1861 / 296 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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2298 ö . . . das deutsche Porto mit 3 Sgr. dazu während der unter 1) angegebenen Stunden gegen Vorzei Nachdem de Prozeß eingeleitet worden, ist dor Beantwortung der , , ,. Stück 13 Seite 11h) puh liz ten Militair Ersoß - Instruc— ,, 8 pro Loth, 2 6 . . , ng, . orzeigung slage von der Regierung zu Königsberg der Kompetenz⸗Konflikt erhoben, tion vom 9. Dezember 1858 (88. 129, 131 und 132) das schweizerische Porto mit, 2 Sgr. der Copir⸗-Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange il nach 8. 15 des Vorfluths-Edikts vom 15. November 1811 die Mo— 1) der Geburtsschein, das italien sche Porto mit 13 Sgr. pro h Loth; ausgelegte Buch gestattet. Der Eingang findet an diesen Tagen paltsten, unter denen die Ablassung des Wassers auszuführen, von der die schriftliche Einwilligung des Vaters oder Vormundes zur Ab⸗ b) durch Frankreich. durch die Thür des neuen Museums unter dem Uebergangs— zrovinzial-Polizeibehörde vorbebaltlich der Berufung an die vorgesetzte leistung des einjährigen freiwilligen Militairdienstes, Dic Absendung der gewöhnlichen Briefe kann gleich- bau statt, gangs nnktungs-Fnstan; festzufcben seien. Das Kreisgericht zu 3. un das Y) das Schulzeughiß und 1 falls frankirt oder unfrankirt erfolgen. ) Die Sammlung der Handzeichnungen,. Minia— Osppreußische Tribunal zu Königsberg erachten den Kompetenz -Konflilt für 4) ein obrigkeitliches Führungs⸗Attest, wenn die moralische Führung Außer dem preußischen Porto, welches für jedes Loth turen und Kunstdrucke im neuen Museen⸗Gebände i begründet; 8. das ö beigefügtem Bemerken, daß ses bei Ein- 32 in neuester Zeit ausgefertigtes Schulzeugniß nach 1 Erhebung kommt, wird das fremde Porto mit für den Besuch des Publikum s, nur am Sonntage von rn nfrn l n we, e n n , wren, de Rich ö vehzef e fl, e en bis spätestens den 15. Januar k. J. in ö e. ö ; , n. . s . 1 J 20 w n. 2 =. 3 V 8⸗ 6 8 m be d ) Ab l 9 ; . ö e. . 33 Sgr. fur je 3 Loth des Briefgewichts berechnet. 12 bis 2 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen, also am Mon. ö i en? and keen d'n Seen? ennie aufl Lie schon durch . . läst Celan elta gilederwalssttoße zir. zd e, n,, , ee. c) durch Oesterreich. . . ta g, M ittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabend meine Landrecht Th. J. Tit. 8 §§. 102 ff. geregelte Vorfluth, sofern Auf diese Gesuche werden zu den anzuberaumenden Terminen Behufs Das Porto muß bis zur 5sterreichischen Ausgangsgrenze ist der Besuch dieser Abtheilung ausschließlich denjenigen Einhei— . wild ablaufendem Wasser die ede ist, bezögen, daß aber das Feststellung der körperlichen Diensttauglichkeit resp. wissenschaftlichen Qua⸗ mit 3 Sgr. pro Loth vorausbezahlt werden. mischen und Fremden vorbehalten, welche dieselbe zu Studien be. FFollegium bei nochmaliger Erwägung der Sache zu einer anderen Ansicht liftcation seiner Zeit besondere Vorladungen ergehen. Später eingehende Berlin, den 6. Dezember 1861. nutzen wollen. ; gelangt sei und die Ueberzeugung gewonnen habe, das Vorfluths⸗Edikt Gesuche können erst für den nächstfolgenden Termin berücksichtigt werden. e, 6 5) Am Dienstag jeder Woche, so wie an den kirch— uüsse in seinen S§. 15 ff. enthaltenen Bestimmungen ebensowehl auf das Gerin den 15 Nopem tert mms mmm mn General-⸗Post⸗Amt. lichen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des urls abfließende Wasser, als auf die Ablassung von Teichen und steben⸗ Königliche Departements-Prüfungs-⸗Kommission für Schmückert. Oster⸗, Pfingst . und am Rieusãhrstase den Seen bezogen werden. einjährige Freiwillige. . leg . an . , r, ,,,. Das ostpreußische Tribung führt dafür in seinem Bericht vom 14ten K und Himmelfahrtstage sind die Königlichen Geptemben, 1859 insbesondere an der S. 15 des Vorfluths-Edikts müsse . 6 1 J . ; um so mehr auf alle vorangehenden Bestimmnngen bezogen werden, als . 6 Ven Galerie⸗ Dienern, Portiers 2c. ist untersagt, bei der der vorstehende §. 14, auf den das Kreisgericht zu B. die Anwendbarkeit v icht amt lich e s. Verfügung vom 6. D ezember 1861 betreffend i,, ihrer Dienst pflicht irgend ein Geschenk anzunehmen. ursprünglich babe beschranken wollen, mit den Worten beginne: „Selbst . , m JJ Berlin, den 1. Oktober 1861. zu Ablassung von Teichen und stehenden Seen u. s. w.“ 4. . = ö . ö . die Post-Dampfschiff⸗-Fahrten zwischen . Stra. Dieser Änsicht der Gerichtsbehörden muß beigetreten werden. Denn Preußen. Berlin, 12. 2 ezember. Seine Majestät sund und Bstadt. Der General-Direktor der Königlichen Museen. es ergiebt sich aus dem ganzen Inhalt des Vorfluths-Edikts, daß die neue der König empfingen heute Se. Königliche Hoheit den Prinzen Regulirang im Wege der Verwaltung erfolgen solle. Die entgegengesetzte Albrecht (Vater) und nahmen den Vortrag des Kriegs- und sta Ansicht, wovon das Kreisgericht zu 8. ursprünglich ausgegangen war, Marine-Ministers, General Lieutenants von Roon, und des General— sch daß namlich der §. 15 des Edikts nur auf stehende Wasser zu beziehen, Adjutanten, General-Lieutenants Freiherrn von Manteuffel, ent⸗ ist wohl auch sonst aufgestellt, allein sie ist nicht für begründet zu .

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1 Die Post⸗Dampfschiff⸗Fabrten zwischen Stralsund und sollen zwar, so lange die Witterungsverhaältnisse es gestatten, fyrtgesetzt werden, es sind jedoch, einer Mittheilung der Königl. erachte ö ; . . n ,. 8 ĩ 835 5 9 a , e. 88 1 Heute findet bei Ihren Königlichen Majestäten eine Schwedischen Post Verwaltung zufolge, die sich an jene Fahrten des . , , ,d, ͤ . ö 21 ; ae 5 1 4 34 . ; 1 ö 214 —— z 1 1 * z e 1 9 3 * . Garoßere be s (we sche 8 anschließen den Sommer-Posten zwischen Nstadt und Stockholm be Tustia⸗ WMiniste bei Mühlen, in §. 1 bis 9, wegen Unterhaltung der gröber Abend-Gesellschaft Statt. eits fae Faacgen' die täglichen Winter-Posten Justiz⸗ Wi in i zterium. im §. 10 agen der Eigenthums-Beschränkungen bei Mühlen, in den ; . 2 reits aufgehoben und dagegen die t ä gliche n Winter⸗ Posten 1 ö 1 . ö. fo gei . U 1. . gen ö 61 . Baden. K/arlsru he, 10. Dezember. In der heutigen zwischen Stockholm und Helsingborg eingerichtet worden, welche 8§. 14 und 15, ommt sodann in den . . t 6, zitzung' ber Ersten Kammer wurde nach längerer Dis cusston . D *. 24 1 ; h 8. 9 ' * . 4 3 v EF 4 h 7 92 . J 2 . ! 1 D 611k 1 65 n tz 4 Je Wi 1 3Tr V 31 1 ** * l 9 . ) 16 ö 1697 , ö mit den dänischen Posten nach und vom Festlande in Verbinkung Erkenntniß des König en Gerichtshofes zur ndbesitzer, geht rücksichtlich der Gestattung ber wo J ,,, ö w; Gan Sins 8 a 8. r . ĩ ; . t t suutb weit über die in den §8 103 ff. Tit. S8 Th. J. des Allgemeinen Land und nachdem sowohl das Ministerium als die Kommission sich mit stehen. Vl Post Anstalten werden hiervon mit dem Auftrage in Entscheidung d 14 3 w . rechts gestellten Bedingungen binaus,« und dehnt die Verpflichtung des der etwas veränderten Fassung einverstanden erklärt hatte, der Ent⸗ „8 Th. L. des wurf der Dankadresse auf, die hronrede einstimmig ange—

en nommen. Man einigte sich schließlich dahin: Der Passus, daß die

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vn 6 4 f * 6 96 Wer pf. 6 * ' z. Tr nnr 33 CSBGwo ö. ; 2 . ö . 2 . x . 4 . ; ; 6 K gesetzt, alle Brief⸗ und Fahrpost . nad Schwe l. Fekhrun daß die Entscheidung über niefer liegenden Grundbesitzers, im Gegensatze zu §. 4? 1 1 ö 54 9 1* 1 Ro 12840 * ꝓnom¶an 2 een 3 8 ö . 26 . 4 6. 6 den, von 7 zt ab ausschließlich auf l m Wege dul c 3 ꝗnemark (G e w h . uU n g d e ö Allgemeinen Landrechts, auf die Ableitung von Teichen und stehe n , 8 führ! JJ stehend Seen d Tei Seen aus. Wäbrend hiernächst die §. 15-19 des Vorfluths Edikts das gegenwärtige Bundes verfasseng dem Bedürfnisse des deutschen Berlin, den 6. Dezember 1861. führung sewehl bei stehenden Sen nnd Rene, Ferfahren reguliren, und zwar für alle Fälle, in denen das Edikt zu: An. Völkes nicht entspricht, bleibt flehen, mit fast einmüthiger Majori— ; . als bei anderen der Ableitung bedürfenden Ge— wendung kommt, sagt der S. 20: ; tt: der Passus daß durch neue staatsrechtliche Bande alle die— General⸗Post⸗Amt 83st Rar 14 8 n zr . Jedoch kann über den Umfang der Nechte, welche jede Partei zur Rus r J ; ö 8 . wässern den Verwaltungs-Behösrden zustehe. * *. JJ . 6 n Bedingungen zu erfüllen seien, welche durch die Jahrhun— Schmückert. ; aleichung bringt, durch den polizeilichen Entwässerungsplan niem ;. 41 ; . , 96 3 s 8 3.1 d qu asserst d st it ischen 2 eutschland und ester reich ge⸗ etwas bestimmt werden, sondern es muß, wenn er Wasserstand streitt ; . 5 . . , . Auf den von der Königlichen Regierung zu Königsberg erhobenen ist, derselbe nach 88. 1 bis 5 festgesetzt, jede andere streitige Befn gun. ,, . ell st hatte schließlich Tempétenz-Konslikt in der dei dem Königlichen Kreisgericht zu B. anhaͤn aber zur richterlichen Entscheidung verwieen werden.“ dem Wegfalle zugestimmt. gigen Prozeßsache ze. 2c. erkennt der Königliche Gerichtshof zur Entschei— Es egiebt sich hieraus klar, daß nur die bestehenden Rechte Gegen- zu bewahren. . . dung der Kompetenz⸗Konflikte für Recht: stand der Testsetzung durch richterliche Entscheidung sein sollen, die Frage: * Son J dung der Kompetenz⸗Konf 8 n nen stand el Festsetzung durch richterliche scheidung , le F§5Tag K 1 . . . ; ; int ge e erric —⸗ J ö ö ; . ; 4263 x ei 2 8 , m . 3 tuttaar Pe ember m Fer 3 , . e geist lichen i unterrichts⸗ 3 daß der Rechtsweg in dieser Sache für unzulässig und der erhoben ob zu entwässern“, und die Modalitäten der Ausführung aber jedesmal Württemberg. Stuttgart, 10. De ember In der 29 CT 2 —8— z . J ; . ö ; ö ; . ; h ö z 9 9 6 6. 8 2 1 ** e . 3 wr 3 vnd 5 56 23* s 2 y 3s sassono ö . Wi edizinal⸗ Angelegenheiten. Kompetenz⸗ Konflikt daher für begründet zu erachten Von Nechts der Verwaltung anheimfallen. Gerade der Gegensatz der Ausdrücke in Zweiten Kammer urde gestern sowohl der ab. eschlossene Zoll⸗ wegen. . den §§. 14 und 15 zeigt deutlich, daß der 8. 15 nicht auf stehende pvereinspvertrag in Betreff der Rübensteuerrückvergütung für ausge Gründe. Wasser im Sinne be w ondern auf jedes der Ableitung bedürfende führten Rübenzucker, als der Postvereinsvertrag in Betreff der Ein⸗ theilung des Gewichts im Postvereinsverkehr (das Pfund in 30 Loth zu 10 Zehntheilen) genehmigt.

Der Schulamts Kandidat Kar H üls enbeck ist bei dem Gym⸗ ; ; 24 ; ö 1 nasium zu Münster als ordentlicher Lehrer angestellt worden An den katholischen Kirchhof zu B. grenzt der Garten des Kaufmanns Wasser zu beziehen ist i = 5 k und ist Hefer belegen als rte, h daß das dem Kirchbofe sich Aus diesen Gründen ist der Kompetenz Konflikt in Uebereinstimmung XN ̃ rer, ] auf dem Kirchhose sich Au 111 ; fammelnde Regen- und Schneewasser nach dem Garten abflließt. Schon mit den von den Gerichten geltend gemachten Auffassungen anzuerkennen früher hat in Folge gewisser, von dem unterhalb liegenden Besitzer getroffe⸗ gewesen. Oesterreich. Wien, 10. Dezember. Se. Majestät 72 . . * 13 . ö M 15 z ö . 11 9 . 1 8 J ! ; . nen Veranstalkungen, welche dem Wasserzuge eine andere Richtung geben Berlin, den 16. Feb . J Faiser ist gestern Abend von Venedig hier angekommen. sollten, ein Verfahren im Verwaltungswege geschwebt, und die Re⸗ Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte. ö ͤ 3 gierung zu Königsberg hat durch Resolut vom ig. September Großbritannien und Irland. London, 10. Dezen 21 5iede 16 z fi ö Roy 1h 8159 ͤ* 9 v 144 21 . . 1 8 .. [C ? 4 39 ö 5 . 3 z , 9 . der . N., Den setzige Kläger, verpfliche et sei, den A ö i m men 8 Erl . er Graf Sein rich Das Kriegs Comte hatte gestern eine WVeraibung in n 1 1* 25 v 1 14 . 2 . 111 De ö tere X ; ve Tirchhbofes ö im 9 D é ' R 2 DI 1 . 8 Lrlellk ro 8 1M ) T* 160 K . . z 32 3) k . ö ammlungen der Königlichen Museen, nämlich: . . ,,, Kirchhofes sich sammelnden Wasser K, wohnung des Kriegs Ministers. Zugegen waren Sir .* e⸗Galerie, ; Abzug über seine Grundstücke zu gestatten, und die zur Abwehr dieses chönburg-Glauchau, von 4. der Herzog von Eambridge, Lerd Palmerston, der Herzog 9 xa st . ö 3 . 8 3 h ĩ 2 z 16 . 1* w s IGS Ggiuwnovn ö ö V 89 19 b D 891 26 41 : wwig J Ya 9 , Wassers getroffenen Anstalten fortzuräumen. Demzufolge ist das Wasser Se. Excellenz der General seldmarschall, Gouverneur ö . ,. ö . , ,,, , tren-Galerie, . 4 6 66 . . k Neweastle, der Herzog von Somerset, Carl Hranville, Sir E rium 1 enn auf dem CK rundstück des Klägers befindliche Drumme geleitet Berlin und X ber Befehlsha 33 de Lruppen In dan Marten, na C 1 89 9 ö. z 34 3 Adv f / der 8. lieitor (G6 nera z Vor I ö . f 16 3 * * 3 1 vor 8 3 ; . . I 1 ! 8 l ) 1. 1 de ; w lee V 24 ( 2. ; 260 J 2 k ! 9 worden. Da sich dies aber als eine zureichende Maßregel nicht bewährt herr von Wrangel, ö ö. , . ra. e. . . 93 D 3 Thomas Fremantle und der Schreiber des geh Vg

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M * * . * n n n lm n ch ing.

im vorderen Museengebäude hat, indem die Drumme ben ibrer ursprünglichen Bestin das ö 2 . r Mu geb . indem die Drumme, neben ibrer ursprünglichen Bestimmung, das w s- Minister und Minister des Krieges ( . ; . 1 98 Cn . 18 Minlstel Und Minister GeS MR V * h . 29 ö ; ö ö , . ö Der „Warrior“ ist so weit zum aktiven Rienst bereit, daß er morgen in See gehen könnte. Acht seiner 68⸗Pfünder sind durch 160pfündige Armstrongkanonen er etzt, worden. Die zweit—

große Eisenfregatte Englands „The Black Prince“ wird ebenfalls

n,, , . Gyps⸗Abgüse, . ö. Kirchhofe abfließende Wasser nicht hat fassen können, dieses vielmehr nd der Marine, General-Lieutenant von R oon, und

historische Sammlung der neueren Zeit und der Modelle von überfloß und des Klägers Garten-Anlagen zerstörte, so wird von dem F an ahh, ber Staats und Minister der auswärtigen Denkmaͤlern u. s. w., berklagten Theile verlangt, daß er auf eigene Kosten eine Drumme zur ,,,,

kleineren Kunstwerke des Mittelalters und 1. ö onlegez ö . k . e

. ,,,, . Abgereist: 2 e. Excellenz der General den, Infanterie 1d mit möglichster Eile in Stand gesetzt. ö k

i,. Beschrelbung gen Ait umd Hroße . i,. . . 19. ö 63. Gouverneur von Magdeburg, von Gayl, nach Magdeburg. Nach Woolwich ist Befebl ergangen, die von X brist Kennedy

ll ic . 64 , , K zulegenden Yrumme ber ; befehligten 1. und 3. Bataillene des Militairtrains zur Einschiffung

̃ . . langt wurde, wollte der Kläger nach Inhalt einer anderweiten Schrist J 1. 3. 1 , , ; fung ägyptischen A die Verfügung der Regierung' vom 195 Septemder 1853 nicht als ver— 8 J n nach Kanada bereit zu halten. 6 Admirglitat will noch

neuen Mu seengebäude pflichtend anerkennen, sondern behauptete, gegen das wild ablaufende Diejenigen a n. . ,, burch eintährt— Dampfer miethen um 600-800 Tons Kriegsvorrätbe nach

ums gesssnet: Wasser sich durch anderweite Peranstaltungen decken zu dürfen, Hiervon gen ,. 1a zu genügen beabsichtigen, haben e , .

6 und Montags 6 ig? a, a ieh 246 . , . 26 k dazu mit der Aufgabe des Rechtes, an der Loosung Theil zu nehmen. bei

Fintermonaten von 10 bis 3 Uhr, e wal n ,,, . 96 ,, , . y, , der unterzeichneten Kommission nachzusuchen. Die Anmeldung hierzu darf

ommermonaten von 10 bis 4 Uhr; ,, ö e, n. 3 3 . zu ] frühestens im Laufe desjenigen Monats erfolgen, in welchem das te . J !

2 bis 2 Uhr. 2 1 r . ,,,, Verhand. Eebensjahr zurückgelegt wird, und muß spätestens bis zum 1. Februgr Zweigbereine und Genossen erlassen, damit diese

. ung' vom 11. Juli 1859 den Antrag dahin gerichtet: die Beklagte zu desjenigen Kalenderjahres stattfinden, in dem das 20ste Lebensjahr voll- Geiste des Vereins thätig sein möchten. ;

Kanadier beklagen sich, daß sie den Winter über, wo

zeiten, Graf von Bernstor ff, von Letzlingen.

maica und Halifax, und weitere 800 Tons nach Bermuda zu fördern. '. Die Friedensgesellschaft hat, wie immer, wenn Sturm

zuge ist, aus ihrem hiesigen Centralbür au einen Aufruf an

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nach Kräften

Hekleideten ist an diesen Tagen während verurthe ihre Verpf kenn zeschaff zor Ml gel ö. erurth ilen, 1h r Veryfli zuer ke ö zur We der Mor⸗ ; 3 ; ] . - . ; ä 1 e hre Verpflichtung anzuerkennen, zur Beschaffung der Vor endet wird. Bis zum 1. April des letztgedachten Jahres muß der Nach⸗ Die

itt, und zwar durch den luth für das auf ihrem Grundstück angesammelte d durch des Klägers 16 9 n 3 Rv mill mi ii fair 5 u ̃ 8 (at * ; deren Museums von der großen kn fig br i ird; Wasser 6. ö . 36 weis der Berechtigung zum einjährigen freiwilligen Militairdtenst bei Ver-, um nach Europa zu kommen (die Vereinigten Staaten pastf z . . * 46. ö h P 4 ö ] V 1 1 . ne . ; 1 1Iul !* s . * s 29 f 9 9 . 219 S8 9 39 2 . e h 2 1 9 2 * ; 86336 5 2 8* iteres gestattet. Doch werden Kinder halten, die Enischeidung über Richtung, Umfang und Länge derselben aber . des Anspruches darauf durch Vorlegung von Schulzeugnissen oder müssen, viel von den amerikan schen Postplackereien zu leider ar niht, Unerkzachsene aber Rur in Begieitu einem besonderen Werfahren vorzubehälten. . . durch die bestandene Prüfung gesührt werden, Die unterzeichn tte Kom. werden, Ohne Paß dürfen sie sich nicht einschiff n, und amerika— cht erwa e abe ir in Begleitung . , m ng, n für den am 1. April k. J. bevorstehenden Einstellungs⸗ ke Kaffe n a treffende Konsuln i elassen. Zur Begründung dieser Verpflichtung ist nicht nur auf die Vorschrift Termin' im Monat Februar oder im Anfange des Monats März k. J nische Pässe werden nicht von den betreffenden Konsunn De j . ö der Gesetze, sonder auch auf den Inh des Resoluts der Regierung . ö n ͤ er mg. 6 , ö F s r sissen direkt bon Mr. Seward aus Wasphingto 98 und . Freit a gs8 i der vom z en e g,, 4 . . 6 Regierung zusammentritt, fordert diejenigen, welche die Vergünstigung des einjãhri⸗ ertheilt, sondern müssen direkt bon Mr. Seward ausschließlich denjenigen Ein— Sofern seboch zur Beschaff ; . h hdi * ö. . . Graben Jen freiwilligen Militairdienstes nachsuchen wollen, oder die Eltern oder bezogen werden. ö. 9 dieselben zu Studien oder die da ng G j 1 . Vormünder derselben hierdurch auf, die desfallsigen Gesuche, welchen 6 mes “⸗„Korrespondent in . 1 8 64 ; . 45 6 1e MV . * 2 an ener ersorder 1 k . e Nr olchte⸗ Ro . za Gn 10 235 9Yun j T ö. . . 29 8 f 1 j 9j 8 3ro ste . 146 die 6 ß 2 1 aisten in Wa diesem Aweck der : . 9. 56 nach der durch die Königliche Regieru Potsdam unter dem 28. Mär zert in seinem neuesten Berichte, die groͤßten Jurister n M diesem Zweck der Zutritt! auf Kosten des katholischen Kirchen⸗Kollegiums zu bewirken sein.“ ch glich gierung zu Pot dam 1 8. März sich . g

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st . 9 s 2 717 William Russell

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