1900
Schloß⸗Hauptmann von Roeder, Graf von Pfeil⸗Pleischwitz, Freiherr Hugo von Zedlitz-⸗Neukirch-Tiefhart⸗— manns dorf, Graf von der Schulenburg⸗-⸗Rengerslage, Graf von Pückler⸗Ober⸗Weistritz, von Gutzmerow⸗-Groß⸗Leuthen und Freiherr Cuno von Zedlitz-Neukirch Kauffungen,
zu bewirken.
Nieder⸗
. .
Während des Eintritts Ihrer Majesräten wird von dem chor der Psalm 100 angestimmt.
Hierauf folgt die Liturgie, die Krönungspredigt, das allgemeine Gebet und der Segen.
Es beginnt die Krönungsfeier. — Der Domchor singt: „Du Hirte Israels 2c.“ Der Consecrator (Ober⸗onsistorialrath, Hof⸗ prediger Dr. Snethlage) hält das Krönungsgebet.
Während der Domchor das »Domine salvum fac Regem« anstimmt, begeben sick, unter Vortritt des Ober⸗Ceremonienmeisters und des Ober⸗Hof⸗ und Haus⸗Marschalls, die Würdenträger, welche die Reichsinsignien tragen, zum Altare und legen Krone, Zepter und Reichsapfel auf denselben nieder.
Der Ober-Burggraf mit dem Reichsschwert und der Kanzler mit dem Reichs-Insiegel treten auf die linke Seite des Altars, die übrigen Würdenträger kehren auf ihre Plätze zurück.
8. 18. —
Sobald das „Momine salvum fac Regem-“ beendet ist, er— beben Seine Majestät der König Allerhöchstsich unter dem Schall der Pauken und Trompeten und begeben Sich, unter Vor— tritt des Oberst-Marschalls und gefolgt von Seiner Königlichen Hobeit dem Kronprinzen, Höchstwelcher rechts vom Altare Seinen Platz nimmt, von dem Reichs-Paniere, welches sich auf derselben Seite des Altares aufstellt, von dem Oberst-Kämmerer, dem Oberst⸗-Truchsessen, dem Oberst-Schenken und dem Minister des Königlichen Hauses, dem General- und dem Flügel-Adjutanten vom Dienst, bis an die Stufen des Altares, um dort (während die Mußik schweigt) Ihr stilles Gebet zu verrichten.
Sodann geruhen Allerhöchstdieselben Ihrem Oberst-Kämmerer einen Wink zu ertheilen, welcher Allerhöchstihnen, unter Assistenz des Oberst-Truchsessen und des Oberst-Schenken, die Kette und den Rittermantel des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler abnehmen und den Krönungsmantel umlegen helfen wird.
Der Krönungsmantel wird dem Oberst-Kämmerer von dem Grand maitre de la Garderobe dargereicht. Der Rittermantel Seiner Majestät des Königs wird auf das Kissen gelegt, auf welchem der Grand maitre de la Garderobe den Krönungsmantel getragen hatte.
Seine Majestät der König geben hierauf Allerböchstihrem ersten General-Adjutanten, welcher den den Rittermantel niederlegt.
Seine Majestät ersteigen die Stufen des Altars, nehmen die Krone Allerbochstihres Königreichs von Gottes-Tisch und setzen Allerhöchstsich dieselbe auf das Haupt.
In diesem Augenblick werden auf ein gegebenes Zeichen
en geläutet, im Königsgarten die Geschütze gelöoͤst und
en im Schloßhofe machen (ohne das Spiel zu rühren)
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den Helm sel
ben auf
gleicher Weise ergreifen Seine Majestät der König
Zepter, den Reichsapfel und, nachdem Allerhöchstsie den letz—
en wieder auf den Altar gelegt haben, auch das Reichsschwert.
ih dieser Handlungen halt der consecrirende Geistliche die Weibgebete.
Majestät geben hierauf das Schwert an den Ober—
; der Oberst-⸗Kämmerer und die ihm assistirenden
ifen die Schleppe des Königlichen Man—
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Kissen nieder, und der consecrirende Geistliche spricht den Segg über die Majestäten.
Unterdessen rühren die Truppen das Spiel zum Gebet, uw der Ober-Prediger des 1. Armee-Corps, Konsistorialrath Dy Kaehler, spricht, in der Mitte des Krönungsweges, das Krönungs gebet. —
Unter Orgelspiel begeben Seine Majestät der König und demnächst Ihre Majestät die Königin Allerhöchstsich nach Ihren Thronsesseln zurück.
Die Schleppe des Krönungsmantels Ihrer Majestät der Königin wird von den Palast- und Hofdamen, daß äußerste Ende derselben von der Ober-Hofmeisterin getragen.
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Unter fortgesetztem Orgelspiel werden die drei auf dem Altare liegenden Kissen von den betreffenden Würdenträgern wieder auf— genommen, und gleichzeitig, kehren der Ober-Burggraf mit dem Reichsschwert und der Kanzler mit dem Reichsinsiegel zu den Plätzen zurück, welche sie vor Beginn der Krönungsfeierlichkeit in der Kirche eingenommen hatten. ö
§. 16.
Der Conseecrator tritt wieder zum Altare und intonirt das Te
Deum 8 17
Während Seine Majestät der König und demnächst Ihre Majestät die Königin Sich erheben, um im feierlichen Zuge nach dem Schlosse zurückzukehren, stimmt der Domchor den Psalm 21. an. t
Bis an das Portal der Kirche werden Ihre Mazjestäten in gleicher Weise, wie beim Eintritt in dieselbe, von der Geistlichkeit geleitet.
Bei dem Heraustreten Ihrer Majestäten aus der Kirche
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machen die Truppen die Honneurs und rühren das Spiel so lange, bis Seine Majestät der König die zweite Wendung des Krönungsweges erreicht haben, worauf der Krönungsmarsch von Neuem beginnt und so lange gespielt wird, wie Ihre Majestäten sichtbar sind.
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§ 18. An der großen Freitreppe angelangt, scheiden von dem 3uge Seiner Majestät des Königs aus: ö die Herolde, die Pagen, die Königlichen Kammerjunker und die Königlichen Kammerherren, welche auf der Freitreppe, Spalier bildend, so lange steher bis der Zug Seiner Majestät des Königs und auch der Majestät der Königin im Schlosse angelangt ist. Die Generalität, die Hofstaaten und Adjutanten Ihrer König⸗
ihren
lichen Hoheiten der Prinzen des Königlichen Hauses nehmen Platz auf der Tribüne, rechts vom Throne ein.
Die Tribüne links ist vorzugsweise zur Aufnahme der Krönungs— botschafter und der in besonderer Mission erschienenen Personen, der Wirklichen Geheimen Räthe und Civil-Ober-Beamten bestimmt.
zeine Majestät der
begeben Allerhöchstsich nach
Thronsaal. Beim Eintritt in denselben stellen Throne gegenüber
Links vom Throne nehmen die Staats-⸗Minister, der Geheime Kabinetsrath und die Ober-Präsidenten, rechts Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen des Königlichen Hauses, die Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler, die General- und die Flügel Adjutanten Seiner Majestät des Königs ihren Platz. Die Hofchargen stellen sich vor die Erbämter dem Throne gegenüber, um sogleich wieder vortreten zu können.
Diejenigen Herren, welche die Reichs-Insignien tragen, treten
Rechten und Linken an die untersten Stufen des Thrones.
Zobald Seine Majestät der König den Thron bestiegen haben, stellt sich der -Feldmarschall mit dem Reichspanier auf die mittelste Stufe vom Throne links, etwas rückwärts.
Seine Körggliche Hoheit der Kronprinz stehen mittelsten Stufe rechts vom Thronsessel.
Die Herolde des Hoben Ordens vom Schwarzen Adler treten an die nach dem Vorzimmer führende Eingangsthür.
§. 20 tachdem Seine Majestät der König den Befehl zur Ein— ig der katholischen Geistlichkeit zu ertheilen geruht haben wer—
ber-Ceremonienmeister die Thür nach dem Vorzim— mer öffnen geleitet dieselbe in den Thronsaal.
Nach gehaltener Anrede wird sie durch einen als Ceremonien— meister fungirenden Königlichen Kammerherrn in die links vor dem Throne errichtete Schranke auf dem Schloßhofe geführt.
Es erfolgt hierauf in gleicher Weise der feierliche Empfang der ehemaligen reichsständischen Fürsten und Grafen, welche eben— falls durch einen Königlichen Kammerherrn in die Tribüne auf dem Schloßhofe hinabgeleitet werden.
Erbämter dem
General
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führun den, läßt
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21.
Inzwischen sind die zur ze i gafeier Entbotenen, so wie die verschledenen anderen Kategorien der dazu Eingeladenen, aus der Schloßkirche durch die zu ihrem Empfange bestellten Marschãͤlle in die an der Freitreppe rechts und links vom Throne errichteten Schranken geleitet worden.
§. 22
Wenn solchergestalt Alles geordnet ist, macht der Minister des Innern hiervon Seiner Majestät dem Könige Meldung. Allerböchstdieselben begeben Sich hierauf im Zuge, und zwar wiederum unter Vortragung der Reichsinsignien, durch die rothen Kammern nach der Throntribüne.
Seine Königliche Hoheit der Kronprinz tritt an die oberste Stufe des Throns, auf die rechte Seite. .
Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen des Kö niglichen Haufes stellen sich rechts von Seiner Majestät.
Die Träger der Reichs-Insignien treten wiederum zur Rechten und Linken des Thrones. ;
Die Staats-Minister nehmen ihre Stellung linls vom Throne, zunächst der Minister des Innern links vor den Reichs⸗Insignien, neben ihm links steht der Unter-Staats-Sekretair seines Ressorts.
Rechts vom Throne und hinter Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzen des Königlichen Hauses nehmen die Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler, der Hofstaat, die General- und die Flügel-Adjutanten und der Geheime Kabinetsrath Platz.
Die Erbämter treten auf die Stufen der Freitreppe, je zwei auf eine, zur Rechten und zur Linken des Geländers, und zwar auf den Platz, den die Pagen, welche jetzt an den Fuß der Freitreppe zurückweichen, bis dahin besetzt hatten (vergl. §. 18) ö §. 23.
Ihre Majestät die Königin in Beglei⸗
der
Gleichzeitig sind ö, tung Ihrer Königlichen Hoheiten der Kronprinzessin und Prinzessinnen des Königlichen Hauses sammt den an— wesenden Höchsten Gästen und Allerhöchst- und Höchstderen Ge— folge ans Fenster getreten, um von dort aus der Feierlichkeit bei⸗ zuwohnen. .
§. 24. .
Die Ansprachen, welche seitens der zur Krönungsfeier Ent⸗ botenen zur Beglückwünschung Seiner Majestät des Königs an Allerhöchstdieselben gerichtet werden, halten die Redner auf dem Podest der Freitreppe vor dem Throne. Nachdem Seine Majestät der König diese Ansprachen entgegengenommen haben, erfolgt durch den Minister des Innern nach Allerhöchster Bestim⸗ mung die Bekanntmachung der Standeserhöhungen und sonstigen Allerhöchsten Gnadenbezeigungen. .
Hierauf ruft der zu Pferde auf Reichs-Herold:
dem Schloßhofe haltende
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Es lebe der König Wilhelm!
und Trompetenschall erfolgenden Seitens aller Anwesenden e Salve gegeben.
Musikchören
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während der unter Pauken⸗
wird von Zum Lied:
Schlusse wird von „Nun danket alle Gott“ von allen Anwesenden gesungen; gleichzeitig werden 101 Kanonen— schüsse abgefeuert.
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Seine Majestät der König und Ihre Majestät die Königin begeben Allerhöchstsich hierauf in Ihre Gemächer zurück, womit die Feierlichkeit schließt.
56 .
Die Aufsicht über die Beobachtung der in diesem Programme vorgeschriebenen Ordnung ist von Seiner Majestät dem Kö— nige dem Ober-Ceremonienmeister Stillfried Grafen Alcaà nt ara und dem Sber-Hof- und Hausmarschall Grafen von Pückler übertragen worden.
Berlin, den 6. Oktober 1861
Auf Seiner Königlichen Majestät Allergnädigsten
Der Minister des Innern. Graf von Schwerin.
Die Herren Mitglieder des Herrenhauses und des Hauses der Abgeordneten und die Krönungszeugen aus den Provinzen werden ersucht, die für sie bestimmten Programme zur Krönungsfeier und die Eintrittskarten zur Schloßkirche bei ihrem Eintreffen in Königs⸗— berg bei den Büreau⸗Vorstehern der beiden Häuser des Landtags, und zwar die Mitglieder des Herrenhauses und die von den Pro vinzial-Landtagen gewählten Zeugen bei dem Geheimen Regie rungs-Rath Dr. Metzel, Burglirchenplatz Nr. 3, die Mitglieder
des Hauses der Abgeordneten und die Zeugen aus den Hoben⸗ pollerschen Landen bei dem Geheimen Kanzlei⸗Rath Bleich, Münz⸗ firaße Nr. 6, in Empfang nehmen zu wollen.
Berlin, den 10. Oktober 1861.
Der Minister des Innern. Graf von Schwerin.
Alle diejenigen bei Hofe vorgestellten Personen, welche an den aus Veranlassung der Krönung Sr. Majestät des Königs (zu Königsberg und zu Berling stattsindenden Festlichkeiten Theil zu nehmen wünschen, haben sich, und zwar die Herren bei dem Oberst⸗Kämmerer Sr. Majestät des Königs, die Damen hingegen nur bei der Oberhofmeisterin Ihrer Majestät der Königin zu melden, ferner Behufs der Anfertigung korrekter Einladungslisten ihren Namen
unter Angabe der Wohnung in das zu diesem Zwecke in Königsberg und in Berlin beim Königlichen Hofmarschall- Amte ausliegende Meldebuch ein⸗ tragen und dabei bemerken zu lassen, ob sie mit Ge⸗ mahlin oder resp. mit Töchtern zu erscheinen beab⸗ sichtigen. Zu der an. ABten in Königsberg und am Zz3zsten in Berlin stattfindenden großen Edsur sind alle bei Hofe vorgestellten Personen ohne weitere besondere Einladung durch diese Ansage zu erschei⸗ nen aufgefordert.
Berlin, den B. Oktober 1861.
Der Ober⸗Ceremonienmeister: Stillfried Graf Alcantara. Ober⸗Hof⸗ und Haus⸗Marschall:
Der 8. Graf Pückler.
Die inländischen Herrschaften, vormal. Reichsunmittelbare und landessässige Fürften, General- und Flügel⸗Adjutanten, Ober⸗Hof⸗ und Hofchargen, die den Extrazug nach Königsberg am 15. früh benutzen wollen, werden ergebenst ersucht, bis zum 14. d. M. Nach⸗ mittags 5 Uhr im Königlichen Hofmarschall-Amte anzeigen zu wollen, ob Sie, event. mit wieviel Dienerschaft am Zuge Theil nehmen wollen, da eine gewisse Anzahl der Plätze nicht überschritten werden darf, ohne die Schnelligkeit des Zuges zu bee nträchtigen.
Oktober 1861.
Berlin, den g.
Der Hofmarschall Graf von Puckler.
Finanz⸗Ministerium.
Anweisung vom 30. führung der auf die die Gewerbesteuer⸗ Gesetzes tungen des
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stimmungen des
Nach S§. 4. des Gesetzes vom 19. Juli
bilden die Steuerpflichtigen, welche zur Kl
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umfaßt. egen obwaltender wesentli
gierungsbezirk ; abrie
schiedenheiten in Beziehung auf der Regierungsbezirk in zwei Königlicher Verordnung zerlegt J.), für jetzt ist jedoch z geschritten der, die größte Anzahl der in aussichtlich umfassenden Regierungsl orterungen anzunehmen ist, daß deren bezirke einer möglichst gleichmäßigen ch sein würde. Es bewendet demn ĩ l, daß der Steuerbezirk der rungsbezirk umfaßt und alle anlagenden Steuerpflichtigen Anzabl der II. Nach dem Gesetze