1861 / 113 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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. Berichtigung. .

In der Gewinn⸗Bekannimachung bom 9. Mai er. ist ein Gewinn von 1000 Thlr., auf Nr. 64, So abgedruckt, es muß aber dafür beißen 64, 891.

Justiz⸗Ministerium.

Der frühere Obergerichts-Assessor Wiesner in Stettin ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Cammin und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Stettin, mit Anweisung seines Wohnfitzes in Wollin, ernannt worden.

Tages⸗ Ordnung.

27ste Sitzung des Herrenhauses am Sonnabend, den 11. Mai 1861, Vormittags 10 Uhr.

1) Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über die Redaction des Verbesserungs-Antrages zu dem Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Allge⸗ meinen Gewerbe-Ordnung vom 17. Januar 1845.

2) Bericht der Justiz⸗Kommission über Petitionen.

3 Bericht der Kommission für Landes-Kultursachen über den Entwurf eines Geseßes, betreffend die Ergänzung und Ab— änderung des Gefetzes vom 15. April 1857, bezüglich der Abloösung der den geistlichen c. Instituten zustehenden Real⸗ Lasten.

3) Dritter Bericht der Petitions-Kommission.

A9ste Sitzung des Abgeordnetenhauses am Sonnabend, den 11. Mai 18661, Vormittags 19 Uhr. 1) Fortsetzung der Berathung des ersten Berichts der Kommission für Finanzen und Zölle uber Petitionen. 2) Bericht der vereinigten Kommifsionen für Finanzen und Zölle und für das Justizwesen über die Petitionen. a) des Ober-Regierungs-Raths a. D. Oelrichs zu Gr.⸗ Raake, Kreis Trebnitz; b) des Magistrats zu Sagan um Beseitigung der in der Provinz Schlesien noch zur Er⸗ hebung kommenden Zucht- und Armenhaus Gefälle. Bericht der vereinigken Kommissionen für Bergwerks-Angele⸗ genheiten und für Finanzen und Zölle über verschiedene ecken n. Vierter Bericht der Kommission für das Unterrichts wesen über Petitionen, betreffend den Erlaß des Unterrichtsgesetzes. Vierter Bericht der Kommission für die Agrar-Verhältnisse über Petitionen. 6) Fünfter Bericht der Kommission für das Gemeindewesen über etitio nen. 7) Achter Bericht der Kommission für Petitionen.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Furst zu Solms⸗Lich und Hohen-Solms, nach Lich.

Se. Excellenz der General der Infanterie und General⸗Inspecteur des Militair-Erziehungs- und Bildungswesens, von Peucker, nach Bensberg.

Berlin, 10. Mai. Se. Majestät der König haben Aller— gnaͤdigst geruht: Dem Kammerherrn Grafen Georg von Blankenfee die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Braunschweig Hoheit ihm verliehenen Kommandeur-Kreuzes erster Klasse vom Orden Heinrichs des Löwen, und dem Premier— Lieutenant a. D. und Rentner Jakob Hermens zu Düsseldorf zur Anlegung des ihm verliehenen Ritter-Kreuzes des Ordens vom heiligen Grabe zu ertheilen.

Zur Berichtigung der umlaufenden falschen Gerüchte über die Umstände, unter denen der Polizei-Oberst Patzke sich heimlich von hier entfernt hat, werden die Redactionen aller Zeitungen er— sucht, nachstehende Darstellung des Sachverhalts in die nächste Nummer ihres Blattes aufzunehmen:

Das Polizei-Praͤsidium ist von dem am 2. Mai gefaßten Beschlusse des Gerichts, gegen den Polizei Obersten Patz ke die Voruntersuchung einzuleiten, durch abschriftliche Mittheilung des Beschlusses seitens des Herrn Staats-Anwalts an demselben Tage in Kenntniß gesetzt worden.

Auf den sogleich nach Eingang dieser Mittheilung an den Herrn Minister des Innern erstatteten Bericht ist von diesem die Amtssuspension des ꝛc. Patzke mittelst Reskrixts vom 3. hij verfügt worden. .

Diese Verfügung wurde dem ꝛc. Patzke am Morgen des 4. Mai eröffnet. Nachdem derselbe unmittelbar darauf ein mehr— ständiges Verhör vor dem Herrn Untersuchungsrichter gehabt hatte suchte er am Rachmittage des 4. Mai bei dem Unkerzeichneten einen Urlaub bis zum nächstfolgenden (Sonntag) Abend nach um sich eine Wohnung zu suchen, da sein Verbleiben in der Dienstwohnung während der Er bat zugleich, die Publication seiner Amts suspension an seine Untergebenen bis zum 6ten (Montag) Vormittags auszusetzen,

wo es ihm möglich sein werde, gleichzeitig mit Uebergabe der

Geschäfte an seinen Stellvertreter die Dienstwohnung zu räumen.

Der Unterzeichnete hat diesem Gesuche unbedenklich stattge— geben, da ihm von einer Absicht des Gerichts, den 9. Patzke wahrend der schon zwei Tage vorher beschlossenen Vorunter— suchung in Haft zu nehmen, nichts bekannt war, und ein beson— derer Verdacht der Flucht nicht vorlag, und der ꝛc. Patzke an— gewiesen, sich Montag den 6. huj. früh zur Uebergabe der Ge— schäfte jedenfalls einzufinden. .

Montag, den 6. Mai, ging gleichzeitig mit dem Gerüchte, daß Patz ke Sonnabend Abends zwischen Spandau und Nauen in einem Wagen fahrend gesehen worden sei, ein auf der Stabt—

post-Ezpedition Nr. IX. aufgegebener Brief desselben, vom ten

datirt, ohne Angabe des Absendungsortes ein, in welchem et um Urlaub für die ganze Dauer der Suspension bat. Der Brief ist sofort dem Herrn Staatsanwalt zugestellt worden. Hierauf, und da die inzwischen angestellten Recherchen die Rich, igkeit jenes Gerüchts bestätigten, hat der Herr Unter, suchungsrichter auf Antrag des Herrn Staatsanwalts an demselben Tage die Aufsuchung und Vorführung ds ꝛc. Patzke behufs Beschlusses über die event. steckbriefliche Verfolgung angeordnet. In Folge dessen wurden die erforderlichen Recherchen angestellt und am Mor— gen des 7. Mai (Dienstag7 in der Dienstwohnung des Polizei-Obersten Patzke ein Mann betroffen, der an gab, beauftragt zu sein, Sachen für denselben abzuholen. Er wurde sofort dem Herrn Untersuchungsrichter vorgeführt und in Folge seiner Aussage ermittelt, daß 2c. Patzke sich mit einen auf fremdem Namen lautenden, auf Grund eines vom Polixe

Lieutenant Greiffausgestellten Paßattestes ausgefertigten Me

nisterial-Passe nach Pstadt in Schweden begeben habe. Ert

hierauf wurde die Haft und steckbriefliche Verfolgung beschlossen.

Auf gerichtliche Requifition ist ꝛc. Patzke gestern bereits in Ystadt festgenommen worden und zu seiner Abholung sind zwä Polizeibeamte von hier abgesendet worden.

o Das Weitere bleibt der gerichtlichen Untersuchung vorbe— alten.

Berlin, den 9. Mai 1861.

Königliches Polizei⸗Präsidium. Freiherr von Zedlitz.

und kehrten um 2 Uhr nach nahmen Allerhöchstderselbe den Vortrag des Geheimen Kabinets⸗ Raths Wirklichen Geheimen Raths Illaire entgegen.

Nichtamtliches. Preußen. Berlin, 8. Mai.

Berlin zurück.

10. Mai. Se. Majestät der König fuhren heute um 8 Uht

nach Potsdam, besichtigten daselbst die 1. Garde⸗Infanterie⸗Brigabd⸗ mit dem Lehr-Bataillon und der Schul-Abtheilung, kehrten un 12 Uhr nach Berlin zurück und nahmen die Vorträge des Kriegs Ministers, so wie des General-Adjutanten General-Majors Fre heren von Manteuffel entgegen.

Ihre Majestät die Königin hat am vorigen Sonntch

in der Garnisonkirche zu Potsdam, gestern, am Himmelfahrtstagy hier in der St. Mathaäikirche dem Gottesdienste beigewohnt.

Am vorigen Sonntage statteten beide Majestäten Allerhöchf⸗

ihren Besuch der Königin Wittwe ab und speisten gestern mit St. Königlichen Hoheit dem Kronprinzen, Fürsten von Hohenzollern auf Schloß Babelsberg. Woche fanden im Königlichen Palais Diners zu Ehren des zuss Besuche bei Ihren Königlichen Majestäten hier anwesenden Groß⸗ herzogs von Mecklenburg-Schwerin und der Herzogin von Sachsen⸗ Altenburg statt.

der Kronprinzessin und den Anfangs dieset

Beide Königlichen Majestäten haben dem Fürsten von Fürsten,

berg Allerhöchstihr aufrichtiges Beileid wegen des Ablebens Ihter Durchlaucht der Fürstin persönlich ausgedrückt.

Am Geburtstage des Prinzen Albrecht (Sohn) statteten Ihtt

Amts suspension unthunlich war.

Verhaftung und

; Des Königs Maje tät fuhren heute früh um 8 Uhr nach Potsdam, um die dort zu sammengezogenen 4 Garde- Kavallerie-Regimenter zu besichtigen

Während der Hinfahrt

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Majestät die Königin Hochdemselben einen Besuch ab. Die Fami⸗ sien⸗Tafel fand zur Feier dieses Tages bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht Vater) statt.

Im weiteren Verlauf der Mittwoch⸗Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Ermäßigung der Bergwerks-Abgaben, mit den vom Herrenh ause angebrachten Aenderungen angenommen.

Die Korrespondenz aus St. Petersburg hat in Eydtkuhnen am 10. Mai c. den Anschluß an den Eisenbahnzug nach Berlin nicht erreicht.

Sachsen. Dresden, 8. Mai. Die Erste Kammer be— willigte heute, in Uebereinflimmung mit dem Beschlusse der Zweiten Kammer, die für Herstellung einer Schießbahn für gezogene Ge— schütze postulirten 30, 000 Thlr. Auf der Registrande befand sich ein Königliches Dekret, wodurch ein Gesetzentwurf über Erläute— rung einiger Paragraphen des Militär-Strafgesetzbuchs den Stän—

den vorgelegt wird. . . 8 Mai. Gesftern Abend ist Se

Bay ern. München, e Königliche Hoheit Graf von Trani von Lindau angekommen

und von Sr. Hoheit dem Herzog Max in Bayern am Bahnhofe empfangen worden. Graf Trani fuhr unmittelbar nach seiner An— funft mit letzterem in das Herzogliche Palais. Ihre Königliche Hoheit die Herzogin Louise in Bayern stellte im großen Salon kem jungen Grafen beim Eintritte dessen Braut, die Prinzessin Mathilde Königliche Hoheit, vor und zwar im strengsten Familien— freise. Heute wird die feierliche Werbung am Königlichen Hofe stattfinden und Abends noch ein eigener Courier mit dem Ehe— Fontrakte nach Rom abgehen, um die Königliche Bestätigung ein⸗ suholen. (8. Z.) ; .

DOesterreich. Wien, 9. Mai. Gestern begann die dritte nicht öffentliche) Sitzung des Herrenhauses, welches sich gegen Uhr als Comité konstituirte behufs der Adreßberathung, die um 33 Uhr noch fortwährte. oi e,

Laut telegraphischer Depesche sind Ihre Majestät die Kaise⸗ rin, Allerhöchstderen Befinden vortrefflich ist, gestern in Gibraltar eingetroffen, berühren heute Morgen Palma und gedenken am 12. in Malta zu sein.

Pesth, 7. Mai. tair-Execution hat auch im pesther Komitate begonnen. beginnt die Adreßdebatte. . r

Nach weiteren Telegrammen aus Pesth hat Präsident Ghizyh am 8. d. M. im Unterhause von seinem Sitz aus die Nachricht pom Tode des Grafen Ladislaus Teleki bestätigt. Man fand diesen halb angekleidet auf dem Boden seines Schlafzimmers, auf dem Tische den geöffneten Pistolenkasten. Der Zustand des Bettes zeigte, daß der Graf sich am Morgen entleibt hatte.

Belgien. Brüssel, 8. Mai. Der Fönig hat heute den seit September 1858 als amerikanischen Gesandten hier beglaubig⸗ ten General Fair in Abschieds-Audienz und unmittelbar darauf den Minister des Praͤsidenten Lincoln, Herrn Sandford, zum ersten Mal empfangen. Sämmtliche vier Abtheilungen des Handels⸗ vertrages mit Frankreich haben in den Ausschüssen eine so durch⸗ gehend günstige Aufnahme gefunden, daß man der einstimmigen Genehmigung des Vertrages durch die Kammer mit Gewißheit entgegenfehen darf. (Köln. Ztg)

Großbritannien und Irland. snd . Parlaments-Verhandlungen am ß. Mai. Im Oberhaus beantragt Lord Carnarvon die Vorlage der mit dem General⸗Konsul in Egypten und mit den Regierungen der Türkei und Frankreichs über das Suez⸗Kanal⸗Projekt gewechselten Depeschen. Nachdem er alle gegen das Unternehmen bisher erhobenen Einwendungen wiederholt hat, erklärt er seine Motion durch Hinweis auf den Umstand, daß Herr von Lesseps, ohne nach der Sanction des Sultans zu fragen, die Bauten in Angriff nehmen lasse; ferner damit, daß Mr. Gladstone, Mr. Gibson und selbst Lord J. Russell die Ansicht des Premiers über die Bedenklich keit des Projektes nicht zu theilen scheinen, und daß es daher wünschenswerth sei, den jetzigen Gesichtspunkt; der Regierxung kennen zu lernen, Lord Wo deh du se (der Unter⸗Staatsserretair des Auswärtigen) erwidert, er hoffe, daß der edle Graf nicht auf die Vorlage bestehen werde, indem die⸗ selbe dem „Dienst“ Eintrag thun könnte. In der Politik der Regierung bezüg⸗ lich des Lesseps'schen Unternehmens habe sich nichts geändert. Ihrer Majestät Regierung betrachte es als unausführbar und aus anderen Rück⸗ sichten sehr bedenklich. Der Sultan habe seine Sanction dazu verweigert, aber nie erklärt, daß er sie unter allen Umständen und immer verweigern würde, sondern die Sanction von gewissen Bürgschaften abhängig gemacht. Diefe Garantieen erfordern nicht nur die Sorge für die Integrität des Reiches, sondern auch das türkische Gesetz, welches den Gebrauch er⸗ zwungener Arbeit verbiete. Die Rücksicht für Frankreich habe es Ihrer Majestät Regierung zur Pflicht gemacht, behutsam zu Werke zu gehen, aber sie habe vor der französischen Regierung ihre Einwendungen nicht verholen. Obgleich nun der Sultan den Bau untersagt, habe Mr. Lesseps doch vom Pascha die Erlaubniß zu einigen Vorarbeiten erhalten Und die⸗ selben in der That begonnen. Aber man brauche deshalb nicht bange zu sein. Nach Allem, was Ihrer Majestät Regierung höre, ig die Verschlammung des Hafens, der Trübsand, der Mangel an Wasser und Arbeitskraft und andere Ur⸗ sachen fo mächtige Hindernisse, daß man die Operation eine Sisyphus⸗ Arbeit nennen dürfe. (6örth Großes Mitleid verdienten die Theilnehmer an diefer unglücklichen Spekulation. Es würde ein Glück sein, wenn der

Die Eintreibung der Steuern durch Mili— Morgen

Mai.

die zweite Frage

Verlust blos die Actionaire träfe, aber Mr. Lesseys habe auf sinnreich e Weise den Pascha vermocht, die eine Hälfte der Actien zu übernehmen. Er fei am meisten zu bedauern. Der Schriftwechsel darüber zwischen der Pforte und dem Pascha von Eghpten dauern noch fort. Wahrscheinlich werde das Projekt aufgegeben werden oder die Unternehmer wärden der Pforte und den betheillgken europäischen Mächten die erforderlichen Ga⸗ rantien gegen etwaigen Mißbrauch des Projektes, zumal in Kriegs⸗ zeiten, geben. Lord Ellenborough sagt, man habe mit dem Einen Bosporus der Plage genug; in dem Suez -Projekt sehe er den Versuch, einen zweiten Bosporus zu schaffen und dem Franzosen in die Hand zu geben. Vermittelst des Kanals wenn die Ausführung gelänge könnten die Franzosen binnen fünf Wochen ein Geschwader in die östlichen Meere senden, während England dazu minde⸗ stens 10 Wochen brauchen würde. Im Fall eines Krieges würden die sogenannten Kanalarbeiter sich auf Suez werfen und die englische Verbin⸗ dung mit Indien abschneiden, so daß die Neutralität Eghyptens ein Ende haͤtte. Zwei Dinge thäten vor Allem Noth. Erstens eine telegraphische Verbindung zwischen Indien, Aden und Perim. Jeder angreifbare Punkt dieser Linie müßte befestigt werden. Zweitens müßte die Regierung eine große Anzabl talentvoller Konsular-Agenten in Egypten halten, um über Alles, was in Egypten vorgeht, die vollste Aufklärung zu erhalten und um auf die Gefühle und Meinungen des egyptischen Volkes wirken zu können. Lord Carnarvon zieht seine Motion zurück.

Im Unterhause fragt Mr. Gregory mit Bezugnahme auf den ron Mr. Lincoln gegen die Häfen der sieben verbündeten Südstaaten don Nordamerika erklärten Blokadezustand, erstens ob ein Versuch der Ver⸗ einigten Staaten-Regierung, von fremden Schiffen außerhalb der Häfen von Nord⸗-Carolina und Pirginien Bundesabgaben zu erheben, bevor diese Schiffe begonnen haben, ihrè Ladung zu löschen, nicht völkerrechtswidrig sein würde, und ob der britische Gefandte in Washington in Bezug darauf Weisungen habe? zweitens, ob die Regierung der Vereinigten Staaten benachrichtigt worden sei, daß eine Blokade südstaatlicher Häfen, wenn nicht effektiv, nicht anerkannt werden würde? drittens, ob, nachdem die Regierung der Vereinigten Staaten sich geweigert hat, das Kaper⸗Recht in Kriegszeiten aufzugeben, und nachdem die sieben südlichen Verbündeten und souveränen Staaten eine den Vereinigten Staaten gegenüber abgesonderte, unabhängige und fremde Macht gewor⸗ den sind, Ihrer Majestät Regierung das Recht des Präsidenten des südlichen Bundes, Kaperbriefe zu ertheilen, anerkenne und dies dem briti⸗ schen Gesandten in Washington angezeigt habe? Lord J. Russell: In Bezug auf die außerhalb der Häfen von Nord⸗Carolina und Virginia zu erhebenden Bundes-Abgaben erklärte der Advokat der Königin, den ich zu Rathe zog, daß die Entscheidung ganz und gar von den Umständen abhängen würde. Natürlich hat daher unser Gesandter in Washington in Bezug darauf keine Weisung erhalten; aber Lord Lyons ist der Mei⸗ nung, daß ein solcher Versuch nicht leicht ausführbar sein würde. Was betrifft, so habe ich es nicht für nöthig er⸗ achtet, unserem Gesandten darüber eine Weisung zu ertheilen. Es ist Lord Lyons wohl bekannt und ist von den Vereinigten Staaten zum Gesetz erhoben, daß keine Blokade, die nicht eine wirksame Blokade ist, anerkannt oder als gültig angesehen werden soll; und ich zweifle nicht, daß über diesen Punkt zwischen Ihrer Majestäͤt Regierung und der Re⸗ gierung der Vereinigten Staaten keine Meinungsverschiedenheit stattfinden würde. Was die dritte Frage betrifft, so muß ich erstens nähere Erläu⸗ terungen abwarten und zweitens einen Theil der Antwort, die ich zu geben habe, nir vorbehalten. Soweit die Kriegführungs⸗ Rechte aufstaͤndischer Theile eines Staates in Frage kommen, so scheint mir ein Präcedenzfall aus den Jahre 1825 Anwendung zu finden. Die britische Regierung er⸗ kannte damals der provisorischen Regierung zu Griechenland die Rechte eines kiegführenden Theiles zu, und die türkische Regierung beklagte sich und suchte geltend zu machen, daß empörten Unterthanen ein staat⸗ licher national) Charakter nicht füglich zukomme. Aber die britische Regierung that Mr. Stratf. Canning zu wissen, daß „der Charakter des Kriegführungsrechts nicht so sehr ein Prinzip als ein Fakt sei, daß ein gewisser Grad von Kraft und Zusammenhalt, den irgend eine in Krieg begriffene Volksmasse erlangt hat, derselben das Recht gebe, als krieg⸗ führender Theil behandelt zu werden, und daß er, selbst wenn dies Recht fraglich wäre, es zum wohlverstandenen Interesse aller cidilisirten Natio⸗ nen' miche, sie so zu behandeln; denn welche Wahl bliebe dann? Eine Macht der Volksgemeinschaft (man nenne sie, wie man wolle), die eine andere bekämpft und das Meer mit ihren Kreuzern bedeckt., muß entwede als kriegführende Partei betrachtet oder als Seeräuber behanddt werden“; die Anwendung letzterer Bezeichnung auf die Griechen wurde laut desavouirt. In einer Separat⸗ Depesche vom selben Datum (12. Otober 1825 wurde Mr. S. Canning erinnert, daß, wenn die briti⸗ sche Rqierung beiden Kriegführenden das Recht zugestehe, britische Kauf⸗ fahrer inzubalten und an Bord befindliches Feindesgut mit Beschlag zu belegen, dies unter der Bedingung geschehe, daß die Schiffe vor ein Prifengricht gestellt werden und daß die Confiscatlon nicht ohne vorher⸗ gegangne Kondemnirung erfolge. Wir haben nun die Kronjuristen be⸗ fragt. Der Attorneh⸗General, der Solicitor-⸗General, der Queen's Adbo⸗ catè uw die Regierung find zu dem Schluß gelangt, daß die Verbünde⸗ ten 6 bon Amerika, jenen Prinzipien , welche die gerechten zu sein scheinen, als ein kriegführender Theil behandelt werden müssen. Aber ds dieser Frage ergeben fich andere Fragen, über dte wir noch in Zweifes schweben wie in Bezug auf die Äenderungen, die in Folge Fer Padiser Erklärung im Völkerrecht vorzunehmen sind. Diese und an⸗ dere vrwickelte Fragen unterliegen noch der Berathung und werden noch üher in Betracht gezogen werden ehe eine Erklärung an andere Mächtè erfolgt. Mr. Fitzgerald fragt, ob die Regierung schon nit Hannober wegen Äblösung des Stade⸗Zolles einig fei? orb Jobn Russell sagt, die Frage sei sehr verwickelt. Mit ser haännoverschen Regierung könne ohne Zustimmung der andere mitdetheiligten Staaten ein endgültiges Abkommen nicht getroffen werbei Es habe vorgeschlagen, während der Schwebe, den Vertrag von.