1861 / 251 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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. . 1946 . . . Al 66 ster Erlaß vom 18. September 1861 ha5. 7095. 7240. 7946. 8769. S983. 9288. g806. 10,607. w roßk zg eng Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ehr end die Modifizirung der durch den Aller— 19.97 103813. 11.3210. 11,566. 12, 172. 12369. 13 336. Dem Portier Henckel vom Schlosse Bellevue bei Berlin das h . Erlaß vom 2. Juli 1859 hinsichtlich der 13,621. 13,708. 14, 362. 14 499. 14,559. 14, 629

* eilegen, während Wir die bisher e 34 z ; . n. beilegen, wäh Wir die bisherige erste Klasse als solche unver Adgemeine Chrenzeschen; und . . 4 Von Eit BR ä 509 Thin: Immobiliar-Feuer-Versicherung ausgesprochenen t. 229 435. 1087. 1259. 1268. 1394 2095. 2355. 2628. 2681 8

andert beibehalten. Die Insignien des Großkreuzes bestehen: . 1) in einem weißemaillirten, goldeingefaßten, achtspitzigen Kreuze, Dem Eisenbähn⸗Direktor Hermann Henoch zu Berlin den Be k der Pri Feuer-Versich ; K 543 6 44 3 4 ; Lharakter als Geheimer K sssions-Rath; so wie ö schränkung der Privat- Feuer-Versicherungs— 2907. 3296. 3543. 3709. 3792. 3882. 1361. 5162. 5388. welches mit einem kreisrunden Medaillon belegt ist und in Eharakter als Geheimer Kommissions-Rath; so wie Gesellschaften und deren Agenturen 5534. 5738. 6073. 6262. 6575. 5687. 7011. 7795. 7820 K ; . ; . . Oe ͤ ö ö ö 6699 C. dessen Ecken vier goldene, roth emaillirte, goldbewehrte, Dem Kreisgerichts-Secretair Liedtke zu Lyck bei seiner Ver— . on ir, ,, , g 3 1. 7795 mit einem Kurhut bedeckte Adler erscheinen, deren ausge- setzung in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei-Rath zu sözen Kerl de . gem sh Kung d. R T7. A64. 657. 950. 1249. 1530. 1644 2013. 2283 S. 5 9 / Ro 9yiehbf 8 2 9reG 5 9 18 7 * 1 D 8 9 2 9 ) * 2 **. 9 V. Fe, ü 189. Seo. breitete Flügel mit goldenen Kleestängeln besteckt sind. Die verleihen. 0 n , ger a ,,. nch in in e ij 2575. 2753. 2999. 4553. A579. 4623. N67. 4917. 5146 3 j m 2 5 ne 3X 18 . , 6 V « VM. C60 . ö * 6. 2 3 4 ö . Vorder-Seite des Medaillons zeigt auf Goldgrund in er— 6am? 39 li 1 39 *r 9 , . 6 33h hir ich inn . ö 53311. 5436. 6121. 6286. 6527 . ö vom ? z es, . ) der . . . 64 habener Arbeit Unsern Königlichen Namenszug lein verschlun— ö ö . ö (Gesetz⸗-Sammlung S. . i c, 6 Von den Steuer— Kredit⸗ Kassen-Scheinen genes W und R), eingefaßt von einem blau emaillirten Allerhöchster Erlaß vom 4. September 1861 be— mobiliar⸗Feuerversicherung ausgesprochene Beschränkung der Prihat— ö . dem Jahre 1836 . 9 . ) ö. w ö. ges dk ; ! . ) ; . 29 . 6 5 . ( 5 ö. Tei . 8. Ses 4 c 9 c t nr f J ( . e SSO. goldumsäumten Schriftringe, worauf in Goldschrift die De— treffend die Verleihung der fis kalischen Vorrechte Feuerverficherungs.⸗Gesellschaften und deren Agenturen in Fortfall Von Lit th Toölr:

. 57 s. J ; I nne soll, sobald in den Einrichtungen der öffentlichen Feuer . vise steht ĩ . 98 o B c ö 3 . J 8 w 5 14 14 dor 5 me 1. 1D 1111 l ( z 10 j 7590 ) ur n. n. ö U nter altur 9d I e meln sozietäten d ie jenige n Aen derungen getroffe in sind, w elche durch den L559. ö 895. j 19. . . »sincere et constanter.« E h 4 Us fee bon der Saarbrück Hom bur ger tan y] Me etre der Gebäud ewersichexun 49 bedingt werden. Der Mi—⸗ ö l G dn h, , w 9 )

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w Med j J straße bei St. Johann über Brebach, Güdingen ister des Innern hat diesen Zeitpunkt für den Bezirk einer . ö 3 cksei es 6d I 8 ö de d e ö 2 . . g ( 11 . . . Die Rückseit tedaillons ist golden und enthält inner⸗ und Fechingen bis zur bayerischen Grenze in der öffentlichen Sozietät besonders i , und durch die Amtsblätte halb eines, zur r Haͤlft te von einem Lorbeer-, zur Hälfte von ö

1 111 21 * J . 2 . 8 1 2 4r9* D 4 21 . 14 Rich 1 6 ke ch . . J r. betreffe nden Reg sierungsbezirke bekannt zu machen. einem Eichenzweige gebildeten, goldenen Kranzes, in goldener Richtung a 66 schringen, im Kreise Saarbrücke Dieser Er laß bunch bie i . n lun

Schrift das Datum der Stiftung: Regierung s-Bezirk Trier. ;

44 6 ö . . 9 ichen Kammer⸗Kr de Sten Oktobe 866i *: „den 18ten Oktober 1861 z . Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vo JJ . c Ich h Meinen Erlaß vom heutigen Tage der in einem goldenen achtspitzigen Sterne, in dessen Mitte auf Bau einer Gemeinde- Chaussee von der Saarbrück⸗- Homburger a, e 1862 6 . * 6 ; 2 r ö. 288 . s . . 2 A* ö. 466 9 2 ( f * 3 ) 2 X In e 862 7 589 61 6 h eißemaillirtem Grunde der mit dem Kurhute bedeckte, mit Stagtsstraße bei St. Johann über Brebach, Güdingen und Fechin— , , ,, Kleestängeln besteckte Brandenburgische Rothe At dler erscheint, gen bis zur bayerischen Grenze in der Richtung auf Eschringen . . ‚. = nan n, vor verzeichneten verloosten 2 h x ; bon luer swald von der Hehdt von WB atow Sraͤ Zahlung ausgesetzten Schen auf fordert,

welcher in der rechten Klaue ein goldenes Zepter, in der im Kreise Saarbrücken, Regierungs-Bezirk Trier, genehmigt habe

linken ein blankes Schwert mit goldenem Griffe hält, und dessen Brust in einem nm. Schilde das aufrecht stehende goldene Zepter zeigt. Der Adler ist von einem blau email— lirten, goldum säumten Sc n ftringe umgeben, worauf in Gold schrift die Ordens⸗Devise steht;

in einer theils von kreisrunden Medaillons, theils von Krän— zen gebildeten, im Ganzen „aus 25 Gliedern enn en , goldenen Kette. Die Medaillons, welche mit der

Krone bedeckt sind, bestehen aus einem blau em a

umsäͤumten flachen Ringe, auf welchem in G

Devise

berleihe Ich hierdurch den Gemeinden St. Johann, Brebach und Fechingen das Ezpropriationsrecht für die zu dieser Chaussee

forderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausse ebau⸗ und , ,,, . nach Maß gabe der für die Et gata dhgu tern. b estehenden Vorschriften in Be zug auf diese Straße. Zugleich will Ich den genan Gemeinden gegen Ulebernahmẽ der künftigen chausseemäßigen haltung der Straße das Recht zur Erhebung des . nach den Bestim . des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in bemselben ent halt enen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen

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der . den verzins⸗ Ins mit dem Eintritt wo die Verzinsung der jetzt gezogenen ine aufhört, bei der hiesigen Regierungs— em e nh zu erheben.

Praästdent

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; die Erhebung betreffenden in Vorschriften, wie diese Be— J stimmungen auf den Staats-Chausseen von in, . and werden, hierdurch been. Auch sollen die dem Chausseegeld Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen , . . e ee e , nnn, fein nn,, . schon oben beschriebene Brandenbingische Rothe Adler eben— der Ehausseepolizei⸗Vergehen auf die gedachte Straße zur An— . i, . setzung, ohne Andere in der Anwendung sein schönster Schmi genommen

falls à jour, jedoch ohne Zepter und Schwert. Die ö wennn ,,, ma , Gimhens

sind golden und zur Hälfte von einem Torbeer. d . 2 mung

don einem e ichenzweige gebildet. Ueber denselben liegt in affen hen fn giß gun mne,

Form eines Andreas-Kreuzes ein goldenes Zepter und ein Ostende, den 4. September 1861.

goldenes Schwert. An dem mittelsten Gliede der Kette, Wilhelm.

einem der mit Unserem Königlichen Namenszuge bersehenen

Medaillons, ist das unter 1 beschriebene Großkreuz des Rothen von der Heydt Für den Finanz⸗Minister

Adler⸗Ordens befestigt. Graf bon Schweri

Die Kette des Ordens behalten Wir Uns vor in besonderen Fällen zu verleihen. Dieselbe wird nur bei feierlichen Veranlassun gen angelegt. ö aber wird das Ordenskreuz von allen Rit— tern an einem 4 Zoll breiten gewässerten, orangefarbenen, an jeder Seite mit 261 weißen Streifen versehenen weißgeränderten

Bande über der linken Schulter nach der rechten Hüfte getragen. ö .

Der Ordens-Stern wird, gleich dem der ersten Klasse des Allerhöchster Erlaß vom 18. September Ordens, auf der linken Brust k betreffend die Verleihung der Befugniß zur Erhe Da nach dem Zusatz zu §. 25 der Statuten des Schwarzen bung des Chausseegeldes auf ver 8er nr

Adler ⸗⸗Ordens vom Jahre 1848, unter Bezugnahme auf ; 9a . . die . Urkunde des Brandenburg schen Rothen Adler— Ordens vom 12. Juni 1792, jeder Ritter des Schwarzen Adler— Auf Ihren Bericht vom 8. , d h,

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steht. Abwechselnd erscheint innerhalb dieses Ringes entweder Unser Königlicher Namenszug jour in Gold, oder der

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An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanzminister.

Hille nach Eickhorst den Kreis Minden ehungssaal w . machen folgende Vestimmunge Berlin, den 18. Ottober 186 l) Die Cavalier⸗Brücke wird Ordens, wenn er nicht schon zuvor den Rothen Adler-Orden er⸗ dem Kreise Minden gegen Uebernahme der chausseemäßigen Unter halten hat, mit dem Schwarzen Adler-Orden zugleich Ritter des haltung der Straße von Hille nach Ent ort die Befugniß zur Rothen Adler-Ordens wird, so soll auch in Zukunft jeder Ritter Erhebung des Chausseegeldes auf dieser Straße nach den Vestim des ersteren Ordens berechtigt sein, das hierdurch gestiftete Groß- mungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausse kreuz des Rothen Adler-Srdens am Bande desselben statt des geld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Be— Rothen Adler-Ordens Erster Klasse um den Hals zu tragen. stimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen, die Die Abzeichen des Rothen Adler-Ordens, als Sichenlgub Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie dlese Be— und Schwerter, gehen in den vor igeschriebenen Fallen auch auf das stimmungen auf den Staats Chausseen von Ihnen angewandt Großkreuz desselben über. Wer den eth gn Adler-Orden ar werden. Auch sollen die dem E Chausseegeld Tarife vom Klasse in Brillanten besitzt, trägt nur das Kreuz desselben bei Ver- 29. Februar 1840 e m,, Hin e, wegen der Chaussee— Bei der heute allhier stattgefundenen Verloosung der im Jahre leihung des Großkreuzes, am Halse. Polizei⸗ Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen 1764 so wie der, anstatt der früheren unverwechselten und unver Urkundlich unter Unserer A llerhöchstei igenhändigen Unterschrif . gegewärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffent⸗ loosbaren Steuerscheine in ö ahre 1836 aus zgefer tigten Steuer

lichen Kenntniß zu bringen. Die e o redit-Kassen-Scheine, si folgende Nummern Realisirunag an, , ,,, w ,, und beigedrucktem Königlichen Insiegel. g chiog 6. g folgt zurück. dit-Kassen-Scheine, sind folgende Nummern, deren Realisirung u nach der Fran

R s 7917 * 44 * Illumination

ing er l er Chaussee den 18. September 1861. n Oster-Termine 1862 erfolgen wird, gezogen worden: a en, zis 3 Ihr e, , bon Nien Gegeben Koͤnigsberg, den 18. Ottober 1861. Wilhel : von en Steuer-Kredit⸗Kassen-Scheinen aus werden. Die Beamten der Niederschlesisch

. n im, 764 bahn sind mit der Kontrolle über die Ausführung (L. S.) MWilh wn von der Heydt Für den Finanz⸗Minister. Von Lit. A. à 1000 Thlr.: ordnung beauftragt. : Graf von Schwerin Nr. 2 792. 1147. 1386 1511. 1569. 1752 1809. 1842. 1843. 9) Sobald der Festzu

. ö 2573. 2654. 29409. 3395. 3634. 3790. 4283. 4376. 4401. solches, so wie auch von Auerswald. von der Heydt. bon Patow. An , 2D. 3853. 3634. 3939. . *

2 * . . . ; 577 5779.ů 5795 5862. 6163 6180. 6340. q lch 9 eschlossen Graf Pückler. ven Bethmann-Hollweg. zen Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbetten . Graf vo8n Schwerin. von Bern a r und den Finanz⸗Minister.