1861 / 140 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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im 8. 3 dazu bestimmten Tage in Breslau von der Gesellschafts⸗

Haupt-Kasse nach dem Nominalwerthe an die Vorzeiger der Obli⸗ gationen

fälligen Jns, Coupons. Werden die Coupons nicht mit abgelie,

fert, so wird der Betrag der fehlenden von dem Kapitalbetrage der Prioritaͤts⸗Obligation gekürzt und zur Einlösung der Coupons ver-

wendet, sobald dieselben zur Yiln präsentirt werden. esellschaft zur Verzinsung 3. Prio⸗

Die Verbindlichkeit der ritaͤts-Obligation erlischt mit dem 1. Juli dessenigen welchem dieselbe ausgeloost und, daß dies geschehen, öffentlich be— kannt gemacht worden ist. Die im Wege der Amortisation ein⸗ gelösten Obligationen werden in Gegenwart zweier vereideter Notare verbrannt, und es wird eine Anzeige darüber durch oͤffent— liche Blätter bekannt gemacht.

§. 5.

Die Nummer der zur Zurüczahlung fälligen, nicht zur Ein— lösung vorgezeigten Obligaslonen werden jährlich während zehn Jahren von dem Direktorium der Gesellschaft Behufs Empfang⸗ Rahme der Zahlung öffentlich einmal aufgerufen. Gehen sie dessen ungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Realisation ein, so erlischt ein jeder An— spruch aus denselben an das Gesellschaftsvermögen, was unter An— gabe der Nummern der werthlos gewordenen Obligationen von dem Direktorium öffentlich ö zu machen ist.

Rücksichtlich der Mortifizirung angeblich verlorener oder ver— nichteter Obligationen findet der §. 22 der Statuten der Breslau—⸗ Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft Anwendung.

Zins-Coupons dürfen nicht mortifizirt werden, jedoch soll dem— jenigen, welcher den Verlust von Zins-Coupons vor Ablauf der Verjährungsfrist (§8. 2) bei dem Direktorium der Gesellschaft an— meldet und den stattgehabten Besitz der Zins-Coupons durch Vor— zeigung der Obligationen oder sonst darthut, nach Ablauf der Ver— jährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins-Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Die Inhaber der Prioritaͤts⸗-Obligationen sind auf die Höhe der darin verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nach §. 2 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft und haben in dieser Eigenschaft an dem Ge— sellschaftsvermögen ein unbedingtes Vorzugsrecht vor den Stamm— Actien nebst deren Dividenden. Dagegen bleibt:

1) den auf Grund des ersten, Allerhöchst am 16. Februar 1844 (Gesetz⸗ Sammlung für 18144 S. 64) bestätigten Nachtrages zum Gesellschafts⸗Statut vom 11. Dezember 1843 ausgege— benen 2000 Stück Prioritäts-Actien im Betrage von 400,000 Thlr., den auf Grund des vierten Nachtrags zum Gesellschafts⸗ Statute mit Allerhöchster Genehmigung vom 21. Juli 1851 (Gesetz Sammlung für 1851 S. 584) ausgegebenen 7000 Stück Prioritäts-⸗Obligationen (Litt. A.) im Betrage von 700, 900 Thlr.,

3) den auf Grund des fünften Nachtrags zum Gesellschafts— Statute, Allerhöchst bestätigt am 14. Februar 1853 (Gesetz— Sammlung sür 1853 S. 48) ausgegebenen 8009 Stück Prio— ritäts-Obligationen (Litt. B) im Betrage von 80g, 900 Thlr.

) den auf Grund des Allerhöchst am 19. August 1854 (Gesetz⸗ Sammlung für 1854 S. 517) bestätigten sechsten Nachtrages zum Gesellschafts-Statute ausgegebenen 69000 Stück Priori—

tkaͤts-Obligationen (Litt: C.) im Betrage von 600 000 Thlr.

5) den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 2Zten

August 1858 (Gesetz Sammlung für 1858 S. 437) ausgege⸗ benen 3800 Stück Prioritäts,-Obligationen (littr. B.) im Be— . 6 von 700,900 Thlr. also im Ganzen den bis jetzt , . 26 800 Stück Priori⸗ täͤts-Actien und Obligationen im Bekrage von 3,200, 900 Thlr. das . für Kapital und Zinsen vor den neu auszufertigenden 32 tück n n l gl ang, ausdrücklich vorbehalten.

. Die Inhaber der Obligationen sind, außer den im 8§. 3 ge⸗ dachten Faͤllen, nur dann berechtigt, deren Nennwerth in folgenden Fällen von der Gesellschaft zu fordern:

2) n gh, Zahlungstermin länger als drei Monat unberich⸗— tigt bleibt;

b) wenn der Transportbetrieb auf der Eisenbahn länger als sechs Monate ganz aufhört;

e) wenn gegen die Gesellschaft in Folge rechtskräftig geworde⸗

ner Erkenntnisse Schulden halber Execution vollstreckt wird;

4) die im §. 3 festgesetzte Amortisation nicht eingehalten

In den Fällen zu a, b und C kann das Kapital von dem Tage ab, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden; in dem Falle zu 4 ist dagegen eine dreimonatliche Kündi⸗ ungsfrist zu beobachten. Das Recht zur Zurückforderung dauert

n dem Falle zu a, bis zur Zahlung des betreffenden Zins, Eou—

gegen 1 derselben und der zugebörigen nicht

ahres, in

pons; in dem Falle zu b. bis zur Wiederherstellung des unter—

brochenen Transportbetriebes; in dem Falle zu e. bis zum Ablauf

eines Jahres nach Aufhebung der Execution; das Recht der Kun- digung in dem Falle zu d. drei Monate don dem Tage ab, an welchem die Tilgung der Obligationen hätte erfolgen sollen.

Die Obligationen, welche in Folge der Bestimmungen dieses

Paragraphen eingelöst worden, kann die Gesellschaft wieder aus—

geben.

; §. 5. Zur Sicherung der Verzinsung und Tilgung der Schuld wird festgesetzt: .

a) die vorgeschriebene Verzinsung und Tilgung der Obligationen geht der Zahlung von Zinsen und Dividenden an die Stamm— Actionaire der Gesellschaft vor;

b) bis zur Tilgung der Obligationen oder bis zur gerichtlichen Deposition der Einlösungsgelder darf die Gesellschaft keine zur Eisenbahn und zu den Bahnhöfen erforderlichen Grund stücke veräußern; dies bezieht sich jedoch nicht auf die außer⸗ halb der Bahn und der Bahnhöfe befindlichen Grundstücke, auch nicht auf solche, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an den Staat oder an Gemeinden zu postalischen, polizei— lichen oder steuerlichen Einrichtungen oder zu Packhöfen und Waarenniederlagen bg etz werden möchten.

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Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen Bekanntmachungen erfolgen durch zwei Breslauer Zeitungen, den Preußischen Staatz⸗ Anzeiger und eine auswaͤrtige Zeitung. . Zu Urkund dessen haben Wir das gegenwärtige landesherr— liche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung seitens des Staates zu geben oder den Rechten Dritter zu präjudiziren. Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.

Gegeben Berlin, den 3. Juni 1861.

(L. S Wilhelm.

bon der Heydt. von Pa tow.

Schema A.

Prioritäts⸗Obligation Litt. E. der

über 500 Thaler (100 Thaler) Thaler Preußisch Courant. Inhaber dieser Obligation hat an die Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft fünfhundert (einhundert) Thaler e fh ,. zu fordern als Antheil an dem durch Königliches Privilegium vom . autorisirten Darlehn von 800,000 Thaler. Die Zinsen find gegen die ausgegebenen Coupons zahlbar. . Breslau, den ten 1861. Der Verwaltungsrath der Breslau⸗Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft. . N. N

zuaroa; p ny avgꝗgsunaaꝗ

Der Jehan Dieser Obligation sind 20 Zins- Coupons pro 18. bis 18. nebst Talon beigefügt.

Eingetragen sub Fol. ..... des Registers.

Rückseite der Obligation. Allerhöchsten Privilegiums.

Schema B.

114 Thlr. (245 Thlr.) Zins⸗Coupon M ..... der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗ Prioritäts⸗Obligation Litt. E.

Hier folgt ein wörtlicher Abdruck des

Zahlungs⸗ Dasselbe ist der oder

cht mehr

chstrichen, durchlocht,

wenn er dur

Gahlbar am 2ten

Inhaber dieses hat am Zinsen der oben benannten Prioritäts⸗Obligation über Thlr. (100 Thlr.) zu erheben mit 11 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. (2 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf.).

Breslau, den

pon wird nach Ablauf von vier

nach dem darin bezeichneten

gültig und wertblos. ihm vermerkte Nummer ni

Dieser Cou

Der e , ,, ben. der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗ Gesellschaft. ;

vollstandig zu erkennen ist.

wenn die auf

tage un

Jahren Fall,

N. N. N. N,

Der Rendant. N. N.

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Schema C.

. zu der

Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗ Priorltats · Obligation Litt. E.

Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieses Talons die folgende Serie von zwanzig Stück Zins⸗Coupons zur vorbezeichneten Prioritäts⸗Obli⸗ gation, sofern nicht von dem Jnhaber der 3 egen diese Aus⸗ reichung protestirxt worden ist. m Falle eines solchen iderspruchs er⸗ folgt die Ausreichung der neuen Coupons an den Inhaber der Obligation.

Breslau, den Der Verwaltungsrath der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eifenbahn⸗Gesellschaft. N N. N. N.

Der Rendant. N. N.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Am Wilhelms Gymnasium zu Berlin ist der Schulamts— Kandidat Gleditsch als Ordentlicher Lehrer angestellt worden.

Justiz⸗Ministerium.

Der bisherige Kreisrichter von Wedelstaedt in Groß⸗ Strehlitz ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Wittenberg und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Naumburg, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Wittenberg, ernannt worden.

Nicht amt lich es.

Preußen. Berlin, 12. Juni. Seine Majestät der stönig nahmen heute den Vortrag des Geheimen Kabinets⸗Raths Wirklichen Geheimen Raths Illaire, des General ⸗Adjutanten General-Majors von Alvensleben und des Geheimen Regierungs⸗ Raths von Winter entgegen. Hierauf empfingen Allerhöchstdie⸗ selben im Beisein des Kommandanten, General⸗Lieutenants von Alvensleben, die Meldungen des Obersten Dresler von Scharffen⸗ stein, Kom;mmandanten von Cöln, und des Kaiserlich türkischen Obersten von Malinowski.

Ihre Majestät die stönigin hat am vorigen Sonn— tage dem Gottesdienste in der Friedenskirche in Potsdam bei⸗ gewohnt, hierauf mit Seiner Majestät dem Könige Ihrer Majestät der verwittweten Königin einen Besuch abgestattet und im Neuen Palais bei Sr. Königlichen Hoheit dem Kronprinzen

espeist. ; Ihre Majestät die Königin hat dem kurhessischen Ge— sandten von Wilkens die erbetene Abschieds⸗Audienz ertheilt.

Gestern wohnte Allerhöchstdieselbe mit Seiner Majestät dem Könige der feierlichen Grundsteinlegung des Rathhauses bei. Auf Veranlassung dieser Feier findet heute im Königlichen Palais ein Diner statt, zu welchem die städtischen Behörden geladen sind.

Dusseldorf, 11. Juni. Se. Hoheit der Fürst von Hohen— zollern, so wie die gesammte gegenwärtig hier anwefende hohe fürst⸗ liche Familie beehrten gestern das Atelier des Professors Mücke mit Höchstihrem Besuche und nahmen den, von dem genannten Künstler im Auftrage Sr. Hoheit ausgeführten Bildereyklus aus dem Leben des heiligen Meinrad, Stifters des berühmten Klosters Einsiedeln, in Augenschein. Die Bilder gehen in diesen Tagen nach der Stamm— burg Hohenzollern ab. (D. Z.).

Hamburg, 9. Juni. Anknüpfend an Das Votum des ham⸗ burgischen Bundestags- Gesandten zu dem Beschluß der Bundes Verfammlung vom 24. März v. J. über die kurhessische Verfassungs—⸗ frage, welches bekanntlich abweichend von dem preußischen Votum eine Art Mittellinie zwischen diesem und dem Majoritäts⸗Votum einhielt, beschloß die Bürgerschaft in ihrer gestrigen Sitzung mit überwiegender Majorität, den Senat nochmals auf das dringendste aufzufordern, bei den bevorstehenden Verhandlungen am Bundes⸗ tage in der kurhessischen Angelegenheit auf i der be⸗ stehenden Gewaltzustände und Wiederherstellung der erfassung von 1836 zu dringen“. Bereits am 28. April v. J. hatte die Bürgerschaft, nachdem sie vom Senat sich Auskunft über die ham⸗ e , mn gg . Frage verschafft, einen ahnlichen

eschluß gefaßt. (W. 3.

,. en. Kass ö 11. Juni. Unter Vorsitz des Alters⸗ Praäͤsidenten Vaupel ist heule die Zweite Kammer zur Wahl ihres Praͤsidiums geschritten. Gegen die drei dissentirenden Stim⸗

men Jordans, Giebels und Nuhns haben sämmtliche Mit⸗ glieder eine Rechtserwahrung für die Verfassung vom Jahre 1831 zu Protekoll erklärt. Hierauf wurde mit 47 Stimmen Nebelthau zum Präsidenten, Ziegler zum Vice⸗Präsidenten, ners dorf und Fu dolph zu Secretairen gewählt. Der Landtags⸗Kommissar erklärte, daß die Regierung dem Proteste keine Wirkung beilege.

Sachsen. Meiningen, 19. Juni. Morgen geht der re⸗ 6 Herzog über Frankfurt a. M. auf einige Wochen nach

ad Ems. In seiner leitung befinden sich Major von Egloff— stein und Staatsrath Haßfeld. (L. 3.)

Baden. Karlsruhe, 10. Juni. Der Großherzog begiebt sich morgen früh ven Donaueschingen über Villingen nach Rott⸗ weil, um die dortige Industrie-Ausstellung zu besuchen, von wo aus Höchstderselbe wieder hierher zurückkehren wird. (Kr. 3)

DOesterreich. Wien, 11. Juni. In der heutigen Sitzung des Unterhauses brachten 50 Abgeordnete durch Rieger inn. Antrag ein: ben Reichsrath bis zur Ermöglichung einer Gesammt⸗ vertrekung zu vertagen und den Landtag sofort einzuberufen.

Im Herrenhaufe war in der Sitzung am 19ten der von der Regierung dem Abgeordnetenhause vorgelegte und von diesem be⸗ reits zum Beschluß erhobene Gesetzentwurf bezüglich der Unverant⸗ wortlichkeit und Unverletzlichkeit der Mitglieder des Reichsrathes und der Landtage eingebracht. Staatsminister von Schmerling setzte die Gründe vom constitutionellen Standpunkte auseinander, welche die Regierung bewogen haben, den Gesetzentwurf einzu⸗ bringen.

Die Leiche des Fürsten Gortschakoff ist am 9gten Abends don Warschau hier angekommen und mit den entsprechenden 6 empfangen worden. Nach der Beisetzung in der Faiserlich russischen Gesandkschaftskapelle fand ein Gottes dienst statt. Von der Familie des Fürsten begleiteten die Wittwe, der Sohn, Fürst Nikolas, und eine Tochter, Baronin Meyendorff, den Leichenkondukt.

Aus Anlaß der slovenischen Riesenpetition ist in Unter⸗ Steiermark eine Gegenpetition in Umlauf gesetzt worden, worin die Landbewohner an das Staatsministerium das Ansuchen stellen, ihren Kindern in Zukunft den deutschen Sprachunterricht nicht zu entziehen, da sie nur hierin die materielle Zukunft derselben ge⸗ sichert erblicken.

Pesth, 10. Juni. In der heutigen Sitzung des Unterhauses wurde die Ädreß⸗Debatte fortgesetzt. Das Amendement Deaks in Bezug auf die Personal-Union, so wie die übrigen Punkte der Adreffe wurden mit großer Majorität angenommen, Eötvös hat seine angekündigte Motion, die Nationalitätsfrage betreffend, ein⸗ gereicht; es wurde die Drucklegung derselben beschlossen.

Bie Versammlung, die verflossenen Sonntag in Pesth behufs der Errichtung eines „Bataillons Nationalgarde; im botanischen Garten siattfinden sollte, mußte in Folge Einschreitens der Behörde unterbleiben. Mauer-Anschläge unterrichteten hiervon das Pu⸗ blikum. Nach einer Kundmachung des Grafen der sächsischen Nation in Siebenbürgen haben die verfassungsmäßig hergestellten Stadt⸗ und Stuhls-Magistrate von Hermannstadi und 10 anderen Ort—⸗ schaften am 5. Juni ihre Functionen vollständig angetreten.

Belgien. Brüssel, 10. Juni. Der hiesige Gemeinderath hat heute Nachmittags das neue Anlehen von 19 Millionen für Kommunalzwecke dem Baron v. Rothschild durch Annahme der letzten Propositionen dieses Bankhauses mit 22.5 gegen 2 Stimmen überwiesen. (K. 3.) .

Großbritannien und Irland. London, 10. Juni. Es ist, wle mitgetheilt worden, die Entscheidung getroffen, drei Regimenter Infanterie mit hinreichender Artillerie und Friegs⸗

material zur Verstaͤrkung der Garnisonen in Britisch⸗Nordamerika

abzuschicken, um etwaige Angriffe eines irregulären Heerhaufens ab⸗ zu wehren. In einem Leitartzkel bespricht die „Times“ das Garnisons⸗ wesen in den versckiedenen britischen Besitzungen und kommt zu dem Schlusse, daß, wenn bei der gegenwärtigen Heeresstärke von etwa 145,000 Mann aller Waffen und Grade 340069 Mann Infanterie, 3800 Mann Artillerie u. 0M Mann Ingenieure in die Kolonieen gehen, diese Abthei⸗ lung in Betracht dessen, was sie zu thun hat, sicherlich klein genug ist; aber „da sie uns 3 Mill. Pf. kostet, wozu die Kolonieen nur ungefahr 300 9000 Pfd. beisteuern, so müssen wir doch dankbar da⸗ für sein, daß sie nicht größer ist. Nach den Angaben des Ge⸗ neral⸗Inspelktors M' Mundo betraͤgt die Zahl der Freiwilligen 147,995 Mann, welche von der Regierung die Schußwaffen, so wie die Munition zu den Schießübungen erhalten. Zur Unter⸗ stützung derselben für militairische Zwecke sind im Budget 133, 276 d. ausgeworfen. . . Es ff . Tage dem Parlamente ein Blaubuch vorgelegt worden, in welchem ein Ausweis aller in den Kolonieen zu Ende

des Jahres 1859 verwendeten Truppen verzeichnet ist. Auf dem

amerstanischen Kontinente zählen alle Besatzungen zusammen nicht über lb eg. Reu - Süd-Wales hat 247 Mann Infanterie mit 1607 Artilleristen; Vieloria 828 Mann n, nedst A In⸗

genieurs; Tosmanien wird durch 260, Süd⸗Australien durch 116

und West⸗Australien durch 35 Mann bewacht. Besser bedacht ist