1861 / 180 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1444 Berliner Börse vom 26. Juli 1861.

Amtlicher Nechsel-, Fonds- und Geld-Gours. Fisenbahu · Actien.

CGld. Ff Br. Gl Stamm- Actien. If

Aachen-Disseldorfer Berlin- Hamburger .. Aachen - Mastriehter. do. II. Em. 1417 . Berg. Märk. Lit. A. 8. Berlin -Potsd. - Magdb 1417 Kur- und Neumärk. 3 ) JJ ö do. Litt. B. 150 do. do. Berlin- Anhalter .... * do. Litt. C. 1497 Ostpreussische ...... Berlin- Hamburger.. . do. Litt. D. 156 215 do. . . Berl. · Potsd. · Mgd. 3. Berlin- Stettiner Fx. ; 79d Pommersche 3. Berlin- Stettiner .... do. Wien, österr. Währ. 150 FI. . . 03 Bresl. - Schw. - Freib. . . do. dito 150 FI. ; . Brieg Neisse Brsl. Sehw. Erb. Lt. DP. Augsburg aüdd. W. 100 EI. Cöln- Mindener .... Cöln- Crefelder FrkRf.a. M. zi dd. W. 100 FI. . 43 Magdeb. Halberst. Cõöln- Mindener Leipzig in Cour. im 14 ThlI. ; Schlesische ; 2 RMagdeb. - Wittenb. .. uss 100 ThlIr . Vom Staat garantirt Münster Hammer .. Petersburg 100 S. R.... 1 Niedersehles. Märk.. Warschau 90 S. R. ..... Westpreuss. .. ...... 3 33 Niederschl. Lweigb. . Bremen 79 do. (Stamm-) Prior. Obersehl. Liti. A. u. C. do. Litt. B.

8 8

Wechsel- Corrge. Pfandbriefe.

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Amsterdam dito

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: , , . Magdeburg -Wittenb. kentenbriefe. Oppeln - Tarnowitzer . Prinz Wilh. (St. V.) 35 do. Conv. Rheinische . do. do. 35 do. (Stamm-) Prior. do. IV. Serie z Khein-Nahe .. ...... 45 235 0ber-Schles. Litt. A. khrt. Erf.- Kr. Gdb. ; do. Litt. B. Stargard Posen .. .. 3 do. Litt. C. n 5 1853 Schlesische ö. ö ga h 4d. Litt. D. Staats- Schuldscheine 3 ) J ilh. (Cos. - . do. Litt. E. Främien Anl. vi 55 a 10 rh. 3] Er. Bk. Anth. Seheine 4 do. (Stamm- 32 ö do. litt. Friedrichsdrꝰ or 131 40. do. do. Pr. Wilh. (St.- V.) I. S

Kur- u. Neum. Sc hirrschr. 3 . Oder-Deichbau-0bligationen 44 5 Gold- Kronen „Wo verstehend kein Zinssatz néetirt ist, do. II. Serie Werden usancemässig 4 pCt. berechnet. do. III. Serie

Berliner Stadt- Obligationen. 4 w, in. rioritäts-Oblig. einisehe

do. do. 31 Sehuldversehr.d. Berl. Kaufm. sõᷣ Aachen- Diisseldorf. . 893 do. do. II. Emission 88 ; Rhein-Nahe v. St. gar.

do. III. Emission Aachen-Mastrichter. 66 hrt. Erf. Kr. Gladb. 64* de. II. Serie

Hünzprelg des SIllbera hel der Königl. Hänze, de. II. Emission h6ergisch- Märkische. do. III. Serie Stargard Posen .....

Das Pfund fein Silber dò. II. Ser. (1850) ds. II. Ser. (1855) do. II. Emission do. III. S. v. St. 39 gar. do. III. do. do. IV. Serie , do. Düsseld. - Elbf. Pr. do. II. Serie do. do. II. Serie do. III. Serie do. IV. Serie

do. (Dortm. Soest) Wilk. (Cosel- Odbg.) do. III. Emission

& , do =

f e d r m

FGomdla-Crarsge. Kur- und Neumärk.

Freiwillige Anleihe 4 ? Pommersche ..... ...

Staats- Anleihe von 1859 ... 5 Posensche

Staats- Anleihen v. 1850, 1852, PFreussische ..... .... 1854, 1855, 1857, 1859 4 Rhein. und Westph. dito von 1856...... 4 Sãchsis ehe

III. Serie

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M Gn eM 2 t= t e . Xr or

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bei einem Feingehalte von G, 9so und darüber, bei einem Feingealte unter O, 98 ...... ...... .. ..... ...... 2

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C e O = ! r w

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Berg. rk. de. II. Ser. Berlin- Anhalter .... Berlin- Anhalter ....

Michtamtliche Votirungen. IF pr. Gsã.

g . ö

Ef Br. Gl. Ausl. Eisenhahn. Stamm. 1ctien. Amsterdam - Rotterdam 4 85 Lochau - Littau. 4 Ludwigshafen- Bexbach 4 1: M2. -Lud wgh. Lt. A. u. C. 4 I0 Meeklenburger 4

Uf Br. GId. Ef Br. GId. Msl. Fonds. / Oester. Nation. - Anleihess 59

k do. rm. - Anleihe 4 63 Kass. Vereins- Bk. Act. 4 117 116 Braunschweiger Bank. 4 693 Q è4d0o. n. 100 FI. Loose 577 56 Danziger Privatbank. 4 95; 945 Bremer Bank.. ...... 4 1017 do. neueste Loose .. 5 617 Königsberg. Privatbank 4 S9 S887 Coburger Credithank. . Russ. Stiegl. 5. Anl. . 5 88 Magdeburger do. 4 86 Darmstädter Bank 7 3 do. d0.

; . Anl. . 5 16605 Posener do. 4 875 863. Dessauer Credit. . ..... . V. KRothsehild Lst. 5 192 795 do. Landesbank. ö

; Berl. Hand. Gesellsch. 4 Nordh. (Friedr. viii s Dise. Commandit-Anth. 4 S3 Genfer Credithank. ... ester. fran. Staats bah s Sehles. Bank-Verein.. 4 S397 S2. Geraer Bank Pommersch. Rittersch. B. 3 747 Gothaer Privatbank... ö Hannoversche Bank..

Leipziger Credithank. . Luxemburger Bank. .. Meininger Credithank;, Norddeutsche Bank. .. Oesterreich. Credit. ... 6I7 Thüringer Bank

1007 Weimar. Bank ..... .. Oesterreich. Metall. . ..

Inlũnd. Fonds.

* 2

243 23 do. Neue Engl. Anleihe 3 337 327 ; do. 47

67 Poln. Schatz-Obl. 4 8 . 695 do. do. Gert. L. A. 935 9 do. I EB 20H. 66 Pfandbr. in S.-R. 4 . 83 do. Part. 500 FI.... 4 72 Dessauer Prämien-Anl. 3 8 Hamb. St. - Präm. Anl. - 63 Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. Neue Bad. do. 35 FI. Schwed. jo ki. St. Br. 4.

2

Ausl. Prioritäts- Actien. Industrie. ctien.

Nordb. (Friedr. Wilh. ) 43 4 4 3

Hoerder Hüttenwerk. . 5

d 5 Fabrik v. Eisenbahnbed. 5)

Dessauer Kont. Gas... 5 1012

S 7

Belg. Oblig. J. de l'Est

do. Samb. et Meuse - ö O ester. franz. Staatsbahn 75. 497

Oesterr. Franz. Staatsbahn 1295 a Oesterr National-Anleihe 595 a

C

2

Kur- und Neumärk. Rentenbriefe 99 a gem. Nordbahn (Fr. Wilh) 457 a 443 a 45 gem. do. Zproz, Prior. 2595 a 259 gem. Darmstadt Bank 764 a 77 gem. Oesterr. Credit 62 a Z gem. Kurhess. Pr. Oblig. 40 Thlr. 545 a 55 gem. J

m *

; , , 26. Juli. Die Börse war in recht guter Haltung und ' fest, Fonds etwas belebter; preussische Fonds waren meist gut behaup- est, aber das Geschäft War nur in einzelnen Eisenbahnen, als Bergisch ⸗- tet, Pfandbriefe in ziemlich gutem Verkehr; Prioritäten sehr beliebt. Märkischen und Freihurgern, von Belang; österreichische Sachen waren

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. (Rudolph Decker.)

Has Abonnement beträgt: 1 Thlr. sür das bierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne preis - Erhöhung.

——

M 180.

Berlin, 27. Juli.

Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Alexandzine von Preußen ist von Norderney hier angekommen und nach Reichenhall

wieder abgereist.

Gesetz wegen Erhebung der Stempelsteuer von Zeitungen, Zeitschriften und Anzeigeblättern. Vom 29. Juni 1861

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ze

was folgt: Einer Stempelsteuer sollen unterliegen: A, von den im Inlande periodisch in regelmäßigen oder unregel⸗ mäßigen Fristen erscheinenden Blattern: l) alle Zeitungen und Zeitschriften, welche öfter als zweimal wöchentlich erscheinen;

wöchentlich oder seltener, jedoch öfter als einmal monatlich

erscheinen und in der Regel politische Nachrichten bringen schriften und Instructionen zu erlassen.

oder behandeln;

Anzeigeblätter aller Art, welche Anzeigen gegen Insertions-⸗

gebühren aufnehmen, es mögen diese Blätter in Verbin— dung mit anderen steuerpflichtigen oder nicht steuerpflich—

tigen Blättern erscheinen, oder ausschließlich zur Aufnahme

von Anzeigen bestimmt sein;

B. diejenigen Blätter der unter A. bezeichneten Art, welche in

deutscher Sprache außerhalb des preußischen Staats erscheinen

und in demselben gehalten werden.

2

Periodische Blätter, welche von Unseren Behörden oder den Häusern des Landtages herausgegeben werden, sind steuerfrei. B nicht unterliegendes Blatt wird nicht steuerpflichtig, wenn in dasselbe einzelne literarische Anzeigen, deren Raum in einem Vierteljahr den Umfang von vierhundert Quadratzoll nicht überschreitet, gegen In-

Ein nach der Bestimmung des §. 1 der Steuer

sertionsgebühren aufgenommen werden. K

Die vierteljährlich zu entrichtende Steuer von den im Inlande

erscheinenden steuerpflichtigen Blättern beträgt Einen

jedes Exemplars, wobei der Bogen zu vierhundert Quadratzollen

angenommen und andere Formate nach diesemn Normalmaaße zu Jedoch soll die Jahressteuer nicht unter vier Sil⸗

bergroschen und nicht mehr als zwei und einen halben Thaler für Monarchie, was folgt:

berechnen sind.

jedes Exemplar betragen.

Will der Verleger eines im Inlande erscheinenden verkauf mehr Exemplare, als die steuerpflichtige Auflage desselben Quartals beträgt, drucken lassen, so ist dazu gestempeltes Papier zu verwenden und der Stempelbetrag nach dem Satze von zwei Pfennigen für den Normalbogen zu berechnen. ö

Die Steuer von den für das Ausland bestimmten, nach §.1 steuerpflichtigen inländischen Blättern wird, fofern den in dieser Beziehung von Unserem Finanzminister zu ertheilenden

ist, erstattet

Vor⸗ schriften genügt wird, nicht erhoben, oder wenn sie bereits erlegt

Alle Post ⸗Anstalten des An und

Auslandes nehmen gSestellung an,

sür Ggerlin die Expedition des 'n.

preußischen Staats-Anzeigers:

Wilhelm s⸗Straße No. 51. (nahe der Ceipzigerstr.)

den 28. Juli

4.

Für die ausländischen, nach §. 1 B. steuerpflichtigen Blätter

beträgt die Steuer ein Drittheil des am Orte ihres Erscheinens geltenden Abonnementspreises, jedoch höchstens zwei Thaler funf⸗ zehn Silbergroschen von jedem Jahrgange eines Exemplars.

Pfennig (34. Thaler) von jedem Bogen (des Hauptblatts und der Beilagen)

steuer⸗ nlag 44 pflichtigen Blattes von einer Nummer desselben für den Einzel- burgischen Verordnung vom 20. Dezember 1853, betreffend die

vom S8. Februar 1819 in

Bei Berechnung der für die Beförderung durch die Post⸗An⸗

stalten zu erhebenden Gebühr (Postprovision) ist von dem Abon⸗

nementspreise der steuerpflichtigen Blätter der Betrag der Steuer

k Am 1. Januar 1862 tritt das Gesetz wegen Erhebung einer

in Abzug zu bringen.

Stempelsteuer von politischen und Anzeige-Blättern vom 2. Juni . verordnen für den Umfang Unserer Monarchie, mit Ausschluß des Jadegebietes, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages, unterlassenen Stempelverbrauchs, bewendet es bei dem Gesetze wegen der Stempelsteuer vom 7. März 1822 und den dasselbe er⸗

(Gesetz⸗ Sammlung S. 301) außer Kraft und an dessen Stelle das gegenwärtige Gesetz. In Beziehung auf die Erhebung der Steuer nach diesem Gesetz, sowie in Betreff der Bestrafung des

gänzenden, abändernden und erläuternden Bestimmungen. Im Uebrigen kommen die Vorschriften der Steuer-⸗-Ordnung den §§. 55 und 88 bis gs (Gesetz⸗

so wie der Declaration des §. 93 vom

Sammlung S. 102),

. HJ . Januar 1820 (Gesetz-Sammlung S. 33) zur Anwendung. 2) diejenigen Zeitungen und Zeitschriften, welche nur zweimal é

ö. Unser Finanzminister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt und hat die zu dem Zwecke erforderlichen Kontrole⸗Vor⸗

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Infsiegel. Gegeben Schloß Babelsberg, den 29. Juni 1861.

(L. S.) Wilhelm.

von Schleinitz. von Bethmann⸗ von Roon.

von Auerswald. von der Heydt. von Patow. Graf von Pückler.

Hollweg. Graf von Schwerin. bon Bernuth.

Gesetz, betreffend die Salzsteuer im Jadegebiete. Vom 1. Juli 1861.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen zc. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer

An die Stelle des in der Anlage J. der Großherzoglich olden⸗

Saljsteuer und den Verkehr mit Salz, gedachten Centner Kölni⸗

schen Gewichts tritt in Unserem Jadegebiete der Centner des durch Gesetz vom 17. Mai 1856 (Gesetz⸗Sammlung für 1856 S. 545 ff.)

und durch die Verordnung vom 2. November 1857 (Gesetz⸗Samm⸗

lung für 1857 S. 1030), betreffend die Einführung eines allge⸗

meinen Landesgewichts, e rg, neuen Gewichts.

§. 2. 3 Die Salzsteuer wird zum Betrage von 123 Silbergroschen für den Centner des neuen Gewichts in Unserem Jadegebiete erhoben