1861 / 156 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Klasse schon den 9. d. M., Nachmittags 3 Uhr, durch die König— lichen Ziehungs⸗Kommissarien im Beisein der dazu besonders auf⸗ geforderten Lotterie⸗Einnehmer Stadtrath Seeger, Dittrich und Friedmann von hier öffentlich im Ziehungssaal des Lotterie— Gebäudes stattfinden.

Berlin, den 2. Juli 1861.

Königliche General-Lotterie-Direction.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 3. Januar 1861 wegen Ersatzleistung für präkludirte Kassen-Anweisun—⸗ gen von 1835 und Darlehns Kassenscheine.

Durch unsere mehrfach veröffentlichten Bekanntmachungen vom 29. April 1857, 7. Januar 1858, 26. Januar und 1. Dezember 1859 sind die Besitzer von Kessen-⸗Anweisungen vom Jahre 1835 und von Darlehns-Kassenscheinen vom Jahre 1848 aufgefordert, solche behufs der Ersatzleistung an die Kontrolle der Staatspapiere, Oranienstraße 92 hierselbst, oder an die Regierungs-Hauptkassen einzureichen. .

Da dessenungeachtet noch immer ein großer Theil dieser Pa— piere nicht eingegangen ist, so werden die Besitzer derselben hier— durch nochmals an deren Einreichung erinnert.

Zugleich werden diejenigen Personen, welche dergleichen Papiere nach dem Ablauf des auf den 1. Juli 1855 festgesetzten Präklusib— Termins an uns, die Kontrolle der Staatspapiere oder die Pro— vinzial- Kreis- oder Lokal-Kassen abgeliefert und den Ersatz dafür noch nicht empfangen haben, wiederholt veranlaßt, solchen bei der Kontrolle der Staatspapiere oder beziehungsweise bei den Regie— rungs-Hauptkassen gegen Rückgabe der ihnen ertheilten Empfang— scheine oder Bescheide in Empfang zu nehmen.

Berlin, den 3. Januar 1861.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

J men sher, we.

Justiz⸗ Ve inisteriu ne.

Der bisherige Gerichts-Assessor Dr. juris Schultze ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Greifswald und zugleich zum Notar im Departement des Appellations-Gerichts dafelbst, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Grimmen, ernannt worden.

Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Kom— mandant von Berlin, von Albensleben, nach Karlsbad. . Kammerherr und General-Intendant der Königlichen Schauspiele, von Hüls—en, nach Dresden.

Berlin, 1. Juli. Se. Majestaͤt der Köni

—ᷣ Se. Ma önig haben Aller—⸗ gnadigst geruht: Der Frau Gräfin Antonie Amalie Marie . bon und zu der Jeltsch, geborne Graͤfin zu k. die Erlaubniß zur Anlegung des von de (ten Kgiserin von Oesterreich Majestät ihr berliehe Stern-Kreuz⸗Ordens zu ertheilen. e ehe st r br thesen

Nichtamtliches.

Preußen. Breslau, 29. Juni. Der Ger ; schweig ist heute frül ug enen. C Der Herzog bon Braun¶ t früh von Sibyllenort hier eingetroffen und hat

sich sofort mit dem Schne z . Wien begeben. eg hre der Oberschlesischen Bahn nach

Oldenburg, 28. Juni. Das ar , Juni. Das heute ausgegebene Gesetz verkündet die mit den Regierungen der gur fe 2

Bremen abgeschloss B senen Verträge wege inschaftli ö. der Artillerie. ge wegen gemeinschaftlicher Stellung

HVBamburg, 28. Juni. Es liegt uns nunmehr der offizielle

Wortlaut des am 22. Kuni in ut des *. Juni in Hannover abgeschloss wegen Käblösang bes haber Johcknbän, geschlossenen Vertrags

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60,000 Gulden.

bom 27. Juni.

heiten bezogen sich Testn ö 3 ö h auf Feststellung der Jahres dotation für 'i Bundesfestuͤngen, 9g Jahres dotation für einzelne

die Kriegsbesatzi ö . legs zungen und Vereinfachung des Rech w. .

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Bundesfestungen. gswesens der

Ersuchen um Rückersatz von Zollgebühren gestellt, welche an ihren

6 M.

Gutachten der

ö in ihren Staaten einzuführen, ober sie etwa hinsichtlich desselben, beziehungsweise hinsichtlich einer oder

die volle und dankbare Anerkennung

In Art. 1 verpflichtet sich Hannover, den Stader Zoll voll— ständig und für immer aufzuheben, an die Stelle dieses Zolles keine neue, sei es das Schiffsgefäß oder die Ladungen treffende Abgabe irgend welcher Art von den die Elbe auf- und abwärts fahrenden Schiffen zu erheben, so wie die Elbe auf- und abwärts fahrenden Schiffe in Zukunft keiner auf den aufgehobenen Zoll bezüglichen stontrolmaßregel, unter welchem Vorwande auch immer, zu unter⸗ ziehen. Diese Anordnungen sind jedoch nur den am Vertrage jetzt theilnehmenden oder später beitretenden Mächten gegenüber verbindlich. Hannover behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, die fiskalische und zollamtliche Behandlung der Schiffe derjenigen Mächte, welche sich am Vertrage jetzt oder künftig nicht betheiligen, durch beson— dere Uebereinkünfte, welche weder eine Untersuchung noch Anhal— tung bedingen, zu regeln. Art. 2. Hannover verpflichtet sich, wie bisher und nach Maßgabe seiner gegenwärtigen Verpflichtungen für die Erhaltung der zur ungehinderten Schifffahrt auf der Elbe erforderlichen Werke Sorge zu tragen, und als Entschädigung für die aus Ausführung dieser Verpflichtung erwachsenden Ausgaben keinerlei Abgabe anstatt des Stader Zolles einzuführen. Art. 3. Diese Verpflichtungen treten mit dem J. Juli 1861 in Kraft. Art. 4. setzt als Entschädigung abseiten der jetzt kontrahirenden Staaten die Totalsumme von 2, 857, 3383 Thlr. fest, die wie folgt repartirt werden: Oesterreich 1273 Thlr., Belgien 19,413 Thlr, Bremen 40, 334 Thlr. Brasilien 1013 Thlr.« Dänemark 209,543 Thlr., Spanien 37,789 Thlr., Frankreich 71,166 Thlr, Großbritannien 1,033,333 Thlr., Hamburg 1,033,333 5 Thlr., Lübeck 8885 Thlr., Mecklenburg 15,855 Thlr. Norwegen 64,258 Thlr., Niederlande 169,963 Thlr., Portugal 16,V13 Thlr., Preußen 34,489 Thlr.ͥ, Rußland 7983 Thlr., Schweden 92,495 Thlr. Jeder Staat ist nur für die auf ihn entfallende Quote verantwortlich. Art. 5. Die Zahlung erfolgt in Hannover oder Hamburg, je nach Wahl der betreffenden Re— gierung innerhalb 3 Monate vom 1. Juli 1861 an, ent⸗ weder auf einmal, wo dann die Summe mit vier Pro— zent vom 1. Oktober an zu verzinsen ist, oder in Ratenzahlungen, wo der Zinslauf vom 1. Juli an beginnt. Durch Separatprotokoll vom 22. Juni ist verfügt, daß falls die Ratification nicht bis zum 1. Juli erfolgt, Hannover berechtigt ist, den Zoll probisorisch cautionsweise fortzuerheben; je nachdem eine der kontrahirenden Mächte ratifizirt, hört für diese die provisorische Cautionsmaßregel auf, und wird in Betreff der in Schiffen dieser Macht beförderten Waaren die Befreiung von derselben verfügt. Bis zu allseitig erfolgter Ratification wird von den entfreiten Schiffen Nachweis ihrer Nationalität verlangt werden können, ohne daß denselben daraus ein Zeitberlust oder Aufenthalt erwachsen wird.

Sachsen. ioburg, 28. Juni. Gestern ist das Gesetz den Voranschlag zum Staatshaushalt des Herzogthums sKoburg auf die Zeit vom 1. Juli d. J. bis 30, 3 . und das Abgabengesetz auf dieselbe Etatsperidde publizirt worden Nach dem erstern beträgt die jährliche Gesammteinnahme Ni 0606 Gulden und die jährliche Gesammtausgabe 166900 Gulden. so daß sich ein Einnahmeüberschuß bez. Refervefond von 4100 Gulden ergiebt. Die Einnahme aus der Braumalzsteuer entziffert sich auf 74,155 Gulden und. aus der Einkommen- und Klassensteuer auf . ö ö . di Gn et schinn unter den err Tn Bu ders sung, gung und zufällige Ausgaben beträgt

Frankfurt a M., 29. Juni. Bu ndestags⸗Sitzung Verhandlungen in den militairischen Angelegen⸗

Unterkunftsräume und deren Ausftattung für

Auch wurde an einzelne Zollverein sstaaten das

20 36 f = it zollerhebungsstellen fuͤr zur Munition von Bundesfestungen be—

zogenes Roheisen bezahlt worden waren.

5 * 1; s 26 6. sj

Der handels politische Ausschuß erstattete Vortrag über das . wegen Einführung gleichen Maßes und Gewichts en deutschen Bundesstaaten nach Frankfurt berufen gewesenen

D 316s s1 * z Kommission Sachverständiger und stellte den Antrag:

1) das von der hierzu berufenen Kommission ausgearbeitete

. J gleichen Maaßes and Gewichtes in den chen Bundesstaaten zur Kenntniß der höchste ö

an, . ö : öchsten und hohen Bun— desregierungen bringen; . nd hohen Bun

2 10 84 . . ö ö ; arit! e n und hohen Bundesregierungen zu erfuchen, sich er erklären zu wollen, ob sie gemeint seien, das darin empfoh⸗

welche Bedenken

er anderen Bestimmung hegen,

sich auch über die im zweiten

Theile des Gutachtens zu Einführung desselben in Vorschlag ge—

rachten Maßregeln, so wie über den Zeitpunkt, zu welchem die

9 9 8 ö 2 7 s, Annahme des Shstems würde geschehen können, auszusprechen;

3) den Mitgliedern der hier versammelt gewesenen Kommission

ee. ; g der Sachkenntniß, des rege ifers und der aufopfernden Thätigkeit a . . 1

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sie ein so gediegenes und zweckentsprechendes Werk in verhältniß⸗

mäßig kurzer Zeit zu Stande gebracht haben.

Der in Folge eines Antrags von Baden niedergesezte Aus⸗ schuß wegen Feststellung allgemeiner für ganz Deutschland giltiger Normen bezüglich der Heimatsverhältnisse erstattete einen Vortrag, der sich zunaͤchst auf Ausdehnung des zwischen einer Mehrzahl wegen gegenseitiger Uebernahme Auszuwei⸗ sender am 15. Juli 1851 zu Gotha abgeschlossenen Vertrags auf

Es ergiebt sich aus diesem Vor- daß die Gothaer Uebereinkunft sich sehr naht dem hoher

deutscher Regierungen

sämmtliche Bundesstaaten bezog. trage, c Bundes-Versammlung bereits am 15. Januar 12 ; gelegten Kommissions-Entwurfe über denselben Gegen stand anschließt, und daß in Folge der in den letzten Jah⸗ ren von der Bundes-Verfammlung ausgegangenen Anregung nunmehr sämmtliche Bundesregierungen durch im Schooße der

1846 vor⸗

Bundesversammlung abgegebene Erklärungen theils jener Ueberein⸗ kunft und ihren nachträglichen Dispositionen unbedingt beigetreten lasse.

sind, theils ihre Bereitwilligkeit ausgesprochen haben, einem im Sinne jener Verabredungen zu fassenden Bundesbeschlusse beizu— stimmen. Indem der Ausschuß den Weg bezeichnet, welcher zu einer befriedigenden Erledigung dieser Angelegenheit zunächst einzu— schlagen sein dürfte, macht er darauf aufmerksam, daß es sich hier zunächst nur um die Uebernahme Ausgewiesener, also nur darum handle, die Heimathverhältnisse relativ, d. h. im Verhältnisse der Bundesstaaten zu einander, nicht aber in ihren Vorbedingungen und Wirkungen zu einzelnen Staaten selbst zu regeln, welch letz leres erst dann erfolgen könne, wenn es gelaͤnge, eine Gleichförmigkeit der gesetz lichen Bestimmungen über Staatsangehörigkeit, Ansässigiachung und Freizügigkeit in ganz Deutschland herbeizuführen. Der Ausschuß

ist in Folge eines bezüglichen Antrages von Bayern mit der Be- rathung dieser Punkte, hinsichtlich welcher an und für sich und wegen ihres eigenen Zusammenhanges mit der Gewerbegesetzgebung

eine Vereinbarung vöraussichtlich den erheblichsten Schwierigkeiten

unterliegen wird, noch beschäftigt, und. wird das Resultat seiner Verhandlungen hoher Bundesbersammlung ehestens vorlegen, hält

es aber für um so wünschenswerther, daß wenigstens der vor⸗ liegende Gegenstand sofort für saͤmmtliche Bundesstaaten nach über—

einstimmenden Grundsätzen geordnet werde, und stellt demzufolge . von Preußen auf der Durchreise in Antwerpen begrüßt hatten, hier wieder eingetroffen.

in seiner Mehrheit den Antrag: ö.

Die höchsten und hohen Regierungen wollen Commissaire an den Sitz der Bundesversammlung zu dem Zwecke absenden, um die Bestimmungen des Gothaer Verkrages vom 15. Juli 1851 wegen gegenseitiger Uebernahme der Ausgewiesenen und Heimathlosen und

die denselben erläuternden und ergänzenden, vorzugsweise in den Di dom ter end 6 . prinz und die Kronprinzessin von Preußen, der Prinz Ludwig von

Schlußprotokollen der Konferenzen vom 15. Juli 1851, 25. Juli 1854 und 29. Juli 1858 enthaltenen Bestimmungen, unter Berück—

sichtigung der von der Kaiserlich österreichischen Regierung in der vorgeschlagenen

28. Bundestagssitzung vom 15. November v. J. Modalitäten und der etwa von anderer Seite zu stellenden An— träge, in ein geordnetes Ganze zusammenzufassen und das Ergeb— niß der Bundesversammlung zur definitiven Schlußfassung vorzu— tragen. Ein Ausschußmitglied erachtet den vorgeschlagenen Weg nicht für angemessen und will vielmehr denjenigen Regierungen, dem Gothaer Vertrag beitreten wollen, überlassen, solches auf dem durch diesen vorgesehenen Weg zu thun. Es erfolgte auch ein Äusschuüßvortrag über eine die Ver— D

fassungs-Angelegenheit des Herzogthums Anhalt-Dessau-Köthen be—

treffende Eingabe der Stadtverordneten der Stadt Köthen, worüber

demnächst Beschluß gefaßt werden soll.

Aus verschiedenen Erklärungen und Mittheilungen einzelner

Bundesglieder ist hervorzuheben, daß die Großherzoglich badische Regierung und die Ftöniglich dänische Herzoglich holsteinische Re— gierung die Anzeige erstatketen, wie die in der Bundes versammlung zur Sprache gebrachten streitigen Heimathsverhältnisse einer Bitt— stellerin durch die kompromissarische Entscheidung der Königlich sächsischen Regierung zu Lasten der letztgenannten der beiden hohen

Regierungen festgestellt worden seien. (F. P. 3.)

Bayern. Nürnberg, 29. Juni. Die Stände des König—⸗ reichs Sachsen, welche früher schon dem Germanischen Museum einen Beitrag von 1000 Thalern gewährten, haben beschlossen, demselben einen jährlichen Zuschuß von 200 Thalern zu geben. Desgleichen hat die freie Stadt Bremen einen Jahresbeitrag von 50 Fl. be— willigt.

Oesterreich. Wien 29. Juni. General vallerie Fürst Franz Liechtenstein übernimmt nach der

Der „Wiener

Z.“, die Leitung der Kavallerie General-Inspection mit dem Sitze

in Wien; Feldzeugmeister Johann Graf Coronini Cronberg wird kommandirender General in Ungarn; der Feldmarschall-Lieute— nant Anton Edler von Ruckstuhl Festungs-Kommandant in Komorn, und der Generalmajor Franz Jungbauer Festungs-Kommandant in Peterwardein. Das Pesther Vorgänge, daß auf die

Anlaß der auch

Stadthauptmann-Amt hat aus 2 militairischen Streifpatrouillen

Rochdale hat vorgestern stattgefunden. welche

der Ka⸗

Schüsse abgefeuert wurden, die Verfügung getroffen, daß dieselben im Falle eines Angriffs, wenn die Vertheidigung mit dem Bajonnet nicht ausreichen oder wenn derjenige, der die Militair-Streifpatrouille thätlich angegriffen, die Flucht ergreifen sollte, auch von ihren Feuergewehren Gebrauch zu machen haben.

Die militärische Eintreibung der Steuern wird in Ungarn fortgesetzt.

Fiume, 28. Juni. Das Munizipium beschloß den Erlaß der Agramer Statthalterei, womit letztere die Zusendung der Mu— nizipalprotokolle verlangt, als inconstitutionell ad acta zu legen. Dem Polizeikommissariate wurde die Loge im städtischen Theater entzogen.

Agram, 28. Juni. In der heutigen Sitzung des Landtags theilt der Banus mit, daß Se. Majestät der Kaiser aus Anlaß des jüngst gefaßten Landtagsbeschlusses, eine Adresse an ihre Majestät die Kaiferin abzusenden, dem Landtage für diesen Beweis der Loya⸗ lität im telegraphischem Wege Allerhöchstseinen Dank aussprechen

(Stürmisches Ziviorufen.)

Bei Fortsetzung der Debatte über die Anschlußfrage stellt Kristianovicz einen besonderen Antrag: Ungarn möge erklären, ob es bereit sei, mit dem selbstständigen unabhängigen Königreiche Kroatien 2c, in einen Föderativ-Verband zu treten, auch dessen vir⸗ tuale Territorialrechte anzuerkennen und die Gleichberechtigung aller in Ungarn lebender Völker auszusprechen. Hierüber wäre ein Ge⸗ setz zu entwerfen, und vom Könige zu bestätigen. Dieser soll so⸗ dann gebeten werden, das Nöthige behufs weiterer Verhandlungen zu bestimmen.

Hermannstadt, 21. Juni. Seit dem 1. Mai haben wir einen faktischen Gerichtsst-lstand, der Alles zur Verzweiflung bringt. Das Vertrauen zur organisatorischen Befähigung der Nations⸗ Universität ist eben noch nicht groß und leider hat die ungarische Partei, unterstützt von dem lauen Vorgehen der Regierung, selbst unter uns Sachsen schon Boden gewonnen. (O. 3.)

Belgien. Brüssel, 28. Janni. Der König und der Graf von Flandern sind gestern in Begleitung der Herzogin von Bra— bant, welche ihren erlauchten Verwandten nach Ostende vorausge⸗ eilt waren, nachdem sie den Kronprinzen und die Kronprinzessin

Großbritannien und Irland. London, 258. Juni. Die Königin hielt gestern Nachmittag im Palaste von St. James ein Drawing Room. Unter den Anwesenoen besanven sich ver Kron—

Hessen, der Prinz Eduard von Sachsen-Weimar, der Prinz Fried— rich von Holstein und der Maharadschah Dhulip Singh. Die Gebrüder Hermann und Robert Schlagintweit hatten die Ehre, der Königin durch den bayerischen Gesandten vorgestellt zu werden. Der preußische Gesandte nebst Gemahlin dinirten gestern Abend

bei Ihrer Majestät.

Der angekündigte Besuch Cobden's bei seinen Wählern in Rochdale, dessen Flanell— Fabrication durch den Handelsvertrag mit Frankreich einen groß⸗ artigen Aufschwung erwarten darf, empfing den Schöpfer dieses Verkrages mit großem Enthusfiasmus. Der Mayor der Stadt übernahm den Vorsitz bei einem Meeting, dem mehrere Tausende beiwohnten, und zu dem sich auch die Freunde des Gefeierten: Bright, Bazley und Sir Charles Douglas vom Unterhause, ein⸗ gefunden hatten. Cobden versuchte in seiner langen Rede das Un— recht nachzuweisen, das man dem Kaiser der Franzosen angethan, indem man ihm den wahnsinnigen Gedanken in die Schuhe schob, England zu befehden, waͤhrend er darauf bedacht war, jeder Fehde durch Förderung des gegenseitigen Handels verkehrs vorzubeugen. Auch das stellte er entschieden in Abrede, daß Frankreich seine Flotte ungebührlich vergrößere. Er selbst habe sich davon uber— zeugt, daß dem nicht so sei (er hat nämlich die Ausgaben des französischen Marine -Departements mit denen früherer Jahre verglichen und Alles gefunden, wie es sein soll). Frankreich habe sich seit lange durch ein stillschweigendes Uebereinkommen ver⸗ pflichtet gehabt, seine Flotte auf der halben Höhe der englischen zu halten, und er (Cobden) habe sich in Paris überzeugt, daß Napoleon diesem Uebereinkommen treu geblieben sei. England sei der große Störenfried, England habe seine Freiwilligen-Corps organisirt und eine tolle Vermehrung seiner Flotte vorgenommen, England sei somit der herausfordernde Theil, und werde finanziell zu Grunde gehen müssen, wenn nicht durch eine weitgreifende Reformbill ein Parlament geschaffen werde, das die Interessen des Landes besser als das bisherige zu wahren verstebe Herr Cobden machte im Verlaufe seiner Rede dem Kaiser Rapoleon große Komplimente, sprach mit großem Aerger von den englischen Freiwilligen und er— bot sich nebenbei, 100 Mill. L. zu verlieren, wofern Frankreich den unheilvollen Gedanken fassen sollte, seine Flotte auf die Höhe der englischen zu bringen. Nach ihm sprach Herr Bright über das— selbe Thema in derselben Weise, worauf das Meeting in Resolu⸗