1616
Berliner Börse
Von
23. August
amtlicher Hechse,
Fonds- Hd Geld-GGürs.
Fisenbahh-4Actien.
Ff NI F˖ ö z Wechsel- Lenrse. Amsterdam ..... 250 Fl. Kurz 1417 1413
dito 2M. 141 1407 Kur- und Hamburg Kurz 150 180 de. dW.
dito 2 MN. 149 1493 K n ö
3 N. 6 2136 21. dc.
2M. 793 79 Pommersche. s. Kw 5 217 9 2. 29 717 Posensehe ....
2AM. 56 2656 26
Wien, österr. Währ. 156 FI. dito 150 EI. Augsburg südd. W. 100 EI. Erk. a2. M. sidd. W. 100 FI. 2 M. 56 2. 56 22 do. neue Lei nis n enn nr ül Fin ö 8994 99a Schlesische. . 44 . 100 Thlr. 8 T. 997 995 Vom Staat garantirte ketersburg 100 8. 6. 67 34. 943 ᷣ Warschau 90 S. R. * T. 85 843
Bremen 100 Th. 4. 8 5 1093 109 , ,
Rentenbriefe.
Kur- und Neumũrk. 4 102 Pommersche. . 1073 Eoseusche
Formel g-CGGorarge.
Freiwillige Anleihe, Staats- Auleihe von 1859... Staate - Anleihen v. 1850, i852, Preussisehe. 1854, 1855, 185, 155545 102 hein. und n,. ! dito von 1856. ..... 45 10223 102 Sächsische ...... dito von 1853 4 100 993 8ehlesische. ... 44 Staats- Schuldscheine 35 5 . 4 , Eräamien An i653 a 165. J Cur- u. Neum. Schuldversehr. 3 57 Friedriehsdꝰ or Oder-Deiehbau-Obligationen 4. — 993406G0ld-Krenen ... .... Berliner Stadt- Obligationen. 4 10 102 Andere Goldmünzen do. do. 33 nr.. Se hnldversehr.d.B erl. Kaufm. ß
L* Brt.
Neumärk. 3. 953
4 101. 5 1002
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3412116 40. Stamm- ) Pruor. 8 131 do. do. do.
96
6, 1097
Münzpreis des Silbers bei der Königl. Münxze-.
Das Pfund fein Silber
bei einem Feingehalte von 0, 9s un bei einem Feingehalte unter
5 9 a4 v, 9 80
Stamm- Aetien. Tr Br.
Aachen-Düsseldorfer 3 — 83 Aachen -Nastriehter. - — 18 Berg. Märk. Lit. A. — 100 99; do. do. Lit. B. — 88. — Berlin- Anhalter .... — 154 133 Berlin- Hamburger.. — is Berl. - Potsd.·Mgd. .. — 147 — Berlin - Stettiner .... — 1185 117 Bresl. Schw. - Freib. — — — Brieg - Heisse. Cöln - Mindener .. Magdeb. - Halberst. . Magdeb. Wittenb. Müͤnster- Hammer ö Kiederschles. Märk.. Kiedersehl. Lweigb. . — do. (Stamm-) Prior. Oberschl. Litt. A. u. C. 3 do. Litt. B. 3 gppeln —Tarno witzer - Prinz Wilh. (St. V.) — Rheinische do. (Stamm- KKhein-Kahe ... Ehn. Crf. - .
.
Prior.
. 2 68 —
Wilh. (Cos. Gdvg. ).
Wo vorstehend kein Zinssat werden usaneamässis 4 pt. Prioritäts-Oblig. Aachen-Düsseldorf. .
do. Il. Emission
do. III. Emission Aachen- w astrichter. do. I, Emission Fergisch- Märkische. do. i. Ser ids) . Il. Ser. 1855) .
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82: 102
.
do. III. S. v. St. 37 gar. do. IV. Serie do. Düsseld. Elbf. Pr. do. do. II. Serie . do. (Dortm. - Soest) . 9. 995 — 4 1023
Ber 8 Mrłk. do. II. Ser. ker n Arn lter . Berlin- Anhalter
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Berlin-Hamburger. do. II. Em. Berlin -Potsd.-Magdb do. Litt. do. Litt. do. Litt. Berlin-Stettiner ..... 4 n G0. Il. Serie do. III. Serie] Brel. Schw. Erb.Lt.P. Cöln- Crefelder. Fc. Mindener
.
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2 e . Hr =. ö 2 6 w 8 8 8 2
Magdeburg- Hal ert. Mag leburg- Witten Niederschles. - Mark. do. Conv. do. do. III. Serie do. IV. . Ober- Schles. Litt. A. do. Litt. B do. Litt. C. do. Litt. D. do. Litt. E K. do. Litt. F r. Wilh. (8t. . V.) I. S II. Serie 5 III. Serie 5 1
vom Staat garn, d
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C r w , = r w 2 En .
1
gar. 4 * Rbhrt. - Cxrf.· Kr. Gladb. 4 ds. II. Serit d do. III. Serie St argard P O8gen ..... do. II. Emission 4 ; Thüringer r D ö do. S6 rie 5 do. III. Serie 44 102 jo. Serie 4 101 lh. (Cosel Odbg. 4 85 8
III. * missin 45
2 3. C. 2
NUichtamtliche 1
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LUf Br.
Ausl. Eisenbahn. Inlãnd. Fonds.
Stamm-Actien.
Amsterdam - Rotterdam 4 87* 86 J Ludwigshafen-Bexbach 4 1355 — Mx. Lud vg h. Lt. A. u. G. 4 1083 107
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Kass. Vereins-Bk.-Act. Danziger Privatbank. Königsberg. Privatbank Magdeburger do.
Posener do. Mecklen ö . . 155 A4. geneilech. Nordb. (Frfedr. Wi. ö.
ö 2 6. 14 Dise. Commandit-Anth. 262 M . 5 2 . Jester. franz. Staatsba . — 131 Schles. Bank-Verein
Pommersch. Ritterseh. B.
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Prioritãts.
ctlen.
Nordb. (Eriedr. Wilh.) 43 - Bels Oblig. J. de Est 4 — do. Samb., et Neuse 4 — Oester. Franz. Staatsbahn 3 2607
Industrie- Actien.
Hoerder Hüttenwerk. Minerva
Fabrik v. Eis enbahnbed. Dessauer Kont. Gas.
Gid.
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2 66t Hannoversche Bank. . Leipziger Credithank Luxemburger Bank.
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Coburger Creditbank. .
nel Ronne Ausl. Fonds. unschweiger Bank. mer Bank
mstädter Bank.. sauer Credit.
do. Handegh ank. fer Creditbank
aer Bank. ..
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ninger Vreditbank ]
terreieh. Credit. . iringer Bank ...... 4 54 — im ar. Bank . ...... 4 767
terreieh. Metall... 5 495 4
— 2 K 33 Russ.
66 Poln.
31 an . 6. 0bl Ne ne Bad. do. Schwed. 10 RI. St. Pr. A
r. Nat Anleie 5 ö. A Anleihe
do. n. 100 Fl. Loose do. neueste Loose Stiegl. ö. Anl. de. do Anl hs hn Est. t do. Neue Engl. Anleihe: do. d6. do. Poln. Schatz-Obl. 4 do. do. Cert. L. A. 5 do. do. L. B. 200k]. Pfandbr. in S. -R. do. Part. 500 RFI.
j . ö.
1 . — — * — M C - 1 — 1
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1 75 — r. . Norddeutsche Bank. .. 4 — 8751
Pram. Anl. — 40 Th. 35 FI. f
Iamb.
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z Jesterr. Franz. Staatsbahn 1313 a2 a B gem. * etw. a7 gem. Dessauer Landesbank 227 etw. a 23 Oesterr. neueste Loose 59 a gem.
Herlim, 23. August. Die Börse war heute as mehr Kauflust, ermattete aber später wieder ein wenig; die
do. 3proxz.
, . strichter 185 a 187 gem. 45 gem 13 gere.
fester und
Ver
Prior.
zeigte
Bresl. Schweidn. Freib. 112 a 1123 gem. 2597 a 260 gem Genfer Credithank
käufer
wi
Berlin,
ieder zu
39 etw. a J a gem.
Rheinische 923 a 93 gem. Darmstädt. Bank 79 a 4 Oesterr.
Nordbahn (Er. 55 5 a gem. Dessauer Credit Credit 62 a 612 a 62 gem.
1
zurückhaltend, begannen
mehr bessern
Waren
Redaection und
Eisenbahnen
Rendantur:
die Course sich im Ganze waren fest, Fonds ebenfalls
sO dass
Schwieger
Druck und Verlag der Königlichen Rudolph
Geheimen Ober⸗Hofbuchbruckerei
Decker.)
Das Abonnement keträgt: A Thlr. für das Pierteljahr . in allen Theilen der Monarchit ohne Preis - Erhöhung. — ——
Königlich WBreuszischer
Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen gestellung an, für gerlin die Expedition des Königi. Preußischen Staats-Anzeigers: Wilhelms⸗Straße No. 51. (nahe der Leipzigerstr.) Q — —
23
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Ger rn,
204.
Sonntag den
; l 25. August
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18561.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den seitherigen Polizei-Präsidenten zu Breslau Friedrich
ilhelm Arthur von Kehler zum Geheimen Regierungs—
bortragenden Rath im Ministerium des Innern zu ernen— und
In Folge der von
getroffenen Wahl, den Obergerichts-Referendarius a. D.
enther als Beigeordneten und Syndikus der Stadt Tilsit,
ie Amtsdauer von 12 Jahren, zu bestätigen. ö
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Chemikern Baldamus und Grüne zu Charlottenburg 1 21. August 1861 ein Patent ein für neu und eigenthümlich erachtetes V zur Gewinnung der Seife aus n , Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für pi teußischen Staats ertheilt worden.
erfahren
den Um⸗
Gastwirth August Kluge in Ratibor ist unter dem d. J. ein Patent
auf eine Nähemaschine in der durch Modell bung nachgewie senen Zusammensetzung, oh ne 9 Anwendung bekannter Theile dieser Maschine schtaͤnken auf fünf Jahre, on
fü des preußischen S
ugust und Beschrei
ö in zu be⸗
'
jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang
Staats ertheilt worden.
ug vom 17. August 1861 zů h Vorschläge der Konferenz zur rathung allgemeinen deutschen Hand gesetzbuches, mehrere zur allgemeinen deutschen Wechsel-Ordnung in Anregung gekommene Fragen
betreffend
der
eines el s⸗
Mit der Cirkular-Verfügung vom 23. April 1858 sind der Handelskammer diejenigen Vorschläge mitgetheilt worden, welche die in Nürnberg zusammengetretene Kommission zur Berathung eines Allgemeinen deutschen Hande elsgesetzbuchs in Betreff ver⸗ schiedener in Anregung gekommenen Ergänzungen der Allgemeinen ben e. Wechsel⸗ Ordnung gemacht hatte.
Diese Vorschläge haben zu jener Zeit nicht die ungetheilte Zust immüng der betheiligten deutschen Regierungen gefunden und auch die preußische Regierung hat damals Anstand ge⸗ nommen, sich für diejenigen . 6 , welche zu dem Artikel 7 der Wechsel,.⸗-Ordnung kung eines in einem Wechsel ausgedrückten a n mh und zu Art. 29 (Verpflichtung des Acceptanten zur Sicherstellung un— sicher gewordener Wechseh von der Kommission in Vorschlag ge— bracht worden waren.
Die Nürnberger Kommission hat Veranlassung gehabt, während ihrer im verflossenen Winter gepflogenen Berathungen auch die von ihr in Bezug auf die Allgemeine Deutsche We chsel⸗Ordnung gefaßten Beschlüffe einer nochmaligen Erwägung zu unterwerfen
der Stadtverordneten-Versammlung zu
irn
und sie hat bei diesem Anlasse ihre früheren Vorschläge in der Weise abgeändert, wie sich dies aus der Anlage la.) näher ergiebt.
Danach ist der zu Art. 29 gefaßte Beschluß in dem diesseits gewü i. Sinne abgeändert worden.
Dagegen hat die Kommission den? Vorschlag, die zum Art. entstan dene Kontroverse in Betreff der Zins bersprechen in 3. Wechsel im Sinne der wechselmãäßigen Gültigkeit eines derartigen Vers sprechens zu lösen, aus dem von ihr früher für durchgreifend erachteten Ihrdabeꝰ von Neuem mit einer nene rn Stimmen⸗ mehrheit abgelehnt. Sie hat ihren früheren Vorschi ag, nach welchem die Aufnahme eines Zinsversprechens in einem Wechsel den Fort⸗ fall jeder wechselmäßigen Verbindlichkeit aus dem letzteren zur Folge haben soll, wiederholt und nur eventuell es als nicht unvereinbar mit der Allgemeinen deutschen Wechsel⸗ Ordnung erachtet, wenn bloß die Ungültigkeit. des in einem Wechsel ausgebrückten Hin sen lhre n , unbeschadet der Verbind⸗ lichkeit des übrigen Inhalts s eines derartigen Dokuments, gesetzlich ausge sphrochen würde.
Die übrigen, aus der Anlage ersichtlichen Beschlüsse der Kom— mission — in welchen ihre früheren Vorschläge in theil weise modi⸗ fizirter Gestalt wiederholt worden sind — haben zwar für Preußen unmittelbar nur eine untergeordnete Bedeutung, sie werden aber, wenn sie die allgemeine Anerkennung saͤmmtlicher betheiligten Staaten erhalten sollten, insofern eine, auch fuͤr die diesseitigen Interessen wichtige Ergänzung der durch die Allgemeine Deutsche Wechsek Ordnung erzielten Einheit der Rechtsgrundsätze herbeifũhren, als damit das Executions-Verfahren eine Dich ech et und Ueber⸗ einstimmung gewinnen würde, welche ihm zur Zeit in einem großen Theile Deutschlands noch fehlt.
Mit Rücksicht hierauf wird ein übereinstimmender Beschluß betheiligten deutschen Regierungen über die i,, der von Commission gemachten, in der Anlage enthaltenen Vorschl ge in hohem Grade wünschenswerth ü bezeichnen sein u id zur Erreichung eines sol . Beschlusses wesentlich ie een, Preußen seine Bereitwilligkeit, sich dieselben 3 — meinschaftliche Annahme derse lben in den sämmllichen de Staaten natürlich vorausgesetzt — zu erkennen giebt.
Ein Bedenken hiergegen dürfte nur aus dem zu machten Vorschlage zu entnehmen sein, da mehrere preußischen Handelsstandes sich in 9. auf meine Verfüg 23. April 1858 erstatteten Berichten für die Anerken iun) der Zinsversprechen in Wechseln , haben. .
Es dürfte indeß hiergegen — abgesehen von den theoretischen Gründen, auf welchen der Vorschlag der Kommission beruht — Betracht zu ziehen sein, daß diejenigen trockenen Wechsel, bei denen die Aufnahme eines Zins bersprechens überhaupt nur 236 zmmen pflegt, für den Handel fsverkehr doch nur eine untergeordnete? tung haben; daß ferner der Zweck, den man durch Ausdruck eines Zinsversprechens im Wechsel sich zu sichtigt, auch in anderen Formen zu erreichen ist, und die in ö n. Falle in hohem Grade e, bn. mung der deutschen Regierungen über Behandlung gen nberger Commission gemachten ec läge nur zielen sein wird, wenn auch pr reußischer Seits fassung einzelner Organe des Handelsk heit der stommissionen abgegeber nen Gutachten
Mit Rücksicht hierauf und da der von ferenz zu Art. 7 der Wechsel-Ordnung gest seitherigen Praxis der preußischen Gerichts hof eventuelle Vorschlag die bestehenden Verhälnmisse reichender Weise berücksichtigt, wird die Königliche zunächst als ihre Aufgabe betrachten, die Ann chme Anträge der Nürnberger Kommission
Art. 363 X rgane
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