1861 / 103 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Serie M. 3 625 Thlr.. ö Nr. lz kis iz. SCgz bis 59h. Sö0? bis S506. S183 sens bis 833. S854 big S833. 1535760 is 1337

Mainisterium der geistlichen, Unterrichts und

Vr ed iin *I lh h heit offiziere für die Infanterie des stehenden Heeres auszubilden. Vi edizinal⸗· Angelegenheiten.

versumpfender Räcktgu, verursacht, Härde; (ondern dadurch, da Der Aufenthalt in derselben dauert in der Regel drei Jahre.

das über das Bachufer abfließende Wasser nach seinem Laufe über

Am Gymna amts⸗Kandidate

worden.

Finanz ⸗Ministerium.

stum zu Elberfeld ist die Anstellung des Schul⸗ n Grosch als Ordentlicher Lebrer genehmigt

15,593. 15,598 bis 15.6519. 15521. 15,623. 15,673. 18,900. 18, 9002 bis 18916. 18,912 bis 18,91. 170 Stück über 10, H25 Thlr Verzeichniß der aus den bisherigen Verloosungen noch rückständigen Nummern von Prioritäts-Actien Ser. J. unb II.

Zehnte Ziehung.

che Grundstück auf das unterhalb liegende M. sche Grund⸗

. if und 1. ist mindestens zweifelhaft, ob die Kompetenz der Polizei⸗Behörde „die Räumung“ der Bäche und Graben an⸗ uordnen, so weit reicht, auch dergleichen Beschwerden, wie der ( M. hier erhebt, im polizeilichen Wege zu erledigen. . unberührt bleibt durch den Prozeß die Befugniß der Polizei⸗

Behörde, wegen des öffentlichen Interesses, wegen des wirthschaft⸗ lichen Bedarfs an reinem Wasser, nach §. 15 des Gesetzes vom

Auf die Beförderung zum Unteroffizier giebt aber der Auf⸗— enthalt in den Unteroffizier-⸗Schulen an' und für sich noch keinen Anspruch, dieselbe hängt vielmehr von der Führung, den erlangten Dienstkenntnissen und dem Eifer jedes Ein— zelnen ab. . Die Zöglinge der Unteroffizier⸗-Schulen stehen unter den mili— tairischen Gesetzen, wie jeder andere Soldat des Heeres, und werden nach ihrem Eintreffen bei den Unteroffizier⸗Schulen auf die Kriegsartikel verpflichtet.

i en Ziehung der 4ten Klasse 1231ter 8 l 8. Februar 1843 einzuschreiten. Die Königliche Regierung er⸗ 2 za r s Heer steht 3 6 gf rttz 6 zu 5000 l auf 6 Nr. 1724 bis 1728. 173 ; 0. 915). . selber an, daß in dieser Beziehung die Erörterung der 4) ö h gn ,,,, 1 3 8 du5z, shh. 7 Gewinne zu 2000 Thlr. auf Nr. 5569 Metz Sache noch nicht genügend erfolgt ist und Sie möge daher alsbald indem i Vertheilung lebiglich bon dem Bedürfniß in der 6 h 196. 33 379. 66 839. Sf 239 und S5, 5. . mit ber Vervollständigung der Verhandlungen vorgehen, damit die alle, . 4 e. damit nicht im Einklang A41I Gewinne zu i006 Thlr. auf Nr. 1771. 2311. 3448. Nr. 102729. 10730. 16 anscheinend zu weit getriebene Beschraͤnkung des N. in der Be— 2 lte der Zöglinge ebe chr unn r eng 144163. 16, 144. 17448. 18,948. 19,496. 20, 175. 23515. 248323. Nr. 1g gi5. 18 21. 18 nutzung des Dorfbaches aufhört. . . n ganz beson deren Jallen erf hngt erben 30. 114. 306 259. 31,522 32 18653. 35 4d, II A6. 4 555. 47,176. 18. 5g bis 18 61. Die den Bach verunreinigende Leitung desselben wird fich an— ed in eine der Unkerofft ier-⸗Schulen Einzustellende muß we— Ih. dss. dä4ls. dis. zs 415. S7 255. ge hs. 2233. Mag. : * scheinend leicht abstellen und für die Zeit des knappen Wassers eine ,,,, Je] ul 71,123 „2 G68. 7, 651. 76. 355. S3 557 Sd, 647. 85591. 87 953. geeignete Regulirung der Waͤsserungszeit einführen lassen, fo, 39 e, e. . , . S8 759. . 53s. Ml., Gig. 9 J65. 91,510 und 94,353. die berschiedenen Interessen sich vereinigen. Es bedarf nach F. Der Ein zustellende muß mindestens 5 Fuß 1 Zoll groß sein öö5 Gewinne zu 50d bir. auf Nr. 725. 2403. 3412. 4010 . . der eigenen Enischeidung der Königlichen Regierung über diesen *. zuste zi. der Just ach tens ff M ss aße, i e gs, 996d. 16875. 114931. 126653. 137358. 13 30 13 3, 1639. Gegen fland' und. die Srts-Poligeibehzrde hätte alsbald die Ver— we e e, , ,, 1 Ig 15s. 3358. 3.331. 5, 165 2921. 23119. 31,189. 31 4585. handlungen zu dieser Entscheidung vorbereiten und vorlegen sollen. remi 6 bis dahin tao fee geführt haben Il, Hr. Il 569. 5 759. 35 933. 38221. 40361. 41,1427. Ai, 42h. Berlin, den 30. März 1861. Er muß leserlich und zie ilch eichtlahtht. ben, ohne Anftoß e 3 . . 6. . a. e. 16465 bis 6.223, 18,968 bis 18,975. 18875. 18 95h. 15838 Der Minister für die landwirthschaft⸗ Der Minister des Innern. sesen und die vier Spezies rechnen können. / . . / . / . / . , . ö j ö D. . . ö 4 . . . 9 * z lichen Angelegenheiten. Graf von Schwerin.

Er ich bei seiner Ankunft in Potsdam resp. Juͤlich da— l, 295. 78541. 79.216. 79, 57. S6, 147. S6 459. S8 238. 90,310. 18988. 186,991. 18,995 bis 19 066. 19.908 bis 19914. 19614. ö . . n . . . der o gi? g3 326 und gj 973. . . . 19015. 19917. 195018. Graf von Pückler. zu verpflichten, für j

t : Unteroffizier⸗Schulen zwei Jahre im stehenden Heere zu dienen. 235 Gewinne zu 290 Thlr, auf Nr. 4015. 4384. 4515. 4967 Berlin, den 13. April 1861. An ffizier⸗Schulen zwei Jah

; oͤnigliche s Außerdem hat derselbe die gefetzliche dreijährige Dienstzeit ab⸗ , e ge , n, . ha g. kin dlc gerne clan, Tr , die Königliche Regierung zu N. . ö jedoch i Dienstzeit in den Unteroffizier⸗ 22,977. 24, C31. 35, 777. 26 3539 235 556 SGamet. Guenther. Soöwe— gliche Reeg zuleif

15,184. 15,228. 17.6599 Schulen angerechnet wird. Es würde sich demnach beispiels— 29511. 32150 36 565. 10182. 12527. I3, 725. 14239. 45,249.

464011. 465,874. 47,074. 47, 151. A7. 356. 18.438. 18,490. 8,5654. 49514. 50, 885. 51,928. 52, 298. 52,331. 53, 152. 53,871. 54,417. 56, 116. 56,350. 61,546. l-02. 2423. 62, 585. 63 217. 63, 655. 644158. 64.511. 64,640. 64, 864. 6h. 998. 69. 437. 71,566. 71.683. 77,964. 73724. 78, 825. 78,773 Sl, 134. S2, 931. S3, 966. S3, 997. Sc, 078. Sd, 472. 86, 165. S7, 625. gl, 438. und 93. 3685. Berlin, den 27. April 1861. stönigliche General-Lotterie⸗-Direction.

I455 bis 1458. 4032 bis 4035. 4156. 4159. 416 25,25 bis 25,427. 25,436 bis 25.438. 25, 441 Serie II. à 623 Thlr. A453718 bis 4381. 4401 bis 4463. 44105 bis 4408. 44290. 4427. 14, 512 14,518. 145519. 14,521. 16,190. 16, 11. 16,193. 16,194. 16,207.

weise die Dienstverpflichtung eines Zöglings, der wegen be⸗ sonders guter Führung und Ausbildung schon nach zwei⸗ jährigem Aufenthalt in der Unteroffizier⸗Schule einem Trup⸗ pentheil überwiesen wird, wie folgt gestalten; Zur Komplet⸗ tirung seiner gesetzlichen dreijährigen Dienstzeit noch ein Jahr, für den zweijährigen Aufenthalt in der Unteroffizier-Schule 4 Jahre, mithin im Ganzen 5 Jahre. . . Er muß mit Schuhzeug und Waͤsche so versehen sein, wie jeder in die Armee eintretende Rekrut. Ingleichen mit 2

Kriegs⸗Ministerium.

Ministerium für die land wirthschaftlichen 3. Angelegenheiten. Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 11. April 1861

betreffend die Servis-Gewährung für die aus

der Garnison beurlaubten Mannschaften.

Bescheid vom 30. März 1861 die Zulässigkeit des Rechtsweges bei privatrechtlichen Streitig⸗ keiten über die Ableitung von Rieselwasser über

Saupt⸗ Verwaltung der Staatsschulden.

ein Grund stück betreffend.

Den von der Köni

Ich will auf Ihren Vortrag hierdurch genehmigen, daß für die e . der aus der Garnison beurlaubten Mann— schaften vom Feldwebel abwärts der taxifmäͤßige Servis ohne Unter— brechung fortgezahlt werde, wenn das Quartier für den Abwesenden

Thalern, um sich nach seiner Ankunft in der Unteroffizier⸗ Schule das nöthige Putzzeug 2c. beschaffen zu können.

Behufs Aufnahine in eine der Unterofstzier-Schulen hat sich der Betreffende persönlich bei dem Landwehr-Bataillons—

Gärtners N reservirt bleibt und die Rückkehr desselben im Laufe des naͤchsten Monats erfolgt.

Berlin, den 11. April 1861.

Kommando seiner Heimath zu melden. Auch sst eine persön— liche . bei dem Kommando der Unteroffizier Schulen ,, . feen fiel zu Potsdam und lich 3. nn,, auf Einstellun Potsdam resp. Juͤlich oder in der ; 6 sn fe geh ns . Grund des §. 11 ö. Gesetzes . (gez) Wilhelm. ,. . Nachsuchende gen ,, n. J heute zurückgenommen. fung zu unterwerfen und nachbezeichnete Papiere beizu⸗ J Die Polizei- Behörde sst gegen die Bewässerungs-Anlage des egengez) von Roon. hri . In der heute öffentlich bewirkten 12ten Verloosung von irt . a, 3 3 J 23 (gegengez. in, , . Prigritäts-Atien, der Niederschlesisch⸗ Marlischen Eisenbahn ,, ö n , , sin . des Gärtners M An den Kriegs. Min er. ö 29 ö seiner Ortsobrigkeit und seines Lehr⸗ . m mn e ü chen gen Ferjeichniffe () aufgeführten lien welcher sich über Versumpfung seines Grundstuͤcks durch das Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch mit ) n,, , 1 mln gezogen worden. Dieselben werden den Besitzern mit der abgeleitete Wasser beklagte dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß geracht, daß danach vom die Zustimmung' seines Vaters oder Vormundes zum Ein— Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag gegen Quittung und b) wegen des offen iiichen 19 36 8 ber Ce , ü em Beme z gere , n e) die Zustimmung seines Ve k,, Ruͤckgabe der Actien nebst den dazu gehörigen nicht mehr zahlbaren . stoch⸗ und r nn , . ö. Ken . n , , . Der see, fin, n ne . Zins-Coupons Ser. II. Rr. 6 bis 8 vom 1. Juli d. J. ab in den theils verunreinigt wurde er durch den N. theils entzogen, gewöhnlichen Heschäͤstsstunden bei der Haupttasse der Nie der— Die Klage vom 39. Oktober 1860 hat es nur mit dem ersten , hi 6 zu erheben. Punkte, dem privatrechtlichen Interesse des Mi, zu thun. gapit n? . etwa fehlenden Zins-Coupons wird vom i. suͤcht nacheuweisen, dag Ler Verllgle teh tzzecgt habe, ö G . . er eitung des Rieselwaffers ü ü . ück zu wider⸗ Blei Fit 8. 3. az bert zie Wenning bitse griortts, ce ie ens ö ,,, . . : . dorthin stets abgelaufen sei. die bereits hen, auggeloosten. und ahh Die Verwaltung hat keinerlei Veranlassung, die Führung eines ssolchen Prozesses zu hindern. Sollte der Frlager darm obsiegen, so hat die Polizei⸗Behörde aus die sem Gesichtspunkte sich nicht weiter um die N.schen Stauanlagen zu bekuͤmmern, und das ist i gg, e d dn eren, . 9. Einschreiten der Polizei; , ; ehörde im Interesse des M. ü erhaupt auf einem zweifelhaften Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. gefcbi chen Bz dnn rf f zweifelhaf

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Dan m et Guenther. Löwe. Denn einer polizeilichen Genehmigung bedarf der N. nach a. §. 19 des Gesetzes vom 28. Februar 1818 zu feinen Stauanlagen Verzeichniß nicht. Eine polizeiliche Vermittelung nach §§. 19 und 2415 6. der in der 12ten Verloosung gezogenen, durch die Bekanntmachung der hat derselbe nicht in Anspruch genommen. In solchen Fällen muß Königlichen Ci g Verwaltung der Staatsschulden vom! r April 1386 die Polizei⸗-Behörde diejenigen Nachbarn, welche sich durch nm n f, wen, zur baaren , am 43. Juli 1861 gekündigten Prioritäts - Aetien eine Bewässerungs⸗Anlage beeinträchtigt glauben, auf den Rechts— . roß, vollkommen gesund und frei von n, , bier g n, gn hein Ser. J. und JJ. der Niederschlesisch⸗Sraärkischen Eisenbahn. weg verweisen. Ausnahmsweise kann allerdings die Polizei den⸗ von Roon. . sie Behufs ihrer 6e, n 6 i ,, ng ertiaf waer, Abzuliefern mit Zins-Coupons Ser. II. Nr. 6 bis 8. noch einschreiten, wenn durch die Stauanlage die Vorfluth in dem a. ärztlich untersucht, so . . ien en, zu sein, mussen

Bach auf nachtheilige Weise gehemmt wird, nach §. 10 des Vor— den zu können, zwar nich

1 im ; 11 i n hlern, Gebrechen und wahrnehmbaren Än⸗ 1176 ö 4983 bis 4957. 4939 fluth-Gesetzes vom 15. Nobember 1811 und §.7 des Gesetzes hom Nachrichten für diejenigen Freiwilligen, welche in aber frei von körperlichen Fehlern, Gebrech aßgabe ihres Alters so 8 bis 5955. S529 bis S558. 18,581. 28. Februar 1843. „Nun klagt zwar der M' über Versumpfung,

die ünteroffizier Schulen zu Potsdam und Jülich la ö , en g n, Aussicht geh ih. 18,861 bis iz, 868. 21, SI bis i, 833. dieselbe ist aber nicht sowohl dadurch entstanden, daß durch dle einge stellt zu werden wünschen. kräftig und g . vollkommen feld= 215 Stück über 21,ů505 Thlr.! Stauanlagen in dem Bach ein nachtheiliger, die M. sche Wiese

Bekanntmachung vom 13. April 1861 betref— fend die 12te Verloosung von Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn-Prioritäts-Actien 8er . und 11.

en, n e, , ,, . ini Ortsbehörde. Dieselbe kann durch die mündliche proto⸗

Der Kriegs⸗Miinister fol eri erte dieser Personen beim .

2 Bataillons⸗Kommando 3 . , der be⸗ ffizier⸗Schule ersetzt werden.

gie n ne gil, 9 beiden Unteroffizier⸗Schulen

n N erfolgt Seitens des Kommando's der , ,, zu

, Potsdam. Es wird hierbei auf die Wünsche der Freiwilligen

; ie ss n treimihli öͤgli ü den. richten für diejenigen Freiwilligen, welche in mog licht csicht genommen wer 6 .

die Unteroffizier-Schulen zu Potsdam und Jülich 12) Ist die Prüfung erfolgt, so hat der 1. ,,

eingestellt zu werden wünschen. baldigen Entscheidung über seine Annahme oder

entgegenzusehen. D ngesteüt zu werden wänschen, werden hierdurch jut Kenntnfß bet Ii rl r ser e ihn resp. 3 , . . . ,o wird eine entsprechende . ö nr nr , Tn n sf, ünteroffizter⸗ Schulen sich Anzahl der beregten Nachrichten seitens des Allgemeinen Kriegs— ' ,. e, , mn sig meltenben Frel— Hegi tenen le n eng nan dss zügshn, 1 e , an ,. n , witten. e , vollendet haben, mindestens 5 2“ (nunmehr mindesten ö.

daß die Verzinfung derfelben bereits nit Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat. Berlin, den 13. April 1861.

15, 535. 1836 2i, 841 bis Ii, a3

bis zum Ablauf ihrer Dienstzeit in der Schul⸗-Abtheilung 1) Die Unteroffizier⸗Schulen haben die Bestimmung, Unter⸗ . zu werden.