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Provinz Preußen. . Regierungsbezirk Marienwerder. übertragenen Functionen lediglich in einem kontraktlichen Verhaͤlt Zins ⸗Coupon niß sich befinden und diese Functionen nur nach Art eines Neben. zu der amts verrichten. ; ö 993
6reis-Obliga tion, des Strasburger Kreises Unter diesen Umstaͤnden kann Lie für die Hinterblicbenen des gescheid vom 15. Februar 1861 * daß eine gemein⸗ „Jedoch soll die Jahtessteuer snach Bogen) nicht, unter 1 Sgr.
sIl. Emission). W d N z ö ( ; 2 1, M8 Vundarztes N. bei dem dortigen Arresthause erbetene Remunera⸗ . . ; assenbeamten bestell⸗ und nicht mehr als 2 Thlr. für jedes Exemplar betragen. Will . Thaler zu 3 Prozent Jinfen über . tion für den Gnaden-Monat nicht bewilligt werden. / schaftliche Haftung der 27 st g . . der Verleger eines im Inlande erscheinenden steuerpflichtigen Blattes — . . ö Berlin, den 28. Februar 1861. . ten Cautionen für die Verwaltung von St— „n Lind tum fler deffelben für den Einzelverkauf mehr Etemplare Der Inhaber dieses Zins-Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe 2268 ĩ Fonds nicht statt— ⸗ wn 4. nc in der Zest vom . ten bis resp' vom ten Der Minister des Innern und ständischen oder sonstigen Fonds nicht! als die steuerpflichtige Auflage desselben Quartals betragt, drucken . und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obliga⸗ ö findet. lassen, so ist dazu gestempeltes Papier zu. verwenden und der tion für das Halbjahr vom bis mit (in Buchstaben) Im Auftrage: ] ö Siem pelbetrag nach dem Satze von 2 Psennigen für den Normal⸗ Strasburg Thaler Silbergroschen bei der Kreis - Kommunal- Kasse zu Sulzer. U Nach der Fassung des Kreistagsbeschlusses vom 14. No⸗ re, ,, . , , , fr . n. ; r 3 5 di achsen. e ipzi Mai. e. Koönigli Strasburg, den ten. 5 . An vember v. J. scheinen die . em r Lee,. 2 Prin an, . . . n e. k JJ nnen d, megierung zu R wen dem R. irchdien Kerne lun ere enen esse hafte. int Pier Cin rd rer ke benz äh sz hr arf der fach sisch bayetischen ausseebauten. ugleich für die Verwaltung er Kreis⸗ 41 3 ] ö a i, ; ; Dieser Coupon ist ungültig, wenn ugieltag gemeinfchaftliche Haftung der von stassenbeamten bestellte Bahn weiter nach Karlsbad. (L. 3. 332 , , ,, den. derartige g Indi kfurt a. M., 23. Mai. Gestern Mittag ist Ihre dessen Geldbetrag nicht innerhalb dier ECautionen für die Verwaltung von Staats- und ständischen oder Frankfurt 4. M., 3. iat, Mit ig ⸗ Jahren nach der Fälligkeit, dom söonstigen Fonds findet aber, wie durch die Cirkular-Verfügung der Majestät die Königin, der Niederlande . 3 ., Schluß des betreffenden Halbjahres Bescheid vom 7. Mär; 1861 — betreffend die Stell— hicich' der geistlichen 2c. Angelegenheiten, der Finanzen und Bald nach ihrer Ankunft empfing die hohe Frau die lache de an gerechnet, erhoben wird. vertret . . 2 e, wee vom 15. April 1814 ausdrücklich angeordnet worden Herzogs und' des Prinzen Nikolaus von Nassau und hat heute 6. ö . ertretung im Schulzen- Amt. des Inne 8 W gjasszt Regterung wird daher veranlaßt, Vormittag die Reisc nach Stuttgart fortgesetzt. (Fr. P. Zig.) Provinz Preußen. J Regierungsbezirk Marienwerder. iist, nicht statt, und die göpigz he , i n r m 1j. zr an, Wies baßen 3, Hrn, Bem Vernehmen nach Talon H . ö „R schen Kreisstände auf diese Bestimmung ausdru ich aufmert— Caf nn 5 ; ; zur Der Königlichen Regierung eröffne ich auf den Bericht vom , . — i , , n, 4. n , , 9. , , . greis-Obligation des Strasburger Kreises. 20. v. M., daß ich der schon durch das Restript vom 5. Dezen⸗ dert den 15. Februar 1861. im Entwurfe vollendet und wird dene en in den ersten Cage Der Inhaber dieses Talons 'npfängt gegen dessen Rückgabe, insofern ber 1836 (A1a–ven S. 95) gebilligten Ansicht, beitrete derzufolge - . ö. . den Kammern vorlegen. Der Entwurf schließt sich n g . nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben ist, zü der Obligation des Strasbur- in Gemaäͤßheit des §. 47, Tit. 7, Theil II. Allg. Landr. auch in Der Finanz⸗Minister. Der Minister des Innern. lichen dem preußischen an. Das Handels gesetzzuch selbst ist be⸗ ger Kreise j dem Falle, wenn das Schulzen-Amt mit dem Beßitze eines bestimn⸗ Im Auftrage: Im Auftrage: kanntlich schon vor längerer Zeit den. Ran ern vorgelegt worden. J , (II. Emission) über ten Gutes verbunden ist, die bei der Unfähigkeit oder Behinderung von Pommer-Esche. Sulzer. Seine unveränderte Annahme ist gewiß, Der Ausschuß der Zwei= 2à5 Prozent Zinsen die te Serie Zins- Coupons für die fünf Jahre des Besitzers der Gutsobrigkeit zustehende Wahl eines S ö ten Kammer wird, übereinstimmend mit den Beschlüssen des deut⸗ Zinser te E 46. — 9g zuste yl eines Stellvertre. n —t : 18. . bis 18. bei der Kreis⸗-Kommunal-Kasse zu Strasburg. ters nur auf ein angesessenes Gemeindemitglied gerichtet werden ⸗ An ; ; schen Handelstags, die Errichtung eines gemeinsamen deutschen Strasburg, den ten . . darf, so lange es an einem mit den erforderlichen Eigenschaften die Königliche Regierung zu R. obersten Gerichtshofes für Handels- und Wechselsachen beantragen. Die ständische Kommission des Strasburger Kreises für die Kreis⸗ verfehenen Individuum dieser Kategorie nicht mangelt. . ; , . ; Nh. 8. 33 Chausseebauten. Berlin? den 7. März 1861. - Wir können nunmehr (berichtet die „Mittelrh. Ztg.“ mit Be⸗ ; stimmtheit bersichern, daß bor einigen Tagen zwischen dem Herzog und dem bischöflichen Stuhle zu Limburg ein Vertrag wegen Re⸗ gelung der kirchlichen Angelegenheiten, Besetzung der 2 5 ö . betreffend den Pfarreien 2c. wirklich zu Stande gekommen und derselbe von bei⸗ Cirtular-Erlaß vom 2. , den Theilen durch Unterschrift die Genehmigung erhielt, also in einjährigen freiwilligen k ö Kraft besteht. Der Bischof von Limburg stattete gestern dem 1 Do roth eenstädtischen Rea sch u e Herzog einen Besuch ab. J . . Berlin. Frankreich. Paris, 22. Mai. 969 v. . 7 ꝛ Lautuͤre, welcher, wie bekannt, in chinesische Gefangenschaft gerieth a , f graus zeise verstammelt wurde, ist auf der Massilia . e. . Finanz⸗Ministerium. J x und auf. grausamer we Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche F z3⸗Mini Die Dorotheenstädtische Realschule hierselbst ist seit dem Mont in Marsellle angekommen. n. Arbeiten. 1 ö . ; 2 Mai v. J. in ihrer Entwickelung soweit vorgeschritten, daß es zu⸗ Die Panzer-Fregatte „Solferino“ soll am nächsten 24. Juni, Bescheid vom 26. Januar 1861 — betreffend die lässig erschienen ist, den Schülern derselben die Berechtigung zum dem Jahrestage der Schlacht von Solferino, vom Stapel gelassen Der Regierungs- und Baurath Oppermann zu Stettin ist Verhältnisse der Kommunal-Förster und Wald⸗ einjaͤhrigen freiwilligen Militairdienst — ö. auf r, , . werden. ö. in die erledigte Regierungs- und Bauraths-Stelle bei dem sKönig⸗ Wärter in Bezug auf Pachtung von Jagden. Maßgabe der für die Nealschulen zweiter Ordnung geltenden Be— Spanien. Madrid, 21. Mai. Santana bleibt spanischer ichen Polizei-Präfldium in Berlin versetzt worden. stimmungen — einzuräumen. ———— zefehlshaber in San Domingo. . lichen Polizei-Präsidium in Berlin versetzt worden . Was die Kommunal-Forstbeamten betrifft, so halten . 6 Königliche General-Kommando und 2 , , ö., Bef — 1 ö 2l. Mai. Die amtliche bortugie . 8 Wr ĩ f ) / 0 MezGL 6 ; 6 we 9 fälli n Veranla 1 2 * ö ; gz ; . 5ndbiate ünf⸗ wir es im Allgemeinen für erwünscht, wenn die Schutzbeamten die . e n, hiervon zur weiteren gefällige . g sische e ung, meldet die bereits angekuͤndigte Ernennung von fünf * ⸗ j te S 1 221 vFo ; M m 5 D * 690 9 di . ergeben in te ( 3. — . n neuen airs. * ö j Jagd in ihten , chußbezitsen in Pacht erhalten. und es treffen die g Derlin, den 28. Januar 1861. zeh Jtalien. Der Prinz von Carignan hat am 20. Mai Gründe, welche in dem Votum des Ober⸗Forstmeisters N. hier ⸗ K ö 83 . , zroclamation erlassen, worin er auf die unter seiner gegen angefuͤhrt werden, in der Allgemeinheit nicht zu. In Einzel. Der Minister des Innein. Der Kriegs- Weinister ö. eapel eine Proel⸗ ,, de,. Engi s heten Reformen fällen mag allerdings die Jagdpasston so übertrieben werden, daß Graf von Schwerin von Roon. Leltung in den üeghentanmla Nationalgarde Dank für sie zur Vernachlässtgung des Dienstes verführt und es erscheint hinweist und den d, n. ug a. . een und Ord⸗ ö gewiß unstatthaft, den bezeichneten Beamten nachzulassen, An g. . 2 , eu. Zufriedenheit mit aß sie auch außerhalb ihres Schutzbezirks noch große Jagdreviere . . , , mn. nung ga— . , , anpachten durfen Wäre 3 ( , , die oberen Provinzial-⸗Beborden. ihren Leißlungen au zspricht, Am z. Me ta n en, 533 Forsten von dier bis fünf Gemeinden zu beaufsichtigen . di San Martino eine Proclamation . . hat, befugt, die Jagd außerhalb des Waldes auch auf sei mit dem Entschlusse gelsmmen, . 1. , hd n brin en; mehreren Feldmarken anzupachten, ohne daß ihm solches von Bertin, 21. Mai. Se. Majestet der König haben Aller— Süd⸗ Italien Nachdruck. n,, . . mee. seinen , . verwehrt werden könnte, so würde die Erfüllung gnadigst geruht, n nachbenannten Personen die Erlaubniß zur . ö. e n n th em Verbesserungen einzuführen. , e n n, n, , gef ahl. äniegüng. der bon. des Herzogs von Nassau 8, . Min von Carignan und Herr Nigra sollten am 22. Mai in , ga nn,, , n ,, ( , nn,, , t v Milit air- Turin ein reffen ; ; ̃ 8 dah ngemessen, die Bestimmung im ei K s mit S 8 ; g Meffi ird iü is — Bescheid vom 28. Februar 1861 — betreffend die 5. 8 der Instruction für das er , l in . rn, . w von Nassau: d ier, m m n ,, , . z of . r . Insti Wald 4 . , ö. z s ff e einige ᷓ . Verhältnisse der Hinterbliebenen der bei den und Instituten , . 6 November 1841, wonach die den Hauptleuten und Compagnie-Chefs von Beckedorff, ase Li e aao nstanttn opel, 28. Mai. Vorgestern fand Straf-Anstalten fungirenden Aerzte in Bezug Kommunal⸗Förster und Wald-Wärter ohne Genehmigung der König. von der Dollen, . ürkei. ᷣ . ; mmenkunft der hier ; . lichen Regierung eine Jagd nicht anpachten dürfen ö ö ? ens bei dem Marquis von Lavalette die erste Zusammen auf den Gnaden-Monat 3 3 Fus . irfen, aufrecht zu e, dem Premier-Lieutenant Mertens r zes der beabsichtigten Reorga⸗ ; halten. Ünbedingt nothwendig ist es wenigstens, die Anpachtung dem Seconde⸗-Lientenant von Baehr und weilenden Diplomaten zur Besprechung eee r ie,. don Veh⸗ . . . von Jagden oder die Uebernahme des Beschusses von Jagden außer ⸗- dem Stabs, und Bataillon s-A igt Fr. Born, sämmtlich vom Pom- nisation Syriens statt. ,,, er un r cha stigte sich Allerhöchster Erlaß vom 18. April 1855 (Staats⸗Anzeiger Nr. 133 halb des zu seinem Schutzbezirke gehörenden Waldes jedem Rom⸗ merschen Jäger⸗Bataillon (Nr. Y, und rut wohnten der Sitzung bei. Der inisterra S. 1029. munal-Forstschutz- Beamten ohne vorherige Genehmigung der Fönig— s*silbernen Verdienst-⸗Kreuzes: vorgestern mit derselben Frage. ; . Mai lichen Regierung zu untersagen den Ob ag? giekkern ann Die Proclamation, welche Omer Pascha bereits am 11. Mai ö . en er az ' ö.
j j F 4 ‚ . ö. ö ö ' 1 h ö. der Herzegowina erlassen Die bei den Straf-Anstalten fungirenden Aerzte können, wie Berlin, den 26. Januar 1861. Richter an die unruhigen sristlichen, Wem r indi anzliche ich der Königlichen Regierung guf den Bericht en 16. d. M. er⸗ Reumann und hat, verkündet im Namen des Sultans „vollständige und ganz ch
e ; . . , an 8; ö . ⸗ ; J indi 9 ann widere, nicht zu den gegen Remuneration dauernd beschäftigten R . w . die lan dwirthschaft⸗ Bad von demselben Bataillon. Verzeihung mit Nachlaß der ruͤckständigen Abgaben. Sod Hülfsarbeitern gerechnet werden, für welche die Allerhöchste Ordre nn. . Angelzgenheiten. . heißt es wörtlich: 1) kie Wahl zu bestäͤtigen, welche sedes Dorf vom 18. April 1855 gestattet, daß deren Hinterbliebenen dieselben ,, ( J ; Ich n , zder Värgermeister je nach der Wich⸗ Gnadenbewilligungen zugewendet werden können, welche den Hinter— Der Minister des Innern . ö! 1 . ö ö rrressen ermaͤchtigt ist; 3) für jede Nahia zwei gor⸗ bliebenen etatsmäßig angestellter Beamten nach der Allerhöchsten Graf von Schwerin - N icht amtliches. ge beschis zu ernennen, welche unten den in, gewahlt Ordre vom 27. April 1816 sub 1 und, 2 zu gewähren sind, da An — . . 5bste Herden und' das Vertrauen ihrer Mitbürger genießen ) die unnm⸗ diese Aerzte, wenngleich sie dauernd beschäftigt werden und fixirte die Königliche Regierung zu R. Prenßen. Berlin, 24. Mai. In der heutigen (ö an schränkte Glaubensfreiheit, mit der Ermächtigung, 6 allen 3 Remuneratjon bekommen, in Betreff der ihnen als Anstalts-Alerzte in der Rhein Provinz. Sitzuig des Hauses der n g r nei err re n, 2 ren, n, , nn,, , 1 nich . ' J ; z . 9 si e J . 8 ꝛ
, , , 8 9 am Montag beantworten. ne ö gestc ten, in euren zu wobnen, sondern sie sollen in die⸗ ,, gebechlbrm, Lehen celekriegt werden, Heiche far bes warf Mn aer, mh. Die Zeitungssteuer-Novelle wurde nach den Anträgen der jenigen Orte verleg
mission erledigt, mit den Amendements Techow und Reimer in §5. 3: bestimmt find; s) sofort mit aller Strenge diejenigen Anordnungen zu
Der Minister des Innern. Im Auftrage:
Sulzer.
N.
Kriegs⸗Ministerium. Ministerinm der auswärtigen Angelegenheiten. An Dem bisherigen Fonsular-Agenten Blücher in Galatz ist der die Königliche Regierung zu!
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Titel Vice-Konsul verliehen worden.
Dem Mechaniker G. Wernicke zu Berlin ist unter dem 21. Mai 1861 ein Patent auf eine Vorrichtung zum Schwarzschreiben an Morse— Telegraphen-Apparaten in der durch Beschreibung und Zeichnung nachgewiesenen ganzen Zusammensetzung und ohne Andere in der Anwendung bekannter Theile dieser Vorrichtung zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.
Ministerium des Junern.