1861 / 126 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1010 Berliner Börse vom 25. Mai 1861.

Imrsscher Rechsei, Fonds- und Fe . dont. ien dimm Tesen. Ff. ; Ff. s F pr. I Gia.

774 Berlin- Anhalter . ... 193 Berlin-Hamburger .. do. II. Em. Berlin - Potsd.-Magdb do. Litt. B.

do. Litt. C.

do. itt. D. Berlin- Stettiner do. II. Serie do. III. Serie Brsl. Schw. Frb. Lt. D. Cõöln- Crefelder Cõln- Mindener

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Stamm- Aetien. Aacehen-Dmsseldorfer Aachen-Mastriehter. Berg. Märk. Lit. A. do. do. Lit. B. Berlin- Anhalter .... Berlin- Hamburger.. Berl. Pots d. - Mgd. .. 3a Berlin- Stettiner .... Bresl. Schw. - Freib.. Brieg · Neisse Cöln - Mindener .... AMagdeb. - Halberst. ..

Magdeb.-Wittenb. .. Münster - Hammer.. KNiederschles. Märk.. Westpreuss. ... ..... Niederschl. Lweigb. . do 7 do. (Stamm-) Prior. Oberschl. Litt. A. u. C. E 1 do. Litt. B.

en ten brieke. Oppeln - Tarnowitzer Kur- und Neumärk. PFrinz Wilh. (St. V.) Pommersehe........ Rheinische do. (Stamm-) Prior. Rhein-Hahe .. .....

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Ansterdam 1417 ) dito Kur- und Neumärk. Hamburg . do. do. dito ; Ostpreussis che g Pommersche... .....

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Wien, österr. Währ. 150 EI. dito 150 El. Augsburg züdd. W. 109 FI. FrłRf. a. M. si dd. W. 100 I. Peipꝛig in Cour. im 14 Thl. uss 100 Thlr Fetersburg 100 S. R. . .. Warschau 90 S. R. .....

Bremen

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Nie derschles.- Märk. . a, m,, do. do. III. Serie do. IV. Serie Ober- Schles. Litt. A.

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Freiwillige Anleihe Staats Ahleihe von 1859... Posensche Staats- Anleihen v. 1850, 1852, PFreussische ; 1854, 1855, 1857, 1859 Rhein. und Westph. Rhrt. Erf.- Kr. Gdb. do. Litt. B. dito von 18565 Si chsĩs ehe Stargard - Posen .... do. Litt. C. . 96 en 1853 ö Schlesisehe . f dis 1063 ) Litt. . Staats Sehuldscheĩne ĩ ilh. (Gos. -Odbg.). o. Litt. E. Prämien. Anl. . 1855 1667. Er. Bk. Anth. Seheine do. (Slamn-)] Pro. . , rn r. Kur- u. Neum. Schuldvers chr. Friedrichsd or do. do. do. 783 Pr. Wilh. (St. V.) I. S. Oder-Deichbau- Obligationen Gold- Kronen öde , , do. II. Serie Berliner Stadt- Obligationen. Andere Goldmünzen werden usanermiässig 4 pt. berechnet. do. III. Serie do. do. 25 Thlr Rheinische Sehald vers ehr.d. Berl. Kaufm. Frioritäts-Oblig. do. vom Staat gar. Aachen-Düsseldorf. . S6 do. II. Emission 4 865 Rhein- Nahe v. St. gar. do. III. Emission hrt. - Crf.· Kr. Gladb. Aachen-Mastrichter. . de. II. Serie do. II. Emission do. III. Serie Bergiseh- Märkische. Stargard. Posen do. II. Serie ; o. II. Emission bei einem Feingehalte von H, ggo und darüber 29 Thlr. 21 Sgr. do. III. S. v. St, 3 gar. do. III. bei einem Feingealte unter D, gs0 ..... D 29 Thlr. 20 Sgr. . do. IV. Serie Thüringer do. Düsseld. -Elbf. Pr. do. II. Serie

do. do. II. Serie do. III. Serie do. (Dortm. - Soest) do. IV. Serie Berg. MR. de. Il. Ser. Wilk. (Cosel- 0Odbg.) Berlin- Anhalter . ... do. III. Emission

Vehtamtliche Motirungen. If Br. :

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Oester. Nation. Anleihe do. Prm. Anleihe. do. n. 100 FI. Loose do. neueste Loose .. 485 Russ. Stiegl. 5. Anl.. Q 40. do. 6. Anl.. 127 do. v. Rothschild Lst. 227 do. Neue Engl. Anleihe

Genfer Creditbank. . . . 259 do. do. Geraer Bank do. Poln. Schatz-Obl. z Gothaer Privatbank. .. 68 do. do. Cert. L. A. Hannoversche Bank. .. 3 92 do. do. L. B. 200 FI. Leipziger Creditbank. . 635 Poln. Pfandbr. in S. -R. Luxemburger Bank. .. do. Part. 500 FI.... Meininger Creditbank. 697 Dessauer Främien-Anl. Norddeutsche Bank. .. 86 Hamb. St. Präm. - Anl. Oesterreich. Credit. . .. 637 Kurhess. Pr. Obl. 40 Th.

Thüringer Bank Neue Bad. do. 35 FI.

Weimar. Bank 7213 Schwed. 10 RI. St. Pr. A. . Oesterreich. Metall. ... 5 49 483

Bergiseh-Märkische Lit. A. 9öz a g5z gem. Berlin-Stettiner 1165 a 117 gem. Bresl. Sehweidn Freih. 1065 a 1045 gem. Cöln, Mindener 153 a 153 gem. Magdeburg-Wittenberge 40 a 405 gem. Niedersehles. Märk. Prior. conv. III. Ser. 92 a 92 gem. Mainz-Liudwigah. Litt. A. u. C. 10659 a 1051 gem. Oesterr. Franz. Staaisbahn 1335 a 1345 gem. Diseonteé-CGommandit-Antheile S4 a2 gem. Darmstädt. Bank 725 a2 gem. Oestr, Credit 63 2 3 gem. Oestr. National-Anleihe 57 a Z gem. Oestr. n. 100 FI. Loose 555 a 56 gem. Oesterr. neueste Loose 61 a d gem.

Inländ. Fonlls. Ausl. Fonds.

Kass. Vereins- Bk. - Aet. Danziger Privatbank. .

Ausl. Eisenbahn- Stamm- Actien.

Amsterdam - Rotterdam Loebau- Tittau .. ..... Kõdni j Ludwigshafen-Bexhae . en ö. M2. -Ludwgh. Lt. Au. C. 4 106 Fosener 6

Meckienburger Eerl. Hand. - Geseilsch.

Nordb. (Friedr. Wilh.) * Oester. Franz. Staats hahn ö . , dr, d w

Pommersch. Ritterseh B.

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Braunsehweiger Bank. Bremer Bank. . . . ..... Coburger Credithank. . Darmstädter Bank Dessauer Credit

do. Landesbank.

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Ausl. Prioritts. ctien. . Industrie · ctien.

Hordh. (Friedr. Wilh.) 45 100 Hoerder Hüttenwerk. . 68 Belg. Oblig. J. de Est 4 Minerva 5

do. Samb. et Meuse 4 Fabrik v. Eisenbahnbed. 5 574 Oester. franz. Staatsbahn 3 254 253 Dessaner Kont. Gas... 5 95

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Kerlim, 25. Nai. Die Börse war auch heute günstig gestimmt, Märkische lebhaft gehandelt, Fonds blieben still, Wechsel waren in das Geschäft aber nieht bedeutend; österreichische Sachen waren fest mässigem Verkehr. und ziemlich animirt; von Eisenbahnen wurden Mainzer und Bergisch-

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-tzofbuchdruckerei. (Rudolph Decker.)

pas Abonnement beteu‚ gt 1 Thlir. für das bierteljahr t i n Theilen der Monarchie in alle preis Erhöhung.

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Ztaats-

Atle Post ⸗Anstalten des In und

Auslandes nehmen an,

für gerlin die Expedition des Aönigl.

Preusischen Staats- Anzeigers:

Wilhelm s⸗Straße No. 31. (nahe der Ceipzigerstr.)

n 126.

den 28. Mai

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Se. Majestät der König haben Aller gnädigst geruht: ' Dem Kaiserlich russischen Geheimen Rath und Direktor des medizinischen Departements im Ministerium des Innern, Dr. von Ostolig, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit dem Stern, dem Königlich schwedisch- norwegischen General ⸗Konsul Foelsch pon Fels in Marseille den Rothen Adler-Orden dritter Klasse,

Corps den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Divisions⸗ Füster Schureck bei der 2. Garde⸗Division, dem Kirchenvorsteher Dettmann zu Wiek auf Wittow im Ftreise Rügen und dem pen⸗

sionirten Gendarmen Koenig zu Brandenburg an der Havel das

Allgemeine Ehrenzeichen, so wie dem Häuer Johann Zempulik zu Trockenberg, dem Steiger Karl Scheliga von der Galmey⸗

grube „Wilhelmine“, dem Steiger starl Duda von der Galmey⸗

Medaille am Bande zu verleihen.

Arbeiten.

Bekanntmachung vom 24. Mai 1861 betreffend

die Erlaubniß zur Einführung russischer Kredit⸗

scheine und russischer Schatz⸗-Obligationen nach Rußland und Polen.

Rach einer Mittheilung der Kaiserlich russischen Postbehörde können uss Kreditscheine und russische Schatz⸗Obligationen,

deren Einführung nach Rußland bis her verboten war, jetzt un— gehindert nach Rußland und Polen eingeführt werden. Berlin, den 24. Mai 1861. General-Post⸗Amt. Sch mückert.

Angekommen; Der Fürst Sulkows ki, von Reisen.

Der General-Major und Commandeur der Aten avallerie⸗ welche in dem ergangenen Erkenntniß ihre Quelle haben, ab⸗

Brigade, von Gotsch, von Bromberg. Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Direk⸗ tor der Kriegs Akademie, von Schlichting, nach Hannover.

lin, 27. Mai. Se. Majestät der König haben Aller⸗ rn m. den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der von des Großherzogs von Hessen und bei Rhein Königlicher Hoheit ihnen verliehenen Orden zu ertheilen, und zwar:

Des Komthurkreuzes erster Klasse des Verdienst⸗ . . uchi ps des Großmüthigen? dem Regierungs-Präsidenten von Massenbach zu Düsseldorf;

Des Ritterkreuzes erster Klasse des Ludwigs⸗ Ordens: dem Regierungs-Rath Wohlers ebendaselbst; und Des Ritterkreuzes erster flasse des Verdienst-Ordens hilipps des Großmüthigen; dem Rentmeister a. D. Bilger zu Broich.

N icht amtliches.

Preußen. Berlin, 27. Mai. Seine Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Geheimen Kabinets⸗Raths Wirklichen Geheimen Raths Illaire und des Wirklichen Geheimen Ober-Regierungs-Raths Costenoble, in Beisein Sr. Hoheit des

dem Kaiserlich oͤsterreichischen Ober-Lieutenant Kamm im Flottillen— Fürsten von Hohenzollern, demnächst die Meldungen des General⸗

Majors von Gotsch und anderer Offiziere entgegen.

Das Herrenhaus ertheilte in seiner heutigen Sitzung der Uebereinkunft vom 25. April d. J. wegen Vergütung der Steuer von ausgeführtem Rübenzucker, Besteue⸗ rung des Zuckers aus getrockneten Rüben und Ver⸗ zollung. des aus ländischen Zuckers und. Syrups seine verfassunßsmäßige Zustimmung, nahm darauf die Gesetzentwürfe,

; effend: 1) die der Ober-Bergämter, 2) die zrube,„Scharleh“ und dem Maschinenwärter Joseph Lapzinsky betreffend; I) die Rempeten; der ehen ö

u Alt-Repten im Kreise Beuthen, in Oberschlesien, die Rettungs⸗ katüh ns geäich sh ofeg zu sin, und 3 die Er richkung

Errichtung einer Depositen⸗Kasse im Bezirk des Appel⸗

gewerblicher Anlagen, in der vom Hause der Abgeordneten

beschlossenen Fassung unverändert an und beschaͤftigte sich schließlich mit Berathung von Petitionen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

In der heutigen (57sten) Sitzung des Hauses der Abgeordneten beantwortete der Justiz⸗Minister von Bernuth die Interpellation des Abg. Senff dahin: Die erste in der Inter⸗ pellaͤtion gestellte Frage (ob die Begnadigten, wenn sie sich langer als 10 Jahre im Auslande aufgehalten haben, die Eigenschaft als Preuße verloren haben) wird von der Königlichen Staatsregierung

bejaht. Die Frage knüpfe an die Bestimmung unter Nr. 1 des Allerhöchsten Gnaden-Erlasses; diese Bestimmung geht dahin, daß in den dort bezeichneten Fällen die rechtskräftig erkannten Strafen

und die Unterfuchungskosten erlassen, die bürgerlichen Ehrenrechte wieder verliehen werden und die Polizei-Aufsicht wegfallen soll. Die Interpellation faßt dabei solche Fälle ins Auge, wo Personen, die an sich unter die Amnestie fallen, 19 Jahre und länger im Auslande sich aufgehalten haben. Im Hinblick auf den §8 15 Nr. 3 und §. 22 des Gesetzes vom 31. Dezember 1842,

wonach derjenige, welcher ohne Erlaubniß die preußischen

Staaten verläßt und nicht binnen 10 Jahren zurückkehrt, die Eigenschaft als Preuße verliert, wird gefragt: ob

in dem dorausgesetzten Falle die begnadigten Personen ihrer Eigen⸗

schaft als Preußen verlustig bleiben? Die Bejahung dieser Frage y,. . der Erwähnung, daß der Amnestie-Erlaß sich nur die Aufgabe gestellt hat und stellen konnte, diejenigen Nachtheile,

zuwenden. Was den Charakter der Strafe hat, fällt in den Be⸗ reich der Allerhöchsten Amnestie. Der Verlust der Eigen⸗ schaft als Preuße auf Grund zehnjähriger Abwesenheit gehört aber einem ganz anderen Gebiete an, nicht dem des Straf⸗ rechts, sondern des Staatsrechts, des Heimathsrechts. Es ist nicht Folge der richterlichen Verurtheilung, vielmehr entspringt

es einem außerhalb des gerichtlichen Strafurtheils liegenden Um⸗

stande. Der Herr Redner ist in seinem heutigen Vortrage auch auf die Nr. III. des Amnestie⸗Erlasses eingegangen, auf welche die Inter⸗ pellation nach der Fassung, in welcher sie gedruckt vorliegt, sich nicht mit zu erstrecken schien. Die Nr. III. betrifft diejenigen Personen, welche sich der Untersuchung oder der rechtskräftigen Aburtelung durch die Flucht entzogen haben. Es gestattet dieselbe die ungehinderte Rück⸗ fehr und bestimmt, daß wenn sie nach der Rückkehr verurtheilt wer⸗ den sollten, von Amtswegen durch den Justiz⸗Minister Gnaden⸗ Anträge zu stellen. Daraus ist innerhalb des Justiz⸗Ressorts die Folgerung gezogen, daß bon der Verhaftung dieser Flächtlinge, wenn fie zurückkehren, Abstand zu nehmen und die etwa gegen sie erlassenen Steckbriefe zurückzunehmen sind. Dagegen folgt aus der in Rede stehenden Allerhöchsten Bestimmung nicht, daß in Betreff