1861 / 158 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1296

? d : Ve 5 Ayr: 86 6. 3 ; ; . . . n , , r m, 6. April 166 gefaßten geschieht durch Slusloosung Seitens des Direktoriums mit Zuziehung eines,

e es, des iemnber ehmigung a geschlossenen das Protokoll führenden Notars in einem bierzebn Tage zuvor ei l Vertrages vom 16. Mai 1861 über die Erbauung und den künftigen Be⸗ 6ffentlich bekannt gemachten Termine, zu welchen' Jed * der en,. trieb der Zweigbahnen von Angermünde im Anschlusse an die Berlin— freisteht. ; e ö. m rn nn rt Zutitt Stettiner Eisenbahn über Prenzlau, Pasewalk, Anclam, Greifswald nach Die Bekanntmachung der Nummern der ausgeloosten Prioritäts-Obli Stralsund, von Zuͤssow nach Wolgast und von Pasewalk nach Stettin tionen, so wie eine etwaige allgemeine Kündigung erfolgtud . ö nebst den Verbindungsgeleisen von dem Stralsunder Bahnhofe am Triebseer Einrückung in die offentlichen Blätter; die erste gin nn . m , . Thore bis zum Hafen am Frankenthore, vom Wolgaster Bahnhofe nach stens drei Monate bor dem bestimmten Zahlungstermine 1 ö. dem Hafen an der Peene ünd vom Greifswalder Bahnhofe' nach dem Die Einlösung der ausgeloosten Odligaticnen , , duli AKräflufse angetregcn worden ist ihr zu diesem Zwecke, desgleichen zur des betreffenden uhghrer; ars. Einlb fun der gell igt! Tera e n!! * Bestreitung der Kesten des zur Erweiterung resp. Verlegung der Anschluß sowohl am 2. Januar als am) gen een . , en ann Bahnhöfe der Berlin -Stettiner Eisenbahn zu Angermünde und Stettin, Die Rückzahlung erfolgt in bekben ann r 95 * ö e, *

so weit die Einführung und der Betrieb der neuen Zweigbahnen solche Auslieferung der Obligationen nn der h Ur nr, n,, gegen Erforderlich macht, die Aufnahme einer Anleihe von zwölf Piilllonen Tha. Stettin nag ker Wahl des Berechtigt ten Frasentaitten Ju Berkel ober lern gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinsscheinen Die Verzinsung her hr nn,, hört J i] versehener Prioritäts-Obligationen zu gestatten und Wir zur Ausführung sie zur Rückzahlung? fälsig sind Wird“ diese ö. R . ([in welchem dieser Zweigbahnen unter dem heutigen Tage Unsere lanbesherrliche Ge ssen zunächst die ausgereichten Zins 6 m ng gen emmt nehmigung ertheilt haben, wollen Wir in Berücksichtigung der Gemein— em Tage verfallen, mit der fälligen Von . ö ö nützigkeit dieses Unternehmens und in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes schieht dies nicht, so wirb * 8 , vom 17. Juni 1833 durch gegenwärtiges Pribilegium die Emission ge⸗ Kapitale gekürzt und zur ginlb fang ier 65 ö berwendẽ dachter Obligationen unter nachstehenden Bedingungen genehmigen . Die im Wege des Tilgungsverfahren g? nn ö 6 ö.

n ger d. e ie ugelosten Obligationer Ausl

39 den unter Beobachtung der oben wegen der YM Die Beschaffung des den bisherigen Ermi telungen entsprechend auf Form J ö a ö . en. zwölf Millionen Thaler angenommenen Anlage-Kapitals erfolgt durch Rückforderung sefr. ö Asugabe von 37009 Stück Prioritäts-Obligationen, bon denen 4690 Stück ausgeben. jede über 1000 Thaler von Nr, 1 bis 4006, achttausend Stück, jede über leber 500 Thlr., bon Nr. 1 bis 8000, fünfzehntausend Stück, jede über 200 Unternel Thlr., von Nr. 1 bis 15,000, und zehntausend Stück, jede über 100 Thlr. von Nr. 1 bis 10,000 lautend, unter der Bezeichnung „Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Obligation, IV. Emission“ Sollen angeblich berlorene uach dem anliegenden Schema I. stempelfrei ausgefertigt werden. werden, so wird gerichtliches ö Eröffnung lichen Bes⸗ igen erlassen. .. Mai 1861 auch für zerrissene oder sonst unbrauchbar angenommenen Anlage- kgelief mission der zur Deckung gleichen

sloosung vorgeschriebenen

8 ra

11 KR 21 EF. fr, , lich zu kassirende

** 8 vermine ; hi Fahne nd B, fe, fanan a Bm Sor 50 in zehn Jahre und ein hi s „der Empfangnahme der Zahlung Coupons nach dem

. r w n, m r 2 0 welche nicht innerhalb eines Ta

zur Ein rn , 1. Direktorium ö den Stempel der Gesellschaft und die öffentlich zu w 9 [ ; —— . . kei Verpflie Diese Coupons, so wie der Talonschein, werden alle zehn Fahre zu- Bezahlung berm folge besonderer Bekanntmachung erneuert. Die Ausreichung der neuen Billigkeits-Rückf

er

Serie erfolgt an den Präsentanten des Talonscheines, sofern nicht da— gegen von deim Inhaber der Obligation bei dem Direktorium nd gedach— ten Gesellschaft schriftlich Widerspruch erhoben word ;

eines solchen Widerspruchs erfolgt die Ausreichune

Obligation. Diese Bestimmung wird auf bermerkt.

5)

Die Prioritäts-Obligationen werden mit 4 Prozent zinset und die Zinsen in halbjährlichen Terminen am 2. Fa . Juli jeden Jahres in Stettin und in Berlin berichtigt. Zinsen Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren bon dem in dem betreffenden Coupon bezeichneten Zahl e an nicht gescheher ist, berfallen der Gesellschaft. nat in dem betreffenden Jahre zur Verzinsung der Prioritäts-Obligationen zuschüsse leisten müssen, s wird der Betrag der nicht abgehobenen und verfallenen zinscoupons verhältnißmäßig zwischen dem Staate und der Gesehllschaft heilt §. 3 „Die Inhaber der Prioritäts? Obligationen sind auf Höhe der dar

berschriebenen Kapital⸗Beträge und der dafür nach 8. hlen Zinsen Gläubiger der Berlin-Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft. des u enen in dieser Eigenschaft in Ansehung der Angermünde Stralsunder, Zuͤssow⸗ dem der vorgesebene Kaff! Wolgaster und Pasewalk⸗Stettiner Zweigbahnen und deren Betriebsmittel ̃dem Falle zu d' bret Phon ein unbedingtes Vorzugsrecht vor den Inhabern der Stamm- Actien und der auf Grund der Allerhöchsten Pribilegien vom 25. Juni 1848 (Gefetz⸗ Sammlung pro 1848 S. 194), vom 18. August 1856 Gesetz Sammlung pro 1856 S. 756) und vom 6. September 1858 (Gesetz⸗ Sammlung sür 1858 Seite 530) emittirten älteren Prioritäts - Obli der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft. Auch in Ansehung gen Gesellschafts-Vermögens haben sie ein Vorzugsrecht vor den

mmlung unbewegliche Vermögen ligationen 8. des übri⸗ So lange nio ie gegenwärtig kreirten ber St , . ö Inhabern gelöst sind, oder der Einlöfungs-Geldbetras der , , . insoweit nicht der Staat vermöge der von som gelei⸗ die Gesellschaft keines ihrer Grundstüch steter ( va 79 für . ] sa am e d . e 1 a 249 6 * 92 h . 2 2 5 f in. . . J 61 v1 S* 1 LIUue, . arantie für die Hinsen ,, bezeichneten Prioritäts zu den Bahnhöfen gehört, veräußern, auch eine weitere Actien-Emittirun gationen aufkommen muß. Den Inhabern der auf Grund der oder ein Anleihegeschaͤft, so weil letzteres nicht in Bernsen mittirum, höchsten Pripi ; . 2 1. ; del l oder ein Anleihegeschäft, so weit letzteres nicht in Gemäßheit der höch 3 Privilegien vom 25. Juni 1818, vom 18. August 185 und vom und 8 des Vertrages vom 6 Mai 1861 erfollt = 6 e f ,n, ,, irrer nn, , nnn , . ; ü ages Mam ö ö . nher 1858 emittirten Prioritäts⸗- bligationen verbleibt dagegen in vilegii t, dann unternehmen, wenn den gegenwärtig“ Ansehung des eben gedachten übrigen Gesellschafts Vermögens das den- den früher er ö bligationen fun gar ita selben verschriebene Vorzugsrecht. efr. 51 . ferner auszugeb nden Ach , . 5 ] Szu gebenden len oder aufg leib z ö eUrner allsz gebenen Atllen Oder aufz zrioritäts , Onli aa 8. leiben vorbehalten und gesichert is Prioritäts⸗ 8 bligationen unterliegen in dem durch §. 11 und 8 en ö. 9 be ; 3 achte Ne 4 . 7 ] 6 1 8 M 644 1 2 2 ö. *

r , , n. ichten 2 ertrages bom 16 Mai 3661 festgesetzten Um⸗ Alle in diesem Privilegium borgeschrieb en zff⸗ itlich . . er Amortisation von einem halben Prozent des Baukapitals unter machung sen in ztruglschen Glgats-KGein ell e'ttigen. s mi, n, n, . , , . Baukapitals unter machungen mussen in den Preußischen Staats-Anzeiger zu Berlin

2 711 * IEC 10r! ve2 119 e ) 2 6rIFY * 2 29ns 1 8958 * 8 2811 ** 22954 * YIsts r ö ** ** 9 1nd „bligationen ersparten Zinsen. eue Stettiner Zeitung und in die Ostsee⸗Zeitung zu Stettin eingerückt Bekannt

* 2

2

Gesellschaft bleibt jedoch vorbeßka! t G z ; 1 1] l. 1IDI eb vorbeh U ten n Henehmignr 1 nseo 28 * ww er dor 8 3 ö. 2 ö ministers nicht nur ben Tilgungsf 6 . FGiehmigung Unseres Han⸗ werden. Sollte eines dieser Blätter eingehen, so genügt die B 11IIel 1111 ) 1 WII 855nd8 AI 39 vFor s 89* 3 1a z z . . , . . . . ö noch nicht getilat f 6 m derstärken, sondern auch die machung in den beiden anderen bis zur anderweltigen, mit Genehmigung 00h nich getilate 1j. ionen zur &i ö *. ; n . 39 9 1 ö 4. J. belllg . 111 1 E illrtguli ; gelllgten Obligationen zur Rückzahlung mit einem Unseres Handels-Ministers zu treffenden Bestimmung; sie muß aber ünte e 2 1 26 . Ullg, ie 11 3 very ĩ

. a, nt allen Umständen jederzeit in einer der zu Berlin erscheinen? U Lil ung Dinmenden 5 9 r 1189 mend 11 bi 121 folgen

—w— *

2

299 1297 Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Gesetz Sammlung bekannt

machen.

Den Chemikern Baldamus und Grüne zu Charlottenburg ö. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei—

ist unter dem 30. Juni 18614 ein Patent auf einen durch Zeichnung und Beschreibung erlaͤuterten Apparat zur Darstellung von Leuchtgas, ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile dessekben zu beschränken, auf funf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats erkheilt worden.

gedrucktem Königlichen Infiegel. . 8* ö 67 74 2 ; 21 * z 181 J eben Schloß Babelsberg, den 214. Juni 1861.

Gegeb

Wilhelm.

Heydt. von Patow.

ö 5 tettine Eise Jahn ⸗Ohli 11 ̃

k en, . Das 2aàste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus— über 10090 Thaler Preußisch Courant, gegeben wird, enthält unter . 500 Thaler Preußisch Courant, Nr. 5397. die Verordnung wegen Vergütung der Steuer für 200 Thaler Preußisch Courant, ausgeführten Rübenzucker, Besteuerung des Zuckers 100 Thaler Preußisch Courant. aus getrockneten Rüben und Verzollung des auslän— hat an die Berlin-Stettiner Eisenbal dischen Zuckers und Syrups. Vom 2. Juli 1861, an Unter

Fintausend zaler Preußisch , gn, 53598. die Uebereinkunft zwischen Preußen, Bahern, Sachsen ere, mr, nr, ,, , me, f. . Hannover, Württemberg, Baden, Kurhessen, dem Groß⸗ herzogthum Hessen, dem zum Thüringischen Zoll und Handelsvereine gehörigen Staaten, Braunschweig, Oldenburg, Nassau und der freien Stadt Frankfurt, Vergütung der Steuer für ausgeführten Ruͤben—

Durant,

) 2 11 . 8 . 19 3 1* oft lntheil di as umstehend beigefügte

Prozent für das Jahr sind gegen Rück. wege E im T2. Januar und 1. Juli bei unserer ucker, Besteuerung des Zuckers aus getrockneten Rü⸗ ben und Verzollung des ausländischen Zuckers und

8. Vom 25. April 1861; und unter ; , thöchsten Erlaß vom 3. Juni 1861 betreffend Unterschriften) die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau e, chm. und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee im Freise von der Grenze des Meseritzer Kreises bei Schwerin bis zur Reumaͤrkischen

t auf Landsberg.

esetz⸗ Sammlung.

Finanz⸗Ministerium.

* S* 8 231 2. *

n 59 9 1 2 bligationen und

egen Quittung 1 * * 1 * : ns beziehungs⸗

, . Re wem,, gönn, der dazu gehörigen, nicht

Aufforder ing er unserer GeselQl ain, z r c . welse nebst Lalons be

1h 96 * 5 1 11chen

* . Niederschlesisch⸗

** J Rl nn ess Go en gewöhnlichen Ge— X

frühe noch rück lage mitverzeichneten Aktien und Obligationen

1

* 2 ** 22 R 292 11 19** Dezember des Jahres ihrer e

? 8 9 ö. * ov * 5 gerufen, daß ihre Verzinsung oosung auf⸗—

. 2 Ver

*

1

Uebrigens können wir uns mit den Inhabern der gekündigter

Effekten in einem Schriftwechsel wegen Der Kapitalzahlung

einlassen, und werden daher dergleichen Gesuche den Bittste unberücksichtigt und portopflichtig zurücksenden.

Ministerium für Handel, Gewerbe Arbeiten.

3

NM ech aniker 5 P Kreiner in Berlin, den 1 Juli 1861. zuni c. ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Dichtung für Geschuͤtze, die von hinter geladen werden, fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang

des preußischen Staats ertheilt worden.

Gamet. Guenther. Löwe

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden