ö
de, , , en,
2082
Auf der Rückseite der letzteren wird das gegenwärtige Privi⸗ legium abgedruckt. 2
Die Prioritäts⸗Obligationen werden mit vier Prozent jährlich verzinst und die Zinsen in halbjährigen Terminen, am 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres in Köln und Berlin, so wie in denjenigen Städten, welche etwa sonst noch von der Direktion der Köln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft bestimmt werden, bezahlt.
Zinsen von Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung inner⸗ halb vier Jahren von dem in den betreffenden Coupons bestimmten Zahlungstage ab nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft.
ö 2
ö Die Inhaber der Prioritäts-Obligationen sind auf Höhe der in denselben verschriebenen ftapitalbeträge und der dafür nach §. 2 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Cöln-Mindener Eisenbahn— Gesellschaft, und steht ihnen auf die Eisenbahnstrecken von Deutz bis Gießen und von Betzdorf bis Siegen, sowie auf die Nhein—
brücke sammt Zubehör, insbesondere aber auch auf den Reinertrag
aller dieser Bauanlagen vor allen Prioritäts- und sonstigen Gläubigern, sowie vor den Inhabern der Stamm -Aktien und der zu denselben gehörigen Zinscoupons und Dividendenscheine in gleichem Range mit den Inhabern der auf Grund des Privilegiums vom 26. Juli 1855 (Gesetz⸗Samml. S. 569) emittirten Prioritäts⸗Obligationen im Betrage von Zwanzig Millionen Thalern ein unbedingtes Vorzugs— recht zu. Das Unterpfand auf die feste Rheinbrücke und deren Intraden erlischt jedoch, sobald der Staat in Gemäßheit der F§. 18 und 19 des zwischen ihm und der Cöln-Mindener Eisen⸗ bahn-Gesellschaft unterm 22. Juni 1854 abgeschlossenen Vertrages (Ges.„Samml. für 1855, S. 237 ff.) durch Amortisation eines dem Anlage-Kapital der Brücke entsprechenden Theiles dieser Anleihe das Eigenthum der Brücke erworben hat.
Insoweit nicht der Staat vermöge der auf Grund des Ge— setzes vom 18. April 1855 (Gefetz Sammlung S. 235) der Cöln— Mindener Eisenbahn-Gesellschaft geleisteten Garantie für die Zinsen der auf Grund dieses Privilegiums emtttirten Obligationen auf— kommen muß, haben fie auch vor den Inhabern der Stamm-AUctien und der zu denselben gehörigen Zinscoupons und Dividendenscheine in Ansehung alles übrigen Gesellschaftsvermögens und dessen Er— träge das Vorzugsrecht.
Dagegen bleibt in Betreff des letzteren den in Gemäßheit der Privilegien vom 8. Oktober 1847, 309. März 1849, 14. Februar
1853, 1. September 1853 und 12. April 1858 emittirten gi, 345
Stück Prioritäts-Obligationen im Gesammtbetrage von 18,274,500 /
Thalern nebst Zinsen das Vorzugsrecht vor den auf Grund des gegenwärtigen Privilegiums zu emittirenden Prioritäts⸗Obligationen nebst Zinsen ausdrücklich gesichert.
Eine weitere Vermehrung des Gesellschafts⸗-Kapitals durch Emission von Actien oder Prioritäts-Obligationen darf nur dann erfolgen, wenn den auf Grund des gegenwärtigen Privilegiums emittirten, so wie auf Grund des Pribilegiums vom 26. Juli 1855 noch weiter zu emittirenden Prioritäts-Obligation IV. Emission Littr. B. nebst Zinsen das Vorzugsrecht ausdrücklich eingeräumt und sicher— gestellt ist.
Eine Veräußerung der zum Bahnkörper und zu den Bahn⸗— höfen erforderlichen, der Gesellschaft gehörenden Grundstücke ist unstatthaft, so lange die Prioritäts-Obligationen der gegenwärtigen Emission nicht eingelöst sind.
Diese Veräußerungs-Beschränkung bezieht sich jedoch nicht auf
die außerhalb der Babn und der Bahnhöfe befindlichen Grund⸗ stücke, auch nicht auf solche, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an den Staat oder an Gemeinden zu öffentlichen Zwecken abge— treten werden möchten.
§. 4.
Rücksichtlich der Amortisation und üündigung der Prioritäts— Obligationen, so wie des Verfahrens behufs der Nichtigkeits - Er⸗ klärung angeblich vernichteter oder verloren gegangener Prioritäts— Obligationen und rücksichtlich der öffentlichen Bekanntmachungen gelten dieselben Bestimmungen, welche in den §§. 4 bis inkl. 160 des vorerwähnten Privilegiums vom 26. Juli 1855 getroffen sind, jedoch mit der Maßgabe, daß
a) die Kündigung der Prioritäts-Obligationen seitens der Cöln⸗
Mindener Eisenbahn-Gesellschaft nicht vor dem 1. April 1866
geschehen darf und
die Verbindlichkeit der Eisenbahn⸗Gesellschaft zur Verzinsung
einer ausgeloosten Prioritäͤts-Obligation mit dem 31. März
des auf die Ausloosung folgenden Jahres erlischt, wenn die
Ausloosung selbst im Ausloosungsjahre öffentlich bekannt ge—
macht worden ist.
§. 5. Die Inhaber der Prioritäͤts-Obligationen find nicht befugt, die Zahlung der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders, als nach Maßgabe der im 5. 4 getroffenen Bestimmungen zu fordern,
wenn ein Zahlungs-Termin länger als drei Monate richtigt blesßt; ute wenn der Transportbetrieb auf der Eisenbahn sechs Monate ganz aufhört; wenn gegen die Eisenbahn-0Gesellschaft Schulden halber Er cution durch Pfändung oder Subhastation vollstreckt wird** wenn die im S§. 4 festgesetzte Amortisation nicht innegehalte wird. , In den Fällen von a bis inkl. C bedarf es einer Kündigungs frist nicht, sondern das Kapital kann von dem Tage ab, r . einer dieser Fälle eintritt, zurückgeferdert werden, und zwar: zu a) bis zur Zahlung des betreffenden Zins-Coupons, zu b) bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transport. betriebes, . zu ce) bis zur Aufhebung der Execution. ö In dem sub d gedachten Falle ist jedoch eine dreimonatliche Kündigungsfrist zu beobachten; auch kann der Inhaber einer n ritäts-Obligation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb irn Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zahlun . »Amortisations-Quantums hätte stattfinden sollen. Jö . Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherr liche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Un. serem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch an. den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigum eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder Rech ten Dritter zu präjudiziren . . Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Gesetz-Sammlunag bekannt zu machen. ; . Gegeben Berlin, den 28. Oktober 1861.
—
langer als
em
Wilhelm. .
von Patow.
Prioritäts⸗Obligation . der Cöln⸗-⸗Mindener Eisenbahn-Gesellschaft Nr. . über 500 Thaler Preuß. Courant IV. Emission Lit. B. Inhaber dieser Obligation hat einen An tbeil von Fünfhundert Thalern an dem in Gemäßheit Allerhöchster Genehmigung und nach den Bestimmungen des umstehenden Pri bilegiums emittirten Kapitale von 6,500,000 Thalern Prioritäts Obligationen der CEoöͤln Mindener Eisenbahn Gesellschaft. Cöln, den Die Direction. (Facsimile der Unter schrift zweier Diree—⸗ tions⸗Mitglieder.
Der Spezial⸗Direktor. (Facsimile der Unter schrift.)
Ausgefertigt. (Unterschrift.)
B.
2 Cöln⸗Mindener Eisenbahn⸗Gesellschaft. Anweisung zu der Prioritäts⸗-Obligation (IV. Emission Lit. B.) Nr. über 500 Thaler.
Inhaber empfängt a,, gegen diese Anweisung
; (Kehrseite.) gemäß §. 1 des Privilegiums an den durch oͤffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen die zweite Serie der Zins-Coupons zur vorbezeich neten Prioritäts⸗-Obligation. ᷓ .
Cöln, den Die Direction. (Facsimile der Unterschrift zweier Directions⸗Mitglieder.)
. Ausgefertigt. (Facsimile (Stempel) der Unter⸗ schrift des Hauptkassirers.)
ausgenommen:
Cöln⸗Mindener Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
IV. Emission Lit. B. Zins⸗Coupon
zu der Prioritäts⸗Obligation
JV. Emission Lit. B. 1 2.
bis Ft. Mär Kü ⸗·.. Zehn Thaler Preuß. Courant. Göln, den 1. Oktober 1861. Die Direction. (Faesimile der Unterschrift
(Facsimile
Unterschrift
des Haupt⸗ kassirers.)
Inhaber empfängt am 1. April 185. gegen diesen Coupon an den dlanmäßig bezeichneten Zahlstellen bie Zinfen vom 1. Oktober 18.
Ausgefertigt.
(Stempel) der
(Kehrseite.
10 Thaler Preuß. Courant
zinsen von Prioritäts⸗-Obligationen, ; innerhalb vier Jahren von dem in den betreffen den Coupons bestimmten Zabltage ab nicht geschehen ist, verfallen
deren Erhebung zum Vortheil der Gesellschaft.
(Datum der Zinszahlung.)
Finanz⸗Ministerium.
Bei der heute fortgesetzten Ziehung der
Königlicher Klassen Lotterie
12 .
257391. 28,608 und 90,951.
Rr. 22,767. 65,111 und 89,694.
53 Gewinne zu 1000
*r. 11,170 HR. 32F. 2223. 26.956. 26,976. 29, 890.
—i y
Thlr
1.
—
* — * 4 . e — * 19 32 163. 35,641. 69, . ES, ( 68. 9
19 660. 49777. 51,317. 53,506.
„0409. 15297. 3
fielen 3 Gewinne zu 5000
3 Gewinne zu 2000 fielen auf Nr. 4368.
17 723 ( oo.
0004. 30,128. 14,958. 16654. 17, 579.
— 22
96, / GG.
58 779. 60,726. 61. 661 66 075. 69,226.
9G d *
—— DF
2895 . 2 . — 9 96 — 26 924. 77362. 83,861. 84915. 85,301. 86 684. 1 D*. 64 C.
91.140. 91,824 und 92, 216 50 Gewinne zu 500 T! 5476. 6427. 9191. 9422. 1
.
30 189. 30,740. 31,325. 35,114.
50 748. 52,208.
65.087. 65.770.
, n hn.
90,971. 91,959. 75 Gewinne
99 37799. 1
3. 29. 184.
32.663. 35,014. 35, 646.
835. 37.418. 40, 249. 41 56, 814. 56,9 57
.
948.
55 —
ö 126. 58,33 .
‚2l 6.
7. 84,379. S6, 068.
ind 95 909
, *
1102. 20890. 12,641. 3899. 30 086. 31,665. 38,459. 39,803.
12. 1401. 12.572 22,246. 23, 140. 2.
—— W —
1600
1 1 — 4 — = 1 — 1 2 — 9 9 16 730. 48,883. 50,719. 50.913. 53,616. 558,82 8.
—— — .
56,063. 91
65.748. 66.693. 68,500. 70.361
.
3
58, 597. 58 805. 59.502. 62.269.
. ͤ — 12 . 1 1.894. 72, 479.
77119. S4, 529. 84, 959. 86, 062. 87 295. 87, 650
3 * 2 2 2 ö O A — * 4 195 91458. 91,626. 93, 130. 93,577 und 94, 241
Berlin, Kön li ch e
22
Dem Komponisten
Aug ust
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- un Pt́eedizinal⸗AQAngelegenheiten.
Schaeffer
t „Musikdirektor“ verliehen worden.
Berlin, 7. November,
gnädigst
— geruͤht: Dem Ehef
S
Genekal-Lieutenant Freiherrn v
Anlegung des von d
ihm verlfehenen Militair-Großkreuzes des Her.
js ö 5. 2 3119 nischen Hausordens zu ertheilen.
Bekannt machung.
in dem Königlichen Klinikum, wärtige Winter-Semester am ten d. M. ö chirurgische oder augenärztliche ö täglich Mittags von 13 Uhr melden.
Die chirurgische Klinik Nr. 6, wird für das gegen öffnet.
e d
on Moltke, die Erlaubni
Kranke, zu deren Heilung
nothwendig ist, können sich daselbst
Bedürftige Kranke erhalten außer ͤ in dringender Krank
Die AÄnmeldung zur Aufnahme in der Änstalt wohnenden Assistenz⸗
men. Diejenigen Kranke,!
wollen, haben sich zuvor bei dem Unterzeichneten
Privatkranke können gegen Bezahl
aufgenommen
freier Behandlung auch freie Arzenei. heiksfälle wird von den Aerzten zu jeder Zeit entgegengenom⸗ velche eine unentgeltliche Kufnahme nachsuchen . chriftlich zu melden. ung der reglementsmäßigen Kurkosten werden, soweit die Räumlichkeit es gestattet.
Berlin, den 1. November 1861. Dr. B. Langenbeck,
Geheimer Medizinal-Rath und Professor,
Klinikums,
Sommerstraße Nr.
zoglich sachsen⸗e
n.
d
hierselbst ist das
. Majestät der König haben Aller— es General-Stabes der Armee,
ß zur es Herzogs von Sachsen— Coburg-Gotha Hoheit ür-Grof rnesti⸗
Ziegelstraße M. er⸗
Direktor des Königlichen
Nicht amt lich es.
Sachsen. Weimar, 6. November. Die Nachricht aus Meiningen in Nr. 265), daß der Staatsminister a. D. v. Harbou in die Dienste des Fürsten von Reuß⸗-Greiz treten werde, dürfte auf einem Mißverständniß beruhen. Die „Weim. Itg.“ erfährt auf glaubhafte Weise, daß Minister von Geldern in Gera die wiederholt erbetene Entlassung mit Rücksicht auf seine geschwächte Gesundheit von Neuem erbeten hat und daß Herr v. Harbou als sein Nachfolger genannt wird.
Altenburg, 5. November. Das letzterschienene Gesetzes⸗ blatt entbält ein Patent, mit welchem das noch mit dem vorigen Landtage berathene, wegen einiger, von der Landschaft beschlossener Modifikationen des ursprunglichen Entwurfes, aber bisher von dem Gouvernement beanstandete Gesetz über einige Verhältnisse des Civilstaatsdienstes nunmehr doch mit Gesetzeskraft verkündet wird. Das Gesetz enthält außer Bestimmungen über die Modali⸗ täten der Anstellung, die Rechte und Pflichten der Staatsdiener im Allgemeinen und namentlich auch detaillirte Bestimmungen über das Disciplinarverfahren und die dabei anzuwenden den Mittel, so wie über die Pensionirung nes Staatsdienzrs und die dabei hin⸗ sichtlich des Anspruchs auf Pensionirung, Höhe der Pension u. s. w. einzuhaltenden Normen. Der Betrag der Pension steigt nach dem Gesetze in allmälig sich erhöhenden Sätzen bis zum erfüllten 14sten Dienstjabre von 25— 80 pCt. der Besoldung; vom erfüllten 50sten Dienstjahre an kaun sie nach landesberrlichem Ermessen bis 109 Ct. erbsht werden. Ver höchste Satz einer jährlichen Pension ist
uf 2000 Thlr. normirt. k .
Frankfurt a. M., 5. Nobember. Der Königlich preußische Bundestagsgesandte, Herr von Usedom, ist heute Vormittag von Berlin wieder hier eingetroffen. (Fr. 34
Großbritannien und Irland. London, 5. November. Der Großfürst Constantin begiebt sich, wie verlautet, in Folge⸗ ihm aus Petersburg zugekommenen Depeschen, direkt (über Rotter—
dam) nach Rußland. . . Den Bemühungen Lord William Hays, dermaligen Civil. eommissairs von Kaschmir, ist es gelungen, das Tagebuch des auf seiner Entdeckungsreise im Innern Asiens nahe bei Kashgar in der Mitte des Monats August 1856 von einem dortigen räuberischen Häuptling ermordeten Adolf Schlagintweit aufzufinden. ö Frankreich. Paris, 5. November. Der Moniteur bringt heute die amtliche Bestätigung von der am 31. Oktober zu London erfolgten Unterzeichnung der Uebereinkunft zwischen Frank— reich, England und Spanien, worin dieselben erklären, „daß sie zu⸗ sammentreten zum Zwecke gemeinschaftlichen Vorgehens, um von Mexiko die Genugthuung zu erlangen, die es ihren Beschwerden schuldig ist.“ Näheres über Art und Weise der Action deutet das
amtliche Blatt noch nicht an. Die spanische Regierung hat ihrem
Havannah-Geschwader bereits Ordre ertheilt, in den mexikanischen Meerbusen einzulaufen und dort weitere Befeble abzuwarten. Spanien. Aus Madrid 5. November, Morgens wird elegraphisch gemeldet: „Ein unerheblicher republikanischer Aufruhr⸗ Verfuch fand in Medina⸗Celi statt; der Anstifter wurde festgenom— men; das Herbeirufen der bewaffneten Macht war nicht nöthig.“
Italien. Das italienische Parlament wird bereits am 20. Robember eröffnet werden. Das Einberufungs-Dekret wurde zum 6. November in Turin erwartet.
2 9 2. 9 Der neue Kriegs⸗
Minister della Rovere ist mit der militairi— schen Reorganisation beschäftigt und hat zun chst ein 8 Elitencorps gebildet, wozu die Infanterie Bataillone 12, die Ka— vallerie⸗-Schwadronen 25 Mann liefern. In voriger Woche gingen Z000 Karabinieri nach den neapolitanischen, Provinzen. ab, 1000 andere gehen in dieser Woche nach Sicilien und 300 sind in Bologna eingerückt, wo mehrere Erdolchungen, vorget omen euren Man liest in der Turiner Gazzetta di Popolo: . Wir a kürzlich angezeigt, daß die italienische Freimauerei etuen Cre ö meister gewählt habe, und da wir seinen Namen nicht. anführ ten so behauptete das „Echo de Bologna“, daß es General Garidald
. ; K ( Ir berübmte General Das klerikale Biatt irrt sich, nicht der berühmte Gener—
deren Mamen
sei. ch. bien
wohl aber eine sehr hohe Persönlichkeit, — . ö augenblicklich nicht nennen konnen, ist zum Großmeister gen ö ;
211
worden.“ ö Mailand, 5. November. Die Pen verani a Neapel, 3. d. M.: Cialdini schließt seinen Abse ids 5. Militair-Departement mit folgenden Worten e
. 2
an das ? : 5 271 *** ***
n werden, 1 ö
daß wir bald ein anderes Feld find
digere Feinde bekämpfen werden. Messina, 3. November.
Ministerial-Verordnung wegen
Griechenland. Aus durch königlichen Erlaß vom
1 ; esynm des 8szIrIkan Organifirung einer Grund-⸗Kreditban— blizirt worden, wodurch die Gültigkeit fession
Christen verschiedener Konfe
gel