Ca.
benannten Obligation di Seri
.. ten Obli ie .. te Serie ins⸗Coupons fü? die Fin . te Serie Zins-Coupons für die fünf Jahre
haber der Obligation gegen diese Ausre
Ministerium für Gandel, Gewerbe
bahn-Baumeister ernannt und d ,, . Baumeister⸗-Stelle bei der
Juli d.
4) an die Stelle der im §. 7 jener Verordnung e zahlungstermine sollen vier, und an die Stelle ten achten Zahlungstermins soll der fünfte tre
x Mit dieser Schuldverschreibung sind ausgegeben; die ferneren Zinscoupons werden ausgegeben werden. ᷣ
des im §. 8 erwähn⸗ ten.
halbiabrige Zins coupons für fünfjährige Perioden
Die Ausgabe einer
Die Ausgabe eir euen Zins s⸗Seri
tasse d . 3 ; neuen Zinscoupons⸗-Serie erfol He n n gegen Ablieferung des der älteren gedruckten Talons. Beim Verluste des 63. neuen Zinscoupons-Serie an d for vo zwrnIο; 16 soffen deren Vorzeigung rechtzeitig g
J gt bei der Stadt⸗ e Zinscoupons⸗Serie bei⸗
Talons erfolgt die Aushändigung en Inhaber der Schuldverschreibung eschehen ist. . 3 Zur Sicherheit der hierdurch
ö Sich der eingegangenen Verpfli t fte die Stadtgemeinde Cöslin mit ihrem ö i, .
Vermögen.
YHass . 1 . . 23 Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfer
, n tigung unter unserer Un—
Cöslin, den 18.
Der Magistrat.
(Facsimile der Unterschrift des Magistratsdirigenten un Magistratsmitgliedes. )
J
3 . eines anderen
„Zinsen
Cösliner
über. Thaler.
Inhaber
. dieses Coupons 2. Januar
empfängt gegen dessen Rückgabe 1. Juli
186. die zjäbrlichen 2Dinsa 27 ; J halbjährlichen Zinsen der Stadt- bligation . 6.
mit schreibe
, n , d aus der Stadt⸗
Cöslin, den .. ten
Der Magistrat. (Faesimile der erschrift des Magistrat der Unterschrift des Magistratsdirigenten und Magistratsmitgliedes.
eines anderen
Hiöinsan * . *.
Dieser Zins-Coupon wird ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom Tage der Faͤllig keit
ab, erhoben wird.
Schema C.
kN . U zu der Cösliner Stadt-Obligation M* . über Thaler à fünf Prozent berzinslich
* Inhaber dieses 7 s empfs t Inhe dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der bor—
r Stadtkasse in Cöslin,
. sofern nicht von dem In⸗ Cos lin, den Uten ne protestirt worden ist. 3.
Der Magistrat.
ö . (Facsimile der Unterschrift bes Magistrats dirigenten Magistratsmitgliedes)
und eines anderen
. und üffe iche Arbeiten. ann iche
Der Baumeister Luck zu
. emselben eine etatsmäßige Eisenb Wilhelmsbahn verliehen worden.
ahn⸗
—— —
Dem Aler Reis Dem Alexander Reischel in Berlin .
J. ein Patent it unter dem 2hsten
na ch
§. allgemeine
Abgereist: auswärtigen Baden-Baden.
Der General⸗Ma
145
rwähnten sechs Zins⸗
36 * 220 s. — z 8 s * Das 28ste Stück der Gesetz⸗ Sammlung,. geben wird, enthält unter
Nr. 5409. das
255 2 . 149 26 Hettungen, Zeitschriften und 29. Juni 1861; unter
Gesetz
Vom 1.
Dae Mrihßil os das Privilegium wegen Ausgabe auf jeden
Juli 1861; unter
auf eine mechanische Vorrichtung an Schrauben werken, in der durch Zeichnung und Beschreibun gewiesenen Zusammensetäzung und ohne Jemand in 2
wendung bekannter Theile zu beschraͤnken, k auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet , fang des preußischen Staats eriheilt worden.
welches
wegen Erhebung
betreffend die Salzsteuer im
, 2 lautender Cösliner Stadt-Obligationen
bon 60,000 Thalern.
den
. Allerhöchsten treffend die Verleihung des Recht Chausseegeldes auf der Kommunal an der Coesfeld⸗ beck im Kreise Münster an
Havixbeck.
E rla ß
Berlin, den 29. Juli 1861
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Dem Musiklehrer
ist das Prädikat
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In der nächsten gedruckten
Comtoir der G
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. 13 Ive ingelegenheiten 2 3 g 6
ing am Schullehrer-Seminar irektor“ verliehen worden
Königliche Bibliothek.
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ng der Namen der Entleiher, und ienstag, von
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werden
Berlin, den 29. Juli 1861
Angekommen:
Winterfeld,
Baden-Baden,.
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Go 2 6 * e 5 r 1 Oer Konigliche Gehei 92 h ; — ö Geheime d ͤ . 1982 M ö 4 —— 13 * . e Regierungs-Rath und Ober Bibliothekar
F. P er z.
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Marine⸗Minister
Marine⸗Ministerium, von R Schwerin. ö. Der Wirkliche Geheime Ober— Provinz Schlesien.
9
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. J. Inspecteur der J. J erf nach Freienwalde a. O Der Wirkliche Geheim? Ober⸗Re 3.
General- Major und ieben,
An . . Staats, und Minister der Angelegenheiten, Freiherr von Schleinitz, nach ö ) 1 C,
und für den Um—
heute ausge—
der Stempelsteuer Anzeigeblättern.
Jadegebiete.
X
Inhaber di Hhligatis zum Betrage Vom 17. Juni 1861; und unter
vom 17. Juni 1861, be
s zur Erhebung des straße von Nottuln 9 31h s5 2 S tas pi 6 Appelhülsener Staatsstraße bis Havix— die Gemeinden Nottuln und
5. big 19. Runnfst fin
u . ö. . , , . nach 3 o n Be * 8 e Gibliothek⸗L Zurücklieferung aller aus der Köni liehenen Bücher statt z Bücher der Königlichen gefordert, solche während jzwischen 9 und 12 Uhr scheine zurückzuliefern. alphabetischer Ordnu 89
Vonnerstag, und von S
Ordnung glichen Bibliothek ent— n en daher alle Diejenigen, welche iothek in Händen haben, hierdurch auf— dieser Zeit in den Vormittagsstunden gegen die darüber ausgestellten Em ng
H, D 1 6 Empfang— Die Zurücknahme der Bücher er .
ö folgt nach ̃intle zwar von von JI—R am Mittwoch und — 3 am Freitag und Sonnabend.
un Direktor von Bobbin in Mecklenburg—
-Finanz-Rath Bit ter aus der
Pionier⸗Inspection,
gierungs-Rath Costenoble
1455
Berlin, 29. Juli. Seine Majestãt der König haben Aller⸗ gnadigst geruht: dem kammerherrn und Geheimen Legationsrath bon Reumont die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs pon Bayern Majestät ihm verliehenen Comthur-⸗Kreuzes des Civil⸗ Verdienst-Ordens der Bayerschen Krone, und dem Landrath von der Berswordt zu Oels im Regierungs Bezirk Breslau, zur Anlegung des von des Herzogs von Braunschweig Hoheit ihm verliehenen Kommandeur⸗Kreuzes zweiter Klasse des Ordens Hein⸗ richs des Löwen zu ertheilen.
7
Preußen. G reifswald, 26. Juli. Rector und Coneil der hiesigen Königlichen Universität richteten schon am 16 d. Me nachdem am 15. Nachmittags die erste Nachricht von dem am 14. stattgefundenen Attentat auf das Leben Sr. Majestät des Königs hier eingetroffen war, eine Adresse an den geliebten Landesherrn. Auch die Studirenden der Universität haben unter dem 22. d. M. eine Adresse an Se. Majestät nach Baden gerichtet.
So viel verlautet, hat der Magistrat mit den Stadtverordneten am 17. und die kreisständische Versammlung des Greifswalder Kreises am 18. d. M. ihren Gefühlen in Adressen an Se. Majestät ebenfalls einen warmen Ausdruck gegeben.
—
Sachsen. Dresden, 27. Juli. Die Zweite Kammer er— ledigte heute die Differenzen beim Gesetzentwurfe wegen Abkürzun⸗ gen des bürgerlichen Prozeßverfahrens durch Beitritt zu den Be⸗ schlüssen der Ersten Kammer.
Juli. Die ofsizielle Mittheilung ̃ „Verschiedene Regierungen ließen Erklärungen abgeben, welche sich einestheils auf die rücksichtlich ihrer Bundes-Kontingente gemachten Erinne⸗
Frankfurt a. M., 27. * über die Bundestagssitzung vom 25. Juli lautet:
1
rungen bezogen, anderntheils die Annahme der von der Rürnberger Handelsgesetzgebungs⸗ Kommission zu der allgemeinen deutschen Wechsel? Ordnung vorgeschlagenen Abänderungen ankündigten, uch die nachträgliche ausdrückliche Zustimmung zu bereits gefaßten anderweitigen Beschlüssen kundgaben.
Nachdem der Ausschuß in Militairangelegenheiten mehrere
h .
Vorträge erstattet hatte und dessen Anträge sofort genehmigt und zu Keschlüssen erhoben worden waren, hielt der Ausschuß in handelspoli⸗ tischen Angelegenheiten Vortrag in Betreff eines Gesetzentwurfs wegen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gegenseitig zu gewährender Rechtshilfe. Neben den Aufträgen zur Ausarbeitung eines allge⸗ meinen Handelsgesetzbuches und zur Entwerfung von Vorschlägen behufs Beseitigung der noch bezüglich der Wechselordnung be⸗ stebenden Verschiedenheiten war nämlich die in Nürnberg ver⸗ sammelt gewesene Konferenz in Folge einer Anregung der Königlichen bayerischen Regierung, deren Antrag der han— delspolitische Ausschuß sich aneignete und welchem demnächst die überwiegende Mebrheit der hohen Regierungen beistimmte, durch Beschluß vom 12. März 1857 auch mit der Aus⸗ arbeitung von Vorschlägen für eine allgemeine Gesetzgebung über d
tiger Urtheile beauftragt worden. Sie hat diesem Auftrage durch Ueberreichung eines Gesetzentwurfs entsprochen, in welchem die an⸗ gestrebte Vereinbarung auf die eigentlich civilrechtlichen Erkenntnisse beschränkt wird, dagegen nicht blos rechtskräftige Urtheile“, son⸗ dern auch eine Reihe anderer in Absicht auf ihre Vollstreckbarkeit den Erkenntnissen gleichstehende gerichtliche Akte zum Gegenstande wechselseitiger Rechtshülfe gemacht werden, auch das Verhältniß der Staaten zu einander in Absicht auf die gegenseitige Anerkennung der Gerichtsstände, insoweit solche als Vorfrage für die Beurthei— lung der Vollstreckbarkeit der Erkenntnisse in Betracht kommt, ge⸗ regelt wird. — Indem der Ausschuß diesen Entwurf auch seiner⸗ seits als den Ausgangspunkt der ihm zufolge früherer Beschlüsse nach Maßgabe des Art. 64 der Wiener Schlußakte auferlegte Vermittlung zur Herbeiführung einer möglichst allseitigen Ver—⸗ staͤndigung annimmt, die Prüfung der Einzelheiten des Entwurfs aber den hohen Regierungen anheimstellt, welchen hierzu das um⸗ fassendste Material in dem erschöpfenden Gutachten der Kommission und in den Sitzungs-Protokollen der Konferenz zu Gebote steht, stellt er nachstehenden Antrag:
1) daß die höchsten und hohen Regierungen ersucht werden mögen, sich darüber auszusprechen, ob und in welchem Um⸗ fange sie geneigt sind, dem anliegenden Entwurfe ihre Zu⸗ stimmung zu ertheilen, und daß .
2) die Bundes versammlung den saͤmmtlichen Mitgliedern der zur Ausarbeitung jenes Entwurfes in Nurnberg versammelt ge⸗
ꝛ o! ; 5. . * * 1 280 8 4 p zen Gerschtsstand und über die gegenseitige Vollziehung rechtsiräf⸗
wesenen Konferenz und der von ihr niedergesetzten Kommissson,
insbesondere dem Präsidenten und den Berichterstattern für
die aufopfernde Thätigkeit, so wie für die Sachkenntniß und
Gründlichkeit, womit fle dem Auftrage vom 12ten März 1857
entsprochen haben, ihre volle und dankbare Anerkennung zu
erkennen gebe.
Die Beschlußfassung über diesen Antrag, der übrigens erst die materielle Vereinbarung einleiten soll, ward auf eine der nächsten Sitzungen anberaumt.
Der Ausschuß für das Kassen- und Finanzwesen des Bundes erstattete Bericht über die Revision der Rechnungen der Bundes⸗ kanzleikasse und der Bundesmatrikularkasse aus dem Rechnungsjahr 1660. Nachdem diese von der Bundeskassenverwaltung vorgelegten beiden Rechnungen, welche sämmtliche Einnahmen und Aus gaben des Bundes in' dem verflossenen Jahre umfassen, nebst den dazu gehörigen Belegen zunächst durch den Revisor und sodann durch den Ausschuß einer sorgfältigen Prüfung unterzogen worden, be— antragt letzterer, dieselben als richtig anzuerkennen, und wird hier⸗ über, sobald die einzelnen Gesandtschaften von der ihnen freigestell⸗ ten speziellen Einsicht der Rechnungen Gebrauch gemacht haben, demnächst Beschluß gefaßt werden.
Ein von der Central-Direction der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde erstatteter Rechenschaftsbericht über den. Fortgang ihrer Arbeiten gab der Reclamations⸗-Kommission Anlaß zu einem Vortrag, aus dem sich ein erfreulicher Fortgang des bedeutenden Nationalwerkes, so wie ein überaus günstiger Stand der zur Fortführung und Vollendung des Unternehmens von den höchsten Und hohen Regierungen gewährten Geldmittel heraus⸗
stellte und den Beschluß zur Folge hatte, besagten Rechenschafts⸗ bericht zur Kenntniß der Bundesregierungen zu bringen, die Auf⸗ stellung des vorgelegten 17. Bandes in der Bundes-⸗Bibliothek an— zuordnen und der Central-Direction der Gesellschaft die wohl ver⸗ diente Anerkennung des erfreulichen Fortgangs des Unternehmens zu erkennen zu geben.
Bei der sodann vorgenommenen Abstimmung über den in der Sitzung vom 27. v. M. von der Majorität des betreffenden Aus⸗ schusses gestellten Antrag wegen Feststellung allgemeiner für ganz Deutschland gültiger Normen bezüglich der Heimathsverhältnisse ge⸗
nehmigte die Mehrheit der Bundesversammlung diesen Antrag und
ward hiernach beschlossen: ⸗ „die höchsten und hohen Regierungen zu ersuchen, Kom⸗ missaire an den Sitz der Bundesversammlung zu dem Zwecke abfenden zu wollen, um die Bestimmungen des Gothaer Ver⸗ trags vom 15. Juli 1851 wegen gegenseitiger Uebernahme der Ausgewiesenen und Heimathlosen und die denselben er— läuternden und ergänzenden, vorzugsweise in den Schluß pro⸗ tokollen der Konferenzen vom 15. Juli 1851, 25. Juli 1854 und 29. Juli 1858 enthaltenen Bestimmungen, unter Berück⸗ sichtigung der von der kaiserlich österreichischen Regierung in ber 28. Bundestagssitzung vom 15. Nobbr. v. T vorgeschla—⸗ genen Modalitäten und der etwa ven anderer Seite zu stel⸗ lenden Anträge, in ein geordnetes Ganzes zusammenzufassen und das Ergebniß der Bundesversammlung zur definitiven Schlußfasfung vorzulegen. . ö. „Falls die höchsten und hohen Regierungen sich zu dieser Absendung bereit erklären, soll, auf den Vorschlag des Aus⸗ schusses, über den Zeitpunkt für Eröffnung dieser Konferenz und das sonst zum Vollzuge dieses Beschlusses Erforderliche weitere Bestimmung erfolgen“.
Andere Beschlüsse bezogen sich auf Festungsangelegenheiten.“
23.
Bayern. München, 27. Juli, Von den Profefsoren un⸗ serer Universität wurde Professor Dr. Beckers zum Rector magni-
ste Studienjahr gewählt. (N. C.)
ficus für das nächf
.
Großbritannien und Irland. London, 26. Juli. Die Minsster hatten sich gestern beinahe vollzählig nach Osborne begeben, wo die Königin einem Geheimrath präͤsidirke. Sit Robert Peel legte als neues Mitglied desselben den vorgeschriebenen Amtseid ab; Sir G. Lewis überlieferte die Siegel des Ministe⸗ riums des Innern, um die des Kriegsministeriums aus den Händen der Königin zu empfangen. Lord Palmerston und Earl Granville wurden zu besonderen Audienzen zugelassen.
In der Sitzung des Ober hauses vom Ellen borough die Einwendungen gegen die cholt erwähnte Bill welche eine Amalgamirung der obersten Gerichtsböfe in Indien zum Zwecke hat. Earl de Grey und Ripon und der Lordta ner über Dahmen auch diesmal die Aufgabe, die Bill zu vertbeidigen. Das Resul⸗ tat der Diskussion war, daß Ellenborough's Gegenantrag mit 2 Stimmen verworfen wurde. . .
Im Unterh ause lentt General Peel die Ausmertsamt ee ee r. ses auf mehrere Posten im Armee⸗Budget, welche zusammen 116, he ausmachen und nach des Generals Angaben nicht in . ö a Voten des Parlaments einbegriffen gewesen seien. Der == 73 . ; erklärt, daß das Kriegsministerium bei Ausarbeitung der Voranschlage
25sten erneuerte Lord ö .
die wieder bolt erwähnte Bill,