1460 Berliner Börse vom 29. Juli 1861.
Mmtlicher Nochsel-. Fonds- und Geld- Cours. kisenhahu- Actien.
Brf. z I' Brf. IfI Br. Gld.
844 S3 Berlin-Hamburger .. 197 18 do. II. Em. 999 985 Berlin -Potsd.-Magdb S775 86 do. Litt. B. 137 136 do. Litt. C. 1177 116 do. Litt. D. 1487 147 Berlin-Stettiner ..... 16 do. II. Serie — do. III. Serie 473 Brsl. Sew. Erb. Lt. D. 164 Cöln- Crefelder. ..... — 2443 Cöln- Mindener — do. 96 do. 97 do. ; do. do. — . do. IV. do. . 6 125 Magdeburg-Halberst. ( o. itt. B. 35 113 Magdeburg - Wittenb. Af Rkentenbriefe. Oppeln Tarno witz er — 33 Pic de , es. Märk..
Kur- und Neumärk. „Prinz Wilh. (8t. V.)] — 554 do. Conv. III. Serie
Pommersche. .. ..... Rheinische — do. do. posenuche Ido. (Stamm-) Prior. 97 do. IV. Serie Preussische 3 Rhein-Nahe ...... .. 24 Ober- Schles. Litt. A.
Rhein. und Westph. h Rhrt. - rf. Kr. Gb. do. Litt. B.
) Alle Post -Anstalten des In und E. . C Auslandes nehmen JZestellung an, für Zerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers: Wilhelms⸗Straße No. 31. (nahe der Leipzigerstr.)
Das Abonnement beträgt: Thlr. für das bierteljahr in allen Theilen der Monarchie
ohne Erhöhung
Preis-
83 *
ld Stamm- Actien.
Aachen-Düsseldorfer Aachen -Mastrichter. z Berg. Märk. Lit. A. Kur- und Neumärk. do. do. Lit. B. 46. do. Ostpreussische . ö Pommersche... .....
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Wechsel- Corrge.
Pfandbriefe.
Ameterdam ..... 250 Fl. Kurz dito 2A. Hamburg Kurz dito 2 A. London . . Pari or. 2 Wien, österr. Währ. 150 Hl. dito 150 l. Augsburg add. W. 1090 EI. 2 F ff a su dd. W. 100 FI. 2 Leipꝛig in Cour. im 14 ThlI. . 100 Thlr.. . .... S8 Petersburg 100 S. R. ... Warsehau 90 S. K. ..... 8 Bremen 100 Th. d... 8
Berlin- Anhalter .... Berlin- Hamburger .. A. Berl. - Potsd.-Mgd. .. M Berlin · Stettiner .... 8 T. . Bresl.· Schw. - Freib.. 2M. Brieg Neisse . ...... M. M T. 1
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Cõln - Mindener . ... Magdeb. - Halberst. .. Magdeb. - Wittenb. .. 5 Münster Hammer .. W. g95 ; J Niedersehles. Märk.. —ñ Niederschl. LJweigb. . T. x 7 977 do. (Stamm-) Prior.
Obers ehl. Litt. A. u. C.
Berlin, Mittwoch den 31. Juli
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es Kultus, die meisten bei der Wahlgesetz⸗Vorlag esund sämmtliche beim z
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Staats- und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Einnahme⸗-Budget. rn, ,,
Freiherrn von Schleinitz, den Rothen Adler-Orden erster Klasse Belgien. Brüssel, 28. Juli. er „Moniteur“ bringt
mit Eichenlaub zu berleihen; und heute früh in seinem nichtamtlichen Theile folgende Mittheilung: . 22 ; 7 * ; ö 8 ö. / ⸗. . Maj 6 9yf 9 7 j 98 ssi 9 288 Gorr My 169 2
An Stelle des verstorbenen Konsuls Becker zu Venedig, den eit mrfghten a die , , des Herrn. Hürgermeisters
Gutsbesitzer Adolph von Kunkler zum Konful daselbst zu und der Herren Schöffen von Brüssel von der Regierung nicht an—
ernennen genommen worden sind.“
ö — * an 5X2 29 6 Györ, waer 5 ö. Frankreich. Paris,. 28. Juli. Der zwischen Frankreich
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Fon dd sg-Corrae.
Freiwillige Anleihe ..... .. ; Staats- Anleihe von 1859... Staats- Anleihen v. 1850, 1852,
1854, 1855, 1857, 1859
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dito von 1856
dito von 1853 Staats- Schuldseheine Primien- Anl. v. 1855 à 100 Th. KRur- u. Neum. Schuldversehr. Oder-Deĩehbau- Obligationen Berliner Stadt-Obligationen.
do. do.
Schuldverschr.d. Berl. Kaufm.
Sãchsĩis che
Schlesische . Pr. BR. Anth. Scheine 4 Friedriehsd' or
Andere
gold- Kronen
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Goldmünzen
Stargard - Posen ....
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Lhüringer
Mänzprels des Silbers bei der Königl. Hänze. Das Pfund fein Silber
bei einem Feingehalte von O, 9s und darüber ...... .. ..... 29 Thlr. 21 Sgr. z bei einem Feingehalte unter 0, 80 ... ...... ..... 8.
e 29 Thalke. 20 Gar.
do. do.
Wilh. Cos. Odbg. do. (Stamm-) Prior. do. do. do.
Wo verstehend kein Zinssatz natirt ist, werden usancemässig 4 pCt. berechnet.
„a k rioritäts-Oblig. Aachen-Düsseldorf. . do. II. Emission do. III. Emission Aachen-Mastrichter. do. II. Emission h ergisch- Märkische. 45. II. Ser. (1850) do. II. Ser. (1855) do. III. S. v. St. 3 gar. IV. Serie do. Düsseld. - Elbf. Pr. II. Serie do. (Dortm. Soest) Berg. Mr. de. II. Sec. EBerlin- Anhalter .. Berlin- Anhalter ..
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Rheinische SS; d 87 73 8
Rhrt. - Orf.· Kr. Gladb. Stargard - Posen .....
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Wilh. (osel· Odbg. )]
do. Litt. C. do. Litt. D. do. Litt. E. do. Litt. F.
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de. II. Serie do. III. Serie
do. II. Emission do. III. do.
do. II. Serie do. III. Serie do. IV. Serie 4
do. III. Emission
Miehtamtliche Votirungen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Königlichen Kommerzien-Rath Uhlhorn zu Grevenbroich
bei Cöln ist unter dem 27. Juli 1861 ein Patent auf eine durch Zeichnung, Beschreibung und Modell nach— gewiesene mechanische Vorrichtung zum Aus- und Einrücken der Kuppelungsmuffen beim Maschinenbetriebe, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für
fang des preußischen St
den Um⸗
1724 2 * 2. . „Unterrichts⸗
Rinisterinm der geistlichen Medizinal⸗ Angelegenheiten.
Der praktische Arzt, Wundarzt und Gebutshelfer Dr. Leo zu Bonn, ist zum Kreis-Wundarzt des Kreises Bonn ernannt worden.
Der praktische Arzt ꝛe. Dr. Jacusiel, ist zum Kreis-Wund— arzt des Kreises Flatow mit Anweisung des Wohnsitzes in Vands— burg ernannt worden.
Angekommen: Der Kaiserlich russische General-Feldmarschall, General-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers, Oberbefehlshaber der Armee und Statthalter des Kaukasus, Fürst Bariatinsky, von
und Salz ganz zollfrei ausführen
und der Türkei am 29. April d. J. abgeschlossene und am 29. Juni ratificirte Handelsvertrag, der am 1. Sktober gültig werden soll, wird heute vom „Moniteur“ amtlich publizirt. Der Art. 2 des Vertrages vom 25. November 1838, wodurch die Pforte auf die Monopolien und Kaufsteuern verzichtete, bleibt in voller Kraft bestehen. Franzosen, die innerhalb der Türkei kau— fen und wieder verkaufen, werden darin gerade so wie die meist begünstigten türkischen Unterthanen behandelt. Der Exportzoll beträgt zunächst acht Prozent vom Werth in jedem folgenden Jahre ein Prozent weniger, bis er schließlich auf ein Prozent festgesetzt bleibt, wobon die Verwaltungs- und Aufsichts— kosten bestritten werden. Der Importzoll beträgt ebenfalls acht Prozent vom Werth der Waare; wird diese binnen sechs Monaten wieder exportirt, so gilt sie als Transitwaare, und die Differenz zwischen Export- und Transitzoll wird zurück erstattet. Letzterer betrug bisher drei Prozent, er wird jetzt auf zwei und nach Ab— lauf von acht Jahren auf ein Prozent herabgesetzt. Tahak und Salz dürfen nach wie vor von Franzosen nicht eingeführt werden; wollen sie mit diesen beiden Artikeln im Innern des Reiches Handel treiben, so stehen sie darin den türkischen Unterthanen ganz gleich. Dafür können sie aber auch Tabak
und haben nur die Quan— titäten der Zollverwaltung zu deklariren. Der Import von Kanonen, Pulver, Waffen und Kriegsbedarf bleibt nach wie vor
Dresden. . verboten; doch erstreckt sich das Verbot nicht auf Jagdgewehre, Abgexreist. Se. Excellenz der General- Lieutenant, General- Pistolen und Luzuswaffen. Alle türkischen Waaren, die auf tür— do. Prm. Anleihe 4 Adjutant Sr. Maßestät des Königs und Oberstallmeister, von kischen Schiffen in Frankreich eingeführt werden, stehen gleich den Braunschweiger Bank. 4 do. . 100 FI. Loose — 577 Willisen, nach Baden-Baden. . ; ahnlichen Waaren. der meist begünstigten Länder. Dieser neue 3 Bremer Bank 4 101 do. neueste Loose .. 5 615 Se. Excellenz der Präsident des Großherzoglich Hessischen Vertrag soll auf 28 Jahre gültig sein, jedoch am Schluß des 14. Coburger Creditbank.. 4 533) Russ. Stiegl. 5. Anl. . 5 87. 86 Staats-Ministeriums, Wirkliche Geheime Rath und Kammerherr und des 21. Jahres einer Revision unterworfen werden durfen. Darmstädter Bank 4 774 de. do. S. Anl. 8 — Freiherr von Dalwigk, nach St. Petersburg. Er gilt für das ganze Reich in Europa, Asien, Afrika, für Aeghyp— Dessauer Credit . do. v. Rothschild Lst. 5 * ö ten, Serbien, Moldau und Wallachei. Der neue Tarif tritt am do. Landesbank. do. Neue Engl. Anleihe 3 1. Oktober d. J. und bleibt sieben Jahre in Kraft. Wenn nicht Genker greditbank. ... 2. do. do. 4 vor Schluß des sechsten Jahres eine Revision beantragt wird, bleibt Geraer Bank 2 do. Poln. Schatz -Obl. 4 er abermals sieben Jahrẽè gültig.
f Br. Lf Br.
— Oester. Nation. Anleihe 5 t
Alsl, Fonds.
Ausl. Eisenbahn- Inlãnd. Fonds. gtanim · tien. Kass. · Vereins-Bk. Act.
Amsterdam - Rotterdam 4 3 Danziger Privatbank. . Loebau- Littau 4 Königsberg. Privatbank Ludwigshafen- Bexbach 4 Magdeburger do.
Mz. -Ludwgh. Lt. A. u. C. 4 Posener do.
Mecklenburger 4 Berl. Hand. - Gesellsch. Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 Disc. Commandit-Anth. Oester. franz. Staatsbahn 5 Schles. Bank- Verein..
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Berlin, 30. Juli. Seine Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: Dem Senats⸗Praͤsidenten beim Appellations—
Ausl. Prioritãts- Actien.
Nordb. (Friedr. Wilh. ) 4 Belg. Oblig. J. de l'Est 4
do. Samb. et Meuse 4 Oester.franz. Staatsbahn 3
Pommersch. Ritterseh B.
Industrie- Actien.
Hoerder Hüttenwerk. .
Minerva
Fabrik v. Eisenbahnbed. Dessauer Kont. Gas. . .
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62 1602
Gothaer Privathank. .. Hannoversche Bank. . . Leipziger Creditbank. . Luxemburger Bank. .. Meininger Credithank. Norddeutsche Bank. . . Oesterreich. Credit . . .. Thüringer Bank Weimar. Bank Oesterreich. Metall. . ..
94 92 6 85
713
62 52
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18
do. do. Poln. Pfandbr. in S. -R.
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Dessauer Prämien- Anl. Hamb. St. Präm. - Anl. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. — Neue Bad. do.
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do. Cert. L. A. 65 do. L. B. 200 RFI.
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35 Fl. — wed. 10 RI. St. Pr. A. —
98
55
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Bresl. Schweidn Freib. 1145 2 114 gem. II. Ser. 925 2 923 gem. Mecklenburger 48 a 3 gem. Oesterr. Franz. Staatsbahn iz5z a 3 gem. Kurhess. Pr.-6
Magdeburg- Wittenberge 423 2a 423 gem.
Rheinische 905 a gl gem. 9
Berlin- Stettiner Prior g. 40 Thlr. 547 a 54 gem :-
.
derum Freiburger, Bergisch - Märkische und Rheinische am stärksten
HKHerlim, 29. Juli. Die Börse war heut wie in der vergangenen
Woche fest bei
eringem Geschäft, namentlich in österreichischen Effek-
ten und Kredit- Aetien; Eisenbahnen waren belebter, und wurden wie-
gehandelt; preussische
besser.
Rebaction und Rendantur: S chwieger.
onds blieben angenehm, Anleihen auch etwas
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. (Rudolph Decker.)
gerichtshofe zu Cöln, Geheimen Ober-Justizrath Dr. Heimsoeth, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Sachsen Majestät ihm verliehenen Komthur- Kreuzes zweiter Klasse des Albrechts-Ordens zu ertheilen. .
—
M ichtamtliches.
Sachsen. Dresden, 29. Juli. Die Erste Kammer erledigte heute den Etat der Bauverwaltung und die damit in Verbindung stehenden Anträge und Postulaté, nahm sodann die Verordnung wegen Einführung des bürgerlichen Gesetzbuchs an. Die Zweite Kammer bewilligte in ihrer heutigen Sitzung 1,900 Thlr. Unterstüͤtzung für die bor zwei Jahren abgebrannten Städte Oelsnitz und Falkenstein zur Ausführung des Neubauplans, erledigte sodann, sowest eine Beschlußnahme stattfand, genehmigend die Vorlage wegen Aufhebung der chirurgisch-medizinischen Akademie in Dresden und Reform des Medizinalwesens, beschloß einen auf Verminderung der Beamten und Erhöhung der Gemeindeselbststäͤn— digkeit gerichteten Antrag des Abgeordneten Fahnauer der Regie⸗ in n. Erwägung zu ütbergeben, und erledigte die Differenzen mit Beschlüssen der Ersten Kammer beim Budget des Departements
Ein Kaiserliches Dekret vom 21. d. M. verordnet, daß der Verbindungskanal zwischen Roubaiz und Tourcoing, welcher von öffentlichem Nutzen und auf fünf Millionen Franken veranschlagt ist, auf Staatskosten gebaut werden soll. —
Der „Moniteur“ theilt mit, daß Bronze-Abdrücke von der Medaille, welche unter Ludwig XIV. bei Gelegenheit des Empfan⸗ ges der ersten siamesischen Gesandtschaft geschlagen wurde, den gegenwärtig in Paris befindlichen siamesischen Gefandten für ihre beiden Souveraine übergeben worden sind. Auf dieser Medaille sind die Gesandten in aufrechter Stellung mit etwas vorgebeugtem Körper, Angesichts Ludwigs XIV., welcher auf seinem Throne Fitzt, abgebildet. Auf der neuen Medaille, welche augenblicklich geprägt wird, steht man die Gesandten knieend die Stufen des Thrones hinauf rutschen, ganz so, wie es bei dem Empfange der Gesandt— schaft in Fontainebleau der Fall war. Das offizielle Blatt macht hierzu die Bemerkung, daß nur auf die instaͤndigen Bitten des ersten Gesandten hin diese Darstellungsweise gewählt worden sei. Von letzterer Medaille sind den Gesandten bereits Ghps-Abdrücke übergeben worden.
Italien. Die „Gazzetta Uffiziale del öegno“ vom 27. Juli bringt das Dekret über die Bedingungen für die italienische An⸗