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Auslandes oder der Kolonieen, welche nach Vorschrift der bierüber noch zu erlassenden Regulative abgesendet und adressirt sind, ohne vorgängige Oeffnung und ohne Far leng von Zöllen, über die Landesgrenze eingelassen und zum Transport nach dem Ausstel⸗ lungsgebäude verstattet werden. Alle Waaren jedoch, die bei Been⸗ digung der Ausstellung nicht wieder ausgeführt werden, sollen nach Maßgabe der ordentlichen Zoll⸗Regulative mit den zutreffenden Zöllen belegt werden. Es liegt nicht in der Absicht der Kommissarien Ihrer Majestät, mit Beziehung auf den Schutz von Erfindungen oder Mustern durch Patent oder Eintragung irgend welche Schritte zu thun, da die Gesetzgebung über diese Materie seit dem Jahre 1851 wesentlich een ' worden ist.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten.
Der Hülfslehrer Reichelt am ebangelischen Schullehrer— Seminar in Creutzburg O.S. ist zum Seminar- und Musiklehrer daselbst ernannt worden.
Berlin, 13 Juni. Se. Majestät der König haben Aller— Cdigs geruht: Dem Ober⸗Staatsanwalt Friedrich Christian ppenhoff bei dem Ober⸗Tribunal zu Berlin, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Anhalt-Dessau Hoheit ihm verliehenen Commandeur⸗Kreuzes zweiter Klasse des Herzoglich de men. Gesammthaus⸗Ordens Albrechts des Bären zu er⸗ theilen.
Summarische Uebersicht der immatrikulirten Stu⸗ direnden auf der Friedrich⸗-Wilhelms-Universität zu Berlin von Ostern bis Michaelis 1861.
Von Michaelis 1860 bis Ostern 1861 find gewesen Davon sind abgegangen
Es sind demnach geblieben
Dazu find in diesem Semester angekommen
Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 1542 Die theologische Fakultät zählt:
366 Inländer
38 ö zkIst. Inländer die medizinische Fakultät zählt: 666 . . 290 die philosophische Fakultät zählt: a) Inländer mit dem Zeugniß der Reife b) Inländer mit dem Jeugniß der Nichtreife (nach ‚ 35 des Präf.⸗Regl. vom 4. Juni 1834) e) Inländer ohne Zeugniß der Reife nach §. 36 des Reglem. vom 4. Juni 1834 d) Ausländer
509 . k 1542 Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die biesige Uni— verfität, als zum Hören der Vorlesungen berechtigt: 1 g immatrikulirte Pharmaceuten nicht immatrikulirte, der Zahnheilkunde Beflissene Eleven des Friedrich⸗Wilhelms⸗Instituts Eleven der medizinisch⸗chirurgischen Akademie für das Militair und bei derselben attachirte Unterärzte von der Armee .. 80 Eleben der Bauakademie ) Berg⸗Eleven )Remunerirte Schüler der Akademie der Künste Von dem Hrn. Rektor ohne Immatriculation zugelassen..
Die Gesammtzahl der nicht immatrikulirten Zuhörer istt.. 41 Es haben folglich an den Vorlesungen Theil genommen im Ganzen 783
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 13. Juni. Seine Majestät der Fönig empfingen im Laufe des gestrigen Nachmittags nach be— endeter Sitzung des stöniglichen Staats⸗Ministeriums Se. König— liche Hoheit den ftronprinzen und den Staats⸗Minister von Auers⸗ wald, so wie den Minister der auswärtigen Angelegenheiten und den Gesandten am französischen Hofe, Grafen von Pourtales.
Se. Königliche Hoheit der Kronprinz, Fürst Boguslaw Radziwill der Minister des Innern, der Den rene, Flottwell, der Probft Dr. Nitzsch, die städtischen Behörden und der Kommandant von Cöln, Oberst Dresler von Scharffenstein, Theil nahmen.
Stettin, 12. Juni. Die heute hier versammelt gewesenen Deputirten des Randower Kreises haben beschlossen, zur Entschä— digung für den Ankauf des Terrains zur Vorpommerschen Eisen— bahn 20.000 Thlr. zu bewilligen. (A. 3.)
Düsseldorf, 12. Juni. Se. Hoheit der Fürst zu Hohen— zollern- Sigmaringen sind nebst Höchstihrer Familie und Gefolge gestern bon hier nach Bonn gereist. (D. 3.)
Lübeck, 10. Juni. Bürgermeister Dr. Frister ist hier in der vorigen Nacht in seinem S3sten Lebensjahre gestorben. Der Dahin— geschiedene hat seine Thaͤtigkeit fast 55 Jabre unserem Staate ge— widmet, denn schon am 11. Juni des für Lübeck so verhängniß⸗ vollen Jahres 1806 wurde er zum Senats-Secretair erwählt.
(Lüb. Ztg.)
Sachsen. Dresden, 12. Juni. Ihre Majestaͤt die Köni⸗ gin⸗Wittwe von Preußen ist heute Mittag 12 Uhr von Potsdam hier eingetroffen, wurde von dem Kronprinzen und der Frau Kronprinzessin empfangen und hat Sich in deren Begleitung von hier mittels Extrazugs auf der sächsisch böhmischen Bahn nach dem Haltepunkte Niedersedlitz begeben, woselbst Allerhöchstdieselbe von Ihren Majestäten dem Könige und der Königin empfangen und ngch Schloß Pillnitz geleitet wurde.
Die Erste Kammer hat heute die Berathung des Budgets für das Departement des Innern beendigt. — Die Zweite Kammer ertheilte zu den in den Jahren 1854 und 1855 zu Milderung des Nothständes gemachten Verwendungen die nachträgliche Genehmi— gung und beschloß sodann, bei ihren in der kurhessischen Angelegen— heit gefaßten, von der Ersten Kammer abgelehnten Beschlüͤssen zu beharren. (Dr. J.)
Gotha, 11. Juni. Heute beginnt hier das allgemeine deutsche Schützenfest. Zahlreiche und kostbare Ehrengaben sind bereits dazu eingegangen, vom regierenden Herzog ein großer silberner Humpen, vom Prinzen Albert ein silberner Pokal und eine Whitworth'sche . komplet mit Etui, von der Stadt Gotha ein silberner
okal.
Meiningen, 9. Juni. Das Ober-Appellationsgericht in Dresden, welches das Schiedsgericht in unserem Domainenstreite bildet, hat bereits dahin entschieden, daß der Protest des Landtags gegen die Rechtsgültigkeit des Gesetzes von 1856 unbegründet sei. Es steht demnach nur noch die schiedsgerichtliche Entscheidung über die Interpretation des Gesetzes und über die Eigenschaft einzelner Domainentheile (ob Eigenthum des Staates oder des Herzoglichen Hauses) bevor. (F. P. 3.
Hessen. Darmstadt, 11. Juni. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer hat der Abgeordnete Decan Thudichum von Rödelheim folgenden, die staatsrechtliche Stellung des deutschen n,, betreffenden Antrag eingebracht und des Weiteren motivirt:
ich Die Kammer wolle an Großherzogliche Staatsregierung das Ersuchen richten:
1) in gesetzlicher Form festzustellen, daß in allen Angelegenheiten, welche die Verfassung und verfassungsmaͤßige Bestimmungen der einzelnen Bundesländer betreffen, der Großherzogliche Bundestagsgesandte für seine selbstständigen Abstimmungen und der Großherzogliche Minister für die dem Gesandten ertheilten Instructionen den Ständen des Landes verant— wortlich sei, und die Theilnahme an Bundestagsbeschlüssen, welche Ver— fassung und verfassungsmäßige Bestimmungen einzelner Bundesländer ver—
letzen, als Verletzung der Verfassung im eigenen Lande betrachtet und be— handelt werde; und
. 2) Einleitung zu treffen, daß von den übrigen Bundesregierungen ein Gleiches festgestellt und auf dieser rechtsgültigen Grundlage der Bun— destag rekonstruirt werde.
Baden. Karlsruhe, 11. Juni. Die Frau Markgräfin Elisabeth ist heute mit der Prinzessin Leopoldine zu einem mehr— tägigen Besuch bei dem König und der Königin von Hannover nach dem Landschloß Herrenhausen bei Hannover abgereist und daselbst, wie aus Hannover gemeldet wird, am 12. eingetroffen.
„ Donaueschingen, 11. Juni. Gestern hat die feierliche Beisetzung der irdischen Ueberreste der Fürstin Elisabeth zu Füͤrsten⸗ berg in der Fürstengruft zu Neudingen stattgefunden. Heute Morgen sind der Großherzog und Prinz Wilhelm über Wolfach nach Rottweil abgereist. ;
Oesterreich. Wien, 12. Juni. Ueber die am 6. und 7. d. M. in Sz. Marton abgehaltene Nationalversammlung der Slo— waken bringen;, Slovenské Noviny“ einen umständlichen Bericht. Ungeachtet des schlechten Wetters und der lebensgefährlichen Ueber— fuhr über die Waag war der Besuch über alle Erwartung zahl— reich — man schätzte die Anwesenden an 1500 bis 1600. Schon am 5ten Abends traten die Führer der Parteien zu einer Vor— berathung zusammen. Am 6ten wurden nach vorhergegangenem Gottesdienste die Berathungen eröffnet. Zwei Parteien standen sich gegenüber: deren eine den Beschlüssen den Charakter eines
Um 5 Uhr fand bei Ihren Majestäten Diner statt, an welchem
Vertrauensvotums für den ungarischen Landtag zu geben, die au—
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dere dagegen eine freie, den Bedürf nissen der slowakischen Natio⸗
ät entsprechende Formulirung der Beschlüsse zu bewirken be⸗ 6. . 3 * Partei errang nach lebhaftem Kampfe einen entscheidenden Sieg. Als Beschlüsse wurden formulirt: 1) Abschaffung aller seit 1308 — 1849 erlassenen, die Suprematie der magharischen Nationalität und Sprache begründenden Gesetze; 2) Bildung eines besondern, die Slawen in Nordungarn umfassen⸗ den Verwasltungsgebiets (0holi); 3) Herstellung eigener Bildungs⸗ Anstalten für ihre Nationalität; 4) Solidarität aller nicht maghe. rischen Staͤmme Ungarns zur Sicherstellung ihrer nationalen Rechte gegen jede von welcher Seite immer kommende Bedrückung. Für Überreichung der so formulirten Forderungen zunächst an den un⸗ garischen Landtag wurde ein Comité mit dem Erbobergespan von Révah an der Spitze gewählt und zur weiteren Ausfuhrung der Zwecke und Beschlüsse der Versammlung ein ständiger Ausschuß ne . , 39m Laufe der weiteren Berathung der Adresse im Unterhause brachten die rumãänischen Abgeordneten wieder Modifications-Anträge ein, welche zu bitteren Diskussionen führten. Morgen dürfte die Berathung beendet werden.
Es haben sich für die Adreß-Debatte in der Magnatentafel 40 Redner angemeldet; man zweifelt deshalb, daß, wie es ursprünglich hieß, die betreffende Debatte in zwei Sitzungen abge—
ein werde. .
31 Geier. Brüssel, 11. Juni. Die „Indépendance Belge bringt zur Anzeige, daß Jakob Errera, Konsul des „Königs von Italien“, einem allgemeinen Wunsche nachkommend, Unterzeichnun— gen fuͤr ein dem Grafen Cavour in Turin zu errichtendes Denk— mal eröffne und auch die kleinsten Gaben entgegennehme. — Der Kriegsminister Chazal , k zur Stärkung seiner Ges it in dem Pyrenäenbade Pau. . , und Irland. London, 11 uni In der Oberhaus-Sitzung am 10. beantragte zum Bankerott ö und . Lord Chelmsford die Zusatzbestimmung, . 2 kung des neuen Geseßzes auf die Schulden und Verpflichtungen . sein solle, welche nach dem Tage, wo die Alte durchgegangen, ,. seien. Mit 98 gegen , , wird dieser Zusatz angenommen, un ; mite.
g. gere gg ü ane e Ceed ang, betrafen die Verhandlungen be⸗ sonders die neue Vertheilung vier eingezogener Parlaments siße. ö vor langer Zeit sind Sudburh und St. Albans wegen . z . bestechung ihres Wahlrechts beraubt, und die Regierung chat or, den vakant gewordenen vier Sitzen zwei ang eine Grasschaft (Süd n,. und zwei an Chelseg und Kenfington zu geben. Earl Jermyn , m, die Berathung in 6 Monaten vorzunehmen, d. h. 3 weil Su ö. bury und St. Albans nicht schlechter als andere Burgflecken , . und als Sündenbbcke gebraucht worden seien. Nach einer 2 6 rathung und nach Verwerfung aller ein gebrachten. rb ser ug gs gin rãge wurde das Amendement Jermyn mit einer Majorität von immen ie ierung angenommen. , ö . den „Great Eastern⸗ gemiethet, . ö erwähnten Verstärkungen J nebst Artille⸗ ie und Kriegsbedarf — nach Quebec zu führen. rie i,. a en n wurden in Shoeburyneß n . mit schweren Armstronggeschützen angestellt, um die Widerstandofãhig keit eiserner Batterieen festzustellen. Batterieen , . aus 10 Zoll dicken, durch massives Balkenwerk gestützten, Eisenp atten aufgeführt, waren, gewöhnlichen Geschützen gegenüber, ö als unzerstörbar angesehen worden, Aber schon mit dem . ö. aus einer Armstrongkanone, die eine Kugel von 126 og, eu⸗ derte, wurde eine der zehnzölligen Eisenplatten auf 1800 Fuß Distance mit sammt ihren Balkenstüͤtzen in Trümmern gesprengt. Ein zweiter Schuß aus einem 110pfündigen Armstronggeschütz legte einen andern Theil der Eisenbatterie in Bresche.
Die Seidenweber von Spitalfields sind von erschreckender Noth heimgesucht. In den 11 londoner Bezirken, die man gewöhnlich unter den Namen Spitalfields zusammenfaßt stehen nahezu 3000 Webstüble müßig; und hunderte von Familien leiden Hunger. Am Sonnabend zogen sie in langen Schaaren durch die Straßen von Ostlondon, mit Aimosenbüchsen in der Hand, und Fetteln auf Brust und Rücken, mit der Aufschrift: „Bitte, helf Den armen hungernden Webern von Spitalfields. .
Frankreich. Paris, 11. Juni. Frankreich ist fest ent⸗ schlossen, sich dem nordamerikanischen Sonderbundstriege gegenüber streng neutral zu verhalten. . . im „Moniteur“ erschienene betre amtliche Erklärung lautet: . betr. . , Kaiser 8. Franzosen hat in Anbetracht 7 . denszustandes, welcher zwischen Frankreich und den Vereinigten Stgaten Amerika's besteht, beschlossen, eine strenge ,. a n der Regierung der Union und den Staaten, welche eine beson 3 3 föderatlon bilden wollen, ausgebrochenen Kampfe zu e ,, — ö 8. erklart Se. Majestäͤt auf Grund des Art. 14 des 96436 D, , 9 August 1684, des Art. 3 des Gesetzes vom 10. April 39 7 ? n und 85 des Strafe f ge,. der Art. 65 u. f. des De 69 an , 3 März 1852, der n. * u. 9. . uche
; apoleon, wie folgt: ö e., 9 n,, Kaperschiffe der einen oder der a. . führenden Seite ist es gestattet, mit Prisen in unsere Häfen oder
einzulaufen und sich darin länger als 24 Stunden aufjuhalten, gusge⸗ nommen im Falle der Nothruhe. 2) Es darf kein Verkauf don Sachen, die von Prisen herrühren, in unseren Häfen oder Rheden stattfinden. 3) Es ist jedem Franzosen berboten, von einer der beiden Parteien Aufträge zur Ausrüstung von Kriegsschiffen oder Beilbriefe zur Seefahrt zu nehmen oder in irgendwelcher Weise bei der Ausstattung oder Ausrüstung eines Kriegs- oder Kaperschiffes der einen der beiden Parteien mitzuwirken. 4) Eben so ist es jedem Franzosen, der in Frankreich oder im Auslande wohnt, verboten, in der Land⸗Armee oder auf den Kriegs- eder staper—⸗ schiffen des einen oder des anderen Friegführenden sich einschreiben zu lassen oder Dienste zu nehmen. 5) Die in Frankreich oder im Auslande wohnhaften Franzosen haben sich jeder That zu enthalten, welche, un ter Verletzung der Gesetze des Kaiseribums oder des Völkerrechtes begangen, als (ne feindselige Handlung gegen eine der beiden Parteien und als Verstoß gegen die Neutralität, die wir zu beobachten beschlossen, betrachtet werden könnte.
Die den in gegenwärtiger Erklärung enthaltenen Verboten und Er— mahnungen Zuwiderhandelnden werden, wenn Veranlassung stattfindet, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 10. April 1855 und den Art. 84 und S5 des Strafgesetzbuches, unbeschadet des Nachtheils, welchen obgenannten Zuwiderhandelnden aus den Bestimmungen des Art. 21 des Code Napoleon und den Art. 65 u. f. des Dekrets vom 24. März 1852 über die Handelsmarine, 313 u. f. des Strafgesetzbuches über das See⸗ heer erwachsen könnte, verfolgt werden. . Se. Majestät ertiärt unter Anderem, daß jeder Franzose, der sich den gegenwärtigen Bestimmungen nicht fügt, auf keinen Schutz von seiner Nie ⸗ gierung gegen Handlungen oder Maßregeln, gleichviel, welcher Art diesel⸗ ben, wekche die kriegführenden Theile in Vollzug setzen oder anordnen würden, Anspruch werde machen können. Napoleon.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheit, F. Thou venel.
Bei dem außerordentlichen Trauer-Gottesdienste, der gestern in der Madeleine für Cavour gehalten wurde, hatten sich außer den Franzosen und Italienern auch sehr viele Engländer einge⸗
unden. ; . Der bekannte Prozeß, welcher wegen der neapolitanischen Fre gatte „La Sannita“, die sich während des neapolitanischen Krieges zur Ausbesserung in Toulon besand, in Frankreich geführt wurde, ist am 22. April zu Gunsten Königs Franz 11. mit dem Bemerken entschieden worden, „daß der sardinische Konsul, welcher im Namen des Königs von Italien handelte, bei der französischen Regierung in dieser Eigenschaft nicht akkreditirt sei. Auf eingelegt? Berufung des piemonkesischen Konsuls hat das Appellationsgericht von Aix, unterm 6. Juni, das erste ÜUrtheil bestätigt und den Kläger ab⸗ ewiesen. .
!, Die ersten aus Syrien zurückkehrenden französischen Truppen sind am gten in Marseille eingetroffen. Es war Artillerie, welche sich an Bord des „Cacique“ befand. .
ö Italien. Das neue italienische Kabinet ist fertig. Es be⸗ steht, wie die offizielle „Gazzetta di Torino, anzeigt, aus folgen⸗ den Mitgliedern: Ricafoli, Minister-Präsident und Minister des Auswärtigen; Minghetti, Minister des Innern; Bastoggi, 3 Scialoja, Handels-, Menabrea, Marine⸗ Miglietti, Justiz, e Santis, Unterrichts- Minister; General Cugia, interimistischer Kriegs-Minister. Bei dieser Combination ist Fanti's Rücktritt und das Bleiben von Minghetti und Bastoggi beachtenswerth. Um die Garibaldianer, die sonst von dieser Bildung wenig erbaut sein dürften, nicht geradezu aufzubringen, mußte Fanti geopfert werden.
Türkei.‘ Die Konferenz der Bevollmächtigten der Groß⸗ mächte hat, wie der „Moniteur“ meldet, am 9. d. M. sich mit der Pforte über die Verwaltung des Libanon verstaͤndigt und die 96 troffenen Vereinbarungen durch ein Protokoll festge nellt. Der Li⸗ banon wird einen einzigen Gouverneur, gewählt aus den christ⸗ lichen Unterthanen der Pforte, erhalten, dem der Rang eines Muschir beigelegt werden soll. Von dem Pascha von Beyrutb oder Damaskus in seiner amtlichen Stellung vollständig unab⸗ hängig wird derselbe in Deir el Kamar residiren. Zur Aufrecht⸗ haltung der Ordnung dient eine aus Eingebornen des Libanon or⸗ ganisirte Miliz, wahrend den türkischen Truppen. nur auf Requi⸗ sition des Gouverneurs der Einmarsch ins Gebirge erlaubt ist. Dieser wird für die Dauer von 3 Jahren ernannt und darf wäh⸗ rend dieser Zeit nur durch motivirten Rechtsspruch von seinem Posten abberufen werden. In den drei letzten Monaten vor Ab⸗ lauf der dreijährigen Periode treten die Konferenzmaͤchte zur Fassung weiterer Entschlüsse zusammen. Zur Regelung der Justiz und der Verwaltung ist die Errichtung zweier Kollegien beschlossen, in . die Bewohner des Libanon ohne Rücksicht auf die Religions Be kenntnisse gleich vertreten sind. Außerdem sind zur Erhaltung des Ansehens des Gouverneurs — 4 4 , die Regie⸗
ñ s Landes noch besondere Anordnunge offen.
w. . der hel un meldet, bereiten die Christen der Herze⸗ gowina eine Adresse an die , . ee, in welcher sie um die Vereini mit Montenegro bitten werden.
,, Das r er sche Büreau bringt folgende Nach⸗ richten aus New⸗-Pork vom 1. Juni: Bis jetzt hat noch kein 1 griff auf Alexandria stattgefunden. General Scott. wird 35. Mann vom Innern aus in den Staat Virginien schicken, während 20,000 Mann von der Westseite von Pennsylvanien aus, so wie
andere 26, 00 Mann von Ohio aus in Virginien einrücken und