1861 / 135 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

10986

Berliner Börse vom 5. Juni 1861.

AMmtlicher Wechsel-, Fonds- nn Geld- (ours. Eisenbahn - Actien.

Ef Brit. la Stamm- Actien. Br. Gld.

Aaehen-Düsseldorfer 78h B erlin- Hamburger .. Aachen -Mastrichter. do. II. Em. Berg. -Märk. Lit. A. gaß d Berlin - Potsd. Magdb Kur- und Neumärk. a9. do. Lit. R. 79 do. Litt. B. do. do. Berlin- Anhalter .... 125 do. Litt. C. Ostpreussisehe 3 Berlin- Hamburger .. 1151 do. Litt. D. do. Berl. -Potsd. - Mgd. .. 1407 Berlin- Stettiner ..... ö Berlin - Stettiner .... 118 do. II. Serie Bresl. - Schw. - Freib.. do. III. Serie krieg Neisse. ...... Brsl. Schw. Erb. Lt. D. Cöln - Mindener .... Cõöln- Crefelder Magdeb. -Halberst. .. 7 Cõöln- Mindener. ..... Magdeb. Wittenb. .. Münster - Hammer .. Niederschles. Märk.. Niederschl. Lweigb. . do. (Stamm-) Prior. Oberzsehl. Liti. A. u. C.

23

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Wechsel- Canmrse. Pfandbriefe.

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Amsterdam

. 51111

London... ..... . 1 L. 8. 300 Er.

Wien, österr. Wahr. 150 FI. dito 150 EI. 1 aüdd. W. 1090 EI. FrRkf.a. M. si dd. W. 100 FI. Leiꝑrzig in Cour. im 14 ThI.

uss 100 Thlr

Fetersburg 100 S. R. ... Warschau 90 8. R. ..... Bremen 100 Th. G. ..

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Vom Staat garanti rte Litt. B Westpreuss

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; IV. do. Magdeburg-Halberst. ; do. Litt. B. Magdeburg - Wittenb. kentenbriefe. Oppeln - Tarnowitzer Niederschses. - Märk.. Kur- und Neumärk. Erinz Wilh. (St. V.) 3 56 do. Conv. ...... .. 3 Pommersche . .... Rheinische 1 S4 do. do. III. Serie Posensche do. (Stamm-) Prior. 925 do. IV. Serie

Preussisehe Rhein- Nahe 219 0ber-Schles. Litt. A. Rhein. und Westph. Rhrt. Erf. Kr. Gdb. 3: 79. do. Litt. B. Sãchsisehe Stargard - Posen . ... 3 855 ; Litt. C. Sehlesisehe e fe; . 1085 107 ö 2

? . ilh. (Cos. ). 333 32 itt. E. 2387 Pr. Bk. Anth. Scheine 4 , . 6, . 1, F riedrichsdꝰ or 13733 1319 do. do. do. 5 797 Pr. Wilh. (8t.. V.)I.S. CGold-Kronen Wo vorstehend kein Zinssatz notiri ist, do. II. Serie Andere Goldmünzen III. Serie 5 Thlr

O Om O! de 33

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Fonds- Corrs e.

Freiwillige Anleihe Staats- Anleihe von 1859 ... Staats Anleihen v. 1850, 1852, 1854, 1855, 1857, 1859 dito von 1856 dito von 1853 Staats Schuldscheine Prämien- Anl. v. 1855 3 100 Th. Kur- u. Neum. Schuldversehr. OGder-Deiehbau- Obligationen Berliner Stadt- Obligationen. do. do. Sehuldverschr.d. Berl. Kaufm.

& CC KF WMC

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werden usancemüssig 4 pCt. berechnet. do.

RP rioritäts-Oblig]! Rheinische Aachen-Düsseldorf.. 864s S6 do. vom Staat gar. dor II. Emission Wi ge,, , , , ,. de. III. Emission go. Khein-Nahe v. St gar. Aachen-Mastriehter. hrt. · rf. Kr. Gladb. 4, . do. II. Emission de. II. Serie alnaprett den erg 9 ö nöntti. Mann. h ergiseh- Märkische. do. III. Serie 4 Das Pfund fein Silber do. II. Serie Stargard- Posen

do. III. S. v. St. 3 gar. do. II. Emission

bei nem Eeingehalte von G, gto und darüber ... ...... 29 Thlr. 21 Sgr. do. IV; Scrie do. III.

bei einem Feingehalte unter G, tz 4. 29 Thlr. 20 Sgr. do. Düsseld.-Elbf. Pr. Thüringer ö do. do. II. Serie do. II. Serie

do. (Dortm. - Soest) do. III. Serie Berg. Mrk. de. II. Ser. do. IV. Serie Berlin- Anhalter .... Wilh. (Cosel-0Odbg.) Berlin- Anhalter .... do. III. Emission

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Michtamtliche Notirungen.

TF. pr. ö Ff pr. Gi] Inländ. Fonds.

Kass. Vereins-Bk. Act. 4 z Danziger PFrivathank. . 4

Königsberg. Priyatbank] Magdeburger do. 4 * Posener do. * Berl. Hand. Cesellseh. Disc. Commandit- Anth. 4 5 Schles. Bank Verein. . 4 Pommerseh. Ritterseh B. 3

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ester. Nation. Anleihe 5 do. Prm.-Anleihe. do. n. 100 FI. Loose

3 do. neueste Loose. Russ. Stiegl. 5. Anl. .

do. do 8 Anl.

do. v. Rothschild Lst.

do. Neue Engl. Anleihe do. do. do. Poln. Schatz-ObI. do do Gen J, do. do. L. B. 200 RI.

Poln. Pfandbr. in S. -R. do. Part. 500 FI....

Dessauer Prämien-Anl.

Hamb. St.- Präm. Anl.

Kurhess. Pr. Obl. 40 Th.

Ausl. Eisenbahn- Ausl. Fonds.

Stamm. Actien.

Amsterdam - Rotterdam 4 Loebau- Littau 4

Braunschweiger Bank. Bremer Bank. .. ...... Coburger Credithank. . Darmstädter Bank Dessauer Credit

do. Landesbank. Genfer Creditbank. . . . Geraer Bank Gothaer Privathank. .. Hannoversche Bank. .. Leipziger , .

8 ng Luxemburger Bank. ..

Industrie · cijen. Meininger Vredithank . ) Hoerder Hüttenwerk. . 66; Norddeutsche Bank. .. Minerva 234 Oesterreich Credit. ... Fabrik v. Eisenbahnbed. 58 Thüringer Bank Neue Bad. do. 35 EFI. Dessauer Kont. Gas. .. 96 955 Weimar. Bank Schwed. 10 RI. St. Pr. A. Cesterreich. Metall.. 5 5195 ö

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Ausl. Prioritäts. Actien.

Nordb. (Friedr. Wilh.) 4

Belg. QOblig. J. de l'Est 4 4 3

done

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do. Samb et Meuse Oester. franz. Staatsbahn

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Aachen -Mastriehter 20 a 21 gem. Cöln- Mindener 15655 2 156 gem. Nordbahn (Fr Wilh.) 44 a d gem. Oesterr. Franz. Staatsbahn 132 a gem. Minerva 245 a 235 a 24 gem. Darmstädt. Bank 765 2 76 a gem. Dessauer Credit 12 2 gem. Oestr. Credit 657 a 66 gem. Oestr. National-Anleihe 587 a 3 gem. Dessauer Prämien- Anléihe 995 2 100 gem.

HKerlim, 5. Juni. Die Börse war heut auf gute wiener und pariser Course günstig gestimmt, das Geschäft aber Flieb im Ganzen gering; nur einzelne Eisenbahnen, wie Rheinische, Mainzer und zum

Schluss aueh Aachen- Masttrichter waren animirt. Fonds blieben kest bei mässigem Verkehr, Prämien-Anleihe war wieder sehr gefragt.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. (Nudolph Decker.)

Das Abonnement beträgt: L Thlr. für das bierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne 53 Preis - Erhöhung. 7.

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Staats-

Königlich Preußischer 210

Alle Post - Anstalten des An- und

Auslandes nehmen Sestellun an, für Serlin die Expedition des Aänigl Preußischen Staatz. Anjeigerz:

3 Wilhelm s⸗Straße No. 31. . 2. (nahe der Leipzigerstr.)

Anzeiger.

6 135.

Berlin, Freitag den 7. Juni

1861.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Die Kreisrichter Netter in Crossen, Rehfeld in Guben, Barsekow in Schwiebus und Mehler zu Friedeberg in der Neumark zu Kreisgerichts-Räthen zu ernennen;

Dem Rechtsanwalt und Notar Corty in' Luckau den Charak⸗ ter als Justiz⸗Rath,

Dem Kreisgerichts⸗Salarienkassen⸗Rendanten S chich anows ki in Cüstrin den Charakter als Rechnungs-Rath, und

Dem Kreisgerichts-Secretair Pie fsch in Guben den Charakter

als Kanzlei⸗Rath zu verleihen; ferner

Den Landgerichts-Assessor Hr. Kirch zu Coblenz, der von der Stadtverordneten-Versammlung zu Viersen getroffenen Wahl ge⸗ mäß, als Bürgermeister der Stadt Viersen auf zwölf Jahre zu bestätigen.

Berlin, 6. Juni. Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron— brinzessin sind von Neu-Strelitz hier wieder eingetroffen.

Potsdam, 5. Juni.

Heins Königliche, Hoheit der Prin Friegrich Karl von zu den auf der persönlichen Zugehörigkeit zu den Pfarrgemeinden

beruhenden Abgaben und Laffen zwangsweise herangezogen worden, und es ist in Folge dieses Verfahrens eine so große Anzahl von

Preußen ist aus Havelberg hier wieder eingetroffen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Bekanntmachung des Allerhöchsten Erlasses vom 22. Mai d. J., betreffend die Abänderungen der Artikel 4, 6, 15, 34 und 43 des Statuts der Actien— Gesellschaft für rheinischen Bergwerks- und Kupferhüttenbetrieb zu Cöln. Vom 1. Juni 1861.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses bom 22. Mai d. J. die von der Actien-Gesellschaft für rheinischen

2 ö 9 ie 86 . ) 2 542 Bergwerks- und Kupferhüttenbetrieb zu Cöln in den außerordent ihrer bisherigen Religions zemeinschaften anzusehen seien. Bagegen

lichen General-Versammlungen vom 3. Mai und 18. Juni v. 8

beschlossenen, in dem notariellen Akte vom 13. April d. J. enthal⸗ tenen Abänderungen der Artikel 4, 6, 15, 34 und 43 des unterm 13. Juni 1853 landesherrlich genehmigten Gesellschafts Statuts zu bestätigen geruht, was hierdurch nach Vorschrift des §. 3 des Gesetzes über die Äctien-Gefellschaften vom 9. November 1843 mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daßtz der Allerhöchste Erlaß nebst dem notariellen Akte vom 13. April d. J.

durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cöln bekannt Aoschlusfe

gemacht werden wird. Berlin, den 1. Juni 1861.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. bon der Heydt.

vom 31. März

Mini sterium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Cirkular-Verfügung vom 15. Mai 1861 in Be— zug auf die kirchlichen Gebühren und Leistungen der Dissidenten nach dem Austritt aus der Kirche.

In der aus den Ministerien der geistlichen Angelegenheiten und des Innern auf Grund einer Berathung mit dem Chef der Justizverwaltung ergangenen Cirkular-Verfügung vom 19. Rovem⸗ ber 1850 war den Königlichen Regierungen zur Nachachtung er⸗ öffnet worden, daß dem Austritte aus den Kirchengemeinschaften die Kraft, den Verband auch in vermögensrechtlicher Beziehung zu lösen, nur dann zugestanden werden könne, wenn derfelbe unter Beobachtung der auch für ihn als maßgebend anzusehenden Be— stimmungen des Allgemeinen Landrechts (Theil II. Tit. 6 §. 181 ff.) über den Austritt aus den Corporationen stattgefunden habe. Später hat jedoch ein Erlaß meines berewigten Amisvorgängers 1858, unter Aufhebung dieser Verfügung, und mit Hinweisung auf die Nr. 2 der zu dem Allerhöchsten Patente vom 30. März 1817 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 13) gehörigen Zusam⸗ menstellung der Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts über Glaubens- und Religionsfreiheit ganz allgemein den Grundsatz ausgesprochen, daß, mit Ausschluß der Stolgebühren, alle anderen kirchlichen Gebühren und Leistungen von den staatlich nicht aner⸗

kannten Dissidenten auch nach ihrem Austritte aus der Kirche un⸗

verkürzt fortzuentrichten seien“. Demgemaͤß sind durch förmliche Erklärung aus der Kirche ausgeschiedene Individuen vielfältig auch

Beschwerden eingegangen, daß die Staatsregierung den Grund der⸗

selben einer näheren Erwägung zu unterziehen dringend veranlaßt gewesen ist. Hierbei hat sich aus den, dem Erlaß des Allerhöchsten Patents vom 39. März 1847 und der Allerhöchsten Verordnung bon demselben Tage (Gesetzlammlung S. 1265) vorangegangenen Verhandlungen mit Gewißheit ergeben, daß nicht die Absicht ob— gewaltet hat, in der Pos. 2 der der Verfügung vom 31. März 1858 zum Grunde liegenden Zusammenstellung der Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts über Glaubens- und Religionsfrei⸗ heit auch für die Entscheidung der gegenwärtigen Frage eine ge⸗ setzliche Norm zu geben.

In dem bezeichneten Absatze der Zusam⸗ menstellung handelt es sich vielmehr um die innerhalb der Kirchen zu besonderen Religionsübungen zusammengetretenen und ohne Staatsgenehmigung bestehenden Verbindungen, und es wird für

diese aus dem allgemeinen Landrechte der Grundsatz abgeleitet, daß sie nur als erlaubte Privatgesellschaften und ihre Mitglieder, auch

wenn sie die Aussonderung bezweckten, vorerst noch als Angehörige

war sie nicht bestimmt, die Rechtsverhältnisse auch derjenigen Per⸗ sonen zu ordnen, welche von der dem Landrechte ganz unbekannten, und erst längere Zeit nach dem Abschlusse der Zusammenstellung in Vorschlag gekommenen Bestimmung in §. 17 der Allerhöchsten Verordnung vom 30. März 1847 Gebrauch machen, und dem gemäß aus der Kirche durch gerichtliche Erklärung ausscheiden. Im Gegentheil zeigen die Verhandlungen der Abtheilungen des Staatsrathes über den gedagsten, erst längere Zeit nach dem der „Zusammenstellung“ in Vorschlag gekommenen Paragraphen der Verordnung, daß hinsichtlich dieses Punktes eine Verschiedenheit der Meinungen bestand, daß aber zur Auf⸗ nahme einer speziellen Bestimnung in die Verordnung kein

hinlänglicher Anlaß gefunden, sondern es fur ausreichend erachtet