1794
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten.
Diejenigen jungen Leute, welche gar keine Maturitäts-Prü— fung bestanden, beim Besuche einer inlaͤndischen Universität auch nur die Absicht haben, sich eine allgemeine Bildung für die höheren Lebenskreise, oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufs—⸗ fach zu geben, ohne daß sie sich für den eigenklichen gelehrten Staats- oder Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des F§. 36 des Reglements vom 4. Juni 1834 auf hiesiger Universität immatrikulirt werden. Gesuche solcher jungen Leute um Imma— trieulation hierselbst müssen schriftlüch an das unterzeichnete Kuratorium gerichtet werden, und haben die Bittsteller ihrem Ge— suche ein Zeugniß über ihre sittliche Führung, so wie ein solches über die erworbene wissenschaftliche Ausbildung beizulegen. Die Immatriculation erfolgt übrigens immer nur auf die nächsten drei Semester, und wird diese Beschränkung der Immatriculation, so— wohl auf der Matrikel, als auch auf der Erkennungskarte und dem Anmeldebogen, vermerkt. Eine Verlängerung dieser Frist in einzelnen Fällen kann nur ron dem Herrn Minister der geist lichen, Unterrichts; und Medizinal-Angelegenheiten ertheilt werden
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Die Immatriculation für das bevorstehende Winter-Semester
1861 — 62 findet von Dienstag, den 1. Oktober c. an bis acht Tage nach dem 15. Oktober, dem vorschriftsmäßigen Anfange der Vor
lesungen, wöchentlich zweimal, Dienstag und Freitags um 12 Uhr im Senats-Saale Statt.
Behufs derselben haben
1) Die Studirenden, welche von einer anderen Universität kom men, ein vollständiges Abgangszeugniß von dieser Universitaͤt, so wie die Abgangszeugnisse der früher besuchten Universitäten nebst dem Schulzeugnisse,
diejenigen, welche die Studien erst begin insofern sie Inländer sind, ein vorschriftsmäßiges
iß, und falls sie Ausländer sind, einen Paß, oder Legitimations-Papiere vorzulegen.
Inländer,
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2 d 257 259 In Betreff derjen ge Zeugniß
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Finanz⸗Ministerium.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
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Bekanntmachung Von den gegen Kassenanweisungen vom Jahre 1856 umge— tauschten Kassenanweisungen von 1851 sind zufolge der Bestim— mung im §. 4 des Gesetzes vom 7. Mai 1856 (Gesetz⸗Sammlung Seite 334) heute fernerweit 16,009 Stück über 145,321 Thlr. nach Vorschrift des §. 17 des Gesetzes vom 24. Februar 1850 (Gesetz⸗Sammlung Seite 57) im Beisein von Kommissarien der Staatsschulden-sommission und unserer Verwaltung durch Feuer vernichtet worden. Berlin, den 21. September 1861. Verwaltung
Staatsschulden 1. Gamet—
Meinecke
.
Bericht vom 18. d. M. t der Justiz⸗Minister
erstanden, daß diejenigen Friedensrichter des dortigen denen aus Gesundheits-Rücksichten Urlaub zu be die Dauer des ihnen ertheilten Urlaubs ihr Dienst— Gehalt und Emolumenten, mit Ausschluß der Reise der Stellvertreter der Staatskasse oder den Parteien jegenüber zu liquidiren berechtigt ist, unverkürzt fortbeziehen Wird die Stellvertretung eines aus Gesundheits-Rücksichten uurlaubten Friedensrichters einem benachbarten Friedensrichter Letztere, . — e auf Eisenbahnen oder Dampfschiffen zu r , die durch den Allerhöchsten Erlaß vom 10. Juni 1848 festgesetzte Fuhrkosten Entschädigung,
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bei Reisen auf Landwegen dagegen 15 Sgr
dagegen die Stellvertretung durch einen am Oxte beurlaubten Friedensrichters wohnenden anderen Friedensrichte!n
Y 1 . s — 6 . wo 3 9 55690 ihrzunehmen ist, so können diesem selbstverständlich weder Reise—
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Generalm
Ver zeiischnL, i ß der Vorlesungen und praktischen Uebungen, welche im Winter-Semester 186162, vom 14. Oktober d. R an, auf der hiesigen Königlichen Thierarzeneischule ge⸗ halten werden.
1) Der Herr Geheime Medizinal-Rath, Direktor und Professor Dr. med Gurlt, wird täglich von 12 bis 1 Uhr über die Anatomie der Haussäugethiere und Mittwoch, Freitag und Sonnabend von bis 2 Uhr über pathologische Anatomie Vorlesungen halten. Derselbe leitet außerdem die praktischen Uebungen in der Zootomie, welche täglich des Vormittags und mit Ausnahme von Mittwoch und Sonnabend auch des Nachmittags stattfinden. Unter seiner Leitung geschehen die Sectionen der in den Krankenställen gefallenen Thiere,
bei welchen derjenige Lehrer anwesend sein wird, in dessen Kranken—
stalle das Thier gefallen ist. .
Herr Professor Dr. med. H ertwig wird täglich (init Ausnahme
des Honnerstags) von 8 bis 9 Uhr Morgens Und Montag, Freitag
und Sonnabend von 4 bis 5 Uhr Nachmittags über den ersten Theil der Chirurgie, Operationslehre und Geburtshülfe lesen. Außerdem wird derselbe, mit Zuziehung von Eleven der Anstalt erkrankte
Hausthiere (mit Ausnahme der Pferde und Hunde) sowohl in hie⸗
siger Residenz, als im Teltowschen, Niederbarnimschen und Osthavel⸗
saͤndischen Kreise, in den Ställen ihrer Besitzer auf Verlangen thier⸗ ärztlich und ohne Entgelt behandeln.
Herr Professor Dr. philos. Erdmann wird Montag, Dienstag und
Mittwoch von 11 bis 12 Uhr über die Grundlehren der Physik
und Chemie Vorträge und Repetitionen halten, Dienstag, Mittwoch
und Donnerstag von 4 bis 6 Uhr Nachmittags über Chemie unk
Pharmazie lesen und den praktischen Unterricht in der Apotheke der
Schule täglich ertheilen
HS err Lehrer Dr. philos. Spi nola wird täglich von 11 bis 12 Uhr
über den 1. Theil der speziellen Pathologie und Therapie Vorträge
halten. Täglich des Morgens von 19 bis 11 und des Nachmittags on 3 bis 4 Uhr ertheilt derselbe den praktischen Unterricht über die zur Anstalt gebrachten kranken Hunde und kleineren Hausthiere und wird Montags und Donnerstags von 8 bis 10 Uhr die chirur— gischen Operations-Uebungen unter seiner Leitung verrichten lassen ver Vorsteher der Thierarzneischul Schmieden, Herr Brigade⸗Roß Arzt und Lehrer Hoff meister, wird Montag und Freitag Nach
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nittag von 4 bis 5 Uhr über Hufbeschlag Vorkräge halten und die praktischen Uebungen in den Schulschmieden täglich leiten.
Herr VYepartements-Thierarzt und Lehrer Kö hne wird Montags und Freitags Nachmittags von H bis 6 Uhr und Donnerstags Vor— mittags von 8 bis 9 . Vorträge über Enchklovädie D KBeschicht⸗ 2. 498 — 1 Uhr zorträge über Enchllopahiß nba, Rasch .
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Mittwoch, Donnerstag und Freitag von J bis 8 Uhr Morgens übe allgemeine Pathologie und Therapie lesen. Außerdem wird derselbe die prakti Uebungen in den Pferdekrankenställen orm
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