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§. 1 mit der Maßgabe in Anwendung, daß die Steuer für das Exemplar nach Vorschrift des §. 3 dieses Regulativs von dem Steueramte festzustellen ist.
Wer ein nach dem Gesetze vom 29.
Juni d. J. steuerpflichtiges
Blatt, welches bisher noch nicht erschienen oder nach den bisherigen Be⸗
stimmungen steuerfrei war, nach dem Eintritte der Wirksamkeit des vor⸗ gedachten Gesches im Inland e herausz , . absich tigt, hat dies drei Tage vor d k 57 66 des Kalender, Vierteljahr, in welchem das Blatt erscheinen soll, oder, wenn solches erst im Laufe eines Kalender⸗ Vierteljahrs e e ren wird, drei Tage vor der Ausgabe ersten Kummer dem Steueramte (8. 1), unter Beifügung eines Bogens Papier von dem Formate, welches zu dem Blatt verwendet werden soll, so wie unter Angabe der Zahl der Nummern, welche wöchentlich erscheinen sollen, schriftlich anzuzeigen. Nach den in der Anzeige enthaltenen Angaben stellt das Steueramt die von jedem Exemplare vorläufig zu zahlende Steuer fest und giebt davon dem Verleger Kenntniß, welcher hinsichtlich der Anmeldung der in dem Vierteljahre herauszugebenden Zahl der Exemplare, der Einzahlung der festgesetzten Steuer und der Stempelung die Be stimmungen des §. 1 zu befolgen hat. Eischeint eine Zeitung erst im Laufe eines Kalender so hat das Steueramt den Tag festzusetzen, an we lchem zahlung und die Abstempelung der Exemplare gescheher
8.4 für eine nach den bisherigen pflichtige Zeitung oder Zeitschrift künftig die Steuerf freiheit spr uch .. so ist dies, unter Angabe der Grün ö. est fünf Wochen vor dem Beginn ö. nächsten hres dem Steueramte (§. I) anzuzeige
steuerpflichtigen mit den vollständ
Bestimmungen
Blattes ist igen
Verleger eines jede Nummer desselben ihres Erscheinens, oder an dem sonst vom Steueramte (§. 1) be— stimmten Tage diesem unentgeltlich zuzustellen. Nur diejenige Verleger sind hiervon entbunden, welche gegen das Steueramt (§. 4) vor dem Beginn des Kalender-Vierteljahrs die schriftliche, sie ver— pflichtende Erklärung abgeben, daß sie für das von ihnen heraus—
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Der verpflichtet
— 11 2 * * Beilagen am Tage
gegebene Blatt die Steuer zum Jahressatze von Zwei und einem halben Thaler für das Exemplar entrichten werden.
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, einem geringeren
Kalcuder⸗Biertelsährs wird fur als dem Jahressatze von Zwe einem halben Thaler unterliegende Blalt die nach dem §. 3
,, bom 29. Juni 3 J. für ein 6 plar zu zahlende
. schließlich festgestellt und der Betrag d Verl ege er mitgetheilt.
er festgestellte Betrag . oder . ö als beim Be— 9 . ien e n im Voraus gehahlte . so hat der Verleger den Unterschied zwischen den beiden Beträgen nachzu— zahlen, beziehungsweise in Empfang zu nehmen.
Bei Berechnung der Steuer nach der Bogenzahl eines Exem plars werden je 40 ( , . s nicht vollen Normalbogens zu s Pfennig angesetzt. Der etwa übrig bleibende Raum bleibt steuerfrei. .
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inländischen steuerhflich igen Blattes — zum Einzelverkauf, oder zu sonsti— besonderer Verwendung mehr Exemplare, als die angemel—
Auflage desselben Vierteljahrs beträgt, drucken lassen, so ist
zu jenen , . Papier vor dem Drucke dem
eueramte (§. 1 zur Abstempelung vorzulegen, und die Stempe mit zwei Pfennigen für den Bogen sofort zu entrichten.
Es steht jedem Verleger frei, von dem auf solche Weise be— stempelten Papier einen Vorrath zu halten und zu dem Ende von Zeit zu Zeit das Papier, im einzelnen Falle jedoch nicht unter 30 Rormalbogen, zur Stempelung vorzulegen.
ill der Verleger eines iner Nummer desselben
Steuer von den für das Ausland bestimmten steuerpflich— tigen Blättern bleibt bei Beobachtung der nachstehenden Bedingungen unerhoben. ö 1 Die Steuerfreiheit tritt in der Regel nur für die vermit— telst der Post versandten Blätter ein. Eine Ausnahme kann nur vom Finanz⸗Ministerium nachgegeben werden. Das Gesuch um
eine solche ist an das Steueramt (8§. ) zu richten. 2) Die Zahl der für das Ausland bestimmten Exemplare (mit Einschluß der für etwanige Nachbestellun gen ausländischer Abon— nenten zu druckenden) ist, gemäß der Bestimmung im §. 1, vor dem 21. des ersten Monats im Kalenderviertel ljahre, ö bon der Zahl . sienerpssichtihen Exemplare dem Steueramte (85. 1) anzumelden, diesem Zwecke wird das betreffende Postamt dem Verleger vor dem 20. des vorgedachten Monats mittheilen, welcher Theil
5 Vle
bei demselben bestellten Exemplare für das Ausland bestimmt
wegen der §. 29
§. 90 der
Schulamts worden.
ist. Die für das Ausland bestimmten Exemplare werden nicht lgestempelt §. h. §. 9.
Für ganz unabgesetzt gebliebene und für solche Exemplar welche an öffentliche Behörden ohne Entgelt oder Ersatz des aus gelegten ö geliefert werden, wird die berichtigt Steuer erstattet, wenn der Anspruch darauf spätestens acht . nach dem Ablauf des Kalendervierteljahrs, für welches die Steu erhoben worden ist, bei dem Steueramte (§. 1) und vollständig begründet wird.
B. Stempelsteuer von S prache
9
ausländischen in erscheinenden Blättern.
deutscher
ische Blätter, welche empelsteuer
Auslä
nd dem Gesetze ' S9 83 der Ste B )
nach können: a) durch Bestellung bei b) unter Kreuzband, c) in Postpaketen oder durch besondere aus dem Auslande bezogen werden. 8 4. Erfolgt die Bestellung bei der rechnet und erhebt soweit ihr die Blattes bekannt ist, mit dem Abonnementspreif D ie darüber edesmal zl erthe ilende „über die Berichtigung der Steuer. 8. 1 ausländisches steuerpfl Postpaketen oder zu beziehen beabsichtigt, ist, sos hn nicht . eintr verpflicht htet, vor dem Bezuge der ö . , Viertel jahr Jeei dem Steueramte (§. 1) das zumelden, und di teljahrssteuer im 3 gegen zu erlegen. ieser r ittung sofern nach §. 13 ein igehende — von
Postbehörde
Aus!
ie Ausnahme . ostbehörde dieser verab
. vei
wenn das aus
ersten Monats
vorg sesch iebene Anmeldung und
eines unter Kreuzband eingehenden Blatts ist dann
lich, wenn die Post 3 . vor Aushändigung
unker Kreuzband einge gar iger nen Nummer „für dies
ö. Steuer erhebt. Dies wird bei allen, der euerpflichtig bekannten ̃
einer Quittung Kö
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Die im §. 12
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Die Postbehörde vor der haupt nicht, namentlie neten Fällen, von Betrages
der V
. (G6 ö . In Gemaßheit des wird die
schriften
Hinterziehung der und Anzeigeblättern Stempelsteuer dieses Gesetzes (Gesetz-Samn Nichtbefolgung oder Verletzung einer K Steuerverordnung vom 8. 7 lung S. 116) geahndet. Berlin, den November
1 vom 24 * s
Introlbo
1861.
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2 121 R Finanz-Mir
Ministerin m der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ zingelegenheiten.
Am Gymnasium zu Landsberg a. W. ist
Kand l8 Ordentlicher
ö. Anstellung des idaten Groß als
Lehrer genehmigt
Bekanntmachung. l) Die Sammlungen der K nämlich: die Gemälde⸗Galerie, die Skulpturen-Galerie, das Antiquarium, im vorderen Museengebäude
öniglichen Museen,
ge
geltend genan
dazu wä der Copir
2123
Sammlung der Gyps⸗A bguͤsse. . 66 finn usche Sammlung der neueren Zeit und der Modelle von Bauwerken, Denkmälern u. s. w., : Sammlung der kleineren Kunstwerke de der neueren Zeit, Sammlung für Völkerkunde, Sammlung der nordischen Alterthümer, „Sammlung der ägyptischen Alterthümer
Mittelalters und
im neuen Museengebäude
Besuch des Publikums geöf ffiV
und Montags, Wintermonaten von 10 bis 3 Sommermonaten von 10
2 bis
Sonntags von
edem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen währen? esß weten Stunden der Etntritt, und war durch den Eingang des vor e Muse um 8 en her rohen aus, ohne Weiteres gestattet. och werden inder Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung zerfonen zugelassen. 18 Freitags ist der
Mittwochs Donner tags — 9. 6. 58in 61 ( ; eßl sch denjenigen Ein 5
in [ / . Besuch der gene en Sammlungen ausschli en Besuch del genann ten Sar — . 9. 9 . deu chen und Fremden v orbehalten, welche dies selben zu tudien einer Ark benutzen wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt . en Stunden 1 Jegen Vorzeigung ährend der unter 1) angegel enen mde ; Karten oder vorgang ige Eintragung 9 das am Ei , Buch e ft Der Ein gang findet an diesen Tagen
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Kreise Notar Departeme mit Anweisung
13. November. Se. . tät der ; General Dem General-⸗Ad ltanten, 9 : al er h, die Erlau bniß — ät und
Berlin, Allergnädigst geruht: und Dber Et alln meister von. leg: es des Königs legung des von des K Gander sgs von Sachsen k Hoheit Großkreuzes des Friede; i. Ordens dom weißen re, em Examinations“ stoõmmiß ion, General zur Anlegung des von den regierende en 51 eg r geg heiten ihm verliehenen Komthur⸗Kreuzes 3 8 rdens; ö Sachsen-Ernestinischen Hauso ; . ste, . der Gesandtschaft in Paris Rittmeister Pinzen ö. n n in R u ß a a suite des 1. Garde⸗ Ul . Regiments 39 Ne A 12 . 39n derselben Gesand elt. kommandirten Del n 326. minski, aggregirt dem Generalstabe der Armee, zur ?
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zur Anle von Württemberg Majest
Direktor der Major von H erzögen. von S erster Klasse des
Holleben, ae chsen Ho⸗
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ihm ln henen resp. und des Groß tren es des Haus⸗ Ober⸗Militair⸗
Herzoglich ko 7. Legations⸗ Secretair bei
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des von des Kaisers der Franzosen Majestät ihnen verliehenen resp. Commandeur⸗Kreuzes und Offizier⸗ ens des Ordens der Ehren-Legion; so wie dem persönlichen Adjutanten des Prinzen Adalbert von Preußen stöniglicher Hoheit, Premier⸗ Lieutenant Freiherrn von. Richthofen vom See⸗-Bataillon, zur Anlegung des von des Großherzogs von Hessen und bei Rhein Königlicher Hoheit ihm verliehenen Ritter-Kreuzes erster Klasse mit Schwertern vom
Verdienst-Orden Philipps des Großmüthigen zu ertheilen.
R icht amtliches
November. Die heute um 3 Uhr e st ät 3. des Königsund . d. Bl. telegraphisch
re slau, 11. lgte Ankunft Ihrer Maje der Königin, (die bereits in der gestr. . gemeldet worden), verkündete der Donner der Geschütze und das dinten aller Glocken, sowie der weithin . Jubelruf der Be⸗ Auf dem Centralbahnhofe wurden Ihre Majestäten von zur Begrüßu ng bestimmten 115 Eh ren⸗Jungfrauen empfangen, und nahmen huld doll die an Allerhoöͤchs stdleselben gerichteten An— sprachen und Gedichte entgegen. worauf Ihre Majestäten den Cen⸗ tralbahnhof verließen. mit Königl. Hoheit dem Kronprinzen den bereitstehenden Wagen esliegen, und sich der königliche Zug bis zur Ehrenpforte hin in Bewegung setzte. Hier, wo Magiffrat, Stadtverordnete und Bezirks vorsteher versammelt waren, hielt der Oberbürgermeister Elwanger folgende Anrede ö „Euren Königlichen Majest ten bringen hier bei Allerhochstihrem Ein— tritt in die alte S tadt Breslau der Magistrat und die Stadtverordneten den freudigen und ehrfurchtsvollen Gruß dieser Stadt dar. Sie bringen ihn dar in dem lebendigen Bewußtsein der grohen und vielen Wohlthaten, welche die Könige Preu ißens dieser Stadt stets erwiesen haben und gewiß ferner auch erweisen werden. Im Jahre 1815 war der große und schöne Stadttheil, durch welchen Ew. Yi at so eben gelen nen find, noch e . Die Einwohnerzahl betrug kaum die Hälfte der jetzigen. Diese Tbatsachen und viele andere, in deren A lufführung ich kein Ende finden warde, sind ein redendes Zeugniß, wie unter der weisen, milden und gerechten Regierung Ew. Königlichen Majestät und Allerhöchstihrer Erlauͤchten Vorfahren unsere Stadt sich fort und fort entwickelt und , schöner emporblüht. Es sind die Gefühle aufrichtiger Liebe und ankbarer Verehrung, welche uns bei diesen erhebenden Betrachtungen Wir fassen sie zufammen in den Worten unseres tagtichen Ge⸗ lauten Gott schütze und schirme den König und die Königin; Non
König und Re Kt5znigjns woch Kange, sghge * Se. i i der König mn. hide hn
efähr Folgendes: „Ich danke Ihnen von Herzen für Gesinnungen, welche Mir Namens der Stadt chen haben, und eben so für Herzlichkeit, mit welchen upfarge werde. Die Worte, Sie so eben an Mich ichtet bezeichneten, was die . . , und unn zu hat. Wenn Äufblühens Königlichen Vorgängern gedacht han ben h eben die Königin, Meine G emah Stelle, wo die Ebrenpforte steht, aufmerksam gemacht, der eln. Breslau giebt. Aber es eele erfüllen. . Mich an Breslau knüpfe da Ich hier die Erhebung d Es sind Erinnerungen an die; ier anfangend, dem Vaterland gelei U Andenkens an die Männer, vol , w. hat nun seine Segnungen auch über Bre die schöne Aufgabe, Vaterlande zu dadurch noch auch, Zeiten dem damals, mit
Preußen. Nach mittags 8 erfo
Def eseelen.
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betes, welche s 11 val t ö. ,. urge *
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ewe gt / ) was 1 be fest ige
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1 l Erinne habe 3 . im Jahr
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e Uurde die sie Der Friede geschüttet; Ich dem theuren des Bewußtseins, können. Aber Stadt auch im Wechsel ben und sie dann gewiß, gehen wird“. Mit nochn die Antwort. H ierauf eine Ansprache an Ihre hrt Majestaͤt die Vorste 3
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AF so stönigshause
X 7 Ich velß .
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hielt der Stadtve rord! neten⸗ Majestät die Kör igin antwortete
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