1484
Vorstehende Bestimmungen gelten auch hinsichtlich der Fabrik⸗Inhaber und der Anfertigung von Fabrikaten, wie der Inhaber von Magazinen zum Detail Verkauf von Hand— werkerwaaren. (Vergl die §§. 25, 31, 32, 33, 47, Absatz 1, 18, Verordnung vom 9g. Februar 1849.)
Das Verhältniß zwischen Meistern und Lehrlingen und ins—⸗ besondere die Dauer der Lehrlingszeit wird durch freie Ueber— einkunft regulirt, ohne daß es deshalb einer Aufnahme als Lehrling oder der Einzeichnung der Aufnahme-Bedingungen vor Behörden oder Innungen gesetzlich bedarf.
Die Gesellen-⸗Prüfung abzulegen ist Niemand verpflichtet. Doch sollen Meister⸗ und Gesellen-Prüfungen fakultastid gestattet sein.
Die Bestimmung tritt außer Kraft. .
Vergl. §. 35 Nr. 2, 3, F§. 44, 36, Verordnung vom 9. Februar 1849. §§. 134, 146, 149 Allgemeine Gewerbe— Ordnung vom 17. Januar 1845.)
II. Die Innungen betreffend. Die Innungen bestehen als gewerbliche Genossenschaften mit korporativen Rechten und Selbstverwaltung für gemeinsame gewerbliche Zwecke unter Aufsicht der Kommunal- Behörde, welche sich jedoch darauf beschränkt, daß von denselben nichts
C8
gegen die Statuten oder gegen die Gesetze vorgenommen werde.
(Vergl. 85. 104, 107, 112, 1153 Gewerbe-Ordnung bon 1845.)
Eine Beitrittspflicht zu Innungen findet nicht statt; eben sowenig dürfen Innungen zwangsweise auf Grund von Ge— meindebeschlüssen gebildet werden. (Vergl. §§. 118, 119 Gewerbeordnung von 1845.)
Der Innungs-Verband, wie die Mitgliedschaft bei einer Innung, begründet keinerlei Vorrechte, so wie keinerlei ge— werbliche oder sonstige privatrechtliche Beschränkungen von Nichtmitgliedern. (Vergl. §. 131 Gewerbe⸗Ordnung von 1845, K. 23. Verordnung vom 9. Februar 1849 u. s. w.!)
Fur die Einrichtung neu zu bildender Innungen stellt Gesetz allgemeine Normativbedingungen auf, Unter welche ihnen Corporationsrechte zustehen.
Die zur Zeit gesetzlich bestehenden Innungen behalten die ihnen nach Maßgabe ihrer Statuten zustehenden Rechte, ihre Corporationsrechte. Auf dieselben finden die mungen des F. 95 der Allgemeinen Gewerbe-Ordnune
17. Januar 1845 Anwendung.
Als Aufnahme⸗Bedingung für alle mit korporativen Rechten versehene Innungen ist der Vollbesitz der bürgerlichen Ehren. rechte, nicht aber der Befähigungsnachweis gesetzlich obliga— torisch.
(Vergl. die §8. 108, Absatz . nung von 1845)
III. Unterstützungskassen betreffend.
Der §. 3 des Gesetzes vom 3. April 1854, wonach den Regierungen die Befugniß zur Errichtung von Sterbe⸗-, Kranken- und anderen Hülfskassen, ingleichen von Anstalten zur Unterbringung oder Unterstützung arbeitsuchender, er krankter, oder aus anderen Gründen hülfsbedürftiger Ge— sellen oder Gehülfen, oder zum Zweck der Fortbildung von Lehrlingen, Gesellen oder Gehülfen (8§§. 144, 169 der Ge— werbe⸗Ordnung von 1845, §5. 56 bis 58 der Verordnung vom 9. Februar 1849) beigelegt ist, wird aufgehoben. IV. Die Verhältnisse des Markt-⸗-Verkehrs
betreffend.
Die beschränkenden Bestimmungen des §. 79 der Allgemeine Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Januar 45 und des 53 der Verordnung vom 9. Februar 1849 (Gesetz-Sammlung S. 108), wonach Einrichtungen, ; ᷓ von Lebensmitteln auf Wochenmärkten einzelnen Klassen von Käufern nicht während der ganzen Dauer des Marktes, son— dern nur während einer gewissen Zeit gestattet wird, mit Ge— nehmigung der Regierung entweder fortbestehen oder be⸗ ziehungsweise an Orten, wo solche noch nicht bestehen, nach Maßgabe des örtlichen Bedurfniffes, ein geführt werden dürfen, sind aufzuheben.
Oeffentliche Versteigerungen neuer Handwerker⸗Waaren sind unter Aufhebung der Bestimmung des §. 69 der Verord— nung vom 9. Februar 1849 zu gestatten.
Die Bestimmung wegen Beibehaltung oder Einfuhrung poli— zeilicher Brod⸗Taxen wird aufgehoben . (Vergl. 8. 89g, Gewerbe⸗Ordnung von 1845
wegen der Dauer der Gesellenz
3 . (Gol * C S* 131, 170, Gewerbe ⸗L rd⸗
Meinisterium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten.
Die Zoologischen Sammlungen der königlichen Universität sind
nach welchen der Einkauf
wegen nothwendiger Reparatur der Fußböden bis zu dem. Oktober
geschlossen.
Berlin, den 2. August 1861. W. Peters
Königliche Bibliothek.
In der nächsten Woche vom 5.. bis 19. August findet nach §. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek⸗Ordnung die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Bibliothek ent⸗ liehenen Bucher statt. Es werden daher alle Diejenigen, welche Bücher der. Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch auf— gefordert, solche während dieser Zeit in den Vormittagsstunden zwischen 9 und 12 Uhr gegen die darüber ausgestellten Empfang— scheine zurückzuliefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher, und zwar von A— H am Montag und Dienstag, von I— R am Mittwoch und Donnerstag, und von S— Z am Freitag und Sonnabend.
Berlin, den 29. Juli 1861.
—
Der Königliche Geheime Regierungs-Rath und Dr. Pertz.
Ober- Bibliothekar
Finanz⸗Ministerium.
nn img n ng
.
Nach der Bekanntmachung der Königlichen Eisenbahn-Direction in Elberfeld vom 21. Mai d. J., betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der fünfprozentigen Prioritäts-Obligationen Ser. ] und Ser. II. erster Emission der Bergisch-Märkischen Eisenbahn— haben die Jnuhaber der bis zum 1. Juli d. J. nicht konvertirten derartigen Obligationen die Rückzahlung des Kapitals und der
darauf haftenden Zinsen vom 1. Dezember d. J. ab bei unserer
Haupt⸗-Kasse oder bei der Haupt-Kasse der Königlichen Eisenba Direction in Elberfeld in Empfang zu nehmen.
q
h
Wir erklären uns bereit, die Rückzahlung auch schon
fyj 11 durch Unsere Jauptkasse an den ͤ 1 Uhr oupons 3 Mewotsn 1 der Weise be
w vom l. zu lassen, Zinsen à 5 pCt. vom 1. Juli d. J. bis E t außerden ificati pCt. des betrages für di — gewähren
4 Berlin, den
Kriegs⸗Ministerium.
Allerhöchste Kabinets-Ordre vom betreffend die Quartier-Kompetenz werker der A rtillerie.
— 0.
Auf den Mir werkern der Fähnriche.
Baden-Baden, den 23.
gehaltenen Artillerie die
bewillige
2. — — 99 2 Kompetenz
Wilhelm.
(gez.
Ministerium.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch mit
dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß danach den Feuerwerkern Quartiere anzuweisen sind. Wo werkern der tarifmäßige Servis zur Selbsteinmiethung gezahlt werden.
vom 1. August c. ab in den Kasernen Fähnrichs— letztere
fehlen, darf den Feuer—
Berlin, den 31. Juli 1861. Der Kriegs-Minister J. V. v. d. Goltz.
1485
Justiz⸗Ministerium.
Der Rechtsanwalt und Notar Loewe in Oschersleben ist unter Verleihung des Notariats im Departement des Appellations⸗ gerichts zu Magdeburg als Rechtsanwalt an das Kreisgericht in Falbe an der Saale mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst versetzt worden.
Preußische Bank.
Monats⸗ 99 der Bank⸗Ordnung vom 5. et wa.
Geprägtes Geld und Barren . . . . . . . ...... Kassen-Anweisungen und Privat-Banknoten 1.883.009 Wechsel⸗Bestände . ...... 45,0 142,000 Lombard -Bestände .... .. 5 6, 291, 000 Staatspapiere, chied Fo ger
JI , ,
Uebersicht der Preußischen Bank,
d ö e 2 5 yo 1 30 gemäß S Oktober 1846 2
90,742,000 Thlr.
99, 857,000 T 25,887 000
G 3 Fer n 1** Banknoten im
1G 11 * . Guthaben und Privat 2 m 2X ** Giro⸗Verkehrs . . . . ..
K. . ) Berlin, den 31.
609.000
es Haupt-Bank⸗Direktorium.
Dechend. Wohwob. Kühnemann.
Excellenz der Staats Minister
899 a ö , Angelegenheiten, Graf * e .
Kommandant von
5 Rreeßke . dammowv— er Erste Präsident des Königlichen Kammer—
* ü ber⸗ Justiz⸗ Rath von GStrampff,
Berlin, 3 Se. Majestät der König haben Aller— uht: dem Major a. D. Fils zu Bad Ilmenau, zuletzt — ie Erlaubniß zur Anlegung öniglicher Hoh ihm vom ᷣ
183911 1691 K
—2* 1 ö. 1919 .
zonnen- und
*
Personal- Veränderungen in der Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche 2c.
rnennungen,
Frhr. v. Vietinghoff gen. Hauptm. A la suite des idetten⸗Corps und Abth. Vorsteher bei de dadettenhause zu Potsdam, nandirt zur Dienstl. als Comp. Chef bei dem Kadetten⸗Corps, als Comp. Chef in das Kadetten-Corps einrangirt. Vogel, Hauptmann u Comp. Führer im Kadetten Corps, unter Stellung à la suite des Kadett. Corps, zum Abth. Vorsteher bei dem Kadettenhause zu Potsdam ernannt zur Dienstl. als Comp. Chef bei dem Kadetten-Corps kommandirt.
ihr. x Lüdinghausen-Wolff, Pr. Lt. bom Z. Magbeb. Inf. Negt. 66 und kommandirt als Erzieher bei dem Kadettenhause in Berlin, unter Beförderung zum Hauptm. als Compagnie⸗Führer in das Kadetten-Corps versetzt. Graf v. d. Schulenburg, Pr. Lt. A 14 suite des Gren. Regts. König Friedrich Wilh. IV. (1. Pomm.) Nr. 2, unter Belassung in seiner Stellung als Abth. Vorsteher bei dem Kabetten hause zu Wahlstatt, zum Hauptm. befördert und à ja suite des 2. Pos. Regts. Nr. 19 gestellt. Fragstein v. Niemsdorff, Pr. Lt. vom
. Westf. Inf. Regt. Nr. 13, unter Belassung in dem Kommando als Assistent der Abth. Vorsteher bei dem Kadettenhause zu Potsdam, zum Hauptm. befördert und à la suite des Schles. Füs. Regts. Nr. 38 ge stellt, v. Gallwitz⸗-Dreyling, Pr. Lt. vom 4. Magdeb. Inf. Regt Ar. 67, unter Belaffung in dem Kommando als Assistenk der Äbth. Vor steher bei dem Kadettenhause in Bensberg, zum Hauptm. befördert und à la suite des 8. Rhein. Inf. Regts. Nr. 70 gestelll. Block, Pr. Lt. 3 la suite des Kadetten⸗Corps, unter Belang in seinem Verhältniß als
3. Militair- Lehrer bei dem Kadettenhause in Berlin zum Hauptmann be⸗ fördert. v. Sobbe, Pr. Lt. und interim. Comp. Führer im 3. Bat. 2. Thür, Landw. Regts. Nr. 32, früher Sec. Lt. im 31. Inf. Regt, jetzigem 1. Thür. Inf. Regt. Nr. 34. als Pr. Lt. im 3. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 66 wieder angestellt. Leo, Pr. Lt. bom 1. Aufg. des 2. Bats. 2. Magdeburger Landwehr⸗Regts. Nr. A, früher Seconde⸗Lieut. im 1. Inf. Regt, jetzigem 1. Osipr. Gren. Regt. Nr. 1, als Pr. Lt. im 4. Magdeburg. gnl Regt. Nr. 67 wiederangestellt. Gr. v. Warten z⸗ leben, Sec. Lt. vom Neumärk. Drag. Regt. Nr. 3, unter Entbindung bon dem Kommando als Insp. Offiz. und Lehrer bei der Kriegsschule zu Potsdam, in das Garde⸗Hus. Regt. bersetzt. v. Hirschfeld, Sec Lieut. vom Westfäl. Jäg. Bat. Nr. 7, zum Pr. Lt., v. Bon in, v. K yckbusch, Port. Fähnrs. vom Ostpr. Jäg. Bat. Nr. 1, v. Boddien, v. Zansen, gen. v. d. Ost en, v. Piper, Port. Fähnrs, vom Pomm. Jäger⸗-Bat. Nr. 2, v. Gößnitz, Port. Fähnx. vom Magdeb. Jäg. Bat. Nr. 4, von Rosenberg-Lipinsky, Port. Fähnr. vom 2. Schles. Jäg. Bat. Nr. 6, b. Schlotheim, Port. Fähnr. vom Westf. Jäger-Bat. Nr. 7, v. Pentz, Frhr. b. Rolshausen, v. Wei se, Port. Faͤhnrs. vom Rhein. Jäger⸗ Bat. Nr. 8, zu Sec. Lts. befördert. v. Gerolt, Port. Fähnr. vom Rhein. Jäger⸗Bat. Nr. 8, unter Beförderung zum Sec. Lt. in das J. Westf. Inf. Regt. Nr. 56 versetzt. Model, v. Secken dorff, Ober⸗ jäger vom Magdeb. Jäger⸗Bat. Nr. 4, zu Port. Fähnrs. befördert. von Montowt, Hörnecke, Keyler, Giesche ll, v. Goßler, b. Kamptz, Port. Fähnrs. vom 1. Ostpr. Gren. Regt. Nr. 1, zu Sec. Lts. befördert. Kuckein, Port. Fähnr. von demselben Regt, unter Beförderung zum Sec. Lieutenant, in das Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pomm.) Nr. 2 versetzt. Freiherr v. Hoevell, Port. Fähnr. vom 1. Ostpreußischen Gren. Regiment Nr. 1, unter Beförderung zum Sec. Lieut, in das Litth. Drag. Regt. Nr. 1 versetzt. Sabarth, Binder, Port. Fähnrs. vom 5. Ostpr. Inf. Regt. Nr. 41, zu Sec. Sts., Stroe⸗ del, Kuckein, Beck, Gefreite von dems. Regt., zu Port. Fähnrs., Hal⸗ liersch, Pr. Lt. vom 2. Ostpr. Gren. Regt. Nr. 3, zum Hauptm. und Comp. Chef, Wegener, Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt., Hitzig⸗ rath, Braun, v. Brunn J., v. Besser J, Pelet, Schroeder, Behrenz, v. Besser II., Port. Fähnrs. vom 2. Ostpr. Gren. Regt. Nr. 3, zu Sec. Lts,, v. Saucken, Prem. Lt. vom 6. Ostpr. Inf. Negt. Nr. 43, zum Hauptm. u. Comp. Chef, Kanter, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., Bielitz, Cramer, Dewischeit, Port. Fähnrs. von dems. Regt., zu Sec. Lis., v. Bock, Pr. Lt. vom 3. Ostpr. Gren. Regt. Nr. 4, zum Hauptm, und Comp. Chef, v. Kistowsky, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Backe, Erdmann, Reh, Port. Fähnrs. von dems. Regt, v. Schultzendorff, Schopff, b. Böhn, Leb man Voß, Port. Fähnrs. vom 4. Ostpr. Gren. Regt. Nr. 5, zu Wendland, Unteroff. von dems. Regt., zum Port. Fähnr., Port. Fähnr. vom Litth. Ulan. Regt. Nr. 12, v. Goetze, Port. bom Litth. Drag. Regt. Nr. 1, zu Sec. Lis. befördert. B. Portepee- Fähnrich vom Litthauischen Dragoner-Negiment Rr. Beförderung zum Seconde⸗Lieut.,, zum Litth. Ulan. Regt. Nr. 12 Frhr. v. Blumenthal, Port. Fähnr. vom 1. Leib⸗Hus. Regt.
9
69
— — —
1
L ö
Dallmer, Port. Fähnr. vom Ostpreuß. Ulan. Regt. Nr. 8. befördert. v. Kehler, char. Port. Fähnr. vom 8. Ostpreuß. J Nr. 45, zum 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49 versetzt. b. Frank v. Scheben, v. Bassewitz, Port. Fähnr. vom Gren.“ Friedrich Wilhelm IV. (1. Pomm.) Nr. 2, zu Sec. Lts., Unteroff. vom 5. Pomm. Inf. Regt. Nr. 42, zum Port.
Fort. Fähnr. vom 2. Pomm. Gren. Regt. (Colberg) Nr Wettstein, Klopsch, Bar. b. Vietknghoff gen. «
Port. Fähnrs. vom 3. Pomm. Inf. Regt. Nr. 14, zu
lotki, Pr. Lt. vom J. Pomm. Inf. Regt. Nr. 54,
Comp. Chef
„Schoenlein, Sec. Lt. von demselben Regt
Violet, Gefr. von dems. Regt. zum Port. Fähnr., v. Woldeck, Ar
Schleinitz, Werkmeister, Consent ius, Beutler Port. Fähnrs. vom 4. Pomm. Inf. Regt. Rr. 21, zu dert. v Tessen⸗Wensierski, Port. Fähnr, von Beförd. zum Sec. Lt., zum 7 Pomm. Inf. Regt. Unteroff. vom 8. Pomm. Inf. Regt. Rr. 61, Winterfeld, Port. Fähnr. vom Kür. Regt. v. Bülow, Port. Fähnr. vom 2. Pomm. Ulan Grabski, Port Fähnr. vom 1. Pomm. Ulan Lts. befördert. Oesterreich, v. Winterfeld, Leib⸗Grenadier-Regiment (14. Brandenburg von Buchau, Portepee⸗ Fähnrich vom 5ten Inf. Regt. Nr. 48, v. Wiese⸗Kayserswalda 1. Pos. Inf. Regt. Nr. 18, zu Sec. Lts. Au gu stin 6. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 52, zum Horn, Port. Fähnrs. vom 3. Brandenb. Meerwein, Port. Fähnrs. bom 4. b. Arnim, Port. Fäbnr. vom Brandenb v. Ho be, v. Buggenhagen, Port. Fähnrs. vom 1 Ulanen⸗Regiment (Kaiser v. Rußland) Nr. 3, zu Sec. b. Ploeß, Pr. Lt. bom 4. Brandenb. Inf. Regt. Nr dirt als Adjut. bei der 10. Inf. Brig, zum ktol Kommdo. entbunden. v. d. Knesebeck, Pr. Lt Regt. Nr. 42, zum 1. Oktbr. c. als Adjut. bei der mandirt. du Moulin⸗ gen. v. Müblen Pla Fähnrs. bom 1. Magdeb. Inf. Regt. Nr. A vom 3. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 66 von dems. Regt, zum Port. Fähnr., d bom 2. Magdb. Inf. Regt. Nr. A, Möl ler, Inf. Regt. Nr. 67, Frhr. v. Dankelman! Port. Fähnrs. v. 1. Thür. Inf. Regt. N vom 3. Thür. Inf. Regt. Rr. Ti, v. Bo vom 2. Thür. Inf. Regt. Nr. JZ2, v. Werd b. West rell, Port. Fähnrs, vom Magd
Osten II., Port. Fähnr. vom Thür. Hu