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bis 1000 Fres. (26653 Thlr.) oder einen Theil von 10090 Fres. 50 Centimes (4 Sgr.) Diese Tarifsätze werden erhoben: A. Fur die preußische Beförderungsstrecke und zwar für Sendungen aus der Rheinprovinz und aus Westphalen mit dem einfachen Betrage, aus den Provinzen Sachsen, Brandenburg, Schlesien, Pom⸗ mern (exkl. des Regierungs-Bezirks Cöslin) . mit dem doppelten Betrage, aus den Provinzen Preußen und Posen und dem Regierungs— Bezirk Cöslin mit dem dreifachen Betrage; B. 9 die belgische Beförderungsstrecke mit dem einfachen etrage; C. für die Beförderungsstrecke in Frankreich und zwar für Sendungen 1) nach Paris mit dem 13fachen Betrage, 2J nach den übrigen genannten Orten in Frankreich mit dem einfachen Betrage.
Außerdem werden für jede Sendung nach Paris und den übrigen genannten Orten in Frankreich 50 Centimes Bestellgeld berechnet.
Für Sendungen aus Preußen nach Großbritannien, welche auf dem Wege über Ostende befördert werden, kommen die preu— ßischen und belgischen Transportkosten ebenfalls nach dem vorste— henden Tarife zur Erhebung.
Die Postanstalten werden dem Publikum auf Verlangen über die Versendung von Päckereien nach den gedachten Ländern bereit⸗ willig jede weiter erforderliche Auskunft ertheilen.
Berlin, den 21. September 1861.
General-⸗Post⸗Amt. Schmückert.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Am Gymnasium zu Insterburg ist die Anstellung des . C. H. Lange als Oberlehrer genehmigt worden.
Die Berufung des Adjunkten Oscar Meyer zum ordent— lichen Lehrer und die des Follaborators Martin Stier, seith er am Gymnasium zu Greiffenberg, zum Kollaborator am Gymnasium zu Neu⸗Ruppin ist genehmigt worden.
Die Anstellung der Schulamts-andidaten Dr. Pöppel⸗ mann und Contzen bei der Realschule zu Cöln als ordentliche Lehrer ist genehmigt worden.
Bekanntmachung. 1) Die Sammlungen der Königlichen Museen, nämlich: die Gemälde⸗-Galerie, die Skulpturen-Galerie, das Antiquarium, im vorderen Museengebäude, die Sammlung der Gyps⸗-Abguͤsse, die historische Sammlung der neueren Zeit und der Modelle von Bauwerken, Denkmälern u. s. w., die Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalters und der neueren Zeit, die Sammlung für Völke kunde, die Sammlung der nordischen Alterthümer, die Sammlung der ägyptischen Alterthümer . im neuen Museengebäude sind für den Besuch des Publikums geoͤffnet: Sonnabends und Montags, in den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr; Sonntags von 12 bis 2 Uhr.
2) Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen während der bezeichneten Stunden der Eintritt, und zwar durch den Haupt-Eingang des vorderen Mu seums von der großen Freitreppe aus, ohne Weiteres gestattet. Doch werden Kinder unter zehn Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung aͤlterer Personen zugelassen.
3) Mittwochs, Donnerstags und Freitags ist der Besuch bet genannten Sammlungen ausschließlich denjenigen Ein⸗
heimischen und Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Studien irgend einer Ark benutzen wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt dazu während der unter 1) angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Copir-Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange ausgelegte Buch geflattet. Der Eingang findet an diesen Tagen durch die Thür des neuen Museums unter dem Uebergangs— bau statt.
) Die Sammlung der Handzeichnungen, Minia—⸗ turen und Kunstdrucke im neuen Museen-Gebäude ist für den Besuch des Publikums nur am Sonntage von 12 bis 2 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen, also am. Mon— tag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabend ist der Besuch diefer Abtheilung ausschließlich denjenigen Einhei⸗ mischen und Fremden vorbehalten, welche dieselbe zu Studien be— nutzen wollen. 2
5) Am Dienstag jeder Woche, so wie an den kirch⸗ lichen Feiertagen, nämltch an beiden Festtagen des Oster-, Pfingst⸗ und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Charfreitage, Bußtage und Himmelfahrtstage find die Königlichen Museen geschlossen.
6) Den Galerie⸗Dienern, Portiers 2c. ist untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen.
Berlin, den 1. Oktober 1861.
Der General-Direktor der Königlichen Museen. v. Olfers.
Zusti Ministe rium.
Der Rechtsanwalt und Notar Szuman zu Wreschen ist in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Samter, mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst, versetzt worden.
Abgereist: Se. Excellenz der Staats- und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Graf von Bern storff, nach Kö— nigsberg in Pr.
Der Direktor im Ministerium des Königlichen Hauses, Wirk— liche Geheime Ober-Finanz-⸗Rath von Obstfelder nach Königs⸗— berg i. Pr.
Der Praͤsident der Seehandlung Camphausen nach Königs— berg in Pr.
v icht amtliches.
Preußen. Königsberg, 14. Oktober. Seine Majestät der König und Ihre Majestät die Königin waren in der eine halbe Meile von der Stadt entfernten Hartung'schen Besitzung Schönbusch abgestlegen und daselbst von Deputationen der Stadt— behörden erwartet worden.
Wenige Minuten vor 12 Uhr waxen Ihre Maje stäten kurz vor der Stadt eingetroffen, und daselbst von Ihren König— lichen Hoheiten dem Kronprinzen und den Prinzen des König— lichen Hauses, dem Ober-Präsidenten der Provinz, dem Ober⸗ Bürgermeister und einer Deputation des Magistrats und der Stadtverordneten empfangen worden. Der Zug bewegte sich in der vorgeschriebenen Ordnung. Seine Majestäͤt der König waren zu Pferde, umgeben von dem Kronprinzen und den Prinzen des Königlichen Hauses. Ihre Majestät die Königin, in einem Hermelin-Mantel und weißen Hut, fuhren in einem mit acht Rappen bespannten Gala⸗Wagen. Ein tausendstimmiger Hurrah— ruf, der Donner der Geschütze und das Läuten aller Glocken ver— kündeten den Einzug Ihrer Majestäten durch das. Brandenburger Thor, wo unter der errichteten Ehrenpforte die Begrüßung stattfand.
Durch die Spaliere der Gilden und Innungen bewegle sich der Zug unter nicht enden wollendem Hurrahruf der Volksmenge, welche die Straßen und Plätze bedeckte, zum Königlichen Schlosse. Alle Häuser, an denen der Königliche Zug vorüber kam, waren reich geschmückt und bis zum Dache hinauf mit Zuschauern besetzt, die durch unaufhörliches Schwenken mit Tüchern Und durch Huxrrah— rufen dem Königspaare ihr Willkommen entgegentrugen. Auf dem Pregel, nahe der grünen Brücke, befanden sich zahllose beflaggte Schiffe, deren Masten und Ragen bis in die Spitzen hinauf von Turnern besetzt waren? Am Schlosse angekommen, wurden Ihre Majestäten von Ihrer Königlichen Hoheit der Kronpxinzessin und den Pxinzessinnen des Königlichen Hauses, dem Offizier-Corps, den Civilbehörden und der Geistlichkeit empfangen.
Der Himmel, der während des ganzen Vormittags bedeckt war, erglänzte beim Einzuge im hellsten Sonnenscheine. Der Zuzug von Fremden ist ein immenser; man schätzt die aus der Provinz allein auf zehn Tausend. = 4. Oktober, Nachmittags 3 Uhr 30 Minuten. So
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eben, nach dem glänzenden Einzuge haben Seine Majestät die Mi⸗ litär- und Civilbehörden empfangen. Hierbei sprach der König seinen Dank und sein Vertrauen auf das fernere Gedeihen aller vaterländischen Interessen, unter Mitwirkung aller Stände, in warmen Worten aus.
— Ueber den vorstehend gemeldeten Empfang der Behörden und Körperschaften ist noch mitzutheilen, daß Se. Majestät der König, Ibre Majestät die Königin am Arm führend, in den Sälen des Königlichen Schlosses erschienen, woselbst die Militair- und Civil-Behörden, die Geistlichkeit beider Konfessionen, Vertreter der Kunst und Wissenschaft, so wie Rittergutsbesitzer aus der Provinz Preußen, verfammelt waren. Se. Majestät geruhten an jede Körperfchaft Sich mit huldvollen Wor— ten zu wenden, in welchen der König zunaͤchst die ernsten Empfindun— gen hervorhob, welche Sein Herz bei dieser Veranlassung er— füllten und dann auf die hohe bedeutungsvolle Feier der bevor— stehenden Krönung hinwies, für welche Er der allgemeinen theil⸗ nehmenden Gesinnung des ganzen Landes gewiß sei Andeutend, welche schwere Zeiten einst Sein hochseliger Vater und Bruder hier in dieser Provinz und in dieser Stadt erlebte, sprach der König die zuversichtliche Hoffnung aus, daß so auch jetzt in guten wie in bösen Tagen jeder in seinem Stande die altbewährte Opferwillig— feit aufs neue bethätigen werde. Se. Majestät seien überzeugt, daß, wenn man in dleser bedeutungsvollen Zeit Ihm folge und Seiner Führung vertraue, das wahre Wohl des Vaterlandes ge⸗
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wahrt werde, welches der gegenwärtige, von Gott so reich gesegnete Friede fördere.
Düsseldorf, 14. Oktober. Se. Durchlaucht der Erbprinz und Ihre Königliche Hoheit die Erbprinzessin von Hohen— zollern-Sigmaringen werden dem Vernehmen nach diese Woche noch hier verweilen und sich am Sonnabend, den 19. d, erst nach Berlin begeben. (Düss. Ztg.)
Oldenburg, 12. Oktober. Am 22. 8. M. tritt hier die siebente ordentliche Landes synode zusammen und wird im Auftrage des Großherzogs vom Minister v. Rössing er— öffnet werden. Dieselbe besteht aus 12 weltlichen, 17 geistlichen und 5 auf Vorschlag des Ober-Kirchenraths vom Großherzog er⸗ nannten Mitgliedern. Die beiden ersteren Klassen werden von den Kreissynoden gewählt. Die Hauptsachen, welche zur Verhandlung kommen, werden sein: eine Ordnung der Nebengottesdienste; ein Gesetz Über gänzliche Aufhebung der Vorschriften wegen der Ver⸗ löbnisse; ein Gesetz über Emeritirung eines Pfarrers und das Gnadenjahr; das Abkommen mit, dem Staate über die der Kirche zu zahlende Aversionalsumme; die Voranschläge für die nächste dreijährige Synodelperiode. Vielleicht witd noch ein schon häufig in Äuregung gekommenes Gesetz an die Synode gelangen, welches die Aufbringung der Kirchensteuern regelt und dem dieserhalb zur Zeit bestehenden Provisorium ein Ende macht. (Weser⸗3tg.)
Mecklenburg. Schwerin, 12. Oktober. Die Anträge der Regierung für den am 15. November in Sternberg zu er⸗ öffnenden Landtag sind folgende: J. Die ordinaire Landescontri⸗ bution. II. Die Bedürfnisse der allgemeinen Landes⸗Rezepturkasse. III. Definitive Feststellung der im Steuer⸗ und Zollwesen vorzu⸗ nehmenden Reformen. IV. Modlfieation der für die mecklenbur— gische Ostbahn gemachten Bewilligungen zu Gunsten einer von Güstrow bis Neubrandenburg zu erbauenden Eisenbahn. V. Be— rathung über den Gesetzentwurf wegen Einführung eines allgemei⸗ nen dentschen Handelsgesetzbuches und die zur Publication desselben zu erlassende Verordnung
Sachsen. Meiningen, 12. Oktober. Heute Vormittags bald nache9 Uhr wurde die Erbprinzeß zu Sachsen⸗Meiningen von einem Prinzen rasch und glücklich entbunden. Die hohe Wöch⸗ nerin und der neugeborne Prinz befinden sich wohl. (C. 3.
Bayern. München, 12. Oktober. Ta Lie beiden Kam⸗ mern bis zum 18. Oktober ihre noch immer umfangreiche Arbeit nicht erledigen können, so ist, wie man hört, ein weiterer Verlän— gerungs⸗Termin bis zum 4. Nobember vom Gesammtministerium beantragt. Heute ist der apostolische Nuntius Msgr. Chigi von hier abgereiff, um sich vorerst nach Rom und dann an seine Be— stimmung nach Paris zu begeben.
Ein? am 9. Oktober erschienene Nummer des Gesetzblattes enthält das Gesetz über die provbisorische Forterhebung der Steuern bis zum 31. Dezember d. J.
Oesterreich. Triest, 14. Oktober. Der fällige Lloyd— dampfer ist mit der Ueberlandpost aus Alexandrien eingetroffen.
Schweiz. Bern, 12. Oktober. Gestern hat der Bundes Rath seine Antwort-Note an die französische Regierung auf deren Reclamhtion in Sachen des Grenzkonfliktes von Villelegrand berathen und genehmigt. Zugleich wurde beschlossen, nichts über den Inhalt der Rote zu publiziren, bis dieselbe an ihrem Ziele angelangt sei; dann aber soll die ganze diplomatische Korxespondenz über diefe Angelegenheit im Bundesblatte bekannt gemächt werden,
damit die öffentliche Meinung Gelegenheit habe, ihr Schiedsrichter— Amt zu üben. (Köln. Ztg.)
Frankreich. Paris, 13. Oktober. Der „Moniteur, et— klãrt in seinem Bülletin heute den in der juͤngst erschienenen Bro— schüre: „Kaiset Napoleon und König Wilhelm“ mitgetheilten „an—
eblichen Brief des Kaisers an den König bon Preußen für boll⸗
ändig erfunden“.
In der Akademie der schönen Künste verlas gestern bei Her Preis vertheilung der Sekretair Halevy eine kurze Abhandlung über Leben und Werke Simart's (geb. 27. Jüni 13806, gest. 260. Mai 1857), welche der „Moniteur“ heute mittheilt.
Der schweizer Bundesrath hat sich ganz und gar auf die Seite des genfer Cantonalraths gestellt und die französischen An⸗ sprüche in der Angelegenheit von Villelegrand abgewiesen. Genf besteht darauf, daß seine Angehörigen für den von den Savoyarden verübten Unfug entschädigt werden.
. Die Adresse, welche der hiesige deutsche Hülfsberein an den König von Pteußen gerichtet und in Compiégne hat überreichen lassen, wird von der „Pariser Reihe ß, mitgetheilt. Der Fönig von Preußen hat dem deutschen Hülfsverin ein Geschenk von drei⸗ tausend Franken übermitteln lassen.
In Habre ist die Anhäufung des Getreides so groß, daß die gewöhnlichen Transportmittel nicht hinreichen und der Handels— stand sich an das Militair-Kommando wenden mußte, um von ihm das fehlende Material zu erhalten.
Italien. Turin, 11. Oktober. Das Sekretariat der Abgeordnetenkammer hat den vom Finanzminister vorgelegten Gesetz⸗ vorschlag vertheilt, der sich auf verschiedene Taxen bezieht, welche die Regierung für Ertheilung gewisser Begünstigungen zu erheben gedenkt. Unter Anderem finden sich darin folgende Taxen bei Ver⸗— leihung von Adelstiteln angeführt; für den Titel eines Principe 50, 006 L., eines Duca A0, 000 L., eines Marchese 30,000 L., eines Conte 20,000 v., eines Visconte 15,000 L, eines Barons 19,990 L. Wer seinen Namen aͤndern will, zahlt 200 L.; für die Ertheilung eines adeligen Wappens sind 500 L. zu entrichten u. dgl.
— 13. Oktober. Graf Borromeo tritt morgen aus dem General? Sekretariat des Ministeriums des Innern zurück; Ritter Bianchi ist zum Kabinets-Chef desselben Ministeriums und zum Direktor der Personal-Abtheilung ernannt.
General della Marmora übernimmt den Oberbefehl über die sämmtlichen Streitkräfte in den Südprovinzen. Die Vollmach— ten, welche General Alphons della Marmora in Neapel erhält, werden laut der „Italie“ dieselben sein, die ihm gegenwärtig in den lombardischen Provinzen zustehen. Die Civil-Verwaltung wird von Gouverneuren der einzelnen Provinzen geleitet werden. Die Handelskammer von Neapel hat dem General Eialdini, dem Wieder⸗ hersteller der Sicherheit des Eigenthums im Lande, einen Ehren⸗ säbel angeboten. Die Dekrete über die neue Verwaltungs-Orga⸗ nifation im Ministerium des Innern wurden am 13. Oktober vom Könige in Turin unterzeichnet; die Veröffentlichung derselben wird zum 15. Oktober erwartet.
Aus Rom, 10. Oktober, wird telegraphisch gemeldet: „In Folge eines vom Papste ertheilten Befehles, die anonyme Flug⸗ schrift:»⸗Pro caussa italica« einem Urtheile zu unterziehen, hat der Präfekt der Index⸗Congregation, Monsignor Alfieri, dieselbe der Prüfung der zu diesem Zwecke ernannten achtzehn Konsultatoren unterbreitet. Die Befragten haben die AÄnficht ausgesprochen, die Flugschrift verstoße gegen die Lehre der Kirche. Pater Passaglia schickte hierauf an Mgr. Alfieri die schriftliche Erklärung, daß er der Verfasser der Flugschtift »Pro caussa jtalica« sei, Und ersuchte den Präfekten der Index-Congregation, unter Berufung auf die Bulle Benedict's XIV., daß ihm gestattet werde, seine Schtift vor den Konsultatoren zu vertheidigen. Die Congregation der Kardinale, welche hierauf gewählt wurde, um über das von den Konsultatoren gesprochene Urtheil zu berathen, hat die Vettheidigung dem Pater Passaglia abgeschlagen und durch ein Dekret die Schrift desselben auf den Index gesetzt. ö
Türkei. Kus K onstantinopel, g. Oktober, meldet das Reu⸗ tersche Büreau: „Die Konferenzen über die Dongauftürsten⸗ thümer sind fuspendirt; man will neue Jnstructionen von den resp. Regierungen einholen. Der setbische Geschäftsttäger ist ab⸗W gereist, die Untethandlungen sind erfolglos geblieben, Omer Pascha hat Verstärkung erhalten. Mehemet Ali Pascha, heißt es, ist de⸗ sinitiv zum Serctskler und sein Sohn Ethem zum Kapudan Pascha ernantt. Kyprisli Pascha ist bereits nach Adrianoßpel auf seinen Posten abgegangen.“ .
Rußland und Polen. St. Petersburg, 11. Oktober. Mit Bezug auf den (schon gemeldeten) Tod des Kaisers von China theilt das „Journal de St. Petersbourg“ Folgendes mit: „Nach. richten aus Peking vom 24. August kündigen den Tod des Kaiser— an. Am Morgen dieses Tages hatten zwei in der Zeitung von Peking veröffentlichte Dekrete von seinem letzten Willen Kunde ge geben. Durch has erste ernannte er seinen ältesten Sohn zum Erben des himmlischen Reiches und durch das zweite setzte er dem selben einen Rath von acht Mitgliedern zur Seite, bestehend aus