1861 / 195 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1554

1) Die im 8. 1 vorgeschriebene Anzeige muß der städtischen Anleihe⸗ und Schuüldentilgungs⸗Kommission gemacht werden. Dieser werden alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der angeführten Verordnung dem Schatzministerium zukommen; gegen die Verfügungen der Kommission findet jedoch binnen vier Wochen nach der Zustellung der Rekurs an die Königliche Regierung zu Düsseldorf statt.

2) Das in dem S§. 5 gedachte Aufgebot erfolgt bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Duisburg.

3) Die in den 88. 6 bis 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen durch diejenigen Blatter erfolgen, durch welche die ausge⸗ loosten Obligationen bekannt zu machen sind.

) An die Stelle der im 8. 7 erwähnten sechs Zahlungstermine sollen acht, und an die Stelle des im §. 8 erwähnten achten Zahlungs⸗ termines soll der zehnte treten.

5) Im §. 11 Nr. J tritt an die Stelle der Obligation selbst der Talon.

Duisburg, den .. U . (Stadtsiegel, und zwar das Stadtwappen mit der Unterschrift:

Stadt Duisburg.)

Die städtische Anleihe⸗ und Schulden⸗

tilgungs-⸗Kommission. (Unterschriften.)

Der Bürgermeister. Unterschrift.)

(Schema.)

(12 Thlr. 15 Sgr.) Erster Coupon zur Duisburger Stadt-Obligation II. Emission. über 500 Thaler.

2

Inhaber empfängt am 30. Juni 18. an halbjährigen Zinsen obiger Stadt-Obligation zwölf Thaler fünfzehn Silbergroschen, zahlbar zu Duis— burg bei der Kasse des Khein⸗Ruhrkanal⸗Actien⸗Vereins, und zu Berlin und zu Cöln bei den durch die in der Obligation bezeichneten Blätter bekannt zu machenden Bankhäusern.

Dieser Coupon wird ungültig und werthlos, wenn der Betrag nicht bis zum 31. Dezember 18.. erhoben wird.

Duisburg, den ten 8

Der Bürgermeister.

Der Rhein-Ruhrkanal⸗Rendant. (Unterschrift.)

(Schema.) Bb.

(12 Thaler 15 Sgr.) Zweiter Coupon zur Duisburger Stadt⸗Obeigation II. Emission über 500 Thaler.

Inhaber empfängt am 31. Dezember 18. an halbjährigen Zinsen obiger Stadt-Obligation zwölf Thaler funfzehn Silbergroschen, zahlbar zu Dulsburg bei der Kasse des Rhein-Ruhrkanal⸗Actienvereins, und zu Berlin und zu Cöln bei den durch die in der Obligation bezeichneten Blätter be— kannt zu machenden Bankhäusern.

Dieser Coupon wird ungültig und werthlos, wenn der Betrag nicht bis zum 31. Dezember 18. . erhoben wird. ;

486.

Duisburg, den . ten Der Bürgermeister. Die städtische Anleihe- und Schulden⸗ tilgungs⸗Kommission. (Die Namen des Bürgermeisters und der Mitglieder der Kommission werden gedruckt.) Der Rhein⸗Ruhrkanal⸗Rendant. Unterschrift)

(Schema.)

Anweisung zur Duisburger Stadt Obligation II. Emission über 500 Thaler.

Inhaber dieser Anweisung (Talon) empfängt gegen deren Rückgabe an die Kasse des Duisburger Rhein ⸗Ruhrkanal⸗Actienvereins am ten 18. die zweite Serie von zehn halbjährigen Zins-Coupons

zur obigen Duisburger Stadt⸗Obligation, Die Rückgabe muß binnen Jahresfrist vom obigen Tage geschehen, widrigenfalls die Aushändigung der neuen Zinscoupons-Serie an den In—

haber der Stadt⸗Obligation erfolgt, wenn deren Vorzeigung vor Rückgabe des Talons erfolgt.

Duisburg, den ten

Der Bürgermeister. Die städtische Anleihe-⸗ und Schulden⸗

tilgungs-⸗Kommission. (Die Namen des Bürgermeisters und der Mitglieder der Kommission werden gedruckt) Der Rhein Ruhrkanal⸗Rendant.

weitere Prüfung seiner Legitimation vom unserer Hauptkasse in Magdeburg zur vorstehend bezeichneten Prioritäts⸗ Obligation die inkl 18. ., sofern dagegen seltens des als solchen legitimirten Inhabers der Obligation bei dem Direktorium vorher kein schriftlicher Wiberspruch eingegangen ist. Im Falle solchen Widerspruchs werden die Zins-Cou— pons zum Depositorium des Stadt- und Kreisgerichts zu Magdeburg ge⸗ bracht und die streitenden Interessenten zur Entscheidung über den unter ihnen streitigen Anspruch auf den Rechtsweg berwiesen.

Bestätigungs-Urkunde vom 21. Juli 1861 be— treffend den Nachtrag zum Privilegium wegen Emission von 2,000,000 Thalern Prioritäts- Obligationen der Magdeburg-Wittentbergeschen Eisenbahngesellschaft vom 4. März 1850.

Nachdem die Vorstände

schaft ertheilten Privilegiums vom 4. März 1850 (Gesetz⸗Samm— lung für 1850 Seite 201) dahin beantragt haben, daß vom Jahre 1863 ab zu den auszugebenden Serien don Zins-Coupons deson— dere Talons für die Empfangnahme der ferneren Serien von Zing— Coupons beigefügt werden, so wollen Wir den anliegenden la) zu diesem Zwecke aufgestellten Nachtrag zu dem vorbezeichneten Privilegium vom 4. März 1850 hiermit in allen Punkten he— stätigen. .

Die gegenwärtige Bestätigungs-Urkunde soll nebst dem Nach— trage zu dem Privilegium durch die Gesetzsammlung bekannt ge— macht werden.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Baden-Baden, den 21. Juli 1861.

(L. S.) Wilhelm.

von der Heydt. bon Patow.

n n e, r gang zum Privilegium wegen Emissi on von 2,000,000 Thalern Prioritäts⸗Obligationen der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft vom 4. Rärz 1850. (Ges.⸗Samml. für 1850, Seite 201.)

Die Bestimmungen, welche in den §8§. 2. 6. des Privilegiums vom 4. März 1850 über die Ausreichung neuer Zins-Coupons resp. Mortifi—

zirung verlorener ꝛc. Obligationen getroffen find, werden für die Zukunft

dahin abgeändert, resp. ergänzt: .

Den fortan zur Ausgabe kommenden Serien von Zins-Coupons der Prioritäts⸗-Obligationen der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesell— schaft soll ein Talon nach dem beigefügten Muster beigegeben werden.

Die Ausreichung der Coupons erfolgt an den Präsentanten der Talons, sofern dagegen seitens des als solchen legitimirten Inhabers der Obligationen bei dem Direktorium vorher kein schriftlicher Widerspruch eingegangen ist. Im Falle solchen Widerspruchs werden die Zinscoupons zum Depo sitorium des Stadt- und Kreisgerichts zu Magdeburg gebracht und die streitenden Interessenten zur Entscheidung über den unter ihnen streitigen Anspruch auf den Rechtsweg verwiesen. Diese Bestimmung wird auf dem jedesmaligen Talon abgedruckt. .

2

Verlorene oder vernichtete . müssen in Gemäßheit“ des §. 6 des Privilegiums vom 4. März 18590 mortifizirt und in Stelle der morti⸗ fizirten Talons neue dergleichen ausgefertigt werden.

Magdeburg, den 2. Mai 1861. Der Ausschuß der Magdeburg⸗-⸗Wittenbergeschen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Das Direktorium der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Talon.

zu der mit bier und einem halben Prozent verzinslichen Prioritäts⸗Obligation der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft . M. ....

Der Präsentant dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe ohne ten 18.. ab bei

.... Serrle Zins-Coupons fur die Jahre 18. bis

Magdeburg, den ten

Direktorium der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn⸗Gesellschaft. ß N. N. N. N

(Unterschrift.)

(ffaesimilirt.)

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen u.

der Magdeburg⸗-Wittenbergeschen Eisenbahn⸗Gesellschaft eine Abänderung des wegen Emission von 2, 000,000 Thalern Prioritäts- Obligationen der geduchten Gesel—

1555

WMinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche ee, er ,,,

Der Königliche Landbaumeister Schack zu Frankfurt a; O. ist zum Königlichen Bauinspektor ernannt und demselben die Bau⸗ Inspektor⸗Stelle in Landsberg a. W. verliehen worden.

i . königlichen Kreisbau⸗ Der Baumeister Bachmann ist zum Königlich ̃ u meister ernannt und demselben die Kreisbaumeister-Stelle in Dir—

schau verliehen worden.

Dem Ingenieur r Perels zu Berlin ist unter dem ? 8 in Paten . 19 net n, . . Zeichnung und Beschreibung e, ,, . Breitsäemaschine, ohne Jemand in der Anwendung be— kannter Theile derselben zu behindern, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet fang des preußischen Staats erkheilt worden.

und für den Um—

Dem Oscar Graef zu Bernburg ist unter dem 10. August 1861 ein Patent: . . . auf eine durch Zeichnung, Beschreibung und Modell nachgewiesene Walzenhacke zur Reinigung und Lockerung des Ackerbodens . ; auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Umfang des preußlschen Staates ertheilt worden.

Finanz⸗Ministerium.

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der e. Klasse 124. König. licher Klassen-Lotterie fiel der Hauptgewinn von 19990 . . Rr. 760607. 1 Gewinn von 1000 Thlr. auf Nr. 39 028. gh 3. winn von 200 Thlr. auf Nr. 24222, und 2 Gewinne zu 100 Thlr. fielen auf Nr. 1597 und 16,533.

Berlin, den 14. August 1861.

; ö 2 . ) d Königliche General-Lotterie⸗Direction.

Angekommen: Der Generalmajor und Inspecteur der 7. Festungs-Inspection Völcker, von Cannstadt.

Abgereist: Se. Excellen;z der Wirkliche Geheime Rath, Ober-Hof- und Haus⸗Marschall und Intendant 169 Königlichen Schlöffer, Graf von Pückler, nach Königsberg i. Pr.

Se. Majestät der König haben, Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Landrath von M arscha!! zu . salza die Erlaubniß zur Anlegung des ihm hellen en, ö . schwarzburgschen Ehrenkreuzes zweiter Klasse und dem im . ö. Eisenbahn-Büreau des Handels⸗Ministeriums angestellten Geheim ö Revisor Lie benow zur Anlegung des von des Kailens von . land Majestät ihm verliehenen St. Stanislaus-Ordens dritte

Klasse zu ertheilen.

Berlin, 14. August.

Nichtamtliches.

Preußen. Stettin, 13. August. Der Taiser nch fs Postdampfer, Wladimir“, welcher am vergangenen = onnaben . 9 von hier ausging, mußte wegen des heftigen Sturmes in 9. ö ö münde bleiben, ging aber am Sonntag früh 4 Uhr ö 566 See. Durch den fortwährend heftigen Sturm, mit welchem das

eubolm auf Schiff immer zu kämpfen hatte, wurde Letzteres vor Bornholm gau

die Seite geworfen, und in Folge dessen brach die Welle der Ma—

schine. Glücklicher Weise befand sich in unmittelbarer Nähe der Dampfer „Ida“ von Danzig, welcher den Wladimir nach dem Hafen von Rönne, und von dort bis zur Höhe von Swinemünde schleppte, von wo ihn ein Swinemünder Bugsirdampfer nach Swine⸗ münde herein und hierher bugsirte. Nach amtlichen Mittheilungen wird von England ein Ingenieur hierher berufen werden, welcher die Reparatur (die längere Zeit in Anspruch nehmen wird) über⸗ nimmt. (Osts. Ztg.)

Braunschweig, 13. August. Gestern hielt das Gesammt— Comité für bie taufendjährige Jubelfeier unserer Stadt eine Sitzung, in welcher Programm und Regulative endgültig fest⸗ gestellt wurden. Was den großen Festzug betrifft, so findet derfelbe am 21. d. Nachmittags statt. (D. R.⸗Zig)

Frankfurt a. M., 15. August. Wie bereits kurz ange⸗ zeigt, hielt die Bund esLversammlung gestern eine außerordent⸗ liche Sitzung, in welcher Herr v, d. Pfordten, als Referent der vereinigten holsteinischen Ausschüsse, die „Anzeige“ erstattete, daß die Ausschüsse durch die Gesandten der beiden deutschen Groß⸗ mächte stenntniß erhalten von einer Erklärung Dänemarks diesen Maͤchten gegenüber, dahin gehend, Dänemark habe von der außer⸗ ordentlichen Quote Holsteins über das Normalbudget von 1856 hinaus für das laufende Finanzjahr vorläufig Abstand genom⸗ men und es seien seit dem Bundesbeschluß vom 7. Februar keine allgemeine Gesetze erlassen, noch ständen solche in Aussicht. Einer welteren Mittheilung der beiden deutschen Großmächte sei ent⸗ gegenzusehen. Unter diesen Umständen hielten die Ausschüsse es nicht für geboten, weitere Maßregeln zur Durchführung des Bundesbeschlusses vom 7. Februar zu beantragen, Auf 6 6 des Praͤsidiums wurde diese Anzeige der Ausschüffe ins Protoko aufgenommen. Hierauf militafrische Anzeigen über Truppen⸗ wechsel ꝛc. Der Bundesgerichts⸗-Ausschuß hielt einen Vortrag über Herbeiführung einer gemeinsamen Civil⸗ und Kriminalgesetz⸗ gebung. Die Ausschußmehrheit spricht fich für die Ausführbar— keit derselben aus und beantragt zunächst, einige Theile des Ci⸗ vilrechts und den Civilprozeß zu behandeln, in Dresden und Han⸗ nover Bundeskommissionen von Rechtsgelehrten für Eivilprozeß⸗ Ordnung, resp. Obligationenrecht niederzusetzen und die Bundes⸗ regierungen zu Erklärungen über deren Beschickung binnen sechs Wochen aufzufordern. Bie Minderheit bestritt die Kompetenz des Bundes zu derartigen gesetzgeberischen Maßnahmen, sowie auch die Zweckmäßigkeit derselben und schlug freie Vereinbarung der zu einer solchen Gesetzgebung geneigten Regierungen vor. Schließlich vertagte sich die hohe Buͤndesverfammlung bis Ende Oktober. (Fr. I)

Württemberg. Stuttgart, 12. August. Seine Ma⸗ jestät der König hat sich zum Gebrauche einer Kur auf einige Wochen nach Wiesbaden begeben. (St. 1 f B53

Bayern. München, 12. August. Am 18. d. M. wird die Erbprinzessin von Thurn und Taxis die Reise über Wien nach Corfu antreten und daselbst bis auf Weiteres verweilen, theils um Ihrer Majestät der Kaiserin Gesellschaft zu leisten, theils ihre ge⸗ schwächte Gesundheit zu stärken. (N. M. 3.) J

Brückenau, 11. August. In vergangener Nacht starb hier im Alter von 59 Jahren der Geh. Justiz- und Ober⸗Konsist orial⸗ Rath, Professor Dr. Stahl aus Berlin, welcher seit dem 8. August zur Kur hier verweilte. (N. W. 3.)

Oesterreich. Agram, 12. August. In der. heutigen Landtagssitzung wurde der Entwurf eines Gesetzartikels äber Vater⸗ landsberrath verhandelt und erledigt. Dieses Verbrechens macht sich schuldig und ist mit schwerem Kerker von l bis 5 Jabren zu bestrafen: Wer auf Losreißung oder Abtretung eines in tegrirenden Theiles dieser Königreiche bon letzteren hinarbeitet. Wer en

das öffentliche Recht dieser Königreiche ohne Landtagsbeschluß der

Me ein SR

selben an einem fremden Landtage Theil nimmt, ohne

thum in dem anderen Lande zu haben.

12

Großbritannien und Irland. London. Graf Goertz, der in besonderer Misston vom Grekhberio den . England angekommen war, hatte am Freitag in Osborne Audienz der Ihrer Majestät der Königin und reiste am Sonnabend wizder ad —— Der Herzog von Oporto nahm ebenfalls dorgester Abschied pon der Königin und begab sich nach Sontbampten.— Am Sonn. abend verließen auch die Prinzessin Karl don Helle und Tochter Osborne, und begaben sich über Portsmouth nach Dover. 8

Das russische Geschwader, bestebend aus den Schraubenlor⸗ vetten „Boyarani!“ und „Woywoda. und r e geen, . „Djegent“, lief vorgestern ven Plymouth in e,, en und wechselte mit der Garnisonsbatterie die üblichen Salutschüsse.