registriren, d. h. sie gegen unbedeutende Stempel— taren auf 6 Monate vor Nachahmung zu schützen oder ein Patent auf7 und 14 Jahre zu entnehmen, in welchem letzteren Falle die Stempeltagen sich von 25 Pfd. bis 100 Pfd. belaufen.
Die Regierung hat dem Parlamente eine Bill zum Schutze des Eigenthums- und Verlagsreckts aller in das Bereich der schönen Künste gehörigen Gegenstände vorgelegt. Diesem Gesetz— voörschlage zufolge sind Gemälde, Statuen u. dgl. absolutes Eigen— thum der betreffenden Künstler auf Lebenszeit und ihrer Hinter— bliebenen 30 Jahre nach dem Tode der betreffenden Künstler, d. h. sie allein haben das Recht der Copirung und Vervielfältigung ihrer Werke. Ein Gleiches gilt von Bauplänen aller Art, so lange sie nicht zur Ausführung gelangt sind. Kunstwerke des Aus⸗ landes genießen denselben Schutz wie englische, doch muß hier wie dort der Name des Künstlers auf dem betreffenden Kunstwerke deutlich verzeichnet sein. Auf die Fälschung von Künstlernamen sind besondere Strafen gesetzt. Die Einfuhr von Nachdruck künst— licher Productionen ist absolut verboten.
Fürst Lichtenstein ist gestern aus Lissabon Die Dampfhacht „Osborne“ am darauf folgenden Morgen nach Madeira weiter gefahren.
hier eingetroffen.
Parlaments-Verhandlungen vom 23. April. Oberhaus Sitzung. Auf Antrag des Lord-Kanzlers wird die auf die gemisch⸗ ten Ehen in Irland bezügliche Bill zum zweiten Mal verlesen. In Ir⸗ land hat bis auf den heutigen Tag eine unter Georg II. erlassene Parla— ments-Akte, kraft welcher eine zwischen Katholiken und Protestanten ein⸗ gegangene Ehe null und nichtig ist, gesetzliche Kraft. Wenn ein katholischer Priester in Irland eine gemischte Ehe einsegnet, so setzt er sich dem Gesetze nach der Strafe der Deportation aus. Die Wirkungen eines solchen Rechts⸗ zustandes, bemerkt der Lord-Kanzler, seien höchst verderblich. Dem Verfüh⸗ rer sei die Gelegenheit geboten, ein tugendhaftes Weib ins Verderben zu reißen. Doch komme es häufiger vor, daß ein Mann eine derartige Ehe ein⸗ gehe in der ehrlichen Absicht, das von ihm geleistete Gelühde getreulich zu halten. Sobald er aber seiner Frau überdrüssig werde, sage er sich von ihr los. Mehrere bisher gemachte Versuche, das Gesetz abzuändern, seien gescheitert. Er selbst habe, als er noch Unterhaus⸗-Mitglied gewesen, zwei diesen Gegenstand betreffende Bills unterstützt. Der Grund, weshalb sie nicht durchgegangen, sei der gewesen, daß man damals keine hinrqächenden Bürgschaften gegen heimliche Ehen gehabt habe. Lord Lyndhurst's Akte sei erst später gekommen. Die vorliegende Bill erkläre gemischte, Eben in Irland nur unter der Bedingung für legal, daß gewisse Präliminarien beobachtet würden. Es sei vorher dem Registrator Anzeige zu machen und dem die Ehe einsegnenden Priester eine Bescheinigung daxüber einzu⸗ reichen. Die Trauung habe in einer katholischen Kirche zwischen 8 Uhr Morgens und 2 Uhr Nachmittags stattzufinden. . ö
Unterhaus-Sitzung. H. Berkeley tritt mit seinem alljährlich wiederkehrenden Antrage auf Einführung der geheimen Abstimmung bei den Parlamentswahlen auf. Daß Lord John Russell seine Reformbill hin— ausgeschoben habe, bemerkt er, scheine ihm kein Grund zu sein, mit einer Bill zurückzuhalten, die den Zweck habe, der Einschüchterung und Be— stechung Einhalt zu thun. Sir C. Douglas unterstützt den Antrag. Der⸗ selbe wird jedoch bei der Abstimmung mit 279 gegen 154 Stimmen ver⸗ worfen. T. Dun comb beantragt die Vorlegung der Korrespondenz in Bezug auf die Waffen, welche im vorigen Jahre unter sardinischer Flagge von Genua nach dem Orient geschafft, von der Regierung der Donau⸗Fuͤrsten⸗ thümer mit Beschlag belegt und am Bord des englischen Schiffes „Banshee“ von Galacz nach Genug gebracht wurden. Er vermöge, sagt er, schlechter⸗ dings nicht zu begreifen, was für Gründe Lord J. Russell bewogen hätten, die betreffenden Aktenstücke nicht vorzulegen. Mit der diploma⸗ tischen Geheimnißkrämerei sei es vorbei, seit es ein freies italienisches Parlament gebe. Die „Times“ habe gestern eine Depesche, des Grafen Cavour an den italienischen Gesandten in London gebracht (die „Kölnische Zeitung“ brachte sie schon am vorigen Donnerstag), in welcher einer De⸗ pesche Lord J. Russell's bom Ende Januar, die dem durch das allgemeine Stimmrecht in Neapel, Sieilien, Umbrien und den Marken abgegebenen Votum ein geringes Gewicht beilege, Erwähnung gethan werde. Lord 9. Russell habe Aktenstücke zur italienischen Frage bis zum 1. März vor⸗ gelegt. Warum befinde sich diese Depesche nicht darunter? Wenn der Staatssecretair des Auswärtigen damit hinter dem Berge halte, so werde er (Duncombe) sie sich schon auf anderem Wege zu verschaffen wissen. Er wünsche zu hören, weshalb der edle Lord in den Donau⸗ Fürstenthümer in der erwähnten Weise eingeschritten sei. Wenn die ver— langten Papiere vorlägen, so würde sich zeigen, daß der edle Lord den von ihm für Italien aufgestellten Grundsatz der Nichtintervention in jeder Weise verletzt habe. Hennessy unterstützt den Antrag und bittet um die
war daselbst am 15. angelangt und.
Veröffentlichung der Berichte des Herrn Elliot über die reactionairen Be⸗ wegungen in Süd⸗Italien. Lord J. Russell: Das ehrenwerthe Parla—⸗ ments⸗Mitglied scheint zu glauben, es sei die Pflicht des auswärtigen Se⸗ cretairs, die ganze Korrespöndenz mit auswärtigen Mächten auf den Tisch des Hauses niederzulegen. Ich kann dieser Äuffassung nicht beistimmen, und ich kann nicht einräumen, daß dem auswärtigeu Secretair nicht das Recht zusteben sollte, mit Depeschen zurück zu halten, wenn er es für gut befindet. Es ist nicht Sitte und ist nie Sitte gewesen, unsere ganze Kor⸗ respondenz mit fremden Regierungen zu veröffentlichen. Es würde das sehr große Uebelstände haben und eine reiche Quelle von Streitigkeiten sein. Die Depesche, welche, wie der ehrenwerthe Herr meint, in der bis 1. Mãͤrz leichenden Korrespondenz hätte mit inbegriffen sein sollen, war an jenem Tage vom Grafen Cavour noch nicht beantwortet worden. Seitdem ist eine Antwort eingetroffen und gestern mit der anderen Depesche auf den Tisch des Hauses niedergelegt worden. Es ist mir darum zu thun, so weit es in meinen Kräften steht, den Frieden zu erhalten, weil ich glaube, daß dieses nicht blos für England, sondern auch für ganz Europa bon großer Wichtigkeit ist. Ich würde daher höchst ungern Papiere borlegen, die zu einer Störung des Friedens führen könnten. Was die verlangten Schriftstücke betrifft, so konnte ich mich, da der ehrenwerthe Herr nicht dargethan hat, daß durch ihre Vorlegung irgend ein nüßlicher Zweck erzielt werden würde, darauf beschränken, zu sagen, daß ihre Veröffent— lichung das Staatsinteresse benachtheiligen würde. Ich will nur hinzu⸗ fügen, daß die Korrespondenz, welche gewechselt wurde, ihren Anlaß darin hatte, daß Waffen von Genug nach der Moldau und Walachei ge— schickt wurden, ohne daß Fürst Kusa es irgendwie gewünscht hätte, und zum großen Aerger des Sultans. Es ist nun aber mein Wunsch, daß die österreichische Regierung und der ungarische Landtag zu einem Ein— berständniß gelangen, daß die von der österreichischen Regierung gemach— ten liberalen Versprechungen reichlich erfüllt werden, und daß die Ungarn ihrerseits finden mögen, daß sie solche Rede- und Preßfreiheit und solche Bürgschaften fär die Freiheit der Person erhalten, daß sie auch in Zu⸗ kunft unter ihrem gegenwärtigen Könige leben können. Allein das ist nur ein Wunsch, den ich gehegt habe. Ich habe mich nie in irgend einer Weise in die Angelegenheiten des Kaisers von Oesterreich und des ungarischen Landtages eingemischt. Es ist Sache der Ungarn zu erwägen, ob durch die ihnen von dem Herrscher angebo⸗ tene Verfassung ihre Interessen gefördert und ihre Rechte gesichert werden. Es sei fern von mir, ihren Wünschen den geringsten Zwang anzuthun, oder ihnen irgend ein Hinderniß in den Weg zu legen, wenn sie sich un⸗ abhängig machen wollen. Allein es ist ganz etwas Anderes, Waffen in einem Nachbarlande anzuhäufen zu dem Zwecke, in dem Gebiete des Kai⸗ sers bon Oesterreich die Ruhe zu stören. So unvernünftig es dem ehren⸗ werthen Herrn auch scheinen mag: als der Sultan fand, daß sein Gebiet zum Sammelplatze einer großen Zahl Flüchtlinge, die Anschläge gegen Oesterreich hegten, gemacht wurde, und als der Kaiser von Oesterreich erfuhr, daß in jener Gegend Waffen zu einem Angriff auf sein Gebiet gesammelt wurden, fühlten diese beiden Herrscher einen großen Widerwillen gegen dieses Treiben. Kein Mensch kann ihnen das berargen. Kein Souverain ist gehalten, einen Aufstand in seinem Gebiete anzuschüren oder auch nur zu dulden. Unsere einzige Einmischung bestand darin, daß wir den Fürsten Kusa, dessen Stellung hauptsächlich auf dem Vertrage von 1856 und den damit zusammenhangenden Conbentionen beruht, darauf aufmerksam mach⸗ ten, wie es seine Pflicht gegen den Souberain sei, die Waffen wegzusen⸗ den. Fürst Kusa entgegnete, es sei seinem Wunsche und, wie er glaube, auch den Interessen seines Volkes zuwider, daß die Waffen ins Land ge⸗ bracht worden seien. Er habe nichts dagegen, sie fortzusenden, aber er sehe nicht ein, wie dies geschehen könne. Endlich ließ Sir H. Bulwer auf die Bitte sowohl des Sultans, wie des Fürsten Kusa, die Waffen fortzu⸗ schaffen, dieselben nach Konstantinopel bringen, um sie von dort nach Genua zurückzubefördern. Da es uns um den Frieden Europa's zu thun ist, so glaube ick, es geziemt uns nicht, den in den Donaufürstenthümern beabsichtigten Ruhestörungen Vorschub zu leisten. In die Vor⸗ legung der Papiere kann ich nicht willigen. Sie würde nicht im Staatsinteresse sein. Außerdem hat das auswärtige Ministerium mit den zur Vorlegung vorzubereitenden Papieren wirklich schon zu viel zu thun. T. Du ncombe entgegnete, Lord J. Russell habe früher gesagt, England müsse ein wachsames Auge auf das Adriatische Meer haben; ein Hof in Europa aber vermöge einzusehen, was das denn eigentlich für Interessen seien, über die England dort zu wachen habe. So viel er wisse, betrachte der edle Lord Oesterreich als ein Gegengewicht gegen Frankreich. Wenn er aber seine bisherige Politik noch 12 Monate länger verfolge, so werde er England in Krieg mit Frankreich vermickeln. Wie habe er sich gegen Kossuth benommen? Er habe an Sir J. Hudson geschrieben, ein wach⸗ sames Auge auf ihn zu haben. Freilich habe Lord J. Russell bei einer früheren Gelegenheit geäußert, er erinnere sich dessen nicht; allein man spreche in Turin offen über die Sache. Er möchte gern wissen, ob der edle Lord sich derselben jetzt erinnere. Lord J. Russell: Nein. T. Du n—⸗ combe fagt, die Politik des edlen Lords in Bezug auf Ungarn und Kossuth sei höchst verächtlich. Was die Kossuth-⸗Naten angehe, so habe Kossuth be— wiesen, daß er sie gar nicht zu dem ihm zugeschriebenen Zwecke bestimmt habe. Auf Anstiften Oesterreichs aber habe die Regierung die Angelegen⸗ heit in die Hand genommen, dem Herrn Day große Kosten verxursacht ö. einer sehr achtbaren lithographischen Anstalt vielleicht bedeutenden . zugefügt. Daß Lord J. Russell aus freien Stücken die . aus . Donaufürstenthümern an Bord der Banshee“ nach Genua 6 e 6. ⸗ schaffen lassen, sei eine direkte Einmischung. Seit seinem Besu ö ö. * habe er eine große Vorliebe für Oesterreich an den ig., * . Cochrane ist ganz anderer Ansicht, als der Vorredner, r gz * würde im europäischen Interesse sein, wenn die Politik Lord 8. r usse J sich mehr einem Bündnisse mit Oesterreich zuneigte, als bisher er * gewesen sei. Bei der Abstimmung wird der Antrag Duncembe's mit ö
gegen 33 Stimmen verworfen. J Frankreich. Paris, 24. April. Der „Meniteur“ thut