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. der Polizei, für die Ruhe und öffentliche Sicherheit zu sor⸗ alle in Beschlag genommenen falschen Münzen und zu deren Fa⸗ 908 . ö so weit ausgelegt werden. daß schan Lie Rr. bricatign br bee e, e ene , , . Aischift vorsttbentgen Erlasseß Und des Berichtes bet Dire Verfügungen dom 0. Avril 1853 und 31. Oktober 1663 verbun. werden Eines Interessenten ber Beeinträchtigung seines Ge⸗ unterbliebener Untersuchung an die Königlichen Regierungen zur tion der Niederschlesssch⸗Märkischen Eisenbahn erhält die Königliche denen Schreibwerks bestimme ich hierdurch: daß fortan bei parze. werbehetriebes Veranlaffung bieten darf, legis lativ durch Erlassung weiteren Beförderung an die Münzverwalt n en n zernich⸗ Direttion zur stenntnißnahme mit dem Auftrage ebenmäßiger Vor⸗ larischen Verpachtungen von Domainen⸗ und Forst⸗ Grundstũ hn ciner Polizei- Verordnung, einzuschreiten. ) ung ain nkzefern sind, zicht bes igt hir den mien ,, . lage der danach modifigzirten Telegraphen-Instruction. oder Nutzungen in Loosen, deren Pachtwerth vorgusfichtlich den Pie Veßimmungen im s 2. Nr. 3 und . de Ressort⸗Regle⸗ schon vor Jahren ihr zur Begutächtung vorgelegene falsche Münzen
Berlin, den 26. Januar 1861. Betrag von je dreißig Thalern jährlich nicht übersteigt, so fern ments vom 20. Juli 1818 ermaäͤchtigen die Regierungen der Rhein⸗ zur Vernichtung nicht wieder zugekommen 66 . ; ; r das Ausgebot nür auf eine höchstens einjaähri provinz zur Entscheidung einzelner Streitigkeiten in Wasserstau. Zaͤmmtliche Gerichtsbehörden weren daher angewiꝑgsen, die bei Der Minister für S4**, . . öffentliche Arbeiten. Pachtzeit gerichtet wird, den Pachtlustigen in den ar sachen in e , Ir 2 i n g, im 5 des ihnen e . noch be, . Alten in Untersuchungssachen on der Heydt. tlons-Bedingungen die Zusicherung zu geben ist, daß iti. Khgemeinen Landrechts durch das Vorfluthsgeseß vom 16. Nabem., egen änzverbrechen und Münzvergehen u dem, Zhhece ein er gung Zusich g zu g st ß der Fiskuz Allg . dafür erlangt haben. Für den Erlaß Prüfung zu unterwerfen, um zu 2, * und , , m
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sammtliche Kosten des Geschäfts übernimmt und von den Pachten ber 1811 eine Kompeten z . schäfts en Päͤchtem rordnungen sst aber in jenem §. 2. des behrlich gewordene falsche Münzen und Münzapparate bisher zurück⸗
An 6 ie Königli Ei Direch daher keinerlei Beiträge zu den Licitations- oder Kontrakt von allgemeinen Polizei. 30 A die Königlichen lenbabn. Dire en re zu leisten sind. ö 2 Ressort⸗Reglements ebensowenig, wie in dem Vorfluthsgesetz vom behalten worden sind, und diese zurückbehaltenen Münzen und Ap⸗
; F S arb rü ö * ; ? ? . ö Breslau, Ratibor, Elberfeld und Saarbrücken Dagegen behält es bei derartigen parzellarischen Verpachtun. B. r nf m 9 ern i e i. n, . 4 — re, , 2 kr 6 zur Weiterbe⸗ ift 2d 1 mit dem Auftrage, den Eisenbahn-Verwaltun⸗ n auf einen langeren Zeitraum als ein Jahr bei der durch b Wah föihmt, dah in der Aanzrie der er grungs-Anlagen förderung an die König iche ang, win ion abzuliefern. gen il rl feel ele han! , en, . und für * ni, ,,. Eirkular-Verfügungen getroffenen Ein u 9 , ll 8a dun gen , , . 22 . shre Tel ; 63 gen sein Bewenden. schriften über omp er ngs ⸗Behorder zält, allen künftigen Ablieferungen glei en Zweckes, allein die il te . G Berlin, den 10. Januar 1861. ih die 3 für i Einmischung in Streitigkeiten über ir , r, . 23 falschen . . die zu ; g . Bewässerungs-Änlagen bilden, eren Anfertigung benutzten Gegen ände vorgelegen haben, anzu⸗ zu p . Der Finanz-Minister. Rach F§. 19 des Gesetzes vom 25. Februar 1843 braucht der geben, sondern auch auf das betreffende Gutachten 3 / 8 ⸗ von Patow. Anternehmer einer Bewasserungs⸗ Anlage an Privatflüssen eine poli⸗ Münz ⸗Direction Bezug zu nehmen. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. An ʒzgeiliche , 6 niz 5 e, des Berlin, den J. i 1861. von der Heydt. z n ö, ; Unternehmers überlassen, ob er eine polizeiliche Vermittelung zur Der Justiz⸗Minister 466 imm he Königliche Regierungen unde an den Feßstellung der Widersprüche oder zur Beschraͤnkung entgegen , , , An . ö. earn Vorsteher r Königlichen e n wr Bau⸗ stehender Rechte in Auspruch nehmen will. Macht der Unternehmer 3) die Königlichen Eisenbahn⸗-Kommissariate. ommisston hierselbst. Pyn dieser Befugniß teinen Gebrauch, so ist die Regierung nicht 4 kompetent, Über , . welche rn, ö ö sämmtliche Gerichtsbehörden. n ,,, l ng entsteben, zu entscheiden. nsbesondere wird der §. oc. eit. Ew. Excelle nz verfehlen wir nicht, die in der rubrizirten Angelegenheit 4 . der konstanten Praxis so ausgelegt daß die Regierung zur befohlene Keußerüng nachstehend ehrerkietigst abzugeben. . Bei der heute fortgesetzten Ziehung der Aten Klasse aöster n en über Beschwerden der Tricbwerksbesitzer wegen Schmä— ; . a Durch die Cinflrun g der betreffs den , ,, Züge ist Königl. Klassen-Lotterie . der Iste er e n von i og Thon. 1 zur dann , . . Ie. er, n WPerlin, 11. Mai. Se. Ma tät, der König babe Aller⸗ ein nennenswerther Vortheil für die Sicherheit und Regelmäßigkeit des auf Rr. 60 364. 1 Hauptgewinn von 10,500 Thlr. auf Nr. 60. 5hß. Unternehmer der Bewässerungs⸗Anlage auf polizeiliche Vermittelung gnädigst geruht: ! Dem Ober⸗ Praͤsidenten von Witzleben zu , erg ng die Vorsteher der Stationen eines 1 Gewinn von 5009 Thlr, auf Nr. 776559. 6 Gewinne zu 2909 Ehir. provocirt hat Magdeburg und dem Provinzial-Stzuer-Direftor, Geheimen Aber Bahnabschnittes Kenntniß erhalten von eingetretenen Unregelmäßigkeiten fielen auf Nr. 28.024. 32, 187. 55 364. 63,797. 75. 440 und Sg Cen Ist das nicht geschehen, so muß der Triebwerksbesitzer seinen Finahzrath von Jer dn bend eh die Erlqubniß, zur elnle⸗ auf' dieler Strecke, damit sie etwa, anderiveite Dispofitionen für ihren 37 Gewinne zu 1060 Thlr. auf Nr. 655. 716. 2220, 233. Ansprüch im Rechtswege verfolgen. In Anwendung dieser Grund- gung des ihnen verliehenen Fürstlih Schwatzburgschsn Ehren⸗ Bahnhof treffen können, so dürfte dieser Vortheil doch eben so sicher er⸗ 1185. 6544. 13 355. 17,773. 21.614. 27,360. 27,441. 16 3. sätze auf den vorliegenden Fall, muß dem Müßuer zu N. überlassen Kreuzes erster Klasse, so wie dem Seconde⸗Lieutenant im 1. Ba⸗ reicht werden, wenn nach dem Vorschlage der Königlichen Direction der 14,106. 44,455. 46,181. 47,518. 53, 042. 54,407. 54 792. 54831. werden, gegen die Wiesenbeßttzer, welche ihm das Waffer entziehen, taillon (Cöln) 2. Rheinischen Landwehr Regiments (Rr. 28) und Ostbahn diese Meldungen eben auf eingetretene Unregelmäßigkeiten be; 57 691. 583700. 63, 832. 66 273. 66,5527. 67249. 70.539. 72708. vor Gericht zu klagen, da eine Provocation der Wiesenbesitzer auf Landgerichts Assessor Eugen von Kesseler zu Cöln, zur An⸗ 8 es sich gestalten, wenn den Vorstehern der Endstationen 73 586. J58, 862. 77, 579. 78, 824. 79 660. S, 628. Sd, S8. S75R' polizeiliche Vermittelung nicht angebracht ist. ; deal dr C rn e , ke, , . der einzelnen Babhnstrecken das Recht beigelegt würde, Dispositionen über und . . 500 2 Nr. 2310 90 31 6. Im, Gegensatz zu dieser Vage der Geschge bung über ie in. Ordens zu ertheilen. ö . den Gang der Züge auf diesen Strecken bei eingetretenen Unregelmäßig⸗ 5 Gewinne zu 3 0 Zhblr. auf. Ni, 231 h 9025. 10. 637. 41 6 zeiliche Kompetenz in Bewässerungs⸗ Streitigkeiten vindizirt die keiten selöͤstständöig zu treffen. Eine solche Maßregel würden wir jedoch 15,935. 19.182. 3695. 27 309. 23,5690. 28702. 30.563. 32430. Königliche Regierung sich mit Unrecht eine Kompetenz unter der nicht ,, kungen, . , dc, . ö 6. . 6 3 ,, 3 Form einer Polizei⸗Verordnung. ne, wre i ; 1 ö ĩ A Wenn auch, wie bereits erwähnt, das angeor nete Dur melden der 694. 49, 5. 55, 141. 55,42 3. 56, 143. 59. 638. . 519. Es mag sich rechtfertigen lassen, daß die Königliche Regierung ; rsonal⸗ rän ger . er. Züge direkte Vortheile für die Sicherheit des Betriebes nicht herheigeführt 60. 7 S4. 60,833. 60. 858. 62, 009 63, 008. hö. 337. 65 424. 66, 180. auf Grund 94 F. 6, Lit. 1 . vom 28 ge sr 1843 im Pe st a era erungen 1 der ; rmer bat, so läßt sich doch nicht berkennen, daß es wesentlich zur prompteren 70. 250. 74,369. 74, 596. Sl, 179. 82, 314. 83.359. S4432. S523. Wege einer Polizei Verordnung Bestimmungen über eine Wässe⸗ Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Debienung des elektto mägnetischen delegrahhen beigetragen hat. Die S5 514. S6. 178. S6, 5g, S7r7t8. Ss a5 und. 94 669. runds-Ordnung an Privatflüssen trifft, wenn es darauf ankommt ; Telegraphen⸗Beamten müssen, weil weit häufiger Meldungen zu erwarten 71 Gewinne ö 200 Thlr. auf Nr. 603. 3874 760. 186 85. 9 18 Gruündbeß ; uber die Ableitung des A. Ernennungen, Beförderungen lund Ver setzun gen. , e . ure lr ne e he iert ge een huber. Den 26. April
d Nachtzei ich ist. Die bei = . w,, . , . 6 l ö F . ; was namentlich während der Nachtzeit wesentlich ist. Die bei den Apva 19.519. 21,067. 24 698. 25,857. 26755. 28,365. 28, 8309. 29 74. gen und eine ünpflegliche Verschwendung des Wassers im Interesse Oö helst ein, Feldjäger mit dem Charakter als Sec. St. vom reiten⸗
raten früher angebracht gewesenen Wecker ind als entbehrlich bei uns ⸗ . , / = e 2 5 * ̃ . fast überall . en e r, und ö. kommt es nur ige selten 32154. 32.747. 37457. 404095. 12413. I5. 167. 7570. 4775s. er Bodenkultur eines größeren Distriktes zu derhüten, — indein den Feldjäger-Korps, zum D a, n, befördert.
vor, daß eine Station während der Nachtzeit einmal nicht zu errufen ist. 47.879. 48,654. 49, 693. 51, 584. 54 383. 54,710. 55,849. 56,377. dergleichen Streitigkeiten unter ahlreichen, nicht fest begrenzten . Wir halten den gewonnenen Vortheil für fo wesentlich, daß wir, selbst 57738. 59, 1461. 60, 594. 62, 017. 63, 139. 63, 192. 64 366. 66,751. rn n . 56 i er. ren an pan efseuen Resuitate ,, Westpreuß. Ulanen⸗-Regt. (Nr. I), in das in uf sᷣ e. , . 3 , 866. n, , ,. , , , . 3 nicht führen können. Im vorliegenden Falle steht aber ein Mühlen⸗ . Den 3. Mai ertheilen sollten, vorsiehen würden, dasselbe, Lain gehn Len, 75.957. 77555. 77.753. 78.210. 79.3. s 334. Ssä Sid. S6 iss besitzer den oberhalb liegenden Grundbesitzern gegenüber. Er be— Loewe, Hauptm. u' Comp. Chef vom 4 Westfäl. Inf. Regt. (Ur. 1] ge, , gn ann i . k e . e e ne, Tei, dd, n,. . einzelnen Bahnstrecken ein eigentlicher permanenter NRachtdienst nicht gä, 187 und g4, 249. Mühlenrecht schmälern, und es hindert ihn nichts, im Wege des fir. 5M), unter Hefoͤrderung zum Hauptm. u. Comp. Chef in das 4. West⸗ existirt. Hier hat . ö, . der Züge keinen Zweck, . kann nur Berlin, den 11. Mai 1861. Prozesses die , . . , 36. 1 ,, , Land wehr
. . ; e ö . r urthei erde u unterlassen, auf ge⸗ ĩ ,,,, wrde, ern ene, , , , wre K Fall nirgend vor, da bei den vielen Zügen, welche bei Nacht die diesseitige ie Königliche Regierung wird hiernach angewiesen, die für geegth ihn 9 r t mn, Bats. 2. Branden urg.
2m . ; ; . i ᷣ Train⸗Bat. Bahn pafsiren, überall permanenter Riachtdienst eingeführt ist. fi ot pom I. Oktober 1860 3 ; n tleistung bei dem ; bun Vorstehendem können Ew. Excellenz wir 9 ehrerbtetigst anheim⸗ . . . . 0 , n, e m gr enn gblatt . III. ,,, in einer etatsm. Stelle dieses Bats. als Sec. Ct. an— stellen, es dem Ermessen der einzelnen Eisenbahn-Verwaltungen zu über⸗ Ministerium für die lan dwirthschaftlichen i z . 6rn bes verisbrenden Wiesenbesitz gestellt. 56 . lasfen, ob fie das Durchmelden der Züge beibehalten, oder aufheben wollen. Angelegenheiten. Ju machen und demgemäß die eschwerdeführenden Wiesenbesitzer B. Abschiedsbe willig ungen ac. Königliche Direction der NiederschlesischMärkischen Eisenbahn. auf ihre hierneben zurückerfolgende Vorstellung vom 6. Februar e. ; Den 25. April. . . Cost enoble Malberg ; zu bescheiden. b. Cram m, Kaiserl. Königl. Oesterr., Rittm. a. O. zuletzt im Kais. . Bescheid vom 21. April 1861 — betreffend die Berlin, den 21. April 1861. Oesterr. Ulan, Regt, Nr, . gens Carl Ludwig, als Pr. Lt. à la polizeiliche Kompetenz in Bewässerungs— 6 . 6. guite des Rhein. Ülan. Regts. (Ur. M angestellt.
h ö Der Minister für die landwirth⸗ 6 ,, Innern. n,, ye , aid en, a, Ministerium der geistlich i und ; schaftlichen Angelegenheiten. Graf von Schwerin. Gert el, Ger. Mt, und Yer ger dom reitenden ger Lo fps n n i i , n bf i n, m 1 Graf von Pückler. r g en . den beurlaukten Offizieren der Inf. 1 es
⸗ Der Königlichen Regierung wird auf Ihren Bericht vom . . ö . Bats. 1. Pos. Landw. 8er * ir n. . ö. b. Mts. bei Rückgabe der Anlagen erwidert, daß die Beschwerd?. An 1 . 6 . Am Gymnasium zu Greiffenberg ist die Anstellung des Schul- der Grundbesitzer . N. er Vache über die von Ihr unter den Die stönigliche Regierung zu N. e Tem (, w mn g n, ic en, . amts⸗Kandidaten Stier als Collaborator genehmigt worden. r n . ,, wogen Benutzum 3 6 gt. (Nr. I, ö. . es N. . er Baches begründe eint. . . Den 2. Mai. . — An der hiestgen Königlichen Realschule ist der Schulamts⸗ Das Polizeigesetz vom 11. Marz 1859 §. 6 Lit. b. h. und!; ⸗ . Erbprinz Heinrich XIV. Reuß, Major d. D., früher Sec. St. A lla Kandidat Johann Wendland als Ordentlicher Lehrer angestellt und das Ressort⸗Reglement vom 20. Juli 1818 § 2 Nr. 3 und l Justiz⸗ MT inisterium Suite des 4. Garde⸗Regts. z. 1 mit der Uniform dieses Regts. zu den worden. auf welche die Königliche Regierung sich beruft, genügen nicht, un Off. A la site der Armee verßttzt. ; ; j den ö. ö K , 6. 1 Allgemeine Verfügung vom 1. Mai 1861 — be⸗ Bei 8 n ,, 1 . ö im 8. es Gesetzes vom 11. März 18 richt vom Schutz de ; J ̃ . ? ö ⸗ ö n . . zam · Vierten. , , n ,, e, ,, n dnn, ener, , ,,,, . Lit. h. handelt vom Schutz der Felder, Wiesen, Weiden, Wälder. nahme fal scher Münzen. und die Erlaubniß zum Tragen der Train⸗Uniferm ertheilt. v. Zitzewitz, Verfügung vom 10. Januar 1861 betreffend Baumpflanzungen, Weinberge 2c, während im vorliegen den Falle . Nach einer Mittheilung des Herrn Finang-Ministers sind von Pi, Lt. a. Q. zul im ä. Pemm. ichn (Rr. Ei), die bedingter An⸗ die Kosten ' bei Verpachtungen im Ressort der Do. ? i , , n, 66 , ein ela Gerichte behörden kie bestehen den Vorschriften, nath welchen steilungsberech ligung im Citidienst bemllligt. und . nicht fordern, sondern nur ein Mühlenbesitzer wegen Entziehung s main en- u nd. Forst⸗Verwartu ng. Ech lhnen ns! einem Pripatfluß Kagt. Die Jät, j. andi
Behufs Verminderung des mit der Ausführung der Cirkular⸗ lautet allerdings sehr allgemein, kann aber mit Rücksicht auf den