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Düsseldorf, 23. Juni. Gestern Mittag 12 Ubr 30 Mi— nuten traf Ihre Majestät die Königin Augusta, von Koblenz kom— mend, hier ein und sebte ohne Verweilen auf der Bergisch-Märki— schen Bahn die Reise nach Weimar fort. (D. 3.)
Reuß, 21. Juni. Der vorgestern hier zusammengetretene Kreistag bat beschlossen, im Einvernehmen mit der Kreisvertretung von Grevenbroich, Sr. Majestät dem Könige bei Allerböchstdessen Besuch zur Zeit der großen Herbstmanöver, deren Hauptschauplaß die beiden Kreise Neuß und Grevenbroich bilden werden, eine Will— komm-Feier in einer des allgeliebten Herrschers würdigen Weise zu veransfalten. Die Kreisstände wollen die weitere Anordnung und Leitung des Bankettes einem besonderen Ausschusse übertragen. Dieser soll nicht blos aus Mitgliedern des Kreistages, sondern auch aus Vertretern der übrigen Stände zusammengesetzt werden.
Sachsen. Dres den, 21. Juni. Die Erste Kammer ver— handelte heute über das Ausgabebudget für das Kultusdepartement. Der Bericht giebt in seinem allgemeinen Theile eine Zusammen⸗ stellung des Bedürfnisses für diesen Etat seit 20 Jahren und fährt bann fort: „Aus dieser Zusammenstellung ergiebt sich, daß inner— halb der letzten zwanzig Jabre die Bedürfnisse dieses Departements um 196,776 . mithin um 198 Prozent gewachsen sind, oder rechnet man die nur für vorübergehende Zwecke gestellten Postulate ab, so stellt sich die Steigerung seit den letzten zwanzig Jahren auf 163,503 Thlr. oder 181 Prozent heraus. Das gegenwärtig vorliegende Gesammtpostulat von 396 833 Thlr. überschreitet die Bewilligung für die eben abgelaufene Finanzperiode um 193, *42 Thlr.
Nach dem Schluß der allgemeinen Debatte wurde folgender Antrag einstimmig gugenommen: z
Da zu befürchfen steht, daß 1 der Beginn der Schulpflichtig— keit mit erfülltem sechsten Lebensjahre, so wie 2) die große Menge der Lehrgegenstände und Lehrstunden, und 3) der damit zusammen— hängenden Arbeiten außerhalb der Schulzeit auf die körperliche und geistige Entwickelung und Ausbildung der Jugend nachtheilig wirkt, so wolle die hohe Staatsregierung in Erwägung ziehen, auf welche Weise, namentlich ob auf dem Wege der Gesetzgebung oder der Dispensation, diesen Uebelstaͤnden am zweckmäßigsten abzu— helfen sei.
In der Sitzung der Ersten Kammer am 18ten gelangte der die Beitrge zu den Ausgaben des deutschen Bundes betreffende Theil des Ausgabebudgets zur Berathung. Bei dem Postulate der Zwei— ten Kammer für die deutsche Centralgewalt macht der Bericht fol, gende Bemerkungen: „Die unterzeichnete Deputation, welche die unverkürzte Genehmigung des Postulats anrathen wird, hat aus der bei der feierlichen Eröffnung des dermaligen Landtages am 6. November 1860 der Ständeversammlung gegebenen übersichtlichen Mittheilung mit Befriedigung zu entnehmen gehabt, daß die Kö⸗ nigliche Staatsregierung auch während der letzten Jahre allen Be— strebungen, die auf Erweiterung und Belebung der Thätigkeit des deutschen Bundes gerichtet waren, ihre eissrigste Mitwirkung hat angedeihen lassen; und wie die Vereinbarung eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches in erfreulicher Weise Zeugniß davon giebt, was patriotischer Sinn und bereitwilligellnterordnung partikularer Wünsche unter die allgemeinen Interessen des gemeinsamen Vaterlandes vermag, so darf man sich auch zu der Erwartung berechtigt halten, daß die diesseitige Staatsregierung, wie die Gesammtheit aller deutschen Regierungen, in richtiger Erkenntniß dessen, was dem Vaterlande noth thut, nicht bloß im Gebiete der Gesetzgebung und der gemein— nützigen Anordnungen dessen Wohl fernerhin zu fördern, sondern auch die Ehre, Selbstständigkeit und Sicherheit der deutschen Nation nach außen hin mit Einmüthigkeit, besonnenem Ernste, aber auch mit kräftiger Hand zu wahren bedacht sein, und, getragen von dem Bewußtsein der Zusammengehörigkeit aller deutschen Volksstämme, fest zusammenstehend auf der Bahn des Rechtes und, gekräftigt durch rückhaltlose aufrichtige Anerkennung und Würdigung der gegenseitigen Rechte, dieses Ziel auch bei Aufsuchung der zu dessen Erreichung geeigneten Mittel fest und unverrückt im Auge behal— ten werde.“
Aus dem von demselben Referenten erstatteten Bericht geht hervor, daß die Deputation der Ablehnung von 2000 Thlra für einen Geschäftsträger zu Hannover, welche die Zweite Kammer be⸗— schlosfen hat, nicht zustimmt. Der Bexicht weist darauf hin, daß die sächsischen Gesandten denen anderer deutschen Staaten von gleichen Range in ihren Gehalten größtentheils nachstehen und der durch die diplomatische Vertretung Sachsens im Auslande er⸗— wachsende Aufwand als ein überaus mäßiger anzunehmen sei. Auch im Allgemeinen sei es notorisch, daß gerade im Departement des Aeußern, trotz der Verdreifachung der Geschäfte und ungeachtet der gang außerordentlichen Ausdehnung, welche namentlich die industriellen und handelspolitischen Beziehungen Sachsens zum Auslande im Laufe der letztvergangenen Jahrzehende ge⸗ wonnen haben, nicht blos der ganze Voranschlag gegen früher jetzt wesentlich niedriger gestellt, sondern auch daneben noch in den der willigten Summen regelmäßige Ersparnisse gemacht worden seien. Eine möglichst innige und enge Verbindung nicht mit den beiden
deutschen Großstaaten allein, sondern aller deutschen Staaten unter einander und die Unterhaltung eines ununterbrochenen lebendigen Verkehrs unter denselben sei zu Wahrung deutscher Ehre und Sicherheit nach außen hin, wie zur Förderung der gemeinsamen Interessen nach innen vielleicht nie so wichtig gewesen, als in ge—⸗ genwärtiger Zeit, wo Feinde rin sum das deutsche Vaterland um⸗ stehenꝰ und im Innern die auf Erweiterung und Belebung der Thätigkeit des verfassungsmäßigen Organs der verbündeten deut— schen Staaten, so wie auf Herbeiführung einer aufrichtigen Ver⸗ ständigung und Einigung aller deutschen Regierungen gerichteten Bestrebungen des gehofften guten Erfolges noch harren und der Staatsregierung verdoppelte Anstrengung und Aufmerksamkeit auf— erlegen.
ge ze atsminister v. Beust spricht der Deputation den wärmsten Dank der Regierung für die Art ihrer Berichterstattung aus. Die Regierung werde sich bestreben, allen Erwartungen zu entsprechen, die in dem dorigen und diesem Berichte ausgedrückt seien. Im Schlußworte hält der Referent den preußischen Wahlspruch „suum cuique“ mit dem des Kaisers Franz Joseph „viribus unitis“ zu⸗ sammen, um daran zu zeigen, daß aus der Verbindung der gegen⸗ seitigen Achtung des Rechtes mit dem gemeinsamen Eintreten Aller für die Ehre und Interessen Deutschlands sich die beste deutsche Politik ergebe.
— 22. Juni. Die Abgeordnetenkammer hat beute in ihrer Schlußabstimmung über die Wahlreformgesetze dieselben mit 54 gegen 13 Stimmen angenommen.
Koburg, 20. Juni. Heute ist der gemeinschaftliche Landtag der Herzogthuͤmer Keburg und Gotha hier zusammengetreten. Aus der demselben zur Vorlage gebrachten Militairconvention mit Preu— ßen ist Felgendes hervorzuheben. Der Vertrag, welcher preußischer⸗ seits von drei Bevollmächtigten Namens des Königs von Preußen und hiesigerseits von einem Bevollmächtig'en Namens unsfers Her— zogs abgeschlossen worden ist, gilt vorerst auf die Zeit vom 1. Juli 1862 bis 1. Juli 1872 und kann ein Jahr vor dem Ablaufe von beiden Theilen gekündigt werden. Preußen übernimmt hiernach den Unterhalt des koburg⸗gothaischen Militairkontingents und erhält dafür aus diesseitiger Staatskasse jähr ich 80.000 Thaler rreußisch in Friedenszeiten und, falls das Kontingent mobil gemacht werden müßte, 118.009 Thaler jährlich. Die diesseitigen zum Militair ausgehobenen Staatsangehörigen bilden das in den Garnisonstädten Koburg und Gotha verbleibende diesseitige Kontingent, welches aber von preußischen Offizieren, welche dem Herzoge einen besonders. normirten Eid zu leisten haben, kommandirt wird. Die hiesigen Offiziere treten in die preußische Armee und avanciren dort weiter. Das diesseitige Kontingent nimmt an den Uebungen der größern preußischen Truppenkörper Theil, und es ist den diesseitigen Staats⸗ angehörigen, welche sich dem Militairstande widmen wollen, der Befuch der preußischen Kadettenhäuser ꝛc. gestattet. Die Gül⸗ tigkeit des Vertrags ist von der Genehmigung der dies— seitigen und preußischen Landesvertretung abhängig. Außer diesem Vertrage wurde noch ein zweites mit Preußen ab— getroffenes Uebereinkommen zur Kenntniß des gemeinschaftlichen Landtages gebracht, nach welchem vom kommenden Juli ab die dies⸗ seitigen Offiziere in die preußische Armee eintreten und dagegen das diesseitige hier und in Gotha garnisonirende Kontingent von preußi⸗ schen Offizieren von demselben Zeitpunkte an kommandirt wird, bis eben die Militäir- Convention in allen ihren Theilen im nächsten Jahre selbst in das Leben tritt. In den seitens des Herzoglichen Staatsministeriums zu der letzteren gegebenen Erläuterungen wurde
unter Anderm auch darauf hingewiesen, daß durch diese Convention,
die diesseitige Staatskasse eine Ersparniß mache und das Kontin⸗ gent dadurch auch in die bundesmäßige Verfassung gebracht werde, in welcher es sich zur Zeit noch nicht befinde und in welche es nur durch besondere finanzielle Verwilligungen gebracht werden könne. Zur Berathung dieser Vorlagen wurde eine aus sieben Personen bestehende Kommission vom Landtage gewahlt.
Hessen. Kasfsel, 21. Juni. Die Eröffnung der Zweiten
Kammer hat heute Morgen um 11 Uhr in sehr einfacher Weise
stattgefunden. Der erste Landtags-Kommissar, General-Staats⸗ Prokurator von Dehn-Rothfelser, gab sich der Versammlung als
von dem Landesherrn mit der Eidesabnahme beauftragt zu erkennen,
nahm dieselbe sofort vor und erklärte sodann den Landtag für „konstituirt. Rach Verlauf einer Pause von zehn Minuten und nachdem die Abgeordneten ihre Sitze eingenommen hatten, drückte der Präsident, Ober⸗-Postmeister Nebelthau, seinen Dank für die landesherrlicherseits vollzogene Bestätigung seiner Wahl aus und setzte die Kammer davon in Kenntniß, daß unter den 48 Vollmach⸗ ten nur die eines einzigen Deputirten Beanstandung gefunden, worüber der Legitimations⸗Ausschuß Bericht zu erstatten und die Kammer Beschluß zu fassen habe. Aus Rücksicht auf den betref⸗— fenden Deputirten müsse solches schon in einer nächsten Sitzung geschehen, wenn schon anzunehmen stände, daß die Kammer nur sehr kurze Zeit zusammenbleiben und daß der Abgang dieser einen Stimme keinen Einfluß auf den Hauptgegenstand ihrer Thätigkeit, auf die Beschlußfassung über die Verfassungsfrage, ausüben werde.
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Möchte der Himmel, so ungefähr schloß die Ansprache des Praͤsi= denten, diese Frage zu einem für das Wohl des Landes und des Landesherrn gleig gedeihlichen Ausgang führen.
Der inzwischen wieder eingetretene erste Landtagskommissar machte sodann Mittheilung über eine Reihe von Regierungsvor— lagen, für welche die ständische Zustimnmung begehrt wird, und welche namentlich betreffen: ein neues Wablgeseß, die Lombard— angelegenheit, die Eisenbahnanlage von Bebra uͤber Fulda nach Hanau, die Kreirung neuer Kassenscheine, eine anderweitige Bildung der Bezirksräthe und die gesammte Budgetvorlage. Auch wurde Namens der Regierung die Bereitwilligkeit ausgesprochen, Anträge der stammer in Erwägung zu ziehen, die darauf gerichtet wären, diejenigen nicht bundeswidrigen Bestimmungen der Verfassung von 1831, welche in der Verfassung von 1860 vermißt werden sollten, in diese letztere aufzunehmen, wie sehr auch die Regierung die Ueber⸗ zeugung hege, daß die neuere Verfassung kein wirklich gegründetes älteres Verfassungsrecht unberücksichtigt gelassen habe. Der Prä— sident bebielt sich vor, auf die Behandlung dieser Mittheilungen später zurückzukommen; für jetzt habe er die Kammer davon in Kenntniß zu setzen, daß Herr Vicepräsident Ziegler einen die Ver— faffungsfrage betreffenden Antrag angelündigt habe, und daß dessen Begründung in einer sofort abzuhaltenden vertraulichen Sitzung geschehen werde.
Darmstadt, 22. Juni. Die Großherzogin befindet sich den Umständen angemessen wohl, so daß von morgen an kein ärzt— liches Bülletin veröffentlicht werden wird. (D. 3.) .
Frankfurt a. M. Bundestagssitzung vom 20sten Juni. Nachdem im Monat Dezember 1859 die Befestigung der Rord⸗ und Ostseeküsten in der Bundes⸗Versammlung angeregt worden war, hatten am 12. Juli v. J. Preußen, Hannover, Oldenburg und Bremen unter Ueberreichung von Dentkschriften ge— meinschaftliche Anträge gestellt, welche dahin gingen, hohe Bundes— Versammlung möge .
1) auf Grund der Denkschriften diejenigen auf außerpreußi— schem Gebiete zu gründenden Vertheidigungsanstalten bezeichnen, für welche behufs weiterer Entschließung besondere technische Vor— arbeiten, örtliche Erhebungen 2c, von Bundes wegen einzuleiten sein würden;
2) eine aus Bebollmächtigten sämmtlicher Uferstaaten zu bil⸗ dende Kommission mit dem Auftrage einsetzen, die Entwürfe dieser Vertheidigungsanstalten festzustellen.
Diese Anträge waren der Militair-Kommission zur Begutach- tung zugewiesen worden.
Preußen machte nun heute die Mittheilung, daß inzwischen seinerseits unter Mitwirkung der andern norddeutschen Uferstaaten technische Erhebungen vorgenommen und darauf Entwürfe nebst stostenüberschlägen begründet worden seien. was die außerpreußischen Füsten betrifft,
J. die Ostseeküste auf mecklenburgischem und lübeckischem Ge⸗ biete, II. die Nordseeküste, und zwar Elbemündung, Wesermündung,
Jahdemündung und Emsmündung.
Aus diesen Andeutungen ergab sich, daß die nach dem Antrag vom 12. Juli v. J. von der hohen Bundesversammlung einzu— setzende Spezial-Kommission, welche aus Bevollmächtigten sämmt— licher Uferstaaten gebildet werden soll, um die Entwürfe und Kostenanschläge derjenigen Vertheidigungs-Anstalten festzustellen, welche vom Hunde zu ubernehmen waͤren, einen greßen Theil ihrer Aufgabe bereits vorbereitet finden wird. Indem der Königliche Gesandte den Wunsch aussprach, daß die Enischeidung über die obgedachten zwei Anträge vom 12. Juli v. J. nach Möglichkeit beschleunigt werde, theilte derselbe gleichzeitig mit, daß er beauf— tragt sei, das vorerwähnte mit bedeutender Mühewaltung vorberei— tete und sehr umfängliche technische Material der hohen Bundes— versammlung zu überreichen, sobald die Einsetzung der beantragten Spezial-Kommission beschlossen sein werde. Diese Erklärung Preußens ward an den Militair⸗Ausschuß gewiesen. ö
Hierauf wurde, nachdem Anzeigen einzelner Regierungen in laufenden Angelegenheiten entgegengenommen waren, die diesjährige Dotation der Bundesfestung Rastatt definitiv festgestellt, in Be— ziehung auf den Bau eines neuen Proviant-Magagzins in einer anderen Bundesfestung Vortrag erstattet, auch der Wittwe eines Kanzleidieners nach Maßgabe des die Pensions-Verhältnisse regeln⸗ den Bundesbeschlusses vom Jahre 1841 eine Pension ausgesetzt, und endlich wegen Sicherstellung einer authentischen Ausgabe der Protokolle der zu Nürnberg und Hamburg vereinigt gewesenen Handelsgesetzgebungs-Kommission Anträge gestellt, über deren Er— folg Mittheilung vorbehalten wird. (F. P. 3.)
— 22. Juni. Das Amtsblatt verkuͤndigt die beiden Gesetze, welche den Voranschlag der frankfurter Staats ⸗Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 1861 betreffen. Zufolge derselben be⸗ steht der Dienst der Rechneikasse in 1,5507284 Fl. N Kr., der Dienst der Schuldentilgungskasse in 895 000 Fl, der Dienst der Pfandamtskasse in 8900 Fl.; die gesammte Einnahme also in 2, 454, 184 Fl. 44 str. ie gesammte Ausgabe beträgt nur
1800 Fl., über 1800 Fl.
Dieselben umfaßten,
2.132275 Fl. 10 Kr, von welcher Summe 579,592 Fl. 30 Kerr. der Schuldentilgungskasse zugehören. (Fr. P. 34.
Baden. starlsruhe, 21. ni. Ber Generalsynode wurde ein Gesetzentwurf, die Eintheilung der evangetisch-pro ! tischen Pfarreien nach Einkommensklassen betreffend, zur 3 zugestellt. Danach haben die evangelisch⸗protestantischen Geistlichen auf den Genuß des Einkommens einer zur Bewerbung aus geschrie⸗ benen Pfarrstelle nur nach Maßgabe ihres Dienstalters Anspruch. Sie sind verpflichtet, bis zur 2 des betreffenden Dienst⸗ alters den über ihre Ansptüche hinausgehenden Theil des Ein⸗ kommens der Pfarrstelle an die Centralpfarrkasse abzugeben. Die Pfarrstellen zerfallen nach 5 Klassen; bis 806 Fl., bon 80 Fl. bis 1050 Fl. von 1051 Fl. bis 1309 Fl. von 1301 Fl. bis Zum Genuß des ganzen Einkommens berechtigt: Bei der 1. Klasse jedes Dienstalter, bei den andern ein Dienstalter von 10, resp. 18, 24, 30 Jahren. Das Dienstalter wird don der Zeit der Aufnahme unter die Pfarrkandidaten ge⸗
rechnet.
— 22. Juni. Der amtliche Theil der „tarlsr. Ztg.“ meldet: „Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben mit Höchster Ent⸗ schließung vom 19ten d. M. den Geheimen Hofrath und Professor Dr. Nobert v. Mohl, unter Beförderung zum Geheimen Rathe zweiter Klasse, zu Höchstihrem Gesandten am deutschen Bundestag zu ernennen geruht.“
Desterreich. Wien, 21. Juni. Ihre Majestät die Kai⸗ serin ist gestern, den 22. d. M., Rachmittags, von LaFenburg nach Corfu abgereist. Allerhöchstdieselbe wurde von dem Kaiser bis Miramar begleitet.
In der Sitzung des Herrenhauses am 22. Juni sprach Fürst Windischgraͤtz mit bewegter Stimme: Es ist gemeldet worden, daß Ihre Majestät die aiserin durch ihren leidenden Zustand gezwun⸗ gen sei, neuerdings ein besseres Klima, eine wärmere Gegend auf⸗ zusuchen. Welchen tief erschütternden Eindruck diese Nachricht in allen Klassen ausgeübt, brauche ich kaum dem hohen Hause anzu⸗ deuten. (Allgemeine Zustimmung.) Ich stelle den Antrag, das hohe Haus möge sein tief gefühltes und ehrfurchtsvolles Bedauern wie sein Flehen zu dem Allmächtigen um eine baldige und günstige Wendung Ihren Majestäten unterbreiten. (Lebhaftes Brabo, die ganze Versammlung erhebt sich. Ich überlasse dem hohen Hause, zu bestimmen, auf welche Weise diese Kundgebung zu geschehen habe.
Fürst Liechtenstein, welcher mit der Mission des Hauses für diesen Zweck betraut war, brachte später die Nachricht mit der Ant⸗ wort Sr. Majestät zurück, welche dahin lautet, daß Ihre Maje⸗ stäten von dem theilnahmsygollen Beschlusse des Hauses tief gerührt seien, den Empfang der Deputirten aber bedauernd ablehnen müß⸗ ten. Se. Majestät sei zu sehr ergriffen vom Schmerze des Ab⸗ schiedes; Ihre Majestät aber durch ihr Leiden verhindert, dem Wunsche des Hauses nachzukommen.
; ö. Herrenhaus gab deshalb folgende Erklärung zu Pro⸗ to koll;
Vor kurzer Zeit ist Ihre Majestät die Kaiserin aus dem fernen Süden zurückgekehrt, und schon wird Sie durch Ihre Gesundheits⸗ verhältnisse genöthigt, wieder von Wien und Sr. Majestät zu scheiden.
Franz Joseph J. ist berufen, für Millionen zu leben und zu wirken, allein eben deswegen berührt Alles, was Ihn trifft, das Herz von Millionen. Den Schmerz des Abschiedes theilen mit Ihm seine Völker, theilt mit Innigkeit das Herrenhaus des Reichs⸗ tathes. Gottes schirmende Gnade möge Ihre Majestät die Kaiserin geleiten und in voller Gesundheit zu Ihrem erlauchten Gemahle zurückführen. Die Liebe und Dankbarkeit Seiner Volker tröste Se. Majestät in jeder Sorge und Trübsal.
— 22. Juni. In der heutigen Sitzung des Unterhau ses hat der Justizminister einen Gesetzentwurf uͤber die Grundzüge der Gerichtsverfassung vorgelegt. Die Frage wegen Schwurgerichte ist in demselben offen geblieben und sollen deshalb die Einzeln⸗ landtage gehört werden.
Pe sth, 22. Juni. Das Unterhaus hat beschlossen, daß die Adresse durch seinen Präsidenten und ein Mitglied des Oberhauses dem Kaiser überreicht werde.
Nach Uebergabe der Adresse an das Unterhaus wurden die Sitzungen des Oberhauses vertagt, bis das Unterhaus seinen Be⸗ schluß über die Modalität der Uebergabe der Adresse an Se. Ma⸗ jestät anzeigen werde. .
Die militairische Steuereintreibung hat nun auch in Pesth ihren Anfang genommen. Seit dem 181en werden die Steuerzettel pertheilt mik der Aufforderung, bei Vermeidung der Execution binnen 8 Tagen zu zahlen. 4 Durchführung dieser Maßregel rückten am 19ten ein Infanterie⸗ und ein Jägerbataillon mit flie⸗ genden Fahnen in die Stadt. Man ist einstimmig der Ansicht, es werde die Zahlung der Steuerrückstände erfolgen, obne daß die Finanzbehörden nötbig haben würden, die Hülfe der Soldaten in Anspruch zu nehmen. .
Großbritannien und Irland. London, 21. Juni. Die stönigin begab sich gestern Nachmittag mit der Prinzeß Alice