1861 / 243 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1882

Rückgabe der ausgegebenen Zins-Coupons, beziehungsweise dieser Schuld⸗ berschreibung bei der Kreis-Kommunal⸗Kasse in Schlawe, und jwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsenkirten Schuldverschrei⸗ bung sind auch die dazu gehörigen Zins- Coupons der späteren Fällig⸗ keitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins-Coupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückahlungstermine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb vier Jahren nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der allgemeinen Gerichts⸗ ordnung Theil J. Titel 51. §. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Schlawe.

Zins⸗Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zins-Coupons vor Ablauf der vierjährigen Vexjährungsfrist bei der Kreis-Verwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der in nnen durch Vorzeigung der Schuld— verschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vor⸗ gekommenen Zins-Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind die sämmtlichen halbjährigen Zins⸗Coupons für die Zeit von dem ersten Zinszahlungstermine nach Aus— gabe dieser Obligation bis zum 1. Juli 1869 ausgegeben.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen hafte der Kreis mit seinem Vermögen.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Schlawe, den ten (Stempel.) Die ständische Kommission für den Chausseebau

im Schlawer Kreise. . . Anmerkung. Die Unterschriften find eigenhändig zu vollziehen.

Schema zu Zins-Coupons.

Provinz Pommern, Regierungsbezirk Cöslin. Erster (zweiter, dritter 2c. Zins-Coupon

zu der Kreis-Obligation des Schlawer Kreises (II. Emission)

Littr. . über Thaler zu 5 Prozent Zinsen über

Thaler ..... Silbergroschen.

Der Inhaber dieses Zins⸗Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe am „ten ..... 18. . und späterhin die Zinsen der benannten Kreis-Obli⸗ gation für das Halbjahr vom K mit (in Buchstaben) 8 Ybaler Silbergroschen bei der Kreis-Kommunal⸗Kasse zu Schlawe.

(Stempel) Schlawe, den . ten .... ..... . 18..

Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im Schlawer Kreise. . N. N. N. N. Dieser Zins-Coupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht bis zum . erhoben wird. Anmerkung.

Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission können mit Lettern oder Faesimile⸗Stempekn gedruckt werden, doch muß jeder Zinscoupon mit der eigenbändigen Namens-Unterschrift eines Kontrol⸗ beamten dersehen werden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Bekanntmachung vom 5. Oktober 1861 betref— fend die Taxirung der Korrespondenz nach Italien.

Das Porto für die auf dem Wege durch die Schweiz beför— derte Korrespondenz nach und aus Italien, mit Ausnahme der zu Oesterreich gehörigen, so wie der unter Verwaltung der päpstlichen Regierung befindlichen Landestheile, wird von jetzt ab nach folgen— den Sätzen erhoben:

1) für gewöhnliche Briefe deutsches Porto 22 er schweizerisches Porto 2 Sgr. GJ italienisches Porto 15 Sgr. für je 10 Grammes (* Loth); 2) für Sendungen unter Kreuzband deutsches Porto 5 Sgr. schweizerisches Porte 3 Sgr. italienisches Porto Sgr. für je 40 Grammes (2 Loth). Für rekommandirte Briefe kommt das deutsche und das schwei— zerische Porto mit dem einfachen, das italienische Porto dagegen mit dem doppelten Betrage des Porto für gewöhnliche Briefe zur Erhebung. Dem deutschen Porto tritt noch eine Rekommandations—⸗ Gebühr von 2 Sgr. für den Brief hinzu.

Für Briefe mit Waarenproben wird an deutschem und an schweizerischem Porto für je 2 Loth, an italienischem Porto für je 20 Grammes (13, Loth) die einfache Brieftaxe berechnet.

Gewöhnliche Briefe und Briefe mit Waarenproben können frankirt oder unfrankirt abgesandt werden. Rekommandirte Briefe und Sendungen unter Kreuzband unterliegen dem Frankozwange.

Berlin, den 5. Oktober 1861 j ;

für je 1 Loth exkl.

kehrs nach Oesterreich, meisten Fällen mit Zeit und ostenaufwand verbunden war, weg— fallen zu sehen, ist preußischerseits der Kaiserlich österreichischen Regierung eine Vereinbarung dahin vorgeschlagen worden,

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Die Anstellung des Dr. der Theologie und Philosophie Herr— mann Grotemeyer an dem Gymnasium zu Kempen als Ober— lehrer ist genehmigt worden.

An der Realschule zu Siegen ist die Anstellung des Lehrers Vollmer als odentlicher Lehrer genehmigt worden.

. Am Gymnasium zu Colberg ist die Anstellung des Malers Langerbeck als Zeichen- und Schreiblehrer genehmigt worden.

Zu Mitgliedern der Kommissionen zur Abhaltung des Ten. tamen physicum für die Aspiranten des medizinischen Doktor— grades während des Jahres vom 1. Oftober 1861 bis zum 30sten September 1862 sind ernannt: .

l) bei der Universität zu Berlin: für das Fach der Anatomie der Geheime Medizinal-Rath Professor Dr. Reichert, für das Fach der Physiologie der Bois-Reymond, . für das Fach der Physik der Professor Dr. Dove, für das Fach der Chemie der Geheime Ober-Medizinal Rath und Professor Dr. Mitscherlich, 2) bei der Universität zu Bonn: für das Fach der Anatomie: der Professor Dr. Schultze, für das Fach der Physiologie: der Professor Dr. Pflüger, für das Fach der Physik: der Professor Dr. Plütker, für das Fach der Chemie: der Geheime Bergrath und Professor Dr. Bisch of, ; 3) bei der Universität zu Breslau: für das Fach der Anatomie: der Geheime Medizinalrath Professor Dr. Barkow, ; für das Fach der Physiologie: der Heidenhain, für das Fach der Physik: der Professor Dr. Frankenheim, für das Fach der Chemie: der Geheime Regierungsrath Professor Dr. Löwig, 4) bei der Univerfität zu Greifswald: für die Fächer der Anatomie und Physiologie: der Pro— fessor Dr. Budge, für das Fach der Physik: der Professor Dr. von Feilitzsch, fuͤr das Fach der Chemie: der Professor Dr. Limpricht, 5) bei der Universität zu Halle: für die Fächer der Anatomie und Physiologie: der Pro— fessor Dr. Volkmann, . für das Fach der Physik der Professor Or. Knoblauch, für das Fach der Chemie der Professor Dr. Heintz, 6) bei der Universität zu Königsberg: ; für das Fach der Anatomie der Professor Dr. Müller, für das Fach der Physiologie der Professor Dr. von Wittich, für das Fach der Physik der Professor Dr. Moser, für das Fach der Chemie der Professor Dr. Werther.

Professor Dr. du

Professor Dr.

Ministerium des Innern

Cirkular⸗Verfügung vom 3. Oktober 1861 be—

treffend die Aufhebung von Beschränkungen in

den Pässen für preußische Reisende nach Oester— reich.

Nach den Kaiserlich österreichischen Paßgesetzen bedürfen die

von ausländischen Behörden ihren Nationalen zur Reise nach Oester— reich ausgestellten Pässe des Visas einer Kaiserlich österreichischen Gesandtschaft, insoweit nicht ein Uebereinkommen mit der betreffen— den auswärtigen Regierung eine Ausnahme begründet.

Von dem Wunsche geleitet, diese Beschränkung des Reisever— welche für preußische Reisende in den

daß gegenseitig die Reisenden des einen Staates auf Grund ihrer ordnungsmäßigen Pässe im anderen Staate zugelassen wer— den, ohne für dieselben ein gesandtschaftliches Visa zu erfordern, selbst wenn die Reisenden einen Ort, wo eine Gesandtschaft des

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anderen Staates ihren Sitz hat, auf der Reise berührt haben

ollten.

Nach der Mittheilung des stöniglichen Ministeriums der aus— wärtigen Angelegenheiten ist die Kaiserlich österreichische Regierung auf diesen Vorschlag eingegangen und es ist eine Vereinbarung in der gedachten Weise durch Notenwechsel zu Stande gekommen.

Indem ich die Königliche Regierung hiervon zur Nachachtung in Kenntniß fetze, beauftrage ich Sie zugleich, die betreffenden Behörden Ihres Ressorts mit entsprechender Anweisung zu versehen.

Berlin, den 3. Oktober 1861.

Der Minister des Innern. Graf von Schwerin.

An saämmtliche Königliche Regierungen.

Abschrift zur Kenntnißnahme und Beachtung. Berlin, den 3. Oktober 1861.

Der Minister des Innern. Graf von Schwerin.

An Königliche Polizei-⸗Präsidium hierselbst.

Finanz⸗Ministerium.

Der Wirkliche Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath von Wedell, sowie der Geheime Finanz⸗Rath Meinecke sind in ihrer Eigen⸗ schaft als Direktor, beziehentlich als Mitglied der Königlichen Haupt⸗ Verwaltung der Staatsschulden in der öffentlichen Sitzung des stöniglichen Ober-Tribunals vom 23. v. M. nach Maßgabe des 5. 9 des Gesetzes vom 24. Februar 1850 vereidigt worden.

Angekommen: Der General-Major und Inspecteur der

l. Ingenieur-Inspection. von Wasserschleben, aus der Provinz

Pommern.

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober? Ceremonienmeister Stillfried Graf Alcäntara nach Königsberg in Preußen.

Der General-Post-Direktor Schmückert Preußen.

nach der Provinz

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, zu der von des Füͤrsten zu Hohenzollern-⸗Sigmaringen Hoheit beab— sichtigten Verleihung der silbernen Medaille des Fürstlich Hohen⸗ zollernschen Hausordens an den Premier⸗Lieutenant a. D. Wid⸗ mann, stellbertretenden Adjutanten beim Stamm des 3ten Ba⸗ taillons (Siegburg) 2. Rheinischen Landwehr-Regiments Nr. 28, Allerhöchstihre Zustimmung zu ertheilen.

Nicht amtiiches.

Preußen. Stettin, Prinz Adalbert wird hier morgen erwartet.

stadt angelangt. (Osts. Ztg.)

Danzig, 8. Oktober. Die Korvette „Amazone“ ist gestern

vom Jahdebusen in den Hafen von Neufahrwasser eingekommen

und sofort zum Zweck der Kompletirung ihrer Ausrüstung für die

fernerweite einjährige Indienststellungs⸗Periode nach der König— lichen Werft heraufgegangen. Das Schiff hat schweres Wetter überstanden und einen 131 ö Böte eingebüßt. Die Kompletirung der Ausrüstung für die gleich—

falls in Dienst verbleibende Brigg „Hela“ ging gestern per Eisen⸗

bahn nach Bremerhaven ab. (Danz. W)

Hessen. Kassel, 7. Oktober. Se. K! Kurftrst hat den biesseitigen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister an den Höfen zu Berlin, Dresden und Hannover, Gebeimenrath Wilkens von Hohenau, auf dessen Nachsuchen in den Ruhestand versetzt. . .

Darm stadt, 5. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Groß⸗ herzog hat gestern Vormittag den Großherzoglich Badischen außerorbentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am hiesigen Hofe, Kammerherrn und wirklichen Geheimen Ratb Frei⸗ herrn von Marschall-Bieberstein in besonderer Audienz

8. Oktober. Se. Königl. Hoheit Heute ist hier der stöniglich preußische Post⸗Dampfer „Preußischer Adler“ von Fron—

Theil seines Schanzkleides, so wie zwei

Königliche Hoheit der

empfangen und aus dessen Händen das die Abberufung desselben betreffende Schreiben Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden entgegengenommen. (Darmst. 3). .

Schwarzburg. Sondershausen, 7. Oktober. Gemäß amtlicher Publication wird der Landtag des Fürstenthums den 25. November zusammenberufen. Der Staatsminister von Els⸗ ner wird sich demnächst im Auftrage sowohl unseres Durchlauch— tigsten Fürsten, als auch Sr. Durchlaucht des Fürsten von Schwarz⸗ burg-Rudolstadt zu den Krönungs⸗Feierlichkeiten nach Königsberg begeben, um Sr. Majestät dem König von Preußen die Gratu— lationsschreiben der beiden Fürsten zu überreichen. (L. 3.)

Großbritannien und Irland. London, 7. Oktober. Der Earl of Clarendon, der, wie schon gemeldet, Ihre Maje⸗ stät als außerordentlicher Gesandter bei der Krönung des Königs von Preußen vertreten und morgen die Reise nach Berlin antreten soll, wird, wie der „Observer“ mittheilt, folgende Begleitung mit— nehmen: Mr. W. Villiers Listẽ't vom auswärtigen Amt; Mr. Cornell Stepney, ebenfalls vom auswärtigen Amte; Lord Schom⸗ berg Kerr, Attaché der britischen Gesandtschaft in Frankfurt, und die Garde⸗Offiziere Lord Dangan und Lord Hinchinbrook.

In Balmoral wird nächstens ein Geheimrath stattfinden,

wum das bis zum 22sten d prorogirte Parlament weiter zu prorogiren.

Alle Minister sind von London abwesend.

Das Handelsamt hat die „Great Ships Company“ die über den Unfall des „Great Eastern“ nur eine kurze Anzeige einge— reicht hat, zur Einsendung eines amtlichen und genauen Berichtes aufiordern lassen. Die amtliche Untersuchung wird, wie es jetzt heißt, ergeben, daß die Beschädigungen, die das große Schiff er— litten hat, viel bedeutender sind, als sie anfangs schienen. Man veranschlagt die Kosten der nothwendigsten Reparaturen auf wenig⸗ stens 10,000 Pfd. ö

Am Sonnabend Nachmittags um 4 Uhr ward die Abstimmung für die Lord⸗Mahors-Wahl geschlossen. Die meisten Stimmen, nämlich 1623, erhielt der bisherige Lord⸗Mayor Herr Cubitt. Bann folgten Sir P. Laurie mit 1148, Sir H. Muggeridbge mit 561 Stimmen. . .

Frankreich. Paris, 7. Oktober. Ein kaiserliches Tekret vom 22. September verfügt, daß mit der Verbesserung des Fahr—⸗ wassers der Boutonne (Nebenfluß der Charente im Deux⸗Sebres⸗ Departement) vorgegangen und die auf 31000 Fr. veranschlagten Kosten bis zum Betrage von 279,900 Fr. dem Staate zur Last ge⸗ schrieben werden sollen. . .

In dem gestern erwähnten Rundschreiben des Ministers des Innern ist eine den Präfekten ertheilte Weisung nicht ohne Be— deutung, nämlich daß das Repartitions⸗Tableau den resp. General⸗ räthen in der nächsten Session vorgelegt werden soll, da es eben sowohl „eine Sicherung als eine Pflicht der Verwaltung sei, sich auf die eben so lohale als einsichtige Mitwirkung dieser Versamm⸗ lungen zu stützen, welche die Auslese des Landes in sich schließ en.“

Das Sisécle veröffentlicht ein Schreiben des Herrn Hubaine, Privat-Secretair des Prinzen Napoleon, worin im Ramen des Prinzen die Erklärung abgegeben wird, daß derselbe nunmehr die früher von ihm angenommene Fstandidatur für die Großmeister⸗ würde des Großen Orients ablehne. Wie bereits gemeldet, die Großmeisterwahl von dem Prinzen Murat auf den 14. Oktobe ausgeschrieben. . ;

Sämmtliche franzoͤsische Husaren⸗ und Chasseur⸗Regimenter et⸗ halten jetzt arabische Pferde aus Algerien. Die mit dem Regi⸗

nente der Garde-Chasseurs angestellten Versuche haben fich voll⸗

kommen bewährt. U ; J .

Die Ausgaben für den Kultus haben sich in Frankreich seit der Reffauration bedeutend vermehrt. 1818 betrugen sie 21 Mil— lionen, 1847 39 Millionen, und für 1862 sind sie auf 19,819, 936 Fr. veranschlagt. In Frankreich wird jede Religion geduldet, aber nur drei werden vom Staate besoldet: die katholische, die brotestantische und die israelitische (letztere erst seit 1831). Der katholische Kultus zählt 81 Prälaten; 16 Erzbischöfe, von denen jeder Woh Fr. derjenige von Paris aber 50, 000 Fr, empfängt, und 65 Bischofe mit einem Gehalt von 15,900 Fr. Sechs dieser Prälaten erhalten auf Grund ihrer Kardinalswürde eine jährliche Zulage von 10,9090 Frs, und da dieselben dem Gesetz zufolge gleichzeitig Sengtoren sind, so empfangen sie außerdem noch 30, 000 Frs. für diese Würde. Die Kapitel und der Gemeinde Klerus besteben aus 1.8 Genre Vikaren, mit 2500 4500 Frs. Gehalt; 669 Kanonieis, mit 1609 bis 2460 Frs; 3426 Pfarrern, mit 1200 1660 Frs und e ** Pfarrverwesern, mit 909 1200 Frs. Gehalt. Die Ge Ausgaben für den katholischen Kultus belaufen sck an 7 * lionen; für den protestantischen Kultus auf 1498, 136 Fs. De ifrgelitische Kultus umfaßt 10 Groß⸗Rabbinate (35066 660. rs) 5I Rabbinate (600 1560 Frs), und 62 Vorsängerstellen G6 bis 29000 Frs.)

Compiegne, 8. Preuß en sind heute Mittag 123 1

Oktober. Se.

Kaiser begleitete Se. Majestät bis

war ein sehr herzlicher.