1145
3) Nahru 9 . den Gewerben. i . Eisenbah tg cne, ch ing ztiben ünd Wägen enbahngeräͤthschaften, einschlie Lokonistiven und Wagen; Wagen zu anderem . als auf r een! und Falz⸗
n ö. ) w 1 , ĩ . Glas⸗ nliche Poxrichtungen, am besten geeignet
1152
1199 Bekanntmachung. In den nachstehend verzeichneten Sachen:
nittel einschließlich Wein n Ihrer Majestat Kommissarien nicht ö und . i e zur Her arbeilug in . 64 ante, ,. rr .
ö
früher, und zwar schon von jetzt ab, geschehen,
in diesem Falle jedoch nur gegen Abzug der Gegenstand
Zinsen von 4 Prozent für die Zeit vom Dahlie. tage bis zum Verfalltage, den 1. Oktober 1861, worauf die Inhaber der verloosten Rentenbriefe hiermit besonders aufmerksam gemacht werden.
Bei der Präsentation mehrerer Rentenbriefe zugleich sind solche, nach den verschiedenen Apoints und nach der Nummerfolge geordnet, mit einem besonderen Verzeichniß vorzulegen.
Auch ist es bis auf Weiteres gestattet, die
gekündigten NRentenbriefe unserer Kasse mit der Post, aber frankirt und unter Beifügung einer gehörigen Quittung auf besonderem Blatte über den Empfang der Valuta, einzusenden und die Uebersendung der letzteren auf gleichem Wege, natürlich auf Gefahr und Kosten des Empfän— gers, zu beantragen. Vom 1. Oktober 1861 ab findet eine weitere Verzinsung der hiermit gekündigten Rentenbriefe nicht statt und der Werth der etwa nicht mit eingelieferten Coupons Serie II. Nr. 7J bis 16 wird bei der Auszahlung vom Nennwerthe der Rentenbriefe in Abzug gebracht.
Zugleich wird hiermit bekannt gemacht, daß von den früher verloosten Rentenbriefen der Provinz Schlesien, seit deren Fälligkeit bereits zwei Jahre und darüber verflossen sind, folgende zur Einlösung bei der Rentenbank-Kasse noch nicht präsentirt worden find, und zwar aus den Fälligkeits⸗Terminen:
a) vom 1. Oktober 1855: Litt. D. Rr. 6618 à 25 Thlr. b) vom 1. Oktober 1857: Litt. E. Nr. 1854. 14,614. 15,472. 16,110 2 10 Thlr. e) vom 1. April 1858: Litt. C. Nr. 899. 16,724 2 100 Thlr. D. Nr. 7972 à 25 Thlr. E. Nr. 1852. 1979. 3925. 5178. 5412. 11,947 2 10 Thlr. d) vom 1. Oktober 1858: Litt. E. Nr. 8284 à 10 Thlr. e) vom 1. April 1859: Litt. A. Nr. 238. 6270. 9396. 10,059. 14,483. 15, 204. 15,960. 47, 115. 20900. 20,914 2 10090 Thlr.
1
0
Litt. B. Nr. C. Rr.
500 Thlr.
Litt. 49. 1206. 1752. 5286. 8021.
9482. 19, 103. 12, 834. 14, 945.
15,501 32 100 Thlr.
Litt. D. Nr. 4200. 5112. 7335. 8823 9919. 12,296. 13,260. 13,430 2 25 Thlr.
Litt. E. Nr. 46. 1496. 2623. 2888. 4551. 4739. 5619. 16,938. 18,154 2 10 Thlr.
Die ausgeloosten Rentenbriefe verjähren
nach §. 44 des Rentenbank⸗Gesetzes binnen zehn
Jahren. Breslau, den 15. Mai 1861. Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Schlesien.
1243 B. Aufkündigung der Großherzoglich Posener 35proz. Pfand briefe.
Die Inhaber Großherzoglich Posener 33proz. Pfandbriefe werden hiermit in genntniß gesetzt, daß wir ein Aufgebot der in termino Weihnachten 1861 einzuliefernden verloosten 3 proz. Pfand— briefe heute erlassen haben und daß die dies— fällige Bekanntmachung, in welcher die erwähn— ten Pfandbriefe speziell angegeben sind, bei den beiden landschaftlichen Kassen hierselbst, an den Börsen von Berlin und Breslau ausgehängt, auch in den beiden hiesigen Zeitungen und in den öffentlichen Anzeigern der Königlichen Re— i in Posen und Bromberg, o wie in der Berliner Haude und Spenerschen“ und „Breslauer Zeitung“ nächstens eingerückt werden sollen.
Diese Pfandbriefe müssen nebst den dazu ge— hörigen Zinscoupons von Weihnachten d. J. ab schon in dem pro Johanni er. bevorstehenden k namentlich in der
eit vom 21. Juli bis zum 4. Au gu st d. J., Vormittags von g bis 12, bei Vermeidung eines auf Kosten der Inhaber zu erlassenden offentlichen Aufgebots an unsere Kasse in cours— fähigem Zustande eingeliefert und dagegen die dafür auszureichenden Recognitionen, deren Ein— ö 43 K Januar 1862 erfol⸗
rd, in Empfang genommen werden.
Posen, den 4. . 2 ö.
General ⸗Vandschafts⸗ Direction.
2152. 3605. 4287. 4798 2
Name des Orts.
Kreis.
Gegenstand des Verfahrens.
Prenden⸗
Pritzerbe,
Rüth⸗
Schwane⸗
Dr R, = Laufende Nr.
Hammer,
Klobbicke,
Nahmitz,
Potsdam,
Schöne⸗
Birken⸗ werder, Cliestow, Curt⸗ schlag, Dabergotz Damm,
Ihlo,
Lieben⸗ walder⸗ Proetze⸗ Wiesen, Linden⸗ berg, Lüders⸗ dorf,
Na un⸗ dorf,
Pausin,
Ruhls⸗ dorf,
Prenzlau, Prenzlau,
Ritt⸗ garten,
nicker
Forst,
Groß⸗ beck,
Schön⸗ werder,
berg,
Prenzlau,
Ruppin,
Barnim,
Prenzlau,
Nieder⸗ Barnim, Teltow, Templin,
Ruppin, Jüter⸗ bogk⸗ Lucken⸗ walde, Nieder⸗ Barnim, Jüter⸗ bogk⸗ Lucken⸗ walde, Ober⸗ Barnim,
Nieder⸗ Barnim,
Anger⸗ münde,
Zauch⸗ Belzig,
Nieder⸗ Barnim,
West⸗ Havel⸗ land,
Nieder⸗
desgl.
Hütungs⸗Separation.
Spezial⸗Separation. Separation.
desgl. desgl.
Schärfkorn⸗Ablösung.
Spezial⸗-Separation der dortigen Feldmark.
Spezial⸗Separation der bäuerlichen Feldmark Klobbicke.
Separation der soge⸗ nannten Proetze⸗Wie⸗ sen bei Liebenwalde.
Schärfkorn⸗Ablösung.
Spezielle Separation der bäuerlichen Feldmark Lüdersdorf. Spezial⸗Separation der den Grundbesitzern zu Nahmitz auf den Feld⸗ marken Nahmitz und Lehnin gehörenden Grundstücke, und Ab⸗ lösung des auf den Grundstücken, welche die Grundbesitzer zu Nahmitz auf der Feld⸗ mark Trechwitz be⸗ sitzen, für das Lehn⸗ Nittergut Trechwitz haftenden Hütungs⸗ rechts. Zehnt⸗-Ablösung und Special⸗Separation. Separation.
Holzberechtigungs⸗Ablö⸗ sung der 18 Fischer— stellenbefitzer der Pots⸗ damer Vorstadt in der Königl. Potsdamer Forst.
Separation der in der Königlichen Lieben— walder Forst belege⸗ nen Pranden⸗Ruhls⸗ dorfer und Lotsche— Wiesen.
neustädtischen Feld⸗ mark Prenzlau. Separation und Ablö— sung des der Pfarre zustehenden Natural⸗ Fruchtzehnts. Ablösung der Fischerei auf dem Rittgarten⸗ schen See.
Ablösung der Bau⸗ und Reparatur⸗Holzberech⸗ tigung, welche den Pfarrbauern und Kos⸗ säthen zu Sommerfeld in der Königlich Rüth⸗ nicker Forst zustand. Forsthütungs⸗Reguli⸗ rung.
Spezielle Separation der bäuerlichen Feldmarks⸗ und der Pfarrgrund⸗ stücke.
Spezielle Separation der bäuerlichen Feldmark
Schwaneberg.
Spezielle Separation der
des Verfahrens.
Kreis.
8 Laufende Nr.
Anger⸗
Separation der zr münde,
StadtfeldmarkSchwedt gehörigen Hufen⸗ und Wiesen⸗ und Hutungs⸗ Rebiere.
5. Sommer⸗ Separation. feld,
Ost⸗ Habel⸗ land, West⸗ Priegnitz,
ESpiegel⸗
z Ablösung der auf den agen,
bäuerlichen Grund— stücken zu Spiegel⸗ hagen haftenden Real⸗ lasten.
Separation der Sühre, eines zwischen Nitzow und Quitzoebel bele— genen Wiesenreviers.
Ablösung der auf den Gutsforsten zu Trech⸗ witz und Jeserig für mehrere Büdnerstellen zu Trechwitz und Je⸗ serig haftenden Be⸗ rechtigungen.
Hütungs⸗Separation.
Sühre, West⸗
Priegnitz,
Trechwitz, Zauch⸗
Belzig,
Treuen⸗ brietzen, Wendisch⸗ Bork, Werder,
32. Wrietzen,
Zauch⸗ Belzig, desgl., Spezial⸗Separation der dortigen Feldmark.
Nieder- Separation. Barnim, Ober⸗
Barnim,
Separation der auf der städtischen Feldmark Wrietzen belegenen Weidereviere, insbe⸗ sondere der sogenann⸗
. J ten breiten Wiese.
33. Witt⸗ Schärfkorn-Ablösung.
brietzen, Belzig,
34. Zehdenick, Templin, Hütungs⸗Separation.
werden alle Diejenigen, welche bei diesen Sachen
aus irgend einem Verhältnisse ein Interesse zu haben vermeinen, und hierbei noch nicht zugezogen sind, hierdurch aufgefordert, sich baldigst, und spätestens in dem
„am 10. August d. J.“
Vormittags 10 Uhr, im Sessions⸗Zimmer unseres
Geschäfts⸗ Lokals, Niederwallstraße 39, anbe⸗
raumten Termine mit ihren Anträgen zu mel—
den, ihr Interesse zur Sache nachzuweisen und demnächst der Vorlegung der bisherigen Ver⸗ handlungen gewärtig zu sein: widrigenfalls sie die Auseinandersetzung, selbst im Falle der Ver⸗ letzung, gegen sich gelten lassen muͤssen. Berlin, am 4. Juni 1861. Königliche General⸗Kommission für die Kurmark Brandenburg. bon Schmeling.
Zauch⸗
1179 Bekanntmachung.
Die unterzeichnete Königliche Staats-Eisen⸗ bahn-Direction bedarf im Laufe dieses Jahres an Kleineisen für den Oberbau:
23, 600 Stück Stoßplatten,
5, 09000 „ Curvenplatten,
6l, M009 , Bolzen (Laschenschrauben), 17,6090 „ Laschen von Stahl, 25,0090 „ Schienennägel.
Die Lieferung dieser Gegenstände, welche in der Zeit vom Anfang September bis Ende De⸗ zember d. J. franko sächsisch⸗schlesischen Bahn⸗ hof Dresden zu erfolgen haben wird, soll im Submissionswege vergeben werden und es wer— den daher Lieferanten, welche die Lieferung gan; oder theilweise zu übernehmen gesonnen sein sollten, zur Abgabe ihrer Offerten aufgefordert.
Diese Offerten sind unter der Bezeichnung „Material⸗Ausschreibung betreffend“ bis spä⸗
testens
den 30. Juni d. J. bersiegelt hier einzureichen und werden am (sten Juli d. J. eröffnet werden, so daß später ein⸗ gehende Anerbietungen oder nachträgliche Ab⸗ minderung der verlangten Preise nicht berück⸗ sichtigt werden könnten. Zeichnungen zu sämmt⸗
11 19 13)
14)
schiengnwagen (tram roads);
Werkseugmaschinen und Werkzeuge;
Maschinen im Allgemeinen; l Acker- und Gartenbgu⸗Maschinen und Geräshschaften ;
Einrichtungen und Vorrichtungen zu Bau-⸗AusfühMrußgen,
in das Gebiet des kö . Bau⸗
a eh, Waffen und Schuß und Hiebwaffen ꝛc.;
Schiffbau, A i , n ü t
physikalische und mathematische Instrumente und Verfahren bei dem Gebrauch derselben; photographische Apparate und Photographien;
Uhrwerke;
mufikalische Instrumente; 33 chirurgische Instrumente und Voxrichtungen.
ᷣ U 8 fh eil 4zng III.
) Baumwolle und Wgaren daraus; Flächs, Hanf und Waaren daraus;
eide und Seidenwaaren;
Wolle und wollene auch gemischte Teppiche; ͤ 7 gewebte, gesponnene, gefilzte und andere Zeuge als Druck- und Färbeproben; gg Tapisserien, Spitzen und Stickereien; Häute, Felle, Nauchwerk, Federn und Haare; Leder, einschließlich Sattlerwaagren und Pferdegeschirr;
) Bekleidungsgegenstände; . . ee. .
Papfer, Papier- und Papparbeiten, Schreibmaterialien, Buch⸗ druck und Buchbinder⸗Arbeiten; Erziehungsschriften und Erziehungsmittel; . Hausgeraͤth und Tapezierer-Arbeiten, einschließ lich Papier⸗-Tapeten und Papiermachs; ö Eisen⸗ und Kurzwagren im Allgemeinen; Stahl⸗ und Messerschmiedewaaren; K, Arbeiten in edlen Metallen, Nachahmungen derselben und Ju— welier⸗Arbeiten; s Glas;
J Topferwaaren; ! Manufaktur⸗ und Fabrikwaaren, Klassen nicht begriffen sind.
Abtheilung IV.
Waaren im Allgemeinen;
welche in den vorstehenden
Baukunst; .
Gemälde in Oel⸗ und Wasserfarben und Zeichnungen;
Bildhauerarbeiten, Modelle, Stempel⸗ und Steinschneide⸗Arbeiten; H Radirungen und Kupferstiche. J . Prämien für ausgezeichnete Leistungen werden in der 1, 2. und 3. Abtheilung in der Form von, Medaillen verliehen werden. Den in den vorgedachten drei Abtheilungen ausgestellten Gegen⸗ ständen können die Preise beigefügt werden. . 4 Die Kommissarien Ihrer Masestät werden bereit sein, alle Gegen⸗ stände, welche ibnen. von Mittwoch, den 12. Februar bis einschtießlich Montag, den 31. März zugesendet werden, in Empfang zu nehmen. n n 6 großein Umfange und Gewicht, deren Aufstellung bedeutende Arbeit erfordert, müssen vor So nn aben d, den IJ. M rz 1862 zugesendet werden, und diejenigen Fabrikanten, welche Ma⸗ schinen und andere Gegenstände aufzustellen wünschen, welche einen Unterbau oder beföndere Baueinrichkungen nöthig machen, müssen, wenn sie den nöthigen Raum dafür beaͤnspruchen, zugleich in dieser Beziehung eine Erklärung abgeben. . Es steht jedem Aussteller, dessen Erzeugnisse in geeigneter Weiß. . sammen aufgestellt werden können, frei, dieselben in beliebiger Weile zu ordnen, sofern eine 6 Anordnung mit dem allgemeinen Plane und der Konbenienz anderer Aussteller verträglich ist. Wenn gewünscht wird, ein Fabrikverfahren erläuternd darzustellen, würd eine zureichende Zahl von Artikeln, wenn diese auch don ver⸗ schledener Gattung sind, zum Zwecke der Erläuterung dieses Ver⸗ fahrens zugelassen werden; die unumngaͤnglich nöbthige Zahl dürfen jedoch diese Artikel nicht überschreiten,) n, , Die Aussteller werden erfucht, ihre Waaren nach demjenigen Theile des Gebäudes, welcher ihnen bezeichnet werden wird, einzuliefern, wobei See⸗ und Landfracht, r nn und alle Abgaben und Ge⸗ ühren vorgusbezahlt sein müssen. 6 . . . e n m,. und die Hinschaffung der Waaren und Collos näch den in dem Gebäude angewiesenen Plätzen, wird durch die Beamten der Königlichen Kommission erfolgen. Auf Empfang der Nachricht von den Kymmissgrien Ihrer Maijestãt, daß die Gegenstände in dem Gebäude niedergelegt sind. müssen die Aussteller oder deren Stellbertreter oder Ugenten ihre Waaren
selbst aus backen, zu sammen seßeß un 36. err
Mann 24 4 361
as Verpacktungsmaterial muß auf Ko n der Aussteller ober ihr 23 ch , n rh rebibirt und den Kommisaarien über- geben find, entfernt werden. Ist dasselbe binnen drei Tagen nach
geschehener Benachrichtigung nicht entfernt worden, so wird darüber
anderwestig verfügt ünd der etwaige Erlds zu den Fonds der Aus⸗
stellung geschlagen.
1 — 19 *
J 23 gie o en gelassen en Ca ragraßhẽnzahlen sind für spätere Einschal= tüngen reserfrt. z
usrüstungsgeg enstͤnde, Geschütz,
70)
104
i . wenn
s werden alle
.
enstande durfen ohne
Die Kommisgrien Ihrer Majestät werden für Triebwellen, Dampf (nicht i. 30 Pfd. pro Zoll; und Wasser mit Hochdruck für arbei⸗ tende Maschinen sorgen. . Personen, welche arbeitende Maschinen oder Maschinenshsteme auszustellen wünschen, werden die Erlaubniß erhalten, dieselben, so weit es ausführbar, unter ihrer eigenen Aufsicht und durch ihre eigenen Leute bedienen zu lassen. ; Inlaͤnder. welche die Ausstellung zu beschicken gedenken, werden er⸗ sücht, sich unverzüglich an den Secretair der Kommissarien Ihrer Majestät, in dem Büregu Nr. 454 West⸗Strand, London, W. E, mit der Bitte um ein Formular für den Antrag auf Raumbewilli⸗ gung zuwenden, wobei sie anzugeben haben, in welcher der dier Abtheilungen fie auszustellen wünslcheen⸗
Folgendes Formular ist von dem Anmelder auszufüllen:
[) Vor⸗ und Zuname oder Firma des Anmelders, 2) Beschaffenheit des Gewerhes, welches derselbe betreibt;
g Adresse Nr. der Straße, des Platzes ꝛc.
. Name der Stabt ꝛc. ) Beschaffenheit der auszüstellenden Gegenstände; 5) Rummer der Klasse, in welcher sie aufzustellen sind;
. / Flurraum: 6) Raum, welcher muthmaßlich Länge
für die auszustellenden Gegen⸗ Breite
staͤnde und die Vorrichtungen
Höhe 2 dazu (Kästen, Schränke 26) er⸗ Wandraum zum Aufhängen: forderlich ist:
Fuß, Fremde und Kolonial-Aussteller haben sich an die von der sremden oder Kolonial-⸗Regierung bestellte Kommisston oder Cenktral-BVehbrde zu wenden, sohald deren Einsetzung bekannt gemacht worden ist. Ihrer Majestät Kommissarien werden in jedem alle diejenige als die Central-Hehörde betrachten, welche von der Regierung des be⸗ treffenden Landes als solche bezeichnet wird, und werden mit den Ausstellern nur durch dieses Central-Organ in Verbindung treten. Kein Artikel fremder Fabrieation, einerlei, wem er gehört, oder wo er sich befindet, kann zur Aussteilung zugelassen werden, ohne die Genehmigung der Lentral-Behörde des Landes, dessen Erzeugniß derselbe ist * K, Ihrer MYiajestät Kommissarien werden dieser Gentral-⸗Behörde den Raum, welcher für die Erzeugnisse des betreffenden Landes bewilligt werden kann, mittheilen Und ihr eben so von den weiteren in Bezug auf die Zulassung der Wagten von Jeit zu Jeit festzuseßen den Be= dingungen und Veschrästkungen Kenniniß geen. Alle durch solche Centralbehörden eingelieferten Gegenstände werden, unter der Vor⸗ ausseßzung, daß sie in ihrer Gefammtheit keinen größeren Raum einnehmen, als den dem Lande, aus welchem sie kommen, ügewjese⸗ nen, und unter der weiteren Voraussetzung, daß sie die allgemeinen Bedingungen und Beschränkungen nichk berletzen, zugelassen werden. Der Central-Behorde eines jeden Landes blelbt es überlassen über den Vorrang der verschiedenen zur Ausstellung angemeldeten Gegen⸗ stände zu entscheiden und dafür, daß die eingesendeten solche sind, weiche bie Gewerbsamkeit ihrer Landsleute in würdiger Weise re⸗ präsentiren, Sorge zu tragen. . Jedem fremden Lande wird ein abgesonderter Raum zugetheilt, fanerhalb deffen es den Kommüisfarien für dieses Land freisteht, die ihnen anvertrauten Erzeugnisse in derjenigen Weise zu ordnen, welche fie für die besteẽ erachten, wobei sie sedoch an die Bedingung, daß alle Maschinen in dem für diesen Zweck speziell bestimmten Theile des Gebäudes, und alle Gemälde in den Gallerieen für schone Kunst ausgestellt werden müssen, so wie an die Neobachtung aller. i g Kom . 1 . entlichen Nutzen auf⸗ üustellenden allgemeinen Regeln gebunden ie. . ee e. * i .* . f r lf er , fungen sollen alle für bie Äusftellung' bestlhmten Waaren des