1861 / 147 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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27. Februar 1860) der von dem Gemeinde ⸗Kirchenrathe (nach §. 7 der angeführten Grundzüge) zu Aeltesten Vor— geschlagenen. In diesen Fällen findet gegen die von der Freissynode getroffene Entscheidung eine weitere Berufung an das Konsistorium nur wegen Verletzung wesentlicher Erfordernisse des Verfahrens statt; die Disziplin über die Gemeinde-Aeltesten des Kirchen— kreises, nach Maßgabe der darüber zu erlassenden beson— deren Bestimmungen. Ferner soll die srreisfynode berech⸗ tigt sein, in denjenigen Fällen, wo von den Gemeinde— Kirchenräthen Akte der Disziplin ausgeübt worden sind, auf die Berufung der Betheiligten in der Rekurs⸗Instanz zu entscheiden. Auch hat fie außerdem in anderen dazu eeigneten kirchlichen Disziplinarfällen auf Erfordern des er run; ein Gutachten abzugeben; die Aufsicht über die in den Gemeinden bestehenden An— stalten für christliche Liebeswerke, so wie die Verwaltung und Leitung der sämmtlichen Gemeinden des Kirchen— kreises gemeinsamen Institute für Mission, Krankenpflege u. s. w., jedoch unbeschadet etwa schon bestehender statu⸗ tarischer Einrichtungen; die Errichtung von statutarischen Bestimmungen in dem im Vorstehenden den Kreis-Synoden angewiesenen Ge— schäftsgebiete unter Bestätigung des onsistoriums und Genehmigung des Evangelischen Ober-Kirchenraths; die Wahl der zu den Provinzial⸗Synoden abzuordnenden Geistlichen und Gemeinde-Aeltesten. Alle Beschlusse der Kreis-Synode werden nach der Stimmenmehrheit der An— wesenden gefaßt. In außerordentlichen Fällen kann auf Anordnung des Konsistoriums eine schriftliche Abstimmung der Synodalen stattfinden. . Die Kreis-Synode erhält einen Kreis-Synodal-Vorstand, welcher besteht: aus dem Superintendenten als Vorsitzenden, und aus zwei von der Kreissynode auf drei Jahre gewählten Beisitzern, von denen der Eine aus der Zahl der stimm— berechtigten Geistlichen, der Andere aus den übrigen Mit— gliedern gewählt wird. Außerdem wählt die Kreissynode noch je einen Stellvertreter für die Beisitzer. Diese Stell— vertreker werden nur im Falle wirklicher Verhinderung der ordentlichen Mitglieder des Vorstandes zugezogen, soweit nicht unten (Nr. 6) eine andere Bestimmung getroffen ist. In

größeren Synoden kann auf den Antrag des Vorstandes

eine Verstärkung desselben mit Genehmigung des Konsistoriums

stattfinden. Im Falle der Vereinigung mehrerer Diözesen zu

einem Kreissynodal⸗ Verbande nimmt derjenige Superinten— dent, welcher nicht Vorsitzender der Kreissynode ist, die Stelle des geistlichen Beisitzers ein. Der geistliche Beisitzer hat den

Superintendenten in Verhinderungsfällen in allen Synodal—

geschäften zu vertreten. Jedoch bleibt es dem Konsistorium

überlassen, in solchen Fällen, in welchen eine Vertretung des

Superintendenten in allen Superintendentur-Verrichtungen

von Amts wegen angeordnet werden muß, insbesondere also

in Vakanzfällen, auch die Synodalgeschäfte dem geordneten

Vertreter der Superintendentur zu übertragen. Der weltliche

Beisitzer hat den Superintendenten besonders in den sich aus

der oben (V. 6) bezeichneten Verwaltung ergebenden Ge—

schäften zu unterstützen. Der Vorstand der Kreissynode hat die Aufgabe:

1) den Superintendenten inzden Präsidialgeschaͤften zu unter— stützen;

2) für die Redaction und die Beglaubigung der Synodal— Protokolle zu sorgen;

3) die Einreichung der Syhnodalprotokolle an das Konsisto— rium und die Vollziehung der von demselben bestätigten Beschlüsse, soweit diese Vollziehung nicht ausdrücklich dem Superintendenten oder einer anderen Stelle übertragen wird, zu bewirken;

4) die Vorlagen für die nächste Kreisshnode vorzubereiten;

5) in den unter Nr. V. 4. und 6. der Kreissynode zur Ent— scheidung zugewiesenen Fällen, wenn die Synode nicht bersammelt ist, vorläufige Festsetzung zu treffen, welche bis zur nächsten Versammlung der Synode in Kraft bleibt;

6) in dem Falle Nr. V. 5., vorbehaltlich des Rekurses an das Konsistorium anstatt der nicht verfammelten Shnode, öeg unter Zuziehung der Stellvertreter, zu entscheiden;

7) in schleunigen Zwischenfällen dem Konsistorium auf Er— fordern mit seinem Gutachten zu dienen.

Bei den Versammlungen der Kreissynode findet eine be—

schränkte Oeffentlichkeit statt. Den Kandidaten und nicht

ordinirten Geistlichen des Kirchenkreises, den Aeltesten und

Ehrenältesten desselben, den ebangelischen stirchenpatronen,

den Mitgliedern der Kreis- und Propinzial-Behörden evan—

i Bekenntnisses, so wie denen der kirchlichen Central—

ehörden ist der Zutritt als Gästen zu gestatten. Inwieweit noch andere Personen ausnahmsweise als Zuhörer zuzulassen,

haͤngt von dem Beschlusse des Vorstandes der streissynode ab. Der General⸗Superintendent der Provinz oder ein von ihm beauftragtes geistliches Mitglied des stonsistoriums hat das Recht, jederzeit den Verhandlungen der Kreissynode bei— zuwohnen, dabei das Wort zu ergreifen und Anträge an die Synode zu stellen. Der Evangelische Ober-Kirchenrath ist beauftragt, im Ein— verständnisse mit dem Minister der geistlichen Angelegenheiten die zur Ausführung dieses Erlasses nöthige westere Anord— nung zu treffen. Der gegenwartige Erlaß ist durch die Gesetz-⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 5. Juni 1861.

Wilhelm.

von Bethmann-Hollweg.

An den Minister der geistlichen Angelegenheiten und den Evangelischen Ober⸗Kirchenrath.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Königliche Kreis-Baumeister Alsen zu Loetzen ist in gleicher Eigenschaft nach Bartenstein versetzt worden.

Dem Salinenförster J. Köhr zu Saline Schönebeck bei Magdeburg ist unter dem 16. Juni 1861 ein Patent auf ein Gewehrschloß mit Perkussion in der durch Zeich— nung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemand in der Benutzung der bekannten Theile zu ; beschränken, auf funf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und fuͤr den Um—

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fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Bekanntmachung.

Des Herrn Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Exzcellenz haben laut Reskripts vom 13ten d. M. be— schlossen, vom 1. Juli er. ab die Gebühren für die einfache nicht über 20 Worte enthaltende Depesche auf alle Entfernungen über 25 Meilen auf 1 Thlr. zu ermäßigen.

Der Tarif gestaltet sich hiernach innerhalb des preußi— schen Verwaltungsbezirks für die einfache Depesche, wie folgt:

auf Entfernungen bis zu 10 Meilen Thlr. 10 Sgr. . über 10 bis 25 Meilen. . JZ 20 , alle Entfernungen über 25 Meilen Berlin, den 17. Juni 1861.

Königliche Telegraphen-Direction. Chauvin.

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Justiz⸗ M inisterinm.

Der bisherige Kreisrichter Eisermann zu Hoyerswerda ist zum Rechtsanwalt bei dem Appellationsgericht in Frankfurt a. O. und zugleich zum Notar im Departement desselben mit An weisung seines Wohnsitzes in Frankfurt ernannt worden.

Der Notar Döhm er in St. Goar ist in den Friedensgerichts— bezirk Lobberich, im Landgerichtsbezirke Cleve, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Lobberich, versetzt worden.

Der Rechtsanwalt und Notar Scheele zu Lippstadt ist in gleicher Egenschaft an das Kreisgericht zu Arnsberg unter wider— ruflicher Einraͤumung der Praxis bei dem Appellationsgericht da⸗ selbst mit Anweisung seines Wohnsitzes in Arnsberg versetzt und der Kreisgerichts-Rath Lorsbach in Erwitte zum Rechts anwalt bei dem Kreisgericht in Lippstadt und zugleich zum Notar im De⸗ partement des Appellationsgerichts zu Arnsberg mit Anweisung seines Wohnsitzes in Lippstadt und mit der Verpflichtung ernannt worden, statt seines bisherigen Titels „treisgerichts-Rath“ fortan

den Titel „Justiz⸗Rath“ zu führen.

nehmen.

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Der bisherige reisgerichts⸗Rath Hillenkamp in Arnsberg ist zum Rechtsanwalt bei dein streisgericht in Arnsberg und zu— gleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts da⸗ selbst mit Anweisung seines Wohnsitzes in Meschede und mit ber Verpflichtung ernannt worden, statt seines bisherigen Titels Kreis—⸗ gerichts⸗‚Rath“ fortan den Titel „Justiz-Rath“ zu führen.

Berlin, 20 Juni. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht, den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der von des Großherzogs von Oldenburg Königlicher Hoheit ihnen verliehenen Decorationen des Haus, und Verdienst⸗ Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig zu ertheilen, und

war: Des Ehren-Ritter-Kreuzes erster lasse: dem Geheimen Kommissions-Rath Drehyse, Unternehmer der Gewehr⸗-Fabrik zu Sömmerda, und dem Hauptmann von der Armee, Krampff, Präses der Ge⸗ wehr⸗Revisions⸗Kommission daselbst; Des Ehren⸗Ritter-Kreuzes zweiter Klasse: dem Premier Lieutenant Boehm, à la suite des J. Rheinischen Infanterie- Regiments Nr. 25 und Mitglied diefer Kom— mission, so wie Des mit dem genannten Orden verbundenen Allgemeinen Ehrenzeichens zweiter Klasse: den Ober-Büchsenmachern bei derselben ftommission, W eith⸗ mann und Klett.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 20. Juni. Ihre Majestät die stänigin hat am verflossenen Sonntage Abends Potsdam ver— lasen, um in Coblenz einige Tage Allerhöchstihren Aufenthalt zu Von dort werden Ihre Majestät sich nach Weimar be— geben, woselbst am 23. Juni ein ernster Gedächtnißtag und dem—

mächst die Geburtstagsfeier Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs

beworsteht. Demnächst treten Allerhöchstdieselben die Reise nach Baden-Baden an. Der Gebrauch der dortigen Kur wird bie Ge— legenheit zur Vereinigung der hohen Mutter und Allerhöchstderen

Tochter darbieten. Auch Se, Majestät der' König beabsichti⸗ gen, vor Allerhöchstibrer Reise nach dem Seebade dafelbst einige Zeit zu verweilen.

Da Ihre Majestät die Königin jeglichen Em— psang abgelehnt hatte, unkerblieben die Feierlichkeiten zu Allerhöchst— deren Begrüßung, und nachdem Allerhöchstdiefelben auf der Eisen—

bahnstation Neuwied den Zug verlassen und die Vorstellung der Fürstin zu Wied entgegengenommen hatte, fuhren Allerhöchstdieselben

in Königlicher Equipage durch die mit Fahnen gezierten Straßen nach dem Schlosse. Am Abend war die Stadt glänzend erleuchtet. Ihre Majestät die tönigin hat Allerhöchstihren Dank für diese lleberraschung auf das Gnädigste ausgedrückt.

Hannover, 19. Juni. Die Großfürstin Konstantin von Rußland, die Großfürstin Olga und der Großherzog von Olden— lurg sind gestern Abend hier eingetroffen und im Schlosse zu herrenhausen abgestiegen.

Die „N. H. Z.“ bringt einen Allerhöchsten Erlaß wegen Er—

Lichtung eines Welfen⸗-Museums, dessen Eingang lautet:

Wir Georg der Fünfte 2. urkunden und bekennen hiermit: daß Wir

ken Segen des Dreieinigen Gottes auf Unser Herrscherhaus und Unsere

Lande herabflehend aus Verehrung für die Andenken Unseres Haufes

ind in der Ueberzeugung, daß diese bei der bewährten Liebe und Anhäng— lichkeit Unserer getreuen Unterthanen an ihr alt angestammtes Herrscherhaus Allgemein getheilt werde, beschlossen haben, ein Welfen-Museum in Unferer Königlichen Residenzstadt Hannover zu gründen, in welchem die geschichtlichen

krinnerungen an die hohen Verstorbenen des welfischen Hauses, an be⸗ fühmte Glieder Unserem Hause verwandter fürstlicher Häuser und an an— dere den welfischen Landen angehörige berühmte Personen, welche sich um Unser Haus und das Vaterland verdient gemacht haben, ferner auch

Gegenstände von allgemein geschichtlicher, namentlich auch kulturgeschicht—=

licher Bedeutung aus Zeitperioben und Landestheilen der Herrschaft des elfen Hauses gesammelt und aufbewahrt werden sollen, . Oldenburg, 18. Juni. Die zur Ausgleichung der wegen

des Gewerbe gesetze zwischen Staatsregierung und Landtag noch

bestehenden Meinungsverschiedenheit von beiden Seiten gewählten kommissarien sind heute zu einer Konferenz zusammengetreten.

Sachsen. Dresden, 19. Juni. Die Abgeordnetenkammer t in. die Spezialberathung der Wahlreform-Vorlage eingetreten.

ine Verstärkung der Ersten Kammer wurde abgelehnt, dagegen

lie Vermehrung der Zweiten Kammer um 5. Mitglieder aus dem handels⸗ und Fabrikflande angensmmen. .

Weimar, 19. Juni. Ver Großherzog wird auch in diesem Jahre Seinen Geburtstag, an den sich das schmerzliche Andenken n den Tod Seiner erlauchten Mutter knüpft, im engsten Kreise

Seiner Familie begehen; eine oͤffentliche Feier wird nicht finden. Weim. 34 ; kern, . SHessen. Kassel, 18. Juni. In der gestrigen geheimen Sitzung der Ersten Kammer der Landffände wurden ein Legitima⸗ tions- und ein Petitions-Ausschüß gewählt, und außerdem zwei neue Mitglieder, naͤmlich der Frhr. Karl von Verschuer zu Solz als Bevollmächtigter Sr. Hoheit des Landgrafen Wilhelm zu Hessen und der Hauptmann a. D. von Bischoffshaufen zu Wahlhausen als Bevollmächtigter des Grafen zu Solms⸗Röbelheim beeidigt. glei wurde der Kammer durch die Landtags⸗Kommission die Vorlage eines Gesetzentwurfs, betreffend die Zusammensetzung ber Kammern und die Wahl der Landtags-Abgeordneten gemacht. * 3.) Darm stadt, 19. Juni. Nach lebhafter Debatte wurde von der Ständetammer die Errichtung eines Jäger-Bataillons mit Majorität abgelehnt.

Bayern. München, 17. Juni. (Landtags -Verhanb⸗ lungen. In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten, welcher der neuernannte Kriegs⸗Minister, General⸗Masor don Spieß, zum ersten Male beiwohnte, erstattete ber Petitions— lusschuß Vor⸗ trag über den Antrag des Abgeordneten Dr. Völk, an Se. Majestat den König die Bitte zu richten, „den Kammern einen Gesetz⸗Ent⸗ wurf vorlegen zu lassen, durch welchen die Mitwirkung des Land— tags bei Feststellung des Standes der Armee in gesetzlicher Weise geregelt werde“. Die Kammer beschloß, diesen Antrag zur näheren Würdigung an einen Ausschuß zu verweifen.

Desterreich. Wien, 19. Juni. In der heutigen Sitzung des REnterhauses beantwortete Minister don Schmerling eine die Religionsfrage in Tyrol betreffende Interpellation, indem er sagte: Der Kaiser habe dem Beschlusse des Tyroler Landtages die Sanction verweigert. Die Regierung verspreche Aufrechthaltung des Protestantenpatentes und die Anwendung strenger Maßregeln gegen desfallsige ungesetzliche Agitationen. Sodann wurden * die Mühlfeldschen Anträge debattirt. Smolka wies den Vorwurf systematischer Opposition zurück, wollte aber die Autonomie der Provinzen gewahrt wissen. Die Anträge Mühlfelds nehme er an. Rieger, der in ähnlichem Sinne sprach, griff in seiner Rede die deutsche Nationalität heftig an, wodurch der Praäsident bewogen wurde, ihm das Wort zu entziehen.

Der Kaiser hat angeordnet, daß dem böhmischen Landtage auf seine Bitte um vollständige Rehabilitirung der bios wegen politi⸗ scher Uebertretungen Verurtheilten die Allerhöchste Geneigtheit er⸗ öffnet werde, volle Gnade dort angedeihen zu lassen, wo dieselbe von den einer Berücksichtigung nicht unwürdigen Betheiligten selbst erbeten wird.

Die Exrichtung einer Lehrkanzel für Zootomie an der philoso⸗ öfen Fakultät der Wiener Universitäͤt ist hom Faiser genehmigt worden.

Durch einen Erlaß des Finanzministeriums vom 15. Juni wird die Umwechslung der abgenützten Münzscheine gegen neué an— geordnet. Der Zeitpunkt der Außzercourssetzung der Münzscheine erster Ausgabe foll nachträglich bekannt gemacht werden.

Pesth, 18. Juni. Im ungarischen Oberhause wurde neben der Adreßdebatte der Antrag J. Balogh's betreffs der proto— kollarischen Aussprache des Beileids über Graf Cavour's Tod ver— lesen. Mehrere Mitglieder riethen denselben gleich anzunehmen. Auf den Antrag des Präfidenten beschloß das Haus, derlei An— träge, deren jetzt mehrere einlaufen dürften, nach der Praxis don 1848 in ein Antragebuch aufzunehmen, und dann, wenn die Tages ordnung darauf kommt, dieselben vorzunehmen.

Großbritannien und Irland. London, 19. Juni. In der gestrigen Sitzung des UÜnterhauses erklaͤrte Lord John Russell auf eine Interpellation Griffith's, ein britischer Konsul sei wegen kommerzieller Beziehungen in Pesth kaum nothwendig. Montagu beantragte eine Adresse an die Krone, damit dieselbe die erforderlichen Schritte gegen fremde Einmischung ins alte Erbfolge— recht Dänemarks und der Herzogthümer veranlasse. Derselbe be⸗ schuldigte Dänemark des Druckes auf die Deutschen und systema⸗ tischer Intriguen, um die Herzogthümer zu trennen. Das Haus wurde während dieser Verhandlungen ausgezählt.

Frankreich. Paris, 18. Juni. Die Generalraths⸗Wahlen sind sehr günstig für die Regierung ausgefallen, indeß die Opposi⸗ tion fast allenthalben den Kürzeren gezogen hat. Ueberall aber, wo das klerikale Element den Regierungs-andidaten entgegen trat, hat dasselbe eine vollständige Riederlage erlitten. Sogar Lemer⸗ cier und Keller fielen im Departement der Charente durch, weil sie eine Erklärung zu Gunsten der weltlichen Macht des Papstes

unterzeichnet hatten.

Im gesetzgebenden Körper wurde heute zur Dis kussion des Entwurfs Betreffs der Modification des Preßgesetzes geschritten. Die Herren Baroche, Billault, de Parieu, Laguerronniere und Langlais vertraten die Regierung. Der Abgeordnete Fabre sprach zuerst. Er erinnerte, daß in England die Verfassung die Nichtöffent⸗ lichkeit der Debatten gewollt habe, daß jedoch die Sitten, staͤrker als die Gesetze, die geheimen Verhandlungen beseitigt hätten. Er