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ist daher diese Steuer vom 1. Januar 1862 ab nicht nach der durch die Cirkular-Verfügung vom 4. Mai 1858 III. S731 vorge—
I) bei einer Tragfähigkeit des benutzten Gefäßes von
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11.
Bruchtheile von Lasten, wodurch der vorangehende Steigerungs— satz um keine volle Last überschritten wird, bleibt außer Ansatz.
Die vorstehend bezeichneten Steuerfätze finden nach §. 19 Absaß 3 des Gesetzes auch auf solche Flußfahrzeuge Anwendung, welche durch Dampfschiffe fortbewegt werden. ?
Während nach den bestehenden Bestimmungen auch der Betrieb der Schifffahrt mit Dampfschiffen auf Flüssen und Binnengewaässern nur insoweit der Gewerbesteuer in der Klasse K. unterworfen war, als mit den Dampfschiffen Frachtschifffahrt betrieben ward, unter— liegt nach dem §. 19 Abs. 2 fortan das auf Flüssen und Binnen— gewässern betriebene Schleppen anderer Fahrzeuge durch Dampfschiffe, auch wenn diese letzteren nicht zur Beförderung von Gegenständen verwendet werden, (remorqueurs) der Gewerbesteuer.
Die für den Betrieb der Schifffahrt mit Dampfschiffen auf Fluͤssen und Binnengewässern in der Klasse K. zu erlegende Steuer bestimmt sich fortan nicht mehr nach der Tragfähigkeit der Fahrzeuge, sondern beträgt allgemein 7 Sgr. 6 Pf. jährlich für jede Pferde— kraft der Dampfmaschinen auf den zum Gewerbebetrieb benutzten Dampfschiffen. r
Gewerbebetrieb im Umherziehen. Klasse L. §. 20, 8. 21 Nr. 3.
12) In Betreff des Gewerbebetriebs im Umherziehen wird be— sondere Verfügung ergehen.
Berlin, den 12. August 1861.
Der Finanz⸗Minister.
Im Auftrage: Pommer⸗Esche.
von
Verfügung vom 16. August 1861 — betreffend die anderweite Regelung der Grundsteuer.
Im 5§. 17 der Anweisung für das Verfahren bei Ermittelung des Reinertrages der Liegenschaften Behufs anderweiter Regelung der Grundsteuer vom 21. Mai d. J. ist in Betreff der den anzu⸗ stellenden Beamten, Kommissionsmitgliedern und Geometern zu ge— währenden Remunerationen 2c. der Erlaß einer Allerhöchsten Ver⸗ ordnung; in letzterer unter andern auch eine besondere Bestimmung hin ichtlich der im §. 5 des Kosten-Regulativs vom 25. April 1836 k für 1836 Seite 181) gedachten Punkte in Aussicht gestellt.
. Diese Allerhöchste Verordnung hat noch nicht extrahirt werden können, weil die für dieselbe maßgebenden Verhältnisse fich noch nicht so bestimmt übersehen lassen, um die erforderlichen Vorschrif— ten mit genügender Sicherheit in Vorschlag bringen zu können.
Ie Durch die in Abschrift beiliegende (a) Allerhöchste Kabinets— Ordre vom 17. Juni C. ist der mitunterzeichnete Finanz-Minister jedoch ermächtigt worden, in Betreff der vorbezeichneten Punkte einstweilen überall die erforderlichen Festsetzungen zu treffen.
Auf Grund dieser Allerhöchsten Ermächtigung wird einstweilen Folgendes angeordnet:
. Die Gemeindevorstände und Besitzer selbstständiger Gutsbezirke sind überall da, wo es den mit der Ausführung des Gesetzes, be— treffend die anderweite Regelung der Grundsteuer vom 21. Mai d. J. beauftragten Kommissarien, Kommissionsmitgliedern, Geo— metern und den, den letzteren überwiesenen oder von denselben an— genommenen Hülfsarheitern nicht gelingt, sich Behufs Ausführung
s
schriebenen Tabelle, sondern in den nachstehend angegebenen Sätzen
zu erheben: 3 bis einschl. .
13 19 2. 31 37 43 49 16 55 20 61 10 67 ; . 6. . , 3 20 79 . ü 16, 85 ; 36. 91 z 20 97 16 10
6 Lasten mit — Thlr. 290 Sgr. K . 18 —
20 16 20 16
ss
OD — 1 CQ, „ M de do
w.
ihrer Arbeiten im Wege des Privatabkommens ein Unterkommen zu berschaffen, verpflichtet, auf Verlangen der bezeichneten Personen dafür zu sorgen, daß denselben ein geeignetes Unterkommen nebst Heizung und Erleuchtung, erforderlichenfalls auch Beköstigung, wie solche den Umständen nach zu haben ist, gewährt wird, und zwar alles dieses gegen Entschädigung, welche die Empfänger zu ent⸗ richten haben.
Ist wegen der Entschädigung eine gütliche Vereinbarung nicht herbeizuführen, so ist der Betrag der Kosten mit Berücksichtigung der obwaltenden Verhältnisse und unter Vorbehalt des Rechts weges durch den Bezirks-Köommissarius festzusetzen.
Wo zu den amtlichen Verrichtungen das Geschäftslokal der Kommunalbehörde benutzt werden kann, ist solches dazu unentgelt— lich herzugeben. .
Berlin, den 16. August 1861.
Der Finanz-Minister.
Der Minister des Innern. von Patow. ͤ
Graf von Schwerin.
a.
Auf den Bericht vom 7. d. Mts. ermächtige Ich Sie, hinsichtlich der Besoldungen, Reisekosten, Tagegelder und Gebühren, der bei den Grundsteuer-Veranlagungsarbeiten zu beschäftigenden Beamten, Kommissionsmitglieder und Geometer z6, so wie hinsichtlich der im §. 5 des Kosten-Regulativs vom 25. April 1836 (Gesez⸗Samml. für 1836, Seite 181) gedachten Punkte, einstweilen überall die er— forderlichen Festsetzungen zu treffen, vorbehaltlich jedoch der dem— nächstigen Vorlegung des Entwurfs der im §. 17 der Anweisung vom 21. Mai d. J. für das Verfahren bei Ermittelung des Rein— ertrags der Liegenschaften erwähnten Verordnung und der Ein—
holung Meiner Genehmigung zu den bis zum Erlaß der letzteren
verausgabten diesfälligen Kosten im Ganzen. Schloß Babelsberg, den 17. Juni 1861.
(gez Wilhelm.
(ggez) von Patow.
An den Finanz⸗-Minister.
Preußische Bank.
Monats⸗Ueb ersicht der Preußischen Bank, gemäß §. 99 der Bank-Ordnung vom 5. Oktober 1846.
w e ni ba 1) Geprägtes Geld und Barren. ...... ...... 90, 687 09090 2) Kassen⸗Anweisungen und Privat-Banknoten 1,680,000 3) Wechsel⸗Bestände 43,755,000 4) Lombard⸗Bestände 6,246, 000 5) Staatspapiere, verschiedene Forderungen 7, 688, 000
Thlr.
und Activa
999 999
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97 918. 000 Thlr.
6) Banknoten im Umlauf. .. ..... .. .. . 25,831,000 „
7 Depositen⸗Kapitalien ...... ..... 8 Guthaben der Staats-Kassen, Institute und Privat⸗Personen, mit Einschluß des Giro⸗Verkehrs . Berlin, den 31. August 1861.
Königlich Preußisches Haupt-Bank⸗ Direktorium. Schmidt. Dechend. Woywod. Kühnemann.
55i8 000,
Meyen.
Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Präfident des evangelischen Ober⸗-Kirchenraths, von Uechtritz, von Nieder-Heidersdorf, Kreis Lauban.
Abgereist: Se. Excellenz der Minister für die landwirth⸗ schaftlichen Angelegenheiten, Graf Pückler, nach Trier.
Der Unter-Staats-Secretair im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗-Rath Dr. Lehnert, nach Helgoland.
Berlin, 3. September. Se. Majestaͤt der König haben Allergnädigst geruht: dem Kustos und Konservator bei dem zoolo—⸗ gischen Museum der Univerfität zu Greifswald, Dr. Creplin, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Schweden und Norwegen Majestät ihm verliehenen Ritter-Kreuzes des Wasa— Ordens, und dem Pribdat-Baumeister Statz zu Köln zur Anlegung des von des Königs, von Bahern Majestät ihm verliehenen Ritter-Kreuzes des Verdienst-Ordens vom heiligen Michael zu ertheilen.
Nichtamtliches. Se. Königliche Hoheit Prinz
Hamburg, 2. September. l rin Adalbert von Preußen, von Bothwell, Korvetten-Capitain und Chef des Stabes des Kommando's der Marins, von. Saint Paul und Graf Waldersee, Lieutenants zur See 2. Klasse, und Freiherr von Richthofen, Premier⸗ Lieutenant im See-Bataillon, persönlicher Adjutant Sr. Königlichen Hoheit, sind heute Morgen hier eingetroffen und werden einige Tage hier verweilen. Von der unter dem Oberkommando des Flotten⸗Divisions-Chefs, Korvetten⸗ Capitain Kuhn, stehenden Königlich preußischen Dampf-⸗-Fanonen⸗ bootflottille kamen fünf Böte gestern Nachmittag hier an und gingen dem Fährhause gegenüber bei Steinwärder vor Anker. Vas sechste Sampf-Kanonenboot „Scorpion, langte erst gestern Vormittags um 11 Uhr zu Cuxhaven an. (. Bl.)
Sachsen. Dres den, 2. September. Die von der Plenar⸗ versammlung des zweiten deutschen Juristentags gewählte staͤndige, aus dem Präsidenten des Juristentags und 18 Mitgliedern bestehende Deputation, hat sich konstituirt und einmuͤthig den General⸗ Stadtsanwalt Dr. Schwarze zu Dresden zu ihrem Präsidenten, und den Präsidenten des Appellations⸗Gerichts zu Dresden, Dr. Schneider, zum Vicepräsidenten erwählt. Der Sitz der Deputation wird fuͤr das neue Vereinsjahr Dresden sein. Es sind dieses Mal der ständigen Deputation mehrere wichtige, das Eivilrecht, den Civilprozeß und den Strafprozeß betreffende Materien zur Vor⸗ berathung und Berichterstattung an das Plenum üͤberwiesen worden. (ö 1. September. Mornh und Wa—⸗ lewssh haben sich nach Biarritz begeben. Der Kaiser wird von dort gegen den 260. d. wieder hier eintreffen und fich dann mit der Kaiserin ins Lager von Chalons begeben, wo um jene Zeit große
Manöver stattfinden sollen. . , pla is, 1. September, General Marchesi ist nach Biarritz gegangen, um den Kaiser Napoleon dort im. Na⸗ men der Königin zu begrüßen. Der Präfident von Hayti, Geffrard, hat die Entschädigung bezahlt, 5c gun ö Turiner Depeschen melden, nach der „Opinione“ vom 31. August, daß Ricasoli bestimmt das Ministe⸗ rium des Innern an Minghetti's Statt übernimmt und nur einst— weilen noch das Portefeullle der auswärtigen Angelegenheiten be— hält, bis ein Anderer (man spricht von Arese und danza) sich da⸗ für gefunden hat. Daß General della Rovere Kriegsminister wird, soll jetzt beschlossene Sache sein. 2 U Der „Italie“ zufolge hat der Präsident der freien Neger⸗ Republik Liberia an der afrikanischen Küste Victor Emanuel als König von Italien anerkannt. ;. Den „Rationalités“ wird die Ernennung eines griechischen Gesandten beim Turiner Hofe als bestimmt gemeldet. — Der „Opinion Nationale“ wird aus Turin geschrieben, daß
Frankreich. Paris,
sich in Mailand eine sommission gebildet habe, um den in der Schlacht bei Magenta gefallenen französischen Soldaten ein Monu⸗ ment zu errichten. Die Munizipalität von Magenta habe bereits 2000 Franes gezeichnet.
Am 27. Äugust hat sich in Genua das 12. Infanterie⸗Regi⸗ ment von der Brigade Casale mit dem dieselbe befehligenden Ge— neral Franzini nach Neapel eingeschifft. Tags darauf schiffte sich das 17te ein, und das 18te, welches ebenfalls nach Süd⸗Italien geht, kam an. Die Brigade Modena, welche gegenwärtig in Reggio steht und vom General Longoni kommandirt wird, mar⸗ schirt nach Ancona, wo sie sich nach den Abruzzen einschiffen wird. Ihr Bestimmungsort ist Teramo.
Dem „Dirstto“ wird aus Neapel vom 27. August telegra⸗ phirt: In Laureana griff die Nationalgarde eine sechszehn Mann starke Schaar Aufständiger an und töͤdtete alle. Die nach dem Gebiete von Matese abgeschickten Bersaglieri sind mit den Aufstän⸗ dischen zusammengestoßen, haben 10 getödtet und mehrere gefangen genommen. Der Intendant von Sora meldet, daß 200 Aufstän⸗ dische nach der Straße von Velletri abgegangen sind. Die Grenze wird überwacht. Auf mehreren anderen Punkten haben kleine Kämpfe stattgefunden.
Griechenland. Athen, 21. August. Vom. bis 12. d. M. wurden im Unterhause nicht weniger als 36 Gesetzvorschläge ver⸗ handelt und votirt und andere 15 wurden zur Abstimmung vor⸗ bereitet. Herborgehoben zu werden verdient die Verwerfung der bon dem Senate in dem Gesetzvorschlage, betreffend die Lebens⸗ länglichkeit der Richter, angebrachten Modificationen im Unterhause; das Gesetz, betreffend die Ausbeute der Metalle und Mineralien, wobei die Kammer der Abgeordneten, um fremden Kapitalisten zu Unternehmungen Muth zu machen, die Steuer von 10 auf 5 vom Hundert reduzirte; und die Bewilligung einer Theuerungs⸗-Zulage auch für die Minister in ihrer Eigenschaft als Deputirte und zwar rückwirkend auf bier Jahre, wodurch eine Mehrausgabe hon 10, 125 D. erfordert wird. Das Budget für das kommende Jahr 1862 wurde ebenfalls vorgelegt. Die angegebene Summe der Ausgaben beträgt inclusive einer Million, als Rückzahlung an die Schutz⸗ machte bestimmt, nahezu 25 Mill. D., wobei zu bemerken ist, daß die Summe von einer Million für die Schutzmächte zwar alljährlich figurirt, und auch verausgabt wird, nur nicht an die Schutzmächte.
Nußland und Polen. St. Petersburg;, 29. August. Der „Kronstädter Bote“ meldet von dem Strome Ussuri in Sibi— rien, der striegs-Gouverneur des stüstenlandes und Commandeur der sibirischen Flotille, Contre-Admiral à la suite des Kaisers, Kaskiewitsch, sei als erster Bevollmächtigter zur Grenzbestimmung zwischen China und Rußland am 16. Mai in Chabarowka an der Mündung des Ussuri in den Amur eingetroffen. Da er jedoch die chinesischen Bevollmächtigten nicht angetroffen hat, die ihn be⸗ nachrichtigten, daß kein Zweifel hinsichtlich der durch den Lauf des Uffuri bezeichneten Grenzlinie obwalten könne, so müsse mit der Grenz-Demarcation beim See Chanka angefangen werden. Es wird hinzugefügt, Kaskiewitsch sei hierauf nach Nikolajewsk zurück⸗ gekehrt, habe die nöthigen Dispositionen hinsichtlich der Landes— und Flottenverwaltung getroffen und nach Ehabrowka sich begeben,
um zur bestimmten Feit der Zusammenkunft an den See Chanka
zu gelangen. Der Großfürst-General⸗Admiral ist auf der Dampf— Vacht „Tiger“ am 17. in Sebastopol eingetroffen und nach Be⸗ sichtigung der See⸗-Etablissements am 19. nach Orianda abgereist. Der Kalser und die Kaiferin haben sich von Poltawa nach Kre⸗ mentschug begeben. Die Nachrichten über die Reise Ihrer Majestäten reichen bls zum 28. August. (H. B. H)
Schweden und Norwegen. Stockholm, 27. August. Der König hat unmittelbar nach seiner gestern erfolgten Ankunft hierselbst die bisher an seiner Statt fungirende „dazu verordnete Regierung“ aufgelöst und heute dem außerordentlichen Gesandten des Königs von Italien, General Baron Solaroli, eine Audienz ertheilt, in welcher derselbe unserem Könige ein eigenhändiges Schreiben seines Souverains und die Insignien zum Annunciada⸗ Orden überreichte. — Heute ist auch der Herzog von Ostgothland von seiner in Begleitung des Königs unternommenen Reise hierher zurückgekehrt; er wird sich indessen bald mit seinen drei kleinen Söhnen nach Pyrmont zu seiner Gemahlin begeben, die wegen ihres Brustleidens den Winter in Nizza zubringen soll. Amerika. Mexico, 28. Juli. Der belgische Gesandte, Herr Kint, hat einen Handelsvertrag mit Mexico abgeschlossen. — Der Kongreß soll am 31. d. Mts. vertagt werden und am 15ten September wieder zusammenkommen. — Das Kabinet des Praͤsi⸗ denten Juarez ist folgendermaßen zusammengesetzt: Auswärtiges de Zamäcona; Finanzen Balcarcel; Krieg General Zuragoza;
1
Justiz und Inneres Ruiz.