Ausgabe.
Ausgabe.
Central⸗Verwaltung für Domai⸗ nen und Forsten.
Entlastung der Domainen und Forsten, na—⸗ mentlich durch Ablösung von Passivrenten ..
Summa Kapitel 4 für sich
Zum Bau von Steuer-⸗Dienstgebäuden ...... Summa Kapitel 5 für sich
Allgemeine Kassen⸗Verwaltung.
Zur Bestreitung der durch die Ausführung des Gesetzes über das Münzwesen vom 4. Mai 1857 (Gesez⸗Sammlung S. 305) entstehen⸗ den Kosten
Zu baulichen Einrichtungen in dem Diensthanse des Finanz ⸗Ministeriums
An Kosten der Expedition nach den Ostasiatischen Gewãaͤssern
Zur Deckung der Kosten der im Jahre 1861 auszuführenden Arbeiten an den in Berlin zu errichtenden Denkmälern Sr. Majestät des Hochseligen Königs Friedrich Wilhelm III., des Ministers Freiherrn vom Stein und des Fürsten von Hardenberg
Summa Kapitel 6
Summa ll
Ill. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Telegraphen⸗Verwaltung.
Zu neuen Anlagen behufs Vermehrung der Te— legraphen⸗Verbindungen
Zur Herstellung eines Telegraphen Dienstge— bäudes in Berlin
Verwaltung für Handel, Gewerbe und Bauwesen.
Zu Land- und Wasser-Neubauten und zu öf— fentlichen Anlagen
Summa Kapitel 8 für sich.
Verwaltung für Berg-, Hütten⸗ und Salinenwesen.
Zu Bau⸗Prämien für Bergleute, welche in der Nähe Königlicher Gruben Wohnhäuser für eigene Rechnung bauen
Zuschuß zu Chausseebauten, bei welchen die Berg— werks⸗ 2c. Verwaltung betheiligt ist . . . . . . . .
Summa Kapitel 9 ... ..
Summa III
IV. Justiz⸗Ministerium.
Zum Bau und zur Reparatur von Gerichts— und Gefängniß ⸗Lokalien. .
Summa IV. für sich.
V. Ministerium des Innern.
ür die Central⸗Verwaltung .... ..... ..... . . . . ür die Polizeiverwaltung Für die Strafanstalts⸗Verwallung ..... ... ... ;
Summa V. . . . . .
VI. Ministerium für die landwirth⸗ schaftlichen Angelegenheiten.
Landwirthschaftliche Verwaltung.
Zur Ausführung von Meliorationen und Deich— bauten
Zur Förderung der Wald- und Wiesen⸗ulturen in der Eifel
Zum Neubau zweier Wohngebäude für die
Lehrer an der staats⸗ und landwirthschaft—⸗
lichen Akademie zu Eldena
Zum Ankauf des Gutes Annaberg für die
landwirthschaftliche Akademie zu Poppels⸗
4. und zur Herstellung eines Wirthschafts⸗ ofes
Zu verschiedenen Bauten auf dem Wirth⸗
schaftshofe der landwirthschaftlichen Akademie
zu Waldau bei Königsberg i. Pr
Zum Ankauf von Grundstücken, so wie zur
Verwaltung der indirekten Steuern.
25, 0 0 100, 900 100, 000
100,900
20,000
Ti s
1,530, 900
25, 000
4750
DJ To Fs
20, 000
6,000 S9, 097 30 000
125,097
150, 000 10,000
15,000
13, 000
20,000
Zur Deckung der Mehr - Ausgaben für die in der Elbinger Wasserbau⸗ Inspektion im Jahre 1860 ausgeführten fiskalischen Deich⸗ und Uferbauten
Gestüt⸗Verwaltung. Zur Bestreitung der Kosten für außergewöhn⸗
liche Bauten Summa Kapitel 13 für sich. ö
VII. Ministerium der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗ Angelegenheiten.
Zu größeren Kirchenbauten ...... ...... .....
Zum Bau von öffentlichen Unterrichts⸗Gebäuden
Zur Unterstützung der Gymnafiallehrer
Zum Bau von Schullehrer⸗Seminar⸗Gebäuden.
Zur Unterstützung der Elementarlehrer .... ;
Zu baulichen Einrichtungen im Königl. Biblio— thek⸗Gebäude zu Berlin und in der Kunst⸗ Akademie zu Düsseldorf
. Zur Unterhaltung und Verpflegung der Typhus—
,, e Zur Herstellung von Geschäfts⸗Lokalien für das Konsistorium, Provinzial⸗Schul⸗ und Medizinal⸗Kollegium in Münster Zum Ankauf eines Grundstücks in Erfurt für das dortige Hebammen-Lehr⸗Institut Summa VII. .....
VIII. Kriegs-⸗Ministerium.
Zur Aufrechthaltung der Kriegs—⸗ bereitschaft des Heeres.
Für das Kriegsministtrium und die nicht regi⸗ mentirten Militair-⸗Beamten
Für die nicht regimentirten Offiziere
Verflegung, Ausrüstung und Ergänzung der Truppen
Für das Erziehungs-, Prüfungs- und Unter⸗ richtswesen und für den Militair⸗Medizinal⸗ stab ;
Für Waffen und Festungen
Summa Kapitel 15. .....
Zu anderen Zwecken, als:
Zu den Längengrad⸗Messungen zwischen dem Kaspischen und dem Atlantischen Meere. . . .
Zur Verstärkung des Personals der topogra— phischen Abtbeilung des großen Generalstabes und zur Einführung des Kupferstichs bei Vervielfältigung der amtlich herauszugebenden Landeskarte
Zur Deckung des Mehr-Bedarfs an Verpfle— gungs⸗Zuschüssen für die Truppen
Zum Reubau von Magazin- und Bäckerei⸗Ge⸗ bäuden
Zur Deckung der Mehrkosten des Tuchs gegen die Etatspreise
Zur ersten Einkleidung der neu hinzutretenden Truppen .
Zur Ergänzung der beim Brande der Citadell⸗ Kaserne in Spandau verloren gegangenen Bekleidungs- und Ausrüstungs-Gegenstände
Zur Erweiterung des Kasernements resp. zu Kasernen⸗Neubauten
Zur Erbauung von Garnison-⸗-Lazarethen und zur Ausstattung derselben mit Utensilien ...
Zur Beschaffung der Baulichkeiten behufs der Unterbringung der größeren Zahl Remonten und zur Errichtung neuer Depots
Zur Erbauung und Einrichtung eines Artillerie⸗ Werkstatt. Etablissements in Spandau
Zur Erbauung eines Artillerie⸗Wagenhauses und von 3 Artillerie⸗Schuppen
Zur Beschaffung von Artillexie⸗ und Pionier⸗ Faschinen⸗Messern, Kavallexie⸗Säbeln und Karabinern
Zu Festungsbauten
Summa Kapitel 16 . ‚ .
Summa VIII. .....
50, 000 118.182 10,000 131,294 35, 000 13,605
10,000
957 1191
370, 207
13,495 18, 100
3, 387, 044
11,523 181,248
3,61 1,410
4,000
136. 614
38,000 355,000 59, 897
60.000 10, 000 20,000
40,000 280.000
1819,35
3,61 1410
5 Ts?
1237
Betrag. Ausgabe.
Thlr.
IX. Marine. Zur Herstellung des Kriegshafens an der Nord—
see, zur Fortsetzung der Bauten ..... ..... 700, 900 3 Schiffsbauten 4100 000 Zu Land⸗ und Wasserbauten 40,000 Zur Neueinkleibung des vermehrten Militair—
Personals 5,000
Summa III Dazu 5, 430, 767
370,207
249,009
125,997
20, 000 1A 679, 750
557, 331
10000 Summa. . . . . g. 7IS7, 15s
Für die Hohenzollernschen Lande
34. 500 Fl. 18,000 Summa der einmaligen und außerordentlichen
Ausgaben 9. 805, 152
Abschluß.
Es betragen: I) die Einnahmen 2) die dauernden Ausgaben 129,3 522,185 Thlr.
die einmaligen u. außer⸗ ordentlichen Ausgaben.
135,341, 701
y,,
Mithin übersteigen die Ausgaben die ( Einnahmen um Schloß Babelsberg, den 22. Juni 1861.
(L. S.) Wilhelm.
v. Auerswald. v. Sv. Heydt. v. Schleinitz. v. Patow. Gr. v. Pückler. v. Bethmann-Hollweg. Gr. v. Schwerin. v. Ro on. v. Bernuth.
139,327. 337
3, 985,636
Allerhöchster Erlaß vom 3. Juni 1861 — betreffend
die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den
Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-
Chaussee von der Büren-⸗Marsberger Kreis⸗
Chaussee in Fürstenberg nach Haaren an der
Haaren-Paderborner und Bredelar-Salzkottener Straße.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde-Chaussee von der Büren-Marsberger Kreis— Chaussee in Fürstenberg nach Haaren an der Haaren-Paderborner und Bredelar-Salzkottener Straße genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch der Gemeinde Fürstenberg bas Exzpropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau- und Unterhaltungs-Matexia— lien nach Maßgabe der fur die Staats-Chausseen bestehen⸗ den Vorschriften in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich der genannten Gemeinde gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße, das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaufseegeld- Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diefe Bestimmungen auf den Staats⸗-Chausseen von Ihnen ange— wandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chaussee— geld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-PolizeiVergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Ber gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 3. Juni 1861.
Wilhelm. von der Heydt. von Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten.
Am Gymnasium zu Wittenberg ist die Anstellung des Schul⸗ 44 Kandidaten Adolph Müller als Adjunkt genehmigt worden.
Die Berufung des Gymnasiallehrers Dr. Temme zu Arns⸗ berg an das Progymnasium zu Rheine als erster Oberlehrer ist genehmigt worden. g
Dem Lehrer Dr. Resler am Gymnasium zu Oppeln ist das Prädikat eines Oberlehrers beigelegt worden.
Abgereist: Der General-Major und Direktor der Qber⸗ e, m, ., ⸗Kommission, von Holleben, nach Wie⸗ icho wo.
Berlin, 25. Juni. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Premier Lieutenant a. D. Freiherrn Franz von Dalwigk-Lichtenfels auf Boisdorf im Kreise Düren, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Heiligkeit dem Papste ihm verliehenen Ritter-Kreuzes des St. Gregorius-Ordens und der Kriegs-Denkmünze für 1860 zu ertheilen.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 25. Juni. Se. Majestät der König begaben sich heute früh mit dem 8 Uhr Zuge von Schloß Babelsberg nach Berlin und nahmen daselbst in Allerhöchstihrem Palais die Vorträge des Geheimen Regierungsraths von Winter und des General-Adjutanten, General-Majors Freiherrn von Man⸗ teuffel entgegen. Um 11 Uhr fanden bei Sr. Majestät im Beisein des General-Feldmarschalls Freiherrn von Wrangel, des Prinzen August von Württemberg und des Stadtkommandanten Generals von Alvensleben die militairischen Meldungen statt. Zum Diner um 3 Uhr waren der Eibprinz von Schleswig⸗Holstein⸗Augusten⸗ burg, der Fürst Hugo von Hohenlohe, der General⸗Major Frei⸗ herr von Manteuffrl befohlen.
Berlin, 24. Juni. Der Herr Minister für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Arbeiten hat unterm 21. d. M. nachstehende Verfügung an den Handelsstand in den Ostseehäfen erlassen:
Wenngleich ich voraussetzen darf, daß der Handelsstand wäh⸗ rend der Dauer des unter den Staaten Nordamerikas ausgebro— chenen Konfliktes sich aller Unternehmungen enthalten werde, welche nach allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätzen, insbesondere nach der Verordnung vom 12. Juni 1856, betreffend die Erklärung vom 16. April 1856 uber Grundsätze des Seerechts (Ges.⸗S. S. 585) als verboten zu betrachten sind, so will ich doch nicht unterlassen, denselben noch besonders darauf aufmerksam zu machen, daß sich die Königliche Regierung nicht in der Lage befinden würde, diesseitigen Schiffen oder Unterthanen, welche sich durch Annahme von Kaper⸗ briefen, Betheiligung an Kaperei⸗Unternehmungen, Zuführung von Kriegskonterbande oder Beförderung von Depeschen in jenen Kon⸗ flikt einmischen, ihren Schutz gegen die Nachtheile angedeihen zu lassen, welchen sie sich durch dergleichen Handlungen aussetzen. Die Ausrüstung von Kaperschiffen in diesseitigen Hafen ist, wie dem Handelsstande bekannt, durch die Landesgesetze verboten.
Berlin, 25. Juni. Wir sind in den Stand gesetzt, nach⸗ stehend die Depesche mitzutheilen, welche der Minister der auswär— tigen Angelegenheiten, Freiherr von Schleinitz, unter dem 13ten d. M. an den Königlichen Gesandten in Washington, Freiherrn von Gerolt, gerichtet hat: .
Die verschiedenen hier eingegangenen Berichte, mittelst deren Ew. Hochwohlgeboren mich von den Ereignissen in Kenntniß setzen, durch welche der innere Frieden der Union gestört worden ist, haben meine ernste Aufmerksamkeit in Anspruch genommen. Die Hoffnung, welcher wir uns bisher so gern überließen, den eingetre— tenen Konflikt zwischen der Bundesregierung und verschiedenen süd⸗ lichen Staaten der Union einer friedlichen Schlichtung entgegen⸗ gefuhrt zu sehen, ist leider Angesichts der vorliegenden Thatsachen in die Ferne gerückt. . .
Die unzweifelhafte Thatsache des inneren Kriegszustandes, in welcher die Ünion sich nunmehr befindet, ist für die Königliche Re⸗ gierung eine Quelle tiefen Bedauerns. Die Verhältnisse inniger Freundschaft, welche Preußen mit der Regierung der Vereinigten Staaten verknüpfen, bestehen seit der Gründung der Union. Die— selben sind im Verlaufe fast eines Jahrhunderts durch den Wechsel der Ereignisse zu keiner Zeit gestörk, in keiner Weise beeinträchtigt worden. Durch eine Reihe von Vertragen, bei denen vorzüglich die Förderung der beiderseitigen Handels⸗ und Verkehrs⸗Interessen ins Äuge gefaßt worden ist, haben die innigen Beziehungen zwischen
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